03 Januar 2012

Wulff-Affäre und SPD schaden dem Bundespräsidentenamt

Niemandem sei benommen, von Wulff den Rücktritt zu fordern, aber für den Vorwurf des MdB Thomas Oppermann (SPD), dass Wulff mit seinen Anrufen bei der BILD versucht habe, deren Recht auf "freie Berichterstattung zu behindern", gibt das bislang Bekanntgewordene rein gar nichts her, zumal die Drohung mit Strafanzeige überhaupt niemals unrechtens sein kann, es sei denn, dass Herr Oppermann glaubt, dem Gericht fehle es an Unabhängigkeit und das Urteil werde von Wulff vorgegeben.
Im Gegenteil sieht unsere Rechtsordnung in §90 StGB ausdrücklich vor, dass der Bundespräsident nicht verunglimpft werden darf. Und genau das geschah zu Beginn der Affäre, als suggeriert wurde, der Privatkredit sei mit 4 Prozent nicht einfach nur billiger als ein Bankkredit, sondern "verbilligt" i.S.d. niedersächsischen Ministergesetzes. Das war verunglimpfend - und das hätte Wulff durchaus mit Strafanzeige bedrohen dürfen.
Sollte dem Juristen Oppermann unbeachtlich sein, in welcher zeitlichen Reihenfolge Vorwürfe berechtigt oder überzogen waren, so wäre das bedauerlich, weil eben ungehöriger Vorteil gegenüber der politischen Konkurrenz zulasten der politische Kultur insgesamt.

Sehr geehrter Herr Oppermann, Sie stellen sich vor, dass der "Bundespräsident sein Amt ruhen lassen" solle, bis der letzte Kübel ausgeschüttet ist? Das braucht es nicht. Ziehen wir mal die alternative Konsequenz aus der Affäre, denn falls nach Köhler jetzt auch Wulff in den vorzeitigen Ruhestand tritt, DANN ERSPART UNS weitere Blamagen - und schafft das Amt einfach ab, zumal die Politik nicht davon besser wird, dass sich die Apparate fortlaufend vergrößern.

Markus Rabanus >> Diskussion