05 Dezember 2011

"Ausstiegsangebot" oder Strafvereitelung?

Angeblich soll das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen im Jahr 1999 dem späteren Killer-Trio den “Ausstieg” angeboten haben. Lockmittel: Verzicht auf Anklage nach § 129a SzGB (Bildung einer terroristischen Vereinigungen), nur noch Anklage wegen Sprengstoffbesitzes, folglich mildere Haftstrafen. Die Mutter von Böhnhardt habe diese Initiative begrüßt, doch die Staatsanwaltschaft lehnte den Deal in der Erwartung auf eine rasche Festnahme der drei Flüchtigen.
KOMMENTAR:
1. Die Zurückweisung solchen Deals war richtig, denn tatsächlich war nach den Sprengstofffunden davon auszugehen, dass mit gesteigertem Fahndungsdruck binnen kurzer Frist den Bombenbastlern beizukommen ist.
2. Und wieder müsste man sich diejenigen “Verfassungsschützer” genauer anschauen, die auch noch den irrwitzigsten Faschos unter die Arme greifen wollten, denn was da “Ausstieg” genannt wird, wäre bloß Strafverteilung gewesen.

Markus Rabanus >> Diskussionen