Berlin (Deutschland), 05.10.2008 – Eine Einigung bezüglich des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren zu Anti-Terror-Einsätzen scheint absehbar zu sein. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte dazu am gestrigen 4. Oktober, es solle der Artikel 35 des Grundgesetzes geändert werden. Die Soldaten der Bundeswehr sollen demnach zur Abwendung außergewöhnlicher Unglücksfälle eingesetzt werden dürfen. Auch ein Abfangjäger dürfte durch die Gesetzesänderung eingesetzt werden, um ein von Terroristen entführtes Flugzeug abzuschießen. Eine erste Einigung könnte bereits im heute stattfindenen Koalitionssusschuss gefällt werden.
Bisher durfte die Bundeswehr auf keinen Fall im Inland eingesetzt werden. Die SPD setzt sich für eine eingeschränkte Lösung ein. +wikinews+
05 Oktober 2008
Bundeswehreinsätze im Inneren bald Realität?
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