An jenem April-Tag 2002, als in Erfurt ein frustrierter Schüler 17 Menschen und sich selbst mit einer "legalen Sportwaffe" erschoss, hatte der Bundestag zwei Stunden zuvor einer Verschärfung des Waffengesetzes zugestimmt:
Künftig werden u.a. das "Führen" von Gas- und Schreckschusswaffen an einen "kleinen Waffenschein" gebunden und der "Umgang" mit bestimmten Arten von Stichwaffen verboten.
Meines Erachtens ist auch diese Gesetzesnovelle unzureichend, da die Tathandlungsbeschreibungen "Führen" und "Umgang" nicht die erforderliche Präventionstiefe haben. Der Gesetzgeber hätte den "Besitz" und den Handel einschränken sollen. Warum traut sich der Gesetzgeber nicht?
Nach Zeitungsberichten sind in Deutschland schätzungsweise 7,2 Mio. Waffen in Privathand von etwa 2,3 Mio. Bürgern. Jeder kann sich das Risikopotential vorstellen, das sich aus solcher Dimension privater Waffenvorhaltung ergibt.
Diese Zahlen lassen erahnen, dass es beim Privatwaffengeschäft um nicht unerhebliche Wirtschaftsinteressen geht.
Und es geht um Wählerstimmen, denn Waffenbesitzer identifizieren sich oft fast religiös über "ihre Waffe", denn "Waffen machen stark".
Wieder einmal scheinen die Parteien mehr darauf zu schielen, dass ihnen ja auch keine "Wählergruppe wegknallt" als auf weitere Erhöhung der öffentlichen Sicherheit, die durch Herstellungs-, Import-, Handels- und Besitzrestriktionen zu erreichen gewesen wären.
PRESSEMITTEILUNG NR. 251 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 25. April 2003
Zugang zu Gas- und Schreckschusswaffen erschweren
Zur Diskussion über das neue Waffenrecht erklärt Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin:
Rot-Grün hat ein neues verschärftes Waffenrecht geschaffen, das seit Anfang des Monats in Kraft getreten ist.
Die Kritik an der zu laschen Regelung für Gas- und Schreckschusswaffen im neuen Gesetz ist berechtigt. Die Registrierung beim Verkauf ist nur ein bescheidener Fortschritt gegenüber der alten Regelung. Wir hatten uns bei der Verabschiedung des Gesetzes vehement für eine weitergehende Verschärfung beim Zugang zu diesen durchaus gefährlichen Waffen eingesetzt. Die Bundesländer haben jedoch einen zu großen Verwaltungsaufwand befürchtet. Das Waffengesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, so dass der Bund hier nicht allein agieren kann.
Es ist wünschenswert, wenn die neuere Diskussion zu einem Umdenken bei der unionsgeführten Mehrheit im Bundesrat führen würde. Der Zugang zu diesen Waffen muss erschwert werden.
Kurzkommentar: "Richtig"
Wir diskutieren die "heißen Eisen" im >> Forum
26 April 2003
Forderung: Strengeres Waffenrecht
Labels:
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