14 Februar 2018

Macrons schlimmer Fehler

Der französische Präsident kündigte an, dass wenn sich Berichte über neuerlichen Giftgaseinsatz durch Assads Truppen bestätigen, dann die dafür verantwortlichen Kräfte von Frankreich angegriffen werden.

Mein Posting in Facebook-Diskussion zur Frage, ob Macrons Drohung völkerrechtswidrig sei: 


Fakt ist, dass es keine WSR-Entschließung gibt, die andere Staaten zu Schlägen gegen Assad berechtigt, weil solches Mandat am Veto Russlands scheitern würde.
Es sei denn, man sei selbst angegriffen und wehre einen solchen Angriff unmittelbar ab. Das ist hier nicht einschlägig. Und für Strafaktionen ohnehin nicht. - Das Völkerrecht unterscheidet sich diesbezüglich in keiner Weise vom deutschen Notwehr- und Nothilferecht.
Sämtliches gilt auch für Androhungen. Folglich ist Macrons Spruch völkerrechtswidrig.

"Kann man denn gar nichts machen?" - Macron kann Untersuchung bemühen, kann Anträge im WSR stellen.
"Also zugucken, wie Giftgas eingesetzt wird?" - Auch völkerrechtswidriges Einschreiten kann moralisch legitim sein, aber das bewegt sich auf dem dünnen Eis der Selbstjustiz.
Dann müsste man auch wirklich haften wollen. Und das wollen Selbstjustizler zumeist nicht, sondern höhlen bloß das Recht aus.

So kommt die Welt nicht zum Guten. Wenn Macron die Blockaden im Weltsicherheitsrat aufheben wollte, dann würde er meine gestern skizzierten Reformvorschläge unterstützen ;-)
>> www.inidia.de/weltsicherheitsratsreform.htm

Markus S. Rabanus  14.02.2018

Erdogan droht den USA mit "osmanischer Ohrfeige"

Der auch von unseren Regierungen hochgerüstete Erdogan scheint im Siegesrausch seines völkerrechtswidrigen Krieges gegen die Kurden Nordsyriens überzuschnappen, wenn er den USA derart droht.
Eigentlich müsste sich die NATO dazu verhalten, denn immerhin Streitigkeit zwischen Bündnismitgliedern. Desgleichen wiederholt bezüglich der jüngsten "Zwischenfälle" um griechische oder türkische Gewässerhoheitsfragen.
Soweit zur Subsidiarität "regionaler Abmachungen", wie sie die UNO-Charta zunächst mal Allianzen zugesteht.
Da jedoch die NATO nichts unternimmt, was die internen Konflikte und obendrein den völkerrechtswidrigen Vormarsch ihres Mitglieds anbelangt, hätte nunmehr der Weltsicherheitsrat einzuschreiten.

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Seit Wirksamwerden der UNO-Charta bedarf es für militärische Exkursionen einer völkerrechtlichen Grundlage.
Eine solche kann Erdogan nicht benennen oder verkennt die Reichweite des Selbstverteidigungsrechts, wenn er für seine Aktivitäten keine Deckung seitens des Weltsicherheitsrats holt.

Es mag sein, dass er sich denkt: "Warum soll ich mich ans Völkerrecht halten, wenn es so oft auch die Großmächte nicht tun?"
Einfache Antwort: Weil die Türkei (wie auch Deutschland) keine Großmacht ist - und weil die Welt durchaus berechtigt ist, die Kleinen zu fangen und die Großen vorerst noch laufen zu lassen, zumal man ihnen unterlegen wäre.
Also etwas gesunder Menschenverstand sollte schon noch drin sein - auch in Erdogans Kopf.

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Nebenbei: Wenn Erdogan ernst genommen werden möchte, dass ihm mit der "osmanischen Ohrfeige" gegen die USA ernst sei, was einem Selbstmordattentat gleichkommen würde, dann müsste ich in ihm einen islamistisch Verblendeten sehen, der auf alsbaldige Himmelfahrt hofft, aber ich glaube ihm seine Religiosität nicht, sondern halte ihn für einen übergeschnappten Nationalisten und Bluffer.
Markus S. Rabanus  2018-02-14  Facebook-Postings

Macrons schlimmer Fehler  2018-02-14

07 Februar 2018

Dialog mit AfDlern


Markus: "@Per L..., wer in der AfD oder AfD-Wähler Demokrat sein will, hat deren Spitzenfunktionäre (Gauland, Höcke, Storch, ...)  und braune Mitglieder zu verantworten. Da führt kein Weg dran vorbei. - Parteigründer Lucke nahm den Hut aus solcher Einsicht. Petry zumindest verlautbarungsmäßig in selbiger Weise begründet. Wer daraus keine Konsequenzen zieht, kann sich mir nicht hinstellen, er sei Demokrat."

Per L...: "Auf einer Skala von 0 bis 10: Was meinen Sie, wie wichtig es den Anhängern und Mitgliedern der AfD ist, sich von Ihnen ihre Demokratietauglichkeit attestieren zu lassen?"

Markus: "@PerL.., jenau det issen Problem, dass es viele AfD-Leut' überhaupt nicht interessiert. Und ganz sicher reicht die Skala bis "-10", denn viele sind ja sogar stolz drauf, sich des Rechtsextremismus verdächtig zu machen. - Wie die NPD.


Per L...: "Um eine Autorin der Neuen Rechten zu zitieren: Das Tolle am Rechtssein ist, dass man alles sagen darf."


Markus: "@PerL., das ist ganz und gar nicht "toll", sondern Tollheit".


Per L...: "Vielleicht hat sie auch »das Schöne« gesagt, war aus dem Kopf zitiert."

Per L...: " Aber schön ist es natürlich auch nicht. Fragt sich nur, was daraus folgt."

Markus: "Da sind wir uns einig. Schönen Tag noch!"


Per L...: " Gleichfalls!"


30 Januar 2018

SnowdenDay - Wir werden ihn NICHT vergessen.

Am 3. Juli 2013 lehnte die Bundesrepublik Deutschland das Asylgesuch des Whistleblowers Edward Snowden mit der Begründung ab, das Auswärtige Amt und das Innenministerium sehe die Voraussetzung für seinen Asylantrag als nicht erfüllt an.

Die formaljuristische Argumentation lautet, dass Snowden den Asylantrag nicht vom Ausland her stellen dürfe. Folgt man solcher Argumentation, dann hätte Snowden zunächst nach Deutschland einreisen müssen - und wäre hier angekommen mit dem us-amerikanischen Auslieferungsersuchen konfrontiert worden. Dem KRONZEUGEN für den NSA-Skandal wurde also zugemutet, US-Strafverfolgung zu riskieren. 

Überdies ist die formaljuristische Argumentation absurd, denn wenn das dt.Asylrecht den Inlandsaufenthalt als Voraussetzung für das "Asyl-Antragsprüfungsrecht" statuiert, so bleibt es dem Staat unbenommen, auch "Asyl-Bitten" positiv entscheiden zu dürfen. - Mal ganz abgesehen davon, dass die aus Nazi-Deutschland vertriebenen und geflohenen Juden in keinem Land auf Erden Aufnahme gefunden hätten, wenn dort die heutigen Verfahrensnormen Deutschlands gegolten hätten. Es hätte zunächst der illegalen Einreise bedurft. Das heutige Regelwerk stellt also den ursprünglichen Sinn des Asylrechts auf den Kopf. - Am 27.Januar werden Kränze gelegt und Reden gehalten, denen die Realpolitik entgegen steht.

Wie völkerrechtswidrig sich die USA in Szene setzt, wurde am Vortage der Asylablehnung bekannt, als die Maschine des bolivianischen Präsidenten Evo Morales am 2. Juli 2013 in Wien zur Zwischenlandung gezwungen wurde, um das Flugzeug nach Edwad Snowden zu durchsuchen. Der Vorfall wurde von Generalsekretär Ban Ki-moon als Verletzung der Immunität von Staatsoberhäuptern gerügt. Die Bundesregierung schwieg. 

Warum Snowden Asyl verdient: 


Ohne Edward Snowden wäre es bloß Gerücht geblieben, dass die US-Geheimdienste ihre Anwesenheit und Mittel missbrauchen, alle Bürger, alle Vereinigungen, Institutionen und Unternehmen, sogar die Bundeskanzlerin auszuspionieren und mittels sogenannter "Selektoren" nach Belieben zu rastern. 

Dass der NSA-Untersuchungsausschuss kein Asyl für Snowden durchsetzte und mit läppischen Verlautbarungen die Arbeit beendete, lässt auf die stillschweigende Billigung der US-Spitzelei seitens unserer Regierungen schließen.
Das hat sich zu ändern. Auch Spitzelei auf Gegenseitigkeit taugt nicht zur Ausrede, sondern ist KRIMINELL und zu verfolgen.

Die in Koalitionsverhandlungen befindlichen Parteien sind aufgefordert, 

1. Edward Snowden Asyl zu bieten und gegen jederlei Angriffe seitens Dritter zu sichern, wozu auch Verhandlungen mit den USA sinnvoll erscheinen - und zwar ruhig auch in Richtung "Einstellung des Verfahrens", denn der NSA-Skandal kann die Welt sehr wohl vorwärts bringen - in Richtung wahrer Völkerfreundschaft, zu der sich alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichteten. 
Für Unterbringung, Einkommen und gesundheitliche Versorgung können wir als Private einstehen.

2. Die künftige Bundesregierung soll Initiativen in die bilateralen, multilateralen Beziehungen, vor allem in die Vereinten Nationen einbringen, um die geheimdienstliche Politik einzuschränken und völkerrechtlich zu verbieten, indem für die internationale Sicherheit betreffenden Belange eine Beweislastumkehr Völkerrecht wird und die dafür erforderlichen Kontrollmechanismen bilateral, multilateral und schließlich unter Federführung der Vereinten Nationen realisiert werden. 


3. Es braucht ein Whistleblowergesetz.

Inzwischen sitzt Snowden seit fast 5 Jahren in Moskau fest. Auf Putins Gnaden. Das ist eine Schande für uns alle, auch wenn es viele nicht einsehen mögen..  

Am 3.Juli 2018 wird nachgefragt, was die Bundesregierung geschafft oder unterlassen hat.


Markus S. Rabanus  2018-01-30    UNFERTIG