15 Juni 2007

EU-Agrarminister beschließen die Zulassung von Gentechnik in Biolebensmitteln

Brüssel (Belgien), 15.06.2007 – Am 12. Juni einigten sich die EU-Agrarminister in Luxemburg darauf, dass als Biolebensmittel gekennzeichnete Waren zukünftig gentechnisch veränderte Anteile enthalten dürfen. Danach sollen Verunreinungen bis zu 0,9 Prozent erlaubt sein, eine Kennzeichnungspflicht für darüber hinaus gehende Verunreinigungen wird es erst ab 2009 geben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz, BUND, kritisiert, dass mit dieser Regelung nicht den Biobauern geholfen werde, sondern dass der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen erleichtert werde, weil durch diese Regelung viele Schadensersatzklagen wegen Verunreinung vermieden werden können. Ein Risiko beim Freilandanbau gentechnisch veränderter Pflanzen besteht darin, dass Pflanzen auf umliegenden Feldern bestäubt werden und sich so das gentechnisch veränderte Erbgut ausbreitet. Bisher können davon betroffene Bauern die Verursacher auf Schadensersatz verklagen, weil unter dem Biosiegel verkaufte Lebensmittel frei von gentechnischen Veränderungen sein müssen.

Ein neues Logo soll eingeführt werden, das Waren kennzeichnet, die mindestens 95 Prozent biologisch angebaute Lebensmittel enthalten.

Anbauverbände wie Naturland und Demeter sollen auch zukünftig ihre eigenen Siegel benutzen dürfen, so dass sich Verbraucher bei den Anbauverbänden erkundigen können, ob diese Gentechnik zulassen. Naturland und Demeter lehnen Gentechnik klar ab. +wikinews+

14 Juni 2007

G8-Demonstranten offenbar unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert

Berlin (Deutschland), 14.06.2007 – Die Polizeikräfte, die den G8-Gipfel rund um Heiligendamm absicherten, haben nach Medienberichten inhaftierte Demonstranten in „Käfigen“ zusammengepfercht und unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten. Die Beleuchtung sei auch in der Nacht nicht ausgeschaltet worden, viele G8-Demonstranten hätten ohne Iso-Matte auf dem Boden schlafen müssen und seien ohne Unterlass durch Videokameras gefilmt worden. Weder habe die Polizei Decken ausgeteilt noch hätten die Inhaftierten die Möglichkeit gehabt, zu duschen. Unterdessen ist eine Klage wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung gegen die verantwortlichen Sicherheitskräfte anhängig. Der Republikanische Anwälteverein (RAV) klagt nun gegen die Justiz.

Journalisten sei kein Zutritt zu der Anlage gewährt worden, die Polizei soll nach Angaben der Globalisierungskritiker die Anwälte massiv in ihrer Arbeit behindert haben. +wikinews+

Schimon Peres wird Staatspräsident Israels

Jerusalem (Israel), 14.06.2007 – Der israelische Vize-Ministerpräsident Schimon Peres ist zum neunten Präsidenten Israels gewählt worden. Bei der Abstimmung im Parlament zogen seine beiden Konkurrenten, Reuven Rivlin und Colette Avital, ihre Kandidatur zurück. Damit gilt die Wahl des 83-Jährigen als sicher. In einer zweiten Wahlrunde stimmten 86 der 120 Parlamentsabgeordneten für den Kandidaten der regierenden Kadima-Partei.

Die Knesset hat ihn gewählt, weil er der populärste Kandidat des Volkes war. Der bisherige Präsident Mosche Katzav lässt das höchste Staatsamt seit Ende Januar ruhen, weil ihm Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vorgeworfen werden. Der neue Präsident tritt seine Amtszeit am 15. Juli 2007 an. +wikinews+

Kurt Waldheim ist tot

Wien (Österreich), 14.06.2007 – Der frühere österreichische Bundespräsident und ehemaliger UN-Generalsekretär Kurt Waldheim ist am Donnerstag um 12.45 Uhr im Alter von 88 Jahren gestorben. Er erlag nach Angaben seiner Familie einem Herz-Kreislauf-Versagen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur APA starb er im Kreise seiner Familie.

Ende Mai wurde Kurt Waldheim wegen eines fiebrigen Infekts in das Wiener Allgemeine Krankenhaus (AKH) eingeliefert. Dort lag er zeitweilig auf der Intensivstation. Er durfte jedoch vor wenigen Tagen in seine Wohnung zurückkehren.

Kurt Waldheim wurde am 21. Dezember 1918 als Sohn eines Lehrers in Niederösterreich geboren. Er studierte Jura und absolvierte eine Diplomatenausbildung. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde er zur Wehrmacht eingezogen und diente als Offizier zuerst in Russland und später auf dem Balkan. 1945 trat er in den Auswärtigen Dienst ein. Bis 1962 hatte er unterschiedliche Ämter inne.

Von 1964 bis 1968 und 1970/1971 war Kurt Waldheim UN-Botschafter Österreichs. 1971 wurde Kurt Waldheim, obwohl nie einer Partei angehörend, von der ÖVP erstmals als Kandidat für die Bundespräsidentenwahlen nominiert. Von 1968 bis 1970 war der parteilose Politiker Außenminister. Kurt Waldheim war von 1972 bis 1981 UN-Generalsekretär und von 1986 bis 1992 österreichischer Bundespräsident. +wikinews+

Neue EU-Richtlinie für Versicherungsvertreter in Kraft

Mainz (Deutschland), 14.06.2007 – Der Fernsehsender ZDF berichtet in seiner Fernsehsendung „WiSo“ (Wirtschaft + Soziales) vom 22.05.2007 in einem Interview mit Manfred Westphal, welcher Fachbereichsleiter für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Berlin ist, von einer Neuregelung des Versicherungsvermittlergesetzes.

Das Ziel werde durch die deutsche Ausführung des Gesetzes nicht ausreichend erreicht. Durch zu viele Ausnahmen sei nicht sichergestellt, dass alle Versicherungsvermittler wirklich den Nachweis der Sachkunde erbringen. Westphal warnte davor, irgendwelche Befreiungsregeln durch Ausfüllung einer Verzichterklärung wirksam werden zu lassen, da genau dieses das System aushöhlen könne.

Rückblick: Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrecht ist am 22. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. Teil I Nr. 63, 22. Dez. 2006,Seite 3232). Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung umgesetzt. Die Richtlinie zwang die Bundesregierung, selbige in geltendes Bundesrecht umzusetzen, was sich aufgrund schleppender Gesetzgebungsverfahren bis ins 1. Halbjahr 2007 hinauszögerte. Das neue "Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts" ist nun seit 22. Mai 2007 in Kraft. +wikinews+

12 Juni 2007

Mehr als ein Dutzend Verletzte bei Bombenexplosion in Istanbul

Istanbul (Türkei), 12.06.2007 – Bei einem Bombenanschlag sind am Sonntag in Istanbul mindestens 14 Menschen verletzt worden, einer davon schwer. Die Explosion ereignete sich in einer Geschäftsstraße im europäischen Stadtbezirk Bakirköy, in der Nähe des Flughafens. Nach Angaben der türkischen Nachrichtenagentur Anadolu ist der Sprengsatz unter einer Sitzbank deponiert worden.

Erste Erkenntnisse über die Bauart des Sprengsatzes deuteten auf kurdische Extremisten hin, meldete die staatliche türkische Nachrichtenagentur Anadolu. Die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK distanzierte sich in einer Stellungnahme jedoch ausdrücklich von der Tat.

Istanbuls Polizeichef Celalettin Cerrah wies jede Spekulationen über die Täter zurück. „Wir wissen noch nicht, welche Art von Bombe es war“, sagte er vor Journalisten. Ermittler vermuten jedoch, dass der Sprengkörper selbstgebaut und eher zu dem Zweck hergestellt wurde, Menschen zu erschrecken als sie zu verletzen. Diese Art von Sprengkörpern sei schon mehrfach von linksextremen Gruppen verwendet worden.

Die türkischen Behörden haben vor Anschlägen während des Wahlkampfs zur Parlamentswahl am 22. Juli gewarnt. Die Armee hat zudem in jüngster Zeit ihr Vorgehen gegen die PKK-Separatisten im Südosten verstärkt. Die Spannungen verschärften sich nicht zuletzt wegen Gerüchten, die Türkei habe ihre Angriffe auf kurdische Rebellen auch auf angrenzende Gebiete im Nordirak ausgeweitet.

In der vergangenen Woche fand in Istanbul die jährliche internationale Bilderberg-Konferenz statt, die von Demonstrationen in Istanbul begleitet wurde. Die Konferenz wird seit Jahrzehnten mit Argwohn von linken Gruppen betrachtet. ++

11 Juni 2007

Äthiopien: Gericht spricht 38 Oppositionspolitiker schuldig

Addis Abeba (Äthiopien), 11.06.2007 – Im Zusammenhang mit gewaltsamen Unruhen nach den Parlamentswahlen im Mai 2005 hat ein äthiopisches Gericht heute 38 Oppositionspolitiker für schuldig erklärt. Dies berichten verschiedene Nachrichtenagenturen unter Berufung auf lokale Medien. Den Politikern wird vorgeworfen, die Verfassung gebrochen zu haben.

Laut Reuters begann der Prozess gegen 131 Aktivisten aus der Zivilgesellschaft, Oppositionspolitiker und Journalisten im Dezember 2005. Inzwischen wurden 45 Personen freigesprochen und 36 in Abwesenheit verurteilt. Den Angeklagten sei unter anderem Hochverrat, Anstiftung zu Gewalt und versuchter Völkermord vorgeworfen worden. Den umstrittenen Anklagepunkt „versuchter Völkermord“ hatte der zuständige Richter fallen lassen. In einem anderen Verfahren waren 55 Mitglieder der oppositionellen „Coalition for Unity and Democracy“ wegen Beteiligung an einem bewaffneten Aufstand angeklagt. Sollten die Angeklagten im aktuellen Prozess tatsächlich rechtskräftig verurteilt werden – was Reuters zufolge im nächsten Monat (laut „metimes.com“ und AP am 8. Juli) geschehen könnte – droht den Oppositionspolitikern die Todesstrafe oder eine lebenslängliche Haftstrafe.

Bis zu 200 Menschen kamen bei Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften während der Massenproteste gegen die Parlamentswahlen 2005 ums Leben. Unter den Toten waren sechs Polizisten und mindestens 193 Zivilisten. Die Unruhen in der Hauptstadt des Landes dauerten von Juni bis November 2005 an. Die Opposition hatte das Ergebnis und den Verlauf der Wahl kritisiert. Der Regierung von Ministerpräsident Meles Zenawi warf die Opposition vor, die Wahl gefälscht zu haben. Meles Zenawi hatte diese Vorwürfe zurückgewiesen und die Opposition beschuldigt, sie wolle seine Regierung gewaltsam stürzen. Zudem brüstete sich die Regierung damit, nach Jahren der Militärherrschaft ein Mehrparteiensystem eingeführt zu haben. Beobachter der EU sprachen im Zusammenhang mit der Wahl von Unregelmäßigkeiten, die die Wahl ruiniert hätten. Aufgrund des gewaltsamen Vorgehens der Sicherheitskräfte stellten einige Geldgeber, darunter das Vereinigte Königreich und die Europäische Union, Hilfszahlungen für Äthiopien zum Teil ein. BBC News berichtete, dass eine unabhängige Untersuchung durch einen äthiopischen Richter zu dem Schluss gekommen sei, dass die Polizei damals übermäßige Gewalt ausgeübt habe.

Laut BBC News erkannten die Oppositionspolitiker das Gericht nicht an und brachten keine Beweise zu ihrer Verteidigung vor. Aus diesem Grund habe der Richter keine andere Möglichkeit gesehen, als auf schuldig zu plädieren. Laut der Nachrichtenagentur AP sind nur neun der Angeklagten mit einem Rechtsanwalt vor Gericht erschienen. Internationale Menschenrechtsorganisationen haben den Prozess verurteilt. Die äthiopische Opposition hält das Verfahren für „politisch motiviert“. +wikinews+

09 Juni 2007

Streit um Raketenschild: Putin schlägt Schild in Aserbaidschan vor

Bad Doberan (Deutschland), 09.06.2007 – Am Rande des G8-Gipfels hat der russische Präsident Wladimir Putin in einem Vier-Augen-Gespräch mit US-Präsident George W. Bush den Vereinigten Staaten vorgeschlagen, den Raketenschild gemeinsam in Aserbaidschan zu bauen.

Das im Süden an den Iran angrenzende Aserbaidschan ist ein souveräner Staat, der früher zur Sowjetunion gehörte. Russland hat einen Pachtvertrag mit Aserbaidschan abgeschlossen, wonach es Russland erlaubt ist, die in Gabala gelegene Radaranlage zehn Jahre lang zu nutzen und außerdem bis zu tausend Soldaten dort zu stationieren.

US-Sicherheitsberater Stephen Hadley gab an, dass der Vorschlag von Experten untersucht werden müsse. Bush reagierte positiv auf Putins Vorschlag. Es handele sich um eine interessante Anregung, so der US-Präsident. Der russische Präsident wehrt sich weiterhin gegen eine Stationierung des Schildes in Tschechien und Polen.

Abgeschossene Raketen sollen nach Putins Plänen im Kaspischen Meer anstatt auf Land niedergehen. Außerdem würde ganz Europa abgedeckt. Putin und Bush wollen das Gespräch am 1. Juli in Kennebunkport im US-Bundesstaat Maine fortsetzen, berichtete Hadley. Bush habe Putin auf den Landsitz seiner Familie eingeladen. +wikinews+

>> www.inidia.de/raketenschild.htm

BVerfG: Weiträumiges polizeiliches Demonstrationsverbot ist „verfassungsrechtlich bedenklich“

Karlsruhe (Deutschland), 09.06.2007 – Nachdem das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommerns das von der Polizei erlassene Demonstrationsverbot rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm bestätigt und somit eine Entscheidung des Schweriner Verwaltungsgerichtes aufgehoben worden hat, hatten Gipfel-Gegner vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Ziel geklagt, das großräumige Demonstrationsverbot doch noch zu kippen.

Die höchste Verfassungsgerichtsbarkeit hat die beiden Eilanträge der G8-Demonstranten abgelehnt. In ihrer Urteilsbegründung haben die Verfassungsrichter zwar auf schwerwiegende verfassungsrechtliche Mängel des von der Polizei und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts hingewiesen, beurteilten jedoch die drohende Gefahr gewaltsamer Ausschreitungen als dringlicher gegenüber dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit der friedlichen G8-Gegner. Die Richter äußerten ihre Einschätzung, dass eine Demonstration außerhalb der Verbotszone „nicht ohne jeglichen Bezug“ zum Ort des G8-Gipfels sei.

Das vom Verfassungsgericht gerügte Sicherheitskonzept sah ein weiträumiges allgemeines Versammlungsverbot vor, das als Pufferzone einige Kilometer rund um den Schutzzaun fungieren und die Sicherheit der Staats- und Regierungschefs garantieren sollte. Die Karlsruher Richter monierten vor allem, dass die Belange der friedlichen Demonstranten des G8-Gipfels in Heiligendamm offensichtlich in keiner Weise in das Sicherheitskonzept eingegangen seien. Sie machten daher „erhebliche Zweifel“ an der Richtigkeit und Verfassungsmäßigkeit der Argumentation des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald geltend. Nur auf Grund der erheblichen gewalttätigen Ausschreitungen und Straßenschlachten in Rostock mit zahlreichen Verletzten sowohl unter den Sicherheitskräften als auch unter den Randalierern und den daraus erwachsenden Risiken für zukünftige Veranstaltungen und Demonstrationen habe das Bundesverfassungsgericht die Anträge abgelehnt und folgt damit in Teilen der Argumentation des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald. Die Richter fürchteten, dass sich der „Sternmarsch“ auf Heiligendamm als Magnet für radikale Autonome entpuppen würde. +wikinews+