Madrid (Spanien), 03.12.2004 – Am frühen Abend des 3. Dezembers 2004 explodierten an fünf Tankstellen Bomben, die nach Medienberichten von der baskischen Untergrundorganisation ETA angekündigt worden sein sollen. Keine der Explosionen zündete einen Tank. Fünf Menschen wurden leicht verletzt, darunter ein Polizist. ++
03 Dezember 2004
ETA verübt fünf Bombenattentate in Madrid
Parlamentsbeteiligungsgesetz verabschiedet
Berlin (Deutschland), 03.12.2004 – Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition beschloss der deutsche Bundestag am 3. Dezember 2004 das so genannte Parlamentsbeteiligungsgesetz, das die Rechte des Bundestages beim Einsatz der Bundeswehr im Ausland konkretisiert.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 (BVerfGE90, 286) ist die Bundesregierung verpflichtet, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland die – grundsätzlich vorherige – konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Seitdem hat es 43 Einsatzentscheidungen über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland gegeben, die ohne nähere gesetzliche Regelung gefasst wurden.
Laut dem neuen Gesetz muss nun das Parlament militärischen Einsätzen zustimmen und darf Soldaten später auch wieder zurückholen. Außerdem kann die Regierung kleine Missionen schneller beschließen. Weiterhin eine Ausnahme bilden „Einsätze bei Gefahr im Verzug, die keinen Aufschub dulden“ und Rettungsmissionen, die geheim gehalten werden sollten. Für das neue so genannte vereinfachte Verfahren reicht es jetzt, „wenn die Regierung die Fraktionsvorsitzenden, die Vorsitzenden der Ausschüsse für Auswärtiges und Verteidigung und die Obleute der Fraktionen in beiden Ausschüssen informiert. Wenn nicht innerhalb von sieben Tagen eine Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten eine Plenardebatte verlangen, gilt der Einsatz als genehmigt.“
Die Opposition übte harsche Kritik an dem neuen Gesetz. +wikinews+
Donald Rumsfeld bleibt US-amerikanischer Verteidigungsminister
Kuwait-Stadt (Kuwait), 03.12.2004 – Auf Bitten des US-amerikanischen Präsidenten George W. Bush hat der amtierende Verteidigungsminister Donald Rumsfeld zugestimmt, in der kommenden zweiten Legislaturperiode auf seinem Posten zu bleiben. Die Entscheidung sei während der wöchentlichen Sitzung mit dem Präsidenten gefallen. Dies erklärte Rumsfeld auf seiner Asienreise bei einem Zwischenstopp in Kuwait den Reportern.
Rumsfeld möchte sich als Verteidigungsminister mit seinen Kabinettskollegen den großen Herausforderungen stellen, vor denen die USA derzeit stehen. Im Sommer 2004 stand Rumsfeld noch in der Kritik, als die Geschehnisse im Irak im Zusammenhang mit den US-amerikanischen Foltermethoden ans Licht kamen.
Auf politische Fehlentscheidungen vor dem Irak-Krieg angesprochen verwies Rumsfeld erneut auf falsche Geheimdienstinformationen. Nach wie vor stütze er die These, die irakischen Machthaber hätten über Massenvernichtungswaffen verfügt. Es sei für ihn eine Enttäuschung, dass diese Waffen bisher nicht gefunden werden konnten. Rumsfeld hofft, die US-Truppen könnten sich innerhalb der nächsten vier Jahre aus dem Irak entfernen. +wikinews+
Verbot von Patenten auf menschliche Gene
Berlin (Deutschland), 03.12.2004 – Der Deutsche Bundestag hat am 3. Dezember 2004 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Union beschlossen, die europäische Biopatentrichtlinie umzusetzen.
Während für Tier- und Pflanzengene weiterhin Stoffpatente erlaubt sind, ist nun das Klonen von Menschen, der Eingriff in das menschliche Erbgut und Stoffpatente auf menschliche Gene verboten. Weiterhin erlaubt sind so genannte Verfahrenspatente, d.h. Patente, mit denen eine konkrete Anwendung verbunden ist.
Nach knapp zehnjähriger Beratung wurde die Biopatentrichtlinie im Juli 1998 vom Europäischen Parlament verbindlich für alle EU-Staaten verabschiedet. Mit der Restriktion der Stoffpatente ging die Bundesregierung dabei über die Vorgabe der EU hinaus.
Nachdem die Bundesrepublik der Verpflichtung, die Richtlinie bis 2000 in nationales Recht umzusetzen, nicht nachgekommen war, hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Mit dem neuen Gesetz soll eine drohende Geldstrafe von 800.000 Euro pro Tag abgewendet werden. +wikinews+
23 November 2004
CSU-Parteitag wurde zum Mekka der Antiislamiten
Während in Köln mehr als 25.000 Menschen einem Aufruf von Islam-Organisationen folgten und gegen politischen Extremismus in den eigenen Reihen demonstrierten, kommt man nicht nach, um all den Schwachsinn adäquat zu kommentieren, mit dem sich bundesdeutsche Politiker in den letzten Wochen zu Lasten insbesondere gegen die muslimische Minderheit zu profilieren versuchen.
Im Bundesland der höchsten Berge verstiegen sich Veranstalter und Gäste des CSU-Parteitags auf die Gipfel der Geschmacklosigkeiten und trieben regelrechte Hetze. Fortlaufend wurde die Integrationswilligkeit angemahnt und damit Millionen Muslime des Gegenteils verdächtig gemacht. >> weiter
18 November 2004
Russlands "neuartige Atomwaffen"
Während seit Wochen zurecht gegen das iranische Atomprogramm gewettert wird, brüskiert die Atommacht Russland die Weltöffentlichkeit mit folgender Meldung: Der russische Präsident Wladimir Putin kündigte die Aufrüstung seines Landes mit neuartigen Atomwaffensystemen an. Es handele sich um Systeme, "die es noch nicht gibt und die bei den anderen Atommächten auch in den nächsten Jahren nicht existieren werden." - Soll die Bundesregierung Herrn Putin einen förmlichen Protest erklären? >>weiter...
16 November 2004
Powell erklärte Rücktritt
US-Außenminister Colin Powell reichte den Rücktritt ein.
Auch drei weitere Minister treten zurück: Argraministerin Ann Veneman, Energieminister Spencer Abraham und Erziehungsminister Rod Paige. Vermutlich wird auch Powells Stellvertreter Richard Armitage zurücktreten.
Powell, der trotz seiner falschen "Beweise-Rede" im UN-Sicherheitsrat die Kriegspolitik von US-Präsident Bush unterstützt hat, galt noch am ehesten als international politikfähig. Deshalb überwiegt in ersten Reaktionen, so auch in Deutschland, eine besorgte Stimmung. >> weiter
14 November 2004
Bundesländerzahl verringern
Die Bundesrepublik Deutschland tat sich keinen Gefallen, als sie im Zuge der Wiedervereinigung auf dem Gebiet der DDR so viele Kleinststaaten bildete.
Stattdessen hätte man auch im Westen Zusammenschlüsse tätigen können, um einigermaßen gleichstarke Regionen zu schaffen und Einsparungen an Länderverwaltungen und Länderparlamenten zu erreichen.
Den Länderpolitikern ist anzukreiden, dass sie auf getrennte Länder und Stadtstaaten beharren. Insbesondere Brandenburg und Berlin versagten darin. Für jeden Wahlkampf haben sich die Parteien mehr ins Zeug geschmissen als für die Länderfusion, die deshalb scheiterte, weil die Bürger über die Vorteile im Unklaren gelassen wurden bzw. weil der Eindruck von Hickhack und Übervorteilung in den Fusionsverhandlungen entstand.
Ein neuer Grund für stärkere Bundesländer ist der europäische Einigungsprozess. >> Argumentekatalog erarbeiten >> Einsparungspotentiale schätzen >> Fusionsliste erstellen
13 November 2004
NS-Kriegsverherrlichung verbieten
Nach Ansicht der Richter des Cottbusser Verwaltungsgerichts und nun auch der Richter des Frankfurter Oberwaltungsgerichts Frankfurt/Oder dürfen Neonazis den Soldatenfriedhof von Halbe im südlichen Brandenburg schänden und den NS-Krieg verherrlichen.
In Halbe sind etwa 22.000 Menschen begraben, die in den letzten Kriegstagen den mörderischen und selbstmörderischen Durchhaltebefehlen der Nazi-Diktatur Folge leisteten und der unvermeidbar vorrückenden Roten Armee vollkommen sinnlose Gefechte zu liefern hatten.
Die Verwaltungsrichter verkennen offenbar den 2.Weltkrieg in seiner Eigenschaft als Angriffs- und Raubkrieg, wie er ideologisch vom NS-Regime «Herrenrasse» + «Lebensraumgewinnung» propagiert und durchgeführt wurde.
Die mörderische und selbstmörderische Teilnahme an diesem Krieg auf Seiten der Nationalsozialisten ist von A bis Z und in höchstem Maße zu bedauern, aber taugt unter keinem Gesichtspunkt zum Heldengedenken, außer für jene, die gegen das NS-Regime aktiven Widerstand leisteten.
Wenn nun eine Demonstration unter dem Motto «Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten» gestattet wird, so liegt darin eine mit der antifaschistischen Grundordnung unseres Staates unvereinbare Verherrlichung des NS-Krieges, Beleidigung der vom Faschismus befreienden Soldaten und maßlose Verhöhnung der Opfer auf allen Seiten dieses verbrecherischen Krieges, insbesondere auch derer, die auf diesem Soldatenfriedhof liegen, denn jedes Kind dort, das dort liegt und mit dem sogenannten "Volkssturm" in Kriegshandlungen verführt und gezwungen wurde, war damit schon durch das NS-Regime geschändet und wird es nun nochmals durch Neonazis, die aus dem nationalsozialistischen Kinderopfer auch noch einen Heldenkult zu machen versuchen.
Solch eine Demonstration ist als Angriff auf die öffentliche Ordnung des Staates anzusehen und ist demzufolge zu verbieten.
Sollte es den Richtern an Klarheit hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Situation in der Bundesrepublik Deutschland fehlen, so hätten sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen gehabt.
Sollten die Bundesverfassungsrichter einen Mangel an Gesetzen und Durchführungsbestimmungen im Verhältnis zur Verfassung feststellen, so wäre der Gesetzgeber aufgefordert, solche Gesetze zu fertigen.
Der Bundestag ist keine Wahlkampfveranstaltung, sondern hat die erforderlichen Gesetze für das Gemeinwesen zu schaffen und gegebenenfalls nachzubessern.
-msr- Diskussionen
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