23 Dezember 2006

Stoiber-Vertrauter Höhenberger zurückgetreten

München (Deutschland), wikinews 22.12.2006 – Die CSU-interne Bespitzelungsaffäre um die Fürther Landrätin Gabriele Pauli, die dem Büroleiter Edmund Stoibers vorgeworfen hatte, sie bespitzelt zu haben, hat heute zum Rücktritt des Stoiber-Vertrauten Michael Höhenberger geführt, der das Büro des Ministerpräsidenten führt.

Wie es hieß, habe er darum gebeten, von seinen Aufgaben entbunden zu werden. Wie die bayrische Staatskanzlei heute mitteilte, habe der Ministerpräsident dieser Bitte entsprochen.

Die CSU-Landrätin Pauli gilt als schärfste parteiinterne Kritikerin Stoibers. Dem Büroleiter Stoibers hatte sie vorgeworfen, ihr Privatleben ausspioniert zu haben. Zum Zwecke der Informationsgewinnung über ihre privaten Lebensumstände habe sich Höhenberger telefonisch an einen gemeinsamen Bekannten gewandt. Höhenberger hatte die Vorwürfe bisher stets zurückgewiesen. Anlässlich seines Rücktritts hat Höhenberger heute erklärt, Stoiber sei über das Telefongespräch nicht informiert gewesen.

Kommentar

So "intern" ist solch Affäre wieder mal nicht, wie es manche Leute glauben oder Glauben machen möchten, denn die Parteien stehen in der Verfassungspflicht, ihre innere Kultur demokratisch zu ordnen, ansonsten müssten sie sich aus der Parteienlandschaft verabschieden und ins anspruchslosere Vereinsrecht umsiedeln.

Stoiber wirft der vermutlich bespitzelten Landrätin "parteischädigendes Verhalten" vor, sie "betreibe das Geschäft des politischen Gegners", es sei "eine Aktion eines einzelnen Mitarbeiters", der ihn nicht informiert habe. - Der "einzelne Mitarbeiter" ist gleichwohl seit Jahrzehnten Stoibers Vertrauter. Stoiber selbst müsste entsetzt sein. Und es sollte seiner Partei schaden, dass er es nicht ist.

-msr- >> Diskussion

Zur Rechtmäßigkeit der Iran-Sanktionen

Betreff: Resolution 1737 vom 23.12.2006

Der Weltsicherheitsrat beschloss einstimmig Sanktionen gegen den Iran.

Insbesondere handle es sich um ein Technologie-Embargo, das sich gezielt gegen das dem Iran vorgeworfene Streben nach Atomwaffen und Trägermitteln richte.

Der Iran protestierte gegen die Entscheidung umgehend. Die Sanktionen würden jeglicher Rechtsgrundlage entbehren, verstoße gegen die UN-Charta, gehe über die Zuständigkeit des Weltsicherheitsrats hinaus, hindere den Iran gleichwohl nicht an der Fortsetzung seines nach Maßgabe des Atomwaffensperrvertrags "friedlichen" Atomprogramms.

Als der iranische Vertreter als Gast des Weltsicherheitsrates den Protest vorbrachte, schienen die Gesichter der Ratsmitglieder lang und ratlos - oder selbstzufrieden am Protest vorbei. Aber es gibt gute Argumente gegen den iranischen Protest:

1. Die Rechtsgrundlagen könnten besser sein, aber gegen einen Staat, der gegen einen anderen Staat Krieg führt, reichen die Rechtsgrundlagen allemal zur Verhängung von Sanktionen aus.
Der Iran ist solch ein Staat, fordert die "Auslöschung Israels" und rühmt sich solcher Feindschaft durch Unterstützung der gegen Israel Krieg führenden Kräfte.
Bereits darin ist der Tatbestand des Art.39 VN-Charta in den Alternativen Bedrohung und Friedensbruch erfüllt.
Die Rüstungsanstrengungen des Iran, insbesondere die Entwicklung weitreichender Raketen und das Uran-Anreicherungsprogramm, lassen den Verdacht entstehen, dass es dem Iran um die Erlangung militärischer Fähigkeiten über den Terrorismus hinaus geht.
Die wiederholte und hartnäckige Holocaust-Leugnung trägt ihr Übriges dazu bei, dass der iranischen Führung ein Realitätsverlust vorzuwerfen ist, der sich in kriegerischen Handlungen fortsetzen könnte.

Dass der Iran das Streben nach Atomwaffen bestreitet, soll hohe Aufmerksamkeit haben, aber "in dubio pro reo" schließt nicht die Beschränkung der internationalen Kooperation.

Die Erforderlichkeit der Sanktionen ist zu bejahen, denn der Iran verwirkte durch eigenes Verhalten das Recht auf Teilhabe am atomaren Wissen.
Der Iran verkennt den Zusammenhang zwischen diesem Recht und dem Vertrauen, auf dem die atomare Teilhabe beruht.

Die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen ist ebenfalls zu bejahen, soweit sie der Öffentlichkeit dargelegt ausschließlich Atomwaffenbefähigung und Trägermittel betreffend, andererseits zeugen die Erfahrung im früheren Ost-Westhandel von den Schwierigkeiten in der Praxis, aber dann ist es an Teheran, die Voraussetzungen für die Entbehrlichkeit der Sanktionen zu schaffen.

Die Geeignetheit der Sanktionen ist ebenfalls gegeben, wenngleich möglicherweise nur als Zeitgewinn, denn der Iran erklärte bereits mehrfach trotzig, an seinem Atomprogramm auch gegen die Beschlüsse des Weltsicherheitsrates nicht nur festzuhalten, sondern sie zu intensivieren und notfalls im Geheimen weitertreiben zu wollen.
Das zerrüttet die ohnehin zerrütteten Vertrauensbeziehungen noch mehr, aber die iranischen Machthaber verkennen, dass in der Politik im Unterschied zur Mathematik "falsch" Steigerungsformen hat, die es zu vermeiden gilt.

Die Sanktionen schaffen Zeitgewinn, aber dieser Zeitgewinn darf nicht vertan werden. Es genügt nicht, Die Überwachung der Sanktionen würde nicht genügen. Es braucht Aufbau einer Diplomatie, die den Nahostfrieden bringt und den Atomwaffenstaaten ein Regime der Gleichbehandlung aufdrängt, also auf Privilegien zu verzichten, denen sie mit Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrages Abhilfe versprachen: die atomwaffenfreie Welt.

Der Iran-Konflikt, wie auch der Konflikt mit Nordkorea, sollte Veranlassung sein, um diese entscheidenden Schritte zu gehen. Niemand sollte sich des Anlasses scheuen, dass es ausgerechnet solche Regimes sind, die zum Umdenken bringen.

2. Die Zuständigkeit des Weltsicherheitsrates sehe auch ich als unterentwickelt an, fordere deshalb eine umfassende Reform der Vereinten Nationen einschließlich der Gewaltenteilung, Anrufbarkeit des Weltgerichtshofs, aber wenn das noch immer nicht ist, solange ist der Weltsicherheitsrat in seiner Zuständigkeit anzuerkennen.
Die Zuständigkeit des Weltsicherheitsrats ergibt sich ebenfalls aus Art.39 ff. VN-Charta.

Zur Ungleichbehandlung: Bliebe der iranische Einwand, dass der Weltsicherheitsrat Iran und Israel mit zweierlei Maß behandle und die Atomwaffenmächte anderen Staaten Rechte bestreiten, die sie für sich selbst in Anspruch nehmen.
Es ist unmoralisch, wenn Atomwaffenmächte anderen Staaten die Atomwaffenfähigkeit verbieten, aber die eigene Unrechtmäßigkeit macht andere Unrechtmäßigkeit nicht rechtmäßig.

Zur Rechtskraft: Der Iran, Nordkorea, aber auch Israel und andere sollten lernen, dass auch unwillkommene Entscheidungen der Weltorganisation für jeden Staat in Gemeinschaft mit der Welt besser sind als Trotz und Krieg, wie auch jede Privatperson in einem Rechtsstaat besser beraten ist, sich ungerechten Gerichtsurteilen zu fügen, als es auf die Länge des Messers ankommen zu lassen.


msr >> Diskussion
Art.39 ff. VN-Charta, Atomwaffenmächte

21 Dezember 2006

Todesurteil für absichtliche HIV-Infektion in Libyen bestätigt

Tripolis (Libyen), 21.12.2006 – Ein am 6. Mai 2004 im sogenannten HIV-Prozess gegen fünf bulgarische Krankenschwestern und einen palästinensischen Arzt gesprochenes Todesurteil wurde am 19. Dezember 2006 bestätigt. Die Verurteilten haben nach Überzeugung des Gerichts Ende der 1990-er Jahre 426 Kinder in einem Krankenhaus in Banghazi absichtlich mit HIV infiziert. 50 Kinder sind seitdem an den Folgen gestorben. Studien entlasten jedoch die Angeklagten.

Nachdem im Februar 1999 bei einer Untersuchung wegen HIV-Infektionen insgesamt 19 Verdächtige festgenommen worden waren, begann ein Jahr später der Prozess gegen die fünf Krankenschwestern, einen bulgarischen Arzt, den palästinensischen Arzt und neun Libyer. Ihnen wurde vorgeworfen, mehr als 400 libysche Kinder absichtlich mittels Blutkonserven mit dem HI-Virus infiziert zu haben. Die ausländischen Mediziner bestritten dies. Am 6. Mai 2004 wurden sechs der Angeklagten zum Tode verurteilt, der bulgarische Arzt wurde freigesprochen. Die Lybier, die sich getrennt wegen Foltervorwürfen verantworten mussten, wurden am 7. Juni 2005 ebenfalls freigesprochen.

Das Todesurteil gegen die sechs Verurteilten wurde am 25. Dezember 2005 aufgehoben, da die Aussagen ausländischer AIDS-Experten nicht beachtet worden waren, und an ein anderes Gericht verwiesen. Nachdem die Angeklagten am 4. Juli 2006 erneut ihre Unschuld beteuert hatten, wurde am 19. Dezember 2006 das Todesurteil bestätigt.

Bereits am 3. September 2003 sagte der französische Arzt Luc Montagnier im ersten Strafverfahren aus, die AIDS-Epidemie sei bereits ein Jahr vor Ankunft der Bulgaren ausgebrochen. Internationale Mediziner wiesen am 6. Dezember 2006 nach, dass der betreffende Virus-Strang aufgrund mangelnder Hygiene tatsächlich bereits vor der Einreise der Mediziner im Krankenhaus verbreitet war.

Drei Angeklagte gaben an, durch Folter zu den Geständnissen erpresst worden zu sein. So gaben die Krankenschwestern im Alter von 40 bis 54 Jahren an, dass gegen sie Elektroschocks eingesetzt worden seien. Die wegen Folter angeklagten neun Polizisten waren jedoch in einem gesonderten Prozess in der libyschen Hauptstadt am 7. Juni 2005 freigesprochen worden. Der Fall verursachte starke internationale Proteste.

Laut dem libyschen Justizminister Ali Omar Hassnaui kann gegen das Urteil erneut vor das Oberste Gericht gegangen werden. Dieses hatte bereits das erste Todesurteil, damals durch Erschießen, aufgehoben. +wikinews+

18 Dezember 2006

„eJustice“ – bürgernahe Justiz durch elektronische Kommunikation

Presseerklärung Berlin, 18. Dezember 2006

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat auf dem ersten Nationalen Informations-Technologie-Gipfel die Bedeutung moderner Informationstechnologien für die Justiz hervorgehoben.

„Die Justiz hat längst eine Vorbildfunktion für die elektronische Gestaltung von Verfahrensabläufen übernommen. Von den neuen technischen Möglichkeiten profitieren Rechtssuchende und Justiz gleichermaßen. Elektronisch übersandte Dokumente sind schneller beim Gericht als Briefe und Faxe, und sie haben den Vorteil, dass man mit ihnen elektronische Akten anlegen kann. Das vermeidet unwirtschaftliche Medienbrüche, also die Umwandlung von elektronischen Dokumenten in Papierdokumente und umgekehrt. Gerichtsinterne Arbeitsabläufe können so effizienter gestaltet werden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger letztlich schneller zu ihrem Recht kommen“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Bei allen Bundesgerichten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof und Bundespatentgericht) sowie beim Deutschen Patent- und Markenamt ist der elektronische Rechtsverkehr mittlerweile möglich.

Das Bundesministerium der Justiz und die Justizverwaltungen der Länder haben sich frühzeitig und erfolgreich bemüht, einheitliche Regeln und Verfahren für den elektronischen Rechtsverkehr zu entwickeln. Ergebnis ist ein einheitlicher Datensatz für justizielle Verfahren. Er ermöglicht es den Gerichten, instanzübergreifend elektronisch zu kommunizieren, ohne dass die übermittelten Daten für die elektronische Weiterverarbeitung wieder aufbereitet werden müssen. Schnittstelle zu den Verfahrensbeteiligten ist das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit der Verschlüsselungstechnologie OSCI-Transport als ebenenübergreifendem Kommunikationsstandard. Das EGVP wird mittlerweile nicht nur bei Bundesgerichten zur Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs eingesetzt, sondern auch bei den Gerichten der Länder. Ab dem 1. Januar 2007 wird das EGVP für die Einreichung von elektronischen Anmeldungen zu den Handelsregistern und Genossenschaftsregistern genutzt. Hierfür kommt das EGVP nahezu flächendeckend in Deutschland zum Einsatz.

Auch auf europäischer Ebene strebt das Bundesministerium der Justiz an, grenzüberschreitende justizielle Verfahren durch den Einsatz moderner, standardisierter Informationstechnologien für den Rechtssuchenden zu vereinfachen. Erste Erfolge sind bei der von Deutschland und Frankreich initiierten Strafregistervernetzung zu verzeichnen: Kern des Projekts ist es, eine sichere elektronische Kommunikation zwischen den nationalen Strafregistern zu schaffen. Bisher müssen die Staatsanwaltschaften, die eine Auskunft aus einem ausländischen Strafregister brauchen, ein förmliches Rechtshilfeersuchen (in Papierform) in der Sprache des ersuchten Landes stellen. Weil die Auskunftsersuchen jetzt elektronisch übermittelt und beantwortet werden können, wird die Erteilung der Auskunft ganz erheblich beschleunigt. Die elektronische Strafregistervernetzung ist mittlerweile zwischen vier Mitgliedstaaten der Europäischen Union realisiert. Angestrebt wird eine Vernetzung aller Strafregister innerhalb Europas.

Die Modernisierung der Justiz durch den Einsatz moderner Informationstechnologien wird auch eine zentrale Rolle während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft spielen. Im Mai 2007 wird eine europäische Konferenz in Bremen unter dem Motto „Work on E-Justice“ unter Beteiligung von IT-Unternehmen die Möglichkeiten der elektronischen Vernetzung und Standardisierung auch in anderen Justizbereichen ausloten.

15 Dezember 2006

Israels Eiertanz zum Atomwaffenbesitz

Lapsus linguae oder Privileganmaßung?

Ministerpräsident Olmert erklärte gegenüber N24: "Iran droht öffentlich und ausdrücklich, Israel von der Landkarte zu radieren. Können Sie sagen, dass es die gleiche Grundlage ist, wenn es um deren Wunsch nach Atomwaffen geht, wie bei Amerika, Frankreich, Israel und Russland?"

Israels Opposition fordert mal wieder den Rücktritt Olmerts, aber nicht etwa, um die damit überfällige Atom-Abrüstung einzuleiten, sondern um weiterhin die Welt im Unklaren zu belassen, ob Israel nun Atomwaffen hat oder nicht, denn eigener Atomwaffenbesitz erschwert den Widerstand gegen die zwar dementierten, aber dennoch wahrscheinlichen Atombewaffnungspläne des Iran.

Olmert und Israels Botschafter in Berlin, Shimon Stein, suchen nun den Rückzug in die alte Sprachregelung: "Israel wird nicht das erste Land im Nahen Osten sein, das Atomwaffen einführen wird."

Nimmt man diese Aussage wörtlich, so lässt ihre Zukünftigkeit ("einführen wird") einzig den Schluss zu, dass in der Vergangenheit und Gegenwart Israel KEINE Atomwaffen besaß und besitzt.
Demgegenüber nahm erst unlängst der neue US-Verteidigungsminister Gates auf israelischen Atomwaffenbesitz Bezug.

Also wird die Weltöffentlichkeit entweder vom US-Außenminister Gates oder der israelischen Regierung belogen, denn beide Seiten sollten wissen, wovon sie reden.

Mir ist die israelische Atomwaffenlosigkeit unglaubhaft, aber zumindest steht fest, dass sich der entstandene Widerspruch zwischen den Administrationen Tel Avivs und Washingtons nicht auf dem Wege der bisherigen "Sprachregelungen" wegbiegen lässt. Stattdessen müsste die israelische Regierung fortan bekunden: "Wir sagen nicht, ob wir Atomwaffen besitzen."

Will sich jedoch Israel das Recht anmaßen, solche Auskünfte zu verweigern, dann verwirkt sich dadurch Israels Recht, von anderen Staaten nachweislichen Atomwaffenverzicht zu verlangen.

Sollte diese Wirkung jetzt noch immer nicht bewusst werden und Israel auch dafür Rückendeckung anderer Staaten bekommen, dann spielt das den offen und verdeckt nach Atomwaffen strebenden Regimes noch mehr in die Hände, als es durch die Kritiklosigkeit an den existierenden Atomwaffengroßmächten ohnehin geschieht.

Sind Merkel, Olmert, Bush, Blair & Co. tatsächlich im Glauben, dass sie mit solcher Politik die Welt für Israel und demokratische Überzeugungen begeistern können?
Das wäre ein Trugschluss, aber auch an den glaube ich nicht, denn es ist zu offensichtlich eine bewusste Zumutung machtpolitischer Arroganz.

Die einzig vernünftige und erste Schlussfolgerung kann nur sein, dass Israel unmissverständlich und auf regionale Gegenseitigkeit begründend, den dauerhaften Verzicht auf Atomwaffen zum Ziel erklärt und darüber in Verhandlungen tritt, wie eine atomwaffenfreie Zone im Nahen Osten durch Rüstungskontrolle verifiziert wird.

Auf solche Schlussfolgerung hätte Merkel drängen müssen. Stattdessen wurde milde gelächelt und nichts getan, was gegen ein atomares Desaster taugt, zu dem es ganz sicher kommen wird, wenn nicht die Wende in eine atomwaffenfreie Zukunft gelingt.

-msr- >> Diskussion

Wort des Jahres 2006 ist „Fanmeile“

Wiesbaden (Deutschland), 15.12.2006 – Die „Gesellschaft für deutsche Sprache“ (GfdS) gab heute auf einer Pressekonferenz die „Wörter des Jahres 2006“ bekannt. Platz eins belegte das Wort „Fanmeile“. Ihr Urteil begründete die Jury mit dem Satz: „Damit wurden Orte bezeichnet, die während der WM in Deutschland Fußballbegeisterte aus aller Welt zu Hunderttausenden aufsuchten, um dort ihrem ganz besonderen Lebensgefühl Ausdruck zu verleihen.“

Das „Wort des Jahres“ wird seit 1971 gewählt. Dabei stehen weniger wissenschaftliche Überlegungen im Hintergrund, sondern eher so etwas wie „Zeitgeistforschung“.

Auf den nächsten Plätzen folgten „Generation Praktikum“ und „Karikaturenstreit“. Braunbär „Bruno“ schaffte es als „Problembär“ nur auf Platz sieben, obwohl er wochenlang die Presse beschäftigte. GfdS-Vorsitzender Rudolf Hoberg sagte, das Ganze sei nur ein Spiel. Trotzdem sei das Medienecho jedes Mal enorm: „Das interessiert wirklich jeden.“ +wikinews+