10 August 2006

Israels Kabinett beschließt Ausweitung der Bodenoffensive

Jerusalem (Israel), 10.08.2006 – Das israelische Sicherheitskabinett hat am 9. August eine Ausweitung der Bodenoffensive im Libanon beschlossen. Seit Kriegsbeginn vor vier Wochen war das die zweite derartige Entscheidung. Gemäß dem Kabinettsminister Eli Jischai sollen die Truppen bis zum Litani-Fluss, der sich 30 Kilometer von der Grenze entfernt befindet, vorstoßen. Die Beratungen der Minister dauerten sechs Stunden. Neun der zwölf Minister stimmten für die Operation, drei enthielten sich.

Diese Militäroperation soll innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen werden, was der Außenminister jedoch in Zweifel zog. Die Truppenstärke soll von 10.000 auf 30.000 Soldaten erhöht werden.

Mitglieder des Kabinetts hatten im Vorfeld gefordert, entschiedener gegen die Hisbollah vorzugehen. Vor allem der Verteidigungsminister Amir Peretz und führende Militärs drängten darauf. +wikinews+

  • Libanonkrieg
  • 07 August 2006

    Überschwemmungen in Äthiopien fordern mehr als 100 Tote

    Dire Dawa (Äthiopien), 07.08.2006 – Überschwemmungen haben in Äthiopien in der Nacht von Samstag auf Sonntag mehr als 100 Todesopfer gefordert. Die Fluten wurden durch heftige Regenfälle verursacht, die Dörfer in der Region Dire Dawa im Osten überflutet haben. Nach einem Dauerregen ist nachts der Fluss angestiegen und hat die Menschen im Schlaf überrascht. +wikinews+

    06 August 2006

    Experte:Schwedisches Kernkraftwerk kurz vor Kernschmelze abgeschaltet

    Forsmark (Schweden), 06.08.2006 – Das schwedische Kernkraftwerk Forsmark stand am 25. Juli 2006 nach Aussage von Lars-Olov Höglund vor einer Kernschmelze. Lars-Olov Höglund war langjähriger Chef der Konstruktionsabteilung des schwedischen Vattenfall-Konzerns.

    Bei Arbeiten im Kraftwerk entstand ein Kurzschluss, worauf das Kraftwerk vom Stromnetz getrennt wurde. Durch diesen Netzkurzschluss wurde offenbar auch die Notstromversorgung beschädigt. Von allein sprang keiner der Notstromgeneratoren an, so dass es Probleme mit der Notkühlung gab, die ohne Strom nicht funktioniert, nach einiger Zeit konnten allerdings zwei Notstromgeneratoren gestartet werden. Wäre dies nicht doch noch gelungen, wäre nach Auffassung Höglunds nur wenige Minuten später eine Kernschmelze nicht mehr zu verhindern gewesen. Eine Kernschmelze kann zur Bildung einer kritischen Masse und damit zu Strahlungsaustritt aus dem Kraftwerk führen.

    Lars-Olov Höglund, der für das Atomkraftwerk in Forsmark zuständig war und den entsprechenden Reaktor gut kennt, wird in der Taz folgendermaßen zitiert: „Das ist die gefährlichste Geschichte seit Harrisburg und Tschernobyl.“

    Mehrere Reaktoren sind in Schweden jetzt abgeschaltet worden, um sie einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Offiziell wurde der Vorfall auf der International Nuclear Event Scale mit Stufe 2 (Störfall) eingestuft. +wikinews+

    04 August 2006

    Drei Zwischenfälle im Kernkraftwerk Temlin in einer Woche

    Temelín (Tschechien), 04.08.2006 – Mehrere tausend Liter verstrahlten Wassers traten am Mittwochnachmittag aus der Kühlleitung des Kernkraftwerks Temelín in Tschechien aus und flossen in Spezialtanks. Nach Aussage des österreichischen Umweltministeriums entstand keine Gefahr für Österreich. Österreich besitzt ein eigenes Frühwarnsystem in der Nähe der tschechischen Anlage. Ein Sprecher des Kernkraftwerks erklärte, es sei keine Radioaktivität in die Umwelt gelangt. Der Vorfall ereignete sich, nachdem dieser Block des Kraftwerks nach einer Reparatur wieder ans Netz angeschlossen worden war. Die Abschaltung war wegen der Reparatur einer undichten Ölleitung in der Turbine notwendig geworden. +wikinews+

    03 August 2006

    Rechtschreibreform endgültig in Kraft getreten

    Berlin (Deutschland), 03.08.2006 – Seit dem 1. August ist eine einheitliche Regelung für die deutsche Rechtschreibung in Kraft getreten. Diese Regelung stellt einen Kompromiss dar, um einen jahrelangen öffentlichen Streit zu beenden. Sie wurde im März 2006 von den Kultusministern der Bundesländer beschlossen. In der erneuten Änderung, die vom Rat für deutsche Rechtschreibung erarbeitet wurde, werden entgegen der ersten Reform 1996 wieder mehr Worte zusammengeschrieben, feststehende Begriffe wie „Runder Tisch“ oder „Große Koalition“ werden außerdem wieder einheitlich groß geschrieben. Das „Du“ als Anredepronomen in Briefen darf auch wieder groß geschrieben werden.

    Bei den „1. Wiener Gesprächen“ im Jahr 1986 wurde grundsätzliches Einvernehmen darüber erzielt, dass eine im Jahr 1901 in Berlin erreichte einheitliche Regelung der deutschen Rechtschreibung den aktuellen Erfordernissen anzupassen sei. Zu kompliziert gewordene Regeln sollten vereinfacht werden. Am 1. Juli 1996 wurde schließlich eine Erklärung zur Rechtschreibreform unterzeichnet. Deutschland, Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und die Länder mit deutschsprachiger Minderheit unterzeichneten den Vertrag, der auf einem Vorschlag einer Expertenkommission beruhte. Am 17. Dezember 2004 konstituierte sich in Mannheim der Rat für deutsche Rechtschreibung. Dieser sprach sich am 8. April 2005 dafür aus, die Rechtschreibreform teilweise rückgängig zu machen. Während die unstrittigen Teile der Rechtschreibregeln bereits am 1. August 2005 in Kraft traten, stimmten die deutschen Ministerpräsidenten und das österreichische Bildungsministerium am 30. März 2006 den Änderungsvorschlägen des Rates vom 27. Februar 2006 zu. Damit konnten die Neuregelungen zum 1. August 2006 in Kraft treten.

    Die Widerstände gegen die Rechtschreibreform waren erheblich. So gab es unter anderem eine Verfassungsbeschwerde, die erfolglos blieb, in Schleswig-Holstein wurde sogar ein Volksentscheid durchgeführt. Alles begann aber mit einer Erklärung von 100 Schriftstellern und Wissenschaftlern. Diese sprachen sich am 6. Oktober 1996 für einen Stopp der Reform aus. Am 14. Juli 1998 teilte das Bundesverfasssungsgericht mit, dass die Verfassungsbeschwerde abgelehnt sei. Unter anderem begründete es die Entscheidung damit, dass die Grundrechte von Eltern und Schülern durch diese Neuregelung nicht verletzt würden.

    Der Volksentscheid in Schleswig-Holstein wurde am 27. September 1998 durchgeführt. Darin wurden die neuen Rechtschreibregeln mit folgendem Wortlaut abgelehnt: „In den Schulen wird die allgemein übliche Rechtschreibung unterrichtet. Als allgemein üblich gilt die Rechtschreibung, wie sie in der Bevölkerung seit langem anerkannt ist und in der Mehrzahl der lieferbaren Bücher verwendet wird.“ Von 1.570.720 gültigen Stimmen stimmten 885.511 für die Formulierung. Dessen ungeachtet beschloss der Kieler Landtag am 17. September 1999 die Einführung der Rechtschreibreform für Schleswig-Holstein.

    Einige Printmedien entschlossen sich nach Einführung der Rechtschreibreform am 1. August 1995 in Schulen und Behörden zu einem Boykott. Den Anfang machte die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 1. August 2000. Auch die im Axel-Springer-Verlag erscheinenden Printmedien gehörten seit der wieder aufgeflammten Diskussion über die deutsche Rechtschreibung zu denjenigen, die konsequent an der alten Schreibung festhielten beziehungsweise zu ihr zurückkehrten.

    Die meisten Zeitschriften- und Zeitungsverlage haben die Neuregelungen zum 1. August 2006 umgesetzt. Nach dem nun gefassten Beschluss der Kultusministerkonferenz, die veränderten Regeln der Rechtschreibung zum 1. August 2006 umzusetzen, hat nun auch das Verlagshaus Springer seine Medien auf die neue Schreibung umgestellt. Dabei will man den Empfehlungen des Duden aus seiner aktuellen 24. Auflage folgen und auf diese Weise zu einer einheitlichen Schreibung in Deutschland beitragen. Diese Entscheidung bildet auch den Hintergrund für eine qualitativ neue Stufe der Zusammenarbeit mit dem Duden-Verlag, die die Form einer so genannten Technologie-Partnerschaft annehmen soll. Dabei geht es um die Entwicklung von Softwarehilfen des Dudenverlages zur Rechtschreibprüfung und ihre Einbindung in die Software des Springer-Verlages.

    Nachdem die Leitung des Magazins Der Spiegel die Rückkehr zur gemäßigten Reformschreibung des Duden bekannt gegeben hat, ist nun nur noch einer der letzten großen Zeitungsverlage übrig, der sich auch durch die jetzt vereinbarten Neuerungen der neuen-alten Rechtschreibreform nicht beeindrucken lässt, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Die Herausgeber des Blattes zeigten sich enttäuscht über den neuen Beschluss der Kultusministerkonferenz. Seit dem Jahr 2000 schrieb die „FAZ“ wieder in alter Schreibung. Ein Sprecher des Blattes kündigte an, man werde zunächst die vorliegenden Wörterbücher vergleichen, bevor man zu einer Entscheidung über die künftige Schreibung komme. Herausgeber Günther Nonnenmacher beschrieb sein Dilemma mit den Worten: Entweder „resignierend den Verfall kultureller Werte hinnehmen“ oder „einen letzten heroischen Widerstandsakt leisten“.

    Wie „Die Zeit“ in ihrer Internetausgabe vom 1. August 2006 mitteilte, sind die neuen Regelungen nur für Schulen und Behörden verbindlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 14. Juli 1998 festgelegt, dass sich einzelne Bürger (außerhalb von Schulen) nicht an die Regeln halten müssen: „Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben.“ Für die Schulen in Deutschland gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, in der Fehler von den Lehrern zwar angestrichen, aber nicht gewertet werden. In Österreich ist eine zweijährige Übergangsfrist an Schulen vorgesehen.

    Aus Protest gegen die Rechtschreibreform wurde von der Zeitschrift „Deutsche Sprachwelt“ ein Internetdenkmal für die Urheber der deutschen Rechtschreibreform errichtet. Auf der Internetseite werden kritische Fragen, aber auch charakteristische Zitate der Hauptverantwortlichen der Reform präsentiert. Der Chefredakteur der Zeitschrift, Thomas Paulwitz, erklärte: „Wir möchten mit diesem Denkmal die historischen Leistungen der Reformer würdigen. Möge ihr Werk nie vergessen werden und kommenden Generationen zur Mahnung gereichen.“ Paulwitz will mit dem „Mahnmal“ nicht die deutsche Rechtschreibung zu Grabe tragen, sondern er geht davon aus, dass „schrittweise“ „zu den bewährten Schreibweisen“ zurückgekehrt werde. +wikinews+

  • Rechtschreibreform
  • Norbert Lammert weicht die Nebenjob-Regeln für Bundestagsabgeordnete erneut auf

    Berlin (Deutschland), 03.08.2006 – Nobert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, hat in einem Gutachten seine persönliche Interpretation des Abgeordnetengesetzes veröffentlicht und damit die Debatte um die Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten neu entfacht. In der Bestimmung des Abgeordnetengesetzes heißt es, die Ausübung des Bundestagsmandat müsse „im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages“ stehen. Lammert fasst diese Formulierung qualitativ und nicht quantitativ auf und weicht damit die neuen, strengeren Regeln erneut auf. Nach Lammerts Auffassung sind Kriterien wie „zeitliche Beanspruchung“ oder „Höhe der Einkünfte“ nicht ausschlaggebend. Vielmehr ließe sich der Mittelpunkt der eigenen Tätigkeit nur durch eine Gewissensprüfung bestimmen. Diese Prüfung könne und müsse lediglich internen Maßstäben gerecht werden, heißt es in dem Gutachten.

    Im Juni 2005 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit die Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften. Um dem „berechtigten Interesse der Bevölkerung nach mehr Transparenz im Parlament Rechnung zu tragen“, reichten damals die Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag in den Bundestag ein, der unter anderem forderte, dass die Mandatsausübung im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Bundestagsabgeordneten stehen müsse und der Abgeordnete außer Spenden keine finanziellen Zuschüsse ohne Gegenleistung annehmen dürfe. Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, begrüßte damals die Entscheidung und sagte, die Bürger erwarteten, dass Abgeordnete „im wesentlichen ihre ganze Kraft für das Mandat verwendeten“. Seitdem haben neun Parlamentarier Klage gegen die Transparenzvorschriften beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – ein Urteil steht noch aus und wird gegen Ende des Jahres erwartet.

    Der Berliner Rechtsprofessor Ulrich Battis, der das Gutachten im Auftrag Norbert Lammerts vor dem Bundesverfassungsgericht vortrug, gestand jedoch ein, dass die Sachverständigen und Parlamentarier, die die verschärften Nebentätigkeitsbezugs-Regelungen im Juni 2005 beschlossen hatten, ein schwerpunktmäßig quantitatives Normverständnis zugrunde gelegt hätten.

    Nobert Lammert ist in den letzten Wochen unter Druck geraten, weil er sich bis jetzt standhaft weigert, Informationen über die Bezüge von Bundestagsabgeordneten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sowohl die Opposition als auch Regierungsangehörige kritisierten ihn für diese Haltung. „Lammert sollte die Nebentätigkeiten von Abgeordneten endlich publizieren“, so der Sprecher der Netzwerker in der SPD-Bundestagsfraktion, Christian Lange. Lammert argumentiert, er wolle die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht abwarten. Das Verfahren hat rechtlich jedoch keine aufschiebende Wirkung.

    Ulrich Müller von Lobbycontrol sagte in einem Interview mit der ARD, dass Politiker mit unveröffentlichten Nebeneinkünften aus der Wirtschaft sich zu häufig Partikularinteressen und nicht dem Gemeinwohl verpflichtet sähen. Er forderte ein europäisches Lobbyregister: „Lobbyisten müssen einfach offen legen, für wen sie arbeiten, in welchen Bereichen, mit welchem Budget“, so Müller.

    Auch die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert in einer Pressemitteilung die „überfällige Veröffentlichung der Abgeordneten-Nebentätigkeitsbezüge“. Die Organisation ist der Meinung, dass der Bundestagspräsident gegen geltendes Recht verstoße, wenn er ein ordnungsgemäß vom Bundestag verabschiedetes Gesetz ignoriere und nicht umsetze. Zudem appelliert Transparency International an den Bundestag, klare Zulässigkeitsmaßstäbe für Nebentätigkeiten festzulegen. „Die Reaktionen der Öffentlichkeit haben deutlich gezeigt, dass die parallele Ausübung eines Bundestagsmandats und eines Verbands- oder Lobbyspitzenamtes nicht mehr vermittelbar ist“, sagte Ulrich von Alemann, Professor für Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Politiker, die vormittags Lobbyist seien und nachmittags Abgeordnete, brächten die Politik allgemein in Verruf.

    Unterdessen hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel in der „Bild am Sonntag“ dafür ausgesprochen, Bundestagsabgeordneten nicht generell die Ausübung eines Nebenjobs zu verbieten. Längerfristiges Engagement an „herausgehobener Stellung“ vertrüge sich jedoch nicht mit einem Bundestagsmandat, so Merkel mit Hinweis auf den CDU-Bundestagsabgeordneten Norbert Röttgen (Wikinews berichtete). +wikinews+


    (Wikinews berichtete)

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