12 Mai 2006

Vierliterauto

Grünen-Chef Reinhard Bütikofer fordert ein Gesetz, das der Automobilindustrie bis 2010 eine Obergrenze für den durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch setzt: 4 Liter auf 100 Kilometer.

Schaue ich mir die Werbung der Automobilindustrie an, so teile ich seine Skepsis, dass "freiwillige Selbstverpflichtungen" der Industrie genügen, um den Kraftstoffverbrauch signifikant zu senken.

Aber nicht nur der Industrie gegenüber bin ich skeptisch, sondern kann es mir als Nichtpolitiker leisten, auch die fehlender Verbrauchervernunft als Argument für die Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung zu nennen, denn ich gehöre ebenfalls zu denen, die auf die Raserei nicht verzichten werden/brauchen, solange sie erlaubt ist - und würde deshalb nicht "unnötig sparsame" Autos kaufen, was ökologisch längst überfällig ist.

msr    www.dialoglexikon.de/tempolimit.htm

Frauenquote bei der FDP?

Nach CDU, SPD und Grünen denkt nun auch die FDP über die Einführung einer Frauenquote nach.

Im Gespräch ist nach Darstellung der BT-Abgeordneten Ina Lenke ein Mindest-Frauenanteil in Höhe von 30 Prozent für die Parteigremien und Wahllisten.

Nach Angaben der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sind nur 23,3 Prozent der FDP-Mitglieder Frauen.

Ich halte Quotenregelungen angesichts der krassen Unterrepräsentierungen für demokratisch.

msr >> Umfrage und >> Diskussion

11 Mai 2006

Datenschutz als Grundrecht?

Immer wieder heißt es: "Wir leben im Informationszeitalter."

Ausgenommen davon allenfalls die "Dritte Welt", die auch deshalb nicht zu beneiden ist, aber die Datenautobahnen und Informationssammlungen haben für uns nicht nur Vorteile, sondern ermöglichen dem Staat und der Wirtschaft einen "gläsernen Bürger", der zunehmend manipulierbar wird, sich also um seine Freiheit sorgen muss.

Gesetze und Rechtsprechung haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine Menge für das Recht auf Datenschutz entwickelt. Möglich, dass es der Datenschutz den Angriffen auf die informationelle Selbstbestimmung zwangsläufig hinterher läuft, denn die technische Entwicklung verläuft rascher als die Parlamente arbeiten.

1983 schlugen die Wogen hoch, als sich Teile der demokratischen Öffentlichkeit gegen die Volkszählung stark machten, während andere still über sich ergehen lassen wollten, was sich die Politik an Datenerhebung vorstellte.
"Ich habe nichts zu verbergen", so lautet die unüberlegte, oft sogar gutgemeinte, aber dennoch zugleich denunziatorische Selbstgewissheit der Mitläufer, die in noch jeder Gesellschaft ihre satte Mehrheit haben und dazu neigen, Nonkonformisten falsch zu verdächtigen oder zu verfolgen.

Der Widerstand gegen die Volkszählung änderte wenig, aber immerhin anerkannte das Bundesverfassungsgericht erstmals ein "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" und stützte es aus dem Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) und Artikel 2 Grundgesetz (Allg.Freiheit): "Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig."

Ein "Grundrecht" und steht noch immer nicht ausdrücklich in der Verfassung?
Vielleicht glaubt man, es sei dadurch nichts zu gewinnen, aber ich halte den Datenschutz für nicht weniger bedeutsam als z.B. den Schutz der Wohnung oder des Eigentums. Die bloße Herleitung aus anderen Grundrechten erscheint mir der wachsenden Bedeutung des Datenschutzes unangemessen.

Ich plädiere deshalb dafür, dass der Datenschutz dem Artikel 10 Grundgesetz (Schutz persönlicher Geheimnisse) angefügt wird. Zeitgemäßer wäre jedoch eine komplette Umschreibung dieses Verfassungsartikels, denn es kann nicht nur um "Geheimnisse" gehen, sondern sollte einbeziehen, was für die Privatsphäre und für die Selbstbestimmung öffentliche Interessen überwiegt.

Leider war die EU-Verfassung so überladen mit bürokratischem Ballast, dass sie scheiterte, aber dort war das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verankert und mit Auskunftsrechten flankiert.

Die parlamentarische Mehrheit des Bundestags sprach sich für die EU-Verfassung aus. Das macht es noch unverständlicher, wenn auf die Übernahme von bürgerfreundlichen Regelungen ins Grundgesetz verzichtet wird.

-msr- >> DISKUSSION und Umfrage

07 Mai 2006

USA müssen sich wegen Folter-Vorwürfen vor UN-Ausschuss verantworten

Genf (Schweiz), 07.05.2006 – Die USA mussten sich am Freitag vor dem UN-Ausschuss gegen Folter (Committee Against Torture – CAT) in Genf gegen Foltervorwürfe verteidigen. Der für Menschenrechtsfragen zuständige Staatssekretär im US-Außenministerium, Barry Lowenkron, unterstrich deutlich die Haltung der US-Regierung: „Wir erlauben und dulden keine Folter.“ Lowenkron verwies vor dem Ausschuss auf die Anstrengungen seiner Regierung, die Vorfälle im Abu-Ghuraib-Gefängnis lückenlos aufzuklären. Bisher seien über 600 Untersuchungen eingeleitet und fast die Hälfte der Beschuldigten für schuldig befunden worden.

Auf Fragen bezüglich geheimer CIA-Gefängnisse gingen die Amerikaner nicht ein – mit Verweis auf Nichtzuständigkeit des Gremiums. Der Rechtsberater des US-Außenministeriums, John Bellinger, vertrat bei der Anhörung jedoch die Ansicht, die von den USA unterzeichnete Anti-Folter-Konvention könne nicht auf die Situation in Afghanistan, Irak und das Lager Guantánamo auf Kuba angewendet werden. In dem Gefangenenlager auf Kuba halten die USA zurzeit 490 Terrorverdächtige als Gefangene fest.

Amnesty International beschuldigte die USA der Doppelzüngigkeit. Zwar verneine man die Anwendung oder Duldung der Folter, doch dafür schaffe man ein Klima, in dem Folter und Misshandlungen gedeihten. Im Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba oder in den unzähligen Gefängnissen im Irak und Afghanistan gehört Folter zur Tagesordnung.

Die USA wurde in früheren Fällen gerügt, weil sie wissentlich Terrorverdächtige an Länder auslieferte – zwecks Informationsbeschaffung – , wo Folter gang und gäbe ist. Mit dieser Auslieferungspraxis umging man die gesetzlichen Bestimmungen gegen Folter im eigenen Land. Bekanntgewordene Fälle: Der Deutsch-Libanese Khaled al-Masri, der durch die CIA in Mazedonien nach Afghanistan verschleppt wurde, oder der des Kanadiers syrischer Herkunft, der für ein Al-Kaida-Mitglied gehalten und an Syrien ausgeliefert wurde.

Der UNO-Ausschuss gegen Folter kontrolliert nach Artikel 17 der Anti-Folter-Konvention vom 10. Dezember 1984 die Einhaltung des Vertragswerkes. Der Ausschuss trifft sich zweimal jährlich für jeweils drei Wochen in Genf. Er setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen (zurzeit zwei Vertreter aus Afrika, ein Vertreter der USA und Russlands, zwei Vertreter aus Südamerika, zwei Vertreter aus Europa sowie zwei Vertreter Asiens). Zurzeit gibt es 141 Vertragstaaten, die das Abkommen unterzeichnet haben. +wikinews+


  • Folter
  • Jugendschutz: 100.000 Zigarettenautomaten werden entfernt

    Berlin (Deutschland), 07.05.2006 – Die Tabakindustrie wird dieses Jahr beginnen, 100.000 für Kinder und Jugendliche zugängliche Zigarettenautomaten abzuhängen. Für zirka 500 Millionen Euro sollen die verbleibenden Automaten auf ein Chipkartensystem umgerüstet werden, mit dem ein Altersnachweis möglich sein soll. Bisher waren Zigarettenautomaten für jeden zugänglich, die Tabakindustrie hat in der Vergangenheit keine Schutzmaßnahmen zugunsten von Kindern und Jugendlichen bereit gestellt, die den freien Zugriff auf Tabakwaren wie zum Beispiel Zigaretten über Automaten verhindert hätten.

    Das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG) schreibt in § 10 vor: „In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.“ Gegenüber der alten Fassung des Gesetzes wurde hier eine wesentlich schärfere Regelung beschlossen. Vorher gab es für den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche keine Beschränkungen. Jugendliche unter 16 Jahren sollten Tabakwaren nicht mehr an Automaten kaufen dürfen. Dafür mussten bestimmte Bedingungen erfüllt werden: Entweder stehen die Automaten „an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort“ oder eine „ständige Aufsicht“ überwacht den Zugang zu den Automaten. Dritte Möglichkeit: durch eine „technische Vorrichtung“ wird sichergestellt, dass „noch nicht 16-Jährige keine Tabakwaren entnehmen.“ Da die Neuregelung einen hohen Investionsaufwand für Umrüstungen erforderlich machte, wurde das Verbot des Automatenverkaufs von Tabakwaren erst ab 1. Januar 2007 (Vorschrift über das In-Kraft-Treten in § 30 Abs. 2 JuSchG) gesetzlich verbindlich.

    Die technische Vorrichtung wird beispielsweise über Geldkarten gewährleistet. Der Chip ermöglicht eine Altersverifikation. Eine solche Lösung kommt insbesondere an frei aufgestellten Automaten in Betracht. In Deutschland gibt es bereits 280.000 Zigarettenautomaten, die die Bezahlung per Chipkarte ermöglichen. +wikinews+

    03 Mai 2006

    Layens Vätermonate

    Jeder weiß, womit der FOCUS für sich wirbt: "Fakten, Fakten, Fakten"

    Aber leicht tut man sich beim FOCUS mit den Fakten nicht, wenn man dort in FOCUS-Money Ausgabe 18, S.9 unter dem Titel "Ideologie pur" vs. Ursula von der Layen mit dem Spruch aufmacht, dass "die Zwangspause des Mannes zum Einkommensnachteil" werde. Gemeint ist die Regelung, wonach es ein um zwei Monate verlängertes Elterngeld gibt, wenn auch der Mann zumindest zwei Monate Erziehungszeit bringt = Vätermonate.

    Dieser Anreiz ist eine "Möglichkeit", aber nicht doch eine "Zwangspause", wenn es der Redaktion um "Fakten" ginge. Der anonyme Kommentar wirft der Ministerin "ideologischen Missionsdrang" vor, sich unzulässig in die geschlechtliche Rollenverteilung einzumischen, wodurch Paare "benachteiligt" würden, "die sich in bestem Einvernehmen auf die klassische Rollenverteilung einigen".

    Nun gut, schaue ich mir Leute wie in den "Fakten, Fakten, Fakten" an, dann kann ich mir das im FOCUS fettgedruckte "beste Einvernehmen auf die klassische Rollenverteilung" sehr wohl als Vorzugsvariante für das Kindeswohl vorstellen, denn es ist ja grad diese Sorte Männer am unfähigsten Mann und Vater, die sich besonders männlich zu gebärden versuchen und mangels individueller Mannes-Qualitäten in "klassischen" Rollen kollektive Zuflucht, Identität suchen.

    Bedauerlicherweise steht der FOCUS in seinem Kampf um die "klassische Rollenverteilung" nicht allein auf der Flur, sondern in Reih' samt steifem Glied mit anderen Leitmedien:

    Die FAZ wird mit einer von EMNID-Umfrage zitiert, nach der eine übergroße Mehrheit der Mädels im gebärtauglichsten Alter gegen die Vätermonate sind und "am vehementesten dafür eintreten, daß Frauen zu Hause bleiben."
    Aha? Wie lautete denn die Frage?: "Möchtest Du frei wählen können, ob Du oder Dein Mann zuhause bleibt?" >> führt zur Antwort >> "JAAAA, ich möchte frei wählen können!!!"

    Erforschte Emnid den Informationshintergrund, ob die Befragten überhaupt wissen, was Zweck der Väter-Regelung ist? >> Dass die Freiheit der Frauen darunter leidet, dass sie Arbeitgebern für Höherqualifizierung und leitende Anstellungen kaum in Betracht kommen, wenn nicht auch Männer durch Kindererziehung "ausfallen".

    Die Umfrage mit Ergebnis "klassische Rollenverteilung" entstand "im Auftrag von Wellcome, einer kirchlich getragenen Initiative zur Unterstützung von Müttern", als hätte ich es nicht geahnt.Auf deren Website >> Baby-Fotos, glückliche Mamas, Spendenaufruf, praktisch kein Inhalt, irgendwo auch mal ein Foto mit dem "Papa", der lächelnd aus dem Hintergrund Mama und Säugling betrachted = "klassische Rollenverteilung".

    "Wellcome" verspricht Müttern "Hilfe". Aber dass die beste Hilfe für Mütter wäre, wenn Väter helfen müssten, kommt diesen Kirchenleuten mit keiner Zeile in den Sinn.

    Tja, Frau CDU-Ursula von der Layen,

    halte ich Sie angesichts von bald 7 Milliarden Menschen mit Ihren 7 Kindern zwar für "reichlich übertrieben", so gestehe ich Ihnen zu, dass Sie zumindest bei mir immer mal wieder "punkten", so jedenfalls mit den Vätermonaten, auch wenn ich da nichts mehr nachholen will. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Und mutig in Ihren Reihen ist es auch. Gut, dass die CDU nicht mehr Kohl, sondern Merkel an der Spitze hat, denn sonst stünden Sie zu alleine.

    Vorerst ist das Ding durchgestanden, die Koalition trägt es mit.

    Aber entwickeln Sie tatsächlich "ideologischen Missionsdrang", denn die "klassischen Rollenverteiler" haben sich längst nicht ergeben, sondern werden mit ihrer Ideologie ganz sicher noch das Bundesverfassungsgericht bemühen. Und dort sitzt keine Limbach mehr.

    Und mein Wunsch über die Layen-Politik hinaus?

    Ich fände es gut, wenn junge Eltern zumindest die ersten drei Wochen nach der Kindsgeburt Anspruch auf gemeinsame "Babyzeit" hätten. - Und ich bin mir sicher, dass es bei Umfragen dafür übergroße Mehrheiten gäbe.

    -markus rabanus- >> Diskussion