Berlin / Dortmund (Deutschland), 10.01.2005 – Vor etwa vier Wochen hat die Gehaltsaffäre des CDU-Politikers Laurenz Meyer in Deutschland großes Aufsehen erregt und wurde mit seinem Rücktritt beendet. Anschließend gerieten zahlreiche weitere Politiker und Bundestagsabgeordnete ins Kreuzfeuer der Kritik wegen Gehaltszahlungen deutscher Unternehmen.
Verschiedene Länderparlamente fordern nun Konsequenzen aus diesen Affären. So sollen beispielsweise die Abgeordneten künftig nicht nur die Art der Nebeneinkünfte, sondern auch deren Höhe offenlegen müssen. Bayern möchte beispielsweise einheitliche Standards in allen Bundesländern einführen. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse fordert zusätzliche Offenlegungspflichten.
Jetzt regt sich Widerstand gegen diese Bestrebungen. Die Union sowie auch die FDP sprechen sich offen gegen strengere Regelungen aus. Als Begründung dafür heißt es, die bestehenden Gesetze seien völlig ausreichend, zum Teil sogar jetzt schon überzogen.
Bundespräsident Horst Köhler möchte nun diese Debatte versachlichen, nimmt die Abgeordneten sogar in Schutz und warnt vor einer pauschalen Verurteilung wegen deren Nebentätigkeiten.
Mittlerweile gelangten weitere Fälle von bisher nicht bekannten Nebentätigkeiten an die Öffentlichkeit. Betroffen sind diesmal Bundestagsabgeordnete der SPD sowie der CDU. In Dortmund wird derzeit aufgrund einer privaten Anzeige die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens in Sachen Offenlegung geprüft. +wikinews+
10 Januar 2005
Bundespräsident Köhler warnt vor pauschaler Verurteilung deutscher Politiker
08 Januar 2005
Amerikanisches Atom-U-Boot havariert
Hagåtña (Guam), 08.01.2005 – Das Atom-U-Boot „San Fransisco“ der US-Navy, der amerikanischen Kriegsmarine, ist 560 Kilometer von der Pazifikinsel Guam entfernt auf Grund gelaufen. Unter der 137 Mann starken Besatzung gab es 23 Verletzte und einen Toten. Den Berichten zufolge sind bislang keine schweren Schäden bekannt. Atom-Reaktor und Außenhaut des Fahrzeuges seien intakt. Das 110 Meter lange Angriffs-U-Boot der Los-Angeles-Klasse konnte die Fahrt aus eigener Kraft fortsetzen und befindet sich auf dem Rückweg zum Stützpunkt Guam. Dort soll es am Montag eintreffen.
Zur Bewaffnung und genaueren Hintergründen der Havarie wurden bislang keine Angaben veröffentlicht. +wikinews+
Unsicherheit beim Bankgeheimnis: Bekommt Deutschland den gläsernen Bankkunden
Berlin (Deutschland), 08.01.2005 – Zum 01.01.2005 trat das neue „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“, welches Ende 2003 verabschiedet wurde, in Kraft. Damit dürfen Finanzämter und sämtliche anderen Behörden, welche sich mit dem Einkommen der Bürger beschäftigen, bundesweit Bankdaten aller Kontoinhaber abfragen. Da das Einkommensteuerrecht eine Vielzahl von „Begriffen“ verwendet (neben den Begriffen „Einkommen“ und „Einkünfte“ etwa auch „Wohnung“, „Kindergeld“, „Arbeitnehmer“), ist wegen fehlender Begriffsbestimmungen nicht abschließend zu sagen, welche Behörden die Auskunftsersuche stellen dürfen. Diese umfassenden Überwachungsmöglichkeiten wurden politisch damit begründet, Geldflüsse von Terroristen rekonstruieren und die Geldwäsche der organisierten Kriminalität unterbinden zu können.
In den Paragrafen 93 Abs. 7, 8 und 93 b der Abgabenordnung finden sich Regelungen, die „das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger im Bereich ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Betätigung in erheblichem Maße beschränken“. So sieht es die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Das neue Gesetz erlaubt einen Zugriff auf Bankdaten, die von den Banken bereits seit April 2003 zur Aufdeckung illegaler Finanztransaktionen vor allem zur Terrorismusbekämpfung nach § 24 c des Kreditwesengesetzes vorgehalten werden müssen. Wichtig ist es zu erwähnen, dass Kontostände in diesem Rahmen allerdings nicht abgefragt werden dürfen. Lediglich auf Kontostammdaten der Kunden und sonstigen Verfügungsberechtigten wie Name, Geburtsdatum und auf Kontonummern erhalten Finanz-, Sozial- und andere Ämter Zugriff. Die Bürger werden allerdings nicht über die Weitergabe ihrer Bankdaten informiert.
Laut Datenschützern fehlt bei diesen neuen Regelungen eindeutig die Transparenz. Dem Bürger stehe schließlich ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu. Und dazu gehöre auch, dass sie die Gelegenheit haben müssten, solche Datensammeleien gerichtlich überprüfen zu lassen. (Volkszählungsurteil, BVerfGE 65, 1, 70). +wikinews+
01 Januar 2005
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