Hätten mich meine Eltern gefragt, hätte ich vielleicht "Ja" gesagt, aber würde ich heute gefragt, so wäre meine Antwort: Nein.
Das ist kein Groll, zumal verschmerzt, sondern Verständnis, aber Missbilligung, die wenig bewegt, solange die Stimmen der Betroffenen schweigen, als ginge es darum, die eigenen Eltern strafrechtlicher Ungnade auszusetzen, denn auch das wäre dem Kindeswohl abträglich und im Vergleich zur Mädchenbeschneidung noch weniger verhältnismäßig - anders je nach Kulturkreis, denn der Mehrheit gebührt Respekt, sofern sie sich um Respekt gegenüber Minderheiten müht, worauf in zivilisierten Gesellschaften zu achten ist.
Falls aus Gründen solchen Respekts demnächst die oberste Justiz oder der Gesetzgeber die Beschneidung ausdrücklich legalisiert, so erübrigt das nicht den Streit, denn das Elternrecht soll das Kindesrecht auf körperliche Unversehrtheit achten und die Religionsfreiheit soll dem Kinde nicht vorgreifen dürfen.
"Es geht niemanden an", wäre unzivilisiert, denn es geht immer alle an, wenn mit Menschen wehrlosen Menschen tun, wie es eben den Kindern geschieht, sicherlich "gut gemeint", aber schlecht überlegt.
Hintergrund: Das Kölner Landgericht hat ein amtsgerichtliches Urteil bestätigt, wonach die Beschneidung den Straftatbestand der Körperverletzung erfülle. Die Urteile werden seitens der religiösen Vereinigungen scharf verurteilt. Politiker von Regierung und Opposition stellten rasche Klärung in Aussicht, die Beschneidung straflos zu stellen.
Die Frankfurter Rundschau kommentiert: „Die Beschneidung - mag sie nun medizinisch sinnvoll sein oder nicht - ist ein geringfügiger körperlicher Eingriff, .." - Dem Autor empfehle ich, sich der Prozedur zu unterziehen, um beurteilen zu können, ob der Eingriff "geringfügig" ist, wenn die Betäubung nachlässt.
Markus Rabanus >> zum Thema Beschneidung
15 Juli 2012
Beschneidungsverbot vs. Religionsfreiheit?
14 Juli 2012
Spielbank JP Morgan
Ein Londoner Händler der zweitgrößten US-Bank verzockte unter dem aus Harry-Potter entlehnten Pseudonym „Lord Voldemort“ im 2.Quartal 2012 ca. 4,4 Mrd. Dollar. Er habe "gigantische Handelspositionen aufgebaut, die am Ende nicht aufgingen", banalisiert FOCUS-Online das hinter solchen Geschäften steckende Manipulationsgeschehen.
Gleichwohl verfehlte die Großbank ihr Quartalsergebnis aus dem Vorjahr nur um eine halbe Milliarde und schloss mit einem Nettogewinn von 4,96 Mrd. Dollar. – Fein gemacht. Dann braucht es ja vorerst keine Rettungsmaßnahmen.
Markus Rabanus >> Diskussionen
11 Juli 2012
Kritik am geplanten Leistungsschutzgesetz
Nie zuvor haben die Pressekonzerne einen schärferen Angriff auf die Pressefreiheit gestartet, als sie es gegenwärtig mit ihren Vorstellungen zum Leistungsschutzgesetz probieren, um im Internet aus den Leistungen anderer Kapital zu schlagen.
In Planung ist ein "Leistungsschutzgesetz", das z.B. das deutsche WIKIPEDIA gefährdet, aber auch zu erheblicher Arbeit mit den IniDia-Webs führen wird, denn es stellt die bisherige Welt auf den Kopf:
1. mit dem Verlage für direkte Verlinkungen zu ihren Artikeln eine "Vergütung" erhalten sollen,
2. mit dem "verwaiste Werke" gebührenpflichtig werden, ...
3. BuyOut von Urheberansprüchen zugunsten der Verlage, ...
4. und was die Verlags-Lobbyisten der Politik sonst noch unterjubeln werden, um Kasse zu machen.
Zu 1.: Bisher war es so, dass Quellenangaben zu Zitaten und Besprechungen möglichst genau zu sein hatten, wobei es den Quellen-Inhabern zumindest in den ihnen wohl gesonnenen Fällen allemal lieb war, wenn die Quellenangabe per Verlinkung erfolgte, denn das steigerte ihnen die Zugriffe, die Reputation und Werbeeinnahmen.
Das in Planung befindliche Gesetz will solche Verlinkung als Nutzung von Leistungen kostenpflichtig machen. Für die IniDia-Webs kann das zur Folge haben, dass zehntausende Kommentare zum Tagesgeschehen durchgesehen werden müssten, um daraus alle Verlinkungen zu entfernen, denn die Zusicherung, wonach die Zitierfreiheit nicht eingeschränkt werde, ist undefiniert, also unzuverlässig und kann zu Prozessrisiken führen.
Wie kommt es dazu? Weil die deutschen Verlage es trotz vielmaliger Aufforderungen verabsäumten, eigene Geschäftsmodelle zu entwickeln und stattdessen auf Google & Co. neidisch wurden, durch deren Such- und Verlinkungstechniken quasi-monopolistische Strukturen im Web entstanden, an denen die Verlage nun mitverdienen möchten.
Da es aus verfassungsrechtlichen Gründen kein "Lex-Google" werden kann, wird sogleich das gesamte Web zur Kasse gebeten - und mit Rückwirkung, denn es dürfte äußerst schwierig sein, alle bisherigen WebDokumente solch neuem Gesetz anzupassen.
Was wäre die Alternative?
1. Dass sich die Verlage in die Blacklist von Google & Co. eintragen,
2. oder den Zugang zu ihren Artikeln kostenpflichtig machen, wie auch niemand am Kiosk die Zeitungen kostenlos durchlesen darf.
3. Dass allenfalls solche Webseiten abgabepflichtig werden, deren Geschäftskonzept das Zitieren und/oder Verlinken ist.
Aber nicht doch, wenn die Macht groß genug ist, einfach per unsinnigstem Urhebergeschwafel die Politik für neue und unübersichtliche "Urheberabgaben" zu mobilisieren.
Und da wären noch die Like-Button, mit denen nahezu sämtliche Verlagsprodukte zu direkten Artikelverlinkungen auffordern, um möglichst viele Leser zu bekommen. Auch die würden rückwirkend kostenpflichtig, sofern nicht rechtzeitig aus ("kommerziellen") Blogs oder Facebooks, Google+ usw. entfernt und entdeckt. So jedenfalls bislang das geplante Gesetz und komplett widersprüchlich im Treiben der Verlage.
zu 2.: Im Web gibt es vieles, was sich urheberrechtlich schon deshalb nicht zuordnen lässt, weil der Urheber unbekannt ist, weil nicht jeder seine Daten outet und aktualisiert.
Vollkommen selbstverständlich und pervers für die Verwerter-Lobby, dass sie sich für ihre "Urheber" solch fremde Urheberrechte als eigenes Verwertungsrecht anmaßen wollen.
So können die Inidia-Webs in die Situation geraten, für alle anonymen Zusendungen eine "Leistungsschutzabgabe" zu schulden, obgleich wir das Werk im WWW ausschließlich bei uns finden und die Priorität nachweisen können. Aber das Prioritätsprinzip hilft dann nicht mehr, wenn wir den Urheber nicht nachweisen können, wie es in Anbetracht der schlussendlichen Anonymität internettypisch und auch nach ursprünglicher User-Registrierung über die Jahre besehen unvermeidlich ist.
Desgleichen Problem stellt sich für Wikipedia-Deutschland, denn überhaupt niemand kann gewährleisten, dass Urheber endlos erreichbar bleiben. Mit jedem inaktiv gewordenen Autoren-Account müssten praktisch dessen komplette Arbeit gelöscht werden.
Ganz abgesehen von Provokateuren, die Webs gezielt mit Urheberrechtsverletzungen angreifen/angreifbar machen.
Kaum jemand ahnt, wie verhasst Wikipedia den Verlagslobbyisten ist, denn der Verlagsjournalismus weiß, dass es ungeschickt wäre, das von den meisten Internetusern hoch geschätzte Wikipedia anzugiften. So wird bloß an der Qualität rumgenörgelt, obgleich von ausnahmslos allen Journalisten genutzt, aber eben noch nicht im Verwertungsmonopol.
Die kostenlosen Urheber sind der Verwerter-Lobby entweder Idioten oder Contentpiraten. Drum wollen sie auch beim OpenContent abkassieren und tönen: "Wir sind die Urheber!" - Das bestreitet ihnen niemand, aber die Lobby bestreitet es anderen.
"Alles nicht wahr" - lügt die Lobby, denn den privaten User werde das Leistungsschutzgesetz nicht betreffen, sondern nur "kommerzielle Webs", aber was als "kommerziell" gilt, definieren die Vorschläge nicht und setzen alles dem Kostenrisiko aus, damit schön willkürlich zugegriffen werden kann, wo immer es etwas zu holen gibt.
In der Vergangenheit waren es Hacker aus der rechtsextremistischen Szene, die unsere Webs lahm legten. Künftig werden es "Leistungschutzrechte" sein, die es am sichersten erscheinen lassen, alles Vorhandene zu löschen.
Da rollt ein Leistungsschutzrecht an, das Leistungen im Internet verhindert, indem die Leistungserbringung nur noch im kostenpflichtigen Rahmen monopolisierter Verwertungsgesellschaften statthaft sein wird.
Die Lobby liest solche Kritik, bestreitet dreist deren Richtigkeit - und lacht sich ins Fäustchen, denn sie wird Erfolg haben, wie mit der "GEMA-Vermutung" lang bewährte Praxis, weil die normalen Leute ohnehin nicht begreifen, was ihnen an Vielfalt auf dem Spiel steht, zumal dann sämtliche Zeitungen und Fernsehanstalten behaupten werden: "Das Leistungsschutzgesetz schützt Urheberrechte" - und Journalisten, die es anders sehen, verstummen schon jetzt, wenn sie nicht Taxifahrer werden möchten.
Die Journalisten werden sich allenfalls noch ein bisschen per DJV mit den Verlagen hinsichtlich der eigenen Belange zanken, aber nicht zugunsten der Pressefreiheit, sondern nur hinsichtlich ihres Anteils an einer Torte, die ihnen fremde Urheber backen.
"Zum Schutze des Urheberrechts" - weg mit den Verwertermonopolen, aber die Politik wird denen willig sein, die ihnen das fetteste Sprachrohr sind. - Das bisherige INTERNET ist den Allianzen einfach "zu demokratisch".
Markus Rabanus >> Diskussionen
ps: Wenn Monopole, dann müssen sie demokratisch kontrolliert sein.
10 Juli 2012
Papst humorlos vs. Titanic-Satire
Das Satire-Blatt hatte zur "Vatileaks"-Affäre mit der Schlagzeile "Die undichte Stelle ist gefunden!" eine Fotomontage getitelt, die das Kirchenoberhaupt in päpstlicher Gruß-Geste, aber mit großem Urinfleck in Schritthöhe seiner Soutane zeigt. Der Papst macht gegen das Magazin eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geltend und erwirkte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Titanic-Verlag.
Der amtskirchliche Stellvertreter Gottes auf Erden erweist einmal mehr weit weniger Leidensbereitschaft, als sie Jesus und vielen Hexen abverlangt wurde.
Markus Rabanus >> Diskussionen
Heute entscheidet das BVerfG einstweilig zum Fiskalpakt und ESM
In Anbetracht der Zweidrittelmehrheiten von Bundestag und Bundesrat, dürfte sich das Bundesverfassungsgericht äußerst schwer tun, sich den Beschwerdeführern anzuschließen.
Das Einstweilige Verfahren ist ein Folgenabschätzungsverfahren. Wie auch immer das Bundesverfassungsgericht entscheidet, erscheinen sind die Folgen beider Schiedsvarianten derart unüberschaubar, zumal von der Politik uns EZB wohl eher verschleiert, dass daran die richterliche Abwägung scheitern könnte. Nur wird das Bundesverfassungsgericht es sich nicht so leicht machen, wie es der Piratenpartei statthaft ist - und entscheiden: "Wir wissen es nicht." - Denn das käme einem Offenbarungseid zur Staatskrise gleich.
Wahrscheinlich ist, dass die obersten Richter zweigleisig fahren: Hauptsächlich das Gesetz durchwinken, nebensächlich mit Auflagen versehen, als könnten die über Makulatur hinaus greifen. - Jedenfalls ist das Bundesverfassungsgericht um seine Macht zum heutigen Schiedsspruch nicht zu beneiden.
Markus Rabanus >> Diskussionen
NACHTRAG: So schnell entscheidet das BVerfG nun doch nicht. Politik und "die Finanzmärkte" müssen sich dann mal in Geduld üben.
09 Juli 2012
Adresshandel und Datenschutz sind unvereinbar
Dass überhaupt "Datenschutz" behauptet wird, während der Handel mit personenbezogenen Daten erlaubt und immer schlimmere Ausmaße annimmt, ist skandalös, aber inzwischen ein solch großer Markt geworden, dass sich der Staat dem nicht widersetzt, sondern über die Umsätze/Steuern kräftig daran mitverdient, als würde das Geld anderenfalls in der Tonne landen.
Dass auch die Meldebehörden Adresshandel treiben, ist seit langem bekannt und Ärgernis, aber auch Versagen der Menschen vor Ort, die es ihren Kommunalpolitikern und Meldeämtern durchgehen lassen. Jetzt soll solch behördlicher Adresshandel auch noch Gesetzeskraft bekommen. Eine unglaubliche Frechheit, die KEIN POLITIKER rausreden kann. Das muss gestoppt werden.
Darum unterschrieb ich >> http://www.campact.de/melderecht/sn1/signer
Markus Rabanus >> Diskussion
08 Juli 2012
Kritik an neuer A-Klasse: Mercedes ohne CityCar
Mercedes vollzieht mit der ab September 2012 erhältlichen neuen A-Klasse einen bedauerlichen Konzeptwechsel. Dem Stuttgarter Automobilbauer gelingt mit dem sportiven Design eventuell, die dörfliche Disco-Jugend anzusprechen, aber verliert zugleich im Wettbewerb um Käufer praktischer City-Kleinwagen. Offenbar kapituliert Mercedes auf diesem wichtigen Zukunftsmarkt.
Markus Rabanus >> Diskussion
Hochwasser-Katastrophe und staatliches Versagen
In der am Schwarzen Meer gelegenen Region Krasnodar ertranken in der Nacht von Freitag auf Samstag mehr als 140 Menschen in den Fluten, die innerhalb weniger Minuten Ortschaften zerstörten. Die Flutwelle sei bis zu 7 m hoch gewesen. Überlebende werfen den Behörden und Betreibern von Stauseen vor, nach starken Regenfällen bewusst kleinere Ortschaften geopfert zu haben, um die Großstadt Noworossijsk mit ihren ca. 240.000 Einwohnern zu schonen, ohne jedoch die geflutete Region zu warnen.
Russlands Wieder-Präsident Putin kündigte eine Untersuchung und Hilfen an. Gleichwohl ist es ein ungeheuerliches Versagen dieses sich mit Raumfahrt und Atomrüstung aufspielenden Staates, dass solche Katastrophe überhaupt möglich ist und durch das Fehlen von Zivilschutz-Alarm verschlimmert wurde.
Situation in Deutschland
Allerdings schaut es in Deutschland hinsichtlich der Vorwarn-Möglichkeiten kaum besser aus, denn Sirenennetze gibt es nur noch in wenigen Städten. Wird bei uns aus Schäden in Russland gelernt? Immerhin wurden aus Fukushima einige Schlüsse gezogen. - Organisatorisch ist die Gefahrenabwehr im Katastrophenfall gemäß Art.70 GG eine Länderzuständigkeit. Auch das muss immer wieder auf den Prüfstand des Bundes, denn der Zivilschutz wird in vielen Bundesländern dem Spardruck geopfert.
Markus Rabanus >> Diskussion
06 Juli 2012
Südkorea killt wieder Wale mit lügnerische Ausrede
"Zu Zwecken der Forschung". Also mit der auch von Japan geübten Lüge, denn durch die Abschlachterei wird kein einziges Geheimnis zugunsten der Wissenschaft gelüftet, zumal es genügend strandende Wale und erstickte Wale in den riesigen Fischfangnetzen gibt.
Dass es "zivilisierte Staaten" wagen, mit solchen Lügen aufzuwarten, ist und bleibt eine Ungeheuerlichkeit und Beweis für die abgrundtiefe Verdorbenheit von Politik, die sich wirschaftlichem Lobbyismus gefügig macht, denn um nichts anderes als wirtschaftliche Interessen geht es beim Walfang.
05 Juli 2012
EZB mit neuem Niedrigzins-Rekord: 0,75 %
"Die Inflationsrate sei stabil, die Banken sollen durch Kredite die Konjunktur stützen" usw.
Wahrscheinlicher ist, dass die Banken Staatshaushalte stützen sollen, weil die EZB keine Staatskredite gewähren soll, ...
Stellungnahme zu pränatalen Gentests
Umstritten ist ein neues Testverfahren mittels Blut der Schwangeren herauszufinden, ob sich im Erbgut des Fötus das DownSyndrom (Trisomie 21) findet.
Bislang wurde diese Prüfung mit Fruchtwasser-Analyse invasiv vorgenommen. Die Risiken waren signifikant genug, um vielfach darauf zu verzichten, während der Bluttest nahezu risikolos ist und nach dem Stand der heutigen Entwicklung aus einer dazu ausreichenden Blutmenge auch im Blut der Mutter der komplette Gen-Code des Fötus auffinden lässt. Diese Möglichkeit resultiert daraus, dass die Schwangerschaft (vereinfacht gesagt) ein "gegenseitiges Blutgeschäft" ist.
Aus experimentellen Gründen mal vorab, wie ich es ohne intensive Neuprüfung entscheiden würde, denn der Abgleich von Vorurteilen und Durchdachtem ist stets eine wichtige Erfahrung, auch wenn beides irren kann:
1. Ich bin für diese Testmethode aus dem pragmatischen Grund, dass bereits Erlaubtes nun weniger risikobehaftet ist.
2. Ich bin für diese Testmethode aus meiner älteren und niemals vollends befriedigenden Ethik-Entscheidung, dass ich das Recht des ungeborenen Lebens nicht nur dem Lebensrecht der Mutter, sondern auch ihren weiteren Entscheidungen unterordne, mit Ausnahme vermeidbar ungesunder Lebensweise.
3. Ich bin mir der Risiken bewusst, dass die Testerei alsbald über das DownSyndrom hinausgehen kann, halte das aber für ein - räumlich betrachtet - juristisch beherrschbares Risiko, das mit jedem weiteren Diagnostikwunsch erneut ethisch zu überprüfen ist.
Gegen das Verfahren werden ethische Bedenken vorgebracht,
- dass es Mord behinderter Menschen sei,
- dass es eine Diskriminierung behinderter Menschen ermögliche und bereits sei,
- dass es einer Diskriminierung behinderter Menschen Vorschub leiste,
- dass es "Child-Design" ermögliche und dann auch sei, zumindest ein erster Schritt.
Gegen das Verfahren werden religiöse Bedenken vorgebracht,
die das Spektrum der ethischen Bedenken umfassen und mit einem Glaubensverständnis verbinden, wonach sich der Mensch nicht in gottgewollte Schicksalsentscheidungen einzumischen habe.
Fangen wir mit der religiösen Spezifik an:
Die Glaubensfreiheit ist primär ein Schutzanspruch des Einzelnen und der Glaubensgemeinschaften gegenüber dem staatlichen Handeln und zunehmend auch gegen Diskriminierung durch Dritte.
Glaubensfreiheit ist indes nicht, dass religiöse Überzeugungen Gesetzeskraft erlangen, so dass sie sich nur mit ausschließlich ethischen Argumenten in den Diskurs einbringen können, während es auch ihren Anhängerschaften belassen bleibt, individuell zu entscheiden, ob sie sich der Möglichkeiten des geltenden Rechts bedienen oder aus religiöser Motivation darauf verzichten, bspw. keine solchen Tests durchzuführen.
Die ethischen Aspekte:
Grundsätzlich ist mir "Child-Design" zuwider, zumal finales Ergebnis wäre, wenngleich ich das nicht einmal der Klon-Technik zutraue, dass es dann modischem Zeitgeist unterworfen wäre - und ganze Jahrgänge sähen wie Claudia Schiffer oder Kevin Costner aus. Eltern würden ihren Kindern nicht einfach nur vererben, was sie genetisch, anschließend sozial und erzieherisch zu bieten haben, sondern schlussendlich auch das Aussehen und eventuell auch die Intelligenz.
Oder längst simpel per Gentest und Ultraschall, ob es ein Junge oder ein Mädchen werden soll. Auch schade, wenn es da elterliche Präferenzen gibt.
Gegen solch Grundsätzliches aus Sympathie für "Naturbelassenheit" spricht dann allerdings, dass es sehr wohl allseitigste Vorstellungen davon gibt, was für einen Menschen wünschenswert oder zumindest NICHT wünschenswert ist. Zu solchen "nicht wünschenswerten Eigenschaften" zählen eben auch viele Erbkrankheiten und ganz sicher auch Missbildungen.
Solche Thesen besagen indes rein gar nichts zum "Wert des Lebens" an sich, denn auch "Allseitigstes" kann irren und jeder mag dazu eigene Vermutung haben, aber maßgeblich darf nur die Perspektive des Betroffenen sein. Anderenfalls würde sich Unrecht wiederholen, wie zu NS-Zeiten massenhaft geschehen.
"Maßgeblich ist die Perspektive des Betroffenen" bedeutet objektiv: Menschenrecht. = Mir dann allerdings erst ab Geburt.
Und bedeutet subjektiv: Viele leben auch mit Behinderungen und Erbkrankheiten GERN und gut, entwickeln eigene Qualitäten, werden zwar nicht sämtlich Model oder Sportler des Jahres, auch nicht Prof.Dr.Dr., sondern nutzen die unendlich vielen Nischen bzw. größte Brachen, auf denen sich eigenes Glück und das Glück anderer anpflanzen lässt - oder sich die Güte anderer bewahrheiten könnte.
Gleichwohl ist solch Betrachtungsweise zu romantisch, wenn ignoriert würde, dass erbliche Leiden möglicherweise gänzlich das Leben vergellen und bis hin zum Vorwurf gegen die Eltern, z.B. keinen Gentest durchgeführt zu haben, um kein Elend zu vererben. Dass solche "Erbausschlagung" die Nichtexistenz bedeutet, machen sich unglückliche Kinder mitunter sogar klar und "wollen gar nicht geboren sein".
Sollte die Gentechnik fortschreiten - und das wird sie, dann werden sich Kinder noch mehr über das Sortiment ihres "Zubehörs" beschweren: "Ihr habt an mir gespart!" - Künftige Eltern werden es schwerer haben, wenn sie etwas können und dürfen, es aber nicht tun oder sich nicht leisten können. Insbesondere dumme Eltern sind arm dran, wenn sie ihrem Kind nicht zu verstehen geben, dass seine wenngleich auch länger durchlitten-durchdachte "Beschwerde" in dem Maße nebensächlicher wird und sich gänzlich erübrige, wie das Leben "trotzdem" gelingt und Freude machen kann.
Erfahrungen mit Menschen und Trisomie21:
1) Als Jugendlicher spielte ich oft mit "Downies". Beim Fußball wurden sie dann eben als "Hindernisse" in Position gebracht. Sie verblüfften nicht selten durch überraschende Mitwirkung. Es machte uns gemeinsamen Spaß. Einige waren uns sehr lieb, andere weniger. Wie auch umgekehrt. - Alles "eigentlich ganz normal", doch deutlich überdurchschnittlich herzlich.
2) Vor dem Studium fuhr ich für die "Johanniter Unfallhilfe" Behinderte zwischen ihren Elternhäusern/Heimen und speziellen Behinderten-Werkstätten hin und her. Es war mit ihnen mitunter anstrengend, aber stets viel netter, amüsanter und liebenswerter als wenn ich nörgelnde Leute, besoffene Verletzte zu transportieren hatte. Die "Downies" waren "meine Freunde" und zwar mit Seelenverwandtschaft für Wesentliches im Leben, für Neugierde, für positive Überraschung und Freude.
Einmal wanderte ich mit einer Gruppe "Downies" durch die "Einkaufsmeile" von Lüdenscheid (Wilhelm-Straße) - und da es mitunter sehr "kräfte Burschen" waren, stellte ich sie dann gleich auch mal den örtlichen Rockern vor (einige davon meine inzwischen gefeuerten Handball-Kollegen), für die es Wesen wie von einem anderen Stern waren, "aber respekteinflößend".
Mir dann eben verdächtig auch an den Reaktionen der übrigen Bevölkerung, wie entfremdet und isoliert in unserer Gesellschaft Behinderte waren - und möglicherweise trotz aller Aufklärung und Fortschritte auch heute immer noch sind.
3) Auch in der Verwandtschaft hatte ich eine liebe Cousine mit Down-Syndrom, die glücklich über 40 Jahre alt wurde, ehe sie zum Leidwesen aller Angehörigen verstarb.
Das soll sagen: Ich glaubte damals und glaube es auch immer noch, obwohl so lange her, dass sich die Gesellschaft durch die Isolierung von Menschen mit Trisomie21 zutiefst Menschliches entgehen lässt, dass ihr der Gesellschaft etwas fehlt, indem isoliert oder nun auch bereits seit vielen Jahren, demnächst dann risikoärmer, "selektiert" werden darf.
Dennoch bleibt es mir beim obigen Urteil, denn das Allgemeinere schließt Besonderes ein, wonach es pränatal (meinethalben mit Fristenlösung) auf die Entscheidung allein der Mutter ankommen soll und das "Recht auf Leben" inklusiver aller Implikationen erst mit der Geburt beginnt, jedenfalls juristisch.
Ethisch räume ich ein, dass es ein schwerlastender Kompromiss ist, denn zweifelsfrei weist auch der pränatale Entwicklungsprozess Sinneswelten auf, die mit jeder Zunahme moralisch stärker verpflichten, dass Lebensrechte zuerkannt werden.
Bei solchen Texten besteht stets das Risiko, dass man sie irgendwann bereut. Aus dem "Prinzip Verantwortung" wäre dann eigentlich ein Moratorium geboten, aber mir überwiegt pränatal das Elternrecht - insbesondere im Hinblick auf die Angst vor Missbildungen und Behinderungen - zu deutlich, denn besonders das behinderte Kind soll sich gewiss sein, dass es "Wunschkind" war, obgleich es dann noch mehr Vorwürfe machen kann, aber die Liebe als Motiv der Entschlusskraft wohl dann auch zu billigen hätte. Alles nicht leicht, ...
Und klar ist auch bzw. wäre sicherlich durch Erhebungen zu bestätigen, dass es viele Möchtegern-Eltern gibt, die aus Angst vor Erbkrankheiten einen Verzicht üben, eine Angst, die aus Gründen heutiger Diagnostik überhaupt nicht mehr zu begründen ist.
Markus Rabanus >> Diskussion
04 Juli 2012
Atommacht Israel und deutsche U-Boote
Nach Informationen des SPIEGEL rüstet Israel die von Deutschland gelieferten U-Boote mit atomaren Marschflugkörpern aus.
02 Juli 2012
Ihr ward Jogi !
Dass beim Fußball mitunter der Zufall im Netz zappelt, ist zwar bekannt, aber damit wären ja die Experten überflüssig - und auch die Fans.
Sportlich betrachtet könnte die Erreichung des Halbfinales eigentlich reichen, aber ob der Sommermärchenprinz 250.000 € pro Monat verdienen muss - weiß genau niemand, weil so geheim wie gemeinnützig.
29 Juni 2012
Rechtsextremismus und Beweisunterdrückung statt Aufklärung
Wie gestern bekannt wurde, vernichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz am 11.11.2011 "Operation Rennsteig"-Akten zur geheimdienstlichen Zusammenarbeit mit der rechtsterroristischen Organisation "Thüringer Heimatschutz", obwohl diese Akten von der Bundesanwaltschaft für die Ermittlungen im Kontext der neonazistischen Mordserie an türkisch-stämmigen Mitbürgern angefordert waren.
"Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wies inzwischen Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm an, den Vorgang lückenlos aufzuklären." (tagesschau.de) und provoziert weitere Vertuschung, denn spätestens jetzt hätte die Behörde sofort von den Akten getrennt werden - und die Bundesanwaltschaft eine Durchsuchung/Beweissicherung anstrengen müssen.
Das Ausmaß staatlichen Versagens, ob in den Behörden, Ministerien oder parlamentarischen Kontrollorganen ist derart komplex, dass sich alle Seiten zwar beschimpfen, aber schlussendlich decken werden - und das Ergebnis der Untersuchungen wird wie Ausgangssituation sein: "Es gab schwere und unverzeihliche Versäumnisse." - Zur Beschwichtigung der Öffentlichkeit und zwecks Rehabilitierung der anderen Versager und des Systems wird trotzdem der eine oder andere "die Verantwortung übernehmen" und in Früh-Pension gehen.
Aber wechselnde Figuren in unveränderten Strukturen bringen rein gar nichts, sondern bloß die Illusion eines Wandels und der "Erledigung" mittels Gedenkstein vielleicht.
Markus Rabanus >> Diskussionen.de
28 Juni 2012
Precht: "Politiker besser bezahlen!" (?)
Lieber Herr Precht,
"Politiker besser bezahlen" scheint mir in Anbetracht ausreichender Größenordnungen für Bundestag, Landtage und Regierungen kein probater Weg zu mehr Unabhängigkeit vom Lobbyismus.
Die Höherbezahlung führt in Fällen schwacher Charaktere keineswegs zu mehr Redlichkeit, sondern inflationiert nur das Niveau der Bestechlichkeit bzw. der Gewogenheit gegenüber Parteispendern und Jobversprechen.
1. Hinsichtlich des "Lebens nach der Politik" bedarf es keines allgemeinen Verbots, in die Wirtschaft zu wechseln, denn sonst machen wir uns aus jedem Kurzzeit-Politiker einen lebenslänglichen "Quasi-Beamten" oder noch teurer zu "Wirtschaftsbossen" in staatsnahen Betrieben und Institutionen, während es darauf ankommen sollte, das politische Amt auch wieder für Nicht-Lebenslängliche interessanter zu machen, z.B. durch arbeitsrechtlichen Rückkehr-Anspruch und damit korrespondierender Kündigungsmöglichkeit gegenüber Ersatzarbeitskräften - fast alles ist machbar, manches sinnvoll.
2. Hinsichtlich des "Lebens nach der Politik" bedarf es allenfalls spezifischer Verbote, in Unternehmungen oder Verbände zu wechseln, deren Geschäfte in besonderer Weise von politischen Aktivitäten des Politkers abhängig waren, z.B. Gazprom als Arbeitgeber von Altkanzler Schröder, z.B. Kirch-Beraterhonorar für Altkanzler Kohl.
3. Eine der wichtigsten Forderungen überhaupt ist wirkliche Transparenz, damit die Veröffentlichungspflichten nicht mehr mittels beruflicher Schweigepflichten umgangen werden dürfen, wie es der einstige Bundesinnenminister Otto Schily machte und stattdessen auf solche Tätigkeit neben seinen hohen Ämtern als Interessenkonflikt hätte meiden sollen.
Der Anteil der Juristen in den Parlamenten ist groß, daher solch Regelung besonders erforderlich.
4. Hinsichtlich der Politikereinkommen sollten alle Nebenverdienste und Nachher-Verdienste mit Diäten und Pensionen verrechnet werden, um Neigungen einzudämmen, die Zeit dem politischen Amt vorzuenthalten oder das Amt zweckzuentfremden.
5. Vollständige Quellen-Transparenz von Organisationen, die mit dem Status der steuerlich begünstigten Gemeinnützigkeit Parteispenden oder Beraterhonorare usw. einzelnen Politikern zukommen lassen.
6. Eine Parteienfinanzierung, die zwar mehr öffentliche Mittel, aber diese dann ausschließlich nach Wahlergebnissen verteilt und die Höhe von Mitgliedsbeiträgen und Parteispenden unberücksichtigt lässt.
7. Die wichtigste Forderung im Kontext von Diäten, Pensionen und Politikerintegrität ist m.E. unter Voraussetzung der Transparenz, dass "Anpassungen" und alles, was die Parlamentarier in eigenen Angelegenheiten zuvor verabschiedet, unter dem Veto-Vorbehalt der Wahlberechtigten steht, bevor es Wirkung entfaltet, denn dazu genügt die bislang geübte gegenseitige Kontrolle von Justiz und Politik nicht aus, die zulasten Dritter (=Bevölkerung) bzw. der Vertretenen geht. Hier braucht der verfassungsgarantierte Souverän unmittelbare Entscheidungsrecht.
8. Dem Lobbyismus, um dessen Negativeffekte es in diesem Kontext wesentlich geht, würde schlussendlich auch dadurch zu begegnen sein, dass sämtliche Gesetzesinitiativen von Anbeginn die Öffentlichkeit angehen, also zumindest via Internet veröffentlichungspflichtig sind, so auch die dazu bei unseren politischen Vertretern eingehenden Wünsche und Forderungen.
Politik ist nur in dem Maße demokratisch, wie sie auch öffentlich ist und muss aus den Hinterzimmern weitestmöglich heraus. Dass alles nur zu unserem Besten sei, möchten wir glauben und hoffen, setzt aber qualifizierten (organisierten) Dialog mit uns voraus als es Talkshows mit Gästen gewährleisten, zumal zumeist die selben Figuren und ansonsten ohne Mandat nur Bestelltes sprechen, wie denn auch die Forderung nach "besserer Politikerbezahlung" hochbezahlten Showmastern wie Jauch willkommen sein dürfte, wenngleich Ihr Motiv richtig ist.
MfG Markus Rabanus >> Diskussion
27 Juni 2012
NATO und Erdogan auf völkerrechtlichen Abwegen
Das Konzept ist mal wieder, dass gegen ein in Ungnade gefallenes Regime jede Hetzerei und jedes Handeln passend sei.
Russland wendet ein, der Abschuss dürfe nicht als "Provokation oder vorsätzliches Handeln" gesehen werden, die Türkei und Syrien seien zum Dialog aufzufordern. Richtig, aber weniger richtig, dass Russland Syrien mit Waffen beliefert. Russland möchte sich eben den Stützpunkt am Mittelmeer wahren und Syrien als Waffenabnehmer. Unfeine Motive, aber dann wäre darauf zu achten, dass die NATO nicht die gleichen Motive verfolgt, wie bereits durch NATO-Osterweiterung und anderen Regionen geschehen, was es rückzufahren gilt.
Eine Verurteilung Syriens soll sein, aber Erdogans Türkei muss aufgefordert werden, vorerst auf "Testflüge" mit Kampfjets in dieser Region zu verzichten, denn die übrige Menschheit hat schon erst recht kein Interesse an Kriegen, die durch "Abirren vom Flugkurs" ausbrechen.
Markus Rabanus >> Diskussionen
26 Juni 2012
GEMA plündert die Clubszene in den Konkurs
Leider verpasst, obwohl nicht fern um die Ecke: Rund 5000 Leute aus Berlins Musik-Clubszene demonstrierten gestern auf der Schönhauser Allee (Prenzlauer Berg) gegen die Erhöhung von GEMA-Gebühren.
Die Frankfurter Rundschau veranschaulicht die Preissteigerung an einem Beispiel: Bei einer Veranstaltungsfläche von 410 Quadratmetern und bloß zwei Veranstaltungen wöchentlich mit 8 € Eintrittsgeld fordert die GEMA ab 1.1.2013 statt bisher rund 14.500 € dann rund 95.300 €. - Angekündigt war die Tarifreform als "Vereinfachung".
Ob die GEMA schlussendlich zu mehr Geld kommt, ist fraglich, denn in Berlin werden die Clubs reihenweise schwinden, zumal die Wertschätzung der Allgemeinheit für Tonträger-Partymusik zu weit von Wertbehauptung der GEMA entfernt sein dürfte, um die Clubs zu subventionieren, wie es mit den Opernhäuser geschieht.
Viele ClubVeranstalter werden nicht nur schließen müssen, sondern in den Konkurs getrieben, denn wegen der hohen Einrichtungskosten sind langfristige Mietverträge üblich, in der ersten Etappe gewöhnlich 10 Jahre mit anschließender Verlängerungsoption.
In Berlin werden für solche Veranstaltungsflächen in preiswertesten Fällen 10 € pro Quadratmeter verlangt, also 4.100 € Netto-Miete plus ca. 1.000 € Betriebskosten. Auf diesen Kosten bleiben die Veranstalter trotz Schließung bis zum Vertragsende oder Konkurs hängen, es sei denn, dass sie der Vermieter gnädig und schneller aus dem Vertrag entlässt.
Mietnachlässe sind nur bei vorheriger Hochpreisigkeit zu erwarten, während im Beispielsfall auch vollständiger Mietenerlass die GEMA-Steigerung nicht ausgleichen kann.
Und dass Vermieter kostenlos vermieten, ist ohnehin wenig wahrscheinlich, denn auch die "Nichtgeistigen Werke", für die GEMA & Co. das Werk von Bauherren, Architekten und Handwerken womöglich halten mag, haben ihren Wert und ihren Preis.
Was zunehmen wird: Mehr und mehr wird sich das Netzwerk der Kleinkünstler organisieren, die unabhängig von GEMA & Co. die Kulturlöcher füllen ("Pro Titel 1 €"), die durch die Verwertungsgesellschaften gerissen werden. - Auch gut, vielleicht sogar besser.
Markus Rabanus >> Diskussion
25 Juni 2012
Zum Abschuss des türkischen Kampfjets
Jeder dieser Vorwürfe scheint untersuchungsfähig und untersuchungswürdig, so dass diese Untersuchung zunächst stattfinden müsste, bevor eine abschließende Beurteilung möglich ist.
Trotzdem lässt sich schon immer allgemein dazu sagen, dass es in angespannten Zeiten besonders darauf ankommen muss, militärische Aktivitäten auf Abstand zu halten, um versehentliche Provokationen und Missverständnisse zu vermeiden, denn je geringer die Vorwarnzeiten, desto schwerer können sich kleinste Fehler auswirken und militärische Eigendynamik entfalten. - Dieses Risiko ist allgemein bekannt, so auch der Türkei, Syrien und der NATO. Nur werden noch immer keine ernsthaften Konsequenzen daraus gezogen, wie es beispielsweise mit Verabredung von militärischen Flugverbotszonen an Grenzen mühelos möglich wäre.
Markus Rabanus >> Friedensforum
22 Juni 2012
Forderungen gegen den Abmahnwucher im Urheberrecht
1. War dem Verantwortlichen die Urheberrechtsverletzung nicht erkennbar, soll die erste Abmahnung kostenlos sein und insbesondere auch gegenüber journalistischen Webseiten, weil sonst die Kultur des Leserbriefs und der Diskussionsforen vernichtet wäre, wenn dort Provokateure Urheberrechtsverletzungen unterjubeln, um das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit zu sabotieren.
2. Bei Geringfügigkeit der Urheberrechtsverletzung und guten Kontaktmöglichkeiten zu den Verantwortlichen (z.B. über Impressum oder DENIC-WhoIs) dürfen die Abmahnkosten nicht höher als 100 EURO sein.
Geringfügigkeit ist beispielsweise gegeben, wenn die Urheberrechtsverletzung nach der Verkehrsanschauung ein "Ausrutscher" ist.
3. Strafbarkeit von betrügerischen und wucherischen Abmahnungen, denn viele Abmahnungen stellen die Rechtslage gezielt falsch dar.
Da § 1 Rechtsberatungsgesetz den Verbraucher vor Falschberatung schützen will, indem die Rechtsberatung einem dafür qualifizierten Kreis von Berufen und Institutionen vorbehält, muss sich der Verbraucher auch darauf verlassen dürfen, von solchen Privilegierten keine falschen Rechtshinweise zu bekommen.
4. Das Urheberrecht muss im Dialog mit den Bürgern reformiert werden, denn die heutige Unübersichtlichkeit und Unzuverlässigkeit ist verfassungsrechtlich bedenklich und Resultat jahrzehntelanger Lobbyarbeit der Verwertungsgesellschaften.
5. ... ergänzen ... - wenn geeignet, dann wird auch diese Forderungsliste ergänzt.
Markus Rabanus >> Urheberrechtsdebatte
15 Juni 2012
Streit um die Falkland-Inseln und Friedensforderung
Argentiniens Präsidentin Cristina Kirchner verlangt von der UNO Verhandlungen zum Anspruch ihres Landes auf die Falkland-Inseln.
Der britische Premier David Cameron (Conservative Party) konterte umgehend, dass er den britischen Besitz "gegen jede neuerliche Aggression verteidigen" werde, dass es "absolut" keine Verhandlungen geben werde, dass es nicht "irgendein globales Monopoly-Spiel" sei, bei dem Territorien zwischen Ländern hin und her geschoben würden (berichtet Tagesschau.de).
Von genau solch "globalem Monopoly" mit Hin- und Herschieberei zeugt indes auch die Geschichte der Falkland-Inseln:
1592 vom englischen Seefahrer John Davis "entdeckt", was Kolonialisten gleichbedeutend mit "Inbesitznahme" durch Fähnchen-Aufstellung war, in diesem Fall jedoch nicht, denn der durch Sturm vom Kurs abgekommene Seefahrer schien entweder die Anlandung auf diesem unwirtlichen Felsen-Archipel zu uninteressant oder unmöglich.
98 Jahre später kam der nächste Seefahrer vorbei und setzte den Fuß auf die Felsen. Ein großer Schritt für den Seemann, ein damals unbedeutender Schritt für Großbritannien auf den langwegigen Raubzügen im "globalen Monopoly" jener Zeit und war damit nicht allein, denn Port-Louis auf Ostfalkland wurde 1764 unter französischer Herrschaft gegründet, die Briten errichteten 1766 rasch einen "Stützpunkt", zogen nach 8 Jahren wieder ab, die Franzosen "übergaben" im 1766 an die Spanier, die Spanier stellten 1811 den Unterhalt der Kolonie ein, behielten sich aber den Gebietsanspruch, aber als Großbritannien 1833 einen Flottenstützpunkt errichtete, war die Sache "europäisch entschieden". Für Argentinien nicht, was in europäischen Hauptstädten vermutlich keine Bedeutung hatte.
Die argentinische Militär-Junta überfiel am 2. April 1982 die kaum 400 km vor der argentinischen Südküste im Atlantik befindlichen Falklandinseln, die britische Regierungschefin Margret Thatcher schickte die Flotte hin. Beim gegenseitigen Schiffeversenken kamen ca. 650 Argentinier und ca. 250 Briten in den eisigen Gewässern ums Leben, ehe die Militär-Junta nach 74 Tagen und Nächten kapitulierte.
Und heute? Auf den Inseln leben ca. 2800 Leute und wohl auch einige Schafe. Das dürfte für Argentinien und Großbritannien kulturell und wirtschaftlich vollends unwichtig sein. Brisanter seit 1998, als Ölvorkommen entdeckt wurden. Wem gehört das Öl, wer saugt es wem weg, denn die Ölvorkommen sind nun mal nicht in Kanistern unter der Erde, sondern ...
Die argentinische Regierung will per Volksbefragung ihre Besitzansprüche klären. Das mag der Selbstklärung dienen, aber völkerrechtlich ist es ohne Belang, denn Abstimmungen zulasten Dritter sind so nichtig wie Verträge zulasten Dritter.
Was soll die dt. Außenpolitik tun?
Westerwelle soll sich speziell dafür einsetzen, dass sich die Streitparteien über die etwaige Ölförderung einigen.
Westerwelle soll sich allgemeiner dafür einsetzen, dass jeglicher um Naturressourcen eigentlich unzulässig ist, weil die Menschheit einen gemeinsamen Besitzanspruch geltend zu machen hätte und den Staaten keine eigenen Militärs zu belassen dürfte, mit denen sie dann immer wieder mal ihre vermeintlichen "Rechte" durchsetzen.
Markus Rabanus >> Diskussion
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