Rechtfertigung und Motiv
Detlef N. schrieb am 29.06.2008 20:40 Uhr: "Da müßte man erklären, wenn man diese Politik kritisiert, was man an seiner Stelle getan hätte."
Stimmt, jedes Unwerturteil behauptet implizit gute Alternativen, sollte sie dann auch darlegen, aber wenn Du genauer hinschaust, dann äußerte ich keine Unwerturteile, sondern verurteilte die Unrechtmäßigkeit, Völkerrechtswidrigkeit der Politik Chamberlains und Stalins gegenüber Hitler, Abkommen/Verträge zulasten Dritter geschlossen zu haben, es als "Beschwichtigungspolitik" oder "Sicherheitspolitik" auszugeben.
Die Alternative zur Rechtswidrigkeit ergibt sich aus dem Recht selbst, ansonsten bliebe Politik der Willkür, den moralischen Qualitäten der politischen Akteure anheim gestellt.
Jedes halbwegs zivilisierte Rechtsverständnis bekennt, dass der bloße Vorteil, der vermeintliche oder tatsächliche Vorteil aus sich heraus längst kein "Rechtfertigungsgrund" ist, sondern ist lediglich "Motiv" oder "Folge" sein kann.
Rechtfertigung und Motiv muss man schön auseinanderhalten, ansonsten redet man der Verstrolchung von Politik das Wort.
"Strategische Vorteil der Westverschiebung" ist kein Rechtfertigungsgrund. Das wissen auch die Geschichtsschreiber und fügen darum hinzu, dass es die "Wiederherstellung früherer Grenzen" sei.
Völkerrechtsmäßig wäre indes gewesen, wenn Chamberlain aus Gründen der vermeintlichen Militärüberlegenheit Hitlers gesagt hätte: "Wir sind dagegen, aber hindern Euch nicht."
Völkerrechtsmäßig wäre indes gewesen, wenn Stalin aus Gründen der vermeintlichen Militärüberlegenheit Hitlers gesagt hätte: "Wir sind dagegen, aber hindern Euch nicht und sichern uns gegenseitig mit einem Nichtangriffsvertrag."
Das wäre legal und legitim gewesen, nicht aber die Abkommen mit Hitler zum bloß eigenen Vorteil und Nachteil Dritter.
Wie auch vor dem Irak-Krieg, als ich von der Schröder und Stoiber verlangte, dass den völkerrechtswidrig Krieg führenden USA und Großbritannien die militärischen Überflugrechte auf folgende Weise zu untersagen waren: "Wir verbieten es Euch, aber wir werden Euch nicht hindern."
Es ist vollkommen realpolitisch, dass nicht jeder politische Wille und nicht jedes Recht durchsetzbar ist. Aber es ist verbrecherische Realpolitik, wenn dass Unrecht aus Gründen seiner Nichtdurchsetzbarkeit legalisiert wird.
Die Schlachten des 2. Weltkriegs sind auf dem Schlachtfeld geschlagen. Einigen Strolchen passen die Ergebnisse nicht. Darum finden sich noch immer reichlich Abnehmber für revanschistische Literatur.
Literatur, die sich nicht als Fortsetzung der geschlagenen Schlachten versteht, sondern auf die völkerrechtlichen Schlussfolgerungen besteht, tut sich leider erheblich schwerer, weil sich die internationale Politik trotz Charta der Vereinten Nationen noch immer nicht grundlegend gewandelt hat.
"Chamberlain, Stalin konnten nicht anders", so behaupten welche, "Hitler konnte nicht anders", behaupten andere.
Das ist Untertanengeist oder herrschende Propaganda, und beides läuft auf Geschichtsverklärung hinaus, als sei die eigene Politik vom Gegenüber diktiert.
Stattdessen wird auf solche Weise nur die Verantwortung für eigenes Versagen auf das Gegenüber delegiert.
Mal anschaulich für die einfacheren Gemüter:
Wenn jemand zu Dir sagt, dass Du Dich an einem Mord beteiligen sollst, anderenfalls selbst ermordet wirst, so mag Dir die Not der Erpresstheit strafmildernd zugute gehalten werden, aber Dein Mitmorden wäre davon weder gerechtfertigt noch entschuldigt.
Wenn es Politiker gibt, die uns vormachen wollen, dass im Großen anderes als im Kleinen gelten dürfe, dann lassen sie es zwar nicht an Beispielen fehlen, aber an rechtlicher Begründung.