Caracas (Venezuela), 22.06.2008 – Der Präsident von Venezuela, Hugo Chávez, droht Europa mit einem Ölboykott, da er die neuen Abschieberegeln der Europäischen Union ablehnt. Am Donnerstag sprach Chávez im Fernsehsender teleSUR und teilte mit, dass diejenigen, die die neue EU-Richtlinie anwendeten, kein Öl aus Venezuela mehr bekämen.
Vergangenen Mittwoch beschloss das Europaparlament, dass Einwanderer, die sich illegal in der EU aufhalten, bis zu 18 Monate in Abschiebehaft genommen werden können und eine Einreisesperre von bis zu fünf Jahren erhalten. Das Recht soll innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. +wikinews+
22 Juni 2008
Weltflüchtlingstag: Chávez droht Europa wegen Abschieberegelung mit Öllieferstopp
VW-Pläne für Elektroauto auf Basis der Design-Studie „Up!“
Wolfsburg (Deutschland), 22.06.2008 – Die Pläne für ein reines Elektroauto bei Volkswagen sehen eine Einführung für das Jahr 2010 vor. Basis eines solchen Fahrzeugs soll nach Angaben vom Konzernchef Martin Winterkorn die Designstudie „Up!“ aus der Modellfamilie „New Small Family“ sein. Der Strom für das Fahrzeug soll aus einem Lithium-Ionen-Akkumulator kommen. Der Produktionsbeginn in zwei Jahren ist als Kleinserie angelegt. +wikinews+
General Motors veröffentlicht Produktionsziel für Elektroauto „Chevrolet Volt“
Detroit (Vereinigte Staaten), 22.06.2008 – General Motors will in den ersten zwei Jahren bei der Produktion seines Elektroautos „Chevrolet Volt“ 70.000 Exemplare herstellen. Dies teilte der Vize-Konzernchef Bob Lutz der US-Tageszeitung Detroit Free Press per E-Mail mit. Der Verkaufsstart ist nach bisherigen Planungen für den November 2010 vorgesehen.
Die Verantwortlichen hoffen darüber hinaus, dass man das Fahrzeug zu einem Preis von unter 40.000 US-Dollar anbieten kann. Die Produktion soll aus Qualitätsgründen langsam angefahren werden. Für das erste Jahr sind 10.000 Stück geplant, für das zweite Jahre dann 60.000. Der Konzern hat den „Chevrolet Volt“ zu einem Produkt mit hoher Priorität erhoben, auch um gegen die Konkurrenz von Toyota bestehen zu können. +wikinews+
Deutschland: Sicherungsverwahrung für Jugendliche möglich
Berlin (Deutschland), 22.06.2008 – Am Freitag, den 20. Juni wurde eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) durchgeführt. Besonders gefährliche Jugendliche müssen demnach bald mit der Anordnung der Sicherungsverwahrung rechnen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch noch höher als bei der Sicherungsverwahrung für Erwachsene.
Ende 2007 saßen etwa 400 Männer und keine Frauen in Sicherungsverwahrung. Bundesinnenministerin Zypries rechnet nun mit einer „nicht zweistelligen Zahl“ von Jugendlichen, gegen die diese ebenfalls angeordnet werden wird. Voraussetzung dazu ist sowohl die Verhängung einer Jugendstrafe von mehr als sieben Jahren für ein Delikt, bei dem schwere körperliche oder seelische Schäden beim Opfer zurückbleiben, als auch eine gutachterlich bescheinigte erhebliche Wiederholungsgefahr. Erst am Ende eines Strafvollzugs ist über die Verhängung zu entscheiden, die dann jährlich überprüft werden muss. Bei der verurteilten Tat muss es sich um eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder das Leben gehandelt haben.
Die derzeitige Höchststrafe gegen Jugendliche liegt bei zehn Jahren. +wikinews+
Inidia-Forum ausgefallen
Von Mitternacht zum 21.06.2008 bis Sonntagmorgen war unser Forum aus bislang ungeklärten Gründen nicht erreichbar.
-msr- >> Diskussionen.de
21 Juni 2008
DieLinke: "US-Atomwaffen aus Deutschland abziehen und abrüsten"
Laut einer internen Studie der US-Luftwaffe sind die meisten US-Atomwaffenlager in Europa völlig ungenügend gesichert. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss:
Anstatt Sicherheitsbehörden im so genannten Antiterrorkampf mit immer mehr zweifelhaften Lausch- und Späh-Befugnissen auszustatten sollte endlich das naheliegende getan werden.
Und das heißt nicht, die US-Atomwaffen in Deutschland besser vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Das heißt viel mehr: Sie müssen endlich und endgültig entsorgt werden. Abziehen und Abrüsten ist die Devise.
21.06.2008 – Petra Pau (Presseerklärung)
Barack Obama will auf staatliche Zuschüsse für seinen Wahlkampf verzichten
Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 21.06.2008 – Barack Obama, der Kandidat der Demokratischen Partei um das Amt des Präsidenten der USA bei den diesjährigen Wahlen, hat in einer vorgestern veröffentlichten Videobotschaft an seine Unterstützer angekündigt, auf staatliche Gelder für seinen Wahlkampf verzichten zu wollen. Die Annahme jener staatlichen Gelder hätte Obamas Kampagne bis zu den Wahlen im November Einnahmen von 84,1 Millionen US-Dollar beschert. Es wäre ihm allerdings verboten gewesen, weiterhin Spenden von Privatpersonen zu sammeln. Gerade jene hatten allerdings bis jetzt am meisten zum für viele Beobachter überraschenden Erfolg von Obamas Kampagne beigetragen. So war es Obama gelungen, bis April dieses Jahres etwa 265 Millionen US-Dollar an Spenden zu sammeln; sein republikanischer Rivale John McCain kam im gleichen Zeitraum dagegen auf nur knapp 97 Millionen US-Dollar.
Die Entscheidung ist in den USA ungewöhnlich: So hat seit 1976, dem Jahr, in dem die staatlichen Wahlkampfzuschüsse gesetzlich geregelt wurden, kein einziger Präsidentschaftsbewerber, der es bis in den Hauptwahlkampf schaffte, die Gelder nicht in Anspruch genommen. Obama sagte in der bereits erwähnten Videobotschaft, der Verzicht auf die staatlichen Mittel sei keine leichte Entscheidung gewesen, gerade unter dem Gesichtspunkt, dass er die Idee staatlicher Wahlkampfzuschüsse grundsätzlich unterstütze. Allerdings sei das derzeitige, aus dieser Idee abgeleitete System „kaputt“, denn es könne durch sogenannte „Political Action Committees“, kurz „PACs“ genannt, unterwandert werden. Ein Political Action Comitte ist eine Lobbyorganisation, die Interessen bestimmter Gruppen vertreten. Den PACs ist es möglich, auch einen Kandidaten zu unterstützen, der keine Spenden mehr von Privatpersonen annehmen darf.
Sein Rivale McCain, so Obama weiter, würde massiv Spenden von solchen Gruppen erhalten. Er selber wolle aber unabhängig von solchem Lobbyismus bleiben und stattdessen weiterhin auf viele Kleinspenden seiner Anhänger vertrauen.
McCains Kampagne selber dagegen warf Obama, nachdem dessen Entscheidung publik wurde, vor, er habe mit dieser Entscheidung gezeigt, nur ein „typischer Politiker“ zu sein, der tue und sage, was ihm gerade zweckdienlich erscheine.
Den Ereignissen vorausgegangen war ein Treffen von Vertretern beider Kampagnen, in dem man sich zu dieser Frage besprechen wollte. Während die Verhandlungen aus der Sicht von Obamas Vertretern bereits nach dem ersten Zusammentreffen ergebnislos beendet waren, war das McCain-Lager bis zuletzt davon ausgegangen, dass es noch weitere Gespräche geben werde.
In verschiedenen Umfragen zur Präsidentschaftswahl liegt Obama derzeit in der Regel leicht vor McCain. +wikinews+
20 Juni 2008
Jahrestag: Das Rote Telefon (1963)
Am 20. Juni 1963 wurde zwischen den Regierungen in Washington und Moskau das "Rote Telefon" eingerichtet, um zu gewährleisten, dass bei einem versehentlichen Atomwaffenangriff Informationsaustausch stattfinden kann.
Stellen wir es uns vor, wie bei Herrn Bush das "Rote Telefon" klingelt. Bush hebt ab, Putin ist dran und sagt: "Hallo George, wir haben versehentlich Flugzeuge fehlinterpretiert. Glücklicherweise haben wir nur eine Atomrakete losgeschickt. Sie hat allerdings acht Sprengköpfe, die in ca. 7 Minuten bzw. jetzt nur noch 6 Minuten bei Euch einschlagen. Drei davon bei Dir. Gehe in den Keller. Wir telefonieren dann weiter." - Der US-Präsident dankt kurz für den Hinweis und geht in den Keller.
Pentagon fehlen Informationen zum Verschwinden von Rüstungen
(wwj) Das US-Verteidigungsministerium räumte gestern auf einer Pressekonferenz Probleme zur Dokumentation verschwundener Waffen ein. Eventuell seien sie abgerüstet, und Schwachstellen inzwischen ausfindig gemacht. Nähere Angaben, ob z.B. auch Atomwaffen-Komponenten verschwunden sind, verweigerte das Ministerium.
Ertappter Heroinschmuggler flieht mit Zollauto und Drogenspürhund
Niederkrüchten (Deutschland), 20.06.2008 – Ein Drogenschmuggler, der mit 200 Gramm Heroin an der Grenze zwischen den Niederlanden und Deutschland erwischt wurde, floh mit Handschellen im Auto der Zollfahnder. Im Kofferraum des Wagens befand sich der Drogenspürhund Amber. Die Fahnder durchsuchten ein weiteres Fahrzeug, nachdem sie im Fahrzeug des Schmugglers das Heroin entdeckt hatten. Der Schmuggler, der zunächst auf der Rückbank des Fahrzeugs saß, konnte sich offenbar von den Fesseln befreien, die ihm die Beamten zuvor angelegt hatten. Bewohner der Stadt Vleert in den Niederlanden riefen am nächsten Morgen die Polizei an, weil sie das gestohlene Fahrzeug mit geöffneter Heckklappe gefunden hatten. Der Hund überstand die „Entführung“ unbeschadet. +wikinews+
Marssonde „Phoenix“ findet Eis auf dem Mars
Pasadena (Kalifornien) (Vereinigte Staaten), 20.06.2008 – Was Experten schon vermutet hatten, steht nun so gut wie sicher fest. Die Marssonde Phoenix hat nach Angaben des wissenschaftlichen Leiters der Mission, Peter Smith, Spuren von Wassereis auf dem Mars gefunden. Die Entdeckung gelang, nachdem mit Hilfe eines Roboterarms eine erste Grabung stattgefunden hatte. Dabei sind die Wissenschaftler auf Spuren von weißem Material gestoßen. Unklar war zunächst, ob es sich um Salzablagerungen oder um Wassereis handelte. Vier Tage später wurde eine zweite Aufnahme gemacht. Die weiße Substanz, die durch die Grabung an die Oberfläche kam, war verschwunden. Wissenschaftler sind überzeugt, dass sie zwischenzeitlich geschmolzen war und als Gas in die Atmosphäre abgegeben wurde. Am 19. Juni stieß die Sonde darüber hinaus auf eine harte Oberfläche. Auch hier hoffen die Wissenschaftler, dass es sich um Eis handelt. +wikinews+
KOMMENTAR
Es ist zwar auch mir interessant, ob es auf dem Mars Wasser gab/gibt oder Leben auf anderen Planeten, aber den teuren "Griff nach den Sternen" sollte sich nur leisten, wenn dafür gesorgt wäre, dass die Probleme auf Erden im Griff sind. -msr-
19 Juni 2008
SPD beklagt EuGH-Urteil
SPD-Presseerklärung: Sozialdumping mit dem Lissabonner Vertrag verhindern
Zur heutigen Urteilsverkuendung des Europaeischen Gerichtshofes (EuGH) gegen Luxemburg erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Angelica Schwall-Dueren:
Mit grossem Bedauern nimmt die SPD-Bundestagsfraktion das Urteil des Europaeischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Luxemburg zur Kenntnis. Das luxemburgische Arbeitsrecht wird durch das Urteil des EuGH unterlaufen. Nach Auffassung des EuGH steht das luxemburgische Arbeitsrecht im Widerspruch zur Entsenderichtlinie und zur Dienstleistungsfreiheit und muss daher geaendert werden. Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Luxemburg entsenden, sind mit dem heutigen Urteilsspruch nicht mehr dazu verpflichtet, das luxemburgische Arbeitsrecht anzuwenden. Fuer nach Luxemburg entsandte Arbeitnehmer entfaellt damit eine automatische Anpassung der Loehne an die Lebenshaltungskosten. Unternehmen sind nicht mehr zur Einhaltung von Tarifloehnen verpflichtet und bewaehrte Bestimmungen hinsichtlich bezahltem Urlaub, Zeitvertraegen, Leih- oder Teilzeitarbeit stehen zur Disposition.
Einmal mehr wird dabei deutlich, dass die soziale Dimension im Primaerrecht der Europaeischen Union gestaerkt werden muss. Auch dies ist ein Grund, um am Tag der Debatte im Deutschen Bundestag zum Ausgang des irischen Referendums deutlich zu machen, wie wichtig es ist, den Lissabonner Vertrag zu ratifizieren. Denn der Lissabonner Vertrag steht durch die soziale Grundrechtscharta und die Ausrichtung auf den sozialen Zusammenhalt fuer eine Staerkung der sozialen Dimension der Europaeischen Union. Das Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages boete dem EuGH eine andere Abwaegungsgrundlage. Juengste Urteile, wie beispielsweise Laval, Viking, Rueffert und die aktuelle Rechtssprechung im Falle Luxemburgs, bieten den wirtschaftlichen Grundfreiheiten Vorrang vor den Rechten und dem sozialen Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Die Buergerinnen und Buerger erwarten von Europa eine soziale Gestaltung der Arbeitswelt und keinen Vorschub fuer Sozialdumping. Unabhaengig vom Lissabonner Vertrag macht das Urteil deutlich, dass das europaeische Entsenderecht verbessert und sozialen Belangen besser Rechnung tragen muss. Zusammen mit unseren Kolleginnen und Kollegen treten wir deshalb fuer eine rasche Ueberarbeitung der Entsenderichtlinie ein.
USA: Oberster Gerichtshof stärkt Rechte der Guantanamohäftlinge
Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 19.06.2008 – Der Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat Häftlingen des US-Gefangenenlagers Guantánamo Bay auf Kuba das Recht auf Zugang zu zivilen Gerichten zugesprochen. Dabei stimmten fünf von neun Richtern für die Änderung. Die Gefangenen dürfen in Zukunft ihre Gefangenschaft vor US-Zivilgerichten anfechten, in der Vergangenheit wurde ihnen das verweigert. Die Richter sind der Meinung, dass auch im Krieg festgenommene Menschen Anrecht auf Verfassungsrechte haben. Die Verfassung sei so angelegt, dass sie auch in ungewöhnlichen Zeiten gelte.
In der Strafanstalt befinden sich zirka 270 Gefangene, die meisten werden ohne Gerichtsverfahren oder Anklage festgehalten. Darunter sind fünf mutmaßliche Hauptverantwortliche für die Anschläge am 11. September 2001.
Menschenrechtler begrüßten des Urteil, Präsident George Bush jedoch kritisierte das Urteil, er sieht daran eine Gefährdung für die Sicherheit der Vereinigten Staaten. Für US-Justizminister Michael Mukasey hat das Urteil keinen Einfluss auf die geplanten Kriegsgerichtsprozesse in Guantánamo.
Es ist bereits das dritte Mal, dass der Oberste Gerichtshof den Häftlingen den Zugang zu Zivilgerichten zuspricht, allerdings hat der US-Senat, der zu dem Zeitpunkt der beiden anderen Urteile von den Republikanern dominiert wurde, durch neue Gesetze immer verhindert, dass die Urteile der Obersten Gerichts umgesetzt wurden. Es wurde ein Verfahren eingeführt, in dem einmal jährlich von einem militärischen Gremium der Status jedes Gefangenen geprüft wird. Dieses aus Sicht der Bush-Regierung faire Vorgehen wurde international scharf kritisiert. +wikinews+
Hessen: Studiengebühren im zweiten Anlauf abgeschafft
Wiesbaden (Deutschland), 19.06.2008 – Der hessische Landtag hat mit den Stimmen der Linksfraktion, den Grünen und der SPD auf einer vom Ältestenrat angeordneten außerordentlichen Sitzung die Abschaffung der Studiengebühren beschlossen. Der erste Versuch, die unter Roland Koch eingeführten Studiengebühren wieder abzuschaffen, war an der Weigerung des Ministerpräsidenten Koch gescheitert, das Gesetz zu unterschreiben, da es einen gravierenden Formfehler enthielt – der eigentliche Kernsatz fehlte. Während die Regierung der Opposition Dilettantismus vorwarf, beschuldigte Andrea Ypsilanti Koch des Täuschungsmanövers.
Falls es in Hessen zu Neuwahlen kommen sollte, könnte das Thema Studiengebühren erneut Gegenstand einer Diskussion im Landtag sein. Denn nach aktuellen Umfragen würde die CDU gewinnen und die SPD in der Wählergunst absacken. Schon dann könnte ein neu zusammengesetzter Landtag die Studiengebühren wieder einführen. +wikinews+
18 Juni 2008
EU-Reformvertrag: Deutschland und Frankreich wollen Ratifizierungsprozess fortsetzen
Europäische Union, 18.06.2008 – Nach dem Nein der Iren zum Lissabon-Vertrag vergangene Woche ist bisher kein Plan für das weitere Vorgehen der Europäischen Union (EU) zu erkennen. Während der irische Außenminister Michael Martin darauf dringt, die Entscheidung zu respektieren, und es für zu früh hält, um Lösungen anzubieten, sieht der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier keine Alternative zur Fortsetzung des Ratifizierungsverfahrens. Auch französische Politiker wie der EU-Staatssektretär Jean-Pierre Jouyet halten es für „das Wichtigste, den Ratifizierungsprozess zu retten“. Berlin und Paris wollen Irland so als einziges ablehnendes Land isolieren, um doch noch eine Zustimmung zu erreichen. Zugeständnisse an die Iren sind dafür durchaus möglich; so schlägt Jouyet vor, dass Irland beispielsweise aus der Verteidigungspolitik ausscheiden könne. Die drohende Militarisierung der EU ist eine der Befürchtungen der Vertragsgegner.
Die irische Republik ist der einzige der 27 Mitgliedsstaaten der EU, in dem per Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon abgestimmt wird; in allen anderen Ländern entscheiden die Parlamente. 18 Länder haben den Vertrag bereits ratifiziert, der als Ersatz für die 2005 bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterte Verfassung ausgehandelt wurde, um die EU handlungsfähiger und demokratischer zu machen. Solange er allerdings nicht von allen Staaten ratifiziert wurde, kann er nicht wie geplant 2009 in Kraft treten.
Großbritannien und Österreich warnen davor, die irische Regierung unter Zugzwang zu setzen. Man solle stattdessen einen kühlen Kopf bewahren und ihr die Zeit geben, die sie für die richtige Antwort brauche. Es sei wichtig, Europa nicht zu spalten, was durch eine Isolierung Irlands geschehe, sondern gemeinsam eine Lösung zu finden. Ganz anders der Vorschlag der französischen Exministerin Elisabeth Guigou: Ihr schwebt eine Art europäische „Avantgarde“ vor: „Wer nicht mitmachen will, hat das Recht dazu. Die anderen schreiten fort.“ +wikinews+
BGH zur Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietvertrag
Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietvertrag ("neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten")
Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung der Beklagten. Die Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen ist im Mietvertrag formularmäßig auf den Mieter übertragen worden. Unter anderem ist bestimmt:
"Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen."
Die Klägerin hält die Klausel für unwirksam. Sie hat beantragt festzustellen, dass den Beklagten kein vertraglicher Anspruch auf Vornahme von Schönheitsreparaturen zusteht. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin hatte Erfolg.
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten zurückgewiesen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die hier verwendete "Farbwahlklausel" den Mieter unangemessen benachteiligt und seine Verpflichtung zur Vornahme der Schönheitsreparaturen insgesamt unwirksam ist (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Die Klausel schreibt dem Mieter nicht erst für den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung, sondern bereits während der Mietzeit vor, für die Schönheitsreparaturen helle, deckende und neutrale Farben zu verwenden. Dem Vermieter ist zwar vor dem Hintergrund einer beabsichtigten Weitervermietung ein berechtigtes Interesse daran nicht abzusprechen, die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses in einer Farbgebung zurückzuerhalten, die von möglichst vielen Mietinteressenten akzeptiert wird. Es besteht jedoch kein anerkennenswertes Interesse des Vermieters daran, dass der Mieter bereits während laufender Mietzeit auf andere Gestaltungen, seien sie farbig oder nicht deckend, verzichten muss.
Urteil vom 18. Juni 2008 - VIII ZR 224/07
AG Pankow/Weißensee - Urteil vom 6. Dezember 2006 - 7 C 302/06
LG Berlin - Urteil vom 25. Juni 2007 - 62 S 341/06
Karlsruhe, den 18. Juni 2008
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
17 Juni 2008
Terroranschlag in Bagdad fordert über 50 Menschenleben
(wwj) Mindestens fünfzig Menschen wurden durch einen Autobombenanschlag auf einem Markt in Bagdads Norden ermordet und mehr als 70 verletzt.
Pressemitteilung von Merkel zum 17.Juni 1953
Heute erinnern wir uns mit Respekt an den Volksaufstand gegen das SED-Regime in Ost-Berlin und der DDR am 17. Juni 1953.
Freiheit und Einheit waren das Leitmotiv der Erhebung, freie Wahlen und die Einheit Deutschlands waren die Forderungen des Volkes. Bei der blutigen Niederschlagung des Aufstands kamen viele Menschen ums Leben, an vielen nahm das Regime Rache.
In der DDR brach sich innerhalb von 40 Jahren der Wille zu Freiheit und Demokratie zweimal Bahn brach. Der Drang des Menschen, sein Leben in Würde, frei von Unterdrückung und staatlicher Willkür, zu führen, Perspektiven zu haben und im Denken und Handeln kreativ sein zu dürfen, war auf Dauer stärker als ein staatliches Unterdrückungsregime.
Was 1953 noch nicht möglich war, gelang 1989: Deutschland war endlich auf dem Weg zur Wiedervereinigung in Freiheit. Wenn wir das brutale Ende des Aufstands von 1953 vor Augen haben, können wir ermessen, wie viel Mut die Menschen aufbrachten, die 1989 in der DDR für ein freies und geeintes Deutschland auf die Straße gingen.
Couragiertes Eintreten für Bürgerrechte und Demokratie erfordert Mut und die Bereitschaft, auch persönlich Risiken einzugehen. Wir sollten - auch und gerade für die Jüngeren, die das nicht selbst erlebt haben - die Erinnerung wach halten an die mutigen Männer und Frauen vom 17. Juni 1953.
Honda startet Serienproduktion des Wasserstoffautos „FCX Clarity“
+wikinews+ Tōkyō (Japan), 17.06.2008 – Honda hat mit der Serienproduktion ihres Wasserstoffautos „FCX Clarity“ begonnen. Der Strom für den Elektroantrieb des Fahrzeugs wird aus einer mit Wasserstoff betriebenen Brennstoffzelle gewonnen. Die ersten Kunden kommen aus den Vereinigten Staaten. Im Juli will das Unternehmen die Fahrzeuge in begrenzter Stückzahl nach Kalifornien liefern; danach soll auch in Japan verkauft werden. Die Kalkulation von Honda ist allerdings bescheiden; so will man in den ersten drei Jahren lediglich eine Kleinserie produzieren. Die Verkaufsstrategie des „Null-Emmissions-Autos“ beruht auf einem Leasing-Modell. Die Internetseite der BBC berichtet, dass die Rate pro Monat etwa 390 Euro betragen soll.
16 Juni 2008
Kosovo: Verfassung in Kraft gesetzt
Priština (Kosovo), 16.06.2008 – Am gestrigen Sonntag hat der Präsident des Kosovo, Fatmir Sejdiu, in Priština die neue Verfassung des Landes unterzeichnet. Das Land hatte vor vier Monaten seine Unabhängigkeit von Serbien erklärt.
Das Parlament hatte die Verfassung bereits vor zwei Monaten verabschiedet. Mit der Unterzeichnung von 41 Verfassungsgesetzen durch den Präsidenten wurde nun die Verfassung in Kraft gesetzt. Damit konnten auch wichtige staatliche Institutionen wie die Armee und das Außenministerium gegründet werden.
Mit den Gesetzen soll die serbische Minderheit im Kosovo sehr weit gefasste Rechte erhalten. Wie Fatmir Sejdiu betonte, ist der Kosovo „der Staat aller seiner Bürger, unabhängig von ihrem nationalen Hintergrund“. Den serbisch dominierten Regionen werden Autonomierechte zugesprochen. Die Amtssprachen im Kosovo sind Albanisch und Serbisch.
Vertreter der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs gratulierten dem Land zu seiner neuen Verfassung. Serbien will dagegen die Verfassung für „null und nichtig“ erklären lassen. Der serbische Staatspräsident Boris Tadić bezeichnete die Verfassung als „rechtlich nicht existent“. In Belgrad kündigte er an, Serbien werde alles tun, um seine frühere Provinz mit friedlichen Mitteln wieder zurückzuholen. Die Unabhängigkeit des Kosovo wird von Russland und Serbien kategorisch abgelehnt.
Die juristische und innenpolitische Lage des von zurzeit 43 Staaten anerkannten Landes bleibt unterdessen unübersichtlich. In der vergangenen Woche hatte UN-Generalsekretär Ban Ki-moon angeordnet, dass die UN-Kosovo-Verwaltung (UNMIK) nicht abtreten werde. Die Verwaltung ist seit dem Bürgerkrieg 1999 eingesetzt. Die etwa 2.000 Polizisten, Richter und Verwaltungsexperten der Europäischen Union, die im Rahmen der EU-Mission EULEX eingesetzt sind, sollten nur unter der Oberaufsicht der UNMIK arbeiten. Die Experten sollen den Kosovo beim Aufbau eines funktionierenden Rechtswesens unterstützen. +wikinews+
(wwj) Insbesondere Serbien und Russland bestreiten die Unabhängigkeit Kosovos.
Internet-Journal
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