Ausnahmezustand in Pakistan: USA überprüfen Finanzhilfen
Islamabad / Rawalpindi (Pakistan), 05.11.2007 wikinews – Zwei Tage nach der Verhängung des Ausnahmezustandes ist die Lage in Pakistan durch ein Klima der Einschüchterung und Gewalt gekennzeichnet. Mit den Worten „Die Polizei hat gnadenlos auf uns eingeprügelt“, beschrieb ein Rechtsanwalt die Situation in Rawalpindi, wo hunderte Rechtsanwälte gegen die Ausrufung des Ausnahmezustandes protestiert hatten. Die Polizei ging mit Tränengas und Schlagstöcken in mehreren Städten gegen Demonstranten vor. Augenzeugen berichteten von über 250 Festnahmen in Rawalpindi.
Große Protestaktionen mit zehntausenden Demonstranten wie im März, als der Richter Iftikhar Chaudhry abgesetzt wurde, blieben dieses Mal jedoch aus. Eine der größten Demonstrationen fand vor dem Hohen Gericht in Lahore (Ostpakistan) statt, vor dem rund tausend Menschen demonstrierten. Zunächst hatten hier etwa 2000 Anwälte im Gerichtsgebäude die Beendigung des Ausnahmezustandes gefordert. Als die Demonstranten dann versuchten, vor dem Gebäude eine Kundgebung abzuhalten, stürmten hunderte Polizisten das Gebäude. Auch hier setzte die Polizei Gummiknüppel und Tränengasgranaten ein. Rund 250 Demonstrationsteilnehmer wurden festgenommen.
Politische Beobachter vermuten, dass der Staatspräsident und Oberbefehlshaber der pakistanischen Armee, Pervez Musharraf, mit der Verhängung des Ausnahmezustandes vor allem einem für ihn ungünstigen Entscheid des Obersten Gerichts über die Zulässigkeit seiner Kandidatur bei den Präsidentschaftswahlen zuvor kommen wollte. Durch das Außerkraftsetzen der Verfassung war es dem Präsidenten möglich, den obersten Richter Iftikhar Muhammad Chaudhry, der als einer der schärfsten Gegner Musharrafs gilt, abzusetzen. Mit einer Entscheidung des Gerichts über die Rechtmäßigkeit der Präsidentschaftswahl vom 6. Oktober des Jahres war für den 15. November gerechnet worden.
Die Vereinigten Staaten gingen inzwischen auf vorsichtige Distanz zu Musharraf, Pakistan gilt als strategischer Verbündeter der USA in dieser Region, vor allem im Rahmen des Kampfes gegen den Terrorismus. Das pakistanische Grenzgebiet zu Afghanistan gilt als Rückzugsgebiet von Taliban- und al-Qaida-Kämpfern, die von hier aus ihren Kampf in Afghanistan organisieren. Die enorme strategische Bedeutung Pakistans wird zusätzlich noch durch die Tatsache bestimmt, dass das Land Nuklearwaffen besitzt. Die Reaktion der USA auf die Ausrufung des Ausnahmezustandes fiel daher vergleichsweise moderat aus, wie Beobachter einschätzten: Man wolle prüfen, ob die Finanzhilfen für Pakistan in der gegenwärtigen Form fortgesetzt werden könnten, ließ sich die US-Außenministerin Condoleezza Rice vernehmen und fügte hinzu, oberste Priorität habe für den US-Präsidenten „Amerika zu beschützen, indem er den Kampf gegen den Terror fortführt“. Seit 2001 sollen fast elf Milliarden US-Dollar nach Pakistan geflossen sein.
Die Oppositionspolitikerin Benazir Bhutto ist nun offenbar doch nach Pakistan zurückgereist, nachdem sie in der letzten Woche wegen der instabilen politischen Lage das Land verlassen hatte. Sie soll in ihrem Haus in Karachi Interviews geben, in denen sie zwar die Ausrufung des Ausnahmezustandes verurteilt, andererseits ihre Parteianhänger aber nicht zu Gegendemonstrationen aufgerufen hat. Politische Beobachter vermuten, dass im Hintergrund über eine Machtteilung mit Musharraf verhandelt wird. Politische Beobachter vermuten, ein solches Arrangement läge auch im Interesse der USA, die daran interessiert sind, in Pakistan einen verlässlichen Verbündeten in der Region zu behalten, ohne das Land zu destabilisieren. Die Oppositionsführerin Benazir Bhutto könnte dem Land als Führungspersönlichkeit wegen ihrer großen Beliebtheit in der Bevölkerung zu dem Ansehen verhelfen, das notwendig ist, um Pakistan als stabilen Faktor in der Region abzusichern. Unter Musharraf wurde Pakistan zusehends destabilisiert, die Taliban und andere islamistische Kräfte gewannen immer mehr an Einfluss. Die Grundstimmung in der Bevölkerung ist durch Anti-Amerikanismus geprägt.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Destabilisierung der Nuklearmacht Pakistan durch den wachsenden Druck radikalisierter islamistischer Fundamentalisten werden auch die Befürchtungen verständlich, die die jetzige Situation in den Augen der USA auslösen müssen: „Das heutige Pakistan ist eine ungleich größere Bedrohung für Amerikas Interessen als der Iran von morgen“, sagte der Islamexperte Richard Bulliet. Größer als die Befürchtungen, die der Ausnahmezustand in Pakistan auslöst, sind nur noch die Ängste, dass eine demokratische Entwicklung in Pakistan zu einer noch größeren Gefahr werden könnte, in dem nämlich islamistische, anti-amerikanische Kräfte auf legale Weise die Oberhand gewinnen könnten. Das wissen auch die Machthaber in Pakistan. Der pakistanische Informationsminister Tariq Azim Khan: „Wenn die USA die Wahl haben [...] zwischen relativer Stabilität oder mehr Demokratie, die aber droht, in die Hand von Extremisten zu fallen, dann weiß ich wohl, wie sich unsere Freunde in Washington entscheiden werden.“
Die pakistanische Regierung erklärte heute, am Zeitplan für die Parlamentswahlen Mitte Januar solle trotz des Ausnahmezustandes festgehalten werden.
05 November 2007
USA überprüfen Finanzhilfen für Pakistan
USA: Spammer verurteilt
New York (Vereinigte Staaten), 05.11.2007 wikinews – Ein Spammer aus New Jersey wurde in den Vereinigten Staaten nach dem Anti-Spam-Gesetz verurteilt. Der 28-Jährige, der Millionen unerwünschter Werbe-Mails versandt hatte, muss 27 Monate im Gefängnis verbringen und 180.000 US-Dollar Strafe zahlen. Über einen mutmaßlichen Komplizen soll am 13. November das Urteil gesprochen werden. Das Duo soll 40.000 US-Dollar im Monat kassiert und mit Sicherheit vor Entdeckung geworben haben.
Zwei Hacker aus Kalifornien wurden in anderer Sache ebenfalls verurteilt. Das Duo hatte sich in Computer der California State University eingehackt und dort seine Noten verändert. Das Strafmaß, das noch in dieser Woche verkündet werden soll, kann bis zu 20 Jahren betragen.
04 November 2007
Geheimdienst des Mordes an Buback beschuldigt
Bad Boll (Deutschland), 04.11.2007 wikinews – Michael Buback, der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback (geboren 1920, gestorben 1977), glaubt, dass der Geheimdienst seinen Vater umgebracht hat.
Bei einer Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll anlässlich des 30. Jahrestages des Deutschen Herbstes verdächtigte Michael Buback den Geheimdienst, seinen Vater umgebracht zu haben. Buback drohte mit einer Strafanzeige, falls der Mord nicht aufgeklärt werde. Nach Bubacks Auffassung hat RAF-Terroristin Verena Becker seinen Vater erschossen. Weil sie eine Geheimdienstinformantin beim Verfassungsschutz gewesen sein soll, soll sie von den Ermittlungen verschont geblieben sein. Buback stützt dies durch die Nennung einer möglichen Täterin in Medienberichten kurz nach der Tat, wovon später nichts mehr zu hören war.
Der Sohn von Siegfried Buback schloss nicht aus, dass der Verfassungsschutz bereits vor der Tat Kenntnis von den Plänen hatte. Es habe Gründe gegeben, warum sein Vater dem Geheimdienst im Weg gewesen sei, so Buback weiter.
Buback führte aus, dass wichtige Informationen den Stuttgarter Richtern von der Generalbundesanwaltschaft vorenthalten worden seien. Ein Gespräch mit Generalbundesanwalt Monika Harms in der vergangenen Woche sei ihm nicht ermöglicht worden, so Buback.
Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger und der frühere Leiter des Ressorts „Internationaler Terrorismus“ beim BND, Jan Kleffel, zeigten sich entsetzt über die Anschuldigungen. Pflieger warnte vor Spekulationen, dass Bubacks Vater „geopfert“ wurde. Ihm stünden dabei die Nackenhaare zu Berge, und es tue ihm weh. Kleffel sah sein Weltbild durch Bubacks Äußerungen erschüttert. Wolfgang Kraushaar vom Hamburger Institut für Sozialforschung meint hingegen, dass Erklärungsbedarf seitens der Behörden bestehe.
Buback nannte bereits vor zwei Wochen den DDR-Spion Günter Guillaume als einen Gegner seines Vaters. Dieser habe gegen Guillaume ermittelt und „sehr viel gewusst“. Die Enttarnung Guillaumes sorgte für den Rücktritt des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt. Der Sohn des getöteten Generalbundesanwalts verwies zudem auf eine Akte der Stasi, laut der Verena Becker schon 1972 mit westlichen Geheimdiensten zusammengearbeitet habe. Dadurch ergäben sich Fragen von ungeheurer Wucht, so Buback.
Auch Ina Beckurts, die Witwe von Siemens-Vorstand Karl Heinz Beckurts (geboren 1930, gestorben 1986), vermutet ein Komplott hinter dem Tod ihres Mannes. Sie verlangt eine Intensivierung der Ermittlungen an den sechs ungeklärten Morden, die der RAF zugesprochen werden. 1986 hätten die Ermittlungsbehörden zwei verdächtige Beobachtungen nicht aufgezeichnet. Beckurts fühlte sich von den Behörden allein gelassen. Nach dem Mord habe sie nichts mehr von der Justiz gehört. Sie bekräftigte, dass das Opfer ihres Mannes völlig umsonst gewesen sei und warnte davor, dass ehemalige RAF-Terroristen, die entlassen würden, wieder Identifikationsfiguren werden könnten, wodurch weitere Terrorakte hervorgerufen werden könnten.
Zu einem Artikel der Zeitschrift „stern“, über eine angeblich im Verfassungsschutz kursierende Liste von Tatverdächtigen äußerte sich Beckurts nicht. Sie hatte sich erstmals 2007 über die RAF geäußert.
Rechtsradikale Demonstration in Moskau
Moskau (Russland), verfasst 07.11.2007 wikinews – Etwa 5.000 Demonstranten rechtsradikaler Gesinnung marschierten am Sonntag anlässlich des „Tages der nationalen Einheit“ mit behördlicher Genehmigung durch Moskau. Die Moskauer Stadtverwaltung, die sich in der Vergangenheit stets gegen oppositionelle Märsche gestellt hatte, ließ die Parade ohne Schwierigkeiten zu. Besonders der „Nationalnyj Sojus“, der bewusst die Abkürzung NS gewählt hatte, setzte offen auf Rassismus.
Mit Hitlergrüßen, Rufen wie „Sieg Heil“ und Beflaggung ähnlich der von Nazi-Deutschland liefen dabei Demonstranten durch die Moskauer Innenstadt. Dabei ging es keineswegs einig zu, denn die rechtsradikalen Demonstranten waren darüber zerstritten, wer am russischsten sei.
Die Menge erklärte Oligarchen wie Boris A. Beresowski und Michail Chodorkowski sowie den Politiker Anatoli Tschubais zu Volksfeinden.
Obwohl die politische Rechte keinen großen Einfluss in Russland hat, geht von Rechtsradikalen eine Ernst zu nehmende Gefahr aus. Wie die Menschenrechtsorganisation Sowa berichtet, kamen in diesem Jahr bis September 2007 bei rechtsradikalen Übergriffen 46 Menschen ums Leben. Im Mai hatte ein 18-jähriger russischer Rassist 37 Morde an Kaukasiern gestanden. Am Sonntag gab es jedoch keine Ausschreitungen; die Menge löste sich nach zwei Stunden friedlich auf. In der Vergangenheit kam es jedoch bereits mehrfach bei ähnlichen Demonstrationen zu Exzessen.
Am Ende des Zuges marschierten Anhänger der Monarchie mit Jesus-Bildern und Zarenkronen, die am liebsten ein großslawisches russisches Reich hätten. „Für Glauben, den Zaren und das Vaterland“ war auf Flaggen zu lesen.
Pakistan im "Ausnahmezustand"
Pakistan: Musharraf verhängt Ausnahmezustand
Islamabad (Pakistan), 04.11.2007 wikinews – Der pakistanische Staats- und Armeechef Pervez Musharraf hat gestern den Ausnahmezustand über das Land verhängt und die Verfassung außer Kraft gesetzt. Außerdem wurde der Oberste Gerichtshof in Islamabad von paramilitärischen Einheiten, die laut AFP dem Innenministerium unterstellt sind, und einigen Dutzend Polizisten umstellt. Der Sendebetrieb von privaten Fernsehsendern wurde eingestellt, auch die meisten Telefonleitungen sind tot. Im ganzen Land soll es mehrere Festnahemen gegeben haben. Laut „Geo TV“, einem privaten Fernsehsender wurde unter anderem der Präsident der „Supreme Court Bar association“, einer Juristenvereinigung inhaftiert.
Der Entscheidung, den Ausnahmezustand zu verhängen, ging eine außerordentliche Sitzung, an der neben Musharraf Minister und Vertreter von Armee und Polizei teilgenommen hatten, voran. Staatliche Medien nannten als Grund für die Verhängung des Ausnahmezustandes die zunehmende Gewalt in dem Land durch radikale Gruppen. Einen der größten Terroranschläge, bei dem 136 Menschen getötet worden waren, hatte es zuletzt im Oktober bei der Rückkehr der ehemaligen Regierungschefin Benazir Bhutto nach Pakistan gegeben. Viele Anschläge in Pakistan gehen auf das Konto des islamistischen Terrornetzwerks al-Qaida und der Taliban.
In einer Fernsehansprache am Abend rechtfertigte Musharraf die Verhängung des Ausnahmezustandes mit einer terroristischen Bedrohung des Landes. Nach seinen Worten stehe das Land „am Rande der Destabilisierung“. Für die Lähmung der Regierung machte er auch eine Einmischung der Justiz verantwortlich. In seiner in englischer Sprache gehaltenen Ansprache wandte er sich an den Westen, die Verhängung des Ausnahmezustandes diene dazu, den Übergang zur Demokratie abzuschließen: „Erwarten Sie bitte nicht Ihr Niveau von Demokratie, das Sie über Jahrhunderte hinweg erlernt haben. Bitte geben Sie uns Zeit.“
Als Grund für den gewählten Zeitpunkt, an dem der Ausnahmezustand verhängt wurde, wird von politischen Beobachtern darauf hingewiesen, dass die Amtszeit Musharrafs am 15. November offiziell enden sollte. Die Wiederwahl Musharrafs am 6. Oktober war von der Opposition angefochten worden. Der Oberste Gerichtshof sollte darüber entscheiden, ob seine Kandidatur rechtens war. Eine Rolle spielte bei dieser Entscheidung, dass Musharraf gleichzeitig Staatspräsident und Militäroberbefehlshaber ist. Wie bekannt wurde, soll Richter Iftikhar Chaudhry am Obersten Gerichtshof von seinem Amt entbunden werden. „Al Jazeera“ berichtet, dass Chaudhry unter Hausarrest gestellt und durch einen anderen Richter ersetzt wurde. Es wird damit gerechnet, dass nun auch die Parlamentswahlen im Januar nicht stattfinden werden. Pervez Musharraf war 1999 durch einen Militärputsch an die Macht gekommen.
Vor zwei Tagen war die gerade nach Pakistan zurückgekehrte Benazir Bhutto zur ihrer Familie nach Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) geflogen. Sie erklärte, die unsichere politische Lage habe sie zu diesem Schritt bewogen. Nachdem zunächst ein Sprecher ihrer Pakistanischen Volkspartei (PPP) in Dubai erklärt hatte, sie könne wegen des Ausnahmezustandes vorerst nicht nach Pakistan zurückreisen, liegen dem Tagesspiegel Informationen vor, wonach Bhutto „nach Pakistan zurückkommen und sich am Sonntag zur Situation äußern“ werde.
Die US-Außenministerin Condoleezza Rice, die sich zurzeit in Istanbul aufhält, wo sie an der internationalen Irak-Konferenz teilnimmt, nannte die Verhängung des Ausnahmezustandes in Pakistan „höchst bedauerlich“.
Vereinte Nationen vs. Todesstrafe
Resolution für weltweite Abschaffung der Todesstrafe bei der UN eingereicht
New York (Vereinigte Staaten), 04.11.2007 wikinews – Die Todesstrafe soll nach dem Willen von 72 Staaten, darunter allen 27 EU-Staaten, weltweit abgeschafft werden. Am Donnerstag reichten diese bei den Vereinten Nationen eine entsprechende Resolution ein, in der die Todesstrafe allerdings nur ausgesetzt werden soll. Die Vereinigten Staaten, bei denen die Todesstrafe derzeit wegen einer rechtlichen Prüfung der Hinrichtungsmethode de facto, jedoch nicht de jure ausgesetzt ist, hatten sich in der Vergangenheit stets gegen deren Abschaffung ausgesprochen. Die US-Regierung kündigte erneut ein Veto an, da ihrer Ansicht nach die Bürger eines Landes über die Todesstrafe entscheiden sollen.
Nach Angaben von amnesty international wurden mit Stand vom 27. September 2007 weltweit noch in 64 Staaten Todesurteile vollstreckt, darunter in vielen asiatischen und arabischen Ländern sowie den Vereinigten Staaten. In 133 Staaten ist die Todesstrafe de facto abgeschafft.
03 November 2007
Tabasco (Mexiko) überschwemmt
Villahermosa (Mexiko), 03.11.2007 wikinews – Heftige Regenfälle in den letzten Tagen haben im mexikanischen Bundesstaat Tabasco laut Medienberichten zu den schwersten Überschwemmungen seit 50 Jahren geführt. Etwa 80 Prozent des Bundesstaates stehen unter Wasser. 800.000 Menschen wurden nach Angaben des Roten Kreuzes obdachlos. Mindestens eine Person soll in den Fluten ums Leben gekommen sein.
Am vergangenen Donnerstag trat der Fluss Grijalva über die Ufer und überflutete Villahermosa, die Hauptstadt Tabascos, die inzwischen fast völlig verlassen ist. Normalerweise leben dort ungefähr 500.000 Menschen. Auch viele andere Städte in Tabasco sind überflutet. Tausende Menschen wollten die Region auf nicht überfluteten Straßen verlassen, was lange Staus verursachte. Der südliche Bundesstaat Chiapas ist ebenfalls von den Überschwemmungen betroffen.
Der mexikanische Präsident Felipe Calderón erteilte der Luftwaffe den Befehl, dabei zu helfen, Menschen aus der Gefahrenzone zu bringen und Hilfsgüter in die betroffenen Gebiete zu fliegen. Zudem appellierte Felipe Calderón an private Fluglinien, sich stärker an den Evakuierungsmaßnahmen zu beteiligen. Polizei und Armee stattete er mit besonderen Befugnissen aus. Sie sollen Plünderungen verhindern. Nach einem Besuch im Krisengebiet sprach der mexikanische Präsident von der „schlimmsten Katastrophe in der jüngsten Geschichte des Landes“.
Andres Granier, der Gouverneur von Tabasco, sagte zu den Überschwemmungen: „Wir kämpfen gegen ein Monster.“ Andres Granier beklagte bei diversen Fernsehauftritten, dass zu wenige Soldaten nach Tabasco entsandt worden seien. Beim letzten Hochwasser im Jahr 1999, dessen Ausmaße geringer waren, seien 20.000 Soldaten im Einsatz gewesen, in diesem Jahr bisher nur 5.000. Mexikos Innenminister Francisco Ramirez gestand ein, dass die Regierung vom Ausmaß der Katastrophe überwältigt wurde.
Offiziellen Angaben zufolge sind nur noch geringe Vorräte an sauberem Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Medizin vorhanden.
Berlinerin setzt sich gegen Strompreisüberhöhung durch
Berlin (Deutschland), 03.11.2007 wikinews – Eine Berlinerin hatte ihre Stromrechnung rückwirkend für drei Jahre um 30 Prozent gekürzt. Dagegen klagte der Energiekonzern Vattenfall vor einem Berliner Gericht - und zog nunmehr die Klage zurück.
Nach Auffassung der Berliner Energiepreisrebellin muss ein Monopol-Anbieter nachweisen, dass seine Preise nicht missbräuchlich überhöht sind.
Vattenfall selbst argumentierte, dass die „Energiepreisrebellin“ ohne Probleme oder Nachteile zu einem anderen Stromanbieter wechseln könnte, und dass die Senatsverwaltung die Preise des Unternehmens in den vergangenen Jahren regelmäßig genehmigt hat.
Die Richter ließen erkennen, dass sie der Auffassung der Energiepreisrebellin folgen wollten, da es im Einzelfall nicht darauf ankomme, ob es eine Vielzahl von Stromvertrieben in einer Stadt gebe oder nicht. Relevant ist nach Meinung des Gerichts allein, dass Vattenfall einem Oligopol angehört, welches mehr als 80 Prozent der deutschen Kraftwerkskapazität kontrolliert, was ein Beleg für die Marktmacht des Unternehmen ist. Nach den Ausführungen des Gerichts erklärte Vattenfall, dass dieser Einzelfall nicht geeignet sei, den Weg durch die juristischen Instanzen zu gehen. Danach zog das Unternehmen die Klage gegen die Berliner Energiepreisrebellin zurück.
Ziel der „Gaspreisrebellen“ in den Jahren 2004 und 2005 war, sich mittels Zahlungsverweigerung gegen die massiven Preiserhöhungen im Gassektor zu wehren. Unterstützt wurden und werden die „Gaspreisrebellen“ durch die Verbraucherzentralen. So stellten die Verbraucherzentralen zum Beispiel Musterbriefe zur Verfügung, mit denen Bürger Energiepreiserhöhungen widersprechen und Zahlungen mindern konnten, und berieten Kunden in Fragen der Rechnungskürzung.
Aus den „Gaspreisrebellen“ entstand in den vergangenen Jahren die Bewegung der „Energiepreisrebellen“, aus denen sich im Jahr 2006 mit Unterstützung des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften e.V. regionale Energiegenossenschaften, so auch die Gas- und Energiegenossenschaft Ost- und Mitteldeutschland eG, gegründet haben.
Nach Aussage des GEG-Vorstandes René Schmidt ist es das Ziel der regionalen Energiegenossenschaften, die Energieversorgung der Bürger selbst in die Hand zu nehmen und unabhängig von den Energiekonzernen die Bürger mit preiswerter Energie zu versorgen.
Nach Meinung von René Schmidt beteiligen sich derzeit geschätzte 500.000 Bürger bundesweit am Energiepreiswiderstand, haben Widerspruch gegen überhöhte Energiepreise der regionalen Energieversorger eingelegt und ihre Zahlungen an die regionalen Energieversorger gekürzt.
Angst um die Einstellung der Energielieferung, so GEG-Vorstand René Schmidt, muss niemand haben. Hat doch beispielsweise das Landgericht Düsseldorf am 4. Januar 2006 Grundsätze formuliert, die den "Gaspreisrebellen" die Angst nehmen, demnächst von der Gasversorgung ausgeschlossen zu werden. Auch ist bundesweit derzeit kein Fall bekannt, in dem ein regionaler Energieversorger einem Energiepreisrebellen die Lieferung verweigert.
Zweifel hegt GEG-Vorstand René Schmidt an der derzeitigen Aktion der Verbraucherzentralen zum Stromanbieterwechsel. So lange die Stromproduktion in Deutschland von nur vier Energiekonzernen kontrolliert wird, diese Konzerne auch noch die Stromnetze und den Endkundenvertrieb kontrollieren, so lange bleibt es irrelevant, welcher Energieanbieter auf der Rechnung steht, der Strom kommt doch von einem dieser Konzerne.
Myanmar erklärt UN-Diplomaten zur unerwünschten Person
Pyinmana (Myanmar), 03.11.2007 – Die Militärregierung von Myanmar (ehemals: Burma) hat den höchsten Vertreter der Vereinten Nationen in dem südostasiatischen Land, Charles Petrie, einen Tag vor dem Besuch des UN-Sondergesandten in Myanmar, Ibrahim Gambari, zur unerwünschten Person erklärt.
Der UN-Diplomat wurde zu einem Gespräch am Regierungssitz Pyinmana Naypyidaw einbestellt, wo ihm die Gründe für diesen Schritt erläutert wurden.
Diplomatische Kreise in New York werteten den Schritt der Regierung Myanmars als eine „besondere Provokation“. UN-Generalsekretär Ban Ki-moon sprach dem Diplomaten sein volles Vertrauen aus. Über die genauen Gründe für den Schritt der burmanischen Regierung wurde zunächst nichts bekannt. Petrie hatte sich während der Protestbewegung in den letzten Wochen kritisch zur Situation in Myanmar geäußert.
Unterdessen wurde bekannt, dass die Internetzugänge in Myanmar erneut blockiert sind. Ein ranghoher Sprecher der staatlich kontrollierten Telekommunikationsgesellschaft erklärte dazu lediglich, die Verbindungen zu internationalen Webseiten seien wegen einer technischen Panne seit 24 Stunden gestört. Auch E-Mails könnten nicht empfangen werden.
02 November 2007
Landesarbeitsgericht hebt Streikverbot für Lokführer auf
Chemnitz (Deutschland), 02.11.2007 – Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf ab sofort auch den Güterverkehr und den Fernverkehr in der Personenbeförderung bestreiken. Das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Sitz in Chemnitz teilte heute nach mündlicher Verhandlung mit, eine durch das Arbeitsgericht Chemnitz erlassene einstweilige Verfügung des Verbots von Arbeitskämpfen in diesem Bereich sei aufgehoben.
Richter Werner Leschinger erklärte, ein Streikverbot sei nicht zulässig, weil das Grundgesetz das Recht auf Koalitionsfreiheit ausdrücklich garantiere. Den Tarifparteien sei es überlassen, welche Kampfmittel dabei zum Einsatz kämen. Eine entsprechende Ausweitung des Streiks sei nicht von vornherein für unzulässig zu erklären. Streiks könnten nur dann als unzulässig angesehen werden, „wenn eine Arbeitskampfmaßnahme offensichtlich ungeeignet und unverhältnismäßig ist“. Davon sei im vorliegenden Fall jedoch nicht auszugehen.
Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung auch fest, der Grundsatz der Tarifeinheit stehe dem Nebeneinander mehrerer konkurrierender Gewerkschaften nicht entgegen. „Dementsprechend ist es einer Koalition unbenommen, sich um den Abschluss eines spezielleren, einen konkurrierenden Tarifvertrag verdrängenden Tarifvertrag zu bemühen.“
Mit dem heutigen Urteil stehen der Gewerkschaft der Lokomotivführer ganz andere Möglichkeiten zur Verfügung Druck auf den Arbeitgeber, die Deutsche Bahn AG, auszuüben, mit dem sie sich seit Monaten in Tarifauseinandersetzungen befindet. Experten gehen davon aus, dass ein Streik im Güterverkehr zu erheblichen volkswirtschaftlichen Folgewirkungen führen wird: „Wenn der Güterverkehr auf der Schiene in Deutschland mehr als zwei Tage lang ausfällt, können die Streikenden damit ganze Produktionsketten lahmlegen“, sagte ein Wissenschaftler von der Freien Universität Berlin der Zeitung „Die Welt“, die einen entsprechenden Bericht in ihrer Internetausgabe „Welt online“ veröffentlichte. Ein Streik im Güterverkehr kostet die Bahn pro Tag nach Schätzungen von Wissenschaftlern des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) 80 Millionen Euro.
Der volkswirtschaftliche Schaden kann aber – vor allem bei einer längeren Streikdauer – noch wesentlich höher liegen, da ganze Wirtschaftsbereiche von den notwendigen Zulieferungen abgeschnitten werden könnten. Schätzungen besagen, dass der volkswirtschaftliche Schaden bis zu 50 Millionen Euro täglich betragen würde. Vor allem der Fahrzeugbau und die Stahlindustrie seien in hohem Maße von termingerechten Zulieferungen abhängig. Wenn ein solcher Streik länger als eine Woche dauere, so vervielfachen sich nach Angaben der Abteilungsleiterin im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Claudia Kemfert, gegenüber der Frankfurter Rundschau die Streikkosten auf bis zu 500 Millionen Euro pro Tag. Eine solche Größenordnung sei „volkswirtschaftlich nicht mehr zu verkraften“, sagte sie weiter.
Vor dem heutigen Urteil waren die Verhandlungspositionen beider Parteien verhärtet. Während die Deutsche Bahn AG erklärte, sie werde kein neues Angebot vorlegen, besteht die GDL nach wie vor auf einem eigenständigen Tarifvertrag für die Lokomotivführer, die sie vertritt.
Skandal um angebliche Waisenkinder im Tschad
Abéché (Tschad), 02.11.2007 – In dem Skandal um angebliche Waisenkinder im Tschad hat jetzt das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) bekannt gegeben, dass wenigstens 91 der 103 Kinder, die von der französischen Organisation „Arche de Zoé“ aus dem Tschad ausgeflogen werden sollten, tatsächlich keine Waisen sind, sondern zumindest ein Elternteil haben. Das ergaben Gespräche mit den Kindern, die in den letzten Tagen geführt worden sind. Die übrigen 12 Kinder werden noch befragt.
Am vergangenen Freitag hatten die Behörden des Tschad den Abtransport der Kinder in letzter Minute verhindern können. Sechs französische Mitarbeiter der angeblichen Hilfsorganisation sowie drei sie begleitende Journalisten sind inzwischen festgenommen worden. Ihnen wird Kinderhandel und Betrug vorgeworfen. Am 29. Oktober wurde gegen sie formell Anklage erhoben. Mitangeklagt sind auch sieben Mitarbeiter einer spanischen Fluggesellschaft. Der Präsident des Tschad, Idriss Deby, sagte laut Tagesschau: „Wir haben es hier ganz klar mit Kindesentführung zu tun. Gegen ihren Willen und gegen den Willen ihrer Eltern wollte man sie nach Europa bringen.“ Die Hilfsorganisation bestreitet jedoch alle Vorwürfe.
UNICEF Deutschland erklärte zu dem Vorgehen der Hilfsorganisation: „Die geplante Aktion der französischen Hilfsorganisation, die die Kinder in Gastfamilien in Frankreich bringen wollte, ist sehr ungewöhnlich und widerspricht allen international anerkannten Grundsätzen der humanitären Hilfe in Krisengebieten.“ Die Organisation Arche de Zoé war UNICEF bisher nicht bekannt. Die UNICEF fordert die Aufklärung der Vorgänge. Zusammen mit dem Internationalen Roten Kreuz (ICRC) und dem UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) unterstützt die UNICEF die örtlichen Behörden bei der Versorgung der Kinder sowie bei dem Versuch, die Kinder ihren Eltern zurück zu geben. Die meisten der Kinder stammen nach UNICEF-Angaben wahrscheinlich nicht aus der Bürgerkriegsregion Darfur im Süd-Sudan wie die Hilfsorganisation behauptet, sondern wahrscheinlich aus Lagern in der Nähe der sudanesischen Grenze. Zurzeit werden die Kinder in einem Kinderheim der Stadt Abéché versorgt.
„Arche de Zoé“ ist laut Spiegel Online im Pariser Vereinsregister als offizielle Hilfsorganisation eingetragen. Sie ist vor drei Jahren nach dem Tsunami in Südostasien gegründet worden und hat ihre Aktivitäten seit einigen Jahren auf Afrika konzentriert. Der Gründer der Organisation ist ein ehemaliger Feuerwehrmann.
Der Vorfall sorgte auch für Verstimmungen zwischen den Regierungen des Tschad und Frankreichs. Der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy erklärte, seine Regierung stelle sich voll hinter die Regierung des Tschad, das Vorgehen der Hilfsorganisation sei „illegal und inakzeptabel“. In Frankreich wurde inzwischen ein Krisenstab zur Aufklärung der Aktivitäten der Hilfsorganisation Arche de Zoé gebildet. Die aus Afrika stammende Staatssekretärin im Außenministerium Frankreichs, Amt Rama Yade, erklärte: „Das ist eine illegale Operation. Illegal gegenüber unserer Gesetzgebung, aber auch gegenüber der Gesetzgebung des Tschad und des Sudan, da in beiden Ländern Adoption verboten ist. Man nimmt keine Kinder einfach so aus ihrem Umfeld heraus, ohne zu überprüfen woher sie kommen und ob sie eine Familie haben.“
Tempolimit jetzt !
Nachdem in der vergangenen Woche der SPD-Parteitag ein generelles Tempolimit (130 km/h) forderte, soll es nun nach Vorstellungen der GRÜNEN eine Bundestagsentscheidungen geben, damit es Gesetz wird und nicht nur ein populistischer Profilierungsversuch der SPD bleibe, denn mit dem Parteitagsbeschluss zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale bei Kurzstrecken sieht es ganz danach aus, wenngleich mit auch vertretbaren Aspekten, dass "Pauschalen" keine Gerechtigkeit schaffen.
KOMMENTAR
Mir ist auf vielen Straßen je nach Verkehrssituation 130 km/h zu langsam. Aber zustimmen würde ich trotzdem, denn sonst tut sich nichts in dieser Richtung:
A) mehr Verkehrssicherheit,
denn auf gemeinsamen Straßen sind schnelle und langsame Fahrzeuge nur innerhalb begrenzter Toleranzen kompatibel.
B) Weniger Energieverbrauch und Drosselung des Preisanstiegs.
C) Weniger Klimabelastung.
D) Es gibt für ein Tempolimit einen demokratischen Mehrheitswillen (Demokratieprinzip).
SPÄTER NACHBESSERN
Die Erfahrungen aus anderen Ländern mit Tempolimits zeigen, dass dadurch längst nicht der PS-Wahnsinn aufhört.
Darum wären folgende Nachbesserungen wichtig:
1. Für Neuzulassungen müsste es Kraft- und Verbrauchsobergrenzen geben.
2. Für Neuzulassungen müsste eine Tempomat-Pflicht sein.
3. Bei Altfahrzeugen sollte deren Energieverbrauch durch spezifische Tempolimit-Schilder am Heck quittiert werden, so dass ihre Fahrer auf einen niedrigeren Verbrauch verpflichtet werden. Dann würden die fetten Autos langsamer fahren müssen als die vernünftigeren Autos.
4. Für alle Kraftfahrzeuge Touren- und Fahrtenschreiber-Pflicht mit dreimonatiger Rückschau, was mit heutigen Sat-Navigationssystemen mühelos und billig realisierbar ist. Mein Aldi-Navi hat z.B. automatisches Fahrtenbuch und zeigt die Geschwindigkeiten an. Hinsichtlich der Geschwindigkeiten würde eine Dokumentation reichen, was im Erfassungszeitraum die gefahrene Höchstgeschwindigkeit war.
Fast "Alles ist möglich", es braucht nur mehr Überlegung und den politischen Willen.
-markus rabanus- >> Diskussion
01 November 2007
Goldpreis 799,30 US-$ pro Unze
Tōkyō (Japan), 01.11.2007 wikinews – Der Goldpreis hat mit 799,30 US-Dollar pro Unze im ostasiatischen Handel den höchsten Stand seit 27 Jahren erreicht. Typischerweise steigt der Preis für das Edelmetall parallel zum Ölpreis, der allein seit August um 25 Prozent zugelegt hat und mit über 96 US-Dollar pro Barrel höher denn je ist.
Investoren sichern sich damit gegen mögliche Inflationsgefahren ab, verursacht durch das teure Öl. Auch die anhaltende Schwäche der US-amerikanischen Währung macht Gold für Investoren attraktiv, da es in US-Dollar gehandelt wird und damit im Vergleich zum Euro preiswerter wird.
Der bisherige Höchstpreis für das Edelmetall wurde im Januar 1980 mit 850 US-Dollar erreicht, angesichts eines starken Ölpreises, der iranischen Revolution und dem sowjetischen Einmarsch in Afghanistan. Nach heutigem Maßstab entspräche dies einem Preis von 2079 US-Dollar.
Momentan - 16:01 Uhr - liegt der Preis an der New Yorker Mercantile Exchange pro Unze Gold bei 790,45 US-Dollar und damit etwa fünf Prozent niedriger als bei Handelsbeginn.
UNO gegen Kuba-Embargo
UN-Generalversammlung fordert Ende des Embargos gegen Kuba
New York (Vereinigte Staaten), 31.10.2007 wikinews – Gestern hat die UN-Generalversammlung im 16. Jahr in Folge eine Resolution verabschiedet, in der ein Ende des Embargos gegen Kuba gefordert wird, das die Vereinigten Staaten vor beinahe einem halben Jahrhundert gegen die Karibikinsel verhängt haben. Bei der Abstimmung befürworteten 184 der 192 Mitglieder der Versammlung die Resolution, die USA, Israel, die Marshallinseln und Palau stimmten dagegen, die Föderierten Staaten von Mikronesien enthielten sich. In der Resolution werden alle Staaten dazu aufgefordert, keine Gesetze zu beschließen, die ihrem erklärten Ziel, die Freiheit des Handels und der Schifffahrt zu fördern, widersprechen. Der kubanische Außenminister Felipe Pérez Roque bezeichnete die Blockade als das Haupthindernis für die Entwicklung in Kuba. „Jeder kann verstehen, welches Maß an sozioökonomischer Entwicklung Kuba gehabt hätte, wenn es nicht diesem unerbittlichen und obsessiven Wirtschaftskrieg ausgesetzt wäre“, sagte Felipe Pérez Roque vor den Delegierten der 62. UN-Generalversammlung. Er warf den USA vor, die 15 ähnlichen Resolutionen der letzten Jahre nicht nur ignoriert zu haben, sondern die Sanktionen im letzten Jahr noch verschärft zu haben. Ronald Godard, der Vertreter der USA in der Versammlung, vertrat die Auffassung, das Embargo sei eine bilaterale Angelegenheit zwischen den Vereinigten Staaten und Kuba. Seiner Meinung nach sei der wahre Grund für das Leiden der Kubaner ein Embargo, das die kubanische Regierung gegen das eigene Volk verhängt habe.
UNO unterstützt Wiedervereinigung Koreas
01/11/2007 11:14 NEW YORK/ UNO, 01. November (RIA Novosti). Die UN-Vollversammlung hat einstimmig eine Resolution angenommen, die die Wiedervereinigung der zwei koreanischen Staaten unterstützt. Das berichtet eine RIA-Novosti-Korrespondentin aus New York.
Das Dokument wurde von Nordkorea und Südkorea eingebracht. Darin wird der Korea-Gipfel in Pjöngjang von Anfang Oktober und die dort verabschiedete Deklaration zur Festigung der Beziehungen zwischen den beiden koreanischen Staaten unterstützt.
„Die UNO ruft Südkorea und Nordkorea auf, in vollem Umfang und gewissenhaft den Bestimmungen der Deklaration nachzukommen, um den Frieden auf der Koreanischen Halbinsel zu festigen und eine Grundlage für die friedliche Wiedervereinigung zu schaffen“, heißt es in der Resolution.
Die UNO rief alle Staaten auf, den Dialog zwischen den koreanischen Staaten zu unterstützen, um für Frieden und Sicherheit zu sorgen. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon brachte in einer Grußbotschaft zur Resolution die Hoffnung zum Ausdruck, dass der Dialog zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone auf der koreanischen Halbinsel beitragen wird.
>> Diskussion
31 Oktober 2007
UN-Generalversammlung fordert Ende des Embargos gegen Kuba
New York (Vereinigte Staaten), 31.10.2007 – Gestern hat die UN-Generalversammlung im 16. Jahr in Folge eine Resolution verabschiedet, in der ein Ende des Embargos gegen Kuba gefordert wird, das die Vereinigten Staaten vor beinahe einem halben Jahrhundert gegen die Karibikinsel verhängt haben. Bei der Abstimmung befürworteten 184 der 192 Mitglieder der Versammlung die Resolution, die USA, Israel, die Marshallinseln und Palau stimmten dagegen, die Föderierten Staaten von Mikronesien enthielten sich.
In der Resolution werden alle Staaten dazu aufgefordert, keine Gesetze zu beschließen, die ihrem erklärten Ziel, die Freiheit des Handels und der Schifffahrt zu fördern, widersprechen. Der kubanische Außenminister Felipe Pérez Roque bezeichnete die Blockade als das Haupthindernis für die Entwicklung in Kuba. „Jeder kann verstehen, welches Maß an sozioökonomischer Entwicklung Kuba gehabt hätte, wenn es nicht diesem unerbittlichen und obsessiven Wirtschaftskrieg ausgesetzt wäre“, sagte Felipe Pérez Roque vor den Delegierten der 62. UN-Generalversammlung. Er warf den USA vor, die 15 ähnlichen Resolutionen der letzten Jahre nicht nur ignoriert zu haben, sondern die Sanktionen im letzten Jahr noch verschärft zu haben.
Ronald Godard, der Vertreter der USA in der Versammlung, vertrat die Auffassung, das Embargo sei eine bilaterale Angelegenheit zwischen den Vereinigten Staaten und Kuba. Seiner Meinung nach sei der wahre Grund für das Leiden der Kubaner ein Embargo, das die kubanische Regierung gegen das eigene Volk verhängt habe. +wikinews+
Urteile gegen Madrid-Attentäter
Freispruch für Hauptverdächtigen
Madrid (Spanien), 31.10.2007 wikinews – Der Nationale Gerichtshof in der spanischen Hauptstadt hat heute die Urteile im Prozess gegen die Bombenattentäter von Madrid verkündet. Bei einem Anschlag auf einen Nahverkehrszug am 11. März 2004 waren 191 Menschen getötet und 1800 verletzt worden. Dabei waren insgesamt zehn Bomben eingesetzt worden. Für das Attentat wird eine islamistische Terrorzelle verantwortlich gemacht, die sich von dem Terrornetzwerk al-Qaida inspirieren ließ. Islamisten hatten sich zu dem Attentat bekannt und es als einen Akt der Rache wegen der Beteiligung Spaniens am Irakkrieg bezeichnet. Angeklagt waren insgesamt 28 Personen, sieben von ihnen wurden freigesprochen. Gegen die übrigen Angeklagten wurden hohe Haftstrafen verhängt, teilweise mehrere tausend Jahre. In Spanien ist die Höchstdauer für die Verbüßung einer Haftstrafe jedoch auf 40 Jahre begrenzt. Mit Überraschung wurde der Freispruch des Ägypters Rabei Osman el Sayed aufgenommen, den die Anklagevertretung als einen der Hauptverantwortlichen des Attentats angesehen hatte. Die Anklage hatte für ihn ein Strafmaß von 38.962 Jahren gefordert. Weitere sieben Haupttäter hatten sich bereits drei Wochen nach den Anschlägen dem Gerichtsverfahren und einer möglichen Verurteilung durch Selbsttötung entzogen. Als die Polizei ihre konspirative Wohnung im Madrider Vorort Leganés umstellte, sprengten sie sich in die Luft. Die Hälfte der 28 verurteilten Angeklagten stammte aus Marokko, weitere neun kamen aus Spanien. Außerdem waren zwei Syrer und je ein Täter aus Ägypten, Algerien und dem Libanon unter den Verurteilten. In der Urteilsbegründung schloss der Vorsitzende Richter Javier Gómez Bermudez eine Beteiligung der baskischen Separatistenorganisation ETA ausdrücklich aus. Dafür gebe es keine Beweise. Die damalige konservative Regierung hatte wenige Tage vor den Parlamentswahlen die baskische Terrororganisation ETA für die Anschläge verantwortlich gemacht. Die Angeklagten plädierten alle auf „nicht schuldig“. Es wird erwartet, dass sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werden. Den zahlreichen Opfern des Anschlages wurden durch das Gerichtsurteil Ansprüche auf Entschädigungen zwischen 30.000 Euro und 1,5 Millionen Euro pro Person zugesprochen. Die Gerichtsverhandlung fand unter strengen Sicherheitsmaßnahmen statt. Polizeihunde hatten den Gerichtssaal zuvor nach Sprengstoff abgesucht, während der Urteilsverkündung kreisten Hubschrauber über dem Gerichtsgebäude. Der 600-seitige Text der Urteilsbegründung war bis zuletzt geheim gehalten worden.
30 Oktober 2007
US-Geheimdienste machen ihre Milliardenausgaben publik
MOSKAU, 30. Oktober (RIA Novosti). Die US-Regierung hat im laufenden Jahr 43,5 Milliarden Dollar für Aufklärungsaktivitäten ausgegeben.
Das teilte der amerikanische Geheimdienstkoordinator Michael McConnell am Dienstag nach Angaben der Nachrichtenagentur AP mit.
Nach amerikanischem Recht muss der Etat der 16 amerikanischen Geheimdienste jährlich spätestens am 30. September publik gemacht werden.
Doch die Geheimdienste verweigern die Offenlegung unter dem Vorwand, dass feindliche Dienste anhand dieser Daten wichtige Staatsgeheimnisse erraten könnten.
Der Auslandsnachrichtendienst CIA machte bisher nur zweimal seinen Etat publik: 1997 und 1998 soll er 26,6 bzw. 26,7 Milliarden Dollar betragen haben.
KOMMENTAR: In den USA sind solche Veröffentlichungen gesetzlich vorgeschrieben. Da diese Meldung von Novosti stammt, wäre ein Vergleich mit den russischen Geheimdienstausgaben von Interesse, denn bloßer Fingerzeig ...
Frauen-Fußball-WM 2011 in Deutschland
FIFA vergibt Fußball-Weltmeisterschaften nach Deutschland und Brasilien Zürich
(Schweiz), 30.10.2007 wikinews – Am heutigen Nachmittag hat die „Fédération Internationale de Football Association“, kurz FIFA, die Vergabe zweier Fußball-Weltmeisterschaften bekannt gegeben. Demnach wird Deutschland die Weltmeisterschaft der Frauen im Jahr 2011 austragen, Brasilien tritt als Gastgeber der Herren-WM im Jahr 2014 auf. Deutschland setzte sich gegen Kanada durch, Brasilien musste sich keinem Gegenkandidaten stellen. Brasilien hatte zuletzt im Jahr 1950 eine Weltmeisterschaft im Fußball ausgetragen, für Deutschland handelt es sich im Frauenfußball um eine Premiere.
UN-Sonderberichterstatter fordert Schließung von Guantánamo
New York (Vereinigte Staaten), 30.10.2007 – Erneut stehen die Vereinigten Staaten in der Kritik wegen ihres Gefangenenlagers auf Guantánamo (Kuba). In einem heute bekannt gewordenen Bericht im Auftrag des UN-Menschenrechtsrats fordert der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, Martin Scheinin (ein Rechtsprofessor aus Finnland), erneut die Schließung des Internierungslagers. Die Behandlung der Gefangenen auf Guantánamo, die Verhörmethoden sowie die so genannten Militärtribunale seien besorgniserregend, so Scheinin. Die inhaftierten Gefangenen müssten entweder freigelassen werden oder ein ordentliches Gerichtsverfahren erhalten.
Ein Vorabbericht des Sonderberichterstatters war bereits Ende Mai dieses Jahres veröffentlicht worden, in dem Beobachtungen und Schlussfolgerungen während eines zehntägigen USA-Aufenthaltes (vom 16. bis 25. Mai 2007) geschildert worden waren. Darin hatte Scheinin bereits kritisiert, dass der Kommission nicht gestattet worden war, mit den Gefangenen von Guantánamo-Bay persönlich zu sprechen. Das sei in der UNO-Praxis ein einmaliger Vorgang. Andere Staaten wie die Türkei, Südafrika und Israel hätten sich bei ähnlichen Untersuchungen wesentlich kooperativer verhalten. Allerdings sei er nach seinem Besuch von der Regierung der Vereinigten Staaten dazu eingeladen worden, die Verfahren vor den Militärkommissionen zu beobachten. Diese Militärkommissionen waren vom gegenwärtigen Präsidenten George W. Bush im Jahr 2001 installiert worden. Das oberste Gericht der Vereinigten Staaten, der Supreme Court, hatte diese Militärkommissionen für unrechtmäßig erklärt, weil sie gegen die Genfer Konventionen zur Behandlung von Kriegsgefangenen verstießen.
Scheinin führte in dem Bericht aus, die gegen die Gefangenen erhobenen Anklagen stünden nicht im Einklang mit internationalem Recht. Anklagen wie Terrorismus, Spionage, Unterstützung des Feindes und Verschwörung gingen über die unter das Kriegsrecht fallenden Anklagen hinaus. Scheinin wies auch darauf hin, dass die Chance auf einen fairen Prozess durch die langjährige Inhaftierung der Gefangenen immer mehr schwinde: „Die Inhaftierung von Personen für einen Zeitraum von mehreren Jahren ohne Anklageerhebung unterminiert das Recht auf ein faires Verfahren grundsätzlich.“
Bereits im Februar 2006 hatten Fachleute der Vereinten Nationen den USA in einem Bericht vorgeworfen, in dem Lager auf Kuba Foltermethoden anzuwenden und die Schließung des Lagers gefordert.
Die jetzige Kommission war von der UNO-Menschenrechtskommission für einen Zeitraum von drei Jahren (2005-08) eingesetzt worden und Martin Scheinin als „Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten beim Kampf gegen den Terrorismus“ eingesetzt worden. Scheinin ist Rechtsprofessor an der Åbo Akademi. Die Kommission ist beauftragt weltweit die Einhaltung von elementaren Menschenrechten im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus zu untersuchen und darauf zu drängen, dass die Recht von Gefangenen von den Regierungen beachtet werden.
Das US-Verteidigungsministerium reagierte auf den Bericht mit Zurückhaltung. Der Bericht werde geprüft, hieß es aus dem Ministerium. Ein Ministeriumssprecher erklärte, die Häftlinge von Guantánamo hätten einen besseren Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren als andere feindliche Kämpfer in der Geschichte der Kriegführung.
Scheinin sagte, er sei von der US-Regierung benachrichtigt worden, dass für bis zu 80 Gefangene von Guantánamo Verfahren vor Militärtribunalen geplant seien und dass die Vereinigten Staaten beabsichtigten, die restlichen Gefangenen in ihre Heimatländer oder in Drittländer zurück zu schicken. Die UN werden, so Scheinin, mit den USA eng zusammenarbeiten um die Häftlinge in Einklang mit dem internationalen Recht in ihr gewünschtes Zielland zu bringen. +wikinews+
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