Zur Lesart von Verträgen: Wenn "Waffenstillstand" drüber steht und verkündet wird, dann ist alles, was zwischen den Zeilen und an Kleingedrucktem steht, entweder im Sinne des Titels auszulegen oder irrelevant.
Weichen rechtliche und politische Lesarten von solch Prinzip ab, so sind solche Lesarten unmoralisch und nicht legitim.
Verabredet war u.a. immerhin, dass es zu demokratischen Gebietsentscheidungen kommen solle. Stattdessen wird weiterhin versucht, Gebietsentscheidungen militärisch herbeizuführen. Das steht im eklatanten Widerspruch zum Abkommen.
Hinsichtlich der Schuldfrage lassen sich keine Unterschiede zwischen den Kriegsparteien erkennen - und die Beobachtungsinstanzen sind zu unvorbereitet oder gar ungeeignet in dieses Abkommen gegangen, denn nicht hinreichend neutral.
OSZE, Beobachter aus Russland und NATO-Staaten dürfen zwar "beobachten", aber sind zu sehr in diesem Streit involviert, um verlässliche Aussagen zu treffen.
Die Vetomächte des Weltsicherheitsrat wären verpflichtet gewesen - und sind es weiterhin, sich auf geeignetere Beobachtungsinstanzen zu verständigen und diese auch gegen den Willen der unmittelbaren Konfliktparteien durchzusetzen.
Überdies hätte es UN-Streitkräfte zur Überwachung des Abkommens bedurft, die militärischen Abkommensverletzern erforderlichenfalls militärisch Einhalt gebieten können.
All das ist nicht, so dass der Konflikt weiterhin der Selbstjustiz nicht annähernd verlässlicher Streitparteien belassen wurde.
"Das Wiederaufflammen des Krieges war absehbar." - Stimmt, aber das ist kein Automatismus und überhaupt kein Grund, die Konfliktparteien aus der Erwartung i.S.v. Forderung zu entlassen, den vereinbarten Waffenstillstand einzuhalten.
Darum muss der Weltsicherheitsrat den Führern der Kriegsfortsetzung mit lebenslanger Haft drohen, so dass sie wissen, dass es wenigstens für sie persönlich militärisch nichts zu gewinnen gibt.
Ob Poroschenko oder Separatistenführer - allen muss verboten werden, auch nur irgendwie der weiteren Selbstjustiz das Wort zu reden, einschließlich der Floskeln "zulässiger Selbstverteidigung", denn das Recht zur Selbstverteidigung taugt nicht zur Beilegung des militärischen Konflikts.