Erklärung der E3/EU + 3 zu Resolution 1803 der Vereinten Nationen zum iranischen Atomprogramm
Erklärung der Außenminister Chinas, Deutschlands, Frankreichs, Russlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika mit Unterstützung des Hohen Repräsentanten der Europäischen Union
Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes 04.03.2008
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am gestrigen Montag (03.03.) eine dritte Sanktionsresolution zum iranischen Atomprogramm verabschiedet. Resolution 1803 wurde ohne Gegenstimmen verabschiedet und erweitert auf Grundlage von Art. 41 Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen die Sanktionsmaßnahmen gegen den Iran.
Nach Annahme der Resolution verlas der britische Ständige Vertreter bei den Vereinten Nationen im Sicherheitsrat folgende gemeinsame Erklärung der Außenminister Chinas, Deutschlands, Frankreichs, Russlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika, mit Unterstützung des Hohen Repräsentanten der Europäischen Union:
"Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat heute Resolution 1803 angenommen und trägt somit den anhaltenden ernsten Bedenken der internationalen Gemeinschaft hinsichtlich der Verbreitungsrisiken des iranischen Nuklearprogramms Rechnung. Dies ist das dritte Mal, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine starke Botschaft internationaler Entschlossenheit an Iran sendet, indem er eine Sanktionsresolution zum iranischen Nuklearprogramm nach Kapitel VII Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen verabschiedet hat.
Wir bedauern, dass Iran die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und vom Gouverneursrat der IAEO gestellten Forderungen nach wie vor nicht erfüllt, insbesondere indem er seine Anreicherungsaktivitäten ausweitet. Wir nehmen die Fortschritte, die bei der Umsetzung des zwischen der IAEO und Iran vereinbarten Arbeitsplans erzielt wurden zur Kenntnis, ebenso wie die ernsten Bedenken der IAEO hinsichtlich der "angeblichen Studien", die für die Beurteilung einer möglichen militärischen Dimension des iranischen Atomprogramms von entscheidender Bedeutung sind. Wir rufen Iran auf, den Forderungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der IAEO nachzukommen, einschließlich der Aussetzung seiner anreicherungsbezogenen und Wiederaufbereitungsaktivitäten.
Wir bleiben einer baldigen Verhandlungslösung in der iranischen Nuklearfrage verpflichtet und bekräftigen erneut unser Bekenntnis zu einem zweigleisigen Ansatz. Wir bestätigen die Vorschläge, die wir Iran im Juni 2006 unterbreitet haben, und sind bereit, sie weiterzuentwickeln. Unsere Vorschläge werden Iran und der Region substantielle Chancen auf weit reichende politische, sicherheitsbezogene und wirtschaftliche Vorteile bieten.
Wir rufen Iran dringend auf, diese Chance eines gemeinsamen Engagements mit uns allen wahrzunehmen und eine Verhandlungslösung zu finden. Wir bekräftigen, dass wir das Recht Irans anerkennen, Kernenergie für friedliche Zwecke im Einklang mit seinen Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag zu entwickeln, herzustellen, zu nutzen und entsprechende Forschung zu betreiben. Wir bekräftigen, dass das iranische Nuklearprogramm, sobald das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft in seinen ausschließlich friedlichen Charakter wiederhergestellt ist, ebenso behandelt werden wird wie die Nuklearprogramme aller Nicht-Kernwaffenstaaten, die Vertragsparteien des Nichtverbreitungsvertrages sind. Wir sind weiterhin bereit, diesbezüglich über künftige Vereinbarungen, Modalitäten und Zeitpläne zu verhandeln, sobald die Bedingungen für Verhandlungen hergestellt worden sind.
Hierzu werden weitere diplomatische Bemühungen und innovative Ansätze erforderlich sein. Wir haben daher den Hohen Repräsentanten der Europäischen Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Dr. Javier Solana, gebeten, mit dem Sekretär des Obersten Nationalen Sicherheitsrats Irans, Herrn Dr. Said Dschalili, zusammenzutreffen und den Interessen und Bedenken beider Seiten in einer Weise Rechnung zu tragen, die geeignet ist, nach und nach die Bedingungen für den Beginn von Verhandlungen zu schaffen."
04 März 2008
AA zur Iran-Resolution WSR 1803
Verfassungswidrigen §40 StGB reformieren
In §40 StGB lautet:
(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. 2Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.
(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. 2Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. 3Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens fünftausend Euro festgesetzt.
(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.
(4) In der Entscheidung werden Zahl und Höhe der Tagessätze angegeben.
Die maximale Geldstrafe lautet demnach: 360 * 5 000 = 1 800 000 €
Wenn aber Leute 5 und mehr Millionen € Einkommen haben, dann sind 1,8 Mio. als Abschreckung oder Strafe nicht effektiv, sondern bleiben für Mehrverdiener ein noch immer ein rentables Geschäft.
Es wäre allenfalls etwas Peinlichkeit für das gepflegte Ansehen und die Orden, mit denen man sich gegenseitig beschenkte, wegen der "Verdienste um das Gemeinwohl".
Und es gibt keinen rationalen Grund dafür, dass ein Tagessatz nicht exakt diejenige Höhe hat, die dem tatsächlichen Einkommen entspricht.
§ 40 StGB verstößt gegen Art.3 Grundgesetz
Im Gegenteil verstößt ein Tagessatz, der unterhalb des tatsächlichen Einkommens liegt, gegen Art.3 Grundgesetz, also gegen das Gleichheitsgebot.
-markus rabanus- >> Diskussion
BUND fordert verbessertes PKW-Konzept
BUND legt Konzept für europäische Pkw-Verbrauchslimits vor. Hersteller sollen für schwere Autos hohe Strafen zahlen
Pressemitteilung vom 4. März 2008
Berlin/Brüssel: Einen Tag nachdem die EU-Umweltminister in Brüssel über Regeln zur Senkung des Spritverbrauchs von Neuwagen beraten haben, stellte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute ein eigenes Konzept zur Senkung der CO2-Emissionen bei Pkw vor. Danach hätten in Europa neuzugelassene Fahrzeuge bis 2012 im Durchschnitt das Limit von 120 Gramm CO2 pro gefahrenem Kilometer einzuhalten. Für jeden nach 2012 produzierten Pkw, der über dem 120-Gramm-Durchschnitt liegt, soll nach dem BUND-Vorschlag der Hersteller eine Strafe von 150 Euro pro Gramm Überschreitung zahlen. Sollten die Hersteller schwerer und luxuriöser Fahrzeuge wie Mercedes, BMW und Audi die Emissionen ihrer Neuwagen nicht mindestens um ein Drittel reduzieren, müssten sie nach dem BUND-Konzept ab 2012 mit hohen Strafen rechnen. Mit den Einnahmen aus den Strafzahlungen solle die EU-Kommission Entwicklung und Kauf besonders sparsamer Autos und den Ausbau umweltfreundlicher Verkehrsmittel bezuschussen. Bis 2020 soll der Durchschnittsgrenzwert dann bei gleich hohen Strafen auf 80 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden.
Der BUND hat ausgerechnet, dass nach dem vorliegenden EU-Kommissionsvorschlag die Pkw-Flotte in Europa im Jahr 2025 im Durchschnitt noch immer über fünf Liter Sprit auf hundert Kilometer verbrauchen und bezogen auf das einzelne Fahrzeug mehr als 120 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren wird. Grund dafür sei das Fehlen wirksamer Anreize zur Gewichtsreduzierung bei Neuwagen. Die Umweltschützer fordern bis 2030 eine Halbierung der realen CO2-Emissionen des Pkw-Verkehrs in der EU.
Ulrike Mehl, stellvertretende BUND-Vorsitzende: „Die Bundesregierung verliert endgültig ihre klimapolitische Unschuld, wenn sie weiter die Lobbyistin der deutschen Autoindustrie gibt und sich für die großen und schweren Karossen ins Zeug legt. Bei ihren Meseberger Beschlüssen zum Klimaschutz hat sie vor knapp einem Jahr noch gefordert, bis 2012 das 120-Gramm-Ziel durchzusetzen. Und jetzt verwässert die gleiche Bundesregierung jeden ehrgeizigen Vorschlag und stellt die Weichen in eine völlig falsche Richtung. Sie verhindert so die wirksamste Methode zur Senkung des Spritverbrauchs: nämlich die stufenweise Reduzierung des Fahrzeuggewichts.“
Die Bundesregierung votiere außerdem bei den auch von der EU geplanten Strafzahlungen für Spritfresser bewusst für einen niedrigen Wert von nur 35 Euro pro Gramm Überschreitung. Den deutschen Autoherstellern falle es dann relativ leicht, diese Strafen mit den hohen Gewinnen u. a. aus dem Verkauf eben dieser Spritfresser zu finanzieren. Z. B. müsste Porsche lediglich rund 140 Millionen Euro zahlen, wenn dessen Neufahrzeuge im Jahr 2015 durchschnittlich etwa 250 Gramm CO2 pro Kilometer, also mehr als das Doppelte des dann geltenden Wertes, ausstoßen würden.
BUND-Verkehrsexperte Werner Reh: „Anstatt effiziente und sparsame Autos zu bauen, lamentieren die Manager der deutschen Autoindustrie über die angeblich unfaire Verteilung der Lasten beim Klimaschutz. Wann endlich kommen diese Herrschaften in der Realität des europäischen Automarktes und zunehmender Ölknappheit an? Kein deutscher Hersteller bietet heute eine breite Palette verbrauchsgünstiger und bezahlbarer Benzin-Pkw. Dabei hat das Institut für Kraftfahrtwesen in Aachen im Auftrag des Umweltbundesamtes erst vor kurzem gezeigt, dass bei einem serienmäßigen
fünfsitzigen Auto mit einfachen Mitteln und mit Kosten um die 500 Euro pro Fahrzeug der Spritverbrauch um rund ein Drittel gesenkt werden kann.“
Der BUND verlangt ebenso wie die EU-Kommission von den Autoherstellern im sogenannten „Premiumsegment“, also vor allem von Mercedes, Audi und BMW eine überdurchschnittliche Minderung der CO2-Emissionen ihrer Neuwagen. Derzeit stießen die Fahrzeuge dieser Autofirmen durchschnittlich 180 Gramm CO2 und mehr pro gefahrenem Kilometer aus. Es sei daher nur fair, wenn diese Hersteller ihre Emissionen um 30 Prozent und damit um zehn Prozent stärker reduzieren müssten als im europäischen Mittel erforderlich. Leider würden deutsche Hersteller bei dem übermorgen beginnenden Genfer Autosalon erneut Modelle vorstellen, die mit Motorenstärken von über 500 PS allen Klimaschutzzielen zuwiderliefen.
03 März 2008
Energie-Sparen: z.B. Tintenstrahldrucker
Tintenstrahldrucker: „Aus“ ist nicht gleich „Aus“ / Bei jedem vierten Gerät 100 Euro zusätzliche Stromkosten in zehn Jahren
Pressemitteilung vom 3. März 2008
Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) veröffentlichte am Vortag der Eröffnung der Computermesse CEBIT heute eine Untersuchung zum Stromverbrauch von Tintenstrahldruckern. Ergebnis: Bei mehr als einem Viertel der untersuchten Multifunktionsdrucker verursacht der Stand-by-Verbrauch der Geräte innerhalb von zehn Betriebsjahren mehr als 100 Euro überflüssige Stromkosten. In diesem Zeitraum liegen z.B. bei Kodak-Druckern die Gesamtstromkosten bei 140 Euro, über 100 Euro gehen auf das Konto von Stand-by und dem weiteren Stromverbrauch im scheinbar ausgeschalteten Zustand. Dass es auch anders geht, zeigen die Geräte von Epson. Deren Drucker verbrauchen innerhalb von zehn Betriebsjahren lediglich Strom für rund 14 Euro.
Nach Angaben des BUND sind die Stand-by-Verluste aller elektronischen Geräte in Deutschland jährlich für rund zehn Millionen Tonnen des klimaschädlichen CO2 verantwortlich. Dies sei doppelt so viel wie die Emissionen der Stadt Hannover. Der Umweltverband forderte die Druckerhersteller auf, veraltete Geräte mit hohem Stromverbrauch nicht weiter zu verkaufen.
Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Die Elektronikkonzerne werden auch auf der CEBIT viel von der sogenannten grünen Informationstechnologie reden. In Wirklichkeit jubeln sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern immer wieder Stromfresser unter. Es sind gewaltige Anstrengungen notwenig, um den klimaschädlichen Stromverbrauch zu verringern. Die Bundesregierung muss auf europäischer Ebene endlich scharfe Grenzwerte zur Minimierung des Stromverbrauchs durchsetzen.“
Beim Test von Tintenstrahldruckern mit Scanner und Kopierfunktion schnitten einige Modelle von Brother, Hewlett-Packard (HP) und Kodak besonders schlecht ab. Sogar ausgeschaltet verbrauchten sie mehr als fünf Watt Strom. Da bei diesen Geräten im „Schein-Aus“ oft keine Kontrolllampe mehr leuchte, würden die Verbraucher über den Stromverbrauch getäuscht, so der BUND. Anders ist dies bei den Druckern von Epson, deren Stromverbrauch in ausgeschaltetem Zustand lediglich 0,2 Watt betrug. Da private Verbraucher nur kurze Zeit täglich drucken und die Geräte zumeist ausgeschaltet sind bzw. sich im Bereitschaftsmodus befinden, fallen hier die Leerlaufverluste besonders stark ins Gewicht.
Der BUND bewertete neben dem Stromverbrauch auch die Informationen der Hersteller sowie das Einhalten der Verbrauchskriterien des Gütesiegels „Energy Star“. Epson und Canon schnitten hier mit der Note „Gut“ am besten ab. Hewlett-Packard und Kodak waren mit der Note „Mangelhaft“ die Schlusslichter unter sieben bewerteten Herstellern.
Hewlett-Packard reagierte auf die vom BUND recherchierten Daten mit dem Versprechen, den Stromverbrauch der 2008 neu auf den Markt kommenden Multifunktionsdrucker im ausgeschalteten Zustand auf 0,5 Watt zu senken. Bei den derzeit erhältlichen HP-Druckern für private Verbraucher lag dieser Wert bei 4,7 Watt. Allerdings schalten viel HP-Drucker beim Betätigen des Aus-Schalters lediglich in einen sogenannten „Soft-Off“-Zustand um, der immer noch mehr Strom verbraucht als ein „Off“-Zustand.
Jonas Mey, BUND-Energieexperte: „Das Verwirrspiel vieler Hersteller gegenüber den Verbrauchern muss ein Ende haben. Ein Drucker darf im Stand-By-Modus nicht mehr als ein Watt benötigen. Ausgeschaltet darf er überhaupt keinen Strom mehr verbrauchen. Dies muss in der geplanten EU-Richtlinie zum ökologischen Design der elektronischen Geräte eindeutig gesetzlich fixiert werden.“
Neben dem hohen Stromverbrauch machte der BUND bei seinen Recherchen auch den überflüssigen Tintenverbrauch als Kostenfalle aus. Nach jeder Trennung vom Stromnetz würden bei vielen Druckern die Tintenpatronen durchgespült. Dies sei jedoch überflüssig, wenn das Gerät davor nur wenige Tage ausgeschaltet gewesen war.
Neues vom Hindukusch

Prinz zu werden ist nicht schwer, Prinz zu sein dagegen sehr.
Mit "Prinz Harry", eigentlich Henry Charles Albert David Mountbatten-Windsor, geb. 1984 in London, scheint es - vollkommen überfordert von seiner medialen Vermarktung - kontinuierlich bergab zu gehen. Teile der britischen Öffentlichkeit sind über Fotos und Videos entsetzt, die den Prinzen auf Partys in Namibia und anderswo trunken, halbnackt die Brustwarze eines Saufkumpanes lecken sehen und den Kult um die Monarchie der Lächerlichkeit preisgeben.
Zwecks Image-Aufbesserung wurde Prinz Harry heimlich nach Afghanistan geflogen, um irgendwann Fotos eines "tapferen Soldaten" präsentieren zu können, aber die PR-Aktion scheiterte, denn sein "Afghanistan-Einsatz gegen die Taliban" sickerte durch und hätte die Taliban zum Einsatz gegen ihn provozieren können.
Rasch ging es wieder nach London, heimwärts ins Vereinigte Königreich.
Laut ZDF: "Ich würde nicht sagen, dass ich ein Held bin", sagte der jüngere Sohn von Prinz Charles weiter. Zwei schwerverletzte Soldaten, von denen einer einen Arm und ein Bein bei einer Explosion einer Landmine verloren hatte, seien mit ihm im Flugzeug nach Hause gewesen. "Sie sind Helden."
So einen Unfug brachte man ihm bei oder lässt man ihn glauben, allemal verbreiten und ohne Belehrung.
>> www.dialoglexikon.de/helden.htm
>> www.dialoglexikon.de/heldenmythos.htm
>> www.dialoglexikon.de/ordensverleihung.htm
>> www.dialoglexikon.de/unbekannte_soldaten.htm
-markus rabanus- www.diskussionen.de
EADS rüstet US-Militär auf
Merkel und Sarkozy begeistert
Rüstungsgüter im Gegenwert von 40 Milliarden US-Dollar für die Selbstjustizkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und ohne Abkommen, dass sie nur zum Einsatz kommen dürfen, wenn es dafür Beschlüsse der Vereinten Nationen gibt. - Darf so viel Vertrauen sein? Es ist die Gewissenlosigkeit im Streben um Marktanteile und Profite. Und sei es mit Rüstung anstelle von Windkraftanlagen. -msr- >> Diskussion
Ernüchterder NACHTRAG >> Meldung v. 3.3.2008
Zum Hintergrund meldet Wikinews.de:
Amsterdam (Niederlande) / Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 02.03.2008 – Wie der europäische Luft-, Raumfahrt- und Rüstungskonzern EADS am Freitag bekannt gab, erhielt der Konzern vom US-Verteidigungsministerium den Zuschlag für einen Großauftrag zur Lieferung von 179 Tankflugzeugen vom Typ A330 MRTT (Multi Role Tanker Transport), der in der Nomenklatur der US-Streitkräfte die Typ-Bezeichnung KC-45A tragen wird. Das Flugzeug basiert auf dem Airbus A330.
Der Auftrag an den EADS-Partner Northrop Grumman hat nach Angaben von EADS ein Volumen von etwa 40 Milliarden US-Dollar. Das US-Verteidigungsministerium bestätigte diese Meldung am Samstag in einer Erklärung. Der Abschluss gilt als Überraschung, da der US-Konzern Boeing als Favorit für diese Ausschreibung galt. EADS gelang mit diesem Auftrag die Festigung seiner Position auf dem US-Rüstungsmarkt. Andere Unternehmensteile lieferten Hubschrauber und Aufklärungsflugzeuge an die US-Streitkräfte. Die Zusammenarbeit mit Northrop Grumman war EADS eigens deshalb eingegangen, da das US-Verteidigungsministerium Rüstungsaufträge nur an Firmen vergibt, die in den USA produzieren. Wie Tom Enders, Präsident und CEO von Airbus, mitteilte, wird in Mobile, Alabama, ein neues Flugzeugwerk des Konzerns entstehen, wo die KC-45A gebaut werden wird. EADS kündigte an, im Zuge des aktuellen Großauftrags seine industrielle Präsenz in den Vereinigten Staaten auszubauen. Zugleich möchte der Konzern seine Rolle als Zulieferer der US-amerikanischen Streitkräfte steigern.
Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy begrüßten den Vertragsabschluss in offiziellen Erklärungen. Der Luft- und Raumfahrtkoordinator der deutschen Bundesregierung, Peter Hintze, nannte den Abschluss einen „großen Durchbruch“. Merkel sieht in dem Vorgang „zugleich ein Zeichen für die gute und vertrauensvolle sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit den USA“.
Abgeordnete und Senatoren aus den US-Bundesstaaten, in denen Boeing mit Niederlassungen stark vertreten ist, äußerten sich dagegen entsetzt. Der republikanische Abgeordnete Todd Tiahrt aus Kansas erklärte: „Wir sollten einen amerikanischen Tanker haben, der von einer amerikanischen Firma mit amerikanischen Arbeitern gebaut wurde.“ Lob kam dagegen von einem anderen republikanischen Senator, Richard Shelby aus Alabama, der sich über die in seinem Bundesstaat entstehenden Arbeitsplätze freute. Nach seinen Angaben würden in Alabama fast 7.000 Stellen geschaffen.
EADS-Chef Louis Gallois bezeichnete den Abschluss als einen „fabelhaften Sieg“ über den Konkurrenten Boeing. Boeing kündigte einen möglichen Protest gegen die Entscheidung an.
02 März 2008
Russland wählte Putins Wunschkandidat
Moskau (Russland), wikinews 02.03.2008 – Am heutigen Sonntag finden in der russischen Föderation die Wahlen des neuen Staatspräsidenten statt.
Als einziger ernstzunehmender Kandidat für die Nachfolge des Amtsinhabers Wladimir Putin gilt dabei dessen Vertrauter Dmitri Medwedew. Medwedew und Putin lernten sich im damaligen Leningrad (heute Sankt Petersburg) kennen, wo Putin in den 1990er-Jahren mehrere politische Ämter innehatte.
Eine eigene erneute Kandidatur Putins bleibt diesem aufgrund der russischen Verfassung verwehrt, die in Artikel 81, Absatz 3, vorsieht, dass eine Person nicht mehr als zwei zusammenhängende Amtsperioden das Präsidentenamt ausüben darf. Analysten sehen daher die Nominierung Medwedews unter anderem durch die Partei „Einiges Russland“ als Reaktion darauf. So soll Putin nach einer Wahl Medwedews zum Präsidenten das (theoretisch wesentlich unbedeutendere) Amt des russischen Ministerpräsidenten einnehmen. Der Journalist Adrian Blomfield des konservativen „Daily Telegraph“ sieht dies als typisches Beispiel der „gelenkten Demokratie“ in Russland.
Die voraussichtliche Übernahme des Ministerpräsidentenamtes durch Putin sorgte insbesondere deswegen für Erstaunen, da unter seiner Amtszeit die Machtstellung des Präsidenten noch weiter ausgebaut wurde. Die Interpretationen der Beobachter decken hier eine weite Spanne ab: Manche gehen davon aus, dass Medwedew als „Marionette“ Putins installiert werden soll, durch den es Putin ermöglicht werden solle, das Präsidentenamt 2012 wieder einzunehmen. Dies würde die russische Verfassung gestatten, da lediglich drei zeitlich direkt aufeinander folgende Amtszeiten eines Präsidenten verboten sind. Andere wiederum denken jedoch, Putin wolle Medwedew durch sein Wirken als Ministerpräsident lediglich Rückendeckung geben und ihn so zu seinem Nachfolger, der seine Politik weiter vertritt, ausbauen.
Dass es Medwedew morgen gelingen wird, die Wahlen zu gewinnen, wird dabei kaum bezweifelt. Zwar treten der Kommunist Gennadi Sjuganow, der Ultra-Nationalist Wladimir Schirinowski und Andrei Bogdanow der Demokratischen Partei Russlands gegen ihn an. Dennoch liegt Medwedew laut Beobachtern bei der Wählergunst ganz vorne. Dies sei aber nicht auf Medwedew als Person zurückzuführen, sondern auf seinen Rückhalt durch Putin. So berichteten die „Schaumburger Nachrichten“ von einer Umfrage des unabhängigen Lewada-Meinungsforschungsinstituts, nach der nur 19 Prozent der Befragten davon ausgehen, dass Medwedew selbstständig handeln werde. 80 Prozent sei der Wahlkampf Medwedews egal. Medwedew sei jedoch auch durch eine sehr hohe Medienpräsenz im russischen Fernsehen, das oftmals indirekt von der Regierung kontrolliert werde, bekannt gemacht worden. Seine Rivalen hätten dagegen weitaus weniger Medienpräsenz genossen.
Währenddessen berichtete die britische Zeitung „The Guardian“, sie sei über geplante Manipulationen bei den Wahlen informiert worden. Ziel der Manipulationen sei es insbesondere, die Wahlbeteiligung zu schönen. Dies werde Medwedews Legitimität erhöhen. Die Wahl selber, so der Guardian, würde er aber wohl auch so gewinnen.
Optimisten dagegen hoffen, dass Medwedew seinem Ruf, liberaler als Putin zu sein, gerecht wird und das Land wieder etwas nach außen öffnet.
BUND: Artensterben stoppen
Artensterben stoppen: Bundesregierung muss europäische Naturschutzrichtlinien vollständig umsetzen
Berlin: Anlässlich des Tags des Artenschutzes am 3. März hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor einem verstärkten Artensterben gewarnt, wenn die Bundesregierung nicht endlich die europäischen Naturschutzrichtlinien vollständig umsetze. Der Erhalt von mehr als 60 Prozent der nach EU-Recht geschützten Arten sei hierzulande bedroht. Damit stehe der Artenschutz in Deutschland im europäischen Vergleich schlecht da. Die Zerstörung von Lebensräumen durch intensive Land- und Forstwirtschaft sowie durch Straßen- und Siedlungsbau bedrohe vor allem seltene Säugetiere, Reptilien und Amphibien. Hochmoore mit ihrer besonderen Artenvielfalt seien ebenfalls stark gefährdet, Ursache sei hier der hohe Stickstoffeintrag aus der Luft.
Nahezu die Hälfte aller untersuchten Tierarten in Deutschland ist gefährdet. Elf Prozent sind laut Roter Liste stark gefährdet, sieben Prozent vom Aussterben bedroht und drei Prozent bereits ausgestorben. Bei den Pflanzen sieht es ähnlich aus.
Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: "Die Zahlen der gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Arten sind alarmierend. Dennoch beschließen Bundesregierung und die Länder keine effektiven Schutzmaßnahmen. Und selbst bestehende Schutzverpflichtungen werden nur unzureichend erfüllt. Negativ wirkt sich zudem aus, dass die Naturschutzbehörden der Länder durch drastische Mittel- und Personalkürzungen immer mehr ausgedünnt werden. Das Vollzugsdefizit der vorhandenen Gesetze wird immer größer. Wenn die Bundesregierung ihr selbst gesetztes Ziel erreichen will, bis 2010 den Artenverlust zu stoppen, muss sie außerdem den Natur- und Artenschutz im Umweltgesetzbuch bundeseinheitlich regeln und darf ihn nicht zusätzlich schwächen."
Ein Beispiel für eine in Deutschland besonders gefährdete Tierart sei die Europäische Wildkatze. Von ihr gebe es nur noch maximal 5000 Exemplare in den hiesigen Wäldern. Hauptursache ihrer Bedrohung ist die Isolation ihrer verschiedenen Vorkommen. Der BUND plant deshalb unter dem Motto "Ein Rettungsnetz für die Wildkatze“ die voneinander getrennten Populationen zu verbinden. Grüne Wanderkorridore aus neu gepflanzten Büschen und Bäumen mit einer Gesamtlänge von rund 20000 Kilometern sollen den Wildkatzen und anderen Waldtieren das Überleben sichern.
Internet-Journal
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