Aufgrund enorm vieler Spam stellten wir vorläufig unsere Foren unter www.diskussionen.de so um, dass nur noch registrierte User schreiben können.
Das ist außerordentlich bedauerlich, denn eine Beschneidung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, weil nun Usern abverlangt wird, sich registrieren zu müssen, auch wenn sie bei uns nur einmal schreiben möchten.
Juristisch fassen wir die Spammerei als Nötigung i.S.d. § 240 StGB auf, denn wir sind nicht nur aus Gründen des eigenen Geschmacks gegen Spam, sondern sind auch aus presserechtlichen Gründen zu deren Löschung verpflichtet. Tun wir das nicht, könnte passieren, dass wir für deren zumeist rechtswidrigen Inhalt haften.
-msr- >> Diskussion
15 Februar 2008
Inidia-Forennutzung eingeschränkt
14 Februar 2008
Afghanistan: DJV schreibt an ISAF-Staaten
14. Feb. 2008 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat an die Staaten der ISAF-Schutztruppe in Afghanistan appelliert, sich mit Nachdruck für die sofortige Freilassung des zum Tode verurteilten Journalisten Parviz Kambakhsh einzusetzen. Die ISAF-Staaten müssten ihre diplomatischen Möglichkeiten ausnutzen, um das barbarische Urteil gegen den 23jährigen Journalisten außer Kraft zu setzen, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken in einem Schreiben an die deutschen Botschafter der ISAF-Staaten sowie an das Auswärtige Amt.
Parviz Kambakhsh, Journalist bei der Tageszeitung Jahan-e Naw, wurde vom afghanischen Geheimdienst vorgeworfen, atheistische Artikel veröffentlicht zu haben. Während seiner dreimonatigen Haft in Marzar-e-Sharif wurde er nach Erkenntnissen der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF) gefoltert. In dem Prozess vor dem Gerichtshof in Marzar-e-Sharif wurde Kambakhsh kein Verteidiger gestellt. Das Todesurteil wegen Verbreitung atheistischer Artikel wurde in seiner Abwesenheit verkündet.„Parviz Kambakhsh hat nichts anderes getan als das Menschenrecht der Meinungs- und Pressefreiheit anzuwenden“, sagte DJV-Vorsitzender Konken. „Das rechtfertigt überhaupt keinen Prozess oder gar eine Strafe gegen ihn.“ Das Todesurteil stehe in krassem Gegensatz zu den demokratischen Prinzipien, für deren Aufbau in Afghanistan die Soldaten der ISAF-Schutztruppe mit ihrem Leben einstünden. Deshalb sollten die ISAF-Repräsentanten in Kabul ihren Einfluss für den vom Tode bedrohten Kollegen geltend machen.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Rice kritisiert Putins Atomwaffendrohungen
WASHINGTON, 14. Februar (RIA Novosti). US-Außenamtschefin Condoleezza Rice hat am Mittwoch die "von Moskau ausgehende unnütze und verurteilenswerte Rhetorik" kritisiert.
Wie sie bei einer Anhörung im US-Senat erklärte, "ist sie für die bilateralen Beziehungen nicht förderlich, die eine Reihe von positiven Aspekten hat".
In diesem Zusammenhang verwies Rice auf die wichtigsten Bereiche der Kooperation. "Wir kooperieren beim nuklearen Abbau Nordkoreas, bei Iran und im Nahen Osten und natürlich beim Programm einer gemeinsamen Verringerung der Gefahren, beim Kampf gegen den globalen Atomterrorismus und vielen anderen Dingen."
Damit entsprach Rice einer Bitte des republikanischen Senators Richard Lugar, der die Außenamtschefin nach einer Stellungnahme zur jüngsten Äußerung Wladimir Putins bezüglich der Ukraine gefragt hatte.
"In Anwesenheit des ukrainischen Präsidenten Viktor Juschtschenko drohte Russlands Präsident Wladimir Putin damit, Atomwaffen auf die Ukraine zu richten, sollte die Ukraine ihre Beziehungen zu der Nato ausbauen", so Lugar. "Ähnliche Drohungen waren gegen Polen und Tschechien geäußert worden für den Fall, wenn diese mit uns beim Raketenschild kooperieren würden."
Der Senator erinnerte an den Austritt Russlands aus dem Vertrag über die konventionellen Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag), an die Flüge der russischen Tu-95-Bombenflugzeuge und das Vorgehen des Energiekonzerns Gasprom in den Beziehungen mit Russlands Nachbarländern.
In diesem Zusammenhang zog er die Zweckmäßigkeit einer Einladung Putins zum Nato-Gipfel nach Bukarest in Zweifel.
Am Vortag hatte Putin einen Nato-Beitritt der Ukraine zwar als eine innere Angelegenheit Kiews bezeichnet, zugleich aber die ukrainische Regierung aufgerufen, über die Folgen eines solchen Schritts nachzudenken.
13 Februar 2008
Zeitarbeit-Verbände in Deutschland beantragen Mindestlohn
Berlin (Deutschland), wikinews, 13.02.2008 – Im Streit um den Mindestlohn erhält Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) jetzt überraschende Unterstützung von zwei Zeitarbeitsverbänden, während ein dritter Zeitarbeitsverband den Mindestlohn ablehnt.
Der heutige Arbeitsminister ScholzDie beiden Arbeitgeberverbände Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben bei einem Gespräch mit Arbeitsminister Olaf Scholz am Montag, den 11. Februar 2008, die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) beantragt. Grundlage dafür ist der Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften mit den beiden Arbeitgeberverbänden IGZ und BZA vom 30. Mai 2006. Dieser Tarifvertrag sieht Einstiegslöhne von 6,36 Euro im Osten und 7,31 Euro im Westen und ab 1.November 2008 von 7,51 Euro im Westen vor.
„Wir bitten das Ministerium vehement um die Aufnahme in das Entsendegesetz“, sagte der Präsident des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA), Volker Enkertz. Er betonte, dass angesichts der zukünftigen Öffnung der osteuropäischen Arbeitsmärkte und der Sicherung der erreichten sozialen Standards in der Zeitarbeit ein Mindestlohn dringlicher sei denn je. BZA-Vorstand Heide Franken kritisierte die schlechte Meinung gegenüber Zeitarbeitsunternehmen. BZA-Tarifverhandlungsführer Thomas Bäumer forderte Arbeitsminister Scholz auf, schnell zu handeln.
Während IGZ und BZA seit langem für einen Mindestlohn eintreten, sperrt sich der der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) dagegen. Dieser hat statt mit dem DGB mit den „Christlichen Gewerkschaften“ einen Tarifvertrag geschlossen, der geringere Stundenlöhne vorsieht. An der Gültigkeit dieses Tarifvertrages gibt es allerdings heftige Zweifel, die derzeit gerichtlich überprüft werden (siehe auch: in Verbindung stehende News).
Während die Arbeitgeberverbände IGZ und BZA seit langem für einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche eintreten, sperrt sich der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) vehement dagegen. Der AMP mit seinen rund eintausend mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen hatte schon am 24. Februar 2003 einen bundesweiten Flächentarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) abgeschlossen. Dieser Tarifvertrag sieht geringere Einstiegsentgelte vor als der Tarifvertrag zwischen IGZ + BZA und DGB.
AMP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz meinte, es könne nicht sein, dass das Arbeitsministerium den DGB Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche vorziehe und ihn für allgemeinverbindlich erkläre. Sollte dieses dennoch geschehen, müsse der AMP wohl den Gerichtsweg beschreiten müssen. Nach einem AMP-Rechtsgutachten sei es mit der Verfassung nicht vereinbar, einen mit dem DGB vereinbarten Mindestlohntarifvertrag anderen konkurrierenden Tarifverträgen (der AMP) vorzuziehen. Es gehe IGZ und BZA darum, die unliebsame Tarifkonkurrenz auszuschalten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund versicherte, es gehe allein um die Absicherung der unteren Lohngruppen und nicht darum, mittelständische Betriebe zu verdrängen.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz zeigte sich bei dem Gespräch mit IGZ und BZA am 11. Februar 2008 davon überzeugt, dass die beiden Zeitarbeitsverbände die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfüllen würden. Die beiden Verbände vertreten mit etwa 385.000 der insgesamt etwa 600.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche mehr als die erforderliche Hälfte der Beschäftigten.
DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki kritisierte, dass die Aufnahme des DGB-Tarifvertrages für die Zeitarbeitsbranche vom 30. Mai 2006 ins Entsendegesetz bisher an der Blockadehaltung der Bundesregierung gescheitert sei.
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich jedoch am 19. Juni 2007 geeinigt, dass die Branchen bis zum 31. März 2008 eine Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragen können. Das haben die Arbeitgeberverbände IGZ + BZA jetzt beim Gespräch mit Arbeitsminister Olaf Scholz offenbar getan.
Eine Ausweitung der Mindestlöhne ist in der Bundesregierung jedoch umstritten: Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium hatten erst am 7. Februar 2008 gegen die Gesetzentwürfe von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zur Ausweitung des Entsendegesetzes und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz Einspruch eingelegt, so dass die Ressortabstimmung um vier Wochen bis zum 7. März 2008 verlängert wird.
Zeitarbeit-Verbände in Deutschland beantragen Mindestlohn
Berlin (Deutschland), wikinews, 13.02.2008 – Im Streit um den Mindestlohn erhält Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) jetzt überraschende Unterstützung von zwei Zeitarbeitsverbänden, während ein dritter Zeitarbeitsverband den Mindestlohn ablehnt.
Der heutige Arbeitsminister ScholzDie beiden Arbeitgeberverbände Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben bei einem Gespräch mit Arbeitsminister Olaf Scholz am Montag, den 11. Februar 2008, die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) beantragt. Grundlage dafür ist der Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften mit den beiden Arbeitgeberverbänden IGZ und BZA vom 30. Mai 2006. Dieser Tarifvertrag sieht Einstiegslöhne von 6,36 Euro im Osten und 7,31 Euro im Westen und ab 1.November 2008 von 7,51 Euro im Westen vor.
„Wir bitten das Ministerium vehement um die Aufnahme in das Entsendegesetz“, sagte der Präsident des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA), Volker Enkertz. Er betonte, dass angesichts der zukünftigen Öffnung der osteuropäischen Arbeitsmärkte und der Sicherung der erreichten sozialen Standards in der Zeitarbeit ein Mindestlohn dringlicher sei denn je. BZA-Vorstand Heide Franken kritisierte die schlechte Meinung gegenüber Zeitarbeitsunternehmen. BZA-Tarifverhandlungsführer Thomas Bäumer forderte Arbeitsminister Scholz auf, schnell zu handeln.
Während IGZ und BZA seit langem für einen Mindestlohn eintreten, sperrt sich der der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) dagegen. Dieser hat statt mit dem DGB mit den „Christlichen Gewerkschaften“ einen Tarifvertrag geschlossen, der geringere Stundenlöhne vorsieht. An der Gültigkeit dieses Tarifvertrages gibt es allerdings heftige Zweifel, die derzeit gerichtlich überprüft werden (siehe auch: in Verbindung stehende News).
Während die Arbeitgeberverbände IGZ und BZA seit langem für einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche eintreten, sperrt sich der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) vehement dagegen. Der AMP mit seinen rund eintausend mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen hatte schon am 24. Februar 2003 einen bundesweiten Flächentarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) abgeschlossen. Dieser Tarifvertrag sieht geringere Einstiegsentgelte vor als der Tarifvertrag zwischen IGZ + BZA und DGB.
AMP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz meinte, es könne nicht sein, dass das Arbeitsministerium den DGB Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche vorziehe und ihn für allgemeinverbindlich erkläre. Sollte dieses dennoch geschehen, müsse der AMP wohl den Gerichtsweg beschreiten müssen. Nach einem AMP-Rechtsgutachten sei es mit der Verfassung nicht vereinbar, einen mit dem DGB vereinbarten Mindestlohntarifvertrag anderen konkurrierenden Tarifverträgen (der AMP) vorzuziehen. Es gehe IGZ und BZA darum, die unliebsame Tarifkonkurrenz auszuschalten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund versicherte, es gehe allein um die Absicherung der unteren Lohngruppen und nicht darum, mittelständische Betriebe zu verdrängen.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz zeigte sich bei dem Gespräch mit IGZ und BZA am 11. Februar 2008 davon überzeugt, dass die beiden Zeitarbeitsverbände die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfüllen würden. Die beiden Verbände vertreten mit etwa 385.000 der insgesamt etwa 600.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche mehr als die erforderliche Hälfte der Beschäftigten.
DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki kritisierte, dass die Aufnahme des DGB-Tarifvertrages für die Zeitarbeitsbranche vom 30. Mai 2006 ins Entsendegesetz bisher an der Blockadehaltung der Bundesregierung gescheitert sei.
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich jedoch am 19. Juni 2007 geeinigt, dass die Branchen bis zum 31. März 2008 eine Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragen können. Das haben die Arbeitgeberverbände IGZ + BZA jetzt beim Gespräch mit Arbeitsminister Olaf Scholz offenbar getan.
Eine Ausweitung der Mindestlöhne ist in der Bundesregierung jedoch umstritten: Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium hatten erst am 7. Februar 2008 gegen die Gesetzentwürfe von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zur Ausweitung des Entsendegesetzes und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz Einspruch eingelegt, so dass die Ressortabstimmung um vier Wochen bis zum 7. März 2008 verlängert wird.
-msr- >> Diskussion
Mohammed-Karikaturen: Pressefreiheit verteidigen
13. Feb. 2008 – Der Mordversuch an einem dänischen Zeichner der Mohammed-Karikaturen ist aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes ein Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit. „Die freie Meinungsäußerung in Wort und Schrift gehört zu den unveräußerlichen Grundrechten“, stellte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken klar. „Wer es auf Leib und Leben eines einzelnen Journalisten oder Karikaturisten abgesehen hat, zielt auf die Pressefreiheit insgesamt.“
Die dänische Polizei hatte am gestrigen Dienstag einen Mordanschlag auf einen Karikaturisten verhindert, der für die Zeitung Jyllands Posten eine der umstrittenen Mohammed-Karikaturen gezeichnet hatte. Deren Veröffentlichungen hatten vor zwei Jahren vor allem in islamisch geprägten Ländern zu Übergriffen geführt. Karikaturisten und Redakteure der dänischen Zeitung wurden mit anonymen Morddrohungen überzogen. Kritik und Beschimpfungen sahen sich diejenigen ausgesetzt, die wie der DJV den Abdruck der Karikaturen in Deutschland zum Zweck der Dokumentation verteidigten.
Der DJV-Vorsitzende zeigte sich erleichtert darüber, dass die dänische Polizei den geplanten Anschlag verhindern konnte. „Die Freiheit der Berichterstattung gilt es gegen die Intoleranz bestimmter Fanatiker zu verteidigen.“
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Brockhaus Goes Online
Soeben entdeckte ich auf www.brockhaus.de folgende Meldung:
Vorankündigung
Kostenloses Onlineportal startet im April
Unter www.brockhaus.de wird zum 15.4.2008 ein umfangreiches kostenloses Lexikonportal online gehen. »Brockhaus online« liefert relevante und geprüfte Informationen aus allen Wissensgebieten und wird auch in der multimedialen Ausstattung neue Maßstäbe setzen. Das einzigartige Wissensangebot versteht sich als Wissensnavigator im Internet. Das Wissensportal bietet neben den erweiterten Inhalten der »Brockhaus Enzyklopädie« auch zahlreiche weitere Lexika und Inhalte des Verlags. Seien Sie gespannt!
Huch, hoffentlich ist es nicht Zeugnis für die letzten Zuckungen eines bedeutenden Projekts, das dem Medienwandel geschuldet ist.
Wenn es hingegen tatsächlich gelingt und sich entwickelt, was da "vorangekündigt" ist, dann wäre es natürlich absolut klasse, denn ich halte neben den Open-Input-Systemen - Bsp. www.Wikipedia.de oder auch so kleine wie www.dialoglexikon.de - in unternehmerischer Verantwortung stehende Lexika für unabdingbar. Als dritten Wissenbaustein hätte ich noch gern, dass die Universitäten mehr Lexika online stellen. Es waren die Unis, die mit den ersten Online-Lexika aufwarteten, dann aber recht weit zurückfielen.
Andererseits wäre es schade, wenn nun keine Enzyklopädie mehr in Buchbänden erschiene, denn zeitgeschichtliche Authentizität ist geschichtswissenschaftlich und politisch kaum unwichtiger als späteres Besserwissen, sollte Teil des Späteren sein.
Die Zeitgeschichte in der Perspektive ihrer Teilnehmer zu kennen, kann beispielsweise hindern helfen, so eben gemeisterte Erkenntnisse anderen arrogant aufzudrücken, die Probleme mit den Erkenntnisgeschwindigkeiten haben.
Der Brockhaus war als Zeitdokument stets sehr relevant. Hoffentlich geht uns das nun nicht im Rausch der Online-Updaterei verloren.
11 Februar 2008
"Frieden durch Verträge" wäre Sicherheitspolitik
Die Münchner Konferenz für Sicherheitspolitik steht traditionell unter dem Motto "Frieden durch Dialog", aber Iran, Nordkorea und kein einziges arabisches oder afrikanisches Land war auf der Konferenz vertreten, geschweige denn Vertreter des "Internationalen Terrorismus", denen der Dialog angeboten werden müsste, wenn das Motto seriös gemeint wäre und nicht nur als schmucke Weltfremde heutiger Weltpolitik.
Und trotzdem war die Konferenz wichtig, denn immerhin leistete sie auch dieses Mal recht offene Aussprache zwischen den Weltstärksten. War Fort- oder Rückschritt gegenüber der Vorjahreskonferenz? Allemal Meinungsverschiedenheiten, die in wirtschaftlicher und noch immer auch militärischer Konkurrenz regional und global ihre Gründe haben. Darum waren eingeladen: Blackwill von Barbour Griffith & Rogers (Lobbyismus als Geschäftsidee), Bischoff von der Daimler AG (hat immer schon etwas mehr als die A-Klasse im Sortiment), Manager von Ford Motor Company, EADS u.a., denen die militärische Konkurrenz die Auftragsbücher füllt, so auch die Nato-Osterweiterung, was Moskaus neue Elite zutiefst bedauert, ebenfalls weniger aus ideologischen oder sicherheitspolitischen Sorgen. - Es wäre schön, wenn diese These widerlegt würde, aber das kann nur auf nachstehende Weise gelingen.
Forderungen anlässlich der 44. Münchner Sicherheitskonferenz (200802)
1. Wenn sich Russland, NATO und China gegenseitig nicht mehr bedrohen wollen, wie sie behaupten, so könnten und müssten sie ihre Kommandoebenen für alle strategischen Waffen vereinen, sonst ist es nur Gerede; und das Misstrauen samt Wettrüsten bleibt.
2. Wenn NATO, China und Russland von sich behaupten, sie seien demokratisch, so sollen sie einsehen, dass niemand von ihnen militärische "Weltpolitik machen" darf, ohne die Zustimmung der Welt dafür zu haben, denn das Kriegsrecht liegt laut gemeinsamer Charta einzig bei den Vereinten Nationen. Deshalb sollen alle Staaten und Allianzen ihre Militärs in die eigenen Grenzen rückholen oder dem Kommando desjenigen Auslands unterstellen, wo und solange sie sich dort ohne Zustimmung der UNO befinden; und wenn ihre militärischen Kräfte in internationalen Gewässern oder internationalem Luftraum sind, dann sollen sie den Vereinten Nationen unterstehen, solange sie nicht in das eigene Hoheitsgebiet zurückbeordert sind.
3. Wenn die USA, Russland, China oder ein sonstiges Atomwaffenland von anderen Staaten Atomwaffenverzicht verlangen, so ist das zwar unbedingt richtig, aber falsch daran ist, wenn sie nicht selbst im Wege von Kontrollverträgen nach weltweiter, also auch eigener Atomwaffenfreiheit streben, wozu sie aus Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrags ohnehin verpflichtet sind und durch die Weigerung der unterzeichneten Atomwaffenstaaten die Weiterverbreitung von Atomwaffen verschulden.
4. Die Mindestforderungen an alle Atomwaffenstaaten lauten:
a) Abzug aller Atomwaffen aus Nichtatomwaffenstaaten.
b) Zurückbeorderung aller Atomwaffen aus internationalen Gewässern und internationalem Luftraum.
c) Garantieerklärung an alle Nichtatomwaffenstaaten, dass gegen sie unter keinen, absolut keinen Umständen Atomwaffen zum Einsatz kommen, so dass die Nichtatomwaffenstaaten durch ihren Atomwaffenverzicht sicherer sind und sich nicht atomar erpresst fühlen.
d) Garantieerklärung aller Atomwaffenstaaten, dass sie ihre Atomwaffenarsenale so drastisch reduzieren, dass durch deren Einsatz die Verstrahlung kriegunbeteiligter Staaten unterbleibt.
e) Gegenseitige Garantieerklärung aller Atomwaffenstaaten, dass sie auf jegliche Strategie eines atomaren oder "präventiv" atomaren Erstschlags verzichten, obwohl auch die Zweitschlagsstrategie und jede Massenvernichtung aus Perspektive einer zivilisierten Kultur nicht weniger menschenverachtend als die Erstschlagsstrategie ist, aber etwas glaubwürdiger macht, dass man den Atomkrieg nicht will.
5. Aufnahme zu Verhandlungen und keine Unterbrechung, bis solche Verträge geschlossen und in kontrollierbare Realität umgesetzt sind. Alles andere bliebe Geschwätz, bewahrt Misstrauen und Wettrüsten, wie es das immer schon gab - und zum Krieg führte.
"Frieden durch Dialog" - klingt gut, aber reicht schon zu bloßer Sicherheit nicht, denn für die Sicherheit braucht es Verträge, bilateral, multilateral - und zwar im Einklang mit den Vereinten Nationen.
Niemand der Münchner Konferenzteilnehmer ist so dumm, nicht um die Bedeutung von Verträgen zu wissen und um die Methoden zu deren Verifzierbarkeit, aber kaum jemand von ihnen wird Verträge schließen, die sie in ihrer eigenen Macht beschränken, weil die Bevölkerungen so dumm sind, Politikern den Frieden anzuvertrauen, die es an "Dialog" und "Talkshows" nicht fehlen lassen, aber an hinreichenden Verträgen, wie es ihre Aufgabe wäre.
-markus rabanus- >> Diskussion
09 Februar 2008
Berlin hat Klagefrist verschlafen
Berlin (Deutschland), wikinews 09.02.2008 – „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!“ Diese häufig dem ehemaligen sowjetischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow zugeschriebene Weisheit hat jetzt auch Berlin zu spüren bekommen. Berlin scheiterte mit seiner Klage auf Rückübertragung von ehemaligem Reichsvermögen vor dem Bundesverfassungsgericht.
In dem Rechtsstreit geht es um Grundstücke von ca. 6,8 Millionen Quadratmetern, die die Gemeinden und Länder bis zum Ende des 2.Weltkrieges im Jahre 1945 unentgeltlich an das Deutsche Reich abtreten mußten. Diese Grundstücke wurden überwiegend militärisch genutzt, als Exerzierplätze, Kasernengelände oder Soldatenfriedhöfe. Der Stadt Berlin wurden vor allem Grundstücke für die heutigen Flughäfen Tempelhof und Tegel enteignet.
Das Reichsvermögen ist nach dem 2.Weltkrieg auf den Bund übergegangen. Nach dem Reichsvermögensgesetz von 1961 konnten die Gemeinden ihre enteigneten Grundstücke jedoch zurück erhalten, sofern der Bund sie nicht für eigene Verwaltungsaufgaben benötige. Die Alliierten hatten jedoch Einspruch dagegen erhoben, weil Berlin einen Sonderstatus habe und nicht vom Bund regiert werden dürfe. Daraufhin fügte der Bundesgesetzgeber eine Berlinklausel ein, mit der die Jahresfrist für den Rückübertragungsanspruch ausgesetzt wurde.
Durch die Herstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 sei die rechtliche Gleichstellung Berlins erfolgt, so dass die Jahresfrist für die Geltendmachung der Rückübertragungsansprüche ausgelöst wurde. Das Land Berlin hatte es jedoch seinerzeit versäumt, seine Rückübertragungsansprüche geltend zu machen.
Berlin hatte erst vor wenigen Jahren eine Rückübertragung der Gesamtflächen von ca. 680 Hektar im Wert von ca. 226 Millionen Euro zuzüglich der zwischenzeitigen Verkaufserlöse von 52 Millionen Euro vom Bund verlangt. Der Bund hatte das unter Verweis auf das Reichsvermögensgesetz von 1961 und den Einigungsvertrag abgelehnt.
Daraufhin hatte das Land Berlin am 7. Dezember 2005 eine Normenkontrollklage gegen die Gesetze beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben, um die Rückgabe der Grundstücke des ehemaligen Reichsvermögens zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage Berlins am 8. Februar 2008 zurück. Das Land Berlin hätte innerhalb einer Jahresfrist nach der Wiederherstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 eine Rückübertragung der Grundstücke verlangen müssen. Hinderungsgründe, die Rückübertragungsansprüche innerhalb der vorgesehenen Jahresfrist geltend zu machen, konnte das Bundesverfassungsgericht nicht erkennen, so dass die Klage des Landes Berlin zurückgewiesen wurde.
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) bedauerte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Anfang der neunziger Jahre seien offenbar juristische Fehler gemacht worden. Seinerzeit sei aber weder dem Land noch dem Bund klar gewesen, dass die Rückübertragungsansprüche Berlins schon nach einem Jahr verfristen.
Berlins früherer Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) wies Vorwürfe auf bewußte Versäumnisse im Jahre 1991 zurück: Der CDU/SPD Senat habe sich nach der Herstellung der Deutschen Einheit im Jahre 1990 bewußt gegen Rückübertragungen und Klagen gegen den Bund entschieden, weil zahlreiche vorrangige Fragen zu klären gewesen wären. Seinerzeit sei es um die Hauptstadtfrage Bonn / Berlin, um die künftige Berlin-Förderung um die Bundeszuschüsse zu den Berliner Haushalten 1993/1994 gegangen. Wenn Berlin seinerzeit geklagt hätte, hätte man in den anderen politischen Feldern wohl keine Chancen auf einvernehmliche Regelungen gehaben. Die Entscheidung auf einen Klageverzicht habe seiner Erinnerung nach seinerzeit auch die SPD mitgetragen.
Nach Aussagen von Klaus Wowereit (SPD) bringe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes jetzt aber auch Klarheit in der Frage des Flughafengeländes Tempelhof. Berlin werde die Bundesfläche von ca. 56 Prozent am etwa 360 Hektar großen Flughafengelände nunmehr nach einer Einigung über deren Grundstückswert entsprechend einem Abkommen zwischen Berlin und dem Bund aus Dezember 2007 vom Bund kaufen. Der Berliner Senat hatte sich erhofft, dass die wertvollen Grundstücke und der Erlös aus bereits verkauften Immobilien in Höhe von 52 Millionen Euro bei einem Urteil im Sinne Berlins „in den notleidenden Landeshaushalt fließen“ würden.
Erdogan: "Türk. Schulen in Deutschland"
Multikulturelle Gesellschaft braucht Gegenseitigkeit
Bei einer Diskussion im Kanzleramt drang Türkeis Ministerpräsident Erdogan darauf, in Deutschland türkische Bildungseinrichtungen zu schaffen. Um Deutsch sprechen zu können, müssten Migranten zuerst ihre eigene Sprache beherrschen.
Eine Fremdsprache erlernt sich tatsächlich leichter für Leute, die ihre eigene Sprache beherrschen, aber das ist zuvörderst keine Verpflichtung des deutschen, sondern des türkischen Bildungssystems.
Wer in ein anderes Land migriert, ohne Flüchtling zu sein, ist zunächst mal selbst dafür verantwortlich, dass er dort sprachlich zurecht kommt, müsste also seine Auswanderung entweder sprachlich vorbereiten oder durch allabendliches Erlernen von Vokabeln und Grammatik (kostet weniger als 10 Euro) schnellstens nachholen.
Wenn es im Aufnahmeland Bildungsangebote gibt, ist es natürlich besser, sollten dann gut genutzt werden.
Was sagte Erdogan genau? Die Berichterstattung war sehr knapp und eher von Stimmungen geprägt. Vielleicht ist ihm die richtigere Sichtweise bewusst. Es würde ich mich freuen. Wird seine Regierung in der Türkei mehr dafür tun, dass Türken und Kurden auf das Leben im Ausland sprachlich besser vorbereitet sind?
In Deutschland gibt es ein recht breites Angebot an Schultypen. Beispielsweise das http://www.fg-berlin.de/ (Französisches Gymnasium) seit 300 Jahren. Tut man sich heute schwerer?
Immerhin gibt es sehr viele Privatschulen - darum verwundert es eigentlich, dass es kein "Türkisches Gymnasium" gibt, sogar auch nicht in Großstädten wie Berlin, Köln, Frankfurt. - Das wäre also durchaus zu begrüßen.
Dass jede Muttersprache als Schulfach angeboten werden sollte, wenn es dafür genug Interessierte gibt, fordere ich ohnehin, aber nicht nur aus dem wichtigen Grund der erleichterten Integration, sondern auch weil es für eine Exportnation wie Deutschland ziemlich gut wäre, wenn die "Migrationshintergründe" positiv effektiviert würden: Migranten hätten es im Wirtschaftsverkehr mit ihren Herkunftsländern leichter als Deutsche, die erst noch die Fremdsprachen lernen müssten.
Darum fordere ich für eigentlich jeden Dreisprachigkeit: 1. Muttersprache, 2. Amtssprache, 3. Englisch. Wem die Muttersprache zugleich die Amtssprache ist, solte möglichst zwei Fremdsprachen lernen.
Und in der Türkei?
Dort braucht es "Kurdische Gymnasien", denn wer in seinem Heimatland die eigene Sprache nicht lernt, der lernt auch nicht gern Türkisch.
Herr Erdogan, es gibt eine Menge zu tun. Packen wir es gemeinsam an.
-markus rabanus- >> Diskussion
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