Der Deutsche Bundestag hat heute die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten.
Presseerklärung Berlin, 14. Dezember 2006
„Wir reagieren mit dem Gesetz auf den gestiegenen Renovierungsbedarf in vielen Wohnungseigentumsanlagen. Besonders in mittleren und größeren Wohnanlagen ist die bislang erforderliche Einstimmigkeit für Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen vielfach nicht oder kaum zu erreichen. Die neuen Regelungen stärken die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaften. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der etwa fünf Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland werden ihre Angelegenheiten einfacher als bisher regeln können. So bleibt das Wohnungseigentum auch in der Zukunft attraktiv – nicht zuletzt als eine immer stärker genutzte Form der Altersvorsorge“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
Der Gesetzentwurf lässt verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer zu. Künftig können die Wohnungseigentümer beispielsweise mit Mehrheit auch über die Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten entscheiden. Sie können dabei etwa einen Maßstab zugrunde legen, der sich am individuellen Verbrauch orientiert. Die Wohnungseigentümer können ferner bei der Umlage von Kosten für eine Instandhaltungs- oder Baumaßnahme von der gesetzlichen Verteilung nach Miteigentumsanteilen abweichen. Dies führt zu gerechteren Ergebnissen, da es künftig auf den Nutzen für die einzelnen Miteigentümer ankommt. Qualifizierte Mehrheitsentscheidungen sind auch möglich, wenn die Wohnungseigentümer ihr gemeinschaftliches Eigentum an den Stand der Technik anpassen wollen, etwa durch den Einbau eines Fahrstuhls oder durch Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung. Für alle diese Maßnahmen ist nach geltendem Recht grundsätzlich Einstimmigkeit erforderlich.
Die rechtlichen Verhältnisse zwischen Eigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümern und Gläubigern der Eigentümergemeinschaft werden klarer geregelt. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig. Diese Rechtsprechung hat in manchem Punkt Klarheit geschaffen und einiges vereinfacht, aber auch eine Vielzahl von Folgeproblemen entstehen lassen. Der Entwurf trägt der Entscheidung des Bundesgerichtshofs Rechnung und gibt der Praxis gleichzeitig die nötige Klarheit. Das betrifft vor allem die Frage der Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer für Forderungen gegen die Gemeinschaft. Die Außenhaftung der Wohnungseigentümer bleibt erhalten, wird aber auf ihren Miteigentumsanteil begrenzt. Damit zahlt jeder Miteigentümer im Außenverhältnis das, was er im Innenverhältnis auch den anderen Miteigentümern schuldet. So bleibt die Höhe der Außenhaftung für ihn berechenbar. Beträgt zum Beispiel der Miteigentumsanteil 1/10, so haftet dieser Eigentümer dem Handwerker bei einer Rechnung von 1.000 € auf 100 €.
Künftig soll sich das Verfahren in Wohnungseigentumssachen nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und nicht mehr wie bisher nach dem Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) richten. Das FGG-Verfahren ist häufig aufwändiger als das der ZPO. Das ist für Wohnungseigentumssachen nicht länger gerechtfertigt, da sich ihr Gegenstand von dem eines normalen Zivilprozesses nicht unterscheidet.
Der Gesetzentwurf verbessert die Möglichkeiten sich über den Inhalt der aktuellen Beschlüsse der Gemeinschaft näher zu informieren. Dazu wird eine Beschluss-Sammlung beim Verwalter eingeführt. Das kommt insbesondere Erwerbern von Wohnungseigentum zu Gute, die sich besser Klarheit darüber verschaffen können, welche Rechte und Pflichten auf sie zukommen.
Schließlich führt der Gesetzentwurf für sog. Hausgeldforderungen der Wohnungseigentümer ein begrenztes Vorrecht vor Grundpfandrechten in der Zwangsversteigerung ein. Dadurch wird die Stellung der Wohnungseigentümer gestärkt, wenn sie Forderungen gegenüber einem zahlungsunfähigen oder –unwilligen Wohnungseigentümer geltend machen.
14 Dezember 2007
Stärkung für das Wohnungseigentum
Schweiz: Eveline Widmer-Schlumpf nimmt die Wahl an
Bern (Schweiz), 14.12.2007 – Die am Mittwoch überraschend zur Bundesrätin gewählte Graubündner SVP-Politikerin Eveline Widmer-Schlumpf hat gestern ihre Entscheidung bekannt gegeben, die Wahl anzunehmen. Die Finanzpolitikerin wurde sofort vereidigt. Damit ist das politische Schicksal des ursprünglich für das Amt des Bundesrates vorgesehenen Christoph Blocher besiegelt. Er wird nicht mehr der Regierung angehören. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) erklärte, sie erkenne Widmer-Schlumpf nicht als SVP-Vertreterin in der Regierung an und verstehe sich daher künftig als Oppositionspartei. SVP-Fraktionschef Caspar Baader sagte, Widmer-Schlumpf gehöre nicht mehr der SVP-Fraktion an.
Widmer-Schlumpf war vor zwei Tagen in einem Überraschungscoup von den kleineren Parteien im Schweizer Bundeshaus gegen den nationalkonservativen Blocher durchgesetzt worden. Der Vorgang einer Abwahl eines nach dem Konsensprinzip vorgeschlagenen Kandidaten für den Bundesrat war das vierte Mal seit der Gründung des Bundesstaats im Jahre 1848. Politische Beobachter werteten den Vorgang als mögliches Ende des Schweizer Modells der Konsensdemokratie.
Die gestern vereidigte neue Bundesrätin erklärte vor dem Parlament, die Wahl sei eine große Ehre für sie, ihren Kanton und ihre Partei. Sie habe lange mit sich um die Entscheidung gerungen, ob sie die Wahl annehmen solle. Für ihre zukünftige Arbeit erwarte sie durchaus Schwierigkeiten, da sie keine eigene Fraktion habe. „Aber es gibt in der SVP sicher Leute, mit denen ich zusammenarbeiten kann“, sagte sie. Gleichzeitig appellierte sie an die Unterstützung des Parlaments: „Sie haben mir eine große Aufgabe, eine große Verantwortung übertragen. Ich kann diese nur wahrnehmen, wenn ich mit Ihrer Unterstützung rechnen darf.“
Als Widmer-Schlumpf am Abend in ihren Heimatort zurückkehrte, wurde sie von rund 1.000 jubelnden Unterstützern am Bahnhof Chur empfangen. Auch die Bündner Regierung feierte die Wahl der Finanzexpertin als Erfolg; sie ist die erste Bündner Frau in der Landesregierung.
Auf Bundesebene bescherte die Wahl von Widmer-Schlumpf der SVP einen unerwarteten Zustrom an neuen Mitgliedern. Wie die Neue Luzerner Zeitung in ihrer Onlineausgabe mitteilte, hat das Generalsekretariat der SVP zwei Anmeldungen von Neumitgliedern pro Minute registriert. Insgesamt konnte sich die Partei heute über 2.500 neue Mitglieder freuen.
Christoph Blocher wertete die heutige Personalentscheidung nicht als Schicksalsschlag, aber durchaus als politische Niederlage. Die Abwahl als Bundesrat sei für ihn aber nicht überraschend gekommen. Seit längerer Zeit habe für ihn eine „50-zu-50-Situation“ bestanden. Auch bisher sei ihm bewusst gewesen, dass er nicht deshalb als Bundesrat gewählt worden war, „weil mich alle wollten. Die meisten wählten mich, weil sie mich anderswo nicht wollten“. Seine weitere politische Zukunft ließ er offen. +wikinews+
13 Dezember 2007
Bundestag verabschiedet Gesetz zur Anfechtung von „Scheinvaterschaften“
Presseerklärung - Berlin, 13. Dezember 2007
Der Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglicht. Staatliche Behörden erhalten künftig die Befugnis, Vaterschaftsanerkennungen dann anzufechten, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt.
„Vaterschaften sollen um der Kinder Willen anerkannt werden, nicht allein wegen der Papiere. Mit dem Gesetz wollen wir verhindern, dass Regelungen zum Aufenthalt in Deutschland durch missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen umgangen werden. Fälle, in denen Männer die Vaterschaft anerkennen, um den eigenen Aufenthaltstatus zu verbessern, aber tatsächlich keine Verantwortung für das Kind übernehmen, sind nicht im Interesse der vielen „echten“ binationalen Familien. Wir schaffen daher ein geordnetes Verfahren, um den Missbrauch aufdecken zu können“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Beispiel:
Eine allein erziehende ausländische Frau lebt mit ihrem vierjährigen Sohn in Deutschland. Ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft ab und wird nicht verlängert. Mit Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung ist sie ausreisepflichtig, muss also Deutschland verlassen. Um dies zu vermeiden, zahlt sie einem Obdachlosen mit deutscher Staatsangehörigkeit Geld dafür, dass er die Vaterschaft für ihren Sohn anerkennt. Weder die Mutter noch der „frischgebackene Vater“ haben ein Interesse daran, dass letzterer Kontakt zu seinem „Sohn“ hat. Durch die Anerkennung wird der Sohn nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht automatisch deutscher Staatsbürger, seine Mutter darf dann auch in Deutschland bleiben.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs:
Der Gesetzentwurf ergänzt die Regelungen zur Anfechtung der Vaterschaft im Bürger- lichen Gesetzbuch um ein Anfechtungsrecht für eine öffentliche Stelle.
Die für die Anfechtung zuständige Behörde sollen die Länder entsprechend den Bedürfnissen vor Ort selbst bestimmen können.
Die Anfechtung ist nur erfolgreich, wenn zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt der Anerkennung bestan- den hat. Dadurch wird verhindert, dass durch die Anfechtung eine vom Grundgesetz in Artikel 6 geschützte Familie auseinander gerissen wird.
Außerdem setzt die Anfechtung voraus, dass durch die Anerkennung der Vaterschaft rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteiles geschaffen werden. Dieses Kriterium dient dazu, die Missbrauchsfälle zu erfassen, die mit diesem Gesetz unterbunden werden sollen: Vaterschaften sollen um der Kinder Willen anerkannt werden, nicht allein wegen der Aufenthaltspapiere.
Die Anfechtung setzt weiter voraus, dass der Anerkennende nicht der leibliche Vater des Kindes ist (allgemeine Anfechtungsvoraussetzung).
Gibt das Familiengericht der Anfechtungsklage statt, entfällt die Vaterschaft des Anerkennenden mit Rückwirkung auf den Tag der Geburt des Kindes.
Das Gesetz wahrt das Konzept der Kindschaftsrechtsreform von 1998. Diese hat die Elternautonomie gestärkt und die Entstehung von Familien gefördert, indem sie das Zustandekommen einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung allein an formgebundene Erklärungen des Vaters (Anerkennung) und der Mutter (Zustimmung) knüpft. Vor 1998 musste ein Amtspfleger der Anerkennung im Regelfall zustimmen. Dies wurde mit Recht als eine unnötige Bevormundung der Eltern empfunden. Deshalb hat der Gesetzgeber 1998 bewusst auf Kontrollmechanismen verzichtet, weil der Anerkennende in der Regel Verantwortungsbereitschaft für das Kind zeigt.
„An diesem Regelungskonzept halten wir fest. Es ermöglicht uns, nicht nur leibliche, sondern auch soziale Vaterschaften zu schützen. Nicht schützenswert sind jedoch Vaterschaften, die allein auf staatsangehörigkeits- und ausländerrechtliche Vorteile abzielen. In solchen Missbrauchsfällen soll künftig eine staatliche Stelle die Vaterschaft anfechten können“, sagte Brigitte Zypries.
12 Dezember 2007
Christoph Blocher aus dem Schweizer Bundesrat abgewählt
Bern (Schweiz), 12.12.2007 – Heute kam es zu einem Eklat im Schweizer Bundeshaus: In einem Überraschungscoup setzte eine Allianz von Mitte-Links mit der SVP-Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf eine eigene Kandidatin gegen den von der Regierungskoalition vorgesehenen populistischen Politiker Christoph Blocher, ebenfalls von der konservativen Schweizer Volkspartei (SVP), durch. Widmer-Schlumpf ließ jedoch zunächst offen, ob sie die Wahl zum Bundesrat annimmt. Sie werde ihre Entscheidung am Donnerstag früh bekannt geben, ließ sie verlauten. Ihre eigene Partei drängt sie, die Wahl nicht anzunehmen.
Blocher hatte jahrzehntelang die Schweizer Politik dominiert. Die heute gewählte 51-jährige Finanzministerin des Bergkantons Graubünden, Eveline Widmer-Schlumpf, ist dagegen weitgehend unbekannt. Nach der Wahl spielten sich tumultartige Szenen im Schweizer Bundeshaus ab. Während die Oppositionspolitiker jubelnd die Arme in die Luft streckten und sich umarmten, waren die SVP-Politiker sichtlich sprachlos und erschüttert vom unvermuteten Wahlausgang.
Der langjährige Bundesrat Blocher ist in der Schweiz umstritten. Er steht für ein Nein zur Europäischen Union sowie eine wirtschaftsfreundliche Politik und die Begrenzung der Zuwanderung in die Schweiz. Nach der Abwahl Blochers steht das Schweizer Modell einer so genannten Konsensdemokratie zur Disposition. Seit 1959 regieren die vier großen Parteien der Schweiz nach dem Konsensprinzip das Land. Durch seine Kompromisslosigkeit hatte Blocher das Land polarisiert und damit nach Ansicht politischer Beobachter das Ende des Schweizer Modells provoziert. Wie es nun weiter geht mit dem politischen System der Schweiz, ist offen. +wikinews+
09 Dezember 2007
Studie zur Krebserkrankung von Kindern in KKW-Nähe
Presseerklärung des BMU Berlin, 8. Dezember 2007Gesundheit/Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute eine epidemiologische Studie zur Krebserkrankung von Kindern in der Umgebung der deutschen Atomkraftwerke vorgelegt. Dazu erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel:In der Untersuchung des deutschen Kinderkrebsregisters in Mainz wurde bei Kindern in der Umgebung der 16 Standorte deutscher Atomkraftwerke statistisch eine erhöhte Er-krankungshäufigkeit für Krebs festgestellt.Nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand kann der beobachtete Anstieg der Erkrankungen nicht durch die Strahlenbelastung aus einem Atomkraftwerk erklärt werden. Die Strahlenbelastung der Bevölkerung müsste durch den Betrieb der Atomkraftwerke in Deutschland um mindestens das 1.000-fache höher sein, um den beobachteten Anstieg des Krebsrisikos erklären zu können. Die statistische Untersuchung und bekannte Ursachenzusammenhänge zwischen Krebsrisiko und Strahlung stehen damit nicht im Einklang miteinander.Ich habe daher die Strahlenschutzkommission (SSK) mit einer umfassenden Bewertung der Ergebnisse, des Studienkonzepts, der erhobenen Daten sowie der Frage eines möglichen Ursachenzusammenhanges beauftragt. Nach Vorliegen dieser Prüfergebnisse wird das Bundesumweltministerium über das weitere Vorgehen entscheiden.Die Studie hat im Wesentlichen die folgenden wissenschaftlichen Ergebnisse: Die Häufigkeit von Krebserkrankungen bei Kindern unter 5 Jahren nimmt mit der Nähe zum Reaktorstandort zu. Im Umkreis von 5 Kilometern um die Reaktoren wurde für den Untersuchungszeitraum von 1980 bis 2003 ermittelt, dass 77 Kinder an Krebs, davon 37 Kinder an Leukämie, erkrankt sind. Im statistischen Durchschnitt wären 48 Krebs- bzw. 17 Leukämiefälle zu erwarten gewesen. Nach der Studie treten somit zusätzlich 1,2 Krebs- bzw. 0,8 Leukämieerkrankungen pro Jahr in der näheren Umgebung von allen 16 untersuchten Standorten von Atomkraftwerken auf. Die Studie befasst sich ausschließlich mit dem statistischen Zusammenhang der Entfernung des Wohnorts vom Standort des Atomkraftwerks. Zu den Ursachen der erhöhten Krebsraten enthält die Studie keine Aussagen.
07 Dezember 2007
Stern-Studie vergleicht Brockhaus und Wikipedia
Hamburg (Deutschland), 07.12.2007 wikinews – In einer von der Zeitschrift Stern in Auftrag gegebenen Vergleichsstudie hat die freie Online-Enzyklopädie Wikipedia besser abgeschnitten als die kommerzielle Online-Ausgabe des Brockhaus.
Nach Bekanntwerden der Meldung wunderten sich jedoch auch einige der freien Mitarbeiter von Wikipedia über die Fairness des Vergleichs, da das Projekt „mittlerweile vom Umfang her in einer ganz anderen Liga spielt, als der Brockhaus“. Auf ihrer Internetseite veröffentlichte die Redaktion Informationen über die Untersuchungen, die von dem „Wissenschaftlichen Informationsdienst Köln“, einem nach eigenen Angaben unabhängigen Recherche-Institut, durchgeführt worden waren. 50 Artikel wurden „zufällig“ ausgewählt und nach den Kategorien „Richtigkeit“, „Vollständigkeit“, „Aktualität“ und „Verständlichkeit“ nach Schulnoten bewertet.
Während die Artikel der Wikipedia eine Durchschnittsnote von 1,7 erzielten, erreichten die gleichen Artikel im Brockhaus eine Durchschnittsnote von 2,7. Bei 43 der 50 Artikel gewann Wikipedia im direkten Vergleich, bei einem Artikel gab es ein Unentschieden und sechs Artikel beurteilte das Recherche-Institut im Brockhaus als besser im Vergleich zu den Wikipedia-Artikeln.
Der Stern-Artikel löste ein großes Echo auch in anderen bekannten Onlinemagazinen und Tageszeitungen aus. In einer Meldung des Deutschen Depeschendienstes heißt es: „Die kostenlose Internetenzyklopädie Wikipedia hat in einem wissenschaftlichen Vergleich die Online-Ausgabe der Brockhaus-Enzyklopädie deutlich geschlagen.
Wie das Magazin ‚Stern‘ am Mittwoch mitteilte, ging Wikipedia in einem Vergleich von 50 zufällig ausgewählten Artikeln in 43 Fällen als Sieger hervor.“
Die ad-hoc-news titeln „Wikipedia schlägt Brockhaus im Artikeltest“. Weiter heißt es: „Die kostenlose Internetenzyklopädie Wikipedia hat in einem wissenschaftlichen Vergleich die Online-Ausgabe der Brockhaus-Enzyklopädie deutlich geschlagen.
Wie das Magazin ‚Stern‘ am Mittwoch mitteilte, ging Wikipedia in einem Vergleich von 50 zufällig ausgewählten Artikeln in 43 Fällen als Sieger hervor. Der vom ‚Stern‘ für den Test beauftragte Wissenschaftliche Informationsdienst Köln bewertete dabei die Artikel nach den Kriterien Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verständlichkeit.“
Mit dem Titel „Wikipedia schlägt Brockhaus im Test“ berichtet die Onlineausgabe des Nachrichtenmagazins Focus über den Vergleich. Weiter wird geschrieben: „Wie das Magazin ‚Stern‘ am Mittwoch berichtete, ging Wikipedia in einem Vergleich von 50 zufällig ausgewählten Artikeln in 43 Fällen als Sieger hervor. Der für den Test beauftragte Wissenschaftliche Informationsdienst Köln bewertete dabei die Artikel nach den Kriterien Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verständlichkeit.“
Der Nachrichtensender n-tv titelt auf seiner Website: „Genauer und aktueller… Wikipedia schlägt Brockhaus“ und schreibt: „Die Online-Enzyklopädie Wikipedia ist besser als ihr Ruf. Bei einem Vergleich mit der Online-Ausgabe des Brockhaus zeigte sich, dass das Prinzip der kostenlosen Mitmach-Plattform in vielen Fällen den Einträgen der ehrwürdigen Brockhaus-Redaktion überlegen ist.“
Die taz schreibt auf ihrer Website in einem Artikel am 5. Dezember unter der Überschrift „Wikipedia siegt gegen Brockhaus“: „Für die einen ist es das beste Nachschlagewerk der Moderne, für die anderen ist es eine unzuverlässige Spielerei von Hobbyautoren: Am kostenlosen Internetlexikon Wikipedia scheiden sich die Geister. Die Anhänger sind überzeugt, mit ihrem System gegenseitiger Kontrolle Definitionsfehler nahezu ausschließen zu können. Kritiker wiederum stoßen sich daran, dass Wikipedia, im Gegensatz zu klassischen Lexika, von ganz normalen Nutzern geschrieben wird – ehrenamtlich noch dazu. So sei das Web-Lexikon offen für Manipulation und oberflächliches Halbwissen.“
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05 Dezember 2007
Klimakonferenz auf Bali hat begonnen
Nusa Dua (Indonesien), 05.12.2007 – Auf der indonesischen Insel Bali hat am 3. Dezember die Weltklimakonferenz begonnen. In Nusa Dua kommen mehr als 10.000 Delegierte aus rund 190 Ländern zusammen. Das Ziel: die Aushandlung eines Nachfolgevertrag für die Ende 2012 auslaufende erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zur Eindämmung von Treibhausgasemissionen. Konkrete Beschlüsse für eine Reduzierung sind nach Ansicht von Experten nicht zu erwarten.
Ein international besetztes Wissenschaftlerteam hat auf der Konferenz erste Handlungsempfehlungen für 24 Staaten der Erde unterbreitet. Dabei handelt es sich im Prinzip um Ratschläge, wie die Staaten mit den Folgen des Klimawandels umgehen sollen. Dem Staat Gambia wurde etwa empfohlen, durch den Einsatz neuer Sorten, Düngemittel oder innovative Bewässerungssysteme seine Ernte zu verbessern. Aber auch das relativ weit entwickelte Südafrika bekam ein paar Tipps. So prognostizieren die Wissenschaftler dem Land in bestimmten Regionen zunehmende Probleme in der Wasserversorgung. Würde etwa das Wasser nach freien Marktgesetzen gehandelt, führe das zwar zu höheren Kosten, aber zu einem reduziertem Konsum.
Deutlich wurde auch, dass die Folgen des Klimawandels Milliarden von Euro kosten werden. Nach Ansicht der Hilfsorganisation Oxfam sollten die Verursacher der Klimawandels den Entwicklungsländern mindestens 50 Milliarden Dollar zahlen.
>> Diskussion
04 Dezember 2007
CIA: Iran brach Atomwaffenplan ab
04.12.2007 Presseerklärung des Auswärtigen Amtes
Bundesminister Steinmeier zur Einschätzung des iranischen Atomprogramms durch die US-Nachrichtendienste
Am gestrigen Montag (03.12.) haben die Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten von Amerika ihre gemeinsame Analyse zum iranischen Atomprogramm vorgelegt. Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier erklärte hierzu heute (04.12.) in Berlin:
„Das gemeinsame Ziel der internationalen Gemeinschaft muss es sein, eine nukleare Bewaffnung im Mittleren Osten zu verhindern. Der Iran muss Gewähr dafür bieten, dass von seinem Boden keine Gefahren für die Nachbarn oder den Weltfrieden ausgehen. Wenn der Iran das notwendige Vertrauen dafür schafft, dass dies der Fall ist, dann sind wir bereit zu umfassender politischer und wirtschaftlicher Kooperation. Das war immer die Haltung der EU, zuletzt auch gemeinsam mit den USA, Russland und China. Ganz offenbar ist diese Geschlossenheit nicht ohne Eindruck auf die politische Führung im Iran geblieben.
Die gestern vorgelegte Einschätzung der amerikanischen Geheimdienste bietet die Chance, in die Atomgespräche mit dem Iran neue Bewegung zu bringen. Jetzt stehen alle Seiten in der Verantwortung, klug zu handeln und diese Chance nicht zu verspielen.
Ich appelliere an die iranische Führung, die Kooperation mit der IAEO fortzusetzen und die noch offenen Fragen zu ihrem Atomprogramm schnell und umfassend zu beantworten.
Gemeinsam müssen wir nach Wegen suchen, um nach dem enttäuschend verlaufenden Treffen zwischen dem iranischen Atomunterhändler Dschalili und Javier Solana den Gesprächsfaden wieder aufzunehmen. Gerade in dieser Situation darf es keine Phase der Sprachlosigkeit geben.
Der Bericht macht aber auch klar, dass es nur eine feste Haltung der internationalen Gemeinschaft ist, die den Iran bewegen kann, den Weg der Vertrauensbildung zu beschreiten. An dieser festen Haltung dürfen wir keine Zweifel aufkommen lassen. Deshalb bleibt unsere Hand gegenüber dem Iran ausgestreckt. Wir werden aber, gemeinsam mit unseren Partnern in der Gruppe der E3+3 weiter überlegen, wie der Iran zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angehalten werden kann.“
Evaluierung: Graffiti-Gesetz im Kampf gegen Schmierereien erfolgreich
Presseerklärung - Berlin, 4. Dezember 2007
Die im September 2005 eingeführte Neuregelung zur Strafbarkeit von Graffiti hat sich bewährt. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Bundesjustizministeriums bei den Justizverwaltungen der Länder zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung.
“Die Evaluierung zeigt, dass die neue Regelung praxistauglich ist. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Strafvorschriften können wir zufrieden feststellen, dass die strafrechtliche Aufarbeitung von Farbschmierereien wesentlich erleichtert wurde“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Bis zur Gesetzesnovelle konnten die Gerichte Farbschmierereien nur dann als Sachbeschädigung bestrafen, wenn nachweisbar war, dass die Farbe die Substanz beschädigt hat, auf die sie aufgesprüht wurde. Dazu musste im Strafverfahren häufig mit zeit- und kostenaufwändigen Gutachten untersucht werden, ob die Reinigung der Sache – sei es eine Hauswand oder ein Zugwaggon – zu einer Beschädigung des Mauerwerks oder der Karosserie geführt hat.
Seit der Neuregelung der §§ 303 und 304 des Strafgesetzbuches (Sachbeschädigung und Gemeinschädliche Sachbeschädigung) genügt es, wenn das Erscheinungsbild der jeweils geschützten Sache erheblich und nicht nur vorübergehend verändert wird, auf eine Substanzverletzung kommt es nicht mehr an. Die Anforderungen an den Nachweis einer Sachbeschädigung durch Farbschmierereien sind damit wesentlich erleichtert worden. Umfangreiche Gutachten zur Frage der Beschädigung der durch Graffiti verunstalteten Sache sind nicht mehr nötig. Die Länder haben die neuen Vorschriften mehrheitlich begrüßt und eine insgesamt positive Bilanz zur Strafverfolgung von Sachbeschädigungen durch Graffiti gezogen.
Mit der Evaluierung wurde eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach die Praxistauglichkeit der Gesetzesänderung zur Strafbarkeit von Graffiti zwei Jahre nach deren Inkrafttreten überprüft werden soll.
03 Dezember 2007
Putins Partei mit Zweidrittel-Mehrheit
WikiNews: Partei Wladimir Putins gewinnt umstrittene Wahlen zur Staatsduma Moskau
(Russland), 03.12.2007 – Die Partei Geeintes Russland, deren Vorsitzender Wladimir Putin ist, gewann die Wahlen zur Staatsduma, die gestern in ganz Russland abgehalten wurde, klar mit über 63 Prozent der Stimmen. Unabhängige Beobachter, wie die OSZE und der Europarat kritisierten die Wahlen als „nicht fair“ und den „Standards und Vorgaben der OSZE und des Europarats für demokratische Wahlen nicht entsprechend“. Mit nach neuesten Hochrechnungen 64,1 Prozent der abgegebenen Stimmen konnte die Partei des Kreml-Chefs Wladimir Putin als erste Partei in der post-sowjetischen Ära eine Zweidrittelmehrheit an Abgeordneten in dem russischen Abgeordnetenhaus, der Duma, erringen und verfügt damit über eine ausreichende Mehrheit, um die Verfassung zu verändern. Mit 310 bis 315 Sitzen von 450 Sitzen insgesamt verfügt Putins Partei über eine komfortable Mehrheit, um Änderungen an der Verfassung durchzuführen, die schon während seines Wahlkampfes propagiert wurden. Dazu zählt eine Fortsetzung seines Amtes als Regierungschef, dass er aus verfassungstechnischen Gründen allerdings nicht mehr in dieser Form weiter führen kann. Viele Russen sahen in der Wahl ein Referendum über eine weitere Amtszeit, die über seine verfassungsmäßig legitime Amtszeit hinausgeht. Während Putin und seine Anhänger, wie die Mitglieder der putintreuen Naschi Jugend seinen Wahlsieg feiern, kritisieren westliche Politiker und unabhängige Wahlbeobachter den Wahlvorgang. Der CDU-Außenpolitiker Eckart von Klaeden kritisierte die Wahlen wörtlich als „Ermächtigungsinszenierung“. Der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag weiter wörtlich: „Angesichts der massiven Manipulationen vor der Parlamentswahl ist es kein Wunder, dass die demokratische Opposition den Einzug in die Duma nicht geschafft hat.“. Tatsächlich schafften neben Putins Partei „Geeintes Russland“ nur die Kommunistische Partei Russlands (mit 57 Sitzen), die Liberaldemokratische Partei (mit 40 Sitzen) und die Partei „Nur Russland“ (mit 38 Sitzen) den Einzug ins Parlament. Die Kommunistische Partei plant die Wahl anzufechten. Der russische Wahlleiter Wladimir Tschurow dementierte die Vorwürfe, und erklärte, dass es zwar Unregelmäßigkeiten gegeben habe, diese aber zu unbedeutend wären um die Wahl anzufechten.
Dem widersprechen Kreml-Gegner wie der ehemalige Schach-Weltmeister Garry Kasparow, der selbst eine fünftägige Ordnungsstrafe direkt vor der Wahl absitzen musste (wir berichteten). Er kritisierte die Wahlen als so wörtlich „unfaire Parlamentswahl“.
Der Radiosender „Echo Moskwyy“ meldete, dass Kasparow Kundgebungen gegen die Wahlen in Moskau abhalten will. Der Europarat und die OSZE selbst kritisierten die Wahl als gut organisiert, aber mit erheblichen Wettbewerbsbeschränkungen. Auch EU-Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner schloss sich an und fügte hinzu, dass grundlegende Grundrechte wie die Versammlungs- und Redefreiheit bei dem Wahlvorgang verletzt worden wären. Der Regierungssprecher Thomas Steg erklärte in Berlin: „Gemessen an unseren Maßstäben und unseren Standards war das keine freie, keine gleiche und keine demokratische Wahl“ und fügte hinzu: „Russland war keine Demokratie, und Russland ist keine Demokratie.“
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