Pyinmana (Myanmar), 03.11.2007 – Die Militärregierung von Myanmar (ehemals: Burma) hat den höchsten Vertreter der Vereinten Nationen in dem südostasiatischen Land, Charles Petrie, einen Tag vor dem Besuch des UN-Sondergesandten in Myanmar, Ibrahim Gambari, zur unerwünschten Person erklärt.
Der UN-Diplomat wurde zu einem Gespräch am Regierungssitz Pyinmana Naypyidaw einbestellt, wo ihm die Gründe für diesen Schritt erläutert wurden.
Diplomatische Kreise in New York werteten den Schritt der Regierung Myanmars als eine „besondere Provokation“. UN-Generalsekretär Ban Ki-moon sprach dem Diplomaten sein volles Vertrauen aus. Über die genauen Gründe für den Schritt der burmanischen Regierung wurde zunächst nichts bekannt. Petrie hatte sich während der Protestbewegung in den letzten Wochen kritisch zur Situation in Myanmar geäußert.
Unterdessen wurde bekannt, dass die Internetzugänge in Myanmar erneut blockiert sind. Ein ranghoher Sprecher der staatlich kontrollierten Telekommunikationsgesellschaft erklärte dazu lediglich, die Verbindungen zu internationalen Webseiten seien wegen einer technischen Panne seit 24 Stunden gestört. Auch E-Mails könnten nicht empfangen werden.
03 November 2007
Myanmar erklärt UN-Diplomaten zur unerwünschten Person
02 November 2007
Landesarbeitsgericht hebt Streikverbot für Lokführer auf
Chemnitz (Deutschland), 02.11.2007 – Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf ab sofort auch den Güterverkehr und den Fernverkehr in der Personenbeförderung bestreiken. Das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Sitz in Chemnitz teilte heute nach mündlicher Verhandlung mit, eine durch das Arbeitsgericht Chemnitz erlassene einstweilige Verfügung des Verbots von Arbeitskämpfen in diesem Bereich sei aufgehoben.
Richter Werner Leschinger erklärte, ein Streikverbot sei nicht zulässig, weil das Grundgesetz das Recht auf Koalitionsfreiheit ausdrücklich garantiere. Den Tarifparteien sei es überlassen, welche Kampfmittel dabei zum Einsatz kämen. Eine entsprechende Ausweitung des Streiks sei nicht von vornherein für unzulässig zu erklären. Streiks könnten nur dann als unzulässig angesehen werden, „wenn eine Arbeitskampfmaßnahme offensichtlich ungeeignet und unverhältnismäßig ist“. Davon sei im vorliegenden Fall jedoch nicht auszugehen.
Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung auch fest, der Grundsatz der Tarifeinheit stehe dem Nebeneinander mehrerer konkurrierender Gewerkschaften nicht entgegen. „Dementsprechend ist es einer Koalition unbenommen, sich um den Abschluss eines spezielleren, einen konkurrierenden Tarifvertrag verdrängenden Tarifvertrag zu bemühen.“
Mit dem heutigen Urteil stehen der Gewerkschaft der Lokomotivführer ganz andere Möglichkeiten zur Verfügung Druck auf den Arbeitgeber, die Deutsche Bahn AG, auszuüben, mit dem sie sich seit Monaten in Tarifauseinandersetzungen befindet. Experten gehen davon aus, dass ein Streik im Güterverkehr zu erheblichen volkswirtschaftlichen Folgewirkungen führen wird: „Wenn der Güterverkehr auf der Schiene in Deutschland mehr als zwei Tage lang ausfällt, können die Streikenden damit ganze Produktionsketten lahmlegen“, sagte ein Wissenschaftler von der Freien Universität Berlin der Zeitung „Die Welt“, die einen entsprechenden Bericht in ihrer Internetausgabe „Welt online“ veröffentlichte. Ein Streik im Güterverkehr kostet die Bahn pro Tag nach Schätzungen von Wissenschaftlern des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) 80 Millionen Euro.
Der volkswirtschaftliche Schaden kann aber – vor allem bei einer längeren Streikdauer – noch wesentlich höher liegen, da ganze Wirtschaftsbereiche von den notwendigen Zulieferungen abgeschnitten werden könnten. Schätzungen besagen, dass der volkswirtschaftliche Schaden bis zu 50 Millionen Euro täglich betragen würde. Vor allem der Fahrzeugbau und die Stahlindustrie seien in hohem Maße von termingerechten Zulieferungen abhängig. Wenn ein solcher Streik länger als eine Woche dauere, so vervielfachen sich nach Angaben der Abteilungsleiterin im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Claudia Kemfert, gegenüber der Frankfurter Rundschau die Streikkosten auf bis zu 500 Millionen Euro pro Tag. Eine solche Größenordnung sei „volkswirtschaftlich nicht mehr zu verkraften“, sagte sie weiter.
Vor dem heutigen Urteil waren die Verhandlungspositionen beider Parteien verhärtet. Während die Deutsche Bahn AG erklärte, sie werde kein neues Angebot vorlegen, besteht die GDL nach wie vor auf einem eigenständigen Tarifvertrag für die Lokomotivführer, die sie vertritt.
Skandal um angebliche Waisenkinder im Tschad
Abéché (Tschad), 02.11.2007 – In dem Skandal um angebliche Waisenkinder im Tschad hat jetzt das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) bekannt gegeben, dass wenigstens 91 der 103 Kinder, die von der französischen Organisation „Arche de Zoé“ aus dem Tschad ausgeflogen werden sollten, tatsächlich keine Waisen sind, sondern zumindest ein Elternteil haben. Das ergaben Gespräche mit den Kindern, die in den letzten Tagen geführt worden sind. Die übrigen 12 Kinder werden noch befragt.
Am vergangenen Freitag hatten die Behörden des Tschad den Abtransport der Kinder in letzter Minute verhindern können. Sechs französische Mitarbeiter der angeblichen Hilfsorganisation sowie drei sie begleitende Journalisten sind inzwischen festgenommen worden. Ihnen wird Kinderhandel und Betrug vorgeworfen. Am 29. Oktober wurde gegen sie formell Anklage erhoben. Mitangeklagt sind auch sieben Mitarbeiter einer spanischen Fluggesellschaft. Der Präsident des Tschad, Idriss Deby, sagte laut Tagesschau: „Wir haben es hier ganz klar mit Kindesentführung zu tun. Gegen ihren Willen und gegen den Willen ihrer Eltern wollte man sie nach Europa bringen.“ Die Hilfsorganisation bestreitet jedoch alle Vorwürfe.
UNICEF Deutschland erklärte zu dem Vorgehen der Hilfsorganisation: „Die geplante Aktion der französischen Hilfsorganisation, die die Kinder in Gastfamilien in Frankreich bringen wollte, ist sehr ungewöhnlich und widerspricht allen international anerkannten Grundsätzen der humanitären Hilfe in Krisengebieten.“ Die Organisation Arche de Zoé war UNICEF bisher nicht bekannt. Die UNICEF fordert die Aufklärung der Vorgänge. Zusammen mit dem Internationalen Roten Kreuz (ICRC) und dem UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) unterstützt die UNICEF die örtlichen Behörden bei der Versorgung der Kinder sowie bei dem Versuch, die Kinder ihren Eltern zurück zu geben. Die meisten der Kinder stammen nach UNICEF-Angaben wahrscheinlich nicht aus der Bürgerkriegsregion Darfur im Süd-Sudan wie die Hilfsorganisation behauptet, sondern wahrscheinlich aus Lagern in der Nähe der sudanesischen Grenze. Zurzeit werden die Kinder in einem Kinderheim der Stadt Abéché versorgt.
„Arche de Zoé“ ist laut Spiegel Online im Pariser Vereinsregister als offizielle Hilfsorganisation eingetragen. Sie ist vor drei Jahren nach dem Tsunami in Südostasien gegründet worden und hat ihre Aktivitäten seit einigen Jahren auf Afrika konzentriert. Der Gründer der Organisation ist ein ehemaliger Feuerwehrmann.
Der Vorfall sorgte auch für Verstimmungen zwischen den Regierungen des Tschad und Frankreichs. Der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy erklärte, seine Regierung stelle sich voll hinter die Regierung des Tschad, das Vorgehen der Hilfsorganisation sei „illegal und inakzeptabel“. In Frankreich wurde inzwischen ein Krisenstab zur Aufklärung der Aktivitäten der Hilfsorganisation Arche de Zoé gebildet. Die aus Afrika stammende Staatssekretärin im Außenministerium Frankreichs, Amt Rama Yade, erklärte: „Das ist eine illegale Operation. Illegal gegenüber unserer Gesetzgebung, aber auch gegenüber der Gesetzgebung des Tschad und des Sudan, da in beiden Ländern Adoption verboten ist. Man nimmt keine Kinder einfach so aus ihrem Umfeld heraus, ohne zu überprüfen woher sie kommen und ob sie eine Familie haben.“
Tempolimit jetzt !
Nachdem in der vergangenen Woche der SPD-Parteitag ein generelles Tempolimit (130 km/h) forderte, soll es nun nach Vorstellungen der GRÜNEN eine Bundestagsentscheidungen geben, damit es Gesetz wird und nicht nur ein populistischer Profilierungsversuch der SPD bleibe, denn mit dem Parteitagsbeschluss zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale bei Kurzstrecken sieht es ganz danach aus, wenngleich mit auch vertretbaren Aspekten, dass "Pauschalen" keine Gerechtigkeit schaffen.
KOMMENTAR
Mir ist auf vielen Straßen je nach Verkehrssituation 130 km/h zu langsam. Aber zustimmen würde ich trotzdem, denn sonst tut sich nichts in dieser Richtung:
A) mehr Verkehrssicherheit,
denn auf gemeinsamen Straßen sind schnelle und langsame Fahrzeuge nur innerhalb begrenzter Toleranzen kompatibel.
B) Weniger Energieverbrauch und Drosselung des Preisanstiegs.
C) Weniger Klimabelastung.
D) Es gibt für ein Tempolimit einen demokratischen Mehrheitswillen (Demokratieprinzip).
SPÄTER NACHBESSERN
Die Erfahrungen aus anderen Ländern mit Tempolimits zeigen, dass dadurch längst nicht der PS-Wahnsinn aufhört.
Darum wären folgende Nachbesserungen wichtig:
1. Für Neuzulassungen müsste es Kraft- und Verbrauchsobergrenzen geben.
2. Für Neuzulassungen müsste eine Tempomat-Pflicht sein.
3. Bei Altfahrzeugen sollte deren Energieverbrauch durch spezifische Tempolimit-Schilder am Heck quittiert werden, so dass ihre Fahrer auf einen niedrigeren Verbrauch verpflichtet werden. Dann würden die fetten Autos langsamer fahren müssen als die vernünftigeren Autos.
4. Für alle Kraftfahrzeuge Touren- und Fahrtenschreiber-Pflicht mit dreimonatiger Rückschau, was mit heutigen Sat-Navigationssystemen mühelos und billig realisierbar ist. Mein Aldi-Navi hat z.B. automatisches Fahrtenbuch und zeigt die Geschwindigkeiten an. Hinsichtlich der Geschwindigkeiten würde eine Dokumentation reichen, was im Erfassungszeitraum die gefahrene Höchstgeschwindigkeit war.
Fast "Alles ist möglich", es braucht nur mehr Überlegung und den politischen Willen.
-markus rabanus- >> Diskussion
01 November 2007
Goldpreis 799,30 US-$ pro Unze
Tōkyō (Japan), 01.11.2007 wikinews – Der Goldpreis hat mit 799,30 US-Dollar pro Unze im ostasiatischen Handel den höchsten Stand seit 27 Jahren erreicht. Typischerweise steigt der Preis für das Edelmetall parallel zum Ölpreis, der allein seit August um 25 Prozent zugelegt hat und mit über 96 US-Dollar pro Barrel höher denn je ist.
Investoren sichern sich damit gegen mögliche Inflationsgefahren ab, verursacht durch das teure Öl. Auch die anhaltende Schwäche der US-amerikanischen Währung macht Gold für Investoren attraktiv, da es in US-Dollar gehandelt wird und damit im Vergleich zum Euro preiswerter wird.
Der bisherige Höchstpreis für das Edelmetall wurde im Januar 1980 mit 850 US-Dollar erreicht, angesichts eines starken Ölpreises, der iranischen Revolution und dem sowjetischen Einmarsch in Afghanistan. Nach heutigem Maßstab entspräche dies einem Preis von 2079 US-Dollar.
Momentan - 16:01 Uhr - liegt der Preis an der New Yorker Mercantile Exchange pro Unze Gold bei 790,45 US-Dollar und damit etwa fünf Prozent niedriger als bei Handelsbeginn.
UNO gegen Kuba-Embargo
UN-Generalversammlung fordert Ende des Embargos gegen Kuba
New York (Vereinigte Staaten), 31.10.2007 wikinews – Gestern hat die UN-Generalversammlung im 16. Jahr in Folge eine Resolution verabschiedet, in der ein Ende des Embargos gegen Kuba gefordert wird, das die Vereinigten Staaten vor beinahe einem halben Jahrhundert gegen die Karibikinsel verhängt haben. Bei der Abstimmung befürworteten 184 der 192 Mitglieder der Versammlung die Resolution, die USA, Israel, die Marshallinseln und Palau stimmten dagegen, die Föderierten Staaten von Mikronesien enthielten sich. In der Resolution werden alle Staaten dazu aufgefordert, keine Gesetze zu beschließen, die ihrem erklärten Ziel, die Freiheit des Handels und der Schifffahrt zu fördern, widersprechen. Der kubanische Außenminister Felipe Pérez Roque bezeichnete die Blockade als das Haupthindernis für die Entwicklung in Kuba. „Jeder kann verstehen, welches Maß an sozioökonomischer Entwicklung Kuba gehabt hätte, wenn es nicht diesem unerbittlichen und obsessiven Wirtschaftskrieg ausgesetzt wäre“, sagte Felipe Pérez Roque vor den Delegierten der 62. UN-Generalversammlung. Er warf den USA vor, die 15 ähnlichen Resolutionen der letzten Jahre nicht nur ignoriert zu haben, sondern die Sanktionen im letzten Jahr noch verschärft zu haben. Ronald Godard, der Vertreter der USA in der Versammlung, vertrat die Auffassung, das Embargo sei eine bilaterale Angelegenheit zwischen den Vereinigten Staaten und Kuba. Seiner Meinung nach sei der wahre Grund für das Leiden der Kubaner ein Embargo, das die kubanische Regierung gegen das eigene Volk verhängt habe.
UNO unterstützt Wiedervereinigung Koreas
01/11/2007 11:14 NEW YORK/ UNO, 01. November (RIA Novosti). Die UN-Vollversammlung hat einstimmig eine Resolution angenommen, die die Wiedervereinigung der zwei koreanischen Staaten unterstützt. Das berichtet eine RIA-Novosti-Korrespondentin aus New York.
Das Dokument wurde von Nordkorea und Südkorea eingebracht. Darin wird der Korea-Gipfel in Pjöngjang von Anfang Oktober und die dort verabschiedete Deklaration zur Festigung der Beziehungen zwischen den beiden koreanischen Staaten unterstützt.
„Die UNO ruft Südkorea und Nordkorea auf, in vollem Umfang und gewissenhaft den Bestimmungen der Deklaration nachzukommen, um den Frieden auf der Koreanischen Halbinsel zu festigen und eine Grundlage für die friedliche Wiedervereinigung zu schaffen“, heißt es in der Resolution.
Die UNO rief alle Staaten auf, den Dialog zwischen den koreanischen Staaten zu unterstützen, um für Frieden und Sicherheit zu sorgen. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon brachte in einer Grußbotschaft zur Resolution die Hoffnung zum Ausdruck, dass der Dialog zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone auf der koreanischen Halbinsel beitragen wird.
>> Diskussion
31 Oktober 2007
UN-Generalversammlung fordert Ende des Embargos gegen Kuba
New York (Vereinigte Staaten), 31.10.2007 – Gestern hat die UN-Generalversammlung im 16. Jahr in Folge eine Resolution verabschiedet, in der ein Ende des Embargos gegen Kuba gefordert wird, das die Vereinigten Staaten vor beinahe einem halben Jahrhundert gegen die Karibikinsel verhängt haben. Bei der Abstimmung befürworteten 184 der 192 Mitglieder der Versammlung die Resolution, die USA, Israel, die Marshallinseln und Palau stimmten dagegen, die Föderierten Staaten von Mikronesien enthielten sich.
In der Resolution werden alle Staaten dazu aufgefordert, keine Gesetze zu beschließen, die ihrem erklärten Ziel, die Freiheit des Handels und der Schifffahrt zu fördern, widersprechen. Der kubanische Außenminister Felipe Pérez Roque bezeichnete die Blockade als das Haupthindernis für die Entwicklung in Kuba. „Jeder kann verstehen, welches Maß an sozioökonomischer Entwicklung Kuba gehabt hätte, wenn es nicht diesem unerbittlichen und obsessiven Wirtschaftskrieg ausgesetzt wäre“, sagte Felipe Pérez Roque vor den Delegierten der 62. UN-Generalversammlung. Er warf den USA vor, die 15 ähnlichen Resolutionen der letzten Jahre nicht nur ignoriert zu haben, sondern die Sanktionen im letzten Jahr noch verschärft zu haben.
Ronald Godard, der Vertreter der USA in der Versammlung, vertrat die Auffassung, das Embargo sei eine bilaterale Angelegenheit zwischen den Vereinigten Staaten und Kuba. Seiner Meinung nach sei der wahre Grund für das Leiden der Kubaner ein Embargo, das die kubanische Regierung gegen das eigene Volk verhängt habe. +wikinews+
Urteile gegen Madrid-Attentäter
Freispruch für Hauptverdächtigen
Madrid (Spanien), 31.10.2007 wikinews – Der Nationale Gerichtshof in der spanischen Hauptstadt hat heute die Urteile im Prozess gegen die Bombenattentäter von Madrid verkündet. Bei einem Anschlag auf einen Nahverkehrszug am 11. März 2004 waren 191 Menschen getötet und 1800 verletzt worden. Dabei waren insgesamt zehn Bomben eingesetzt worden. Für das Attentat wird eine islamistische Terrorzelle verantwortlich gemacht, die sich von dem Terrornetzwerk al-Qaida inspirieren ließ. Islamisten hatten sich zu dem Attentat bekannt und es als einen Akt der Rache wegen der Beteiligung Spaniens am Irakkrieg bezeichnet. Angeklagt waren insgesamt 28 Personen, sieben von ihnen wurden freigesprochen. Gegen die übrigen Angeklagten wurden hohe Haftstrafen verhängt, teilweise mehrere tausend Jahre. In Spanien ist die Höchstdauer für die Verbüßung einer Haftstrafe jedoch auf 40 Jahre begrenzt. Mit Überraschung wurde der Freispruch des Ägypters Rabei Osman el Sayed aufgenommen, den die Anklagevertretung als einen der Hauptverantwortlichen des Attentats angesehen hatte. Die Anklage hatte für ihn ein Strafmaß von 38.962 Jahren gefordert. Weitere sieben Haupttäter hatten sich bereits drei Wochen nach den Anschlägen dem Gerichtsverfahren und einer möglichen Verurteilung durch Selbsttötung entzogen. Als die Polizei ihre konspirative Wohnung im Madrider Vorort Leganés umstellte, sprengten sie sich in die Luft. Die Hälfte der 28 verurteilten Angeklagten stammte aus Marokko, weitere neun kamen aus Spanien. Außerdem waren zwei Syrer und je ein Täter aus Ägypten, Algerien und dem Libanon unter den Verurteilten. In der Urteilsbegründung schloss der Vorsitzende Richter Javier Gómez Bermudez eine Beteiligung der baskischen Separatistenorganisation ETA ausdrücklich aus. Dafür gebe es keine Beweise. Die damalige konservative Regierung hatte wenige Tage vor den Parlamentswahlen die baskische Terrororganisation ETA für die Anschläge verantwortlich gemacht. Die Angeklagten plädierten alle auf „nicht schuldig“. Es wird erwartet, dass sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werden. Den zahlreichen Opfern des Anschlages wurden durch das Gerichtsurteil Ansprüche auf Entschädigungen zwischen 30.000 Euro und 1,5 Millionen Euro pro Person zugesprochen. Die Gerichtsverhandlung fand unter strengen Sicherheitsmaßnahmen statt. Polizeihunde hatten den Gerichtssaal zuvor nach Sprengstoff abgesucht, während der Urteilsverkündung kreisten Hubschrauber über dem Gerichtsgebäude. Der 600-seitige Text der Urteilsbegründung war bis zuletzt geheim gehalten worden.
30 Oktober 2007
US-Geheimdienste machen ihre Milliardenausgaben publik
MOSKAU, 30. Oktober (RIA Novosti). Die US-Regierung hat im laufenden Jahr 43,5 Milliarden Dollar für Aufklärungsaktivitäten ausgegeben.
Das teilte der amerikanische Geheimdienstkoordinator Michael McConnell am Dienstag nach Angaben der Nachrichtenagentur AP mit.
Nach amerikanischem Recht muss der Etat der 16 amerikanischen Geheimdienste jährlich spätestens am 30. September publik gemacht werden.
Doch die Geheimdienste verweigern die Offenlegung unter dem Vorwand, dass feindliche Dienste anhand dieser Daten wichtige Staatsgeheimnisse erraten könnten.
Der Auslandsnachrichtendienst CIA machte bisher nur zweimal seinen Etat publik: 1997 und 1998 soll er 26,6 bzw. 26,7 Milliarden Dollar betragen haben.
KOMMENTAR: In den USA sind solche Veröffentlichungen gesetzlich vorgeschrieben. Da diese Meldung von Novosti stammt, wäre ein Vergleich mit den russischen Geheimdienstausgaben von Interesse, denn bloßer Fingerzeig ...
Internet-Journal
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