Zeige mir Deine Investoren und ich sage Dir, wer Du bist. (msr)
19 Mai 2014
27 April 2014
Banane: Klitschko II. gewann durch K.O.
Wenn im Profi-Boxsport zwar mehr geblutet wird und Geigen die Kulturlosigkeit verbrämen, ist es sportlich betrachtet im Vergleich zum Amateurboxen der pure Schrott. Daran haben die Profi-Boxer weniger Schuld, wohl aber das Reglement und die Vermarkter - und auch die blutlüsterne Kundschaft im Fernsehsessel.
26 April 2014
Im Südsudan droht ein Völkermord. Was tun?
Und Freilassung erst, wenn die obersten Hetzer in aller Weltöffentlichkeit die Wende zur Zivilität versprechen, dem Rassismus abschwören.
Das ist vielleicht eine zu schlechte Idee. Hat jemand einen besseren Vorschlag?
16 April 2014
Ukrainekrise und Goldkurs
Wenn wir jetzt unsere Jungs vom Hindukusch in die Ukraine verlegen, könnte das den Goldkurs etwas beflügeln; RedBull-Effekt.
Bevor die Jungs Weihnachten wieder nach Hause geholt werden, müsste man rechtzeitig Kasse machen; Zalando-Effekt.
Richtig? Sorry. das will ja niemand. Und darum geht es auch nicht, sondern um nüchterne Wirtschaftsanalyse und Anlageberatung. Goldjournalismus ist echt schwierig. Trotzdem würde ein bisschen Krieg dem Goldkurs nicht schaden. Es dürfte halt nur nicht ein bisschen zuviel Krieg werden, sonst geht so ein Barren am Ende für einen Sack Kartoffeln drauf.
15 April 2014
Ausbaupläne des tschechischen AKW-Temelin gescheitert
"Schuld" seien die Turbulenzen auf dem europäischen Energiemarkt, die einen rentablen Betrieb nicht gewährleisten. Die Energiepreise seien zu niedrig.
Mag ja sein, aber "Schuld" ist vielleicht nicht ganz so der passende Begriff für diese begrüßenswerte Entwicklung.
Ferndiagnose Ukraine
Also mein Eindruck ist, dass je länger der Westen und Moskau an der Ukraine zerren und dabei auf Extremisten setzen, desto wahrscheinlicher wird, dass die Großmächte unmittelbar in Kämpfe schlittern, denn die Extremisten "lösen" ja nichts an Problemen, sondern vergrößern sie nur.
Da allerdings auch ein Krieg zwischen NATO und Russland weder die Krim noch Kiew aufblühen lässt, müssten die Großmächte allmählich mal eher auf gemäßigtere Stellvertreter in der Ukraine setzen und den Scharfmachern die Unterstützung entziehen, ansonsten könnte es doch glatt noch zu größeren Missverständnissen führen, für die sich schlussendlich dann niemand mehr entschuldigen kann. Sowohl auf Seiten der NATO als auch Moskaus denken einige "Experten" inzwischen laut über militärische Szenarien nach, allerdings recht dusselig, weil dann die Handbremse fehlt.
Hallo Herr Lawrow,
als prowestliche Strolche in Kiew Regierungsgebäude stürmten, waren es Ihnen keine "Demonstranten", aber nun, wenn prorussische Strolche anderswo Regierungsgebäude stürmen, sollen es "Demonstranten" sein? Wir beide würden uns schon verstehen, aber die Lügerei, mit der sich jetzt Ost und West begegnen, führt auf den Schlachthof. Lohnt sich das?
Liebesgrüße aus Pankow.
Markus S. Rabanus
14 April 2014
BER-Zwischenstand: 5,4 Mrd.€
Nach der Aufsichtsratssitzung scheiterte Mehdorn mit seinem Dienstfahrzeug an einer Autobahnauffahrt, entstieg dem umgestürzten Fahrzeug unverletzt und ließ sich von Wowereit mitnehmen, der ebenfalls Teilnehmer des Dienstfahrzeug-Konvois war. Einen polizeilichen Alkoholtest überstand Mehdorn mit "unauffälligem" Ergebnis.
Wie prima die am BER werkelnden Firmen mitarbeiten, macht die Kritik aus dem Hause SIEMENS deutlich, wenn das für den Brandschutz zuständige Unternehmen nach Jahren reklamiert, die "Raumnummern" in der Baubeschreibung seien falsch. Das sind natürlich irre Hürden. Vermutlich wird man jetzt Jahre brauchen, die Räume zu zählen, um die "Raumnummern" neu zu vergeben.
12 April 2014
Urteilsschelte zur Mängelhaftung bei Immobilienverkäufen
Die absurde Folge daraus: Je tiefer jemand unter dem Verkehrswert verkauft, desto mehr Schadensersatz riskiert er über die Kaufpreisrückerstattung hinaus. Herzlichen Dank, lieber BGH:-), aber das schaut mir nicht nach "Verkäuferschutz" aus.
M.E. müssen jetzt Verkäufer von Altimmobilien (besser aller Immobilien) darauf bestehen, dass der Käufer vor Vertragsabschluss ein umfassendes Bausachverständigengutachten einholt und dadurch seine im Kaufpreisversprechen ausgedrückte Wertschätzung für das Kaufobjekt substantiiert.
Bei vermieteten Kaufobjekten sollten auch die Mietverhältnisse sachverständig begutachtet sein, so dass der Verkäufer auch wirklich nur noch für arglistig verschwiegene Sach- und Rechtsmängel haftet. Ansonsten riskiert der Veräußerer sein Vermögen sogar über den Kaufpreis hinaus.
Im notariellen Kaufvertrag muss es mindestens heißen: "Der Käufer hatte ausgiebig Gelegenheit, sich der etwaigen Mängel des Kaufobjekts sachverständig und umfassend zu vergewissern." - Aber auch solche Klausel genügt u.U. nicht, denn in der BGH-Pressemitteilung heißt es: "Das Prognoserisiko (ob sich die Sanierung lohnt) trägt der Verkäufer." Das ist unglaublich, denn Altimmobilien zu verschenken, wäre sicherer. Dann aber bitte nur noch an mich.
BGH-Pressemitteilung Nr. 60/2014: Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten der Schadensersatzanspruch des Käufers eines Grundstücks gegen den Verkäufer auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts des Grundstücks beschränkt ist.
In dem zugrunde liegenden Verfahren kaufte die Klägerin von den beiden Beklagten ein mit einem Mietshaus bebautes Grundstück zu einem Kaufpreis von 260.000 €. Nach dessen Übergabe stellte die Klägerin fest, dass das Gebäude mit echtem Hausschwamm befallen ist. Das Landgericht erließ ein Grundurteil, wonach die Beklagten dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet sind. Im anschließenden Betragsverfahren wurden die Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 89.129,86 € sowie von 45.000 € als Ausgleich des nach der Schwammsanierung verbleibenden merkantilen Minderwerts verurteilt. Ferner wurde festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, auch den weitergehenden durch den Hausschwamm hervorgerufenen Schaden zu ersetzen. Die Urteile sind rechtskräftig. Nach der Durchführung weiterer Sanierungsmaßnahmen verlangt die Klägerin von den Beklagten nunmehr den Ersatz eines weitergehenden Teilschadens in Höhe von 499.728,86 € sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 5.371,66 €. Ihre Klage ist in den Vorinstanzen erfolgreich gewesen. Nach Ansicht des Kammergerichts ist die Ersatzpflicht der Beklagten nicht begrenzt. Bei der Prüfung, ob die Mängelbeseitigungskosten unverhältnismäßig sind, sei nicht von dem Kaufpreis, sondern von dem Verkehrswert des mangelfreien Grundstücks auszugehen. Dieser liege bei (mindestens) 600.000 €, während die Zahlungen, zu denen die Beklagten bislang verurteilt worden sind, sich auf insgesamt 639.230,38 € beliefen und sie damit nur ca. 6% über dem Verkehrswert lägen.
Der unter anderem für Verträge über Grundstücke zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Beklagten das Urteil des Kammergerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Grundsätzlich kann der Käufer von dem Verkäufer Ersatz der zur Beseitigung eines Mangels erforderlichen Kosten verlangen. Sind die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten jedoch unverhältnismäßig, ist zum Schutz des Verkäufers der Schadensersatzanspruch auf den mangelbedingten Minderwert der Kaufsache beschränkt. Die Annahme der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung bzw. der dafür erforderlichen Kosten setzt eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls voraus. Bei Grundstückskaufverträgen kann als erster Anhaltspunkt davon ausgegangen werden, dass Mängelbeseitigungskosten unverhältnismäßig sind, wenn sie entweder den Verkehrswert des Grundstücks in mangelfreiem Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwerts übersteigen.
Ausgehend von den Feststellungen des Berufungsgerichts, wonach der Zeitwert des Gesamtobjekts im Zustand des Befalls mit echtem Hausschwamm 507.202 € beträgt und jener ohne Hausschwammbefall bei (mindestens) 600.000 € liegt, kommt eine Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigungskosten ernsthaft in Betracht. Die bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts sind allerdings nicht ausreichend. Für die weitere Sachbehandlung hat der Senat außerdem darauf verwiesen, dass bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigungskosten auf den Beginn der Mängelbeseitigung durch den Käufer abzustellen ist. Stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass die Kosten höher als erwartet sind, steht dies einer Ersatzpflicht nur entgegen, wenn ein wirtschaftlich denkender Käufer die Arbeiten auch unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten nicht fortführen würde oder fortgeführt hätte. Das Prognoserisiko trägt der Verkäufer. Das Berufungsurteil war daher aufzuheben und die Sache – auch zur Behebung weiterer Rechtsfehler bei der Feststellung der grundsätzlich erstattungsfähigen Mängelbeseitigungskosten – zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12
LG Berlin – Urteil vom 15. März 2011 – 5 O 464/09
Kammergericht – Urteil vom 22. Oktober 2012 – 20 U 92/11
Karlsruhe, den 4. April 2014
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe
Weitere Urteilsschelte: Wenn der Verkehrswert inklusive Hausschwamm auf "507.000 €" beziffert und der Verkehrswert ohne Hausschwamm auf "mindestens 600.000 €" vermutet wird, dann wäre die Wertdifferenz ein Sechstel und könnte allenfalls einen "Schadensersatz" i.H.v. 44.000 € rechtfertigen, denn um solch Sechstel könnten sich beide Vertragsparteien geirrt haben und sollten folglich auch in solchem Verhältnis haften, aber auch das ist durch den niedrigen Kaufpreis ("260.000 €") kontraindiziert.
- Die Außerachtlassung des Kaufpreises ist absurd, denn sie verwirft das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, entzieht die Geschäftsgrundlage.
- Die Vereinseitigung des allgemeinen Immobilienrisikos auf den Veräußerer ist ebenfalls absurd, es sei denn, die Mängelfreiheit einer Altimmobilie wäre ausdrücklich versprochen, aber das würden sich vermutlich nur Schwindler trauen.
11 April 2014
Auch E.ON zieht sich aus Desertec zurück
Nach Bosch und Siemens steigt jetzt auch E.ON bei Desertec aus. Von den größeren Projektunterstützern aus Deutschland ist jetzt nur noch RWE dabei. Mit zunehmender Solar- und Windenergie-Produktion in den potentiellen Abnehmerländern Nordeuropas dürfte das Sahara-Photovoltaik-Projekt jegliche Konkurrenzfähigkeit einbüßen, zumal sich aus den politischen Instabilitäten Nordafrikas obendrein Investitionshemmungen ergeben.
04 April 2014
31 März 2014
IGH verurteilt Japans "wissenschaftlichen" Walfang
Mehr als 10.000 der weiterhin vom Aussterben bedrohten Meeressäuger wurden seither von japanischen Walfängern gekillt. Oft kam es zu gefährlichen Zwischenfällen mit Umweltschützern, z.B. der Versenkung des Schnellbootes "Ady Gil" der Walschutz-Organisation SeaShepherd im Jahr 2010.
Australien erhob gegen Japan Unterlassungsklage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH). Neuseeland schloss sich der Klage an, während andere Staaten (auch Deutschland) zwar "Kritik" an Japan übten, aber letztlich das betrügerische Gemetzel duldeten. Jetzt entschied der IGH gegen Japan. - Eine späte Entscheidung, eine überfällige Entscheidung.
Siehe http://www.icj-cij.org/docket/files/148/18136.pdf
Erdogans AKP siegt bei Kommunalwahlen
Der türkische Ministerpräsident reklamiert das Kommunalwahlergebnis als persönlichen Sieg. Nun werde er seine Gegner "bis in die Höhlen verfolgen", zitiert ihn die ARD-Tagesschau.
17 März 2014
Fehlentwicklung: Supermärkte senken Fleischpreise
++Was hätte die Politik zu tun?++
1. Die Subventionen in diesem Bereich senken/abschaffen.
2. Den Fleischumsatz höher besteuern.
3. Den Tierschutz verschärfen.
Paris und Smog - schlimmer denn je
Dass Paris ein Smog-Problem hat, wissen nicht nur Touristen, die vom Eiffelturm ein Andenkensfoto machen möchten, sondern lässt sich auch beziffern: 50 Mikrogramm Feinstaubpartikel pro Kubikmeter Luft dürfen es im Maximum sein, aber 180 Mikrogramm wurden gemessen. Die ansonsten umweltpolitisch nachlässige Administration beschloss nun erstmals seit 1997 zu handeln und verhängte zum zweiten Mal in der Landesgeschichte ein Fahrverbot im täglichen Wechsel von gerader und ungerader Letztziffer der Kfz-Kennzeichen. Sogleich läuft die französische Automobillobby Sturm gegen diese Maßnahme und bezeichnete sie als "unfair und dumm", obgleich die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel für die Dauer der Maßnahme kostenlos ist.
Zum Krim-Referendum
Die Opposition hatte zum Boykott des Referendums aufgerufen, eine OSZE-Wahlbeobachtung gab es nicht bzw. war verwehrt, so dass zweifelhaft ist, wie demokratisch dieses Referendum durchgeführt wurde.
Gleichwohl fragt sich, ob nicht doch andere Schlüsse aus solchem Referendum zu ziehen sind, weil sich auch die westliche Sanktionsdrohung gegenüber dieser Entwicklung demokratisch zu legitimieren hätte.
Die Geltendmachung völkerrechtlicher Kritik überzeugt, insoweit die russische Einmischung sowohl in militärischer als auch propagandistischer Qualität vollkommen inakzeptabel ist, darf jedoch weder die eigenen Einmischungen noch die Selbstbestimmungsrechte der Krim-Bewohner ausblenden, wie es in den Reaktionen von EU- und NATO-Staaten der Fall ist.
Herr Steinmeier muss sich die Frage stellen lassen, welche Wirkungen die beschlossenen Sanktionen entfalten sollen und ob sich in Brüssel zu entscheiden hätte, wie sich die Krim staatlich zuordnet. In die Beantwortung dieser Frage ist einzubeziehen, dass sich EU und NATO bislang nie schwer taten, separatistische Entwicklungen zu fördern und anzuerkennen, wenn sie antirussisch bzw. prowestlich waren.
12 März 2014
Sanktionen gegen Russland?
Politik ist ein Trittbrett, sonst müsste man ja arbeiten und würde sich ernsthaft aufregen, denn wer zahlt am Ende die Zeche?
Gratulation noch zur Diätenerhöhung, denn wer sie nicht der Staatskasse rücküberweist, war auch nicht "dagegen".
MfG Markus Rabanus
Was darf die Krim?
Putin versündigt sich, aber auch die Stellungnahmen unserer Regierung sind völkerrechtlich dürftig und einseitig, denn wie wäre es im umgekehrten Fall, wenn sich der Maidan prorussisch positioniert, die Regierung in Kiew gestürzt und sich die immerhin Autonome Republik Krim per Unabhängigkeitserklärung in Richtung EU und NATO von der Ukraine verabschiedet hätte? Würden wir dann das "Selbstbestimmungsrecht der Krim" hochloben?
MfG Markus Rabanus
11 März 2014
Dritter Jahrestag Fukushima - globales Politikversagen
An der Ruine bekommt TEPCO seit dem 11.3.2011 nichts in Griff. Für die Ruinenarbeiter wurde keine adäquate Schutzkleidung entwickelt, noch immer fließen Massen an radioaktiven Wassern aus den Atomruinen in den Pazifik, wo es nicht bleibt und global die Nahrungskette verseucht, kein Entsorgungskonzept für die riesigen Mengen kontaminierter Böden, Zehntausende Evakuierte hausen weiterhin in Containern und sonstigen Notunterkünften, bleiben ihrer Heimat und Existenzgrundlage beraubt.
+++ Wichtige Lehren wurden nicht gezogen +++ Obwohl Fukushima zeigte, dass wer Atommeiler wie eine Reihenhaussiedlung baut, dann auch einen Serien-GAU riskiert, werden in vielen Ländern (auch in Deutschland) noch immer Atomanlagen mit mehreren Blöcken betrieben oder sind gar noch im Bau, z.B. in Finnland.
Samsung schuldet Kunden Millionen
Um den Umsatz anzukurbeln, versprach Samsung zum Jahresende 2013 Käufern von Smartphones Rabatte per "Cashback", also Banküberweisung nach Registrierung nebst Einsendung des Kaufbelegs. So sollte beispielsweise der Käufer eines "Samsung Galaxy Note3" 100 € des Kaufpreises erstattet bekommen. Im Januar kam nichts, im Februar kam eine eMail, in der sich Samsung mit der umfänglichen Prüfung "10-tausender" Cashback-Anträge entschuldigte, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Inzwischen ist Samsung bereits im dritten Verzugsmonat und muss allmählich mit der Geltendmachung von Verzugszinsen rechnen.
06 März 2014
Der PS-Lobby zum Trotz: Elektro-Autos haben Zukunft
- Für den Stadtverkehr genügen Spitzengeschwindigkeiten von 90 kmh, um notfalls Autobahn fahren zu können. Und weniger Leistung ist gleichbedeutend mit weniger Energieverbrauch und größerer Reichweite.
- Für solch Citycar genügen dann auch Reichweiten von 100 Kilometern mit folglich viel kleineren Batterien.
- Solche Fahrzeuge wären auch im Preis KONKURRENZFÄHIG.
Es müsste ein Kleinfahrzeug sein, dem sich die Rückbank und der Beifahrersitz leicht rausnehmen lassen, um auch in kleineren Fahrzeuginnenräumen sperrige Sachtransporte und Vielseitigkeit zu gewährleisten.
Das würde in den Innenstädten die Lärmbelastung, die Abgasbelastung, die Feinstaubbelastung vermindern.
Das wären Autos für die innerörtlichen Dienstleister, z.B. Pflegedienste, Handwerker, aber auch für viele Normalverbraucher attraktiv.
Und E-Citycar wird kommen, ganz egal, was Piech & Kumpane erzählen, um uns weiterhin ihre konzeptionell antiquierten Fahrzeugpaletten anzudrehen.
Und wahrscheinlich wird es dann ein chinesischer Fahrzeugbauer sein, wenn sich in Chinas Mega-Metropolen die Erkenntnis durchsetzt, dass Abgase bestenfalls zum Selbstmord taugen.
Anlass für diesen Kommentar ist folgende Meldung "Abschied vom Elektro-Auto?"
Internet-Journal
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