Wie es sich bereits angedeutet hatte, war die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten und für humanitäre Flüchtlingspolitik bekannte CDU-Politikers Walter Lübcke rechtsextremistisch motiviert, wie die Staatsanwaltschaft heute von Geständnis des in Untersuchungshaft befindlichen Stephan Ernst berichtete.
Lübckes Gattin, seinen beiden Söhnen und allen, die ihn liebten, gebührt schon wegen des persönlichen Verlust besonderes Beileid, aber solcher Mord ist auch für uns alle eine Tragödie über sonstige Kriminalität hinaus, dass politischer Hass in unserem Lang erneut über Leichen geht.
Meine Wünsche zum Strafprozess:
Mir wäre an einer schnellen Verurteilung auf Basis der Beweise und des Geständnisses gelegen.
Allein die Jahrzehnte seiner politischen Aktivitäten genügen für die Schlussfolgerung, dass ihm der Mord keine "ungereifte" Entscheidung war, sondern aus "gefestigter Überzeugung" erfolgte.
Es wäre folglich nicht bloß die Ausschöpfung des Strafrahmens angemessen, sondern auch anschließende Sicherungsverwahrung vorzusehen, denn seine langjährige im Mord gipfelnde Täter-Opfer-Umkehr lässt keine "Resozialisierung" erwarten.
Und eine neuerliche Gefährdung für die von ihm verhassten Personenkreise darf sich eine zivilisierte Gesellschaft nicht gefallen lassen oder riskieren.
Die Netzwerke, denen solche politischen Täter fast ausnahmslos verbunden sind, sei es "locker" über Hate-Groups oder in Zugehörigkeit zu organisierten Terror-Netzwerken, können und sollten separat ermittelt werden - anstatt sich wie in anderen Fällen - in jahrelangen Prozessen von den Verteidigungswünschen eines ohnehin zur Höchststrafe zu verurteilenden Mörders zu verzetteln, von dem keinerlei Mithilfe bei weiterer Aufklärung zu erwarten ist.
Das allerdings gehört selbstverständlich zur strafprozessualen Abfrage, die möglicherweise etwas an meinen obigen Strafverfahrensforderungen und der Strafzumessung ändern könnten:
- Von wem die Waffe, Munition, etwaiges Fluchtfahrzeug usw.?
- Gab es einen Tipp-Geber, wo, wann und wie der CDU-Politiker ermordet werden konnte?
- Mag er sich nun doch irgendwelcher Mittäter und Helfer erinnern?
- Welchen Beitrag mag er leisten, dass sich derartige Verbrechen nicht wiederholen? Mag er weitere Personen nennen, die solche Verbrechen propagieren oder zu begehen planen? Kennt er Personen, die Listen mit Anschlagszielen anfertigen, vorhalten oder verbreiten?
Wenn die Antworten immerzu "Nein" lauten oder die Aussage verweigert wird, was ihm im Rahmen seiner Verteidigung selbstverständlich zusteht, brauchen solche Ermittlungen keine Fortsetzung im Rahmen seines Prozesses.
Dass solche Ermittlungen ins Täter-Umfeld nicht einschlafen, muss Anliegen breitester Öffentlichkeit und gehört politisch und medial bleibend beobachtet.
Lübckes Gattin, seinen beiden Söhnen und allen, die ihn liebten, gebührt schon wegen des persönlichen Verlust besonderes Beileid, aber solcher Mord ist auch für uns alle eine Tragödie über sonstige Kriminalität hinaus, dass politischer Hass in unserem Lang erneut über Leichen geht.
Meine Wünsche zum Strafprozess:
Mir wäre an einer schnellen Verurteilung auf Basis der Beweise und des Geständnisses gelegen.
Allein die Jahrzehnte seiner politischen Aktivitäten genügen für die Schlussfolgerung, dass ihm der Mord keine "ungereifte" Entscheidung war, sondern aus "gefestigter Überzeugung" erfolgte.
Es wäre folglich nicht bloß die Ausschöpfung des Strafrahmens angemessen, sondern auch anschließende Sicherungsverwahrung vorzusehen, denn seine langjährige im Mord gipfelnde Täter-Opfer-Umkehr lässt keine "Resozialisierung" erwarten.
Und eine neuerliche Gefährdung für die von ihm verhassten Personenkreise darf sich eine zivilisierte Gesellschaft nicht gefallen lassen oder riskieren.
Die Netzwerke, denen solche politischen Täter fast ausnahmslos verbunden sind, sei es "locker" über Hate-Groups oder in Zugehörigkeit zu organisierten Terror-Netzwerken, können und sollten separat ermittelt werden - anstatt sich wie in anderen Fällen - in jahrelangen Prozessen von den Verteidigungswünschen eines ohnehin zur Höchststrafe zu verurteilenden Mörders zu verzetteln, von dem keinerlei Mithilfe bei weiterer Aufklärung zu erwarten ist.
Das allerdings gehört selbstverständlich zur strafprozessualen Abfrage, die möglicherweise etwas an meinen obigen Strafverfahrensforderungen und der Strafzumessung ändern könnten:
- Von wem die Waffe, Munition, etwaiges Fluchtfahrzeug usw.?
- Gab es einen Tipp-Geber, wo, wann und wie der CDU-Politiker ermordet werden konnte?
- Mag er sich nun doch irgendwelcher Mittäter und Helfer erinnern?
- Welchen Beitrag mag er leisten, dass sich derartige Verbrechen nicht wiederholen? Mag er weitere Personen nennen, die solche Verbrechen propagieren oder zu begehen planen? Kennt er Personen, die Listen mit Anschlagszielen anfertigen, vorhalten oder verbreiten?
Wenn die Antworten immerzu "Nein" lauten oder die Aussage verweigert wird, was ihm im Rahmen seiner Verteidigung selbstverständlich zusteht, brauchen solche Ermittlungen keine Fortsetzung im Rahmen seines Prozesses.
Dass solche Ermittlungen ins Täter-Umfeld nicht einschlafen, muss Anliegen breitester Öffentlichkeit und gehört politisch und medial bleibend beobachtet.