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22 März 2008

Steinmeier gegen Taiwan-Staat

Bundesminister Steinmeier zu den Wahlen und zum Referendum in Taiwan
Zeitgleich mit den Wahlen in Taiwan fand heute ein Referendum zu der Frage statt, ob ein Beitritt zu den Vereinten Nationen angestrebt werden soll. Hierzu erklärte Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier heute (22.03.) in Berlin:

„Die Bundesregierung begrüßt die Wahlen in Taiwan. Deutschland unterstützt die demokratischen Werte Taiwans und die wirtschaftliche Entwicklung der Insel. Im Interesse des Friedens und der Sicherheit in der Region erhoffen wir uns jetzt einen friedlichen Dialog beider Seiten, der zu einer dauerhaften Entspannung der Situation an der Taiwan-Straße führt.

Das heute abgehaltene Referendum verändert die rechtliche Situation an der Taiwan-Straße nicht. Die slowenische Ratspräsidentschaft hat dies heute im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch einmal deutlich gemacht. Diese Klarstellung im Sinne unserer Ein-China-Politik begrüße ich ausdrücklich.

Zugleich betone ich, dass Deutschland im Rahmen seiner Ein-China-Politik Taiwans praktische Mitarbeit in solchen internationalen Foren unterstützt, deren Mitglieder keine Staaten sein müssen.“

04 März 2008

AA zur Iran-Resolution WSR 1803

Erklärung der E3/EU + 3 zu Resolution 1803 der Vereinten Nationen zum iranischen Atomprogramm
Erklärung der Außenminister Chinas, Deutschlands, Frankreichs, Russlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika mit Unterstützung des Hohen Repräsentanten der Europäischen Union

Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes 04.03.2008

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am gestrigen Montag (03.03.) eine dritte Sanktionsresolution zum iranischen Atomprogramm verabschiedet. Resolution 1803 wurde ohne Gegenstimmen verabschiedet und erweitert auf Grundlage von Art. 41 Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen die Sanktionsmaßnahmen gegen den Iran.

Nach Annahme der Resolution verlas der britische Ständige Vertreter bei den Vereinten Nationen im Sicherheitsrat folgende gemeinsame Erklärung der Außenminister Chinas, Deutschlands, Frankreichs, Russlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika, mit Unterstützung des Hohen Repräsentanten der Europäischen Union:

"Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat heute Resolution 1803 angenommen und trägt somit den anhaltenden ernsten Bedenken der internationalen Gemeinschaft hinsichtlich der Verbreitungsrisiken des iranischen Nuklearprogramms Rechnung. Dies ist das dritte Mal, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine starke Botschaft internationaler Entschlossenheit an Iran sendet, indem er eine Sanktionsresolution zum iranischen Nuklearprogramm nach Kapitel VII Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen verabschiedet hat.

Wir bedauern, dass Iran die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und vom Gouverneursrat der IAEO gestellten Forderungen nach wie vor nicht erfüllt, insbesondere indem er seine Anreicherungsaktivitäten ausweitet. Wir nehmen die Fortschritte, die bei der Umsetzung des zwischen der IAEO und Iran vereinbarten Arbeitsplans erzielt wurden zur Kenntnis, ebenso wie die ernsten Bedenken der IAEO hinsichtlich der "angeblichen Studien", die für die Beurteilung einer möglichen militärischen Dimension des iranischen Atomprogramms von entscheidender Bedeutung sind. Wir rufen Iran auf, den Forderungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der IAEO nachzukommen, einschließlich der Aussetzung seiner anreicherungsbezogenen und Wiederaufbereitungsaktivitäten.

Wir bleiben einer baldigen Verhandlungslösung in der iranischen Nuklearfrage verpflichtet und bekräftigen erneut unser Bekenntnis zu einem zweigleisigen Ansatz. Wir bestätigen die Vorschläge, die wir Iran im Juni 2006 unterbreitet haben, und sind bereit, sie weiterzuentwickeln. Unsere Vorschläge werden Iran und der Region substantielle Chancen auf weit reichende politische, sicherheitsbezogene und wirtschaftliche Vorteile bieten.

Wir rufen Iran dringend auf, diese Chance eines gemeinsamen Engagements mit uns allen wahrzunehmen und eine Verhandlungslösung zu finden. Wir bekräftigen, dass wir das Recht Irans anerkennen, Kernenergie für friedliche Zwecke im Einklang mit seinen Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag zu entwickeln, herzustellen, zu nutzen und entsprechende Forschung zu betreiben. Wir bekräftigen, dass das iranische Nuklearprogramm, sobald das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft in seinen ausschließlich friedlichen Charakter wiederhergestellt ist, ebenso behandelt werden wird wie die Nuklearprogramme aller Nicht-Kernwaffenstaaten, die Vertragsparteien des Nichtverbreitungsvertrages sind. Wir sind weiterhin bereit, diesbezüglich über künftige Vereinbarungen, Modalitäten und Zeitpläne zu verhandeln, sobald die Bedingungen für Verhandlungen hergestellt worden sind.

Hierzu werden weitere diplomatische Bemühungen und innovative Ansätze erforderlich sein. Wir haben daher den Hohen Repräsentanten der Europäischen Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Dr. Javier Solana, gebeten, mit dem Sekretär des Obersten Nationalen Sicherheitsrats Irans, Herrn Dr. Said Dschalili, zusammenzutreffen und den Interessen und Bedenken beider Seiten in einer Weise Rechnung zu tragen, die geeignet ist, nach und nach die Bedingungen für den Beginn von Verhandlungen zu schaffen."

28 Februar 2008

Rechtspositivismus und Nahost-Konflikt

Noch immer bestreiten viele Organisationen, insbesondere der Iran und der antiisraelische Terrorismus, dass die UNO die Staatsgründung Israels beschließen durfte und Israel anzuerkennen sei.

Die weltmehrheitliche Völkerrechtsposition damals wie heute lautet m.E. zutreffend: Dass wenn nicht mehr militärische Selbstjustiz die Geschicke der Völker entscheiden soll, dann sollen es die Vereinten Nationen entscheiden.
Dass völkerrechtliche Entscheidungen nicht allen Betroffenen gerecht und lieb sind, sondern ebenso massenhaft Nachteile wie Vorteile bescheren, selten ideale Kompromisse erzielen, hat einen Grund in der Eile, mit der auf Erwartungen und Konflikte reagiert werden muss, um weiterer Selbstjustiz vorzubeugen.
Das gelingt nicht immer. So auch nicht im Konflikt um die Staatsgründung Israels, aber wie ein Gesetz nicht dadurch seinen Geltungsanspruch verliert, dass jemand dagegen verstößt, so ist ein Beschluss der Vereinten Nationen solange Völkerrecht, wie er nicht aufgehoben ist - und jede militärische Selbstjustiz dagegen völkerrechtswidrig.

Die Kriege und der Terrorismus gegen Israel sind, als würde sich jemand durch ein Gesetz oder ein Urteil benachteiligt sehen und würde sich deshalb mit Waffen gegen den vermeintlich oder tatsächlich Begünstigten auflehnen.

Der Rechtspositivismus ist die grundlegende Entscheidung für den politischen, juristischen, somit zivilen Streit einschließlich der zivilen Duldung von Nachteilen im Bewusstsein, dass die Nachteile militärischer Selbstjustiz überwiegen würden.

Für diese rechtspositivistische Auffassung kann zwar behauptet werden, dass sie weltmehrheitlich ist, aber sobald sich eine Konfliktpartei unmittelbar benachteiligt sieht, neigt sie zu ausweichenden Rechtsauffassungen, beispielsweise "naturrechtlichen" oder religiösen, kurzum eigenmoralischen Legitimationen, die zwar Höhe haben können, aber keine über die bloße Anschauung und deren Verfechtung hinausgehende Allgemeinverbindlichkeit, die den Rückschritt in die militärische Selbstjustiz rechtfertigen könnte, wie es im Nahost-Konflikt jahrzehntelange Realität ist.

Der Rechtspositivismus ist keine Garantie für Irrtumsfreiheit oder Gerechtigkeit, weshalb jede Norm einerseits auf Rücknahme oder Reform kritisch zu hinterfragen bleibt, andererseits Ansporn sein sollte, ihr auf bestmögliche Weise gerecht zu werden, wenn an ihrem Erhalt Interesse besteht.
Deshalb sollte Israel besonders auch die israelkritischen Beschlüsse der Vereinten Nationen achten, zumal Israel seinen staatlichen Anerkennungsanspruch einzig aus den Beschlüssen der Vereinten Nationen ableiten kann, keinesfalls etwa aus dem "Land der Väter" und ähnlichen Idiomen, die allenfalls emotionales, nicht aber rechtliches Gewicht haben können.

Bei allem Plädoyer für den Rechtspositivismus ist unübersehbar, dass auch mit ihm Missbrauch getrieben wird, denn er ist für den Konformismus und Untertanengeist instrumentalisierbar. Deshalb sollte dem zivilen Widerstand rechtlicher Schutz gewährt sein, also gewaltloser Widerstand nicht als Widerstand gegen die Staatsgewalt strafbar, sondern individuelles und kollektives Menschenrecht werden.

Sofern sich also Palästinenser durch den israelischen Staat gedemütigt und in Rechten verletzt sehen, sollten sie den Weg des zivilen Widerstandes gehen. Aber als Selbstzweck bloßer Verweigerung wäre es kontraproduktiv, sondern sollte Nachdruck für Verhandlungen sein, mit dem Ziel friedlicher Kompromisse zum gemeinsamen Vorteil als Alternative zur Fortdauer gegenseitiger Anfeindung, Gewalt und Zerstörung.

Schließlich würde der Rechtspositivismus daran scheitern können, dass die Rechtssetzung undemokratisch erfolgt, aber wollte man sich erst dann zugunsten der Demokratie verhalten, wenn sie makellos und vollkommen wäre, so käme keine Demokratie voran, wie auch das Recht oder Soziales nicht in Vollkommenheit abwarten, sondern nur erarbeiten lässt. Darum muss das Recht der Vereinten Nationen als Völkerrecht gelten, weil sich faireres Völkerrecht nicht im Waffengängen konkurrierender Nationen finden kann.

-msr- >> Diskussionen.de

04 November 2007

Vereinte Nationen vs. Todesstrafe

Resolution für weltweite Abschaffung der Todesstrafe bei der UN eingereicht

New York (Vereinigte Staaten), 04.11.2007 wikinews – Die Todesstrafe soll nach dem Willen von 72 Staaten, darunter allen 27 EU-Staaten, weltweit abgeschafft werden. Am Donnerstag reichten diese bei den Vereinten Nationen eine entsprechende Resolution ein, in der die Todesstrafe allerdings nur ausgesetzt werden soll. Die Vereinigten Staaten, bei denen die Todesstrafe derzeit wegen einer rechtlichen Prüfung der Hinrichtungsmethode de facto, jedoch nicht de jure ausgesetzt ist, hatten sich in der Vergangenheit stets gegen deren Abschaffung ausgesprochen. Die US-Regierung kündigte erneut ein Veto an, da ihrer Ansicht nach die Bürger eines Landes über die Todesstrafe entscheiden sollen.
Nach Angaben von amnesty international wurden mit Stand vom 27. September 2007 weltweit noch in 64 Staaten Todesurteile vollstreckt, darunter in vielen asiatischen und arabischen Ländern sowie den Vereinigten Staaten. In 133 Staaten ist die Todesstrafe de facto abgeschafft.

03 November 2007

Myanmar erklärt UN-Diplomaten zur unerwünschten Person

Pyinmana (Myanmar), 03.11.2007 – Die Militärregierung von Myanmar (ehemals: Burma) hat den höchsten Vertreter der Vereinten Nationen in dem südostasiatischen Land, Charles Petrie, einen Tag vor dem Besuch des UN-Sondergesandten in Myanmar, Ibrahim Gambari, zur unerwünschten Person erklärt.
Der UN-Diplomat wurde zu einem Gespräch am Regierungssitz Pyinmana Naypyidaw einbestellt, wo ihm die Gründe für diesen Schritt erläutert wurden.
Diplomatische Kreise in New York werteten den Schritt der Regierung Myanmars als eine „besondere Provokation“. UN-Generalsekretär Ban Ki-moon sprach dem Diplomaten sein volles Vertrauen aus. Über die genauen Gründe für den Schritt der burmanischen Regierung wurde zunächst nichts bekannt. Petrie hatte sich während der Protestbewegung in den letzten Wochen kritisch zur Situation in Myanmar geäußert.
Unterdessen wurde bekannt, dass die Internetzugänge in Myanmar erneut blockiert sind. Ein ranghoher Sprecher der staatlich kontrollierten Telekommunikationsgesellschaft erklärte dazu lediglich, die Verbindungen zu internationalen Webseiten seien wegen einer technischen Panne seit 24 Stunden gestört. Auch E-Mails könnten nicht empfangen werden.

01 November 2007

UNO gegen Kuba-Embargo

UN-Generalversammlung fordert Ende des Embargos gegen Kuba

New York (Vereinigte Staaten), 31.10.2007 wikinews – Gestern hat die UN-Generalversammlung im 16. Jahr in Folge eine Resolution verabschiedet, in der ein Ende des Embargos gegen Kuba gefordert wird, das die Vereinigten Staaten vor beinahe einem halben Jahrhundert gegen die Karibikinsel verhängt haben. Bei der Abstimmung befürworteten 184 der 192 Mitglieder der Versammlung die Resolution, die USA, Israel, die Marshallinseln und Palau stimmten dagegen, die Föderierten Staaten von Mikronesien enthielten sich. In der Resolution werden alle Staaten dazu aufgefordert, keine Gesetze zu beschließen, die ihrem erklärten Ziel, die Freiheit des Handels und der Schifffahrt zu fördern, widersprechen. Der kubanische Außenminister Felipe Pérez Roque bezeichnete die Blockade als das Haupthindernis für die Entwicklung in Kuba. „Jeder kann verstehen, welches Maß an sozioökonomischer Entwicklung Kuba gehabt hätte, wenn es nicht diesem unerbittlichen und obsessiven Wirtschaftskrieg ausgesetzt wäre“, sagte Felipe Pérez Roque vor den Delegierten der 62. UN-Generalversammlung. Er warf den USA vor, die 15 ähnlichen Resolutionen der letzten Jahre nicht nur ignoriert zu haben, sondern die Sanktionen im letzten Jahr noch verschärft zu haben. Ronald Godard, der Vertreter der USA in der Versammlung, vertrat die Auffassung, das Embargo sei eine bilaterale Angelegenheit zwischen den Vereinigten Staaten und Kuba. Seiner Meinung nach sei der wahre Grund für das Leiden der Kubaner ein Embargo, das die kubanische Regierung gegen das eigene Volk verhängt habe.

UNO unterstützt Wiedervereinigung Koreas

01/11/2007 11:14 NEW YORK/ UNO, 01. November (RIA Novosti). Die UN-Vollversammlung hat einstimmig eine Resolution angenommen, die die Wiedervereinigung der zwei koreanischen Staaten unterstützt. Das berichtet eine RIA-Novosti-Korrespondentin aus New York.

Das Dokument wurde von Nordkorea und Südkorea eingebracht. Darin wird der Korea-Gipfel in Pjöngjang von Anfang Oktober und die dort verabschiedete Deklaration zur Festigung der Beziehungen zwischen den beiden koreanischen Staaten unterstützt.

„Die UNO ruft Südkorea und Nordkorea auf, in vollem Umfang und gewissenhaft den Bestimmungen der Deklaration nachzukommen, um den Frieden auf der Koreanischen Halbinsel zu festigen und eine Grundlage für die friedliche Wiedervereinigung zu schaffen“, heißt es in der Resolution.
Die UNO rief alle Staaten auf, den Dialog zwischen den koreanischen Staaten zu unterstützen, um für Frieden und Sicherheit zu sorgen. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon brachte in einer Grußbotschaft zur Resolution die Hoffnung zum Ausdruck, dass der Dialog zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone auf der koreanischen Halbinsel beitragen wird.

>> Diskussion

31 Oktober 2007

UN-Generalversammlung fordert Ende des Embargos gegen Kuba

New York (Vereinigte Staaten), 31.10.2007 – Gestern hat die UN-Generalversammlung im 16. Jahr in Folge eine Resolution verabschiedet, in der ein Ende des Embargos gegen Kuba gefordert wird, das die Vereinigten Staaten vor beinahe einem halben Jahrhundert gegen die Karibikinsel verhängt haben. Bei der Abstimmung befürworteten 184 der 192 Mitglieder der Versammlung die Resolution, die USA, Israel, die Marshallinseln und Palau stimmten dagegen, die Föderierten Staaten von Mikronesien enthielten sich.

In der Resolution werden alle Staaten dazu aufgefordert, keine Gesetze zu beschließen, die ihrem erklärten Ziel, die Freiheit des Handels und der Schifffahrt zu fördern, widersprechen. Der kubanische Außenminister Felipe Pérez Roque bezeichnete die Blockade als das Haupthindernis für die Entwicklung in Kuba. „Jeder kann verstehen, welches Maß an sozioökonomischer Entwicklung Kuba gehabt hätte, wenn es nicht diesem unerbittlichen und obsessiven Wirtschaftskrieg ausgesetzt wäre“, sagte Felipe Pérez Roque vor den Delegierten der 62. UN-Generalversammlung. Er warf den USA vor, die 15 ähnlichen Resolutionen der letzten Jahre nicht nur ignoriert zu haben, sondern die Sanktionen im letzten Jahr noch verschärft zu haben.

Ronald Godard, der Vertreter der USA in der Versammlung, vertrat die Auffassung, das Embargo sei eine bilaterale Angelegenheit zwischen den Vereinigten Staaten und Kuba. Seiner Meinung nach sei der wahre Grund für das Leiden der Kubaner ein Embargo, das die kubanische Regierung gegen das eigene Volk verhängt habe. +wikinews+

  • Kuba
  • 30 Oktober 2007

    UN-Sonderberichterstatter fordert Schließung von Guantánamo

    New York (Vereinigte Staaten), 30.10.2007 – Erneut stehen die Vereinigten Staaten in der Kritik wegen ihres Gefangenenlagers auf Guantánamo (Kuba). In einem heute bekannt gewordenen Bericht im Auftrag des UN-Menschenrechtsrats fordert der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, Martin Scheinin (ein Rechtsprofessor aus Finnland), erneut die Schließung des Internierungslagers. Die Behandlung der Gefangenen auf Guantánamo, die Verhörmethoden sowie die so genannten Militärtribunale seien besorgniserregend, so Scheinin. Die inhaftierten Gefangenen müssten entweder freigelassen werden oder ein ordentliches Gerichtsverfahren erhalten.

    Ein Vorabbericht des Sonderberichterstatters war bereits Ende Mai dieses Jahres veröffentlicht worden, in dem Beobachtungen und Schlussfolgerungen während eines zehntägigen USA-Aufenthaltes (vom 16. bis 25. Mai 2007) geschildert worden waren. Darin hatte Scheinin bereits kritisiert, dass der Kommission nicht gestattet worden war, mit den Gefangenen von Guantánamo-Bay persönlich zu sprechen. Das sei in der UNO-Praxis ein einmaliger Vorgang. Andere Staaten wie die Türkei, Südafrika und Israel hätten sich bei ähnlichen Untersuchungen wesentlich kooperativer verhalten. Allerdings sei er nach seinem Besuch von der Regierung der Vereinigten Staaten dazu eingeladen worden, die Verfahren vor den Militärkommissionen zu beobachten. Diese Militärkommissionen waren vom gegenwärtigen Präsidenten George W. Bush im Jahr 2001 installiert worden. Das oberste Gericht der Vereinigten Staaten, der Supreme Court, hatte diese Militärkommissionen für unrechtmäßig erklärt, weil sie gegen die Genfer Konventionen zur Behandlung von Kriegsgefangenen verstießen.

    Scheinin führte in dem Bericht aus, die gegen die Gefangenen erhobenen Anklagen stünden nicht im Einklang mit internationalem Recht. Anklagen wie Terrorismus, Spionage, Unterstützung des Feindes und Verschwörung gingen über die unter das Kriegsrecht fallenden Anklagen hinaus. Scheinin wies auch darauf hin, dass die Chance auf einen fairen Prozess durch die langjährige Inhaftierung der Gefangenen immer mehr schwinde: „Die Inhaftierung von Personen für einen Zeitraum von mehreren Jahren ohne Anklageerhebung unterminiert das Recht auf ein faires Verfahren grundsätzlich.“

    Bereits im Februar 2006 hatten Fachleute der Vereinten Nationen den USA in einem Bericht vorgeworfen, in dem Lager auf Kuba Foltermethoden anzuwenden und die Schließung des Lagers gefordert.

    Die jetzige Kommission war von der UNO-Menschenrechtskommission für einen Zeitraum von drei Jahren (2005-08) eingesetzt worden und Martin Scheinin als „Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten beim Kampf gegen den Terrorismus“ eingesetzt worden. Scheinin ist Rechtsprofessor an der Åbo Akademi. Die Kommission ist beauftragt weltweit die Einhaltung von elementaren Menschenrechten im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus zu untersuchen und darauf zu drängen, dass die Recht von Gefangenen von den Regierungen beachtet werden.

    Das US-Verteidigungsministerium reagierte auf den Bericht mit Zurückhaltung. Der Bericht werde geprüft, hieß es aus dem Ministerium. Ein Ministeriumssprecher erklärte, die Häftlinge von Guantánamo hätten einen besseren Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren als andere feindliche Kämpfer in der Geschichte der Kriegführung.

    Scheinin sagte, er sei von der US-Regierung benachrichtigt worden, dass für bis zu 80 Gefangene von Guantánamo Verfahren vor Militärtribunalen geplant seien und dass die Vereinigten Staaten beabsichtigten, die restlichen Gefangenen in ihre Heimatländer oder in Drittländer zurück zu schicken. Die UN werden, so Scheinin, mit den USA eng zusammenarbeiten um die Häftlinge in Einklang mit dem internationalen Recht in ihr gewünschtes Zielland zu bringen. +wikinews+

  • Guantanamo
  • 06 Oktober 2007

    UN-Gesandter Gambari berichtete im UN-Sicherheitsrat über Lage in Myanmar

    New York (Vereinigte Staaten), 06.10.2007 wikinews – Der UN-Sondergesandte Ibrahim Gambari äußerte sich gestern vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen über Eindrücke und Einschätzungen seiner Reise nach Myanmar (ehemals Burma), nachdem er zuvor UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon über seinen mehrtägigen Aufenthalt in dem ostasiatischen Land informiert hatte. Gambari kritisierte die Militärführung des Landes scharf wegen ihres Vorgehens gegen die Demonstranten, die sich in den letzten 14 Tagen an Protesten beteiligt hatten. Er sprach laut Spiegel Online von „andauernde[n] und beunruhigende[n] Berichte[n] über Misshandlungen durch uniformierte und nicht uniformierte Kräfte besonders während nächtlicher Razzien“. Menschen würden verschwinden und Mönche seien in großer Zahl verschleppt worden. Buddhistische Klöster seien teilweise immer noch blockiert. Er forderte die Regierung des Landes dazu auf, politische Gefangene freizulassen.

    Unterdessen wurde bekannt, dass das staatlich kontrollierte Fernsehen erstmals seit 2003 die unter Hausarrest stehende Friedensnobelpreisträgerin und Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi im Fernsehen zeigte, als der UN-Botschafter mit ihr zu einem Gespräch zusammentraf. Die staatlichen Medien verbreiteten außerdem, das Militär habe in den vergangenen Tagen insgesamt in 18 buddhistischen Klöstern Razzien vorgenommen und mehr als 700 Mönche inhaftiert.

    02 Oktober 2007

    UNO wird über Todesstrafe abstimmen

    Aus Presseerklärung von Amnesty-International v. 2.10.2007:

    Im Dezember stimmt die UN-Generalversammlung über einen weltweiten Hinrichtungsstopp ab.

    Nach Ansicht von amnesty international (ai) eine historische Chance für die Menschenrechte. Die Staaten, die die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft haben, hätten die Stimmen für die nötige Mehrheit. Dennoch fürchtet ai, dass diese Mehrheit wegen politischer Absprachen nicht zustande kommt. Am Vortag des Internationalen Tages gegen die Todesstrafe (10. Oktober) ruft ai deswegen mit einer öffentlichen Aktion in Berlin die UN-Staaten zu einem "Ja" für den Hinrichtungsstopp auf.

    "Bei UN-Entscheidungen spielen politische Allianzen und Abhängigkeiten eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Die Staaten mit Todesstrafe werden versuchen, andere Staaten auf ihre Seite zu ziehen, um einen Hinrichtungsstopp zu verhindern", sagte Oliver Hendrich, ai-Experte gegen die Todesstrafe. "ai wird sich mit der EU und anderen Staaten für ein Ende des staatlichen Tötens einsetzen."

    Seit Jahren beobachtet ai den Trend zu einer Welt ohne Todesstrafe. Etwa zwei Drittel aller Länder wenden die Todesstrafe nicht mehr an. Doch ein Großteil der Weltbevölkerung lebt weiterhin in Ländern, in denen die Todesstrafe gilt. Weltweit sitzen derzeit mehr als 20.000 Menschen im Todestrakt. 2006 wurden mindestens 1.591 Menschen hingerichtet und mindestens 3.861 zum Tode verurteilt.

    Weltkarten und Hintergrundmaterial zur Todesstrafe finden Sie unter http://www.amnesty-todesstrafe.de/

    inidia   http://todesstrafe.blogspot.com und www.dialoglexikon.de/todesstrafe.htm

    24 September 2007

    Ban Ki Moon kritisiert Klima-Politik

    In einem Gastbeitrag für den Berliner Tagesspiegel kritisiert UN-Generalsekretär Ban Ki Moon die zögerliche Klima-Politik. Es sei zu fordern, dass die Hauptlast von den Staaten zu tragen sei, die Hauptverursacher sind.

    Das ist richtig. Die USA und anderen G8-Staaten müssen sich angesprochen fühlen. Aber auch jene Staaten, die als OPEC für den Ausverkauf der fossilen Energie-Ressourcen mitverantwortlich sind. -msr-

    14 September 2007

    UNO stärkt Ureinwohnerrechte

    Gegen die Stimmen von USA, Kanada, Australien und Neuseeland, bei Enthaltung von elf weiteren Staaten (z.B. Russland) verabschiedeten die Vollversammlung der Vereinten Nationen nach ca. zwanzigjährigen Verhandlungen eine Charta, die bedeutsame Rechte der weltweit etwa 370 Mio. Ureinwohner gegenüber zugewanderten Mehrheitsgesellschaften stärkt. So wird den indigenen Völkern das Recht auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit, eigenes Land und Bodenschätze zugebilligt. Inwieweit diese völkerrechtliche Charta bindend für die von ihr betroffenen Staaten bindend ist, dürfte ein komplizierter Klärungsprozess werden.

    -msr-

    26 Juni 2007

    Irak: UNESCO unterstützt Wiederherstellung der „Goldenen Moschee“

    Paris (Frankreich) / Amman (Jordanien), 26.06.2007 – Der Al-Askari-Schrein in der nordirakischen Stadt Samarra, auch bekannt als „Goldene Moschee“, war bereits zweimal Ziel von Terroranschlägen. Am 22. Februar 2006 stürzte nach einem Sprengstoffanschlag die vergoldete Kuppel der Moschee ein. Am 13. Juni dieses Jahres stürzten nach einem erneuten Terrorangriff zwei 36 Meter hohe Minarette ein. Jetzt soll das wichtigste Heiligtum der Schiiten mit Unterstützung durch die UNESCO wieder aufgebaut werden. Dies gaben UNESCO-Sprecher heute in Paris bekannt. Die gemeinsame Absichtserklärung wurde heute in Amman (Jordanien) von Mohamed Djelid, Direktor des irakischen UNESCO-Büros und Hak Al-Hakeem für die irakische Regierung unterzeichnet.

    Für die Wiederherstellung der Moschee wird ein Budget in Höhe von 8,4 Millionen US-Dollar bereitgestellt. Davon steuert die UNESCO 5,4 Millionen US-Dollar bei, die Regierung des Irak trägt restlichen 3 Millionen. Der Wiederaufbau soll beginnen, sobald die Lage sicher genug ist, und zehn Monate dauern.

    Die „Goldene Moschee“ ist eines der Hauptheiligtümer der Schiiten, die die Bevölkerungsmehrheit im Irak stellen. In dem Schrein befinden sich die Gräber des 868 gestorbenen Ali Ibn Mohammed Al-Hadi und seines 874 gestorbenen Sohnes Hassan Al-Askari. Die beiden Imame sind nach Ansicht der Schiiten die rechtmäßigen Nachfolger des Propheten Mohammed.

    UNESCO-Generaldirektor Koïchiro Matsuura begründete das Engagement der UNESCO mit den Worten: „Die Achtung des Kulturerbes ist eines der Grundprinzipien des Wiederaufbaus für den Irak und ein entscheidender Schritt zur nationalen Aussöhnung.“
    +wikinews+

    14 Juni 2007

    Kurt Waldheim ist tot

    Wien (Österreich), 14.06.2007 – Der frühere österreichische Bundespräsident und ehemaliger UN-Generalsekretär Kurt Waldheim ist am Donnerstag um 12.45 Uhr im Alter von 88 Jahren gestorben. Er erlag nach Angaben seiner Familie einem Herz-Kreislauf-Versagen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur APA starb er im Kreise seiner Familie.

    Ende Mai wurde Kurt Waldheim wegen eines fiebrigen Infekts in das Wiener Allgemeine Krankenhaus (AKH) eingeliefert. Dort lag er zeitweilig auf der Intensivstation. Er durfte jedoch vor wenigen Tagen in seine Wohnung zurückkehren.

    Kurt Waldheim wurde am 21. Dezember 1918 als Sohn eines Lehrers in Niederösterreich geboren. Er studierte Jura und absolvierte eine Diplomatenausbildung. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde er zur Wehrmacht eingezogen und diente als Offizier zuerst in Russland und später auf dem Balkan. 1945 trat er in den Auswärtigen Dienst ein. Bis 1962 hatte er unterschiedliche Ämter inne.

    Von 1964 bis 1968 und 1970/1971 war Kurt Waldheim UN-Botschafter Österreichs. 1971 wurde Kurt Waldheim, obwohl nie einer Partei angehörend, von der ÖVP erstmals als Kandidat für die Bundespräsidentenwahlen nominiert. Von 1968 bis 1970 war der parteilose Politiker Außenminister. Kurt Waldheim war von 1972 bis 1981 UN-Generalsekretär und von 1986 bis 1992 österreichischer Bundespräsident. +wikinews+

    19 Februar 2007

    KEINE VORMACHT FÜR G8 !

    Vom 2. bis 10. Juni 2007 soll in Bad Doberan der sogenannte "Weltwirtschaftsgipfel" stattfinden. Das sind die "G-8-Staaten" USA, Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Großbritannien und Russland.
    Das Treffen sollte nicht "Weltwirtschaftsgipfel", sondern ausschließlich "G8-Gipfel" werden, denn das Kartell der wirtschaftlich und militärisch Stärksten, die sich Weltentscheidungen anmaßen, ist nicht von der Welt legitimiert, sondern von Bevölkerungen, die sie mit nationalistischen "Patriotismus-Debatten" korrumpieren, als fehle es irgendwo an Patriotismus nebst Neolonialismus.
    Jeder dieser G8-Politiker führte Wahlkämpfe mit Parolen wie: "Deutschland muss wieder Spitze sein!", "Russland soll wieder ...", "Amerika soll wieder ...", - die politische Macht wird in den G8 wie noch immer in den meisten Staaten der Welt mit "Welträuber-Parolen" gewonnen.
    Kein einziger G8-Politiker vertritt eine Weltdemokratie-Position, die lauten müsste, dass jedem Menschen gleiche Bedeutung in Menschheitsentscheidungen zusteht.
    Kein einziger G8-Politiker will die UNO in Richtung auf Weltdemokratie reformieren, allenfalls verstehen einige von ihnen unter "UNO-Reform", dass sie in den Kreis der privilegierten Kreis Ständigen Weltsicherheitsmitglieder aufgenommen werden, als sei dieses bedeutendste Weltgremium wie der DAX - und die Kapitalstärksten haben das Sagen.
    All das erkennen auch diejenigen, die noch immer "Globalisierungskritiker" genannt werden und schon mit solcher Selbstbezeichnung wichtige Aufklärungschancen verpassen, ihren diametralen Gegnern in die Hände spielen, den nationalistischen "Globalisierungsgegnern".
    Es ist das Dilemma so vieler Kritik, dass sie sich in der Negation so unendlich leichter tut als in positiver Programmatik samt passender Sprache. Deshalb weise ich auf eine der positiven Ausnahmen hin, auf die "Umweltbewegung", die sich mit der Bezeichnung "Umweltkritiker" schwerer getan hätte.
    Steht statt einer positiven Forderung die Ablehnung im Vordergrund, so darf nicht wundern, wenn die falschen Leute mitmarschieren und sonstig vom Protest profitieren, während die vernünftigeren Menschen verschreckt im Fernsehsessel bleiben und Krawall-Demos präsentiert bekommen. Krawalle, die ihren Anteil daran haben, dass Bush & Co. für die kleineren Übel gehalten werden, obwohl sie nie Farbeier warfen, wohl aber Bomben. Und das in Massen.
    "Globalisierungskritiker" ist eine missverständliche Bezeichnung, wenn es doch wesentlich um Weltdemokratisierung geht. Dann sollte sie sich auch so und nicht anders nennen (lassen) >> "Weltdemokratisierer" oder www.Weltdemokraten.de (letzte Nacht "gegründet", bevor es noch Beklopptere als ich tun:-)

    "Keine Macht für G8!" ?
    So lautet das diesjährige ATTAC-Motto verwegen, aber es kann nicht um Entmachtung gehen, sondern um die weltdemokratische Machtlimitierung.
    "Keine Vormacht für G8!" wäre die richtigere Losung. So wird es gemeint sein, aber dann darf man auch nichts anderes tröten.
    Die betreffende ATTAC-Website befindet sich noch "im Aufbau" und vielleicht merken sie dann, dass sie mit den beiden fertigen Seiten "Soziale Rechte" und "Ökologische Rechte" das politische Pferd von hinten aufsattelten und das Motto vernünftiges Maß überschreitet.
    Merkel & Co. sollen ihr Treffen veranstalten, aber "friedlich belagert", damit sie und die Weltöffentlichkeit mitbekommen, dass es kein "Weltwirtschaftsgipfel" ist, sondern ein "Schurken-Kartell" ist, solange sie ihre Weltentscheidungen nicht unter den Vorbehalt der Vereinten Nationen stellen, deren demokratische Reform sie künftig nicht mehr blockieren dürfen.
    -MSR- >> Archiv >> Diskussion

    23 Dezember 2006

    Zur Rechtmäßigkeit der Iran-Sanktionen

    Betreff: Resolution 1737 vom 23.12.2006

    Der Weltsicherheitsrat beschloss einstimmig Sanktionen gegen den Iran.

    Insbesondere handle es sich um ein Technologie-Embargo, das sich gezielt gegen das dem Iran vorgeworfene Streben nach Atomwaffen und Trägermitteln richte.

    Der Iran protestierte gegen die Entscheidung umgehend. Die Sanktionen würden jeglicher Rechtsgrundlage entbehren, verstoße gegen die UN-Charta, gehe über die Zuständigkeit des Weltsicherheitsrats hinaus, hindere den Iran gleichwohl nicht an der Fortsetzung seines nach Maßgabe des Atomwaffensperrvertrags "friedlichen" Atomprogramms.

    Als der iranische Vertreter als Gast des Weltsicherheitsrates den Protest vorbrachte, schienen die Gesichter der Ratsmitglieder lang und ratlos - oder selbstzufrieden am Protest vorbei. Aber es gibt gute Argumente gegen den iranischen Protest:

    1. Die Rechtsgrundlagen könnten besser sein, aber gegen einen Staat, der gegen einen anderen Staat Krieg führt, reichen die Rechtsgrundlagen allemal zur Verhängung von Sanktionen aus.
    Der Iran ist solch ein Staat, fordert die "Auslöschung Israels" und rühmt sich solcher Feindschaft durch Unterstützung der gegen Israel Krieg führenden Kräfte.
    Bereits darin ist der Tatbestand des Art.39 VN-Charta in den Alternativen Bedrohung und Friedensbruch erfüllt.
    Die Rüstungsanstrengungen des Iran, insbesondere die Entwicklung weitreichender Raketen und das Uran-Anreicherungsprogramm, lassen den Verdacht entstehen, dass es dem Iran um die Erlangung militärischer Fähigkeiten über den Terrorismus hinaus geht.
    Die wiederholte und hartnäckige Holocaust-Leugnung trägt ihr Übriges dazu bei, dass der iranischen Führung ein Realitätsverlust vorzuwerfen ist, der sich in kriegerischen Handlungen fortsetzen könnte.

    Dass der Iran das Streben nach Atomwaffen bestreitet, soll hohe Aufmerksamkeit haben, aber "in dubio pro reo" schließt nicht die Beschränkung der internationalen Kooperation.

    Die Erforderlichkeit der Sanktionen ist zu bejahen, denn der Iran verwirkte durch eigenes Verhalten das Recht auf Teilhabe am atomaren Wissen.
    Der Iran verkennt den Zusammenhang zwischen diesem Recht und dem Vertrauen, auf dem die atomare Teilhabe beruht.

    Die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen ist ebenfalls zu bejahen, soweit sie der Öffentlichkeit dargelegt ausschließlich Atomwaffenbefähigung und Trägermittel betreffend, andererseits zeugen die Erfahrung im früheren Ost-Westhandel von den Schwierigkeiten in der Praxis, aber dann ist es an Teheran, die Voraussetzungen für die Entbehrlichkeit der Sanktionen zu schaffen.

    Die Geeignetheit der Sanktionen ist ebenfalls gegeben, wenngleich möglicherweise nur als Zeitgewinn, denn der Iran erklärte bereits mehrfach trotzig, an seinem Atomprogramm auch gegen die Beschlüsse des Weltsicherheitsrates nicht nur festzuhalten, sondern sie zu intensivieren und notfalls im Geheimen weitertreiben zu wollen.
    Das zerrüttet die ohnehin zerrütteten Vertrauensbeziehungen noch mehr, aber die iranischen Machthaber verkennen, dass in der Politik im Unterschied zur Mathematik "falsch" Steigerungsformen hat, die es zu vermeiden gilt.

    Die Sanktionen schaffen Zeitgewinn, aber dieser Zeitgewinn darf nicht vertan werden. Es genügt nicht, Die Überwachung der Sanktionen würde nicht genügen. Es braucht Aufbau einer Diplomatie, die den Nahostfrieden bringt und den Atomwaffenstaaten ein Regime der Gleichbehandlung aufdrängt, also auf Privilegien zu verzichten, denen sie mit Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrages Abhilfe versprachen: die atomwaffenfreie Welt.

    Der Iran-Konflikt, wie auch der Konflikt mit Nordkorea, sollte Veranlassung sein, um diese entscheidenden Schritte zu gehen. Niemand sollte sich des Anlasses scheuen, dass es ausgerechnet solche Regimes sind, die zum Umdenken bringen.

    2. Die Zuständigkeit des Weltsicherheitsrates sehe auch ich als unterentwickelt an, fordere deshalb eine umfassende Reform der Vereinten Nationen einschließlich der Gewaltenteilung, Anrufbarkeit des Weltgerichtshofs, aber wenn das noch immer nicht ist, solange ist der Weltsicherheitsrat in seiner Zuständigkeit anzuerkennen.
    Die Zuständigkeit des Weltsicherheitsrats ergibt sich ebenfalls aus Art.39 ff. VN-Charta.

    Zur Ungleichbehandlung: Bliebe der iranische Einwand, dass der Weltsicherheitsrat Iran und Israel mit zweierlei Maß behandle und die Atomwaffenmächte anderen Staaten Rechte bestreiten, die sie für sich selbst in Anspruch nehmen.
    Es ist unmoralisch, wenn Atomwaffenmächte anderen Staaten die Atomwaffenfähigkeit verbieten, aber die eigene Unrechtmäßigkeit macht andere Unrechtmäßigkeit nicht rechtmäßig.

    Zur Rechtskraft: Der Iran, Nordkorea, aber auch Israel und andere sollten lernen, dass auch unwillkommene Entscheidungen der Weltorganisation für jeden Staat in Gemeinschaft mit der Welt besser sind als Trotz und Krieg, wie auch jede Privatperson in einem Rechtsstaat besser beraten ist, sich ungerechten Gerichtsurteilen zu fügen, als es auf die Länge des Messers ankommen zu lassen.


    msr >> Diskussion
    Art.39 ff. VN-Charta, Atomwaffenmächte

    15 Oktober 2006

    UN-Resolution nach Atomwaffentest Nordkoreas

    New York (Vereinigte Staaten), 15.10.2006 – Als Reaktion auf den Atomwaffentest Nordkoreas am 9. Oktober hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gestern mit 15 Stimmen (und damit einstimmig ohne Enthaltung) eine Resolution gegen Nordkorea beschlossen. Darin ist vorgesehen, jeglichen Import und Export von Gütern in Nordkorea nach mitgeführten Waffen zu untersuchen. Auch sollen Materialen, die zur Herstellung nuklearer Sprengkörper verwendet werden können, genauer unter die Lupe genommen werden. Zudem verbietet sie Nordkorea alle weiteren Atomwaffentests und den Start von Raketenwaffen und ähnlichen Flugkörpern sowie verpflichtet den Staat zu einer Angabe über in diesem Land vorhandene Massenvernichtungswaffen.

    Nachdem die „Resolution Nummer 1718“ mehrfach revidiert worden war, wird darin Gewalt zur Geltendmachung nicht mehr vorgesehen. Laut UN-Botschafter John Bolton sei dies unbefriedigend, erfülle aber die Hauptziele. China und Russland forderten die Änderungen der von den USA vorgeschlagenen Resolution. Kurz nach Bekanntgabe der Resolution verurteilte der nordkoreanische UN-Botschafter Pak Gil Yon das Papier und kritisierte den Sicherheitsrat. US-Präsident George W. Bush strebte in seiner wöchentlichen Radioansprache Kooperation mit den Vereinten Nationen an.

    Die Existenz des unterirdisch durchgeführten Atomwaffentests war zwischendurch angezweifelt worden. Zwar war ein Erdstoß der Stärke 4,2 gemessen worden, allerdings kann dieser auch durch einen nicht-nuklearen Sprengkörper ausgelöst worden sein. Die Regierung der Vereinigten Staaten hatte zuerst davon gesprochen, dass keine Strahlung gemessen worden war. Später allerdings habe die Regierung, so der amerikanische Nachrichtensender CNN, diese Meldung zurückgezogen, und sie besitze nun doch Messwerte, die einen Atomwaffentest bewiesen. Diese Meldung wurde noch nicht von der Regierung bestätigt. +wikinews+

  • Atomwaffentest
  • 06 Oktober 2006

    Einsatz der Deutschen Marine im Rahmen der UNIFIL beginnt am 18. Oktober

    Berlin (Deutschland) / Limassol (Zypern), 06.10.2006 – Der deutsche Verteidigungsminister, Franz Josef Jung (CDU), teilte gestern in Berlin mit, der UNIFIL-Einsatz der Deutschen Marine vor den Küsten des Libanon beginne am 18. Oktober. Deutsche Schiffe waren am Mittwoch in ihrem Stützpunkthafen Limassol auf Zypern eingetroffen, nachdem sie am 21. September aus Wilhelmshaven ausgelaufen waren. Das Führungsschiff des deutschen UNIFIL-Kontingents ist die „Mecklenburg-Vorpommern“. Der Auftrag der acht deutschen Schiffe, unter denen sich zwei Fregatten (neben der „Mecklenburg-Vorpommern“ die Fregatte „Karlsruhe“), vier Schnellboote („Hyäne“, „Dachs“, „Ozelot“ und „Nerz“) und zwei Versorgungsschiffe befinden, lautet: „Unterbindung des Waffenschmuggels der Hisbollah-Miliz auf dem Seewege in den Libanon“. Im Einsatzbefehl der UNO heißt es wörtlich: „Die UNO-Truppen im Südlibanon sind befugt, Gewalt gegen feindliche Aktionen jeder Art anzuwenden.“ Die konkrete Beschlagnahme von Waffenlieferungen obliegt jedoch den libanesischen Streitkräften.

    Zurzeit liegen die deutschen Kriegsschiffe noch im Hafen Limassol. Vor dem Beginn ihres Einsatzes müssen noch kleinere Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden.

    Neben der deutschen Bundesmarine sind Seestreitkräfte aus den Niederlanden, Norwegen, der Türkei, Bulgarien, Griechenland und Dänemark an dem Einsatz beteiligt, insgesamt rund 2.200 Soldaten. Das vom Bundestag beschlossene UNIFIL-Mandat dauert bis August 2007. Der israelische Ministerpräsident Schimon Peres sagte am Mittwoch, der Einsatz der Bundesmarine könne möglicherweise früher abgeschlossen werden als erwartet, wenn die libanesische Armee die Sicherung der libanesischen Küste selbst übernehmen könne. Peres brachte erneut seine Wertschätzung für den Einsatz der Bundesmarine zum Ausdruck.

    Der syrische Präsident Baschar al-Assad hatte in einem Interview mit dem Spiegel bestritten, dass die Mission der UNIFIL vor der Küste eine realistische Chance auf Erfolg habe. Die Hisbollah habe das Recht auf Bewaffnung und besitze gegenwärtig schon mehr Waffen als genug. Syrien gilt als Hauptunterstützer der radikal-islamischen Hisbollah. +wikinews+


  • Libanonkrieg
  • 13 September 2006

    Elfenbeinküste: Umweltprogramm der Vereinten Nationen untersucht Giftmüll

    Abidjan (Elfenbeinküste), 13.09.2006 – Auf Anfrage der ivorischen Regierung werden Experten des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) untersuchen, ob der Giftmüll, der in der Großstadt Abidjan deponiert wurde, illegal aus Europa importiert wurde. Dies gab das UNEP in einer am 8. September veröffentlichten Pressemitteilung bekannt. Inzwischen sind offiziellen Angaben zufolge sechs Menschen gestorben, die dem Giftmüll ausgesetzt waren. Etwa 10.000 Menschen haben wegen Vergiftungserscheinungen (Erbrechen, Durchfall, Unwohlsein, Hautausschlägen und Kopfschmerzen) Krankenhäuser aufgesucht.
    Das dem UNEP zugeordnete Sekretariat für die Basler Konvention wird nach eigenen Angaben untersuchen, wer für den Giftmüllskandal rechtlich verantwortlich ist und ob Gelder aus dem Fonds des Sekretariats zugunsten der durch den Giftmüll geschädigten Menschen eingesetzt werden können. Die Basler Konvention sieht vor, dass Staaten, die giftige Abfälle exportieren, eine schriftliche Genehmigung des Landes benötigen, das den Giftmüll importiert. Zudem muss beim Transport giftiger Abfälle ein Dokument mitgeführt werden, in dem genau aufgelistet ist, welche Stoffe die Fracht enthält. Werden die Bedingungen der Basler Konvention nicht erfüllt, müssen diejenigen, die für den illegalen Müllexport verantwortlich sind, den Müll wieder in das Ursprungsland zurückverfrachten und für die Folgekosten aufkommen. Die Europäische Union hat die Konvention in verschärfter Form ins europäische Recht aufgenommen. So ist es Mitgliedsstaaten der EU untersagt, giftige Abfälle in Entwicklungsländer zu exportieren. Achim Steiner, der Exekutivdirektor des UNEP, wird in einer Pressemitteilung des von ihm geleiteten UN-Programms mit folgenden Worten zitiert: „Die Katastrophe von Abidjan ist ein schmerzhafter Fall menschlichen Leidens, das durch illegale Müllablagerung verursacht wurde.“ Ein anderer UN-Vertreter gab am Dienstag bekannt, dass die giftigen Abfälle auch in das Meer gelangt seien und ein Gebiet belasteten, in dem Gemüse angebaut werde. Youssouf Omar, ein UN-Koordinator für humanitäre Angelegenheiten, äußerte die Befürchtung, die giftigen Abfälle könnten in die Nahrungskette gelangt sein.
    Unterdessen hat der UN-Nothilfekoordinator bestätigt, dass bei ihm am 4. September eine Anfrage für internationale Unterstützung in dieser Angelegenheit eingegangen ist. Demnach ist die Elfenbeinküste nicht in der Lage, das Problem alleine zu lösen. Insgesamt werden laut UNEP-Pressemitteilung für mittel- und langfristige Maßnahmen 13,5 Millionen US-Dollar benötigt. Der UN-Nothilfekoordinator hat eine Anfrage an die EU gestellt, die einen Teil der Gelder bereitstellen soll. In den Niederlanden, dem Land, in dem das für den Transport des Abfalls von Europa in den Hafen von Abidjan zuständige Unternehmen Trafigura registriert ist, hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Trafigura bestreitet, für die Entsorgung des Mülls in einem Wohngebiet verantwortlich zu sein. Er hat eigene Experten nach Abidjan geschickt, die die ivorischen Behörden beraten sollen. Laut Trafigura war die ivorische Firma „Tommy“ für das Entladen des von Trafigura gecharterten griechischen Frachters zuständig gewesen. Das niederländische Unternehmen hat nach eigenen Angaben alle internationalen Verträge eingehalten. Sieben Staatsbürger der Elfenbeinküste, unter ihnen die drei Vorsitzenden der Unternehmen „Tommy“, „Puma Energie“ und „Waibs“ wurden wegen der illegalen Müllentsorgung inzwischen festgenommen.
    Bei den in der Nähe von Abidjan deponierten Abfällen handelt es sich um 581 Tonnen giftige Substanzen. Die deutsche Tageszeitung „Die Welt“ bezeichnet den Vorfall in einem online veröffentlichten Artikel als den „bislang größten bekannt gewordenen Giftmüllskandal in Afrika“. Carlo Piccinini, ein Mitarbeiter des Roten Kreuzes, sagte, die genaue Zusammensetzung der giftigen Abfälle sei bislang noch nicht bekannt. Wegen des Giftmüllskandals war in der letzten Woche das komplette ivorische Kabinett zurückgetreten. Die oppositionelle ivorische Zeitung „Le Jour Indépendant“ gibt der Regierung und Präsident Laurent Gbagbo eine Mitschuld an der Lagerung giftiger Abfälle in dem Wohngebiet. In einem Artikel der Zeitung heißt es, der Präsident habe von dem Müll gewusst und bewusst weggesehen. +wikinews+