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13 Juli 2006

First Nations in Kanada wählen National Chief

Vancouver (Kanada), 13.07.2006 – In Vancouver hat die Versammlung der First Nations Phil Fontaine für eine weitere Amtszeit zum „National Chief“ gewählt. Der National Chief ist der Anführer der First Nations, der indianischen Bevölkerung Kanadas. Er wird alle drei Jahre gewählt. Die Versammlung hat für die indianische Bevölkerung neben ihrer politischen auch eine starke kulturelle Bedeutung.

Fontaine von der „Sagkeeng First Nation“ in Manitoba setzte sich mit 373 Stimmen gegen Bill Wilson von der „Cape Mudge First Nation“ in Britisch-Kolumbien durch, der 117 Stimmen erhielt.

Fontaine war bereits von 1997 bis 2000 und in den letzten drei Jahren National Chief. Er war 2005 am Abkommen von Kelowna beteiligt, in dem Paul Martin kurz vor seiner Abwahl als Premierminister Kanadas den First Nations und anderen Ureinwohnern Kanadas finanzielle Unterstützung in einer Höhe von fünf Milliarden kanadischen Dollar innerhalb der nächsten fünf Jahre versprach. Von der neuen konservativen Regierung unter Stephen Harper wurde das Abkommen jedoch faktisch fallen gelassen.

Zu Fontaines weiteren Verdiensten gehört das Aushandeln einer Entschädigungszahlung in Höhe von zwei Milliarden Dollar für den Missbrauch von Kindern in kirchlichen Internaten, in die indianische Kinder zwischen 1870 und 1970 zwangsweise verbracht wurden.

Sein Konkurrent Wilson, ein früherer stellvertretender Chief der Versammlung, sah das Scheitern des Abkommens von Kelowna als Anzeichen, dass ein Wechsel an der Spitze der First Nations notwendig sei, um die Beziehungen zur neuen Regierung in Ottawa zu verbessern. +wikinews+

25 Mai 2006

Nationalpreis 2006

Herbert-Hoover-Realschule erhält Deutschen Nationalpreis

Die Herbert-Hoover-Realschule im Berliner Stadtteil Wedding erhält dieses Jahr den mit 75000 Euro dotierten Deutschen Nationalpreis. Die SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern der Realschule werden damit für ihren gemeinsam gefassten Beschluss gewürdigt, die Schulordnung um die Verpflichtung zu ergänzen, dass Schülerinnen und Schüler im unmittelbaren Geltungsbereich der Schule grundsätzlich Deutsch sprechen. Nach Ansicht der Nationalstiftung unterstreiche "diese Eigeninitiative der Schule die Bedeutung der Sprache als Integrationsvoraussetzung, ohne die kulturellen Wurzeln der beteiligten Menschen anzutasten". Die Verpflichtung habe also den Zweck, die Entwicklung eines "gemeinsamen, niemand ausschließenden Schullebens und künftiger Berufsaussichten" zu fördern.

Bekannt wurde die Herbert-Hoover-Realschule zu Beginn des Jahres 2006, als sie zwei Wochen lang im kritischen Licht der öffentlichen Meinung stand. Mit dem von bestimmten Interessengruppen popularisierten Vorwurf, sie würde als staatliche Institution die sprachliche Selbstbestimmung der SchülerInnen "nichtdeutscher Herkunftssprache" verletzten, und unter dem von den Massenmedien als "Deutschpflicht auf dem Schulhof" betitelten Thema, drang sie ins kollektive Bewusstein der sich informierenden Bevölkerung ein.

Stein des Anstoßes war eine Regel in der Schulordnung, die explizit festschreibt, dass Deutsch die ausschließliche Schulsprache der Herbert-Hoover-Realschule darstellt und alle ihr angehörenden SchülerInnen dazu verpflichtet sind, "sich im Geltungsbereich der Hausordnung nur in dieser Sprache zu verständigen".

Die von Lehrern, Eltern und Schülern paritätisch besetzte Gesamtkonferenz hatte diese Regel in einem demokratischen Verfahren im Februar 2005 beschlossen, nachdem ihr Sinn und Zweck mit allen 14 Klassen diskutiert worden war. Die Anwendung dieser Verpflichtung, die vielmehr symbolisch und regulierend erfolgt, wurde also bereits seit einem Jahr umgesetzt, als die öffentliche Meinung sich dafür zu interessieren begann.

Das Motiv, die bereits bestehende Schulordnung mit diesem Passus zu erweitern, erwuchs aus der für die Verantwortlichen intolerabel gewordenen Situation, verbale und physische Gewalttätigkeiten zwischen den SchülerInnen nicht mehr schlichten zu können.
Einer vermittelnden Verständigung, die sich auf sprachliche Gleichheit zwischen den Sprechenden gründet, standen zwei Hindernisse im Wege: Einerseits bedienten sich die SchülerInnen ihrer jeweiligen Muttersprache als Instrument zur Ausübung diskriminierenden Verhaltens und andererseits blieb den StreitschlichterInnen aufgrund ihrer unzureichender Sprachkompetenzen ein direkter Zugang zu den jeweiligen Konfliktparteien verwehrt.

Um eine Konfliktreduktion und positive Abhängigkeit innerhalb und zwischen den verschiedenen (Sprach)Gruppen an der Hoover-Schule zu erreichen, diskutierten im Herbst 2004 die an der Gesamtkonferenz beteiligten Gremien über Möglichkeiten einer nachhaltigen Herabsetzung des zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden "massiven Gewaltproblems". Dabei entstand das Konzept der Deutschpflicht, mit dem die Schule auf eine grundsätzliche Veränderung in den Einstellungen und Verhaltensweisen ihrer SchülerInnen hinarbeitet.

Der verpflichtende Gebrauch der deutschen Sprache soll zukünftig Ausgrenzungsprozesse innerhalb der Schülerschaft verhindern sowie das Gemeinschaftsinteresse bestärken, um ein freundliches und kooperatives Verhalten zwischen den einzelnen (Sprach)Gruppen zu bewirken.
Dieses Gemeinschaftsinteresse stellt die nur kooperativ zu erreichende Absicht aller SchülerInnen dar, die Zielsprache Deutsch zu erlernen. Es resultiert u.a. aus dem Wissen, dass die Schule für die meisten der 336 SchülerInnen nichtdeutscher Herkunftssprache der einzige (öffentliche) Raum ist, in dem sie ihre Sprachkompetenzen üben und entfalten können. Des Weiteren liegt es im Interesse aller SchülerInnen (und auch der LehrerInnen), in den Interaktionen als Individuen anerkannt zu werden. Im Kern bedeutet das eine gerechte respektive soziale Kommunikation, die von den meisten SchülerInnen erst noch kultiviert werden muss.
Die von den betroffenen Gruppen gemeinsam realisierte Bearbeitung des Gewalt- und Kommunikationsproblems hat jedenfalls dazu geführt, dass die SchülerInnen sich mit der Idee der Deutschpflicht identifizieren konnten und einer normativen Regelung mehrheitlich zustimmten.

Nach Ansicht der Deutschen Nationalstiftung sei dieses gemeinsame Handeln, "in eigener Verantwortung Sprachprobleme pragmatisch anzugehen, die sich aus der wachsenden Zahl von Menschen mit nichtdeutscher Muttersprache ergeben"[1], vorbildlich. "Das Vorgehen ist weit über Berlins Grenzen hinaus zu einem Beispiel eigener Interessenwahrung im Rahmen einer aktiven Zivilgesellschaft geworden", heißt es in ihrer Erklärung.
Die Verleihung des Nationalpreises findet am 27. Juni um 11 Uhr in der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt statt. Die Laudatio wird der Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) halten.

Kommentar von Alexander Schminke 26.05.2006

[1] Hamburger Abendblatt, "Berliner Schule erhält Nationalpreis für »Verdienste um die Einheit Deutschlands«", unter: www.abendblatt.de/daten/2006/05/26/566584.html?prx=1

14 Juli 2005

Terrorismusgefahr - Kommt die flächendeckende Videoüberwachung?

Berlin (Deutschland), 14.07.2005 – Nach den Terroranschlägen von London in der vergangenen Woche und den durch Videodaten ermöglichten ersten Fahndungserfolgen der britischen Polizei entbrennt in Deutschland die Diskussion über eine stärkere Überwachung durch Polizei und Verfassungsschutz.

Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) forderte in der Berliner Zeitung den Einsatz von V-Leuten in moslemischen Gemeinden: „Wir müssen von jeder Moschee wissen, was dort passiert.“ Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) verlangte den verstärkten Einsatz der präventiven Telefonüberwachung. Insbesondere der verstärkte Einsatz der Videotechnik wurde von Unionspolitikern in die Diskussion gebracht. „Wir brauchen den umfassenden Einsatz der Videokameras auf rechtsstaatlicher Basis für öffentliche Plätze, Bahnhöfe, Flughäfen ...“, sagte der Innenminister Brandenburgs, Jörg Schönbohm (CDU). Der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz wandte sich im WDR gegen eine flächendeckende Absicherung durch Videotechnik. Wie das Beispiel London zeige, schrecke diese Technik niemanden ab. Allerdings könne die Technologie bei der Aufklärung dieser Verbrechen helfen.

Zur Zeit wird die Videoüberwachung in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten relativ restriktiv eingesetzt. Die Polizeigesetze der Länder und das Bundesdatenschutzgesetz regeln ihren Einsatz. Nach dem so genannten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ist eine flächendeckende Überwachung mit dem „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ nicht vereinbar.

Angesichts der Ausweitung der Sicherheitsdiskussion in Deutschland warnte der „Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland“ vor hysterischen Reaktionen. Die Muslime dürften nicht unter „Generalverdacht“ gestellt werden, sagte der Ratsvorsitzende Ali Kizilkaya im Deutschlandradio. Die Forderung des bayerischen Innenministers Beckstein nach einer schärferen Videoüberwachung der muslimischen Gemeinden mache ihm Angst. Terrorismus sei „eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft, die Muslime genauso bedrohe wie jeden anderen Bürger.“

Die aus Unionskreisen erhobene Forderung nach einer zentralen Anti-Terrordatei, auf die Polizei und Verfassungsschutz gemeinsamen Zugriff hätten, wurde aus Regierungskreisen zurückgewiesen. Einig sei man sich jedoch über eine so genannte Index-Kartei mit Fundstellenangaben über Behördeninformationen zu Terrorverdächtigen. Der als künftiger Innenminister einer CDU/CSU-geführten Bundesregierung gehandelte Fraktions-Vize Wolfgang Bosbach (CDU) fordert eine Sondersitzung des Bundestages, um eine solche Anti-Terror-Datei beschließen zu können. +wikinews+

23 Juli 2003

Kein Anti-Diskriminierungsgesetz?

KOALITION IM BUND WILL KEIN ANTI-DISKRIMINIERUNGSGESETZ
Nach einem Bericht des "Spiegel" vom 14.7.2003 will die rot-grüne Regierungskoalition im Bund in dieser Legislaturperiode kein Anti-Diskriminierungsgesetz beschließen. Eigentlich hätte die Bundesregierung bis zum 19.7. die Richtlinie der Europäischen Union über den Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der Herkunft umsetzen müssen. Damit würde beispielsweise verhindert, dass Vermieter, Kneipiers oder Versicherungen Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer Staatsangehörigkeit schlechter behandeln. Bundeskanzler Gerhard Schröder wollte jedoch angeblich keine neuen Regelungen, die von der Wirtschaft als Hemmnisse empfunden werden könnten.

-Sergiu- >> Diskussion

16 August 1999

Trauer um Ignatz Bubis

Der Interkulturelle Rat in Deutschland trauert um Ignatz Bubis, der Mitglied des Interkulturellen Rates war und dessen Arbeit seit den Anfängen vor 5 Jahren begleitet hat.

Nach der Rückkehr von der Beerdigung in Tel Aviv erklärte der Vorsitzende des Interkulturellen Rates, Jürgen Micksch: "Ignatz Bubis hat sich wie kein anderer für eine Überwindung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus eingesetzt. Ungezählt sind die Veranstaltungen, bei denen er sich für ein besseres Verständnis von Juden und Nichtjuden und für ein gutes Zusammenleben von Deutschen und zugewanderten Ausländerinnen und Ausländern eingesetzt hat. Sein Engagement ist für die weitere Arbeit des Interkulturellen Rates eine Verpflichtung.

Nicht vergessen ist sein Engagement für den Erhalt des im früheren Grundgesetz garantierten Asylrechts für politisch Verfolgte. Damals hatte er keinen Erfolg.

Dankbar sind wir für seine Unterstützung interreligiöser Dialoge. Als Vorsitzender des Zentralrates der Juden hat er Impulse gegeben, mit denen besonders die Beziehungen zwischen Juden, Christen und Muslimen in Deutschland verbessert wurden. Hier hat er bleibende Verdienste. Entstandene Ansätze sind nun auszubauen."

Im Interkulturellen Rat arbeiten Persönlichkeiten verschiedener gesellschaftlicher Gruppen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Religionsgemeinschaften, Migranten- und Menschenrechtsorganisationen, Kommunen und staatlichen Stellen, Medien und Wissenschaft zusammen.