10 Juli 2008

100 Mio. Euro für Kosovo?

Die Separatismus-Politik der Bundesregierung

Die Presseerklärung des Auswärtigen Amtes hat folgenden Wortlaut:

Bundesregierung stellt 100 Mio. Euro für Kosovo-Geberkonferenz zur Verfügung, 10.07.2008

Am morgigen Freitag (11.07.) findet in Brüssel auf Einladung der Europäischen Kommission eine internationale Geberkonferenz für Kosovo statt. Die Bundesregierung wird durch die Beauftragte des Auswärtigen Amts für Südosteuropa und die Türkei, Dr. Emily Haber, sowie den Beauftragten für Asien, Südosteuropa und Afghanistan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Friedrich Kitschelt, vertreten.

Ziel der Konferenz ist es, eine umfassende Unterstützung der internationalen Staatengemeinschaft zu mobilisieren, um die wirtschaftliche Entwicklung Kosovos voranzubringen und so zu einer nachhaltigen Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Strukturen des Landes beizutragen. Die Regierung der Republik Kosovo wird bei der Konferenz unter anderem durch Premierminister Hashim Thaçi, Vizepremierminister Hajredin Kuçi, sowie den Minister für Wirtschaft und Finanzen, Ahmet Shala, vertreten sein.

Die Bundesregierung wird morgen in Brüssel für den wirtschaftlichen und sozialen Aufbau in den Jahren 2008 und 2009 insgesamt 100 Mio. Euro zusagen. Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte bilaterale Geber Kosovos. Schwerpunkte der deutschen Zusammenarbeit sind die Energieversorgung, die Förderung von Energieeffizienz, die Wasser- und Abwasserentsorgung, die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, die Reform der Verwaltung und die Förderung von Grundbildung und beruflicher Bildung. Diese Schwerpunkte werden auch die Zusammenarbeit der kommenden Jahre prägen. Das Engagement Deutschlands orientiert sich stark am kosovarischen Entwicklungsplan und ist eng mit anderen Gebern abgestimmt.

Die Bundesregierung wird in Brüssel die Notwendigkeit von guter Regierungsführung und Entwicklungsorientierung im staatlichen Handeln und die Bedeutung des Minderheitenschutzes hervorheben.

Deutschland trägt zusätzlich über Mitgliedsbeiträge für die Mission der Vereinten Nationen in Kosovo (UNMIK), die ESVP-Rechtsstaatsmission EULEX Kosovo, die NATO-geführte internationalen Kosovo-Friedenstruppe (KFOR), die OSZE-Mission in Kosovo (OMIK) sowie das Büro des Internationalen Zivilen Repräsentanten (ICO) zur regionalen Stabilität und zum Aufbau Kosovos bei. Bis 2009 werden darüber hinaus jährlich 1,5 Mio. EUR aus dem Stabilitätspakt Südosteuropa zur Verfügung gestellt.


KOMMENTAR

"Geberkonferenz" klingt so nett humanitär, wäre da nicht die Kosovo-Aufrüstung gegenüber Serbien, als könne sich ein Staat mit weniger Einwohnern als Berlin ein "Heer" und Militärisches leisten. Aber die Kosovo-Regierung ist aus Kriegern und damit guter Kunde für die Rüstungsindustrie ihrer Schutzmächte. Die Geberkonferenz ist ein Mittel der Umfinanzierung zugunsten des Kosovo-Rüstungsetats.

-msr-

Afghanistan beschuldigt pakistanischen Geheimdienst

(msr) Für einen am Montag in Kabul auf die indische Botschaft verübten Bombenanschlag, durch den 41 Menschen ermordet wurden, macht die afghanische Regierung verklausuliert den pakistanischen Geheimdienst "ISI" verantwortlich.
Solche Beschuldigungen wurden schon mehrfach erhoben und umgehend von Islamabad zurückgewiesen.
Da die afghanische Regierung behauptet, über Beweise zu verfügen, sollte Deutschland als eine der Schutzmächte der afghanischen Regierung auf die Beweislegung bestehen, um gegebenenfalls mit der pakistanischen Regierung zu verhandeln.


  • Afghanistankrieg
  • Sommerlochthema: "Kinderwahlrecht, Familienwahlrecht"

    (Presseerklärung/10.07.08) Zum Vorschlag von 46 Bundestagsabgeordneten aus den Reihen von SPD, Union und FDP für ein Wahlrecht ab Geburt, erklärt Niema Movassat, jugendpolitischer Sprecher im Parteivorstand:

    "Echte Teilhabe statt Scheinlösungen

    Es ist Zeit für mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche in politischen Entscheidungsprozessen - und das nicht erst seit heute. Nicht über ihre Köpfe hinweg sollte entschieden werden, sondern mit ihnen gemeinsam, denn sie sind eigenständige Subjekte und haben ein Recht auf aktive Gesellschaftsgestaltung.

    Die stärkere Einbindung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungen erfordert sinnvolle und ehrliche Maßnahmen und keine Scheinlösungen. Die Forderung der 46 Abgeordneten läuft letztlich auf ein Familienwahlrecht hinaus und ist weder sinnvoll noch ehrlich, denn es wäre ein Stellvertreterwahlrecht. Die Eltern sollen bei Wahlen für ihre Kinder entscheiden - über deren Köpfe hinweg. Demokratie aber lebt nicht von Stellvertretern, sondern von echter Teilhabe.

    Ein Wahlrecht ab Geburt garantiert mitnichten, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker berücksichtigt werden. Vielmehr werden die Eltern ihre eigene Position bei der Stimmabgabe vertreten. Sie werden gegenüber kinderlosen Wählerinnen und Wählern bevorzugt ohne einen Vorteil für die jungen Menschen.

    Darüber hinaus gibt es auch ganz praktische Probleme: Wann soll das Stellvertreterwahlrecht enden? Was gilt, wenn die Eltern uneinig sind?

    Um jungen Menschen stärkere Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen, sind eine Senkung des aktiven und passiven Wahlalters auf mindestens 16 Jahre, mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie generell mehr direktdemokratische Elemente erforderlich. Dies wären auch keine Scheinlösungen, sondern wichtige Schritte für mehr Demokratie und gegen zunehmende Politikverdrossenheit."


    KOMMENTAR

    Wer für die Demokratieerziehung von Kindern/Jugendlichen etwas leisten will und sie für kind-/jugendgerechte Politik mitbestimmen lassen möchte, hat dazu reichlich Gelegenheit durch den Dialog mit Kindern und Jugendlichen. Vielleicht können sich gar einige Erwachsene leisten oder überwinden, keine Wahlentscheidung gegen das Veto von Kindern/Jugendlichen zu treffen.

    Auch eine Absenkung des Wahlalters, wie sie der Linkspartei vorschwebt, ist abzulehnen, weil radikalere Parteien dann noch mehr darauf aus sein werden, auf demokratisch unerfahrenere Menschen mehr Eindruck zu machen als es "die Etablierten" können und dürften.

    Demokratie ist zudem nicht einfach nur Kreuzchen, Parteinahme und Volksentscheid, sondern ebenso auch Überparteilichkeit und ernsthaftes Kompromissbemühen. Die Linkspartei beherrscht diese Disziplinen durchaus, wie sie in ihren Koalitions- und Alleinregierungen zeigt, aber ihre Existenz und Propaganda ist zumeist Spaltprodukt und spaltend, wie es als Vorwurf allerdings auch den "Etablierten" gemacht werden kann.

    Frankreich: Uranlösung an der AKW-Reinigungsanlage Tricastin ausgetreten

    Frankreich, 10.07.2008 – An der AKW-Reinigungsanlage Eurodif auf dem Gelände des Kernkraftwerks Tricastin sind am 8. Juli etwa 30 Kubikmeter radioaktive Uranlösung bei der Reinigung eines Kessels ausgetreten. Über einen Kanal soll ein Teil der Lösung in die angrenzenden Flüsse La Gaffière und L’Auzon gelangt sein. Die Strahlenbelastung soll in einem der Flüsse kurzzeitig erhöht gewesen sein. Ebenso soll die Kanalisation vom Auslaufen der Flüssigkeit betroffen gewesen sein. Das teilte die französische Atomaufsichtsbehörde (Autorité de sûreté nucléaire) mit. In drei Gemeinden wurden der Bevölkerung die Wasserentnahme und das Essen von Fischen verboten.

    Während ersten Einschätzungen der Behörden zufolge die Gefahr für die Bevölkerung als gering eingestuft wurde, erklärte die Umweltschutzbewegung Sortir du Nucléair, es sei unmöglich, dass bei einem Anteil von zwölf Gramm Uran pro Liter – wie in den Berichten der französischen Atomaufsichtsbehörde geschätzt –, insgesamt also 360 Kilogramm Uran keine Gesundheitsgefährdung bestehe. Die Strahlenbelastung überschreitet die Grenzwerte für das Gesamtjahr um den Faktor 100.

    Für Donnerstag, 10. Juli sind von der französische Atomaufsichtsbehörde Untersuchungen des Vorfalls auf dem Kraftwerksgelände geplant, um die genauen Ursachen herauszufinden. Gleichzeitig soll erkundet werden, welche Maßnahmen der Betreiber ergriffen hat. +wikinews+


  • Atomenergie
  • Kehrtwende bei BMW: Elektro-Mini soll getestet werden

    München (Deutschland), 10.07.2008 – Nun also doch: Nachdem es lange Zeit ruhig bei BMW zum Thema Elektroauto war, erfolgt jetzt die Kehrtwende. Das Unternehmen will in den nächsten zwölf bis 18 Monaten einige hundert Fahrzeuge vom Typ Mini in einer Elektroversion testen. Diese würden im Werk Oxford, Großbritannien gefertigt und mit Lithium-Ionen-Batterien ausgestattet werden. Bislang hatte das Unternehmen ausschließlich auf den Wasserstoffantrieb gesetzt. Weitere Details zu den Planungen will das Unternehmen gegen Ende des Jahres bekannt geben. Eine Sprecher der Gruppe Mini sagte gegenüber den Nachrichtendienst Dow Jones Newswires: „Wir wollen langfristig dem Kunden Elektrofahrzeuge anbieten“. Hintergrund sei auch, so wird in dem Bericht der FAZ spekuliert, eine Gesetzgebung in Kalifornien. Demnach müssen Hersteller, die dort Autos verkaufen wollen, ein Null-Emmissions-Auto in ihrer Produktpalette haben. +wikinews+

    09 Juli 2008

    Seltsames Geschichtsverständnis - Kritik am Fragenkatalog des Bundesministeriums des Innern zum Einbürgerungstest

    ZDJD-Presseerklärung 09.07.2008 - "Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt die Tatsache, dass das Bundesministerium des Innern in seinem Entwurf zu einem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest eine Vielzahl von kritischen Anregungen aufgegriffen und im vorliegenden Entwurf umgesetzt hat", so der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan J. Kramer.
    „Allerdings zeugt es von einem seltsamen Geschichtsverständnis, wenn zwar Wissen zur Geschichte Deutschlands abgefragt wird, aber in einem 320 Fragen umfassenden Katalog das Wort „Holocaust" nicht ein einziges Mal Erwähnung findet, so dass deutlich wird, dass eine dringend notwendige Auseinandersetzung auch der Zuwanderer mit dem nationalsozialistischen Menschheitsverbrechen offenbar nicht erwartet wird."
    „Unerträglich ist allerdings, wenn bei der Frage danach, welche Religion die europäische und deutsche Kultur geprägt habe, Hinduismus, Christentum, Buddhismus und Islam als Antwort angeboten werden, das Judentum aber schlicht unterschlagen wird", so der Generalsekretär.
    „Vor diesem Hintergrund hinterlässt die Ausgestaltung des Fragebogens nicht nur einen faden Beigeschmack, sondern grenzt schon an ideologische Verzerrung, weil durch das Weglassen von Tatsachen ein falsches Geschichtsbild entsteht", so Stephan J. Kramer. Berlin, den 09. Juli 2008 (Presseerklärung)

    KOMMENTAR

    Es ist zu hoffen, dass die Auslassungen im ohnehin fragwürdigen "Einbürgerungstest" nur ein Versehen der Verantwortlichen sind, also nachgebessert werden.
    -msr-

  • Diskussionen
  • BGH: Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

    Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

    Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob ein Vermieter im Rahmen einer Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann, wenn eine in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel, die den Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, unwirksam ist.

    Der Entscheidung lag im Wesentlichen der folgende Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte ist Mieter einer (nicht preisgebundenen) Wohnung der Kläger. Der Formularmietvertrag enthält eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen "regelmäßig" innerhalb bestimmter Fristen auszuführen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Schönheitsreparaturklauseln unwirksam, wenn sie dem Mieter eine Renovierungspflicht nach einem starren Fristenplan ohne Rücksicht auf den Zustand der Wohnung auferlegen.

    Die Kläger, die die von ihnen verwendete Klausel nach dieser Rechtsprechung für unwirksam halten, boten dem Beklagten den Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung an, mit der die Verpflichtung zur Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter anderweitig geregelt werden sollte. Da der Beklagte damit nicht einverstanden war, verlangten die Kläger die Zustimmung zur Erhöhung der Miete um einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete für die von ihnen als Vermietern zu erbringenden Schönheitsreparaturen in Höhe von monatlich 0,71 € je qm. Das entspricht dem Betrag, der im öffentlich geförderten Wohnungsbau bei der Kostenmiete angesetzt werden darf, wenn der Vermieter die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt (§ 28 Abs. 4 Satz 2 der Zweiten Berechnungsverordnung). Der Beklagte verweigerte die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete um diesen Zuschlag.

    Der daraufhin erhobenen Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung um monatlich 0,71 € je qm hat das Amtsgericht stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen, soweit die Kläger die Zustimmung zur Erhöhung der Miete um monatlich mehr als 0,20 € je qm verlangt haben; die weitergehende Berufung hat es zurückgewiesen. Dieses Urteil haben beide Parteien mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision angegriffen. Die Kläger haben sich gegen die Beschränkung des Zuschlags auf einen Betrag von monatlich 0,20 € je qm gewandt. Der Beklagte hat seinen Antrag auf vollständige Klageabweisung weiterverfolgt. Die Revision des Beklagten hatte Erfolg; die Revision der Kläger hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen.

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter nicht berechtigt ist, einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete zu verlangen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen enthält. Nach § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Vermieter lediglich die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen; einen darüber hinausgehenden Zuschlag sieht das Gesetz nicht vor. Er ließe sich auch nicht mit dem vom Gesetzgeber vorgesehenen System der Vergleichsmiete in Einklang bringen. Insoweit bilden die jeweiligen Marktverhältnisse den Maßstab für die Berechtigung einer Mieterhöhung. Der begehrte Zuschlag orientiert sich aber an den Kosten für die Vornahme der Schönheitsreparaturen. Mit der Anerkennung eines Zuschlags würde daher im nicht preisgebundenen Mietwohnraum ein Kostenelement zur Begründung einer Mieterhöhung ohne Rücksicht darauf herangezogen, ob diese Kosten am Markt durchsetzbar wären. Der vom Senat angenommene Entgeltcharakter der Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter (BGHZ 105, 71, 79) kann keine andere Entscheidung rechtfertigen. Denn daraus lassen sich keine Maßstäbe für die Ermittlung der am Markt erzielbaren Miete im konkreten Mietverhältnis ableiten.

    Die Kläger können die beanspruchte Mieterhöhung auch nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB verlangen, weil eine durch die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel entstandene Lücke nur dann der Vervollständigung bedarf, wenn dispositives Gesetzesrecht hierfür nicht zur Verfügung steht und die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel keine angemessene, den typischen Interessen der Vertragsparteien Rechnung tragende Lösung bietet. Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Nach der gesetzlichen Regelung hat der Vermieter die Last der Schönheitsreparaturen zu tragen (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Wenn dasselbe Ergebnis als Folge einer unwirksamen vertraglichen Abwälzung der Renovierungslast auf den Mieter eintritt, stellt dies keine den typischen Interessen der Vertragspartner widersprechende Regelung dar.

    Ebenso wenig kann die Forderung nach einem Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) gestützt werden. Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage besteht kein Raum, wenn nach der gesetzlichen Regelung derjenige das Risiko zu tragen hat, der sich auf die Störung der Geschäftsgrundlage beruft. Das Risiko der Unwirksamkeit von Formularklauseln hat gemäß § 306 Abs. 2 BGB derjenige zu tragen, der derartige Klauseln verwendet. Denn nach dieser Bestimmung richtet sich der Vertrag im Falle der Klauselunwirksamkeit nach den sonst zur Anwendung kommenden gesetzlichen Regelungen. Das bedeutet hier, dass mangels wirksamer Abwälzung der Schönheitsreparaturen die Kläger als Klauselverwender nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Instandhaltungslast in vollem Umfang zu tragen haben.

    Urteil vom 9. Juli 2008 - VIII ZR 181/07
    AG Düsseldorf - Urteil vom 25. August 2005 - 51 C 3169/05
    LG Düsseldorf - Urteil vom 16. Mai 2007 - 21 S 375/05
    Karlsruhe, den 9. Juli 2008
    Pressestelle des Bundesgerichtshofs

    USA fordern vom Iran Raketenverzicht

    (wwj) Die US-Regierung hat den Iran zum Verzicht auf Entwicklung und Tests von Raketen aufgefordert. Durch solche Waffen werde der Vertrauenskrise nicht abgeholfen.
    Die iranischen Medien melden seit Monaten "Erfolge" bei der Raketentechnik, die mit einer behaupteten Reichweite von 4000 Kilometern beispielsweise für Israel ein Sicherheitsrisiko darstellen. Inzwischen zeigte sich auch die russische Regierung besorgt, während sie zuvor die Risiken aus der iranischen Raketenrüstung oftmals verharmlost hatte.

    Gysi erleidet vor Gericht Niederlage gegen das ZDF

    Hamburg (Deutschland), 09.07.2008 – Eine Niederlage musste Gregor Gysi vor dem Landgericht Hamburg hinnehmen. Demnach hat das ZDF das Recht zu sagen, dass Gysi vertrauliche Informationen seiner Mandanten aus Zeiten der DDR an die Stasi weiter geleitet habe. Gysi, der sich vor Gericht meistens erfolgreich gegen Anschuldigungen als „Informeller Mitarbeiter“ (IM) der Staatssicherheit hatte zur Wehr setzen können, muss in dieser Sache somit erstmals einen Rückschlag einstecken. Anlass der von Gysi angestrengten einstweiligen Verfügung war, dass Marianne Birthler, die für die Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen zuständig ist, vom heute journal mit folgenden Worten zitiert worden war: „In diesem Fall ist wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann.“

    Ein Grund für die Entscheidung war, dass in der Zwischenzeit neue Unterlagen aufgetaucht waren, die Gysi schwer belasten. Demnach war dieser angeblich im Jahr 1979 im Haus von Havemann in Grünheide bei Berlin an einem Treffen beteiligt gewesen. Ebenfalls anwesend seien Havemanns Frau Katja und der Autor Thomas Erwin gewesen. Einer der vier Personen, so geht es aus den Dokumenten hervor, wäre für die Stasi tätig gewesen.

    Bereits Ende Mai dieses Jahres hatte es im Bundestag eine heftige Debatte über Gysis DDR-Vergangenheit gegeben. In dieser musste er insbesondere von CDU/CSU und SPD heftige Vorwürfe einstecken, was die besagten Unterlagen betraf. So meinte Thomas Strobl (CDU), er habe seine Mandanten „in gemeinster Weise an den Staat verraten“, was eine „Schande für einen Rechtsanwalt“ sei. Gysi wirkte bei seiner Rede, in der er Stellung zu diesem Vorwürfen nahm, sehr stark in die Defensive gedrängt; gekonnte rhetorischen Einlagen, die er sonst meistens sehr deutlich zum Vorschein bringt, tauchten nicht auf. Er unterstellte seinen politischen Gegnern, dass es ihnen nur darum ginge, ihn und seine Partei in ein schlechtes Licht zu rücken. Ähnliche Behauptungen stellte auch Lafontaine auf und forderte deshalb Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, Birthler von ihrem Amt zu entbinden. +wikinews+

    08 Juli 2008

    Österreich: Große Koalition am Ende

    Wien (Österreich), 08.07.2008 – Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) kündigte gestern die Regierungskoalition mit den österreichischen Sozialdemokraten (SPÖ). Beide Parteien streben Neuwahlen an. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) gab heute auch bekannt, dass er für die bevorstehenden Nationalratswahlen nicht mehr als Spitzenkandidat seiner Partei zur Verfügung stehen werde. Designierter Spitzenkandidat der SPÖ ist Werner Faymann, der Gusenbauer nach der SPÖ-Wahlniederlage bei den Wahlen im Bundesland Tirol bereits in der Funktion des Parteivorsitzenden abgelöst hatte. Gusenbauer selbst hatte Faymann als seinen Nachfolger an der Spitze der SPÖ im Wahlkampf bei den Nationalratswahlen vorgeschlagen, „damit es von Anfang an klar ist, in welche Richtung es geht.“ Beide Parteien gaben sich gegenseitig die Schuld am Scheitern der Regierungskoalition.

    Die konservative ÖVP schickt als Spitzenkandidat Wilhelm Molterer ins Rennen. Molterer ist im noch amtierenden Bundeskabinett Vizekanzler und Finanzminister.

    Umfragen sehen bei den bevorstehenden Neuwahlen die ÖVP vorn. Sie liegt gegenwärtig bei 33 Prozent der Stimmen, während die SPÖ gegenüber der letzten Nationalratswahl in der Wählergunst mit 27 Prozent hinten liegt. Der Politikwissenschaftler Peter Filzmaier erwartet bei den kommenden Wahlen laut Reuters Stimmengewinne für die rechtspopulistische FPÖ.

    Als rechnerisch frühest möglicher Wahltermin gilt der 14. September. Zunächst muss jedoch das österreichische Parlament, der Nationalrat, einen entsprechenden Beschluss für Neuwahlen fassen.

    Der Rücktritt Gusenbauers wird von politischen Beobachtern als vorläufiges Ende der parteiinternen Krise der SPÖ gewertet. Der erste Teil des Personalkarussells hatte am 15. Juni stattgefunden. Gusenbauer hatte auf einer Krisensitzung des SPÖ-Präsidiums seine Doppelfunktion als SPÖ-Vorsitzender und Bundeskanzler aufgeben müssen. Faymann übernahm den Parteivorsitz, dementierte zu dieser Zeit jedoch noch Überlegungen, er werde Gusenbauer bei nächster Gelegenheit auch als Kanzlerkandidat beerben. +wikinews+

    07 Juli 2008

    ARD-Interview: "Atomwaffen als Lebensversicherung"

    Politologe Oliver Thränert von der Stiftung Wissenschaft und Politik im Gespräch mit Redakteur Christian Radler für tagesschau.de: "Ich glaube nicht, dass Israel jetzt, da es nicht sicher sein kann, was Iran und Syrien eigentlich treiben, seine "Lebensversicherung" aus der Hand gibt."

    Dem Politologen Thränert sollte klar sein, dass wer Atomwaffen zu "Lebensversicherungen" schönredet, nur noch militärische Argumente hat, wenn sich auch sogenannte Schurkenstaaten "lebensversichern" wollen.

    Thränert: "Dazu müssten zunächst einmal Iran und Syrien überprüfbar auf Nuklearwaffenoptionen verzichten."

    Der Politologe Thränert wird wissen, dass Israel "zunächst einmal" jede Überprüfung der eigenen Atomprogramme verweigert und die Doppelmoral im Umgang mit den Streitparteien ein Haupthindernis in den Verhandlungen mit dem Iran ist.

    Das ARD-Interview ist getitelt "Diplomatischer Ausgleich ist schwierig". Daran wird sich nichts ändern, solange man unter "Ausgleich" versteht, dass Israel und die Atomwaffenmächte über den Missbrauchsverdacht erhaben seien und die Mullahs in Teheran und anderswo seien es nicht. Vorrechte lassen sich nicht aus Vertrauensvorteilen ableiten, denn die iranischen Anfeindungen haben zu viel Gegenseitigkeit, bishin zu verkappten und offenen Drohungen, den Iran atomar anzugreifen.

    Vorrechte, atomare Vorrechte, lassen sich einzig und allein aus den Weltsicherheitsratsentschließungen herleiten, denn auch missfälliges Recht, wie es der Iran mit einigen guten Gründen reklamiert, ist allemal bessser als eine Konfliktlösung im Wege der militärischen Selbstjustiz, auf die es hinausläuft, wenn nicht entweder wirklicher "Ausgleich" gelingt oder die Resolutionen des Weltsicherheitsrates befolgt werden.

    -markus rabanus- Diskussionen.de

    Sprengstoffanschlag in Kabul

    Presseerklärung: Bundesregierung verurteilt Anschlag in Kabul

    Bei einem Sprengstoffanschlag vor der indischen Botschaft in der afghanischen Hauptstadt Kabul wurden heute (07.07.) nach derzeitigem Stand der Regierungsangaben mehrere Dutzend Menschen getötet. Darüber hinaus sind weit über 100 Menschen verletzt worden. Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier erklärte dazu heute (07.07.) in Berlin:

    „Die Bundesregierung verurteilt das mörderische Attentat vor der indischen Botschaft in Kabul, bei dem heute zahlreiche unschuldige Menschen ihr Leben verloren, auf das Schärfste. Wir teilen die Trauer und Bestürzung des afghanischen Volkes und versichern auch der indischen Regierung unser Mitgefühl.

    Den Familien und Angehörigen der Opfer gilt unsere tiefe Anteilnahme. Unsere Gedanken sind ebenso bei den vielen Verletzten. Ihnen wünschen wir rasche und vollständige Genesung.

    Es ist das Ziel der Terroristen, geordnete und demokratische Verhältnisse in Afghanistan zu verhindern. Wir zählen deshalb auf die schnelle Arbeit der afghanischen Behörden: Die Hintermänner des Attentats müssen umgehend gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden.“

    KOMMENTAR

    Aus den Erfahrungen der untergegangenen Sowjetunion lernen, heißt Frieden lernen: Frieden macht man mit dem Feind. Eben auch nicht gegen die Taliban. Entsetzen, Rechenschaft und Soldaten reichen zum Frieden nicht.

    -markus rabanus-

    VAE erlässt dem Irak 4 Mrd. Dollar Schulden

    (wwj) VAE-Präsident Scheich Chalifa kündigte an, dass die Vereinigten Arabischen Emirate dem Irak die Schulden erlassen. Zugleich bestellten sich Irak und VAE gegenseitig Botschafter.

    25 Banken erlitten 853,8 Mrd.€ Wertverlust

    (wwj) Das Magazin "Wirtschaftswoche" schätzt für die 25 wichtigsten Banken in Europa und den USA den durch die Finanzkrise bedingten Wertverlust auf gemeinsam 853,8 Mrd.€ seit dem 30. Juni 2007. Den größten Verlust habe die Citygroup mit 115,1 Mrd. €, die Schweizer UBS 88,1 Mrd.€, die Deutsche Bank rangiere mit einem Verlust von ca. 28 Mrd.€ auf Platz 13 der Verliererliste, die Commerzbank auf Platz 24 mit 11,1 Mrd.€.

    06 Juli 2008

    Raumordnungsplan für Ausbau von Offshore-Windparks in Deutschland vorgelegt

    Berlin (Deutschland), 06.07.2008 – Vor dem Hintergrund weltweit steigender Energiekosten und der Diskussion um die Erreichung der klimapolitischen Ziele der deutschen Bundesregierung gab Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) heute in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ die Fertigstellung eines Raumordnungsplans durch sein Ministerium bekannt, der bis zum Jahr 2030 den Bau von bis zu 30 Windkraftanlagen mit einer Gesamtkapazität von 25.000 Megawatt vorsieht.

    Die Anlagen sollen vor allem vor der deutschen Nord- und Ostseeküste errichtet werden. Die Windkraftanlagen können nach Angaben des Ministers einen Beitrag dazu leisten, Deutschland unabhängiger von der Lieferung fossiler Energieträger wie Erdgas und Erdöl aus dem Ausland zu machen. Um den Anforderungen des Naturschutzes und dem Anliegen der Tourismuswirtschaft Rechnung zu tragen, sollen die Großanlagen relativ weit von der Küste entfernt – jenseits der Zwölf-Seemeilen-Grenze – in einem Gebiet errichtet werden, in denen Wassertiefen von 30 bis 40 Metern vorherrschen. Die Investitionskosten für den Bau solcher Großanlagen werden mit einer Milliarde Euro pro Anlage veranschlagt. Hinzu kommen die Kosten für die Verlegung von bis zu hundert Kilometer langen Kabeln, die die Verbindung zum Festland herstellen.

    Tiefensee sagte, die Bundesregierung sei sich im Hinblick auf die Frage der Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen mit der Energiewirtschaft einig: „Die zahlreichen Anträge der Investoren belegen die Wirtschaftlichkeit.“

    Nach Angaben des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE) beträgt die installierte Leistung der zurzeit in Deutschland vorhandenen 19.460 Windkraftanlagen 22.247 Megawatt. Diese installierte Leistung kann jedoch nicht jedes Jahr im gleichen Umfang abgerufen werden, da das Naturphänomen „Wind“ je nach Wetterlage unterschiedlich stark und mit unterschiedlicher Dauer zur Verfügung steht. Der Anteil der Windkraft an der Stromerzeugung in Deutschland liegt dem Verband zufolge bei 7,2 Prozent (Stand: Ende 2007). Im Vergleich mit anderen regenerativen Energiequellen hat die Windkraft inzwischen die Stromerzeugung durch Wasserkraft überholt.

    Am 6. Juni hat der Bundesrat ein vom Deutschen Bundestag bereits verabschiedetes Gesetzespaket zum Klimaschutz verabschiedet, das mehrere gesetzgeberische Maßnahmen umfasst. Ziel ist es, bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung und am Wärmemarkt zu verdoppeln. Neben der Stromerzeugung aus Windenergie soll die Energiegewinnung aus Sonnenlicht, Biomasse und Geothermie gefördert werden. Der Windenergie erfährt dabei die größte Unterstützung von Seiten der Politik.

    Von der Linkspartei, den Grünen und Umweltschützern wurde das Klimaschutzpaket der Bundesregierung indessen als nicht weitreichend genug kritisiert. Greenpeace befürchtet, Deutschland werde nach den beschlossenen Maßnahmen des „Klimapakets“ die gesteckten ehrgeizigen klimapolitischen Ziele nicht erreichen können, die eine Verringerung des Ausstoßes an Treibhausgasen in Deutschland um 40 Prozent bis 2020 vorsehen. +wikipedia+

    05 Juli 2008

    "Hitler-Attentat" in Berlins neuem Gruselkabinett

    (msr) Das neue Berliner Wachsfigurenkabinett "Madame Tussauds" war kaum eröffnet, da stürzte sich ein Besucher auf die Figur von Hitler und riss ihr den Kopf ab. Es folgte eine Rangelei mit dem Wachpersonal (der Ausstellung) und polizeilicher Gewahrsam. Nun werde gegen den 41-jährigen Mann wegen Sachbeschädigung ermittelt.
    Im Vorfeld hatte es aus allen Parteien heftige Kritik an der Schaustellung Hitlers in Nähe zum Holocaust-Mahnmal gegeben, aber die Ausstellungsmacher bestanden darauf, dass Hitler eine bedeutende Person der deutschen Geschichte sei. So sitzt nun die finstere Figur an einem Schreibtisch, umgeben von weiteren bedeutenden Wachsfiguren der deutschen Geschichte, wie Oliver Kahn, Thomas Gottschalk und den Beatles. 

    Oberlandesgericht bestätigt Verbot des Spielfilms "Rohtenburg"

    Mit einem am 17.6.2008 verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Kassel bestätigt, mit der auf Antrag des als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordenen Klägers die Vorführung und das In-Verkehr-Bringen des von der Beklagten produzierten Spielfilms "Rohtenburg" untersagt wurde.

    Nach übereinstimmender Ansicht des Landgerichts und des zuständigen 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts werde der Kläger durch die Aufführung des Films in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Auch wenn der Kläger wegen der in dem Film aufgegriffenen Handlungen mittlerweile wegen Mordes verurteilt wurde, müsse er es nicht dulden, zum Gegenstand eines Horrorfilms gemacht zu werden, indem er vom Publikum zweifelsfrei als dessen Hauptfigur erkannt werden könne. Die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit, auf die sich die Beklagte berufe, müsse in diesem Fall nach Abwägung aller Umstände gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Klägers zurücktreten.

    Der Senat bestätigte insoweit seine im Jahre 2006 vorausgegangene Entscheidung im Eilverfahren (Aktenzeichen 14 W 10/06, Entscheidung vom 3.3.2006)

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde.
    Die genannten Entscheidungen des Oberlandesgerichts sind im Volltext unter >www.rechtsprechung.hessen.de abrufbar.

    OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.6.2008, Aktenzeichen 14 U 146/07
    (vorausgehend LG Kassel, Urteil vom 5.7.2007, Aktenzeichen 8 O 1854/06)
    Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre

    Volkswagen bremst seine Pickup-Pläne spät

    (wwj) Auch die Volkswagen AG wird in Anbetracht steigender Spritpreise auf die Produktion von Pickups (Pritschenwagen) für den europäischen Markt verzichten. Ab 2010 sollte die neuen Spritfresser-Serie vom Band laufen und am Standort Hannover 700 Beschäftigte auslasten. Bereits im Dezember 2007 hatten die US-Konzerne Chrysler, Ford und General Motors auf den Absatzrückgang in diesem anachronistischen Marktsegment reagiert und monatelange Werksschließungen verordnet.

    04 Juli 2008

    Berlin: Feierliche Einweihung der US-Botschaft

    (wwj) Pünktlich zum Amerikanischen Unabhängigkeitstag (4.7.1776) wurde benachbart zum Brandenburger Tor die neu gebaute US-Botschaft feierlich eingeweiht. Die Festreden des ehemaligen US-Präsidenten George H.W.Bush und von Bundeskanzlerin Angela Merkel betonten die deutsch-amerikanische Freundschaft, Wertegemeinschaft und die historischen Verdienste Amerikas. Die Openair-Veranstaltung litt unter den regnerischen Bedingungen und den hohen Sicherheitsvorkehrugen für die etwa 5000 geladenen Gäste.
    Schön allemal, dass nun der Pariser Platz keine Baustelle mehr und die US-Mission an ihm würdig vertreten ist, denn das war lange Zeit wegen Sicherheitsbedenken umstritten. Deshalb galt es architektonisch einige Kompromisse einzugehen. So bleibt zu hoffen, dass die weltpolitischen Konflikte entschärft werden und der Pariser Platz nicht erneut zum Sperrgebiet wird. - Zum Leidwesen Berlins ist die verkehrswichtige Wilhelmstraße bereits seit fünf Jahren gesperrt, weil dort die britische Botschaft ansässig und wegen des Irak-Krieges terrorgefährdet ist.

  • Inidia-Foto der Situation an der britischen Botschaft


  • offizielle Website: www.US-Botschaft.de
  • Feilschen um Weltkulturerbe

    Pressemitteilung: Staatsminister Gloser zum Verbleib des Dresdner Elbtals auf der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten

    Das UNESCO-Welterbekomitee in Quebec hat gestern (03.07.) den Verbleib des Dresdner Elbtals auf der Liste gefährdeter Welterbestätten beschlossen. Der Beschluss sieht die erneute Befassung des Komitees mit dem Dresdner Elbtal in einem Jahr vor.

    Zum Beschluss des Welterbekomitees erklärte der Staatsminister für Europa, Günter Gloser:

    “Ich begrüße den Beschluss des Welterbekomitees, den Welterbetitel des Dresdner Elbtals nicht abzuerkennen. Es ist auch Ausdruck der großen Wertschätzung, die das Welterbekomitee der Zusammenarbeit mit Deutschland beimisst.

    Wichtig ist: Die Möglichkeit, einen Konsens aus dem Schutzgedanken der Welterbekonvention und dem Willen der Bürger Dresdens herzustellen, bleibt für ein weiteres Jahr bestehen. Das Auswärtige Amt steht weiterhin bereit, die Stadt Dresden bei der Suche nach einem Konsens zu unterstützen.”

    Das Dresdner Elbtal wurde 2004 in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Wegen des von Dresden geplanten Baus einer Elbbrücke hat das UNESCO-Welterbekomitee 2006 das Dresdner Elbtal auf die so genannte Rote Liste der gefährdeten Welterbestätten gesetzt.