08 Januar 2006

Angela Merkel fordert Schließung des Internierungslagers „Camp X-Ray“ in Guantanamo

Berlin (Deutschland), 08.01.2006 – Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Schließung des Internierungslagers „Camp X-Ray“ in Guantanamo gefordert. In einem Gespräch mit dem Spiegel, so berichtet Spiegel Online am 7. Januar auf seiner Internetseite, sagte sie wörtlich: „Eine Institution wie Guantanamo kann und darf auf Dauer so nicht existieren. Es müssen Mittel und Wege für einen anderen Umgang mit den Gefangenen gefunden werden.“. Diese Aussage ist insofern bedeutend, als dass sie kurz vor Merkels Antrittsbesuch in den Vereinigten Staaten steht. Sie wird am Donnerstag, den 12. Januar zu Gesprächen mit der US-amerikanischen Regierung aufbrechen. Einen Tag später wird sie auch mit George W. Bush zusammentreffen. Auch dort plant sie, das Thema anzusprechen.

Im „Camp X-Ray“, das nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 eingerichtet wurde, werden zurzeit etwa 500 Häftlinge festgehalten. Die USA betrachten diese Menschen als „feindliche Kombattanten“: Diese haben also nicht die Rechte von Kriegsgefangenen, wie sie von der Genfer Konvention vorgegeben sind. Für die Guantanamo-Insassen gibt es weder einen rechtlichen Beistand, noch liegt ihnen eine Anklageschrift vor.

Merkel wird in ihrer Position von den Parteien SPD, FDP, Die Grünen und der bayrischen CSU unterstützt. Eine Reaktion seitens offizieller US-amerikanischer Behörden liegt noch nicht vor.

  • Diskussionen
  • Wikinews

    Flugverbot für peruanische Fluggesellschaft TANS
    Erdbeben erschütterte Griechenland
    Türkei: Neue Fälle von Vogelgrippe
    2.000 Jahre alte Marmor-Statue auf Kreta gefunden
    Angela Merkel fordert Schließung des Internierungslagers „Camp X-Ray“ in Guantanamo
    Heinrich Harrer, der Lehrer des Dalai-Lama, ist tot
    DNA-Test könnte Roger Colemans Unschuld beweisen
    Consumer Electronics Show 2006: Filmstudios kündigen Blu-ray Disc und HD-DVD Spielfilmtitel an

    Sonderbriefmarke und Gedenkmünze anlässlich des 250. Geburtstags von Wolfgang Amadeus Mozart
    Vater von Heidi Klum mahnte Blogbetreiber ab

    07 Januar 2006

    Zentralrat der Muslime plant Klage gegen den „Gesinnungstest“

    Stuttgart (Deutschland), 07.01.2006 – Das baden-württembergische Innenministerium hat einen Gesprächsleitfaden entworfen, mit dem die Einbürgerungsbehörden seit Jahresbeginn die innere Überzeugung von Muslimen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung überprüfen sollen. Oppositionsparteien und der Zentralrat der Muslime üben Kritik am Gesprächsleitfaden. Nadeem Elyas, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime hat nun in einem Interview mit dem Radiosender „Deutschlandradio Kultur“ eine Klage gegen den Gesprächsleitfaden angekündigt.

    Das baden-württembergische Innenministerium argumentiert, dass es gesetzliche Aufgabe der Einbürgerungsbehörden sei, zu prüfen, ob jemand loyal gegenüber dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eingestellt sei. Nach Angaben des Innenministeriums soll der Gesprächsleitfaden den Einbürgerungsbehörden bei dieser Aufgabe behilflich sein, wobei die Behörden nicht an den Wortlaut und den Umfang des Textes gebunden seien. Der Leitfaden richtet sich speziell an Einwanderer aus den 57 Staaten, die der Organisation der Islamischen Konferenz angehören. Dass sich die Fragen speziell an Muslime richten, erklärte das Innenministerium in einer Pressmitteilung vom 14.12.2005 damit, dass es Erkenntnisse gäbe, wonach Muslime mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Konflikt geraten könnten und eventuell ein Bekenntnis ablegten, das nicht ihrer inneren Überzeugung entspreche. In der Pressemitteilung wird eine Untersuchung des Zentralinstituts Islam-Archiv Deutschland zitiert, wonach 21 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime der Auffassung seien, das Grundgesetz sei nicht mit dem Koran vereinbar. Bei Muslimen seien, so das Innenministerium, Tendenzen zur Abgrenzung von der deutschen Bevölkerung zu beobachten.

    Eine Frage im Leitfaden lautet zum Beispiel: „In Deutschland haben sich verschiedene Politiker öffentlich als Homosexuelle bekannt. Was halten Sie davon, dass in Deutschland Homosexuelle öffentliche Ämter bekleiden?“. Zudem sollen die Einbürgerungsbewerber über ihre Einstellung zum Islam, zum Judentum, zum Verhalten gegenüber Frauen und zum Terrorismus befragt werden.

    Die Oppositionsparteien im Stuttgarter Landtag üben Kritik am Gesprächsleitfaden. Brigitte Lösch, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, nannte den Leitfaden „einen unglaublichen Vorgang der Diskriminierung“ und forderte von Innenminister Heribert Rech (CDU) ein rasches Ende des Leitfadens. Die SPD-Abgeordnete Inge Utzt sprach im Zusammenhang mit dem Leitfaden von „einer Zumutung für alle, die sich einbürgern lassen wollen“ und nannte den Leitfaden zudem sinnlos, da gebildete Menschen wüssten, welche Antworten man auf die Fragen geben müsse, um akzeptiert zu werden. Justizminister Ulrich Goll vom Koalitionspartner FDP ging in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ auf Distanz zu einem Gesprächsleitfaden speziell für Muslime, der von einigen Medien als „Gesinnungstest“ bezeichnet wird. Ulrich Goll hält eine Überprüfung der Einstellung zur Verfassung grundsätzlich für richtig, fordert aber, dass der Fragenkatalog sich nicht nur auf Muslime beschränkt.

    Nadeem Elyas, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime, kündigte in einem Interview mit dem Radiosender „Deutschlandradio Kultur“ eine Klage gegen den Gesprächsleitfaden an. Elyas sagte im Interview, er und sein Verband seien der Meinung, dass der Leitfaden nicht verfassungskonform und nicht integrationsfördernd sei. Elyas kritisierte, dass sich im Katalog auch Fragen befänden, die nichts mit Verfassungskonformität oder Verfassungsfeindlichkeit zu tun hätten. Jeder habe, so Elyas, das Recht, eine eigene Meinung zur Homosexualität zu haben. +wikinews+

  • Einbürgerungstest
  • Wikinews

    Außerplanmäßige Landung mit 78 Passagieren auf dem Grazer Flughafen Thalerhof
    Zentralrat der Muslime plant Klage gegen den „Gesinnungstest“
    Angela Merkel leitete den Wahlkampf in Rheinland-Pfalz ein
    Hubschrauberabsturz in Niederbayern nach riskantem Manöver
    Drei Tote bei Hubschrauberabsturz in Russland
    Die Türkei bestätigt zwei Fälle von Vogelgrippe bei Menschen

    06 Januar 2006

    Abbruch des „Palast der Republik“ kostet weniger als erwartet

    Berlin (Deutschland), 06.01.2006 – Gestern wurden Pläne zum Abriss des „Palast der Republik“ bekannt. Heute stellt sich heraus, dass die angegebene Summe falsch war. Anstatt 20 Millionen soll der Abriss rund 9,5 Millionen Euro kosten.

    Ingeborg Junge-Reyer, Berlins Stadtentwicklungssenatorin, gab die Detailplanungen für den Abriss heute bekannt. Der Abriss des DDR-Baus wird gemeinsam vom Land Berlin und vom Bund finanziert, wobei Berlin für 36 Prozent der Kosten aufkommt. Für die gesamten Rückbaumaßnahmen werden finanzielle Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro bereitgestellt. Die Aufträge für den „Rückbau“ des „Palast der Republik“ gingen an die Firmen B + P Gerüstbau GmbH, Colcrete - von Essen GmbH & Co.KG und an die aus mehreren Firmen bestehende Arbeitsgemeinschaft Rückbau „Palast der Republik“.

    Die veranschlagten Kosten von 9,5 Millionen Euro für die Abrissarbeiten entsprächen, so die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, nicht den Gesamtkosten für den Rückbau. Unter anderem werden noch Kosten für die anschließende Begrünung anfallen. Außerdem müssen 2,5 Millionen Euro für weitere Leistungen wie Ingenieurleistungen, Sicherheits- und Gesundheitskoordination, Beweissicherung, Vermessung, Schwingungsmessung und Prüfstatik aufgebracht werden. Für das gesamte Abbauprojekt wird daher mit Kosten von insgesammt zirka 12 Millionen Euro gerechnet.

    Ein Bündnis für die Zukunft des Palastes hatte mit einer Anzeigenkampagne gegen den Abriss des Gebäudes Stellung bezogen. Das Bündnis argumentiert, dass sich der Bau in den vergangenen drei Jahren zu einem der progressivsten Orte für Kultur in Europa entwickelt habe. Die Gewerkschaft IG Bau hat zudem Kritik an der Abrissfirma Ludwig Freytag GmbH geübt, die nach Angaben der Gewerkschaft unseriös sei und in der Vergangenheit bei öffentlichen Aufträgen weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 12,47 Euro gezahlt habe. Die Abrissfirma gehört zur Arbeitsgemeinschaft Rückbau „Palast der Republik“. Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer wies den Vorwurf der Gewerkschaft als „bloßen Verdacht“ zurück. +wikinews+

  • Palast der Republik
  • Wikinews

    Der Jazz- und Soulsänger Lou Rawls ist tot
    Bad Reichenhall: Katastrophenalarm aufgehoben
    Abbruch des „Palast der Republik“ kostet weniger als erwartet
    Hockenheim: CDU fordert „schlüssiges Gesamtkonzept“
    Selbstmordanschlag in Afghanistan auf einem Basar in Tarin Kut

    04 Januar 2006

    Noch immer sind 15 Milliarden Deutsche Mark im Umlauf

    Frankfurt am Main (Deutschland), 04.01.2006 – Die Deutschen können sich von der „guten alten“ Deutschen Mark nicht trennen. Wie die Deutsche Bundesbank auf ihren Internetseiten mitteilte, waren vier Jahre nach der Einführung des Euros zum Stichtag 30.11.2005 immer noch rund 15,05 Milliarden D-Mark im Umlauf. Einen kleinen Teil dieser Summe vermutet die Bundesbank im osteuropäischen Ausland, wo die D-Mark zeitweise als Parallelwährung diente.

    Noch immer taucht die alte Währung auch im Einzelhandel auf. Seit Ende November 2005 akzeptiert beispielsweise C&A die D-Mark wieder als Zahlungsmittel und hat seitdem schon 26,5 Millionen D-Mark (13,6 Millionen Euro) gesammelt. Kunden können ihre Einkäufe gemischt mit D-Mark und Euro zahlen; das Wechselgeld wird aber immer in Euro ausgezahlt.

    Bei der Deutschen Bundesbank sind die alten D-Mark-Bestände - egal, ob in Scheinen oder Münzen – zeitlich unbegrenzt und gebührenfrei umtauschbar. Banken und Sparkassen bieten diesen Service nicht mehr an. +wikinews+

    Wikinews

    Scharon erneut ins Krankenhaus eingeliefert
    Noch immer sind 15 Milliarden Deutsche Mark im Umlauf
    Merkel und Platzeck gratulierten Michael Blumenthal zum 80. Geburtstag
    Bad Reichenhall: Zweiter Tag der Bergungsarbeiten
    Iserlohn: Freigelassene Männer weiterhin unter Tatverdacht
    Indonesien: Erdrutsch begräbt etwa 200 Menschen auf Java
    Schalke 04 hat einen neuen Trainer
    Russland übernimmt den G8-Vorsitz
    Der Emir von Dubai ist tot
    Bundesversicherungsamt stoppt zu hohe Kassengehälter
    Sportflugzeug stürzte in den Hudson River
    Wikipedia-Mitbegründer Larry Sanger plant neues Wiki-Projekt
    Dach eines Lidl-Discounters unter Schneelast eingestürzt
    BASF plant Übernahme des US-Konzerns Engelhard

    03 Januar 2006

    Rekord: Noch nie gab es in Deutschland so wenig Krankmeldungen wie 2005

    Berlin (Deutschland), 03.01.2006 – Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sichert jedem Beschäftigten in Deutschland gesetzlich einen Anspruch auf Entgelt im Falle einer Krankheit zu. Seit der Einführung des Gesetzes im Jahre 1970 hat es noch nie so einen niedrigen Krankenstand gegeben wie im Jahr 2005: 3,3 Prozent stellen einen historischen Tiefststand dar. Nur bei psychischen Erkrankungen fehlten die Arbeitnehmer länger als 2004.

    Die Zahl rechnet sich als prozentaler Anteil der Krankgeschriebenen an den Beschäftigten je Kalendertag. Diese Zahl lag in den 70-er und 80-er Jahren häufig über fünf Prozent der Beschäftigten. Im Jahr 2003 sank der Prozentwert im Jahresmittel erstmals unter die Vier-Prozent-Marke, um im Jahre 2004 bei 3,4 Prozent anzukommen. Mit 3,3 Prozent im vergangenen Jahr 2005 ist also eine historische Rekordmarke erreicht worden. Im ersten Halbjahr 2005 habe der Krankenstand aber zunächst höher als im Vorjahreszeitraum gelegen. Die Zahlen stammen vom Bundesgesundheitsministerium.

    Mehrere Gründe werden für den Rückgang der Zahlen verantwortlich gemacht. Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen verweist auf eine Verjüngung der Altersstruktur der Belegschaften sowie auf den „anhaltende[n] Nachfragedruck am Arbeitsmarkt“ (Reuters). Damit spielt der Verband auf die Tatsache an, dass es viele Menschen gibt, die lieber heute als morgen eine Arbeit aufnehmen würden. Das erhöht den Druck auf die Beschäftigten, ihre Personalakte „sauber“ zu halten. Dazu gehört eben auch die Zahl der Fehltage durch Krankheit. Weiterhin wird ein Trend zum relativen Wachstum des Dienstleistungssektors in Deutschland konstatiert, der zur Verringerung der Krankenstatistik beiträgt, weil im produzierenden Gewerbe durch die höhere Arbeitsbelastung ein traditionell höherer Krankenstand vorhanden ist.

    Der anhaltende Druck des Arbeitsmarktes sowie die beschriebenen langfristigen Trends bescheren den Unternehmen eine Senkung des Kostendrucks im Sinne sinkender Lohnnebenkosten und den Krankenkassen geringere Ausgaben. Bereits im Jahre 2004 waren die durch das Gesetz zur Lohnfortzahlung entstehenden Kosten für die Unternehmen um eine Milliarde Euro gesunken. Die Aufwendungen der Krankenkassen sanken in den ersten neun Monaten des Vorjahres um 358 Millionen Euro, das entspricht einer Verringerung der Ausgaben um 7,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. +wikinews+

    Wikinews

    Bad Reichenhall: Bergungsarbeiten in der Eissporthalle dauern an
    Schauspieler und Regisseur Mel Gibson feiert seinen 50. Geburtstag
    Trainer der französischen Ski-Rennläufer vor Olympiade tödlich verunglückt
    West Virginia: Dreizehn Bergleute bei Explosion eingeschlossen
    Nepal: Mehrere Explosionen nach Ende der Waffenruhe
    Indien: Stammesangehörige blockieren Straßen, um gegen Bauprojekte zu protestieren
    Iserlohn: Tatverdächtige wieder auf freiem Fuß
    Arbeitslosenzahlen Dezember 2005
    Flughafen Niederrhein soll geschlossen werden
    Jürgen Chrobog mit Familie in Köln eingetroffen
    Rekord: Noch nie gab es in Deutschland so wenig Krankmeldungen wie 2005

    02 Januar 2006

    Kombilöhne?

    Die Unionsparteien wollen ab 2007 "Kombilöhne" im Niedriglohnsektor staatlich mitfinanzieren, um schwervermittelbare Arbeitslose auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen.

    Problemgruppen seien die älter als 55-Jährigen, die unter 25-Jährigen und alleinerziehende Mütter.

    Die Gegner des Kombilohns befürchten Mitnahmeeffekte seitens der Wirtschaft zu Lasten der Staatskasse und unsubventionierter Arbeitnehmer, die über ihre Steuern und Sozialabgaben die subventionierten Arbeitnehmer mitbezahlen und möglicherweise sogar ihren Arbeitsplatz verlieren, weil sie mit den von ihnen subventionierten Arbeitskräften nicht mehr konkurrieren können.

    Ist der von den Unionsparteien vorgeschlagene "Kombilohn" gut oder schlecht?

    Oder wie müssten die Regelungen sein, dass es funktioniert?

    Diskussion

    Wikinews

    Bad Reichenhall: Dach der Eissporthalle zusammengebrochen
    Alexander Wurz wird Test- und Ersatzfahrer bei Williams-Cosworth
    Sicherheitskontrollen an Flughäfen auch auf Piloten und Stewardessen ausgeweitet
    Iserlohn: Erste Verhaftungen nach Doppelmord
    Kleinflugzeug in Dingolfing abgestürzt
    Flugzeug mit Fallschirmspringern abgestürzt
    Baby kommt in Flugzeugtoilette zur Welt
    Israel: Passagiermaschinen erhalten Raketenabwehrsystem
    Motorsport: Hockenheimring prüft „in alle Richtungen“
    16-jähriger US-Amerikaner reiste für Schulprojekt in den Irak

    01 Januar 2006

    Putins "Kalter Krieg" um die Ukraine

    Das weltgrößte Gas-Unternehmen Gazprom hat der Ukraine in den Morgenstunden die Gaslieferung reduziert, um eine Preiserhöhung von 50 US-$ auf 230 US-$ pro 1000 m3 zu erpressen. Das sei der "Weltmarktpreis".

    MITTEN IM WINTER.

    Drei Tage zuvor kaufte Gazprom turkmenisches Gas für 65 US-Dollar = "Weltmarktpreis"?

    Und die Verbraucher im Westen, die nun eine neue Pipeline bekommen? Wird es sie freuen? Sie sind den "Weltmarktpreis" gewohnt, lassen sich alles erzählen. Von E.ON, von BASF. Und Schröder schweigt auf die Anfragen der Medien: "Kein Kommentar."

    Niemand würde ihn fragen, wenn er nicht damit zu tun hätte. Aber DANKE vorab schon mal für den "Weltmarktpreis". Und warum wurde nicht mit Turkmenien verhandelt?

    Markus Rabanus >> Diskussion

    Wikinews

    Bundeskanzlerin Merkel weilte mit Ehemann beim Neujahrskonzert in Wien
    Großbritannien gab EU-Ratspräsidentschaft an Österreich ab
    Iserlohn: Mord in der Silvesternacht
    Sven Regener von Element Of Crime wird heute 45
    Russischer Energiekonzern Gasprom stoppt Gaslieferung an die Ukraine

    Fehlende Artikel

    Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten Foren befinden. Ab 01.01.2006

    Inidia-Besucher Jahr 2005

    Anzahl der Besucher Ihrer Website. Wiederkehrende Besucher werden nicht doppelt gezählt. Ohne Foren und Blogs.

    Datum Monat Besucher
    1.1.2005 1 289.583
    1.2.2005 2 270.404
    1.3.2005 3 313.615
    1.4.2005 4 333.484
    1.5.2005 5 331.830
    1.6.2005 6 300.908
    1.7.2005 7 268.154
    1.8.2005 8 262.633
    1.9.2005 9 289.893
    1.10.2005 10 311.463
    1.11.2005 11 337.288
    1.12.2005 12 315.893
    Insgesamt: 3625148 Besucher

    31 Dezember 2005

    Fehlende Artikel

    Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten Foren befinden.

  • Hilfsweise >> wikipedia2005
  • 30 Dezember 2005

    Fußfesseln für CDU-Politiker?

    Uwe S. aus Holzminden

    Kaum jemand kennt ihn, denn er ist jung (Jahrgang 64), sieht nicht ganz so gut aus, wie es die Website www.uwe-schünemann.de verspricht, aber er ist immerhin Niedersachsens Innenminister und im Sportschützenverein von Holzminden (= 22.000 Eingeborene, 3 Zuwanderer). *Peng* - Urtriebe werden wach - gehalten.

    Und was wünscht er sich zum neuen Jahr?

    >> Elektronische Fußfesseln!!!

    Und was will er damit?

    Er möchte sie zur Grundausrüstung für "3.000 gewaltbereite Islamisten in Deutschland" machen.

    Elektronische Fußfesseln unterscheiden sich von herk?mmlichen Kette-Kugel-Modellen durch eine Funktechnik, die z.B. über GPS oder demnächst per Galileo zur kosmischen Personenortung eingesetzt werden kann.

    Verlässt einer der "3000 Islamisten" die ihnen "definierten Gebiete", so freut sich Uwe Schünemann im Interview der Zeitung >Die Welt<: "... ertönt sofort ein Warnsignag. Die Polizei weiß dann genau, wo sich diese Leute aufhalten. Das bedeutet auf jeden Fall mehr Sicherheit."

    "Auf jeden Fall mehr Sicherheit" wäre auch, wenn man den üblen Islamisten vorsorglich einen 12 mal 12 Zentimeter großen "Grünen Stern" auf die Jacke verordnet, damit sie nicht nur von Satelliten, sondern auch von braven Bürgern erkannt werden. Beim Hasspredigen, Bombenlegen und beim Brötchenkauf.

    Wird Uwe S., der seinen Grundwehrdienst beim Pionierbataillon 1 Holzminden ableistete, die Grenzen der Verfassungsgemäßheit erkennen, auf die er Zuwanderer per Eid und "Hassprediger" per Fußfessel einschwören will?

    Und wer erklärt ihm die Grenzen aus den eigenen Reihen, da er mir nicht glauben wird.

    Die Widerrede müsste mit gleicher Öffentlichkeit sein, wie er sie für seine Wünsche in Anspruch nahm, denn eine Partei, die Populisten öffentlich geistern lässt, aber nicht öffentlich in die Schranken weist, sollte niemandem wählbar sein, weil dann der Eindruck zutreffen würde, dass sie auf Populismus setzt.

    Markus Rabanus >> Diskussion

    29 Dezember 2005

    Teures Vergnügen: Galileo

    Europäisches Gemeinschaftsprojekt eines satellitengestützten Navigationssystems, mit dem metergenaue Standortbestimmungen möglich werden sollen. Bislang gab es nur das us-amerikanische GPS.
    Folgende Nutzungsmöglichkeiten sind im Gespräch: Verkehrsleitsysteme für alle Arten von Verkehrsmitteln (Routenplanung) , Logistiksysteme, Abrufbarkeit per Handy, Aufenthaltsbestimmung von Personen, denen "elektronische Fußfesseln" angelegt wurden.
    Der erste von insgesamt 30 Satelliten wurde am 28.12.2005 gestartet. Im Jahr 2010 soll das System komplett sein und 3,8 Mrd. kosten, um anschließend profitabel zu werden.

    Markus Rabanus >> Diskussion

    25 Dezember 2005

    Menge der im Iran sichergestellten Drogen erreicht neue Dimension

    Mashhad (Iran), 25.12.2005 – Wie die staatliche iranische Nachrichtenagentur IRNA Sonntagmittag bekanntgab, haben Drogenfahnder innerhalb der letzen zwei Tage 8.777 Kilogramm Opium in der nord-östlich gelegenen Provinz Razavi-Chorasan beschlagnahmt. Der Iran, der selbst über zwei Millionen Abhängige im Land hat, bildet einen der Hauptwege der Droge auf dem Weg von Afghanistan nach Europa.

    In einem Haus in Torbat-e Jam konnte die Polizei 8.520 Kilogramm Opium sicherstellen, weitere 252 Kilogramm befanden sich in einem Fahrzeug auf dem Grundstück, und in der Grenzstadt Taybad fand sie acht Kilogramm der Droge bei einem afghanischen Staatsangehörigen.

    Erst vor zwei Wochen berichtete die Nachrichtenagentur von einem größeren Fund in der selben Provinz an der afghanischen Grenze. In der angrenzenden Provinz Süd-Chorasan beschlagnahmte die Polizei nur Tage zuvor auch fast eine halbe Tonne Opium, Bargeld und Munition. Zwischen März und Anfang Dezember 2005 wurden allein in der Provinz Kerman 14 Tonnen sichergestellt, 24 Schmuggler erschossen und 1145 Drogenhändler verhaftet.

    Roberto Arbitrio, der Koordinator zuständigen UNO-Behörde United Nations Office on Drugs and Crime im Iran, meldete schon vor mehreren Wochen einen neuen Rekord bei beschlagnahmten Drogen. Die Dimension der Drogenabhängigkeit im Land kommentierte er mit: „Wir haben den Höhepunkt noch nicht erreicht.“ Laut UN-Weltdrogenreport 2005 hat der Iran mit 2,8 Prozent der Bevölkerung seit über 15 Jahren die höchste Rate für Opiumabhängigkeit weltweit, gefolgt von der Inselrepublik Mauritius und Kirgisistan. Täglich werden landesweit etwa vier Tonnen Opium verbraucht. Azarakhsh Mokri, Direktor des Nationalen Zentrums für Studien der Drogenabhängigkeit INCAS an der Iran University of Medical Sciences and Health Services in Teheran, schätzt, dass ungefähr 20 Prozent der erwachsenen Bevölkerung irgendwie mit Drogen in Verbindung stehen.

    Als die Taliban ab dem Jahr 2000 die Schlafmohn-Produktion in Afghanistan einschränkten, stiegen die Opiumpreise, und viele jugendliche Konsumenten wechselten zum billigeren Heroin. Die geschätzte Anzahl der stark Abhängigen dieser Droge beträgt über 200.000 Menschen. Die Injektion dieser Droge mit einer Spritze ist die Hauptursache für die Verbreitung des HIV-Virus im Iran. In Persepolis, der einzigen Ausgabestelle in der Hauptstadt Teheran, die von einer NGO betrieben wird, werden etwa 300 Menschen in einem Modellprojekt Methadon verabreicht.

    Präsident Mahmud Ahmadinedschad hatte am 6. November bei einem Treffen der nationalen Drogenkommission IDCH sinkende Zahlen von Drogensüchtigen verkündet. Andere Quellen sprachen hingegen von falschen Zahlen. Ab April 2005 starben laut IDCH 2299 Menschen an den Folgen von Drogenmissbrauch. Dies entspricht einer Steigerung von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Nur die Monate Juli und August betrachtet, liegt die Steigerungsrate sogar bei 48 Prozent.

    Hauptquelle des Rauchgiftes ist das benachbarte Afghanistan, aus dem auch synthetische Drogen in das Land kommen. Am 24. November beschlagnahmte die Polizei 66 Kilogramm Amphetamine, die in der Klimaanlage eines Busses versteckt waren, der aus der benachbahrten afghanischen Herat-Provinz kam. Angaben der UNODC zufolge verlassen 60 Prozent der im Nachbarland produzierten Drogen das Gebiet Richtung Iran. Auf einem Treffen der Außenminister beider Länder im letzten Monat war das Thema Drogenschmuggel auf der Tagesordnung. Am 23. November unterzeichneten der iranische Außenminister Manutschehr Mottaki und sein afghanischer Kollege Abdullah Abdullah eine gemeinsame Absichtserklärung, die unter anderem eine verstärkte Kontrolle der Grenze vorsieht. +wikinews+

    24 Dezember 2005

    Referendum für Wahlkampfpauschale?

    Die Parteien erhalten nach einem komplizierten System eine erfolgsabhängige Wahlkampfpauschale, also Steuermittel für ihren Wahlkampf?
      www.dialoglexikon.de/wahlkampfpauschale.htm

    Die gesetzlichen Regelungen machten sich die Bundestagsparteien selbst.?

    "Wer sonst?", werden manche fragen, als gäbe es für manche Bereiche keine sinnvollen Alternativen.

    Es geht bei der Wahlkampfpauschale wie bei den Diäten um "Gesetze in eigener Sache".

    Weil es um gesetzliche Regelungen in eigener Sache geht, halte ich die direkte Mitsprache durch die Bevölkerung per Referendum für erforderlich, damit die Parteien keine Selbstbereicherung zulasten Dritter veranstalten können.

    Zumindest Veränderungen des gegenwärtigen Systems sollten des Referendums bedürfen.

    Die Wahlkampfpauschale steht darüber hinaus im Widerstreit von Argumente sowohl im Detail als auch generell, die sich auf das Problem der Chancengleichheit von Parteien beziehen, da durch die gegenwärtigen Regelungen die Bundestagsparteien gegenüber Parteineugründungen übermäßig bevorteilt seien.
    z.B.  www.dialoglexikon.de/zuwendungsanteil.htm

    Markus Rabanus 

    23 Dezember 2005

    Irans Präsident verbietet westliche Musik

    Teheran (Iran), 23.12.2005 – Der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad hat dem staatlichen Rundfunksender seines Landes das Abspielen westlicher Musik untersagt. Seiner Meinung nach sei diese „dekadent“.

    Nachdem Ahmadinedschad in der vergangenen Woche bereits äußerte, Israel müsse „von der Landkarte getilgt“ werden, und den Holocaust geleugnet hatte, hat der Präsident damit erneut Aufsehen erregt. Stattdessen, so schlug Ahmadinedschad vor, sollte mehr Wert auf nationale und traditionelle Musik gelegt werden. Kultusminister Mohammed Hussein Saffar-Harandi ging laut der Nachrichtenagentur Isna gar noch weiter und kündigte an, in Zukunft auch „dekadente und dumme“ Filme zu verbieten.

    Der deutsche Bundestag hat indes die israelfeindlichen Aussagen Ahmadinedschads in den letzten Wochen scharf kritisiert und seine am Mittwoch erneut bekräftigte Forderung, Israel aufzulösen und die Bewohner in Europa oder Kanada unterzubringen zurückgewiesen. US-Präsident George W. Bush nannte Ahmadinedschad nach seinen Äußerungen einen „seltsamen Typ“ und bezeichnete Iran als eine „Bedrohung“.

    IWF: Schuldenerlass für die ärmsten Länder der Erde

    Washington, D. C. (Vereinigte Staaten), 23.12.2005 – Der Internationale Währungsfonds (IWF) gab gestern einen Schuldenerlass für 19 der 20 ärmsten Länder der Erde bekannt. Auf ihrem Gipfeltreffen in Gleneagles hatten die Regierungschefs der führenden Industrienationen und Russlands beschlossen, einen solchen Schuldenerlass herbeizuführen.

    Der Beschluss, dem nun das Exekutivdirektorium des IWF zugestimmt hat, umfasst ein finanzielles Volumen von 3,3 Milliarden US-Dollar. Diesen Betrag schulden die ärmsten Länder dem IWF, der Weltbank sowie der Afrikanischen Entwicklungsbank. Durch den Schuldenerlass soll diesen Ländern der finanzielle Spielraum zur Entwicklung ihrer Wirtschaft gegeben werden. Der Beschluss steht im Zusammenhang mit den Entwicklungszielen der Vereinten Nationen, die bis zum Jahre 2015 eine Halbierung der weltweiten Armut vorsehen.

    In den Genuss des Schuldenerlasses, der am 1. Januar 2006 in Kraft tritt, gelangen zunächst die folgenden vorwiegend afrikanischen Länder: Benin, Burkina Faso, Äthiopien, Ghana, Madagaskar, Mali, Mosambik, Niger, Ruanda, Senegal, Tansania, Uganda und Sambia. Vier mittel- bzw. südamerikanische Länder gehören ebenfalls dazu: Bolivien, Guyana, Honduras, Nicaragua, außerdem die asiatischen Länder Kambodscha und Tadschikistan.

    Bilaterale Schulden sind von diesem Schuldenerlass ausgenommen, ebenso wie Schulden bei anderen Banken und Organisationen neben dem IWF, der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank. Mauretanien, das zu den 20 ärmsten Ländern der Erde gehört, muss noch nachweisen, dass die durch den Schuldenerlass eingesparten Gelder tatsächlich für die Armutsbekämpfung eingesetzt werden. Es sei möglich, so Rodrigo Rato, Generaldirektor des IWF, dass weiteren Ländern die Schulden erlassen werden. Diese müssten jedoch noch weitere Fortschritte aufweisen.

    Zu den Ländern, denen eventuell ebenfalls die Schulden erlassen werden, zählen Burundi, die Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Komoren, Malawi, Myanmar, Laos, Liberia, die Republik Kongo, Sao Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Togo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik. Dazu wurden aber noch keine Beschlüsse gefasst.

    Die Hilfsorganisation Oxfam begrüßte die Entscheidung des IWF, fordert aber einen umfangreicheren Schuldenerlass. Weitere 60 Länder benötigten ebenfalls einen Schuldenerlass, um die Armut zu bekämpfen, sagte Max Lawson, ein Sprecher der Hilfsorganisation. +wikinews+

    21 Dezember 2005

    Mannesmannprozess wird neu aufgerollt

    Karlsruhe (Deutschland), 21.12.2005 – Die Freisprüche des Landgerichts Düsseldorf im so genannten Mannesmann-Prozess gegen den ehemaligen Mannesmannchef Klaus Esser sowie den Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, wurde heute vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

    Anlass des Prozesses waren die millionenschweren Abfindungen, die bei der feindlichen Übernahme des Röhren- und Mobilfunkkonzerns Mannesmann durch Vodafone gezahlt worden waren. Bei der Übernahme waren 57 Millionen Euro an Prämien und Abfindungen geflossen. Der Freispruch vom Vorwurf der Untreue an die Adresse der damaligen Führungsriege des Mannesmann-Konzerns durch das Landgericht Düsseldorf wurde vom Bundesgerichtshof auf Antrag der Bundesanwaltschaft aufgehoben. Das Landgericht Düsseldorf muss den Prozess neu aufnehmen.

    Der Schweizer Bankier und jetzige Vorstandschef der Deutschen Bank Josef Ackermann saß damals zusammen mit dem ehemaligen IG Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel sowie weiteren drei Mitangeklagten im Aufsichtsrat von Mannesmann. Nach der Übernahme des Konzerns durch den britischen Mobilfunkgiganten Vodafone hatten sie die Millionenabfindungen an den scheidenden Aufsichtsrat des Konzerns bewilligt.

    Der oberste Gerichtshof wertete diese Weitergabe von Firmengeldern an die alte Chefetage des Konzerns als „treupflichtwidrige Verschwendung“. Dieses stelle eine Treueverletzung gegenüber den Eigentümern des Konzerns, den Aktionären, dar. Für die Mannesmann AG stellten die Zahlungen keinen Nutzen dar.

    Der Prozess könne möglicherweise ein halbes Jahr dauern, wird vermutet. Für den Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf Breuer, stellt sich daher nach Ansicht von Beobachtern die Frage nach seiner Perspektive in dieser Funktion. Der Aufsichtsratschef der Deutschen Bank dachte in einem Gespräch mit der „Financial Times“ bereits laut über mögliche Nachfolger für Ackermann nach. Die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) schlug in die gleiche Kerbe, indem sie den Aufsichtsrat indirekt zum Handeln aufforderte: „Einen Chef, der erneut monatelang auf der Anklagebank sitzt, kann sich die Deutsche Bank eigentlich nicht leisten. Jetzt ist der Aufsichtsrat der Deutschen Bank gefordert.“ Indes stellte sich der Aufsichtsrat der größten deutschen Bank demonstrativ hinter ihren Vorstandssprecher. +wikinews+

    19 Dezember 2005

    Solidarität mit dem Mörder Sarkawi

    Solidarität mit Terroristenchef Sarkawi

    Die Solidarität mit Freunden ist Kunst der Einfachen.
    Die Rechtswahrung für den Feind ist Kunst der Friedenschaffenden.

    ./.

    Ein jordanische Militärgericht verurteilte am gestrigen Sonntag in Abwesenheit der Angeklagten den Terroristenführer Abu Mussab al Sarkawi und zwei weitere Männer zum Tode. Tatvorwurf war ein fehlgeschlagener Selbstmordanschlag im Vorjahr.

    Positiv an dem Urteil: Gegen die Schuldsprüche können Rechtsmittel eingelegt werden. Aus Prinzip ist das Todesurteil dennoch abzulehnen, weil es das Recht des Staates behauptet, einen Menschen ohne Notwehrsituation töten zu dürfen. Unrecht gegen Verbrecher ist und bleibt Unrecht.

    Der Rechtsstaat darf nicht unrecht handeln. Deshalb ist auch mit dem Verbrecher Solidarität zu üben, wenn ihm Unrecht widerfahren soll.

    -msr- >> Diskussion

    Schwarzenegger als Totmacher

    Der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger erhält für seine Gnadenverweigerung den diesjährigen Titel "Antimensch 2005"; www.dialoglexikon.de/antimensch2005.htm

    -msr-

    Gewerkschaft der Polizei kritisiert Innenminister Schäuble

    Hamburg (Deutschland), 19.12.2005 – Den von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeschlagenen Einsatz der Bundeswehr bei der Fußball-WM 2006 in Deutschland hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) abgelehnt. Sie bezeichnet diese Lösung als Irrweg. Wehrpflichtige sollten nicht für polizeiliche Aufgaben eingesetzt werden.

    Gewerkschaftschef Konrad Freiberg begründete dies zum einen mit den nicht ausreichenden Kapazitäten der Bundeswehr. Bereits heute müssten private Sicherheitsschutzunternehmen den Schutz der Kasernen übernehmen, weil nicht genügend Soldaten dafür vorhanden seien. Außerdem sei der Schutz der Fußballweltmeisterschaft keine militärische Aufgabe.

    Der GdP-Vorsitzende verwies darauf, dass in den Jahren 1998 bis 2004 in den deutschen Bundesländern insgesamt 7000 Stellen bei der Polizei abgebaut worden seien. Die gegenwärtige Diskussion sei eine Folge dieser Kahlschlagspolitik. Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg wird in einer Presseerklärung der Gewerkschaft mit den Worten zitiert: „Was wir brauchen, ist eine Beendigung der Personalkürzungen bei der Polizei und nicht eine Grundgesetzänderung, die den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ermöglicht. Die Bundeswehr darf nicht zur Hilfspolizei degradiert werden. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie bei der WM 2006 für Objektschutzaufgaben eingesetzte Wehrpflichtige Ziel von Hooligan-Attacken werden und sich verteidigen müssen.“ +wikinews+

    14 Dezember 2005

    Besserer Opferschutz bei Ölverschmutzungen in Küstengewässern

    Presseerklärung - Berlin, 14. Dezember 2005

    Das Kabinett hat heute die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen das Internationale Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden ratifiziert werden soll.
    „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Opfer- und Umweltschutzes bei Schiffshavarien“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Auch von Schiffen, die nicht Öl oder gefährliche Ladung befördern, können erhebliche Gefahren für Mensch und Natur ausgehen. Das hat die Havarie des Holzfrachters „Pallas“ vor der deutschen Nordseeküste im Jahre 1998 deutlich gemacht, bei der Millionenschäden durch Bunkeröl, d.h. Schiffstreibstoff, entstanden sind. Um diese Gefahren zu verringern, reichen Maßnahmen auf nationaler Ebene nicht aus. Ich begrüße es daher sehr, dass sich die internationale Staatengemeinschaft auf einheitliche Haftungs- und Versicherungsregelungen für Bunkeröl-Verschmutzungsschäden verständigt hat.“

    Das sog. Bunkeröl-Übereinkommen führt erstmalig auf internationaler Ebene eine Haftung des Schiffseigentümers für Verschmutzungen durch Bunkeröl ein. Sie greift unabhängig davon ein, ob dem Schiffseigentümer im Einzelfall ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Ersetzt werden müssen insbesondere Schäden und Aufwendungen wegen der Verunreinigung von Stränden, Strandbefestigungen und der natürlichen Meeresumwelt sowie ein entgangener Gewinn etwa von Hotels oder Restaurationsbetrieben. Außerdem werden alle Eigentümer von Schiffen, die sich in deutschen Gewässern befinden und die eine Bruttoraumzahl von mehr als 1.000 aufweisen, verpflichtet, ihre Haftung für Bunkeröl-Verschmutzungsschäden zu versichern und den Abschluss der Versicherung durch eine amtliche Versicherungsbescheinigung nachzuweisen. Das betrifft Schiffe ab der Größenordnung eines Küstenmotorschiffs von etwa 100 m Länge. Zu versichern sind nicht nur Schiffe unter deutscher, sondern auch solche unter ausländischer Flagge.

    Das Bunkeröl-Übereinkommen tritt in Kraft, wenn es von achtzehn Staaten, darunter fünf Staaten mit einer Flotte von mindestens 1.000.000 Bruttoraumzahl ratifiziert wurde. Da der Rat der Europäischen Union beschlossen hat, dass alle Mitgliedstaaten möglichst vor dem 30. Juli 2006 die erforderlichen Maßnahmen zur Ratifikation des Übereinkommens ergreifen, ist mit einem baldigen Inkrafttreten des Übereinkommens zu rechnen.

    Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert

    Unrecht Gut gedeihet nicht: Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert
    Presseerklärung - Berlin, 14. Dezember 2005

    Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten beschlossen.
    „Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen. Kriminelle Gewinne müssen deshalb wirksam abgeschöpft und vorrangig den Opfern zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis hat in diesem Bereich in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht und damit einen wichtigen Beitrag insbesondere auch zur Bekämpfung der durch Gewinnstreben gekennzeichneten Organisierten Kriminalität geleistet. Mit dem Gesetzentwurf werden wir die Instrumentarien weiter verbessern. Das kommt den Opfern zu Gute und dient einer effektiven Strafrechtspflege“, sagte Zypries.

    Kernstück des Entwurfs ist ein Auffangrechtserwerb des Staates: Nach geltendem Recht kann nicht in allen Fällen verhindert werden, dass kriminelle Gewinne wieder an den Täter zurückfallen. Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche nicht, müssen die Vermögenswerte, die durch die Straftat erlangt und im Strafverfahren vorläufig sichergestellt wurden, grundsätzlich wieder an den Täter heraus gegeben werden. Dies ist unbefriedigend. Der Gesetzentwurf schafft in diesen Fällen Abhilfe, indem er ein Verfahren für einen späteren Auffangrechtserwerb des Staates bereitstellt, wenn die Opfer ihre Ansprüche nicht binnen drei Jahren nach der Verurteilung des Täters geltend machen.

    Beispiele:

    • Ein Täter betrügt zahlreiche Personen um geringe Geldbeträge, zum Beispiel durch den verschleierten Verkauf minderwertigen Fleisches. Er erzielt dadurch einen beträchtlichen Gewinn, der von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Geschädigten sichergestellt wird. Die Geschädigten sehen im Hinblick auf ihren jeweils relativ geringen Schaden davon ab, gegen den Betrüger gerichtlich vorzugehen und einen Titel zu erwirken.

    • Der Betrüger hat jeweils große Schadenssummen "ergaunert", etwa durch falsche Angaben über Kapitalanlagen. Die Geschädigten machen ihre Ansprüche aber nicht geltend, weil es sich bei dem von ihnen eingesetzten Vermögen jeweils um "Schwarzgeld" (unversteuerte Einnahmen) handelte.

    Lösung:
    Geltendes Recht: Weil die Ersatzansprüche der Geschädigten Vorrang haben, kann das betrügerisch erlangte Vermögen jeweils nicht zugunsten des Staates für verfallen erklärt werden. Konsequenz: Das sichergestellte Vermögen muss dem Täter spätestens drei Monaten nach der Verurteilung wieder zurückgegeben werden.

    Künftige Regelung: Die Geschädigten haben drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das sichergestellte Vermögen zu betreiben. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Verurteilung des Täters im Strafverfahren. Unterlassen dies die Geschädigten, so fällt das sichergestellte Vermögen nach Ablauf der drei Jahre an den Staat (sog. Auffangrechtserwerb des Staates).

    Der Entwurf sieht ferner vor, dass die Ansprüche der Opfer grundsätzlich Vorrang gegenüber denen sonstiger Gläubiger des Täters erhalten. Außerdem wird die Information der Opfer verbessert: Sind die Opfer persönlich noch unbekannt, z.B. bei einer groß angelegten Betrugskampagne, kann die Staatsanwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) mitteilen, dass Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen des Beschuldigten ergangen sind. Daneben enthält der Entwurf zahlreiche Detailverbesserungen im Verfahrensrecht, z.B. werden die Zuständigkeiten klarer und praxisnäher ausgestaltet.

    Iranischer Präsident leugnet den Holocaust

    Dass Hass dem Verstand abträglich ist, zeigen auch die jüngsten Äußerungen des iranischen Präsidenten Ahmadinedschad, der den Holocaust als "Mythos" bezeichnete und seinen Antiisraelismus nun noch antisemitisch abrundet.

    Wikinews meldet: Mekka (Saudi-Arabien), 09.12.2005 – Der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad hat in einer Pressekonferenz in Mekka, Saudi-Arabien, den Holocaust geleugnet. Er befand sich auf einer Tagung der „Organization of the Islamic Conference“ (OIC).

    Er würde nicht die Behauptung akzeptieren, Adolf Hitler hätte Millionen von Juden getötet. Als Lösung des Nahost-Konflikts schlug er vor, Deutschland und Österreich mögen Teile ihres Landes an die Juden abgeben und damit einen zionistischen Staat in Europa ermöglichen. Mit diesen Äußerungen wird er von der amtlichen iranischen Nachrichtenagentur Irna zitiert.

    Bereits in der Vergangenheit war der iranische Präsident durch antisemitische Äußerungen aufgefallen. So forderte er sinngemäß in einer Ansprache, den Staat Israel von der Landkarte auszulöschen.

    Der Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) wird von der Zeitung „Die Welt“ mit einer ersten Reaktion am Rande eines Treffens der NATO-Außenminister am Donnerstag in Brüssel mit den Wort zitiert: „Dies zeigt, mit wie wenig Ernsthaftigkeit oder mit wie viel Zynismus die Situation von der dortigen Regierung beurteilt wird.“

  • Antisemitismus
  • 12 Dezember 2005

    Geistiges Eigentum wird gestärkt

    Presseerklärung - Berlin, 12. Dezember 2005

    Das Bundesjustizministerium hat heute den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU- Durchsetzungs-Richtlinie den Bundesministerien zur Stellungnahme zugeleitet. Der Gesetzentwurf soll den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern und leistet damit einen Beitrag zur Stärkung des geistigen Eigentums.
    "Der Schutz von kreativem Schaffen ist gerade für die Deutsche Wirtschaft in einem roh-stoffarmen Umfeld von herausragender Bedeutung. Denn ohne wirksame Rechtsdurchsetzung werden Innovationen gebremst, weil sich Investitionen nicht rentieren. Produktpiraterie fügt der Deutschen Volkswirtschaft beträchtlichen Schaden zu und vernichtet Arbeitsplätze. Deshalb wollen wir für einen Schutz des geistigen Eigentums sorgen, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts genügt", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

    Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich geändert.

    Der Gesetzentwurf hat folgende inhaltliche Schwerpunkte:

    • Schadensbeseitigung bei Schutzrechtsverletzung
    Der Gesetzentwurf stellt im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung klar, dass nach Wahl des Verletzten der Gewinn oder das Entgelt, das der Verletzer für die rechtmäßige Nutzung des Rechts hätte bezahlen müssen – d.h. die Lizenzgebühr -, als Schaden erstattungsfähig sein können.
    Beweisführung
    Bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Schutzrechtsverletzung gewährt der Entwurf einen Anspruch des Verletzten gegen den Verletzer auf Vorlage von Urkunden oder sogar auf Zulassung der Besichtigung einer Sache. Ist zu vermuten, dass die Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß begangen wurde, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen.

    • Urteilsbekanntmachung
    Der Rechtsinhaber kann nach geltendem Recht die Veröffentlichung des Gerichtsurteils beantragen, durch das der Verletzer eines Urheber- oder Geschmacksmusterrechtes verurteilt worden ist. Diese Möglichkeit wird auf alle Rechte des geistigen Eigentums erstreckt.

    • Auskunftsansprüche
    Das geltende Recht sieht bereits seit langem einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen denjenigen vor, der geistiges Eigentum verletzt. Die Richtlinie und das Umsetzungsgesetz sehen vor, dass der Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen jetzt auch einen Auskunftsanspruch gegen Dritte erhält, die selbst nicht Rechtsverletzer sind. Der Rechtsinhaber soll damit die Möglichkeit erhalten, den Rechtsverletzer mit zivilrechtlichen Mitteln zu ermitteln, um so seine Rechte gerichtlich besser durchsetzen zu können. Diese Regelung wird vor allem bei Urheberrechtsverletzungen im Internet (illegale Tauschbörsen!) relevant werden.

    • Schutz geographischer Herkunftsangaben
    Die zivilrechtliche Durchsetzung von Schutzrechten wird auch für geographische Herkunftsangaben in der beschriebenen Weise erleichtert. Außerdem soll durch die Änderung des Markengesetzes ein strafrechtlicher Schutz für solche geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen geschaffen werden, die auf europäischer Ebene nach der Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel geschützt sind. Dazu gehören die Bezeichnungen zahlreicher landwirtschaftlicher Produkte wie z.B. die berühmten „Spreewälder Gurken“. Bisher gab es einen solchen Schutz nur für die nach rein innerstaatlichem Recht geschützten Bezeichnungen.

    • Einstweiliger Rechtsschutz
    Nach den allgemeinen prozessrechtlichen Regeln dürfen einstweilige Verfügungen den geltend gemachten Anspruch nur sichern, nicht bereits erfüllen. Es gilt das so genannte Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache. Hiervon wird für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums abgewichen.

    11 Dezember 2005

    SPD-Karriere: Schröder und die Pipeline

    Das größte Geschäft, das Schröder während seiner Kanzlerschaft auf den Weg brachte, war der Bau einer Gas-Pipeline. Zum Verdruss der baltischen Staaten und Polens, die sich Hoffnungen auf Transitgebühren machten, wird sie nun 1200 Kilometer von der russischen Hafenstadt Wyborg nach Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern quer durch die Ostsee.

    Ebenso quer durch alle Parteien ist die Kritik an Schröder, dass er nun Aufsichtsratschef des deutsch-russischen Trägerkonsortiums der Pipeline werden will.

    Die Skrupellosigkeit Schröders ist erstaunlich und sollte sie rechtens sein, so wären gesetzliche Konsequenzen zu ziehen, denn wie es beispielsweise Beamten der Bundesverteidigung verboten ist, dass sie für fünf Jahre keine Jobs in der Rüstungsindustrie annehmen dürfen, sollte auch für Politiker gelten, dass sie sich nicht ausgerechnet von Firmen einstellen lassen, die durch ihre politischen Entscheidungen überhaupt erst entstanden oder Vorteile hatten.

    Das Geschäft ist riesig: Allein der Pipeline-Bau hat ein Kostenvolumen von mehr als 4 Milliarden Euro und ab 2010 sollen jährlich 27,5 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus Sibirien nach Deutschland und Westeuropa gepumpt werden, wobei der Gaspreis weiterhin an das knapper und teurer werdende Öl gekoppelt sein soll.

    Bei solchen Summen fällt das Aufsichtsratsgehalt für Herrn Schröder nicht ins Gewicht, aber Hebelwirkungen solcher "kleinen Gefälligkeiten" sind nicht auszuschließen, sondern halte ich für absolut typisch.

    Und was sonst als eine "Gefälligkeit" soll der Job für Schröder sein? Denn welche Qualifikation bringt er ein? Nur die des Bundeskanzlers, dessen Amtseid dem Wohl der Nation vorbehalten war und nicht seiner privaten Vermögensvorsorge, denn dafür bekam er das Amt nicht und für das Amt das Kanzlergehalt und erwartet nun auch noch Pensionen.

    Schröder ist mir einmal mehr unten durch. Und seine Fans sollten nicht nur enttäuscht sein, sondern gesetzliche Konsequenzen fordern.

    älteres Thema  www.dialoglexikon.de/antifilzgesetz.htm

    Markus Rabanus  

    09 Dezember 2005

    Lieferten deutsche Behörden Informationen im Fall al-Masri?

    Berlin (Deutschland), 09.12.2005 – Ein namentlich nicht genannter „hochrangiger Sicherheitsbeamter“ gab dem Berliner Tagesspiegel ein Interview, in dem er den Verdacht, deutsche Behörden könnten eine Mitverantwortung für die Verschleppung des deutschen Staatsbürgers libanesischer Herkunft Khaled al-Masri tragen, zurückweist.

    Die Spekulationen entstanden heute durch einen Bericht der „Berliner Zeitung“, in dem es heißt, die CIA habe Hilfe von deutschen Behörden erhalten. Der Sicherheitsexperte nennt solche Verdächtigungen „perfide“.

    Der „Fall“ al-Masri bewegt seit Tagen die deutsche Presselandschaft. Er steht in Zusammenhang mit den Vermutungen über Geheimflüge der CIA, die von Europa aus Gefangene, die unter dem Verdacht der Beteiligung an terroristischen Aktivitäten stünden, in Gefängnisse in Osteuropa und andere Länder verbracht haben soll.

    Der vom Tagesspiegel befragte Sicherheitsbeamte legt dar, welche Informationen auf deutscher Seite über die Personalie al-Masri vorlagen. Danach war er den Behörden in Deutschland als „Randfigur“ der islamistischen Szene in Neu-Ulm bekannt, die in dem Neu-Ulmer „Multikulturhaus“ verkehrte, in dem auch der Deutsch-Ägypter Reda S. verkehrt haben soll, gegen den Generalbundesanwalt Kay Nehm ermittelt. Dieser stehe im Verdacht, eine terroristische Vereinigung unterstützt zu haben. Al-Masri stand mit dem Verdächtigen Reda S. insofern in Kontakt, als er ihm in seiner Eigenschaft als Autohändler einen Wagen besorgt haben soll.

    Al-Masri spielte demnach keine bedeutende Rolle für die deutschen Strafverfolgungsbehörden. Der Experte hat nur eine plausible Erklärung für die CIA-Verschleppung al-Masris: eine Verwechslung mit einem Al-Qaida-Kader, den Ramsi Binalshibh, ein in US-Gewahrsam befindlicher Mittäter des Anschlages auf das World-Trade-Center, genannt haben soll.

    Al-Masri soll im Jahre 2003 nach Mazedonien gereist sein, wo er von Sicherheitskräften festgenommen und an die CIA übergeben worden sein soll. Diese habe ihn dann nach Afghanistan verschleppt, wo er in einem Gefängnis gefoltert worden sein soll, um Informationen von ihm zu erhalten. Die Inhaftierung al-Masris in diesem afghanischen Gefängnis soll sich über mehrere Monate hingezogen haben.

    Die Staatsanwaltschaft ist seit Juni 2004 mit dem Fall befasst. Im Zuge ihrer Ermittlungen habe sie auch ein Rechtshilfeersuchen an die amerikanischen Behörden gerichtet, jedoch keine Antwort erhalten. Erkenntnisse aus den Verhören al-Masris durch die CIA sollen nach Meinung des Sicherheitsexperten nicht an deutsche Stellen geflossen sein. Höchstens könne es sein, dass nicht speziell gekennzeichnete Informationen aus den Verhören an die deutschen Behörden gelangt seien, so der Experte weiter.

  • Diskussionen.de
  • Europarat beabsichtigt Satellitenbilder bei der Überprüfung von Strafanstalten einzusetzen

    Straßburg (Frankreich), 09.12.2005 – Die Abgeordnetenversammlung des Europarats (PACE), einer Organisation, die sich für die Menschenrechte einsetzt, beabsichtigt Satellitenbilder und Luftaufzeichnungen zu verwenden, als Teil der Untersuchungen auf Grund von Behauptungen, dass die Vereinigten Staaten von Amerika geheime Gefängnisse in Europa führen.

    Die Europäische Union (EU) gewährte der PACE Zugriff zu archivierten Satellitenbildern und Luftaufzeichnungen der EU, um zu bestimmen, ob Flugzeuge im Zusammenhang mit geheimen CIA Gefangenenlagern europäischen Luftraum durchflogen haben.

    Laut der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW), die ihren Sitz in New York hat, "haben CIA Flugzeuge, welche aus Afghanistan 2003 und 2004 ausflogen, direkte Flüge zu entfernten Flughäfen in Polen und Rumänien vollzogen." +wikinews+

    06 Dezember 2005

    CIA-Geheimflüge: Nach Schily nun auch Steinmeier unter Druck

    Berlin (Deutschland), 06.12.2005 – In der Affäre um geheime Flüge des US-Geheimdienstes CIA gerät nun, neben dem ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), auch der amtierende Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) unter Druck. Steinmeier ist womöglich in seiner damaligen Funktion als Kanzleramtsminister von Otto Schily über die CIA-Transporte informiert worden. Die Bundesregierung hat dazu bisher noch keine Stellungnahme abgegeben.

    Nach einem Bericht der Zeitung „Washington Post“ soll der damalige US-Botschafter in Deutschland, Daniel Ray Coats, Otto Schily bereits im Mai 2004 über die Verschleppung des deutschen Staatsbürgers Khaled al-Masri durch den CIA informiert haben. Im Fall der Verschleppung von Khaled al-Masri hat die Staatsanwaltschaft München im Sommer 2004 Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung gegen Unbekannt aufgenommen.

    Inzwischen werden auch von Vertretern der Regierungsfraktionen Antworten verlangt. Entsprechend äußerten sich der stellvertretende CDU-Vorsitzende Wolfgang Bosbach sowie Dieter Wiefelspütz, SPD-Innenexperte. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel hält es für „kaum nachvollziehbar“, dass Steinmeier über die Vorgänge nicht informiert war und erwägt zu der Angelegenheit einen Untersuchungsausschuss zu initiieren. Für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist ein Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestags notwendig. Die Grünen fordern von Otto Schily „völlige Transparenz“. Oskar Lafontaine, Fraktionsvorsitzender der Linkspartei, forderte Otto Schily auf, umgehend Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen. Das Innenministerium kündigte an, die Vorgänge zu rekonstruieren. Den kurzfristigen Termin von Daniel Coats bezeichnete Ministeriumssprecher Bruno Kahl als nicht unüblich. +wikinews+

    01 Dezember 2005

    Europäische Zentralbank erhöht die Leitzinsen

    Frankfurt am Main (Deutschland), 01.12.2005 – Die Europäische Zentralbank (EZB) gab heute eine Erhöhung der Leitzinsen um einen Viertelprozentpunkt von derzeit zwei Prozent auf 2,25 Prozent bekannt. Damit verteuern sich im Euro-Raum die Kreditzinsen. Die Maßnahme tritt am 6. Dezember 2005 in Kraft.

    Auf einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Zentralbankrates in Frankfurt gab EZB-Präsident Jean-Claude Trichet diese Maßnahme bekannt. Damit solle das Vertrauen in die Geldwertstabilität in Europa gestärkt werden.

    Die Finanzmärkte reagierten positiv auf die Nachricht. Der DAX zog auf über 5250 Punkte an, was den höchsten Stand nach dem April 2002 bedeutet. Einige Politiker und Gewerkschafter kritisierten den Schritt als zu früh. Die gerade anspringende Konjunktur könnte durch die Zinsanhebung gefährdet werden. Die deutsche Bundesregierung reagierte gelassen. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) kommentierte die geldpolitischen Beschlüsse der Zentralbank mit den Worten: „Ich erwarte keine negativen Folgen für die deutsche Konjunktur.“

    Weitere zinspolitische Maßnahmen ließ EZB-Präsident Trichet zunächst offen. Allgemein wird jedoch nicht damit gerechnet, dass damit eine Zinserhöhungswelle durch die EZB eingeläutet werde.

    Die EZB trifft ihre Entscheidungen auf Grund der Beobachtung der wichtigsten wirtschaftlichen Kennziffern. Für das Jahr 2006 rechnet die EZB mit einer Inflationsrate von 2,1 Prozent. Die Wachstumsprognose für die nächsten beiden Jahre liegt bei 1,9 Prozent. +wikinews+

    30 November 2005

    www.aktionärsforum.de

    Presseerklärung - Berlin, 30. November 2005

    Am 1. Dezember 2005 tritt die Aktionärsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Dann können Aktionäre im Internet unter den Adressen www.ebundesanzeiger.de und www.unternehmensregister.de sowie www.aktionärsforum.de (sofern der verwendete Browser dies technisch unterstützt) zu einem gemeinsamen aktienrechtlichen Antrag oder zur Ausübung des Stimmrechts in einer Hauptversammlung aufrufen.

    „Das Aktionärsforum ist die konsequente Antwort des Gesellschaftsrechts auf die Veränderungen der Kapitalmärkte: Die Aktien vieler Gesellschaften befinden sich in breiterem Streubesitz als früher. Gleichzeitig stellen wir eine zunehmende Internationalisierung der Anteilseigner fest. Hier bieten die modernen Informationstechnologien neue Möglichkeiten, die Kommunikation zwischen den Aktionären zu erleichtern. Das verbessert die Kontrolle durch die Aktionäre“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

    Mit dem Gesetz zur Unternehmenskontrolle und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), das zum 1. November 2005 in Kraft getreten ist, wurde das Aktionärsforum als eine neuartige elektronische Plattform im Internet geschaffen. Die Bundesministerin der Justiz hat jetzt die dazugehörige Aktionärsforumsverordnung erlassen. Damit kann das Aktionärsforum voll funktionsfähig an den Start gehen. Aktionäre und Aktionärsvereinigungen können sich beim Aktionärsregister registrieren und anschließend Aufrufe an Mitaktionäre platzieren. Sie können dabei Adressen (insbesondere E-Mail-Adressen) angeben, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Eine Begründung für das Aktionärsbegehren darf im Forum nicht angegeben werden. Dazu kann der Aktionär aber auf seine Internetseite verweisen, die eine nähere Begründung enthält. Die betroffenen Gesellschaften können ihrerseits im Aktionärsforum einen Hinweis auf ihre Website platzieren, und dort dem Aufruf entgegentreten oder eine Gegendarstellung abgeben. Das Forum selbst dient nicht zur Auseinandersetzung über Inhalte, sondern ist eine reine elektronische „Pinwand“ um anderen Aktionären die Kontaktaufnahme und anschließende gemeinsame Aktion zu ermöglichen.

    USA: 1000. Todesstrafe?

    Offenbar trägt der nationale und internationale Protest gegen die Todesstrafe doch Früchte, denn die für heute geplante 1000. Todesstrafe seit ihrer Wiedereinführung in den USA fällt aus, nachdem gestern Mark Warner (Gouverneur des Staates Virginia) den 41-jährigen Häftling Robin Lovitt begnadigte und die Todesstrafe in lebenslange Haft umwandelte.

    Lovitt war wegen Ermordung eines Spielhallenbesitzers zum Tode verurteilt, weil er in Tatortnähe mit der Kasse aufgegriffen wurde.
    Gegen den Mordvorwurf behauptete er, dass er sich zur Tatzeit auf der Toilette aufgehalten habe und gestand nur den Kassendiebstahl.

    Die Tatwaffe (eine Schere) wies zwei verschiedene Blutspuren auf. Die damaligen DNA-Tests ermöglichten jedoch noch keine klaren Ergebnisse, wie es mit neueren Tests nachholbar wäre. Aber die Tatwaffe wurde von einem Angestellten des Gerichtsarchivs widerrechtlich weggeschmissen - "aus Platzgründen".

    ./.

    Am 13. Dezember soll "Tookie" Williams hingerichtet werden.Nun kommt es tatsächlich auf Arnold Schwarzenegger an.

    Am 8. Dezember wird eine Anhörung sein.

    ./.

    Totschläger und Mörder wird es immer geben. Und man soll die Täter fangen, wegsperren, als Strafe und zur Sicherheit.

    Aber es sollte nicht mehr geben, dass im "Namen des Volkes" Menschen getötet werden, ohne dass es Notwehr ist.

    Und wenn welche sagen: "Aber wenn es doch der Wille des Volkes ist?", dann sei klar gemacht, dass es solchen Willen des Volkes niemals gibt, denn wem sich die Logik nicht durch Laune ersetzt, sagt:

    "Wer töten will ohne Notwehr, will dürfen, was dem Mörder verboten ist."

    -msr- >> DISKUSSION

    28 November 2005

    CIA-Geheimgefängnisse in Europa beschäftigen die EU-Kommission

    Berlin (Deutschland), 28.11.2005 – Auf einer internationalen Sicherheitskonferenz in Berlin erklärte der Justizkommissar der Europäischen Union, Franco Frattini, die EU könnte gegenüber Mitgliedsstaaten drastische Sanktionen verhängen, wenn diese die CIA bei der Unterhaltung von Foltergefängnissen für gefangene Terroristen auf ihrem Territorium unterstützt haben sollten.

    In der vergangenen Woche hatten verschiedene Medien über Geheimflüge der CIA berichtet, die über europäische Flughäfen erfolgt sein sollen, bei denen mutmaßliche Terroristen in Gefangenenlager gebracht und dort möglicherweise gefoltert worden sein sollen. Dies hatte bei europäischen Spitzenpolitikern Besorgnisse ausgelöst, offizielle Stellungnahmen liegen bisher jedoch nicht vor. Die deutsche parlamentarische Opposition hatte den neugewählten Bundesaußenminister Steinmeier (SPD) aufgefordert, diese Frage bei seinem Amtsantrittsbesuch in den USA vorzubringen.

    Frattini erläuterte in Berlin den Standpunkt der Europäischen Kommission. Er bezog sich dabei auf die EU-Verträge. Diese sähen Strafen gegen Mitgliedsstaaten vor, wenn diese sich an Verstößen gegen die in den Verträgen festgelegten Prinzipien der Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit beteiligt haben sollten. Die Unterhaltung von Geheimgefängnissen sei als ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention zu sehen.

    Die EU-Kommission hatte ihre Mitgliedsstaaten sowie die Beitrittskandidaten Bulgarien, Rumänien, Kroatien und Türkei aufgefordert, darzulegen, ob sie solche Gefängnisse in ihren Ländern geduldet hätten. Als mögliche Sanktion nannte Frattini den Entzug des Stimmrechts im Europäischen Rat.

    Frattini gab auch bekannt, dass auf eine entsprechende Anfrage an die USA mit der Bitte um eine Stellungnahme zu den Presseberichten bisher noch keine Antwort vorliege. +wikinews+

    27 November 2005

    Afghanistan erntet wieder Hanf

    Wien (Österreich) / Kabul (Afghanistan), 27.11.2005 – In Afghanistan werden wieder 30.000 Hektar Ackerland für den Anbau von Hanf (Cannabis sativa) vorbereitet. Dies berichtet das UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, UNODC. Die Fläche entspricht in etwa einem Drittel der marokkanischen Anbaufläche. Marokko selbst bedient etwa 80 Prozent des europäischen Marktes und sorgte damit 2004 für einen geschätzten Umsatz von knapp elf Milliarden Euro.

    Nach wie vor lebt Afghanistan trotz schärferer Gesetze, besserer Kontrollen und religiöser Ächtung hauptsächlich vom Opium und erzeugt 87 Prozent der weltweiten Opiumproduktion. 2005 wurden mit 4.100 Tonnen kaum weniger (2,4 Prozent) produziert als 2004, der Verkauf brachte 2,7 Milliarden US-Dollar, das entspricht zirka 52 Prozent des legalen Bruttoinlandproduktes von Afghanistan. 2,14 Milliarden Dollar erwirtschaften dabei die Händler, 560 Millionen Dollar bleiben den Bauern. Der Bericht des UNODC dokumentiert beim Opiumanbau gegenläufige Entwicklungen in verschiedenen Regionen Afghanistans. In Nangarhar ging der Anbau von Opium um 96 Prozent zurück. In den Provinzen Farah und Balch stieg der Opiumanbau dagegen um 300 Prozent.

    Für 2005 erwartet das UNODC eine neuerliche Ausweitung der afghanischen Schlafmohn-Anbaufläche. Ursächlich sind die Not der Bauern, politische Unsicherheit, geringe Furcht vor juristischen Konsequenzen und die verbreitete Opiatsucht in der ländlichen Bevölkerung durch von Händlern gratis verteiltes Opium.

    Die Erweiterung der Produktpalette mit Hanf könnte der afghanischen Ökonomie zu einem kräftigen Aufschwung verhelfen. Afghanistans Präsident Hamid Karzai sagte, Opium sei für den schlechten Ruf Afghanistans verantwortlich und kriminalisiere die Kultur des Landes, während Menschen in anderen Ländern finanziell vom Opiumanbau profitierten. +wikinews+

    26 November 2005

    CIA-Geheimoperationen in Europa werfen Fragen auf

    Berlin (Deutschland), 26.11.2005 – Wenige Tage vor dem Antrittsbesuch des neuen Bundesaußenministers Frank-Walter Steinmeier (SPD) in den USA geraten die transatlantischen Beziehungen zwischen Europa und den USA durch das Bekanntwerden von verdeckten Aktionen des amerikanischen Geheimdienstes CIA in Europa unter Druck.

    Reaktionen von offizieller Seite fallen zurzeit sehr zurückhaltend aus. Der Auslandsgeheimdienst des wichtigsten NATO-Bündnispartners wirft durch seine Aktionen Fragen bei europäischen Politikern auf, auf die bisher noch keine endgültigen Antworten gegeben werden können.

    In den beiden letzten Tagen war von verschiedenen Medien über Flugtransporte islamistischer Gefangener der USA berichtet worden. Nach diesen Berichten sollen zwischen 2002 und 2004 mindestens 80 Flüge der CIA mit Gefangenen über die deutschen Flughäfen Frankfurt am Main und die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz abgewickelt worden sein. Die Berliner Zeitung hatte von mindestens 15 Flügen berichtet. Gefangene, die unrechtmäßig gefangen gehalten worden sein sollen, sind angeblich von deutschen Flughäfen aus auch zu Verhören ins Ausland gebracht und dort möglicherweise auch gefoltert worden. Von deutschen Geheimdiensten, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst (BND), waren dazu bisher keine Stellungnahmen zu erhalten. Das Bundeskriminalamt (BKA) erklärte, es habe keine Kenntnisse über derartige Gefangenentransporte. Im Kontrast dazu stehen Informationen des ARD-Hauptstadtstudios, nach denen mindestens eine deutsche Sicherheitsbehörde über Zwischenlandungen von Gefangenentransporten des CIA in Deutschland informiert gewesen sei.

    Es soll auch geheime Gefängnisse des CIA in Osteuropa geben, in denen mutmaßliche Terroristen inhaftiert werden. Die Regierungen von Polen und Rumänien dementierten die Existenz von CIA-Gefängnissen in ihren Ländern. Elmar Brok, der außenpolitische Sprecher der konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament sagte der „Märkischen Allgemeinen“, dass der EU-Beitritt Rumäniens gefährdet sei, wenn Rumämien in dieser „ungesetzlichen und unmenschlichen Weise“ mit dem CIA zusammengearbeitet habe. Außenminister Steinmeier sagte, die Berichte gäben zur Besorgnis Anlass. In diesem Zusammenhang begrüßte er den Vorstoß des britischen Außenministers Jack Straw, der im Namen der Europäischen Union von den USA weitere Aufklärung erbitten will.

    Eine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorgängen gibt es bisher nicht. Weniger zurückhaltend waren Politiker der Opposition im Deutschen Bundestag. Für die Grünen forderte Hans-Christian Ströbele die Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Ermittlungen auf. Durch das NATO-Statut seien solche Operationen wie die bekannt gewordenen Gefangenentransporte der CIA nicht abgedeckt. Für die FDP forderte deren stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger weitere Aufklärung von der Bundesregierung, inwieweit sie von den US-Behörden über die Transporte informiert worden sei. Diese Information müsse vom Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt kommen. Für die Linkspartei forderte deren Fraktionschef, Oskar Lafontaine, die Bundesregierung auf, den CIA-Fluggesellschaften die Überflug- und Landerechte zu entziehen.

    Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz nahm die USA dagegen in Schutz. Was die USA auf ihren Militärbasen machten, sei weitgehend ihre Sache. +wikinews+

    25 November 2005

    Verkauf verdorbener Lebensmittel ist strafbar

    Presseerklärung - Berlin, 24. November 2005

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries weist angesichts der jüngsten Vorkommnisse im Lebensmittelhandel auf die Möglichkeit hin, Verstöße auch strafrechtlich zu ahnden:

    „Das geltende Strafrecht schützt Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend vor kriminellen Machenschaften im Lebensmittelhandel. Regelungslücken gibt es insoweit nicht. Natürlich kann Gesetzgebung allein kriminelles Verhalten nicht unterbinden. Es bedarf auch effektiver Prävention und Kontrolle. Die zuständigen Behörden sind aufgerufen, schnell und umfassend von dem rechtlichen Instrumentarium Gebrauch zu machen, damit die jetzt bekannt gewordenen Vorfälle aufgeklärt und die Verantwortlichen ermittelt werden können,“ sagte Zypries.

    Der Weiterverkauf minderwertiger Ware - wie etwa Schlachtabfälle als lebensmitteltauglich - erfüllt den Tatbestand des Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch), wenn die Käufer durch das Umdeklarieren der Ware getäuscht werden. Gleiches gilt, wenn den Abnehmern ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum vorgespiegelt wird. Wird durch den Verkauf verdorbenen Fleisches die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt, greifen Körperverletzungstatbestände ein (§§ 223 ff. Strafgesetzbuch). Darüber hinaus stellt das neue Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Verstöße gegen verbraucherschützende Rechtsvorschriften mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren unter Strafe (§§ 58, 59 LFGB).

  • Diskussionen
  • www.gesetze-im-internet.de

    Presseerklärung - Berlin, 25. November 2005

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute im Rahmen des Festaktes zum 20-jährigen Jubiläum der juris GmbH den öffentlichen Zugang auf alle Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes im Internet freigeschaltet.

    „Unter www.gesetze-im-internet.de stellt das Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH Bürgerinnen und Bürger das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos bereit. Bislang war eine Auswahl von etwa 750 Gesetzen und Verordnungen abrufbar, ab sofort sind auf den Webseiten rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in der aktuell geltenden Fassung barrierefrei verfügbar“, sagte Zypries.

    Das Angebot www.gesetze-im-internet.de ergänzt die E-Government-Initiative BundOnline 2005 der Bundesregierung im Bereich der Rechtsinformation. BundOnline 2005 ist ein wichtiger Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme hatte die rot-grüne Bundesregierung am 14. November 2001 einen konkreten Umsetzungsplan für das gesamte Dienstleistungsspektrum der Bundesverwaltung beschlossen. BundOnline 2005 ist eines der erfolgreichsten IT-Projekte der Bundesverwaltung und hat sein für Ende 2005 avisiertes Ziel deutlich früher als geplant erreicht. Schon seit Ende August 2005 können über 376 Dienstleistungen der Bundesbehörden im Internet genutzt werden.

    „Dank BundOnline 2005 können Bürger und Wirtschaft die Dienstleistungen der Bundesverwaltung einfacher, schneller und kostengünstiger in Anspruch nehmen und seit heute gibt es das komplette Bundesrecht online dazu“, sagte Zypries.

    22 November 2005

    Angela Merkel zur ersten deutschen Bundeskanzlerin gewählt

    Berlin (Deutschland), 22.11.2005 – Der Bundestag hat Angela Merkel, Parteivorsitzende der CDU, zur ersten Bundeskanzlerin gewählt. Nachdem sie die Wahl angenommen hatte, zählte der scheidende Kanzler Gerhard Schröder (SPD) zu ihren ersten Gratulanten.

    Von den 612 Bundestagsabgeordneten, die an der Wahl teilnahmen, stimmten 397 für die 51-jährige promovierte Physikerin. 202 stimmten gegen sie, zwölf enthielten sich der Stimme, eine Stimme war ungültig. Da die Oppositionsparteien angekündigt hatten, einstimmig gegen Merkel zu stimmen, haben anscheinend 51 der 448 Abgeordneten der Großen Koalition aus Union und SPD nicht für die gemeinsame Kandidatin gestimmt.

    Nach der Wahl zog sich die Kanzlerin in einen Nebenraum zurück, um im kleinen Kreis etwas zu feiern. Später ging es weiter ins Schloss Charlottenburg, wo Bundespräsident Horst Köhler ihr die Ernennungsurkunde aushändigte und ihr „viel Glück, viel Kraft und Gottes Segen“ wünschte.

    Am Nachmittag folgt noch ihre Vereidigung vor dem Bundestag. Gegen 16:00 Uhr MEZ werden dann die Minister vereidigt. Um 17:00 Uhr wird Schröder die Amstgeschäfte an seine Nachfolgerin übergeben, anschließend soll das Kabinett erstmals zusammenkommen. +wikinews+