27 September 2004

Kommunalwahlen in NRW

Trotz der blamablen Ergebnisse bei den Kommunalwahlen in NRW preisen sich die Politiker aller Parteien als Wahlsieger. - Vermutlich denken sie: "Es hätte schlechter kommen können."

Politikwissenschaftler Ulrich von Alemann von der Universität Düsseldorf kritisierte die Schönrederei. - Die Wahlbeteiligung betrug nur 54,5 Prozent. Sicherlich drückt sich in solch niedriger Wahlbeteiligung nicht nur Unzufriedenheit oder gar Ablehnung aus, wie es Systemgegner gern interpretieren, aber zumindest eine niedrige Wahlbeteiligung für mäßiges Bewusstsein hinsichtlich der Anforderungen, die eine Demokratie an ihre Bürgern stellt. Wenn sich Politiker mit solchen Verhältnissen zufrieden geben, dann deutet das darauf hin, dass sie von jener Mitnahmementalität sind, die der Bundeskanzler vor wenigen Tagen den Bürgern allgemein attestierte und kritisierte. Politik ist nicht zukunftsfähig, wenn ihre Akteure nur noch das Streben haben, aus der nächsten Legislaturperiode "mitzunehmen, was mitzunehmen ist". Wer seine Hausaufgaben nicht macht, hat auch nichts zu verdienen. Und das ist wirklich den Politikern deutlich zu machen, wenn sie sich mit Managern vergleichen und wenn mit ihnen über Diäten, Pensionen und Nebenverdienste geredet wird. - Nun, mit solchen Themen drängen sich den Bürgern in der Regel nur solche Politiker auf, die noch keinen Anteil an den Töpfen der Demokratie haben, aber Politikwissenschaft und Bürger müssen überlegen, auf welche Weise Mitnahmeeffekte reduziert werden und Politik effizienter an Problemlösungen geht. -msr-

Filmkritik: Der Untergang

Der Untergang bzw. Kapitulation Impossible

Samstag waren wir drin, mein Weib, meine Erwartung nach Lektüre von kontroversen Kritiken und acht Euro ausnahmsweise nicht zuviel.

Schauspielerisch klasse, passagenweise etwas zu sehr Steven Spielberg, also an Zumutbarkeitsgrenzen realistisch, aber so, dass auch den blödesten Idioten die Schwärmerei für Krieg und Soldatisches vergehen müsste. Folglich kein Film für Faschos, die Faschos bleiben wollen.

Die Bilder im kämpfenden und verreckenden Berlin kontrastieren mit den Illusionen, denen sich Hitler, Goebbels und die Leute im "Führerbunker" mit zunehmender Verzweiflung hingeben. Und das ist schon das "Eigene" dieses Films, was viele Kritiken m.E. falsch auf den Aspekt reduzieren, dass "Hitler nicht als Monster" dargestellt wird.
Richtig. Der Film bringt Hitler weder "zu sehr" noch "endlich" als Menschen, denn solche Selbstverständlichkeit kann ohnehin nur derjenige anzweifeln, der selbst zu abwegigen Geschichtserklärungen greift und mit Dämonisierungen Wasser auf die Räder von Mythosbastlern gibt.

Hitler, ein Mensch. Und was viele nicht wahrhaben wollen, weil es die bitterste Erkenntnis ist: Der politische Wahnsinn braucht nur die passende Gelegenheit. - Kein Genie, keine Dämonen, keinen Ausnahmefall. Sondern ist dem Menschen viel näher, als ihm lieb sein kann. Und diese Einsicht macht sich im Bunker breit. Alle wissen, dass es vorbei ist. Aber es gibt keinen Ausweg mehr.
Die Verzweiflung über die totale Verfahrenheit, in die sich die NS-Clique unter Aufbietung aller Gewalt-Ressourcen Deutschlands gebracht und sich selbst jeglicher Entscheidungsalternative beraubt hatte: "Kapitulation unmöglich" hätte der Filmtitel treffender lauten können.

"Der Untergang" als Titel ist mir zu lau, zu wenig passend, denn wer "untergeht" und kein Schwein sein will, versucht zu retten, was möglich ist, vielleicht nicht sich selbst, aber andere.

Doch inhaltlich gelang es dem Film: Auch die kriminellsten Menschen ertragen es nicht, nichts weiter als miese Schweine zu sein und suchen deshalb die Schuld bei anderen: Das Volk habe den Untergang selbst gewählt, versagt - "Kollektivschuld" auf der ganzen Linie.

Und Wahrheit ist ja auch dran, denn Millionen wählten Hitler, obwohl er 1932 in einer berühmten Rede unter frenetischem Beifall ganz sicher nichtsahnend richtig prophezeite: "Sie können uns unterdrrrücken, sie können uns meinetwegen töööten, kapituliiiierren werrrden wir NICHT."
Diesen Satz hätte ich dem ganzen Film vorangestellt, denn es war das vorhersehbare Schicksal des Nationalsozialismus, den Weg in den Abgrund ohne Alternative. Zuletzt die Neuauflage der wirren Dolchstoßlegende, in der sich alles gegen das vermeintlich Edle verschwört, nicht nur die Juden, die Alliierten, auch die Generalität, die Nationalsozialismus verraten habe, weil sie nicht stirbt, wo sie soll und dann die verlogene Wehleidigkeit um die fiktiven Besten, die im Kampf gefallen seien. Eine Wehleidigkeit Hitlers, die man ihm als Gefreitem im Lazarett und ohne Überblick von Versailles erfuhr noch abnehmen konnte. Aber nicht mehr nach Stalingrad. Dieses Mal würde ohnehin nur überleben, wer sich gedrückt habe. In solcher Logik braucht es kein Mitleid mit dem verreckenden Volk, dessen Kinder und Greise als letzte Helden des Regimes in den Straßen Berlins nichts anderes auszurichten hatten als den Wehrmachtssoldaten das "Schussfeld" unübersichtlich zu machen und die Brutalität der einrückenden Russen gegenüber der Zivilbevölkerung zu steigern, denn durch den Kriegseinsatz von Zivilisten ging der Roten Armee die Unterscheidbarkeit zu den Soldaten verloren. Das machte mir der Film klar wie nie und die Spuren in der Stadt bis heute. Berlin hatte keine Chance sich geordnet zu ergeben wie Köln, das Goebbels in seinen Tagebuchaufzeichnungen am liebsten hätte bombardieren lassen. Auch das hätte der Film bringen können. Tat er nicht, kam ohne aus, war längst genug im Übermaß.

"Kapitulation unmöglich", denn es gab für sie nach allem kein Exil. Auch Halunken und Mitläufer können verzweifeln und tun es auf die ihnen geübte Art: "irrational", aber genau darin "hochplausibel".

-msr- >> Diskussion

01 September 2004

Geiselnahme von Beslan

(Nachtrag) Hunderte Menschen waren seit dem 1.September 2004 in den Händen von tschetschenischen Extremisten. Am Ende des 3.September waren 331 tot. Ein widerliches Verbrechen der Geiselnehmer, aber auch ein ungeheuerliches Versagen der russischen Regierung unter Putin.

  • meine Kritik an der Geiselbefreiung


  • Jahreschronik
  • 27 August 2004

    Friedenskampf um Nadschaf

    Der 74-jährige Großayatollah Ali el Sistani entspannte die Lage in Nadschaf. Dort hatten sich Extremisten in einer Moschee verbarrikadiert und die US-Militärs zur Belagerung provoziert. Es drohten militärische Gemetzel an einem der heiligsten schiitischen Orte mit unvorhersehbaren Folgen. Ali el Sistani brach seinen Krankenhausaufenthalt im Ausland ab und organisierte einen Friedensmarsch auf Nadschaf. Seine Verhandlungen mit den Extremisten hatten Erfolg.
    >> www.dialoglexikon.de/friedenspreis.htm (2004)

    21 August 2004

    Was tun mit der Imam-Ali-Moschee?

    Wenn die US-Regierung politischen Verstand hätte, würde sie deutlich kundtun, dass sie für eine Erstürmung der Imam-Ali-Moschee in Nadschaf nicht zur Verfügung steht.

    Im Gegenteil:
    1. Die US-Armee sollte in Abstimmung mit der irakischen Übergangsregierung vor der Moschee eine Station errichten, so dass den sich in der Moschee verschanzten Kämpfern Lebensmittel, hygienische und medizinische Versorgung gewährleistet sind.
    2. Ob darüber hinaus auch Amnestie für abziehende Milizionäre angeboten wird, sollte alleinige Angelegenheit der irakischen Übergangsregierung sein.
    3. Ein Abbruch solcher Versorgung sollte den Belagerten 10 Tage zuvor angekündigt werden, aber zunächst sollte mal Ruhe in die chaotische Situation organisiert werden, die es für rationales Denken auf beiden Seiten dringend braucht.
    Seit Wochen tobt in Nadschaf der Krieg zwischen den aufständischen Milizen des Predigers Al-Sadr. Hunderte Menschen kamen dabei ums Leben, die Stadt wurde zunehmend zerstört.
    Die irakische Übergangsregierung bot Al-Sadr in der vergangenen Woche Amnestie an, wenn er die Milizen auflöse, die Moschee an andere Geistliche übergebe. Er solle eine politische Partei gründen. Al-Sadr lehnte ab. Gute Gründe für solche Ablehnung sind nicht ersichtlich.
    Schaut man sich Al-Sadr im TVan, so wirkt er recht jung und glücklos in Dingen, in denen junge Leute Bestätigung brauchen könnten, um nicht in politischen Abenteuern Ausgleich zu suchen.
    Es beleidigt den Verstand, mit welcher Blödheit die Verantwortlichen in Washington auf solch Widerstand reagieren. Mal drohten sie ihm mit Erschießung und Verhandlungen kämen nicht in Frage, dann wieder verhandelten sie mit ihm, machten sich unglaubwürdig im Hin und Her, machten ihn zum Idol des irakischen Widerstandes gegen die von den USA wenig durchdachte Nachkriegsordnung.

  • Diskussion
  • 16 August 2004

    Olympischer Friede

    Forderung zur Einhaltung des Olympischen Friedens:

    Die Menschen sollen sich in sportlichen, geistigen, wirtschaftlichen und moralischen Wettkämpfen messen und nicht in den Wettkämpfen des Tötens.

    Alle Angriffshandlungen sollen als Bruch des Olympischen Friedens zusätzlich gebrandmarkt sein.

    Die Sportler aller Staaten sollen starten, denn sie sollen nicht bestraft sein für das, was ihre Staaten treiben.

    Aber die Olympiade sollte allen Staaten, die ihre Kriege nicht olympisch unterbrechen in folgender Weise bestrafen:

    1. Eine schwarze Trauerflagge mit dem Namen des kriegführenden Staates soll die Nationalflagge während der Olympiade ersetzen.

    2. Statt der Nationalhymne des kriegsführenden Staates soll es heißen: "Im Namen des Olympischen Komitees verlangen wir vom Staat X Frieden!"

  • WebSeite
  • Schadensersatz USA und Libyen für Terrorismus und Krieg?

    Die Gaddafi-Stiftung fordert nach nun 18 Jahren von den USA Entschädigung für US-Luftangriffe von 1986 auf libyschen Städte Tripolis und Benghasi, bei denen 41 Menschen ums Leben kamen und mehr als 200 Menschen verletzt wurden.

    Vergangene Woche einigten sich die Gaddafi-Stiftung und deutsche Opferanwälte auf eine Millionen-Entschädigung für die Opfer des Bombenanschlags auf die Berliner Discothek "La Belle" im April 1986 geeinigt. Die US-Angriffe erfolgten wenige Tage später als "Vergeltung".

    Die damaligen Nachrichten erinnere ich so, dass die US-Luftwaffe Paläste von Gaddafi bombardierte. Auch Angehörige Gaddafis kamen dabei ums Leben.

    Es spricht einiges dafür, dass die USA Gaddafi als den Drahtzieher des Terroraktes treffen wollten und nicht die Zivilbevölkerung.
    Es spricht einiges dafür, dass Libyen zuvor in der Discothek gezielt bestimmte Personen töten wollte und nicht Zivilisten.

    Es spricht aber ebenso alles dafür, dass sowohl Libyen als auch die USA bei ihren Gewalthandlungen auf das Leben von Zivilisten keine Rücksicht nahmen.

    Ich bin deshalb der Ansicht, dass in Einzelfall-Prüfung der Opfer über eine Entschädigung nach zivilrechtlichen Kriterien verhandelt und entschädigt wird.

  • Diskussion
  • 27 Juni 2004

    Rechtschreibreform im Sommerloch

    Die Springer AG und der Spiegel-Verlag entschieden gestern für ihre Publikationen die Rückkehr zur alten Rechtschreibung. Der durch die beiden Verlage repräsentierte Marktanteil an Zeitschriften beträgt etwa 60 Prozent und wollen die Verbindlichkeit der neuen Rechtschreibung ab 1.8.2005 behindern.
    Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" kehrte bereits ein Jahr nach der Reform zur alten Rechtschreibung zurück.

    Wie ich die Dinge sehe:
    Rechtschreibreform oder Recht-Schreibreform :-) ?
    Die Experten ereifern sich, dabei ist es so egaaaaaaal !
    Die wichtigste Regel sollte lauten, dass es nur Regeln braucht,
    wo es wirklich Regeln braucht.

    Schiffahrt oder Schifffahrt oder Schiff-Fahrt?
    Der Ästhet mag sich mit Wiederholung längst genügen,
    während es der Fachmensch vielleicht dreifach liebt.
    Wieder andere möchten es entzwei.

    Woooooo ist das Problem ?
    Kein Mißstand wird durch doppeltes oder dreifaches S zum Wohl.
    NUN lasst sie schreiben! Und auf den INHALT kommt es an.

    www.inidia.de/rechtschreibreformforderungen.htm
    www.inidia.de/rechtschreibung.htm

    Hilfen zur neuen Rechtschreibung finden sich auf der Webseite des > DUDEN, der allerdings auch immer wieder davon profitiert, dass er Unsinn treibt und/oder mitmacht.

    14 Juni 2004

    Vorläufiges amtliches Ergebnis der Europawahl 2004

    WIESBADEN/BERLIN – Der Bundeswahlleiter hat am 14. Juni 2004 um 1.00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin das vorläufige amtliche Endergebnis der 6. Direktwahl der 99 Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland vom 13. Juni 2004 bekannt gegeben.

    Bei einer Wahlbeteiligung von 43,0 Prozent (1999: 45,2 Prozent) haben die

    - CDU 36,5 Prozent (1999 39,3 Prozent)

    - SPD 21,5 Prozent (1999 30,7 Prozent)

    - CSU 8,0 Prozent (1999 9,4 Prozent)

    - GRÜNEN 11,9 Prozent (1999 6,4 Prozent)

    - PDS 6,1 Prozent (1999 5,8 Prozent)

    - FDP und 6,1 Prozent (1999 3,0 Prozent)

    - sonstige Wahlvorschläge 9,8 Prozent (1999 5,4 Prozent)

    aller Stimmen erhalten. Der Anteil der ungültigen Stimmen beträgt bei der Europawahl 2004 2,8 Prozent (1999: 1,5 Prozent).

    Von den insgesamt 732 Sitzen des Europäischen Parlaments entfallen 99 auf die Bundesrepublik Deutschland. Hiervon erhalten nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis die

    - CDU 40 Sitze (1999 43 Sitze)

    - SPD 23 Sitze (1999 33 Sitze)

    - CSU 9 Sitze (1999 10 Sitze)

    - GRÜNEN 13 Sitze (1999 7 Sitze)

    - PDS 7 Sitze (1999 6 Sitze)

    - FDP 7 Sitze (1999 0 Sitze)

    Die vorläufigen Ergebnisse der Europawahl 2004 für den Bund, die 16 Länder sowie die 439 kreisfreien Städte und Landkreise sind im Internet unter http://www.bundeswahlleiter.de abrufbar und in der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zur Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 13. Juni 2004 Heft 2 "Vorläufige Ergebnisse nach kreisfreien Städten und Landkreisen" dokumentiert. Diese Veröffentlichung kann im Buchhandel oder vom SFG Servicecenter Fachverlage, Part of the Elsevier Group, Postfach 43 43, 72774 Reutlingen, Telefon: +49 (0) 70 71 / 93 53 50, Telefax: +49 (0) 70 71 / 93 53 35, destatis@s-f-g.com, bezogen werden.

    Der Bundeswahlleiter dankt den hunderttausenden ehrenamtlichen Wahlhelfern in den Wahlvorständen ganz herzlich. Ohne die Bereitschaft so vieler Menschen, ihre privaten Bedürfnisse hinter das Interesse der staatlichen Gemeinschaft zurückzustellen, wäre eine ordnungsgemäße Europawahl nicht gewährleistet. Dank gebührt auch den vielen tausend Mitarbeitern, die in den Wahlämtern der Städte, Gemeinden und Kreise, in den Verwaltungen sowie bei der Deutschen Post AG für einen reibungslosen Ablauf der Wahl gesorgt haben.

    Der Bundeswahlausschuss wird das endgültige amtliche Ergebnis der Europawahl 2004 am 30. Juni 2004 in einer öffentlichen Sitzung im Deutschen Bundestag in Berlin, Jakob-Kaiser-Haus (Eingang Wilhelmstraße 68), Raum 1.228, um 11.00 Uhr feststellen und bekannt geben.

    11 Juni 2004

    Unionsparteien und FDP wollen die nationale Ölreserver verhökern

    Vor dem Hintergrund gestiegener Öl-Preise verlangte der stellv. CDU-Bundesvorsitzende Christoph Böhr in der BILD-Zeitung zur Senkung der Energiepreise in Deutschland: "Die nationale Ölreserve ist ein Relikt aus der Vergangenheit, sie macht überhaupt keinen Sinn mehr ... Die 25 Millionen Liter Sprit und Öl sollten zur Marktentlastung genutzt werden, um den Benzinpreis zu drücken."

    Kommentar:

    1. Solche Einschätzung aus der CDU-Spitze zur nationalen Ölreserve sollte man sich merken, denn die selben Kreise werden uns bei nächster Gelegenheit das Gegenteil sagen.

    2. Da der gestiegene Preis vor allem auf der steigenden Nachfrage Indiens und Chinas beruht und wesentlich Folge der dortigen Automobilisierung ist, kann der Verkauf der nationalen Ölreserve nur kurzfristige "Entlastung" bringen.

    3. Die nationale Ölreserve ist von den Steuerzahlern insgesamt erkauft worden und nicht nur von Zapfsäulen-Kunden.

    4. Die augenblickliche Situation an den Ölmärkten ist im Moment vollends unübersichtlich, denn allein die heutigen Meldungen sprechen von direkt gegensätzlichen Trends und Prognosen, was wesentlich in den unterschiedlichen Möglichkeiten der Öl exportierenden Staaten begründet ist, ihre Fördermengen dem wachsenden Bedarf anzupassen: Wenn ein Staat seine Fördermengen nicht wie die anderen Staaten erhöhen kann, dann verliert er durch den sinkenden Preis Einnahmen.

    5. Die Energiepreise in Deutschland sind hoch, aber wie sollte das auch anders sein in einem derart viel verbrauchendem Land bei zugleich wenig eigenem Öl?

    Wer die Energiepreise und die Energiekosten (=zweierlei) senken will, ohne sich des Populismus verdächtig zu machen, könnte vieles, vieles tun:
    Appell an die Bürger Energie zu sparen; im Haushalt und am Lenkrad, zum Beispiel durch autofreie Sonntage, durch zeitlich befristete Tempolimits; mittelfristig durch Änderung der Straßenverkehrsordnung, dass nur noch sparsamste Kraftfahrzeuge neu zugelassen werden mit Leistungsgrenzen an vernünftigen Tempolimits, restriktive Genehmigungsverfahren für Klima-Anlagen in Häusern, restriktive Vorgaben für die Geräte-Technik gegen deren Standby-Stromfresserei.
    So vieles wäre machbar, aber die Politik will die Einsparung nicht, denn sie verdient an der Verschwendung, sogar auch durch die Öko-Steuer, wenn sie bei jedem Liter Sprit mit Festbeträgen dabei ist anstatt mit Prozenten, was die Neigung der Politik steigert, nur am Öl-Preis rumzunörgeln anstatt am hohen Verbrauch.
    Von "anderer Politik" ist an den Horizonten nichts zu sehen. Auf keiner politischen Seite.
    -markus rabanus- >> Diskussion

    Ladenschluss oder Alltag rund um die Uhr?

    Fein, wenn wir einkaufen können, wann wir es möchten.

    Gut, dass durch die Freigabe der Ladenöffnungszeiten der Einkauf an Tankstellen vermeidbar ist, die das Ladenschlussgesetz immer schon unterlaufen haben und mit überhöhten Preisen die Kunden ärgerten.

    Schlecht, wenn uns dadurch jeder Tag zum Alltag würde.

    Schlecht, wenn sich Menschen für den Verkäuferberuf entschieden und nun andere Arbeitszeiten haben, als sie es sich vorstellten.

    Schlecht, dass es noch mehr Schichtarbeit in der Gesellschaft gäbe, weil darunter Familien und Kindeserziehung leiden, wenn es nicht durch drastische Arbeitszeitverkürzungen ausgeglichen wird.

    Schlecht, dass Spät- und Nachtschichten den Energieverbrauch steigern.

    Schlecht für die kleinen Geschäfte, denn sie werden durch die Freigabe Ladenöffnungszeiten noch stärker durch die Einkaufszentren verdrängt. Insgesamt gehen dadurch mehr Existenzen und Arbeitsplätze verloren, denn die Kleingeschäfte sind personalintensiver.

    Schlecht für die Städte, weil durch die zunehmende Konzentration des Geschäfts auf die Einkaufszentren die Kleingeschäfte aus den Nebenstraßen verschwinden und diese farbloser machen.

    Schlecht für die Wohnungswirtschaft, weil die in Erdgeschossen gelegenen Kleingeschäfte nicht unwesentlich zur Rentabilität der Gebäude beitrugen.

    Schlecht für die Sozialität der Menschen, denn durch die Anonymität in Einkaufszentren gehen einsamen Menschen weitere persönlichen Kontakte verloren.

    Schlecht ist: Die Abende und Nächte werden lauter.

    Schlechtes überwiegt in dieser Aufzählung, aber muss dennoch keine Gewichtung ergeben. Immerhin sind es Aspekte, die im Zusammenhang mit dem Ladenschlussgesetz eine Rolle spielen.

  • Diskussionen
  • 21 Mai 2004

    Zyniker des Europa-Wahlkampfes

    Zusatzfragen an die Politiker:
    1. Die Parteikassen sind leer und die Parteien geraten dadurch in Abhängigkeit von Lobbyisten. Was kostet der EU-Wahlkampf Ihrer Partei?
    2. Die Staatskassen sind verschuldet. Wenn Europa mehr Regierungsmacht erhalten soll, werden dann in den Mitgliedsstaaten Regierungsapparate abgebaut oder sollen die EU-Bürger noch mehr als bisher regiert und verwaltet werden?
    3. Tritt Ihre Partei dafür ein, dass den Kommunen mehr Regierungsselbstverantwortung und Finanzmittel verbleiben, um der Entfremdung von Politik und Bürger entgegenzuwirken?
    4. Worin bestand Ihre konkrete Volksvertretung zu den vorgenannten Fragen? Oder stimmten sie immer nur brav zu, was die Vorstände vorschlugen?

    FOTOS und KOMMENTAR

    GAVAGAI schrieb am 21.5.2004:

    Liebe Diskutanten,

    es freut mich, dass auch andere es so sehen: der Europawahlkampf ist Krampf. Ich erweitere: die gesamte EU ist bisher Krampf (ausgenommen Euro).
    Ein paar Begründungen dazu.
    1) Durch die Presse der letzten Tage geisterte ein Interview (Süddeutsche Zeitung 19. Mai) mit und Ehrungen für Pat Cox. Er war anscheinend 15 Jahre bei der EU ein "hohes Tier". Ich habe seinen Namen zum 1. Mal bewußt gelesen. Ich kann nur folgern: die EU hält es mit den Stoikern: Lebe im Verborgenen!
    2) Wer kennt seinen EU Abgeordneten? ich kenne "meinen" nicht. Eine Anfrage beim EU Büro Deutschland, wie man "seinen" EU Abgeordneten überhaupt bestimmt, blieb natürlich unbeantwortet.
    3) Die EU Website bietet nur eine Möglichkeit auf vorgefertigte Fragen (die IMO lauter verfahrenstechnische, bürokratische, verwaltungstechnische sachverhalte betreffen) zu reagieren. Ein Dialog EU - Bürger findet nicht statt. Insoweit gibt es wenig Unterschied zum Landtag oder Bundestag. Alle agieren fernab vom Bürger. Sie sind zu oft auf Talkshows: keine Zeit für den Bürger.
    4) Ausser der Euro-Einführung haben die EU Politiker nix zustande gebracht, was für den EU Normalbürger zum Vorteil wäre.
    Zum Thema ein paar Seiten von mir:
    EU Parlamentarier sahnen ab: ruhige Kugel und viel Gehalt
    http://www.gavagai.de/korrupt/HHD1307.htm
    Die EU beschäftigt sich vornehmlich mit sich selbst
    http://www.gavagai.de/korrupt/HHD1313.htm

    Redaktion antwortet:

    Hallo Herbert,

    mir ergeht es nicht anders: ich bin "Europa-Fan", aber die Politik verleidet es mir.

    Bei den anstehenden Wahlen werde ich mich nicht verweigern, denn solche Verweigerung ist immer schlecht. Das zeigt alle historische Erfahrung. Und man trifft auch damit Entscheidungen, ob man es will oder nicht. Man wird zum Mehrheitsbeschaffer. Und oft geht es knapp zu.

    Niemals darf man auf sein Wahlrecht verzichten, egal wie beschissen die Parteien auch sind. Ich bin gegen "Wahlpflicht", aber jeder sollte sich in dieser Frage so weit bilden, dass er sein Handeln nicht seinen Stimmungen überlässt.

    Aber was es brauchen würde und das ist mir meine heutige Idee:-) >> Wir brauchen bei den Wahlen eine "Zufriedenheitsnote", mit der man auf dem Wahlzettel zum Ausdruck bringt, wie glücklich man mit seiner Entscheidung ist, denn das werde ich auch dieses Mal ÜBERHAUPT NICHT sein.

    Und das Ergebnis sollen die Parteien mit dem Stimmzettel einfahren und nicht nur über irgendwelche Umfrage-Institute, von denen Kanzler Schröder unter APPLAUS des Hamburger Wahl-Parteitages sagte: "Lasst die anderen die Umfragen gewinnen. Wir gewinnen die Wahlen."

    Das ist die Arroganz, die viel tiefere Bedeutung hat, als dem Redner bewusst oder seinen Zuhörern oder den Menschen im ganzen Land.

    Sie alle verirren sich in Mythen, wenn es um die Wahrheit der Unzufriedenheit geht, die ihren ganz sachlichen Grund in den Versagensmomenten des repräsentativen Parteienstaates hat.

    Es geht nicht um die Alternative irgendeines wüsten Rätesystems, sondern um Volksabstimmungen in den Bereichen, in denen sich die Parteien abwenden von den Vertretenen, weshalb ich für diese Bereiche im Thread "Staatsverdrossenheit" Forderungen artikulierte.

  • Diskussion
  • 14 Mai 2004

    Friedenstour: Daniel Barenboim

    Dirigent Daniel Barenboim in Ramallah: „Als Musiker kämpfe ich gegen zwei Dinge: gegen zu viel Lärm und gegen die Stille. Lärm, das sind für mich Panzer, Bomben und die täglichen Gewaltandrohungen auf beiden Seiten. Stille ist das Schweigen der Mehrheit.“

    Barenboim war inmitten des Abzugs israelischer Siedlungen aus dem Gazastreifen nach Ramallah gereist und gab ein Konzert mit einem aus israelischen und palästinensischen Musikern gemischten Orchester. Anschließend reiste er nach Jerusalem, wo er im israelischen Parlament in Entgegennahme des Wolf-Preises an die Politiker appellierte, die Unabhängigkeitserklärung des Jahres 1948 zu realisieren, in der es programmatisch heißt: "Der Staat Israel wird sich der Entwicklung dieses Landes zum Wohle aller seiner Menschen widmen. Er wird gegründet sein auf den Prinzipien von Freiheit, Gerechtigkeit und dem Wohl aller seiner Menschen, geleitet von den Visionen der Propheten Israels. Er wird allen seinen Bürgern ohne Ansehen der Unterschiede ihres Glaubens, ihrer Rasse oder ihres Geschlechts die gleichen sozialen und politischen Rechte garantieren."
    Es kommt zu Aufregung unter den Parlamentariern, als Barenboim mit den Worten schließt: "Kann das jüdische Volk sich erlauben, so gleichgültig gegenüber den Rechten und Leiden eines Nachbarvolkes zu sein?“ Und dennoch, so stellt "Die Zeit" in einem Kommentar v. 14.05.2004 zutreffend fest, vergeht die Aufregung und die mahnenden, optimistischen Worte Barenboims bleiben. -msr-

    >> www.zeit.de/2004/21/Barenboim?page=1

    23 März 2004

    Israelische Armee richtet den Hamas-Gründer Ahmed Jassin hingerichtet

    Die israelische Armee hat in Gaza den Gründer der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas, Scheich Ahmed Jassin, beim Verlassen der Moschee mit drei gezielten Luftangriffen getötet. Der Befehl dazu sei von Scharon gekommen.

    Scharon lobte die Armee und kündigte weitere Schläge dieser Art an. Die Hamas kündigte Vergeltung an. Zehntausende Palästinenser gaben dem Getöteten letztes Geleit. Die EU verurteilte das Attentat energisch als mit dem Völkerrecht und dem Friedensprozess unvereinbar. Die US-Regierung zeigte sich überrascht. ### Scheich Ahmed Jassin war ein Scharfmacher und zweifelsfrei mitverantwortlich für die viele Gewalt im Nahen Osten, deren jüngstes Opfer nun er selbst wurde, was weitere Opfer zur Folge haben wird.
    OW Gaza, Nahost - Monday, March 22, 2004 at 14:55:17 (CET)

    Jassin war ein Prediger des Terrors. Aber darf man ihn töten?

    Und was wäre die Alternative zur Tötung von Jassin gewesen?
    Zunächst mal ganz klar: KEIN Attentat ist schon die Alternative. Aber gerade in diesem Fall lässt sich weiteres sagen: Scheich Jassin hatte seit 1989 eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verbüßen, weil er zur Tötung palästinensischer "Kollaborateure" aufgerufen hatte.
    Solche Aufrufe verkünden genau das, was Extremisten mit ihren Kritikern anstellen. Solche Aufrufe hindern die friedliche Entwicklung (welch Wunder!), denn sie machen die demokratischen Kräfte nicht nur "mundtot", sondern tatsächlich tot.
    Deshalb gehören solche Hetzer eingesperrt, solange sie nicht zumindest widerrufen. Aber Jassin wurde am 1.10.1997 begnadigt und nach Jordanien abgeschoben. Warum begnadigte man ihn?
    Im Unterschied zu vielen bin ich recht leicht für Gnade zu haben, aber doch nur dann, wenn die Hoffnung auf Besserung des Begnadigten begründet ist.

    Worauf hätte sich solche Hoffnung gründen können? Hatte Jassin dem Terrorismus abgeschworen und seinen Mordaufruf auch denen gegenüber als VERBRECHEN gestanden, die er zuvor zum Morden aufhetzte?

    -Markus Rabanus- 20040323 >> DISKUSSION

    07 März 2004

    Neue Kinder braucht das Land

    Die CSU hat nicht nur Vitamin C im Namen, sondern auch das "S" und das steht zwar nicht für sozialistisch, aber für sozial. Im Moment macht das "S" mobil, zumindest in den Planungen zur Ablösung der vom Wähler im Moment so ungeliebten Rot-Grün-Regierung (mit Ausnahme von Joschka).

    Was also bedeutet das "S" dieser Tage? Pro Monat 70 Euro von Kinderlosen!

    Die SPD versucht sich derweil mit "Ausbildungsplatzabgaben" um die überschüssigen Kinder zu sorgen und da kommt die CSU und will uns zu mehr Aktivität in die Betten jagen?

    Wären nicht auch durch die Globalisierung die Menschen ins Land zu holen, um in unserem Sozialsystem die alternden Menschen in der Wirtschaft zu ersetzen? Gibt es der Menschen auf Erden denn noch immer nicht genug, dass wir noch immer mit begrenzten Köpfen in Staatsgrenzen die Menschen sehen? Sicherlich, so wie bisher, nur mit Menschlichkeitssprüchen, kann die Einwanderung kein Problem lösen und schafft nur neue dazu.

    Ist es nicht möglich, die Gesellschaft so zu organisieren, dass sich durch Integration, durch Bildung und Verteilung der Arbeit die Verhältnisse bessern? Ich halte Politiker für überbezahlt, solange da nichts in die Spur kommt, was mehr Arbeit schafft. Und der einzige Weg dafür scheint mir die Verteilung der Arbeit - und nicht deren Verlängerung für jene, die ohnehin schon für zu viele mitarbeiten.

    Die CSU-Idee mit den monatlichen 70 Euro von Kinderlosen abzukassieren, halte ich nur für ein "kinderlieb"-tuendes Ablenkungsmanöver davon, dass es ihr in den wichtigen Arbeitsmarktfragen ebenso wenig einfällt wie der Regierung, denn ansonsten wären solche neuen Abgaben nicht nötig.

    markus rabanus >> Diskussion

    01 Januar 2004

    Fehlende Artikel

    Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten Foren befinden. Ab 01.01.2004

    Inidia-Besucher Jahr 2003

    Anzahl der Besucher Ihrer Website. Wiederkehrende Besucher werden nicht doppelt gezählt. Ohne Foren und Blogs.

    dieses Statistik-Programm haben wir erst seit JULI 2003

    Datum Monat Besucher
    1.1.2003 1 0
    1.2.2003 2 0
    1.3.2003 3 0
    1.4.2003 4 0
    1.5.2003 5 0
    1.6.2003 6 0
    1.7.2003 7 69.449
    1.8.2003 8 94.834
    1.9.2003 9 136.473
    1.10.2003 10 147.602
    1.11.2003 11 181.668
    1.12.2003 12 158.410
    Insgesamt: 788436 Besucher

    Was macht diese Statistikauswertung?
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  • ältere Statistiken
  • 31 Dezember 2003

    Fehlende Artikel des Jahres 2003

    Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten Foren befinden.

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    30 Dezember 2003

    Verschärfung des Sexualstrafrechts im Gesetzblatt

    Presseerklärung - Berlin, 30. Dezember 2003

    Heute ist die von der rot-grünen Bundesregierung eingebrachte Verschärfung des Sexualstrafrechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Der Deutsche Bundestag hatte die Reform am 19. Dezember 2003 im Deutschen Bundestag endgültig verabschiedet.

    Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird der strafrechtliche Schutz von Kindern und behinderten Menschen gegen sexuellen Missbrauch verbessert, indem Schutzlücken geschlossen und – wo nötig – Strafen verschärft werden.

    „Mit den Neuregelungen setzen wir ein wichtiges Signal bei der Bekämpfung von sexueller Gewalt an Kindern und behinderten Menschen. Mir ist wichtig, ungleiche strafrechtliche Wertungen beim sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen aufzuheben. Ein bedeutendes Anliegen war es, vor allem den Austausch von kinderpornographischen Darstellungen im Internet innerhalb von geschlossenen Nutzergruppen schärfer zu sanktionieren. Künftig kann dies mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden. Davon soll die unmissverständliche Botschaft ausgehen: Kinderpornographie ist ein Verbrechen an der Seele der Kinder. Wer solche Fotos tauscht, setzt den Anreiz dafür, dass kinderpornographisches Material produziert wird. Deshalb wird jede und jeder unnachgiebig verfolgt und hart bestraft, der entsprechende Fotos besorgt. Zudem wird künftig bei jeder Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung – also auch beim Exhibitionismus – eine DNA-Analyse und –Speicherung angeordnet werden können“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

    Das Gesetz hat folgende inhaltliche Schwerpunkte:

    1. Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)

    Der Grundtatbestand des § 176 Abs. 1 und Abs. 2 StGB bleibt ein Vergehen mit einem Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
    Es gibt künftig keine minderschweren Fälle der Grundtatbestände des § 176 Abs. 1 und 2 StGB mehr (Streichung).
    Hinzu kommen künftig besonders schwere Fälle (Einfügung eines neuen § 176 Abs. 3 StGB) des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit einem Strafrahmen von 1 Jahr bis zu 15 Jahren.
    Beispiel: Bisher fielen sehr viele beischlafähnliche Praktiken (z. B. der sog. Schenkelverkehr) oder die Fälle, in denen das Kind am Täter masturbieren muss, unter den einfachen sexuellen Missbrauch. Künftig wird hier das Gericht die Tat aufgrund der Intensität und der Nähe zum Beischlaf einen besonders schweren Fall annehmen und mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr ahnden.
    Bei Missbrauch ohne körperlichen Kontakt (§ 176 Abs. 3 StGB/alt; § 176 Abs. 4 StGB/neu) wird der Strafrahmen von bisher Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe auf künftig Freiheitsstrafe von 3 Monate bis zu 5 Jahren angehoben.
    2. Die Strafrahmen für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB/alt; § 176a Abs. 2 StGB/neu), also die Fälle, in denen z. B. der Täter mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder in dem mehrere Personen sich an dem Kind vergehen, werden angehoben:

    Bisher gilt eine Mindeststrafe von 1 Jahr, künftig von 2 Jahren.
    Bei minderschweren Fällen verschiebt sich der Strafrahmen von bisher Freiheitsstrafe von drei 3 Monaten bis zu 5 Jahren auf künftig Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren (§176a Abs. 4 StGB/neu)
    Die als Verbrechen eingestufte Rückfallvorschrift wird beibehalten (§ 176 Abs. 1 Nr. 4 StGB/alt;§ 176 Abs. 1 StGB/neu) . Die Vorschrift sieht vor, dass ein Täter, der innerhalb der letzten fünf Jahre wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, bei einer neuerlichen Tat mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr zu rechnen hat.

    3. Beim sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB) kommt es zum Gleichlauf zu § 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern) einerseits, aber auch zum Gleichlauf zu § 177 StGB (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) andererseits:

    Der Grundtatbestand bleibt mit sechs Monaten bis zu 10 Jahren sanktioniert, minderschwere Fälle des Grundtatbestandes werden gestrichen.
    Besonders schwere Fälle werden zukünftig mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr sanktioniert.
    Führt der Täter z. B. den Beischlaf aus (Qualifikation), so kommt es zu der neuen Mindeststrafe von 2 Jahren (vorher: 1 Jahr). Durch den künftigen Gleichlauf mit der zweijährigen Mindeststrafe bei der Vergewaltigung wird auch das Ziel einer Angleichung der Strafrahmen dieser Vorschriften an den Strafrahmen des § 177 StGB (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) erreicht, was insbesondere Forderungen von Behindertenverbänden entspricht.
    4. In anderen Tatbeständen wird der bisherige Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe auf künftig Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren angehoben. Zu diesen Delikten zählen:

    sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB),
    sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen (§ 174a StGB),
    sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung (§ 174b StGB) und
    sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (§ 174c StGB).
    Dazu kommt eine Erweiterung des Schutzbereichs des § 174a StGB (Streichung des Wortes „stationär“) und des § 174c StGB (auf körperlich kranke oder behinderte Personen).

    5. Der strafrechtliche Schutz von Kindern gegen sexuellen Missbrauch wird auch durch neue Straftatbestände verbessert.

    Beim einfachen sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt mit einem Strafrahmen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren gibt es neue Straftatbestände. Künftig macht sich strafbar:
    Wer durch Schriften auf ein Kind einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen (§ 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB/neu). Beispiel: Der Täter zeigt dem Kind Pornohefte oder Filme, damit das Kind dort gesehene Handlungen mit dem Täter oder alleine wiederholt. Oder: Der Täter schreibt dem Kind eine Email, um sich mit dem Kind zu sexuellen Kontakten zu verabreden.
    Wer ein Kind für sexuellen Missbrauch anbietet oder nachzuweisen verspricht (§ 176 Abs. 5 StGB/neu). Beispiel: Der Täter inseriert im Internet und bietet Kinder für sexuellen Missbrauch an. Unerheblich ist grundsätzlich, ob er das Angebot ernst gemeint hat oder nicht. Erscheint es als eine ernsthafte Anzeige und nicht nur als „Witz“, hat er sich grundsätzlich strafbar gemacht.
    Wer sich mit einem anderen zum sexuellen Missbrauch eines Kindes verabredet (§ 176 Abs. 5 StGB/neu). Beispiel: Stiefvater und Freund beschließen, sich gemeinsam an der minderjährigen Tochter zu vergehen.
    6. Flankiert werden diese Maßnahmen durch eine Erweiterung der Vorschrift des § 78b StGB. § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB (Ruhen der Verjährung bis zum 18. Lebensjahr) soll nicht nur um § 174 StGB (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) ergänzt werden, sondern auch um § 174a StGB (Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen), § 174b StGB (Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung) und § 174c StGB (Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses). Damit beginnt die Verjährung bei solchen Taten erst mit dem 18. Lebensjahr des Opfers zu laufen.

    7. Der Verbreitung kinderpornographischer Schriften soll nachdrücklicher als bisher mit den Mitteln des Strafrechts Einhalt geboten werden. Deshalb wird der bisherige, unübersichtliche § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) neu geordnet und mit § 184b StGB ein eigener Tatbestand für Kinderpornographie geschaffen.

    § 184b Abs. 1 StGB (neu) sanktioniert die Verbreitung, das öffentliche Ausstellen, Herstellen, Anbieten etc. kinderpornographischer Schriften mit einem Strafmaß von 3 Monaten bis zu 5 Jahren, hier gibt es keine Änderung.
    Abs. 2 bestraft denjenigen, der es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen statt wie bisher mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nunmehr mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren.
    Abs. 3 sanktioniert wie bisher die gewerbs- oder bandenmäßige Verbreitung kinderpornographischer Schriften mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, nimmt aber zusätzlich die gewerbs- oder bandenmäßige Besitzverschaffung an andere (z. B. geschlossene Benutzergruppe im Internet) neu auf.
    Abs. 4 sanktioniert die sog. Eigenbesitzverschaffung (z. B. Kauf von Kinderpornos) und den Besitz kinderpornographischer Schriften und erhöht den Strafrahmen von bisher Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe auf Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.
    Bei einfacher Pornografie (§ 184 StGB/neu)sowie bei gewalt- oder tierpornographischen Schriften (§ 184a StGB/neu) bleibt es bei den bisherigen Regelungen. Besitz und Erwerb von einfacher Pornographie sind weiterhin straffrei.
    8. Auch die Belohnung und Billigung von sexuellem Missbrauch und anderen Sexualstraftaten wird künftig strafbar sein. Deshalb wird der Tatbestand der Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) erweitert um:

    sexuellen Missbrauch eines Kindes in einem besonders schweren Fall (176 Abs. 3 StGB)
    schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB)
    sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176b StGB)
    sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 Abs. 1, 2 StGB)
    sexuelle Nötigung mit Todesfolge (§ 178 StGB)
    sexuellen Missbrauch von Widerstandsunfähigen im bes. schweren Fall (§ 179 Abs. 3 StGB).
    9. Zusätzlich wird § 131 StGB (Gewaltdarstellung) so geändert, dass auch die Verbreitung der Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen strafbar wird. Dies war bereits nach dem Attentat von Erfurt beabsichtigt und erfolgt jetzt.

    10. Erweiterung des Katalogs in § 81g StPO: Die Strafverfolger müssen künftig nicht mehr warten, bis ein Sexualtäter massive Straftaten begeht, um eine DNA-Analyse und DNA-Speicherung vorzunehmen.
    Bislang konnte eine DNA-Analyse - obwohl prognostiziert wurde, dass der Täter erhebliche Straftaten begehen wird (sog. Negativprognose) - nur bei Sexualtätern mit erheblicher Straftat (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) genommen werden. Künftig ist eine DNA-Analyse bei allen Tätern möglich, die eine Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen haben. Ohne Belang ist dabei, wie erheblich die Tat war. Bei den Erfordernissen der Negativprognose bleibt es aber selbstverständlich. Zudem werden die Anforderungen an die richterliche Begründung der Negativprognose konkretisiert.
    Beispiel: Bisher ist eine DNA-Analyse in Fällen exhibitionistischer Handlungen (§ 183 StGB) zum Zwecke künftiger Strafverfahren nicht möglich, da es sich nicht um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt. Nach der Änderung von § 81g StPO wird das nun anders sein.

    11. Im gerichtlichen Verfahren ist künftig einem Nebenkläger, der auf Grund einer psychischen oder physischen Behinderung seine Interessen nicht ausreichend wahrnehmen kann, auf Antrag ein sogenannter Opferanwalt beizuordnen (Opferanwalt für behinderten Nebenkläger).

    12. Bei Heranwachsenden, die nach allgemeinem Strafrecht („Erwachsenenstrafrecht“) verurteilt werden, kann sich das Gericht künftig im Urteil die spätere Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten. Zusätzliche Einschränkung gegenüber den Voraussetzungen, die bei Erwachsenen vorliegen müssen, ist, dass der Heranwachsende in diesem Verfahren (in dem die Sicherungsverwahrung vorbehalten wird) mindestens zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wird.

    11 Dezember 2003

    Deutschland zeichnet UN-Konvention gegen Korruption

    Presserklärung - Mérida / Berlin, 11. Dezember 2003

    Deutschland hat heute in Mérida (Mexiko) neben den EU-Partnern und zahlreichen weiteren Staaten die UN-Konvention gegen Korruption gezeichnet. „Die Zeichnung der UN-Konvention ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die internationale Korruption. Im Zuge der Globalisierung der Wirtschaft reicht eine noch so entschlossene Korruptionsbekämpfung auf nationaler Ebene nicht aus. Korruption muss auf internationaler Ebene bekämpft werden. Dazu bedarf es eines koordinierten Vorgehens der Staatengemeinschaft. Deshalb hat Deutschland das Zustandekommen der Konvention mit Nachdruck gefördert und gehört zu den Erstunterzeichnern", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
    Die am 31. Oktober 2003 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Konvention ist das Resultat zweijähriger Verhandlungen, an denen sich Deutschland aktiv beteiligt hat. Sobald 30 Staaten die Konvention ratifiziert haben, tritt sie in Kraft.

    Die Konvention schafft ein weltweit anwendbares und umfassendes Regelungswerk gegen Korruption. Sie enthält unter anderem Regelungen für den präventiv-organisatorischen und strafrechtlichen Bereich, einschließlich der internationalen Zusammenarbeit.

    Bei den präventiven Maßnahmen (Artikel 5 bis 14) ist das weltweit zwingende Verbot der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern hervorzuheben.
    Die Ausgestaltung der mit Korruption zusammenhängenden Strafvorschriften (Artikel 15 bis 42) folgt bestehenden internationalen Regelungen. Insbesondere verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, die Bestechung nationaler und ausländischer Amtsträger strafrechtlich zu sanktionieren. Die Konvention bezieht auch Abgeordnete in den Amtsträgerbegriff ein, so dass die weite Strafvorschrift über Amtsträgerbestechung auch auf Parlamentarier Anwendung findet.
    Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit (Artikel 43 bis 50) konnten die traditionellen Rechtsprinzipien bei der Auslieferung und der sonstigen Rechtshilfe durchweg aufrechterhalten werden. Das Prinzip der beiderseitigen Strafbarkeit bei Rechtshilfemaßnahmen ohne Zwangscharakter wurde jedoch gelockert. Zukünftig kann Rechtshilfe, die zu keinen Zwangsmaßnahmen führt, nur noch eingeschränkt mit der Begründung verweigert werden, dass das ersuchensgegenständliche Verhalten in Deutschland nicht strafbar ist.
    Für Entwicklungsländer ist insbesondere die Rückgabe von illegal ins Ausland transferierten Vermögenswerten von Bedeutung (Artikel 51 bis 59). Die Konvention erleichtert zukünftig die Rückgabe. Es besteht nun auf der Basis eines rechtskräftigen Urteils im ersuchenden Staat eine grundsätzliche Rückgabepflicht, wobei der für die Rechtshilfe festgeschriebene Katalog von Verweigerungsgründen anwendbar ist.
    Schließlich werden die Grundlagen für einen Überwachungsmechanismus zur Umsetzung und Anwendung des Übereinkommens (Artikel 63 ff.) geschaffen. Die Einzelheiten soll eine Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Die Bundesrepublik Deutschland genügt den Vorgaben der Konvention in weiten Teilen bereits jetzt. Deshalb ist der Umsetzungsbedarf für Deutschland begrenzt. Notwendig wird unter anderem eine Neugestaltung des Straftatbestandes über die Abgeordnetenbestechung sein. Das bisher geltende Recht enthält für inländische Abgeordnete in § 108e StGB eine eigenständige Regelung. Danach ist strafbar, wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung in einer Volksvertretung eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen. Nach der Konvention muss zudem künftig das verwerfliche Beeinflussen eines Abgeordneten auch bei der sonstigen Wahrnehmung seines Mandats erfasst werden.

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