31 Dezember 2002

Fehlende Artikel

Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten http://www.diskussionen.de/ befinden.


  • Hilfsweise >> wikipedia2002


  • Ersatzweise >> www.dialoglexikon.de/kurzmeldungen_2002.htm

    12 Dezember 2002

    Deutschland leistet dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal Vollzugshilfe

    Presseerklärung - Berlin, am 12. Dezember 2002

    Heute hat der Internationale Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) den verurteilten Kriegsverbrecher Dragoljub Kunarac zur Verbüßung seiner 28-jährigen Haftstrafe nach Deutschland überstellt. „Deutschland übernimmt bereits zum zweiten mal die Vollstreckung einer Strafe für einen Kriegsverbrecher aus dem ehemaligen Jugoslawien", sagte Bundesjustizministerin Zypries. „Als Mitglied der Völkergemeinschaft unterstützen wir die wichtige Arbeit des Internationalen Jugoslawienstrafgerichtshofes, indem wir sicherstellen, dass Kriegsverbrecher nach ihrer Verurteilung unverzüglich in den Strafvollzug gelangen."
    Der Gerichtshof, dessen Sitz sich in Den Haag in den Niederlanden befindet, verfügt über keine eigene Haftanstalt und ist daher für den Vollzug der von ihm verhängten Freiheitsstrafen auf die Zusammenarbeit mit den UNO-Mitgliedstaaten angewiesen. Da nahe Angehörige des Verurteilten in Deutschland leben, bat der Gerichtshof die Bundesregierung um Übernahme der Strafvollstreckung, damit dem Verurteilten regelmäßige familiäre Kontakte ermöglicht werden können.

    Im Jahr 2000 hatte die Bundesrepublik Deutschland erstmals die Vollstreckung einer durch den Internationalen Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) verhängten Freiheitsstrafe übernommen. Der heute überstellte Kriegsverbrecher Dragoljub Kunarac ist Bosnier serbischer Nationalität. Er wurde am 22. Februar 2001 durch den IStGHJ in erster Instanz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen zu einer Freiheitsstrafe von 28 Jahren verurteilt. Die Berufungskammer des IStGHJ hat das Urteil am 12. Juni 2002 bestätigt.

    22 November 2002

    Regierung: Gewalt an Frauen keine Chance geben

    Presseerklärung, Berlin, 22. November 2002

    Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November betonen die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, und die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, dass die Bundesregierung ihren Kampf gegen Gewalt an Frauen nicht nur fortsetzen, sondern auch ausweiten wird. Dabei wird sie auch künftig eng mit den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zusammenarbeiten.
    Ziel des Engagements der Bundesregierung ist, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und den Gewaltopfern wirksamen Schutz und Unterstützung zu bieten. Dies kann am besten durch Kooperationsbündnisse erreicht werden, in denen die staatlichen Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Jugend-, Gesundheits- und Sozialämter mit den Frauenhäusern, Beratungsstellen und Projekten zusammenarbeiten und ihr konkretes Vorgehen abstimmen.

    Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, erklärt: "Den erfolgreichen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird die Bundesregierung fortschreiben. Mit diesem ressortübergreifenden Aktionsplan, der von der Prävention über gesetzliche Maßnahmen bis hin zu besseren Hilfsangeboten reicht, setzt der Staat ein klares Signal: Gewalt hat bei uns keine Chance! Bei allen unseren Initiativen werden wir in bewährter Weise mit den Nichtregierungsorganisationen aus dem Anti-Gewalt-Bereich zusammenarbeiten, eine Kooperation, die weltweit einzigartig und beispielgebend ist."

    Das neue Gewaltschutzgesetz und die entsprechenden Polizeigesetze der Bundesländer zeigen Wirkung. Allein in Nordrhein-Westfalen sind im 1. Halbjahr 2002 fast 2200 Gewalttäter von der Polizei aus den Wohnungen verwiesen worden. "Das Gesetz wirkt", sagt die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries. "Nicht mehr die Opfer häuslicher Gewalt – ganz überwiegend Frauen - müssen ihre vertraute Umgebung verlassen, um der Gewalt zu entkommen. Stattdessen werden die Täter aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen, ihnen wird der Schlüssel abgenommen und es wird ihnen gerichtlich bei Androhung einer empfindlichen Strafe verboten, zurück zu kehren." Die Opfer häuslicher Gewalt erfahren, dass sie nicht mehr allein gelassen werden. Dafür ist auch den Bundesländern zu danken, die mit dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes für ein effektives Einschreiten der Polizei gesorgt haben.

    Bei allem Erfolg will sich die Bundesregierung mit dem Erreichten nicht zufrieden geben. Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter, deshalb muss sie auf vielen Feldern bekämpft werden. "Deshalb werde ich die Reform des Sexualstrafrechts angehen. Frauen mit Behinderung und widerstandsunfähige Frauen haben den gleichen Anspruch auf Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit wie Menschen ohne Behinderung. Deshalb werden wir die Strafvorschriften zum Schutz behinderter und widerstandsunfähiger Menschen an die Strafvorschriften zum Schutz vor sexueller Nötigung und Vergewaltigung anpassen. Außerdem wird der menschenverachtende Frauenhandel weiter entschieden bekämpft werden", sagt Bundesjustizministerin Zypries.

    Bundesministerin Renate Schmidt kündigt eine verbesserte Versorgung von Gewaltopfern an: "Damit die gesundheitliche Versorgung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, verbessert wird – von der Diagnose bis zur speziellen Beratung und Versorgung -, wollen wir auf alle Akteure im Gesundheitswesen einwirken. Eine wichtige Voraussetzung hierfür sind spezielle Fortbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte wie auch für Ärztinnen und Ärzte. Ich freue mich, dass sowohl die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt" als auch die von unserem Ministerium geförderte "Bundeskoordination Frauengesundheit" die Versorgung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern zu einem Schwerpunktthema erklärt haben. Ein solches vernetztes Vorgehen ist wichtig, damit wir das Thema auch in alle zuständigen Bereiche transportieren und die verschiedenen Akteure sensibilisieren."

    Jugendprojekt gegen Extremismus und Intoleranz

    Jugendprojekt gegen Extremismus und Intoleranz: Zypries lobt fairlink.de
    Berlin, am 22. November 2002

    Von Jugendlichen für Jugendliche – 60 junge Menschen zwischen 13 und 24 Jahren aus allen Teilen Deutschlands haben sich aktiv mit Extremismus und Intoleranz im world wide web auseinandergesetzt. Die Jugendlichen haben gemeinsam konkrete Anwendertipps für ihre Altersgenossen zum verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit Inhalten aus dem world wide web entwickelt. Die Tipps fordern die jugendlichen User auf, mit wachem Blick zu surfen, Inhalte kritisch zu hinterfragen und Kritik an intolerantem oder extremistischen Verhalten öffentlich zu machen, im Netz wie auch im alltäglichen Leben. Am kommenden Montag werden die Jugendlichen Bundespräsident Johannes Rau die Ergebnisse ihrer Arbeit vorstellen.
    "Unsere Demokratie lebt davon, dass sich gerade junge Menschen für unsere Grundwerte aktiv einsetzen und sie verteidigen. Der Staat kann rechtsextremistische Inhalte im Netz beispielsweise nur begrenzt strafrechtlich verfolgen, weil nicht alles, was nach deutschem Recht strafbar ist, auch in anderen Ländern verboten ist. Deshalb ist es so wichtig, dass jeder im Alltag in seinem persönlichen Umfeld rassistischen Äußerungen widerspricht und mit seinem eigenen Verhalten dazu beiträgt, Intoleranz und Extremismus gesellschaftlich zu ächten. Dazu haben die Jugendlichen, die die Anwendertipps gemeinsam in Workshops erarbeitet haben, einen hervorragenden Beitrag geleistet. Ich hoffe sehr, dass durch diese Aktion viele Jugendliche dafür sensibilisiert werden, sich beim Surfen, in der Schule oder im Sportverein für ein tolerantes Miteinander einzusetzen", unterstrich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

    Fairlink.de ist ein Projekt der Initiative STEP21, das unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Johannes Rau steht. STEP21 ist eine gemeinnützige Jugendinitiative, die demokratische Grundwerte im Dialog von und mit Jugendlichen fördert. Sie bietet jungen Menschen ein Forum, sich auszutauschen.

    Weitere Informationen zu STEP21 finden Sie unter step21.de und fairlink.de.
    Zum Thema Menschenrechte finden Sie ergänzende Informationen unter http://www.bmj.bund.de/.

    Zypries: Überschuldete Verbraucher nutzen rechtliche Möglichkeiten für einen Neubeginn

    Presseerklärung, Berlin, am 22. November 2002

    Das Statistische Bundesamt hat heute bekannt gegeben, dass von den 47.282 Insolvenzen in Deutschland in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 25.697 Insolvenzen von Privatpersonen waren.
    "Die Zahl der Privatinsolvenzen macht zwei Dinge deutlich: zum einen nutzen hochverschuldete Menschen das Verfahren, um einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen. Zum anderen belegen die ansteigenden Zahlen bei den Privatinsolvenzen, dass die Möglichkeit zum Neuanfang verstärkt genutzt wird, seit die Bundesregierung mit der am 01.12.2001 in Kraft getretenen Änderung des Insolvenzrechts die Stundung der Verfahrenskosten ermöglicht hat. Natürliche Personen können nun, auch wenn sie mittellos sind, einen Insolvenzantrag über ihr privates Vermögen stellen. Sie können dann nach Ablauf einer sechsjährigen "Wohlverhaltensphase" von ihren restlichen Schulden befreit werden. Wurde bisher die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen, wenn die Verfahrenskosten nicht aufgebracht werden konnten, so scheitert ein Antrag auf Privatinsolvenz nun nicht mehr an der Mittellosigkeit des Schuldners. Die Schuldner können nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wirtschaftlich neu beginnen und die gestundeten Verfahrenskosten zu einem späteren Zeitpunkt abzahlen, wenn sich ihre wirtschaftliche Situation konsolidiert hat", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

    01 September 2002

    25 April 2002

    DGB zum 1. Mai: „Globalisierung gerecht gestalten“

    Hauptkundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum Tag der Arbeit findet in diesem Jahr in Leipzig statt. Neben dem DGB-Vorsitzenden Dieter Schulte wird Bundeskanzler Gerhard Schröder ab 10.00 Uhr vor dem Alten Rathaus sprechen.
    Infos aus DGB-Pressemitteilung

    01 Januar 2002

    Umsatzsteuererhöhung auf 19 %

    "Alles wird teurer"

    Von/Bis Regelsatz Ermäßigter Steuersatz
    1. Januar 1968 – 30. Juni 1968 10 % 5 %
    1. Juli 1968 – 31. Dezember 1977 11 % 5,5 %
    1. Januar 1978 – 30. Juni 1979 12 % 6 %
    1. Juli 1979 – 30. Juni 1983 13 % 6,5 %
    1. Juli 1983 – 31. Dezember 1992 14 % 7 %
    1. Januar 1993 – 31. März 1998 15 % 7 %
    1. April 1998 – 31. Dezember 2006 16 % 7 %
    seit 1. Januar 2007 19 % 7 %

    DER WORTBRUCH

    Vor der Bundestagswahl kündigten die Christdemokraten eine Umsatzsteuererhöhung um 2 Prozentpunkte an.
    Vor der Bundestagswahl schlossen die Sozialdemokraten jede Umsatzsteuererhöhung als "neoliberal" und "unsozial" kategorisch aus.
    Als sich die Wahlkämpfer zur Großen Koalition zusammentaten, einigten sie sich zum Nachteil und Überraschung der Vertretenen auf eine Erhöhung um 3 Prozent.

    Herzlichen Dank! >> Diskussionen.de

    Fehlende Artikel

    Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten Foren befinden. Ab 01.01.02

    31 Dezember 2001

    Fehlende Artikel des Jahres 2001

    Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten www.Diskussionen.de befinden.


  • Hilfsweise >> wikipedia2001


  • Ersatzweise >> www.dialoglexikon.de/kurzmeldungen_2001.htm

    30 Dezember 2001

    Indien droht mit Krieg

    Indiens Ministerpräsident Atal Bihari Vajpayee kündigte grenzüberschreitende Militäraktionen gegen von Pakistan aus operierende Terroristen an ### die Bevölkerung solle sich auf einen Krieg vorbereiten

    Lima: Mindestens 120 Tote durch Feuerwerkskörper

    in einem Einkaufszentrum explodierten Feuerwerkskörper ### 2000 Feuerwehrleute waren im Einsatz, um den sich rasch ausbreitenden Brand in der Altstadt zu löschen ### mehr als 180 Personen wurden verletzt ### viele Menschen werden noch vermisst

    28 Dezember 2001

    Spielfilm "Herr der Ringe"

    Der Spielfilm "Herr der Ringe" hat in allen 15 Staaten, in denen er gerade ausgestrahlt wird, die Kinocharts gestürmt und damit "Harry Potter" verdrängt. Bislang hat der Fantasyfilm nach Angaben der Produzenten 105 Millionen Dollar eingespielt.
    >> http://www.dialoglexikon.de/herr_der_ringe.htm

    Neues Video von Osama Bin Laden

    wwj ### in einem möglicherweise 2 Wochen alten Video beschuldigt Bin Laden die USA eines Kreuzzuges gegen den Islam ### die USA hätten keine Beweise für die Verwicklung seiner Al Kaida vorgelegt

    25 Dezember 2001

    Osama Bin Laden tot?

    wwj ### der pakistanische "Observer" meldet unter Berufung auf einen Talibanführer, dass Bin Laden an den Folgen einer unheilbaren Lungenkrankheit und in Anwesenheit von 30 Leuten in der Zufriedenheit gestorben sei, "die muslimische Welt gegen die Ungläubigen eingestimmt" zu haben. Das Grab sei in Übereinstimmung mit Bin Ladens wahhabitischem Glauben eingeebnet worden.

    24 Dezember 2001

    Flugzeug-Attentat verhindert

    wwj ### auf einem Linienflug der "American Airline" von Paris nach Miami wurde ein 28-Jähriger von Passagieren überwältigt, als er versuchte, in seinen Schuhen geschmuggelten Sprengstoff zu zünden ### an Bord der Boeing 767 befanden sich 185 Passagieren und zwölf Besatzungsmitgliedern ### das Flugzeug wurde nach Boston umgeleitet und der Mann den Behörden übergeben ### seine Identität ist bislang nicht endgültig geklärt.

    22 November 2001

    BVerfG: NATO-Konzept 1999

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen - Urteil vom 22. November 2001

    Durch Urteil vom heutigen Tage hat der Zweite Senat desBundesverfassungsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juni 2001 den Antrag der PDS-Bundestagsfraktion im Organstreitverfahren zurückgewiesen.
    Der Hintergrund des Verfahrens ist in der Pressemitteilung Nr. 58/2001vom 5. Juni 2001 dargestellt, die auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht ist.

    Zur Begründung seines Urteils stellt das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen fest:

    Der zulässige Antrag ist unbegründet. Die Bundesregierung hat nicht gegen Art. 59 Abs. 2 Satz 1, 24 Abs. 2 GG verstoßen, indem sie dem neuen Strategischen Konzept der NATO von 1999 (im folgenden: Konzept 1999) zugestimmt hat, ohne zuvor die Zustimmung des Bundestages einzuholen.
    Das Konzept 1999 stellt keine Änderung des NATO-Vertrages dar (1.) .
    Für die Fortentwicklung des Vertrages unterhalb der Schwelle der Vertragsänderung ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich(2.).
    Durch die Zustimmung zum Konzept 1999 sind auch weder die Grenzen des Zustimmungsgesetzes zum NATO-Vertrag noch die Zweckbestimmung der NATO als Bündnis der Friedenswahrung überschritten (3.).

    1. Der Zweite Senat führt aus, dass ein Wille der Beteiligten, den NATO-Vertrag zu ändern, nicht zu erkennen ist. So ist schon das Fehlen einer Ratifikationsklausel als ein Indiz gegen den Vertragscharakter zuwerten. Zwar wollten alle Beteiligten die Zielsetzung der NATO insbesondere um die sogenannten Krisenreaktionseinsätze über Art. 5NATO-Vertrag hinaus erweitern. Auch aus diesem hochpolitischen Gegenstand kann jedoch nicht auf einen Vertrag geschlossen werden.
    Insbesondere der Wortlaut der Vereinbarung spricht gegen die Vertragsnatur, denn der Text des Konzepts 1999 besteht weitgehend aus Lagebeschreibungen und -einschätzungen sowie allgemein gehaltenen Absichtserklärungen. Auch eine konkludente Vertragsänderung liegt nicht vor.
    Fehlt es an Anhaltspunkten für einen subjektiven Vertragsänderungswillen bei den Beteiligten, muss ein deutlicher Widerspruch zu dem bereits bestehenden Vertrag vorliegen, um Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG auszulösen. Das ist hier nicht der Fall.
    Insbesondere die Erweiterung auf Krisenreaktionseinsätze ist noch eine Fortentwicklung des bestehenden Vertrages. Das Konzept 1999 lässt die kollektive Verteidigungsfunktion des Bündnisses unberührt und schreibt den in der Präambel niedergelegten Sicherheits- und Friedensauftrag in Hinblick auf eine tiefgreifend neue Sicherheitslage fort. Das grundlegende Ziel bleibt die Abwehr und Abschreckung von Aggressionen dritter Staaten. Zwar enthält das Konzept 1999 die im Ursprungsvertrag nicht implizierte Erweiterung auf Krisenreaktionseinsätze außerhalb des Bündnisgebiets. Hier ist das Konzept 1999 gegenüber dem NATO-Konzeptvon 1991 wesentlich verändert worden. Die im NATO-Konzept 1991 noch dominierenden Absichtserklärungen als Ausdruck des politischen Willens der Mitglieder zur Fortentwicklung des Vertrages weichen einer nunmehr konkretisierten Planung.

    Der Tatbestand der Krisenreaktionseinsätze verallgemeinert die seit 1994 entwickelten Verfahren innerhalb der Bündnispartner. Dennoch ist eine objektive Vertragsänderung nicht festzustellen, es handelt sich um eine Fortentwicklung und Konkretisierung der offen formulierten Bestimmungen des NATO-Vertrages:
    Der Nordatlantikrat erklärt ausdrücklich, Zweck und Wesen desBündnisses blieben unverändert. Zudem sind die gegenseitigen Pflichten bei den sogenannten Krisenreaktionseinsätzen geringer als im Verteidigungsfall; die Mitglieder koordinieren ihre Maßnahmen von Fall zu Fall nach Konsultationen; eine Pflicht zur kollektiven Reaktion besteht nicht und das Primat der Politik sowie das Procedere gelten unverändert.
    Insbesondere ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten dabei jeweils auf der Grundlage ihres Verfassungsrechts handeln, weshalb die Bundesregierung bei deutscher Beteiligung an Krisenreaktionseinsätzen die vorherige Zustimmung des Parlaments benötigt. Auch die Ausweitung des Sicherheitsbegriffs auf neue Bedrohungen für die Stabilität im euro-atlantischen Raum und globale Risiken wahrt den Abstand zu der Aufgabe der kollektiven Verteidigung

    2. Für eine derartige Fortentwicklung, die keine Vertragsveränderungdarstellt, ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich.
    Art.59 Abs. 2 Satz 1 GG kann nicht erweiternd ausgelegt werden.
    Die Konkretisierung des Vertrages und seine Ausfüllung ist nach dem Grundgesetz Aufgabe der Regierung, die im Bereich der Außenpolitik einen weiten Spielraum hat. Zwar bleibt sie der parlamentarischen Kontrolle unterworfen und an das GG gebunden. Eine Zustimmungspflicht durch das Parlament bei nichtförmlicher Vertragsfortentwicklung würde jedoch nicht nur Rechtsunsicherheit hervorrufen, sondern auch die Handlungsfähigkeit der Regierung ungerechtfertigt beschneiden.
    Der Gefahr einer allmählichen Inhaltsveränderung des Vertrages durch derartige nichtförmliche Weiterentwicklungen ist das Parlament dennoch nicht schutzlos ausgeliefert.
    Nach dem Grundgesetz kontrolliert das Parlament die Regierung, diese muss nach Art. 43 Abs. 1 GG Rede und Antwort stehen.
    In Hinblick auf das Budgetrecht des Parlaments und den Parlamentsvorbehalt für Einsätze der Bundeswehr wird sie für die Fortentwicklung der NATO werben müssen.

    3. Das ursprüngliche Gesetz zum NATO-Vertrag ist durch die Zustimmungzum Konzept 1999 nicht überschritten; Art. 24 Abs. 2 GG ist nicht verletzt. Durch die Zustimmung zum NATO-Vertrag ist die Bundesregierung auch zu seiner Fortentwicklung ermächtigt worden. In Rechte des Bundestages greift die Bundesregierung erst ein, wenn sie sich außerhalb dieser ursprünglichen Ermächtigung bewegt. Das ist weder hinsichtlich des Einsatzes von Atomwaffen noch hinsichtlich der Regelungen über Krisenreaktionseinsätze der Fall.

    Der NATO-Vertrag strebt eine umfassende regionale Friedenssicherung in Europa und Nordamerika an. Ändert sich das Erscheinungsbild der Bedrohungen, lässt er Spielraum für eine Fortentwicklung, solange nicht grundlegend neue Einsätze vereinbart werden.

    Das Konzept 1999 hat die Bindung an die Ziele der NATO, aber auch an die durch die UN-Charta normierten Pflichten nicht aufgegeben, vielmehr ausdrücklich bekräftigt. Die vorgesehene Aufnahme neuer Mitglieder in Europa stellt eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas zur Friedenssicherung seit 1994 dar. Die Zweckbestimmung der Friedenswahrung ist durch das Konzept 1999 nicht geändert worden.

    Zwar ist im GG nicht ausdrücklich definiert, was unter Friedenswahrung zu verstehen ist. Aus Art. 24 Abs.2 GG folgt aber, dass die kollektive Sicherheit eine entscheidende Voraussetzung dafür ist. Ebenso lässt sich Art. 24 Abs. 2 GG entnehmen, dass Deutschland nicht an einem Bündnis teilnehmen darf, welches nicht dem Frieden dient.
    Die Entwicklung eines bereits bestehenden Bündnissystems weg von der Friedenssicherung wäre von dem ursprünglichen Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt. Das Konzept 1999 enthält aber keine Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung. Die Einsätze sollen nach wie vor ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht erfolgen.
    Auf die Art. 42, 48, 53 der UN-Charta wird ausdrücklich weiter hingewiesen. Auch die Konkretisierung der Einsatzvoraussetzungen in und außerhalb des Bündnisgebietes lassen keine Friedensstörungsabsicht erkennen.

    Urteil vom 22. November 2001 - Az. 2 BvE 6/99 -Karlsruhe, den 22. November 2001

    16 September 2001

    ZMD zu Terroranschlägen in den USA 11.09.01

    Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) ist erschüttert und entsetzt über die Serie der heutigen Terroranschläge in den USA.
    Unser tiefstes Mitgefühl gilt den unschuldigen Opfern und Hinterbliebenen.
    Wer immer die Hintermänner dieser blutigen Tat sind, bei dem Islam können sie keine Rechtfertigung für ihre Tat finden.
    Wer sich des Terrorismus, der Gewalt und Ermordung unschuldiger Zivilisten als politisches Mittel bedient, kann sich nicht auf den Islam berufen.
    Wir beten für eine friedliche Welt, die frei ist von Gewalt und Terrorismus.

    Sonntag, 16.09.2001

    01 Januar 2001

    Fehlende Artikel

    Fehlende Artikel dieses Zeitraums werden nachgetragen. Das ist sehr mühsam, weil sich viele unserer Artikel in gehackten Foren befinden. Ab 01.01.01