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30 September 2007

Teheran: "CIA = Terrororganisation"

Teheran (Iran), wikinews, 30.09.2007 – Das iranische Parlament hat am Samstag, den 29. September die US Army und die Central Intelligence Agency zu terroristischen Organisationen erklärt. Zuvor hatten das Repräsentantenhaus und der Senat der USA Resolutionen verabschiedet, in denen die Iranische Revolutionsgarde zur Terrororganisation erklärt worden war.
In der Resolution des iranischen Parlaments werden der US Army laut staatlicher iranischer Nachrichtenagentur „IRNA“ einige terroristische Aktivitäten vorgeworfen. Dazu zählen nach Meinung des iranischen Parlaments die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki während des Zweiten Weltkrieges sowie der Einsatz von Uranmunition im Balkankrieg, im Irakkrieg und in Afghanistan. Außerdem greifen die iranischen Abgeordneten die US-Armee für ihre Rolle im Vietnamkrieg an.
Die Aufnahme des Auslandsgeheimdienstes CIA in die Liste der terroristischen Organisationen begründet das iranische Parlament damit, dass die CIA den früheren irakischen Diktators Saddam Hussein, die militante iranische Oppositionsbewegung „Volksmudschahidin“, al-Qaida und die Taliban unterstützt haben soll. Kritisiert wird in der Resolution auch die Behandlung von Gefangenen in Guantánamo, Abu Ghuraib und geheimen Gefängnissen in Europa. In dieser Sache ruft das iranische Parlament die Vereinten Nationen zum Handeln auf.
Am vergangen Mittwoch stimmte der US-Senat mit 76 zu 22 Stimmen für eine Resolution, die die Regierung dazu aufruft, die Iranische Revolutionsgarde in die Liste der ausländischen Terrororganisationen aufzunehmen. Die vom republikanischen Senator Jon Kyl und dem unabhängigen Abgeordneten Joseph Lieberman eingebrachte Resolution ist für die Regierung nicht bindend und damit lediglich symbolischer Natur. Einen Tag zuvor hatte das Repräsentantenhaus eine ähnliche Entscheidung getroffen. Laut „AFP“ teilen die Senatoren die Meinung der US-Regierung, wonach die Revolutionsgarde schiitische Milizen im Irak bewaffne. Schärfere wirtschaftliche Sanktionen könnten die Konsequenz der Resolution sein.
Die Präsidentschaftskandidaten der Demokraten vertreten in dieser Frage unterschiedliche Auffassungen. Während Hillary Clinton für die Resolution stimmte, kritisierten John Edwards und Mike Gravel die Entscheidung der beiden Parlamentskammern. Edwards sagte laut „AFP“, er wolle Präsident Bush nicht dafür legitimieren, den ersten Schritt in Richtung eines Krieges gegen den Iran zu unternehmen.

12 September 2007

Russland prahlt mit Vakuumbombe

Russland prahlt mal wieder mit Zerstörungsmitteln. War es zunächst die Super-Interkontinentalrakete, die jede Abwehr durchbreche und zielgenauer sei, war es dann die überragende Raketenabwehrrakete, was sich schon widerspricht, ist es nun eine sieben Tonnen schwere Vakuumbombe, die viermal stärker sei als die "Motherbomb", wie sie die Amis im Irak einsetzen, einer Atombombe vergleichbar strahle sie solch Extremhitze aus, dass alles verbrenne. - Fernsehbilder, wie ein viergeschossiges Gebäude ausradiert wird. Fein gemacht. Al Kaida wäre stolz darauf, aber die Militärs und Politiker der Supermächte sind es nicht minder. - Und viele der kleineren Staaten möchten es auch.

Derweil fanden norwegischer Wissenschaftler heraus, dass die Elche durch Rülpsen zur Erderwärmung beitragen. Alljährlich pro Elch wie ein Hin- und Rückflug von Oslo nach Santiago de Chile. - Mit dem Jumbo? Schade, dass mir die Mittel fehlen, denn solch "Elchtest" fehlt noch fürs weltweite Militär. (msr)

Diskussion >> http://52931.rapidforum.com/topic=100171040122

11.9. Welttag des Terrorismus?

Verschwörer und Vertuscher

Im ZDF lief eine Doku zum 11.9.2001 und den Verschwörungstheorien: "Keine Leichen, keine Trümmerteile, Explosionen in unteren Geschossen des WTC, ..." - endlos ist die Liste der "Ungereimtheiten", die zu ebenso endlosen Zerrbildern der Geschehnisse beliebig zusammen gereimt werden, dabei die Widersprüche zwischen den diversen Verschwörungsvorwürfen und zur Faktenlage ignorieren: Vorab, dass es Leute gibt, die "den Westen" so abgrundtief hassen, dass sie Anschläge planen und durchführen, also die eigentlichen Verschwörer sind. Ignoriert wird auch, dass Leichenteile gefunden, identifiziert, den Angehörigen zur Bestattung gegeben wurden, ausgenommen die Leichenteile der mutmaßlichen Terroristen - einbehalten durch die Behörden; ähnlich mit den Trümmerteilen. Und schaut man sich die vermeintlichen "Explosionen in den Untergeschossen" an, so sehe ich dort kein Nachgeben der Struktur, so dass die Mutmaßung des interviewten Feuerwehrmannes zutreffender scheint, es habe sich um Staub-Austritte gehandelt.
Überhaupt würde verblüffen, wenn damals oder heute solch hohe Gebäude errichtet wurden/werden, die tatsächlich gegen Kollisionen mit Flugzeugen solcher Größe resistent wären, wie die "unsinkbare Titanic", sonst finden sich keine Mieter und Passagiere.

Letztlich gipfeln bzw. fußen ("") alle Verschwörungsvorwürfe darin/darauf, dass die Regierung Fakten zurückhalte. Tja, ärgerlich, unverschämt, unrechtens ist es, dass Fakten zurückgehalten werden. Das ZDF erhielt keine Drehgenehmigung, weil der Bericht nicht im Interesse des Pentagon sei usw.

So bleibt die Faktenlage dürftig, weil die Bush-Regierung, die US-Geheimdienste und auch die Funktionäre von involvierten Privatunternehmen ihre komplexen Versagensmomente nicht zugeben mögen, z.B. die Hafenbehörde von Manhatten, auf deren Gelände das WTC ohne ausreichenden Brandschutz an den Stahlverbindern errichtet war und diese Mängel trotz Expertisen nicht behob; z.B. die US-Regierung, die durch ihre Fixierung auf den gewollten "Regime Change" im Irak keine Aufmerksamkeit für Terrorhinweise zollte.

Zudem die Instrumentalisierung der Terroranschläge für eine Politik der Gewalt (bzw. "Gegengewalt"), die in zwei Staaten zweifelsfrei verbrecherische Regierungen beseitigte, allerdings auf völkerrechtswidrige Weise.

Gestern bei Maischberger

Terror ist blutig, Terror ist spannend. Da lässt sich "talken". Zu Gast bei Maischberger waren Schäuble, Cohn-Bendit, Angehörige von Terroranschlägen und die Ehefrau des Terroristen "Carlos", wie sie in die Terrorszene kam. Tja, die Solidarität überschritt halt die Grenzen der Vernunft, aber Böses wollte eigentlich niemand. Ein Buch schrieb sie darüber. Auch das soll sein. Vielleicht öffnet es einigen die Augen über die Macken derer, denen die Macken anderer das Töten wert ist - eben die Macken auf Gegenseitigkeit. Präsentiert wurden mal wieder die prickelnden Videos vom 11.9. und einige andere Highlights der "globalen Herausforderung durch den Terrorismus". Und das "Bekennerschreiben" zu den drei gefassten Sauerländern? Schäuble hält es für "glaubwürdig". Klar, nun bekommen wir nach jeder Festnahme gleich die komplette Planung aufgetischt. Das ist zwar schlecht für die festgenommenen Burschen, quasi Geständnisse auf Umwegen. Nun brauchen sie nur noch zu unterschreiben. Schäuble dementiert, dass er Konvertiten überwachen will, allenfalls zu häufige Flüge in pakistanische Terror-Camps. Ja, wenn er das eine lässt und das andere kann, dann kann man eigentlich keine Einwände haben. Hat Cohn-Bendit auch nicht, aber bestreitet vorsorglich, wie auch er sein möchte, dass Schäuble rechtmäßige Wege beschreitet. Konkret wird da wenig bei beiden. So endet es bei Maischberger, wie sie es stets enden lässt, dass es noch viel Diskussionbedarf gibt, aber die Sendezeit ...

Die Nachrichten des Tages

Die diesjährigen Gedenkfeiern zum 11.9. wollte der NY-Bürgermeister nicht mehr am "Ground Zero" zelebrieren. Dort wird gebaut. Das machte die Trauernden sauer. So zogen sie dennoch dorthin. Sauer ist man auch darauf, dass die Helfer des 11.9. bislang ohne Entschädigung blieben, obwohl viele von ihnen durch die Gifte schwere Gesundheitsschäden leiden. - Es gab Soli-Konzerte, weltweit wurden viele Milliarden für die Angehörigen der Opfer des 11.9. gesammelt. An die Helden dieses Tages dachte man nicht? Und was stellt man sich vor? Gibt es keine Rente für Feuerwehrleute, bei denen sich das Berufsrisiko realisiert? So bleiben die "News" mal wieder substanzlos.

Der 11.9.2007 ist vorbei. Es gab reichlich Rückblick. Terrorthematik auf allen Kanälen. Und passend zur Woche: In den USA die Debatte zum Irak-Krieg. Am Donnerstag wird George W. Bush sagen, dass es noch ein bisschen dauern wird. - Über seine Amtszeit hinaus. Denn Kriege lassen sich schneller erklären als sie zu gewinnen sind. Auch das war anders versprochen.

-sven-

Diskussion >> http://52931.rapidforum.com/topic=100171040525

07 September 2007

Antiterrorkampf im Sauerland

Wer es noch nicht wusste, weiß es jetzt: Zum Bombenbau braucht man Wasserstoffperoxid. Aber aufgepasst, dass die Kanister nicht heimlich von den Jungs der GSG-9 gegen stilles Mineralwasser ausgetauscht werden.

So ähnlich erging es Kämpfern von der "Dschihad Union" in ihrem Ferienhaus im sauerländischen Dorf Medebach-Oberschledorn - nie gehört, aber Ferienhaus im Sauerland? Regnet doch dauernd. Am vergangenen Dienstag kam es nach Medienberichten zu "einer der größten Polizeiaktionen der Nachkriegsgeschichte". Das kann ich mir zwar nicht vorstellen, andererseits ist im Antiterrorkampf so einiges möglich und vielleicht galt es, die Ortschaft zu umstellen? Dann wiederum wundert mich, wie es gelingen konnte, heimlich die Kanister auszutauschen.

Seit Monaten oder Jahren sei diese "islamistische Zelle" beobachtet worden. Jetzt erfolgte der Zugriff. Ganze drei Mann wurden hopps genommen. Zwei davon Deutsche, die zum Islam übergetreten seien. Anlass genug für Bayerns Innenminister Günther Beckstein, Konvertiten "in bestimmten Fällen" überwachen zu lassen, da sie "eindeutig dazu neigen, sich durch besonderen Fanatismus der neuen Religion als würdig erweisen zu wollen".

Na, dazu neigen eigentlich Konvertiten aller Religionen und Parteien, übrigens auch solche, die ihre "Wurzeln" und "Bestimmung" zu spät entdecken. Aufholen-Einholen-Überholen, aber das müsste nicht gleich mit Bomben in U-Bahnen oder auf libanesische Ortschaften sein. Einigen ist aber danach, sehen keine Alternative. - Da will Beckstein ansetzen, antwortet gegenüber dem Handelsblatt: "Wenn die Sicherheitsbehörden von einem Übertritt erführen, sollten sie feststellen, ob es sich um eine liberale und humane Richtung des Islam handelt oder um eine islamistische".

Und wie erfahren das die Sicherheitsbehörden? Das wurde er nicht gefragt, aber um sich seiner Christlichen Union würdig zu erweisen, könnte Beckstein in besonderem Maße dazu neigen, die Offene Gesellschaft Schritt um Schritt in eine V-Mann-Republik umzuwandeln, denn wer nichts zu verbergen hat, ...

Grüße von Sven

ps: "Nach den Hintermännern wird noch gefahndet"

Diskussion >> http://52931.rapidforum.com/topic=100171088409

25 Januar 2007

Deutschland exportierte im Jahr 2005 Kriegswaffen im Wert von 1,6 Milliarden Euro

Berlin (Deutschland), 25.01.2007 – Laut neuestem Rüstungsbericht der Bundesregierung exportierte Deutschland im Jahr 2005 Kriegswaffen im Wert von 1,6 Milliarden Euro. Ein Jahr zuvor betrug der Gesamtwert der aus Deutschland ausgeführten Kriegswaffen 1,13 Milliarden Euro. Die Bundesregierung muss den Bericht gemäß den „politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 vorlegen. Der aktuelle Bericht ist der siebte dieser Art.
Dem Regierungsbericht zufolge wurden mit 64 Prozent die meisten Rüstungsgüter an EU-Staaten, NATO-Staaten und Staaten, die der NATO gleichgestellt sind, verkauft. Der Anteil der Kriegswaffenexporte an Entwicklungsländer ging im Vergleich zum Jahr 2004 von 24 Prozent auf 12,6 Prozent zurück. Bei der Definition von Entwicklungsländern bezieht sich der Bericht auf eine Liste des Ausschusses für Entwicklungshilfe (Development Assistance Committee, DAC) der OECD vom 1. Januar 2003, wobei Länder mit hohem und oberem mittleren Einkommen, darunter unter anderem die Türkei, Malaysia und Saudi-Arabien ausgeschlossen sind. Australien, Neuseeland, Japan und die Schweiz zählen zu den Staaten, die NATO-Mitgliedern gleichgestellt sind. Gestiegen ist dagegen die Zahl der Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter. Während 2004 für Rüstungsgüter im Wert von 3,8 Milliarden Euro Einzelausfuhrgenehmigungen erteilt wurden, waren es 2005 Waffen im Wert von 4,2 Milliarden Euro. Aus der Gruppe der Entwicklungsländer importierte Südafrika mit 67 Prozent die meisten Waffen aus Deutschland. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um U-Boote. Danach folgen Pakistan (elf Prozent) und Indien (5,5 Prozent). Für die USA wurden die meisten Einzelausfuhrgenehmigungen erteilt (Waren im Wert von 630,7 Millionen Euro). Der Wert der abgelehnten Ausfuhrgenehmigungen ist mit 8,1 Millionen Euro recht gering. Dies wird im Regierungsbericht darauf zurückgeführt, dass Antragsteller bei Waffenexporten in sensitive Länder vor dem offiziellen Genehmigungsantrag eine informelle Anfrage an die Bundesregierung richteten.
Im Rüstungsbericht heißt es, dass die Beachtung der Menschenrechte für jede Exportentscheidung unabhängig vom Empfängerland von hervorgehobener Bedeutung sei. Dies sei insbesondere seit der Neufassung der politischen Grundsätze im Jahr 2000 der Fall. In der letzten Woche debattierte das Europäische Parlament über das Thema Waffenexporte. Dabei wurde ein Bericht des katalanischen Grünen-Abgeordneten Raül Romeva vom Parlament verabschiedet. In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung weist der Autor des Berichts darauf hin, dass Waffenlieferungen seiner Meinung nach demokratische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung in vielen Teilen der Welt behinderten und zu Konflikten und Korruption beitrügen. Raül Romeva zufolge stammen ein Drittel der weltweiten Waffenexporte aus der Europäischen Union. Trotz eines 1998 von der EU verabschiedeten Verhaltenskodex über Waffenexporte, den Raül Romeva wegen seiner mangelnden Verbindlichkeit kritisiert, komme es zu Exporten in Länder, die gegen die die UNO und die EU Waffenembargos verhängt hätten, darunter Liberia, Sierra Leone, Sudan, Somalia, Irak und China. Der von einer Mehrheit des EU-Parlaments verabschiedete Bericht fordert von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine Erklärung darüber, warum der EU-Verhaltenskodex noch nicht verbindlich ist. Zudem setzt sich das EU-Parlament für eine Liste von Staaten ein, an die grundsätzlich keine Waffen geliefert werden dürfen. - wikinews.de

17 Juni 2006

EU-Datenschützer fordern restriktive Weitergabe von Passagierdaten an die USA

Brüssel (Belgien), 17.06.2006 – Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes Ende Mai, der das Abkommen zwischen der EU-Kommission und amerikanischen Behörden zur Weitergabe von Fluggastdaten für ungültig erklärt hatte, haben sich am Freitag, den 16. Juni die EU-Datenschutzbeauftragten im Rahmen der Artikel-29-Gruppe für eine restriktivere Auflage des 2004 geschlossenen Vertrages ausgesprochen. Sie fordern, das Datenschutzniveau des jetzigen Abkommens müsse auf jeden Fall erhalten bleiben. Zudem halten sie eine strenge Zweckbindung der Daten für sinnvoll, um Missbrauch vorzubeugen. +wikinews+

13 August 2005

Irans Atomprogramm

Presseerklärung der Bundesregierung v. 10.08.2005

Für die Bundesregierung und die Weltgemeinschaft ist klar: Die Inbetriebnahme der iranischen Atomforschungsanlage Isfahan darf nicht die Herstellung von atomwaffenfähigem Uran bedeuten.

Die am 11. August verabschiedete Resolution des Gouverneursrates der IAEO drückt ernste Besorgnis über die Wiederaufnahme der Uran-Aufarbeitung in Isfahan aus. Der Iran wird aufgefordert, den Betrieb der Anlage zu stoppen und durch die IAEO wieder versiegeln zu lassen. Zur Lösung des Konflikts verweist die IAEO ausdrücklich auf den Verhandlungsweg.

Wie Bundeskanzler Gerhard Schröder zuletzt am 9. August erklärte, hat "Deutschland kein Interesse daran, dass Iran über Atomwaffen verfügt". Der Bundeskanzler reagierte damit auf die Ablehnung eines von Deutschland mitentwickelten EU-Vorschlages, der als Gegenleistung für den Verzicht auf die Herstellung von Atomwaffen eine Ausweitung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit vorsah. Darüber hinaus enthielt der Vorschlag Kooperationsangebote zur friedlichen Nutzung der Kernenergie.

Mit der erneuten Inbetriebnahme des iranischen Atomzentrums Isfahan am Montag ist die Auseinandersetzung in eine "kritische Phase" getreten, wie der Sprecher der Bundesregierung, Béla Anda, am Mittwoch in Berlin feststellte. Anda forderte den Iran mit Nachdruck auf, das Verhandlungsangebot der so genannten "E3"-Gruppe (Deutschland, Frankreich, Großbritannien) sorgfältig zu prüfen und zum bereits vereinbarten Stand zurückzukehren. Er begrüßte grundsätzlich die Ankündigung Irans, die Gespräche fortsetzen zu wollen.

Iranische Atomforschung in der internationalen Kritik

Iran hatte schon zu Zeiten der Schah-Herrschaft ein Atomforschungsprogramm aufgelegt, das zunehmend in die internationale Kritik geriet. Das Kernstück dieses Programms, eine Atomanlage bei Isfahan, war im Dezember 2004 auf Druck der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) mit Sitz in Wien stillgelegt und in seinen besonders kritischen Teilen versiegelt worden. Am vergangenen Montag hatte Iran zunächst die unversiegelten, am Mittwoch auch die versiegelten Teile wieder aktiviert. Internationale Proteste wurden unter dem Vorwurf der versuchten Bevormundung zurückgewiesen. Der jüngsten Entwicklung sind jahrelange Verhandlungen um die Einstellung des Programms vorausgegangen. Zuletzt war es zur Ablehnung eines bereits erwähnten Vorschlages einer europäischen Verhandlungsgruppe, der so genannten E3, der auch Deutschland angehört, gekommen.

Als besonders besorgniserregend gilt, dass die in Isfahan vorhandene Technologie für ausreichend gehalten wird, um atomwaffenfähiges Uran herzustellen. Dies nährt Befürchtungen, wonach Iran die Anlage nicht nur zur friedlichen Nutzung, sondern auch heimlich zur Herstellung von Atomsprengköpfen einsetzen könnte.

Insbesondere die USA haben wiederholt vor einer Missachtung des Atomwaffensperrvertrages in der Region gewarnt.

Präsident Bush hat jetzt auch an die EU appelliert, alles zu tun, um Iran auf diplomatischem Weg vom Atomwaffenbau abzubringen.


KOMMENTAR:

Die geröteten Textstellen heben die Paradoxie der Presseerklärung hervor:

1. "Deutschland hat kein Interesse daran, dass Iran über Atomwaffen verfügt." - Wenn diese Erklärung gegenüber der iranischen Regierung Geltung haben soll, wie würde dann auf die Frage der iranischen Regierung geantwortet, ob Deutschland ein Interesse daran hat, dass immerhin drei NATO-Staaten über Atomwaffen verfügen?

2. "Als besonders besorgniserregend gilt, dass die in Isfahan vorhandene Technologie für ausreichend gehalten wird, um atomwaffenfähiges Uran herzustellen." - Im Sinne der völkerrechtlich verbürgten Gleichheit der Staaten hätte die Bundesregierung ihre Besorgnis mit der Erklärung zu verbinden gehabt, dass Deutschland bewusst auf eine vergleichbare Technologie verzichte. - Ist das der Fall?

3. "Insbesondere die USA haben wiederholt vor einer Missachtung des Atomwaffensperrvertrages in der Region gewarnt." - Was soll die iranische Regierung von Warnungen eines Staates halten, der selbst gegen den Atomwaffensperrvertrag verstößt, denn aus diesem und sind die USA selbst zur vollständigen Abrüstung ihrer Atomwaffen verpflichtet, aber modernisieren sie fortlaufend.

4. "Präsident Bush hat jetzt auch an die EU appelliert, alles zu tun, um Iran auf diplomatischem Weg vom Atomwaffenbau abzubringen." - Soll dieser Hinweise eine indirekte Kriegsdrohung für den Fall sein, dass die US-Regierung den diplomatischen Weg für gescheitert hält?

Die offensichtliche und unbestreitbare Doppelmoral der bundesdeutschen Haltung ist nicht nur ein Affront gegen die iranischen Regierung, sondern auch eine Zumutung für jeden, der nicht doppelmoralisch durch seine Regierung vertreten werden will, denn unsere demokratischen Systeme verlieren durch solch Doppelmoral im Innern und weltweit an Glaubwürdigkeit und gefährdet den Frieden weit über die Dimensionen des Terrorismus hinaus.

-msr- >> Diskussion

27 Juli 2005

Kleinflugzeugasturz sorgt für Hektik

Am vergangenen Freitag.

Was ist geschehen? Und schnell ist es erzählt:

Nach einer Ehe-Tragödie (Mord an seiner Frau) begeht ein Kleinflugzeug-Pilot ein spektakuläres Ende durch Absturz auf dem Reichstagsgelände.

Was hätte passieren können? Nicht viel:

Wäre das Leichtflugzeug in die Glaskuppel des Reichstags gestürzt, so hätte der Absturz zwar Menschenleben gekostet und Schäden gebracht, aber eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland konnte aus solchem Zwischenfall nicht erwachsen.

Trotzdem reagiert die Politik mit populistischer Schärfe:

1. Über Großteile der Hauptstadt soll nun ein Flugverbot für Privatflugzeuge verhängt werden.

2. Im Hinblick auf die Fußball-Weltmeisterschaft werden jetzt solche Flugverbote über sämtlichen Spielorten diskutiert. - Ländersache.

3. Bayerns Innenminister Beckstein (CSU) fordert erneut Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern. So hält auch SPD-"Innenexperte" Dieter Wiefelspütz hält "eine Flugbereitschaft der Bundeswehr mit Kampfhubschraubern in Berlin" für nötig.

Kanzlerkandidatin Angela Merkel erklärt im Stil ihres Wahlprogramms, dass solche Überlegungen bei entsprechender Gefahr "kein Tabu" sein dürfen. - Hatte ihr jemand das Denken verboten? Den Eindruck habe ich zuweilen. Aber nicht nur bei ihr.

Nun zur Ausgangsfrage des Threads:

Was unterscheidet Kampfflugzeug-Piloten von dem Leichtflugzeug-Piloten?
Weniger Stress in der Ehe? Weniger Gewaltbereitschaft zur Krisenbewältigung?

Was unterscheidet ein Kampfflugzeug von einem Leichtflugzeug?
Geschwindigkeit und Bewaffnung. Ein Kräftemessen mit BW-Kampfhubschraubern über dem Regierungsviertel würde gewiss mehr Aufsehen erregen.

Ich bin noch immer gegen das Bombodrom in Vier-Minuten-Entfernung.

-msr- >> DISKUSSION

23 Juli 2005

Berlin: Absturz des Kleinflugzeuges steht vermutlich im Zusammenhang mit Gewaltverbrechen

Berlin (Deutschland), 23.07.2005 – Für die ermittelnden Behörden haben sich die ersten Vermutungen bestätigt. Demnach handelte es sich bei dem gestrigen Absturz des Kleinflugzeuges nahe des Berliner Reichstags um einen Selbstmord.

Möglicherweise steht der Fall im Zusammenhang mit einem familiären Gewaltverbrechen. Die 36-jährige Frau des getöteten Piloten wird laut Polizei seit dem vergangenen Montag vermisst. Der Pilot, ein 39 Jahre alter Mann aus Erkner bei Berlin, hatte sich bei einer polizeilichen Vernehmung am Donnerstag in Widersprüche verwickelt. +wikinews+

21 Juli 2005

U-Boote zurück in die Häfen


Die U-Boote sind eine GEFAHR für die Menschheit:

Da U-Boote bis nah vor die Küsten jedes Kontinents gelangen, bringen sie die Vorwarnzeiten praktisch auf Null, so dass der Griff zum "ROTEN TELEFON" zur Illusion wird, um einen atomaren Schlagabtausch zu verhindern.

Die U-Boote sind eine GEFAHR für die Meereslebewesen:

Mit ihren lauten Sonar-Geräten verletzen sie die Gehöre der Meerestierwelt, desorientieren die Wale, die daran sogar sterben.

Angeblich ist Frieden zwischen den USA und Russland. Warum beordern sie ihre U-Boot-Flotten nicht in ihre Häfen zurück?
Warum fordern das nicht auch deutsche und europäische Politiker?

zur DISKUSSION
Special >> http://u-boote.blogspot.com

26 Juni 2005

Verteidigungsministerium bestätigt: Zwei deutsche Bundeswehrsoldaten tot

Kundus (Afghanistan) / Geltow (Deutschland), 26.06.2005 - Die offizielle Bestätigung für den Tod zweier Bundeswehrsoldaten, die gestern in der Nähe von Kundus in Afghanistan bei einer Munitionsexplosion ums Leben gekommen sind, liegt jetzt vor. Sowohl das Einsatzführungskommando in Geltow (Brandenburg) als auch eine Sprecherin der ISAF bestätigten den Vorfall. Ob ein Unfall vorliegt, wie das Verteidigungsministerium annimmt, oder ein Anschlag, den die ISAF-Sprecherin nicht ausschließen wollte, soll jetzt untersucht werden. Eine Untersuchungskommission der Bundeswehr wird nach Kabul fliegen, um den Vorfall zu untersuchen.

Inzwischen wurden auch nähere Einzelheiten zu dem Vorfall bekannt. In dem Ort Rustaqu in der Provinz Takhar, ca. 120 km nordöstlich von Kundus gelegen, sollte Munition verladen werden. Dabei sei es zu der Explosion gekommen, die nicht nur die zwei deutschen Soldaten tötete, sondern auch fünf Afghanen das Leben kostete. Ein weiterer Bundeswehrsoldat habe Splitterverletzungen davon getragen. Zusammen mit einem ebenfalls verletzten afghanischen Dolmetscher würden dieser Soldat und zwei andere Soldaten, die unter Schock stehen, heute zum Zentralkrankenhaus der Bundeswehr in Koblenz geflogen. Wann die Särge mit den beiden toten deutschen Soldaten nach Deutschland kommen, steht noch nicht fest. Die Angehörigen seien aber bereits informiert worden. Dies sagte Oberstleutnant Karl-Heinz Fleßner vom Einsatzführungskommando gegenüber dem Radiosender Antenne Mecklenburg-Vorpommern.

Im Januar des Jahres waren, ebenfalls in Kundus, zwei Bundeswehrsoldaten bei der Sprengung von Bomben verletzt worden. Im März 2002 waren bei einem Sprengunfall in Kabul drei dänische und zwei deutsche Soldaten ums Leben gekommen. Offiziellen Angaben zufolge wurden insgesamt vierzehn deutsche Soldaten während ihres ISAF-Einsatzes in Afghanistan getötet. Vier davon wurden im Juni 2003 Opfer eines Selbstmordanschlags auf einen Bus mit deutschen Soldaten. +wikinews+

12 Juni 2005

Australien beendet nach fast sechs Jahren Friedensmission in Timor-Leste

Canberra (Australien) / Dili (Timor-Leste), 12.06.2005 – Mit einer Zeremonie, der auch Premierminister Dr. Mari Alkatiri für sein Land und der australische Kommandierende Ken Gillespie beiwohnen werden, beginnt ab Montag, dem 13. Juni, der Abzug der restlichen Truppen der UN-Friedensmission aus Osttimor (UNMISET) und die Räumung der kleinen Militärbasis Moleana in der Nähe der indonesischen Grenze.

Am 20. September 1999, ein paar Tage nach der Verabschiedung der UN-Resolution 1264/1999, landeten die ersten australischen Verbände der Friedenstruppe INTERFET auf dem Flughafen der Hauptstadt Dili, um die Vergeltungsmaßnahmen von pro-indonesischen Milizen gegen die Zivilbevölkerung zu beenden, die in einem Volksentscheid Ende August des Jahres für die Unabhängigkeit ihres Landes gestimmt hatte. Nach anfänglichem Widerstand hatte die Friedensmission die Lage unter Kontrolle und die Milizen vertrieben, die die Osthälfte der Insel Timor in Schutt und Asche gelegt hatten.

Nur Tage nach dem Einsatz gab es mehrere Angriffe auf australische Einrichtungen in Indonesien. Während einer Demonstration gegen die australische Führungsrolle wurde die Botschaft in Jakarta beschossen und in Medan auf Sumatra stürmte eine Menschenmenge das Konsulat.

Zu Spitzenzeiten waren bis zu 5.000 australische Soldaten in dem Land, das sich letztendlich am 20. Mai 2002 formal für unabhängig erklärte. Bei der gesamten Mission verloren zwei Australier im Jahr 2000 ihr Leben, einer nach einer Krankheit, der andere durch ein Unfall mit einem Gewehr.

Bis zum 24. Juni 2005 soll der Abzug offiziell abgeschlossen sein. ++

24 Januar 2005

Rumsfeld baut eigene Spionageabteilung auf

Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 24.01.2005 – Das Pentagon baut eine eigene Abteilung für operative Aufklärung auf, diese Abteilung für „human intelligence“ soll das Pentagon vom CIA unabhängiger machen.

Wie die Washington Post berichtete, untersteht diese neue Abteilung Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und schafft Informationen heran, zum Teil durch geheime Operationen, um die US-Truppen mit besseren Informationen zu versorgen und militärische Ziele auszukundschaften. Dem Zeitungsbericht zufolge gäbe es den Dienst schon seit zwei Jahren. Der Einsatz von Spionen und das Abschöpfen von menschlichen Quellen war bisher dem CIA vorbehalten. Diese Erweiterung der Kompetenzen des Pentagon und die Finanzierung der Spionageabteilung wird vorraussichtlich noch den US-Kongress beschäftigen.

Geheime Operationen werden seit zwei Jahren z.B. in Afghanistan und dem Irak durchgeführt. In einem früheren Memorandum an Rumsfeld erklärte General Richard B. Myers, dass sich der Fokus auf sich „entwickelnde“ Ziele in Ländern wie Jemen, Indonesien, Philippinen und Somalia erstreckt. Bis auf Somalia sind dies Verbündete der USA. +wikinews+

03 Dezember 2004

Parlamentsbeteiligungsgesetz verabschiedet

Berlin (Deutschland), 03.12.2004 – Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition beschloss der deutsche Bundestag am 3. Dezember 2004 das so genannte Parlamentsbeteiligungsgesetz, das die Rechte des Bundestages beim Einsatz der Bundeswehr im Ausland konkretisiert.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 (BVerfGE90, 286) ist die Bundesregierung verpflichtet, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland die – grundsätzlich vorherige – konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Seitdem hat es 43 Einsatzentscheidungen über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland gegeben, die ohne nähere gesetzliche Regelung gefasst wurden.

Laut dem neuen Gesetz muss nun das Parlament militärischen Einsätzen zustimmen und darf Soldaten später auch wieder zurückholen. Außerdem kann die Regierung kleine Missionen schneller beschließen. Weiterhin eine Ausnahme bilden „Einsätze bei Gefahr im Verzug, die keinen Aufschub dulden“ und Rettungsmissionen, die geheim gehalten werden sollten. Für das neue so genannte vereinfachte Verfahren reicht es jetzt, „wenn die Regierung die Fraktionsvorsitzenden, die Vorsitzenden der Ausschüsse für Auswärtiges und Verteidigung und die Obleute der Fraktionen in beiden Ausschüssen informiert. Wenn nicht innerhalb von sieben Tagen eine Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten eine Plenardebatte verlangen, gilt der Einsatz als genehmigt.“

Die Opposition übte harsche Kritik an dem neuen Gesetz. +wikinews+

22 November 2001

BVerfG: NATO-Konzept 1999

Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen - Urteil vom 22. November 2001

Durch Urteil vom heutigen Tage hat der Zweite Senat desBundesverfassungsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juni 2001 den Antrag der PDS-Bundestagsfraktion im Organstreitverfahren zurückgewiesen.
Der Hintergrund des Verfahrens ist in der Pressemitteilung Nr. 58/2001vom 5. Juni 2001 dargestellt, die auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht ist.

Zur Begründung seines Urteils stellt das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen fest:

Der zulässige Antrag ist unbegründet. Die Bundesregierung hat nicht gegen Art. 59 Abs. 2 Satz 1, 24 Abs. 2 GG verstoßen, indem sie dem neuen Strategischen Konzept der NATO von 1999 (im folgenden: Konzept 1999) zugestimmt hat, ohne zuvor die Zustimmung des Bundestages einzuholen.
Das Konzept 1999 stellt keine Änderung des NATO-Vertrages dar (1.) .
Für die Fortentwicklung des Vertrages unterhalb der Schwelle der Vertragsänderung ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich(2.).
Durch die Zustimmung zum Konzept 1999 sind auch weder die Grenzen des Zustimmungsgesetzes zum NATO-Vertrag noch die Zweckbestimmung der NATO als Bündnis der Friedenswahrung überschritten (3.).

1. Der Zweite Senat führt aus, dass ein Wille der Beteiligten, den NATO-Vertrag zu ändern, nicht zu erkennen ist. So ist schon das Fehlen einer Ratifikationsklausel als ein Indiz gegen den Vertragscharakter zuwerten. Zwar wollten alle Beteiligten die Zielsetzung der NATO insbesondere um die sogenannten Krisenreaktionseinsätze über Art. 5NATO-Vertrag hinaus erweitern. Auch aus diesem hochpolitischen Gegenstand kann jedoch nicht auf einen Vertrag geschlossen werden.
Insbesondere der Wortlaut der Vereinbarung spricht gegen die Vertragsnatur, denn der Text des Konzepts 1999 besteht weitgehend aus Lagebeschreibungen und -einschätzungen sowie allgemein gehaltenen Absichtserklärungen. Auch eine konkludente Vertragsänderung liegt nicht vor.
Fehlt es an Anhaltspunkten für einen subjektiven Vertragsänderungswillen bei den Beteiligten, muss ein deutlicher Widerspruch zu dem bereits bestehenden Vertrag vorliegen, um Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG auszulösen. Das ist hier nicht der Fall.
Insbesondere die Erweiterung auf Krisenreaktionseinsätze ist noch eine Fortentwicklung des bestehenden Vertrages. Das Konzept 1999 lässt die kollektive Verteidigungsfunktion des Bündnisses unberührt und schreibt den in der Präambel niedergelegten Sicherheits- und Friedensauftrag in Hinblick auf eine tiefgreifend neue Sicherheitslage fort. Das grundlegende Ziel bleibt die Abwehr und Abschreckung von Aggressionen dritter Staaten. Zwar enthält das Konzept 1999 die im Ursprungsvertrag nicht implizierte Erweiterung auf Krisenreaktionseinsätze außerhalb des Bündnisgebiets. Hier ist das Konzept 1999 gegenüber dem NATO-Konzeptvon 1991 wesentlich verändert worden. Die im NATO-Konzept 1991 noch dominierenden Absichtserklärungen als Ausdruck des politischen Willens der Mitglieder zur Fortentwicklung des Vertrages weichen einer nunmehr konkretisierten Planung.

Der Tatbestand der Krisenreaktionseinsätze verallgemeinert die seit 1994 entwickelten Verfahren innerhalb der Bündnispartner. Dennoch ist eine objektive Vertragsänderung nicht festzustellen, es handelt sich um eine Fortentwicklung und Konkretisierung der offen formulierten Bestimmungen des NATO-Vertrages:
Der Nordatlantikrat erklärt ausdrücklich, Zweck und Wesen desBündnisses blieben unverändert. Zudem sind die gegenseitigen Pflichten bei den sogenannten Krisenreaktionseinsätzen geringer als im Verteidigungsfall; die Mitglieder koordinieren ihre Maßnahmen von Fall zu Fall nach Konsultationen; eine Pflicht zur kollektiven Reaktion besteht nicht und das Primat der Politik sowie das Procedere gelten unverändert.
Insbesondere ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten dabei jeweils auf der Grundlage ihres Verfassungsrechts handeln, weshalb die Bundesregierung bei deutscher Beteiligung an Krisenreaktionseinsätzen die vorherige Zustimmung des Parlaments benötigt. Auch die Ausweitung des Sicherheitsbegriffs auf neue Bedrohungen für die Stabilität im euro-atlantischen Raum und globale Risiken wahrt den Abstand zu der Aufgabe der kollektiven Verteidigung

2. Für eine derartige Fortentwicklung, die keine Vertragsveränderungdarstellt, ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich.
Art.59 Abs. 2 Satz 1 GG kann nicht erweiternd ausgelegt werden.
Die Konkretisierung des Vertrages und seine Ausfüllung ist nach dem Grundgesetz Aufgabe der Regierung, die im Bereich der Außenpolitik einen weiten Spielraum hat. Zwar bleibt sie der parlamentarischen Kontrolle unterworfen und an das GG gebunden. Eine Zustimmungspflicht durch das Parlament bei nichtförmlicher Vertragsfortentwicklung würde jedoch nicht nur Rechtsunsicherheit hervorrufen, sondern auch die Handlungsfähigkeit der Regierung ungerechtfertigt beschneiden.
Der Gefahr einer allmählichen Inhaltsveränderung des Vertrages durch derartige nichtförmliche Weiterentwicklungen ist das Parlament dennoch nicht schutzlos ausgeliefert.
Nach dem Grundgesetz kontrolliert das Parlament die Regierung, diese muss nach Art. 43 Abs. 1 GG Rede und Antwort stehen.
In Hinblick auf das Budgetrecht des Parlaments und den Parlamentsvorbehalt für Einsätze der Bundeswehr wird sie für die Fortentwicklung der NATO werben müssen.

3. Das ursprüngliche Gesetz zum NATO-Vertrag ist durch die Zustimmungzum Konzept 1999 nicht überschritten; Art. 24 Abs. 2 GG ist nicht verletzt. Durch die Zustimmung zum NATO-Vertrag ist die Bundesregierung auch zu seiner Fortentwicklung ermächtigt worden. In Rechte des Bundestages greift die Bundesregierung erst ein, wenn sie sich außerhalb dieser ursprünglichen Ermächtigung bewegt. Das ist weder hinsichtlich des Einsatzes von Atomwaffen noch hinsichtlich der Regelungen über Krisenreaktionseinsätze der Fall.

Der NATO-Vertrag strebt eine umfassende regionale Friedenssicherung in Europa und Nordamerika an. Ändert sich das Erscheinungsbild der Bedrohungen, lässt er Spielraum für eine Fortentwicklung, solange nicht grundlegend neue Einsätze vereinbart werden.

Das Konzept 1999 hat die Bindung an die Ziele der NATO, aber auch an die durch die UN-Charta normierten Pflichten nicht aufgegeben, vielmehr ausdrücklich bekräftigt. Die vorgesehene Aufnahme neuer Mitglieder in Europa stellt eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas zur Friedenssicherung seit 1994 dar. Die Zweckbestimmung der Friedenswahrung ist durch das Konzept 1999 nicht geändert worden.

Zwar ist im GG nicht ausdrücklich definiert, was unter Friedenswahrung zu verstehen ist. Aus Art. 24 Abs.2 GG folgt aber, dass die kollektive Sicherheit eine entscheidende Voraussetzung dafür ist. Ebenso lässt sich Art. 24 Abs. 2 GG entnehmen, dass Deutschland nicht an einem Bündnis teilnehmen darf, welches nicht dem Frieden dient.
Die Entwicklung eines bereits bestehenden Bündnissystems weg von der Friedenssicherung wäre von dem ursprünglichen Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt. Das Konzept 1999 enthält aber keine Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung. Die Einsätze sollen nach wie vor ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht erfolgen.
Auf die Art. 42, 48, 53 der UN-Charta wird ausdrücklich weiter hingewiesen. Auch die Konkretisierung der Einsatzvoraussetzungen in und außerhalb des Bündnisgebietes lassen keine Friedensstörungsabsicht erkennen.

Urteil vom 22. November 2001 - Az. 2 BvE 6/99 -Karlsruhe, den 22. November 2001