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24 November 2006

Kein Anspruch auf Befreiung vom Ethikunterricht

Pressemitteilung - 46/2006 Berlin, den 24.11.2006

Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat den Anspruch einer Schülerin auf Befreiung vom Ethikunterricht verneint und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.

Der Ethikunterricht ist an den öffentlichen Schulen im Land Berlin zum Schuljahr 2006/2007 als ordentliches Lehrfach für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 eingeführt worden. Von der Teilnahme an dem Unterricht kann nur aus wichtigem Grund befreit werden. Nach Auffassung des zuständigen 8. Senats lag ein solcher Grund in dem zu entscheidenden Fall nicht vor. Die Pflicht der Schüler zur Teilnahme an dem bekenntnisfreien, also religiös und weltanschaulich neutralen Ethikunterricht verletze insbesondere weder das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit noch das elterliche Erziehungsrecht. Die Religionsfreiheit einschließlich der Vermittlung ethischer Werte in christlichem Glauben werde durch das Angebot freiwilligen schulischen Religionsunterrichts unverändert gewahrt.

Beschluss vom 23. November 2006 - OVG 8 S 78.06 –

03 August 2006

Rechtschreibreform endgültig in Kraft getreten

Berlin (Deutschland), 03.08.2006 – Seit dem 1. August ist eine einheitliche Regelung für die deutsche Rechtschreibung in Kraft getreten. Diese Regelung stellt einen Kompromiss dar, um einen jahrelangen öffentlichen Streit zu beenden. Sie wurde im März 2006 von den Kultusministern der Bundesländer beschlossen. In der erneuten Änderung, die vom Rat für deutsche Rechtschreibung erarbeitet wurde, werden entgegen der ersten Reform 1996 wieder mehr Worte zusammengeschrieben, feststehende Begriffe wie „Runder Tisch“ oder „Große Koalition“ werden außerdem wieder einheitlich groß geschrieben. Das „Du“ als Anredepronomen in Briefen darf auch wieder groß geschrieben werden.

Bei den „1. Wiener Gesprächen“ im Jahr 1986 wurde grundsätzliches Einvernehmen darüber erzielt, dass eine im Jahr 1901 in Berlin erreichte einheitliche Regelung der deutschen Rechtschreibung den aktuellen Erfordernissen anzupassen sei. Zu kompliziert gewordene Regeln sollten vereinfacht werden. Am 1. Juli 1996 wurde schließlich eine Erklärung zur Rechtschreibreform unterzeichnet. Deutschland, Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und die Länder mit deutschsprachiger Minderheit unterzeichneten den Vertrag, der auf einem Vorschlag einer Expertenkommission beruhte. Am 17. Dezember 2004 konstituierte sich in Mannheim der Rat für deutsche Rechtschreibung. Dieser sprach sich am 8. April 2005 dafür aus, die Rechtschreibreform teilweise rückgängig zu machen. Während die unstrittigen Teile der Rechtschreibregeln bereits am 1. August 2005 in Kraft traten, stimmten die deutschen Ministerpräsidenten und das österreichische Bildungsministerium am 30. März 2006 den Änderungsvorschlägen des Rates vom 27. Februar 2006 zu. Damit konnten die Neuregelungen zum 1. August 2006 in Kraft treten.

Die Widerstände gegen die Rechtschreibreform waren erheblich. So gab es unter anderem eine Verfassungsbeschwerde, die erfolglos blieb, in Schleswig-Holstein wurde sogar ein Volksentscheid durchgeführt. Alles begann aber mit einer Erklärung von 100 Schriftstellern und Wissenschaftlern. Diese sprachen sich am 6. Oktober 1996 für einen Stopp der Reform aus. Am 14. Juli 1998 teilte das Bundesverfasssungsgericht mit, dass die Verfassungsbeschwerde abgelehnt sei. Unter anderem begründete es die Entscheidung damit, dass die Grundrechte von Eltern und Schülern durch diese Neuregelung nicht verletzt würden.

Der Volksentscheid in Schleswig-Holstein wurde am 27. September 1998 durchgeführt. Darin wurden die neuen Rechtschreibregeln mit folgendem Wortlaut abgelehnt: „In den Schulen wird die allgemein übliche Rechtschreibung unterrichtet. Als allgemein üblich gilt die Rechtschreibung, wie sie in der Bevölkerung seit langem anerkannt ist und in der Mehrzahl der lieferbaren Bücher verwendet wird.“ Von 1.570.720 gültigen Stimmen stimmten 885.511 für die Formulierung. Dessen ungeachtet beschloss der Kieler Landtag am 17. September 1999 die Einführung der Rechtschreibreform für Schleswig-Holstein.

Einige Printmedien entschlossen sich nach Einführung der Rechtschreibreform am 1. August 1995 in Schulen und Behörden zu einem Boykott. Den Anfang machte die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 1. August 2000. Auch die im Axel-Springer-Verlag erscheinenden Printmedien gehörten seit der wieder aufgeflammten Diskussion über die deutsche Rechtschreibung zu denjenigen, die konsequent an der alten Schreibung festhielten beziehungsweise zu ihr zurückkehrten.

Die meisten Zeitschriften- und Zeitungsverlage haben die Neuregelungen zum 1. August 2006 umgesetzt. Nach dem nun gefassten Beschluss der Kultusministerkonferenz, die veränderten Regeln der Rechtschreibung zum 1. August 2006 umzusetzen, hat nun auch das Verlagshaus Springer seine Medien auf die neue Schreibung umgestellt. Dabei will man den Empfehlungen des Duden aus seiner aktuellen 24. Auflage folgen und auf diese Weise zu einer einheitlichen Schreibung in Deutschland beitragen. Diese Entscheidung bildet auch den Hintergrund für eine qualitativ neue Stufe der Zusammenarbeit mit dem Duden-Verlag, die die Form einer so genannten Technologie-Partnerschaft annehmen soll. Dabei geht es um die Entwicklung von Softwarehilfen des Dudenverlages zur Rechtschreibprüfung und ihre Einbindung in die Software des Springer-Verlages.

Nachdem die Leitung des Magazins Der Spiegel die Rückkehr zur gemäßigten Reformschreibung des Duden bekannt gegeben hat, ist nun nur noch einer der letzten großen Zeitungsverlage übrig, der sich auch durch die jetzt vereinbarten Neuerungen der neuen-alten Rechtschreibreform nicht beeindrucken lässt, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Die Herausgeber des Blattes zeigten sich enttäuscht über den neuen Beschluss der Kultusministerkonferenz. Seit dem Jahr 2000 schrieb die „FAZ“ wieder in alter Schreibung. Ein Sprecher des Blattes kündigte an, man werde zunächst die vorliegenden Wörterbücher vergleichen, bevor man zu einer Entscheidung über die künftige Schreibung komme. Herausgeber Günther Nonnenmacher beschrieb sein Dilemma mit den Worten: Entweder „resignierend den Verfall kultureller Werte hinnehmen“ oder „einen letzten heroischen Widerstandsakt leisten“.

Wie „Die Zeit“ in ihrer Internetausgabe vom 1. August 2006 mitteilte, sind die neuen Regelungen nur für Schulen und Behörden verbindlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 14. Juli 1998 festgelegt, dass sich einzelne Bürger (außerhalb von Schulen) nicht an die Regeln halten müssen: „Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben.“ Für die Schulen in Deutschland gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, in der Fehler von den Lehrern zwar angestrichen, aber nicht gewertet werden. In Österreich ist eine zweijährige Übergangsfrist an Schulen vorgesehen.

Aus Protest gegen die Rechtschreibreform wurde von der Zeitschrift „Deutsche Sprachwelt“ ein Internetdenkmal für die Urheber der deutschen Rechtschreibreform errichtet. Auf der Internetseite werden kritische Fragen, aber auch charakteristische Zitate der Hauptverantwortlichen der Reform präsentiert. Der Chefredakteur der Zeitschrift, Thomas Paulwitz, erklärte: „Wir möchten mit diesem Denkmal die historischen Leistungen der Reformer würdigen. Möge ihr Werk nie vergessen werden und kommenden Generationen zur Mahnung gereichen.“ Paulwitz will mit dem „Mahnmal“ nicht die deutsche Rechtschreibung zu Grabe tragen, sondern er geht davon aus, dass „schrittweise“ „zu den bewährten Schreibweisen“ zurückgekehrt werde. +wikinews+

  • Rechtschreibreform
  • 22 Juli 2006

    Der neue „Duden“: „Im Zweifelsfall selbst entscheiden“

    Mannheim (Deutschland), 22.07.2006 – Mit der 24. Auflage des „Duden“, die heute erschienen ist, muss sich der Leser nun wohl endgültig daran gewöhnen, im Zweifelsfalle selbst zu entscheiden. Der Zusatz „Maßgebend in allen Zweifelsfällen“ wurde bereits in den Auflagen nach 1991 nicht mehr verwendet. Von den 130.000 Stichwörtern der 1216-seitigen Neuauflage sind bei 3.000 Wörtern mehrere Schreibweisen zulässig. Der „Duden“ gibt in diesen Fällen gelb unterlegte „Empfehlungen“ ab. In roter Farbe sind weiterhin die durch die Rechtschreibreform geregelten Neuschreibungen gekennzeichnet.

    Die Neuauflage war notwendig geworden, um die Ergebnisse der Rechtschreibreform in gedruckter Form für Schulen zugänglich zu machen, für die die neuen Rechtschreibregeln und Schreibungen ab 1. August verbindlich sind – für die Schüler an deutschen Schulen gilt aber noch eine einjährige Übergangsfrist.

    Im Vergleich zur 23. Auflage wurden 3.000 Wörter neu aufgenommen, darunter „Gammelfleisch“, „Eventgastronomie“, „Publikumsjoker“, „Selbstmordanschlag“, „USB-Stick“ und „Weblog“.

    In einer Frage, die die Gemüter beim Streit um die Reform der deutschen Rechtschreibung besonders erregte, ist die Dudenredaktion bei der Arbeit an der neuesten Auflage jedoch hinter den erreichten Diskussionsstand zurück gegangen (oder „zurückgegangen“?): die Getrennt- und Zusammenschreibung von Verben. Während der Rat für deutsche Rechtschreibung in seiner Reform der Reform die differenzierende Zusammen- bzw. Getrenntschreibung von Verben wieder einführte, also zum Beispiel eine Unterscheidung zwischen „sitzenbleiben“ (Wiederholung einer Klasse in der Schule) und „sitzen bleiben“ (auf einem Stuhl) ausdrücklich wieder zulassen wollte, empfiehlt der Duden weiterhin die reformierte Regel: „Die Grundregel, nach der zwei Verben getrennt geschrieben werden, ist so eindeutig und einfach, dass wir ihre Anwendung auch bei übertragenem Gebrauch empfehlen.“ +wikinews+

  • Rechtschreibreform
  • 25 Mai 2006

    Nationalpreis 2006

    Herbert-Hoover-Realschule erhält Deutschen Nationalpreis

    Die Herbert-Hoover-Realschule im Berliner Stadtteil Wedding erhält dieses Jahr den mit 75000 Euro dotierten Deutschen Nationalpreis. Die SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern der Realschule werden damit für ihren gemeinsam gefassten Beschluss gewürdigt, die Schulordnung um die Verpflichtung zu ergänzen, dass Schülerinnen und Schüler im unmittelbaren Geltungsbereich der Schule grundsätzlich Deutsch sprechen. Nach Ansicht der Nationalstiftung unterstreiche "diese Eigeninitiative der Schule die Bedeutung der Sprache als Integrationsvoraussetzung, ohne die kulturellen Wurzeln der beteiligten Menschen anzutasten". Die Verpflichtung habe also den Zweck, die Entwicklung eines "gemeinsamen, niemand ausschließenden Schullebens und künftiger Berufsaussichten" zu fördern.

    Bekannt wurde die Herbert-Hoover-Realschule zu Beginn des Jahres 2006, als sie zwei Wochen lang im kritischen Licht der öffentlichen Meinung stand. Mit dem von bestimmten Interessengruppen popularisierten Vorwurf, sie würde als staatliche Institution die sprachliche Selbstbestimmung der SchülerInnen "nichtdeutscher Herkunftssprache" verletzten, und unter dem von den Massenmedien als "Deutschpflicht auf dem Schulhof" betitelten Thema, drang sie ins kollektive Bewusstein der sich informierenden Bevölkerung ein.

    Stein des Anstoßes war eine Regel in der Schulordnung, die explizit festschreibt, dass Deutsch die ausschließliche Schulsprache der Herbert-Hoover-Realschule darstellt und alle ihr angehörenden SchülerInnen dazu verpflichtet sind, "sich im Geltungsbereich der Hausordnung nur in dieser Sprache zu verständigen".

    Die von Lehrern, Eltern und Schülern paritätisch besetzte Gesamtkonferenz hatte diese Regel in einem demokratischen Verfahren im Februar 2005 beschlossen, nachdem ihr Sinn und Zweck mit allen 14 Klassen diskutiert worden war. Die Anwendung dieser Verpflichtung, die vielmehr symbolisch und regulierend erfolgt, wurde also bereits seit einem Jahr umgesetzt, als die öffentliche Meinung sich dafür zu interessieren begann.

    Das Motiv, die bereits bestehende Schulordnung mit diesem Passus zu erweitern, erwuchs aus der für die Verantwortlichen intolerabel gewordenen Situation, verbale und physische Gewalttätigkeiten zwischen den SchülerInnen nicht mehr schlichten zu können.
    Einer vermittelnden Verständigung, die sich auf sprachliche Gleichheit zwischen den Sprechenden gründet, standen zwei Hindernisse im Wege: Einerseits bedienten sich die SchülerInnen ihrer jeweiligen Muttersprache als Instrument zur Ausübung diskriminierenden Verhaltens und andererseits blieb den StreitschlichterInnen aufgrund ihrer unzureichender Sprachkompetenzen ein direkter Zugang zu den jeweiligen Konfliktparteien verwehrt.

    Um eine Konfliktreduktion und positive Abhängigkeit innerhalb und zwischen den verschiedenen (Sprach)Gruppen an der Hoover-Schule zu erreichen, diskutierten im Herbst 2004 die an der Gesamtkonferenz beteiligten Gremien über Möglichkeiten einer nachhaltigen Herabsetzung des zu diesem Zeitpunkt vorherrschenden "massiven Gewaltproblems". Dabei entstand das Konzept der Deutschpflicht, mit dem die Schule auf eine grundsätzliche Veränderung in den Einstellungen und Verhaltensweisen ihrer SchülerInnen hinarbeitet.

    Der verpflichtende Gebrauch der deutschen Sprache soll zukünftig Ausgrenzungsprozesse innerhalb der Schülerschaft verhindern sowie das Gemeinschaftsinteresse bestärken, um ein freundliches und kooperatives Verhalten zwischen den einzelnen (Sprach)Gruppen zu bewirken.
    Dieses Gemeinschaftsinteresse stellt die nur kooperativ zu erreichende Absicht aller SchülerInnen dar, die Zielsprache Deutsch zu erlernen. Es resultiert u.a. aus dem Wissen, dass die Schule für die meisten der 336 SchülerInnen nichtdeutscher Herkunftssprache der einzige (öffentliche) Raum ist, in dem sie ihre Sprachkompetenzen üben und entfalten können. Des Weiteren liegt es im Interesse aller SchülerInnen (und auch der LehrerInnen), in den Interaktionen als Individuen anerkannt zu werden. Im Kern bedeutet das eine gerechte respektive soziale Kommunikation, die von den meisten SchülerInnen erst noch kultiviert werden muss.
    Die von den betroffenen Gruppen gemeinsam realisierte Bearbeitung des Gewalt- und Kommunikationsproblems hat jedenfalls dazu geführt, dass die SchülerInnen sich mit der Idee der Deutschpflicht identifizieren konnten und einer normativen Regelung mehrheitlich zustimmten.

    Nach Ansicht der Deutschen Nationalstiftung sei dieses gemeinsame Handeln, "in eigener Verantwortung Sprachprobleme pragmatisch anzugehen, die sich aus der wachsenden Zahl von Menschen mit nichtdeutscher Muttersprache ergeben"[1], vorbildlich. "Das Vorgehen ist weit über Berlins Grenzen hinaus zu einem Beispiel eigener Interessenwahrung im Rahmen einer aktiven Zivilgesellschaft geworden", heißt es in ihrer Erklärung.
    Die Verleihung des Nationalpreises findet am 27. Juni um 11 Uhr in der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt statt. Die Laudatio wird der Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) halten.

    Kommentar von Alexander Schminke 26.05.2006

    [1] Hamburger Abendblatt, "Berliner Schule erhält Nationalpreis für »Verdienste um die Einheit Deutschlands«", unter: www.abendblatt.de/daten/2006/05/26/566584.html?prx=1

    Gewalterziehung.de

    Thesen pro Gewalterziehung

    1. Konflikte und Gewalt gehören zum Leben im Sinne ihrer häufigen Unvermeidbarkeit.

    2. Die Erziehung zur Gewaltlosigkeit kann nur gelingen, wenn die Erziehung gewaltlos ist und als Erziehung zum Umgang mit Gewalt stattfindet, also >> "Gewalt nach Regeln".

    Eltern, Lehrer wünschen sich "gewaltlose Kinder", aber viele Kinder erfahren Gewalt als Durchsetzungsmittel >> "Gewalt bewährt sich"

    Wobei bewährt sich Gewalt?

    Antwort: Zur Herstellung von Rangordnungen.

    Rangordnungen sind die ursprünglichsten Ordnungen überhaupt und zugleich entwicklungsbedürftig zu "höheren Ordnungen", wie sie für Erwachsene mit den vielen Gesetzen Gültigkeit erlangen.

    Ich plädiere für die gewaltlose Erziehung durch Einbeziehung der Gewalt in die Erziehung.

    Die geeignetsten Sportarten sind Boxen und Judo.

    Beide Fächer sollten Pflicht im Sportunterricht sein, zumal sie mit ihren gegensätzlichen Regelwerken konkurrieren, also auch zu parallelen Rangordnungen führen und sich dadurch gegenseitig in ihrer ansonsten vermeintlichen Absolutheit relativieren.

    Mein Plädoyer für die "Gewalterziehung" erlaubt ausdrücklich KEINEN Rückfall in Erziehungsmethoden der "körperlichen Züchtigung", denn wer erziehen will, muss unter Beweis stellen, dass er gewaltlos (=ohne körperliche Gewalt) zum Erfolg kommt. - Ausnahme: Notwehr, Nothilfe. - Gelingt das nicht, so muss der Erzieher glaubwürdig machen, dass der Nichterfolg ein Nachteil für denjenigen bedeutet, zu dessen Erziehung die intellektuellen Mittel nicht genügten.

    Ehrlichkeit in solcher Niederlage ist unabdingbar. Also auch das Eingeständnis, wenn nichts gelingt. Aber dann muss eben wenigstens der Wille glaubwürdig gemacht und unter Beweis gestellt werden, dass man als Erzieher nicht kapituliert, sondern sich weiterhin in der Pflicht sieht.

    Ich halte die Gewalterziehung für einen unabdingbaren Teil der humanistischen Erziehung.

    msr200605 Anlass und >> DISKUSSION

    ps: dies ist ein Thema, das ich schon verschiedentlich ansprach, während es an systematischen Darlegungen fehlt. Ich hoffe, es nachholen zu können und dafür den erforderlichen Anreiz durch eine spezielle Domain zu schaffen >> www.gewalterziehung.de

    15 Mai 2006

    OECD: Schlechte Chancen für Migrantenkinder im deutschen Bildungssystem

    Berlin (Deutschland), 15.05.2006 – Kinder aus Familien ausländischer Herkunft (so genannte Migranten) haben im deutschen Bildungssystem schlechtere Lernchancen als in anderen Ländern. Dies geht aus einer Studie der OECD hervor, die auf dem Datenmaterial der PISA-Studie des Jahres 2003 beruht.

    Bei dieser Studie waren die Leistungen von Kindern aus 17 Ländern (darunter die OECD-Länder Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, der Schweiz und den Vereinigten Staaten sowie Hongkong (China), Macau (China) und der Russischen Föderation, die nicht der OECD angehören) in den Lernbereichen Mathematik, Lesekompetenz sowie naturwissenschaftliche Kompetenz und problemlösenden Fähigkeiten untersucht worden.

    Kinder mit einer Familiengeschichte, in der eine Ein- oder Zuwanderung eine Rolle gespielt hat, weisen deutlich schlechtere Lernergebnisse im Vergleich zu ihren Mitschülern einheimischer Herkunft aus. Trotz nachweislich hoher Lernmotivation dieser Kinder weisen diese erhebliche Lerndefizite auf. Besonders auffällig sind die Leistungsunterschiede zu den gleichaltrigen Kindern, die in dem jeweiligen Land geboren wurden, in Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz. Ein Viertel aller Kinder mit Migrationshintergrund erreichen in den meisten europäischen Ländern nicht die „Kompetenzstufe 2“ im Bereich der mathematischen Fähigkeiten, die von der Pisa-Studie als „Basisniveau an Mathematikkompetenz“ definiert wurde und deren Erreichung erforderlich ist, um auf dem Arbeitsmarkt eine realistische Chance für eine Berufsausübung zu haben. Von den Kindern der zweiten Generation bleiben in Deutschland 40 Prozent unterhalb des Niveaus der so definierten „Kompetenzstufe 2“. Damit liegt Deutschland noch hinter anderen europäischen Ländern.

    Nach Auskunft von OECD-Direktorin Prof. Dr. Anne-Barbara Ischinger, die den Bericht (englischer Originaltitel: „Where Immigrant Students Succeed – a comparative Review of Performance and Engagement from PISA 2003“) in Berlin heute vorstellte, beträgt der Leistungsrückstand der zweiten Generation rechnerisch etwa zwei Schuljahre. Besonders seien davon die Kinder türkischer Familien betroffen. In Bezug auf die Ursachen kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass dem Spracherwerb der gesprochenen Unterrichtssprache eine wichtige Rolle beim Zustandekommen der Lerndefizite zukomme.

    Auf der Suche nach den Ursachen der Lerndefizite sind die Forscher auch der Frage nachgegangen, welche Rolle die Höhe der Zuwanderungsquote an Migranten in einem Land für die Qualität der Bildung von Migrantenkindern zukomme. Das überraschende Ergebnis ist: Die Zuwanderungsquote hat keinen entscheidenden Einfluss auf das Abschneiden dieser Kinder in vergleichenden Datenreihen. Umgekehrt erhalten sogar Kanada, Neuseeland und Australien ein ausgesprochenes Lob für ihre erfolgreiche Integrationspolitik gegenüber den Migrantenkindern, gelten diese Länder doch als klassische Zuwanderungsländer. Dabei stießen sie jedoch erneut auf einen schon bekannten Faktor, dessen Bedeutung auch durch diese Studie erneut belegt wird: die Rolle der sozialen Herkunft. Kinder aus sozial benachteiligten Familien haben – unabhängig von ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft – schlechtere Bildungschancen.

    CDU-Bildungsministerin Annette Schavan bezeichnete die Ergebnisse der Studie als „Besorgnis erregend“. Sie betonte die Notwendigkeit einer besseren frühkindlichen Förderung der Migrantenkinder, die einher gehen müsse mit einer systematischen Sprachförderung über die gesamte Zeit ihres schulischen Bildungsweges vom Kindergarten bis zur Berufsausbildung. Mit dieser Forderung erhielt sie Unterstützung von anderen Spitzenpolitikern der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD.

    In einer Stellungnahme geht auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) den Gründen für das Versagen der deutschen Bildungspolitik nach. In diesem Zusammenhang weist die Lehrer-Gewerkschaft darauf hin, dass der Zusammenhang zwischen Lerndefiziten mit der frühen Selektion der Kinder im deutschen Schulwesen ignoriert werde. Die Sammlung von Kindern mit einem Migrationshintergrund im Hauptschulbereich schaffe ungünstige Ausgangsbedingungen für eine positive Lernentwicklung. Das Lernklima an dieser Schulform führe dazu „dass im Alter von 15 Jahren bei gleich intelligenten und fähigen Kindern ein Rückstand von durchschnittlich ca. 1,5 Schuljahren [...] verglichen mit Schülern, die das Gymnasium besuchen, entstanden ist.“ Nach Ansicht der GEW weisen die Daten darauf hin, dass nur in einem integrativen Schulsystem, in dem die Trennung der traditionellen Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium aufgehoben ist, die Bildungschancen von Kindern aus Elternhäusern von Migranten verbessert werden könne. Dies zeigten auch die positiven Ergebnisse in einigen untersuchten Ländern, die integrative Systeme haben.

    Die OECD-Direktorin Ischinger betonte ebenfalls die nachteilige Wirkung der Sammlung von Migrantenkindern im Hauptschulbereich.

  • Muttersprache
  • 05 Oktober 2005

    Bayerische Schüler dürfen ab 2006 an Schulen nicht mehr rauchen

    München (Deutschland), 05.10.2005 – Ab dem Schuljahr 2006/2007 führt Bayern ein generelles Rauchverbot ein, das dann für alle staatlichen Schulen im Bundesland gilt. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der vom bayerischen Kabinett beschlossen wurde. Das Rauchverbot gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten: Lehrer, Schüler, Verwaltungsangestellte und Besucher.

    Der bayerische Kultusminister Siegfried Schneider (CSU) erklärte nach der Sitzung gegenüber der Presse, diese Maßnahme sei ein klares Signal gegen die Sucht und für die Gesundheit der Kinder. Gesundheitsminister Werner Schnappauf (CSU) äußerte: „Lehrer sein heißt Vorbild sein. Das gilt auch fürs Nichtrauchen.“

    Über die Einführung ähnlicher Regelungen in staatlichen Behörden und Krankenhäusern wird nachgedacht. +wikinews+

    10 September 2005

    Schulen fehlen 10.000 Lehrer zum Schuljahresanfang

    Berlin (Deutschland), 10.09.2005 – Nach Angaben des Deutschen Philologenverbandes (DPhV) fehlen zum Schuljahresanfang bundesweit rund 10.000 Lehrer. Der Verbandsvorsitzende Heinz-Peter Meidinger sagte der Zeitung „Die Welt“, dass die Mangelsituation sich auf alle Schularten ausweiten würde. Es fehle vor allem an Nachwuchskräften, da sich die jahrzehntelang überfüllten Wartelisten geleert hätten und Planstellen vielfach unbesetzt blieben.

    „Bereits zum laufenden Einstellungstermin standen in etlichen Fächerverbindungen nicht mehr ausreichend Bewerber zur Abdeckung der angeforderten Stellen zur Verfügung“, teilte das bayerische Kultusministerium in einem Brief an die Direktoren der bayerischen Gymnasien mit. Um dem Lehrermangel entgegenzuwirken, habe man die Einstellungsbedingungen gelockert und Bewerbern bereits Einstellungszusagen gegeben, bevor die Abschlussnoten vorlagen. +wikinews+

    01 August 2005

    1. August 2005: Stichtag der Rechtschreibreform

    Berlin (Deutschland), 01.08.2005 – Seit Montag, dem 1. August 2005, ist die von einer zwischenstaatlichen Kommission ausgearbeitete und von der Kultusministerkonferenz einstimmig beschlossene Reform der deutschen Rechtschreibung gültige Grundlage für Schulen und Behörden im gesamten deutschen Sprachraum, sofern dieses in den jeweiligen Landes- oder Kommunalverwaltungen entsprechend beschlossen wurde. Die neuen Regeln treten zeitgleich in Österreich, der Schweiz und Deutschland (mit Ausnahme Bayerns und Nordrhein-Westfalens) in Kraft.

    Für einen kleinen Bereich des Regelwerks gelten noch Übergangsbestimmungen. Dies sind die Getrennt- und Zusammenschreibung, die Worttrennung am Zeilenende und die Interpunktion. Schülerinnen und Schülern werden Fehler in diesen Bereichen noch nicht als Fehler angestrichen, sondern als „veraltet“ markiert. Über 90 Prozent des Wortschatzes ist unstrittig: die Laut-Buchstaben-Zuordnung (incl. Fremdwortschreibung), Groß- und Kleinschreibung, Schreibung mit Bindestrich.

    Nach Ansicht der gegenwärtigen KMK-Präsidentin Johanna Wanka, Kultusministerin von Brandenburg (CDU), habe das Ausscheren von Nordrhein-Westfalen und Bayern bei der Kultusministerkonferenz (KMK) völliges Unverständnis hervorgerufen. Sie wies darauf hin, dass man auch an die Abmachungen mit den anderen deutschsprachigen Ländern - im Wesentlichen die Schweiz und Österreich - denken müsse.

    Der Vorsitzende des Rates für Rechtschreibung, Hans Zehetmair (CSU), hat noch einmal bekräftigt, die strittigen Fragen würden binnen Jahresfrist verbindlich geregelt. Er fügte hinzu, der Rat werde auch die jetzt als unstrittig geltenden Regeln noch einmal prüfen. +wikinews+

  • Rechtschreibreform
  • 16 Juli 2005

    Bayern und Nordrhein-Westfalen setzen Rechtschreibreform aus

    München / Düsseldorf (Deutschland), 16.07.2005 – Der bayerische Kultusminister Siegfried Schneider erklärte am Freitag, Bayern werde den Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Rechtschreibreform nicht umsetzen und stattdessen die Übergangsfrist, in der alte und neue Schreibweisen gelten sollen, bis zu einer Empfehlung des Rates für deutsche Rechtschreibung verlängern.

    Er rechne damit, dass eine solche Empfehlung in Jahresfrist vorliegen werde. Nach Informationen des Spiegel schloss sich der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Rüttgers diesem Vorgehen sofort an.

    Auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz am 23. Juni 2005 war der letzte Versuch der unionsregierten Länder gescheitert, die Inkraftsetzung der Neuregelung um ein Jahr zu verschieben. Einstimmige Beschlusslage der Ministerpräsidentenkonferenz ist nach wie vor, die Rechtschreibreform mit dem Schuljahresbeginn verbindlich zu machen. Lediglich die Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Zeichensetzung sollten davon ausgenommen werden. Für diese Bereiche soll der Rat für deutsche Rechtschreibung eine Neuregelung erarbeiten, weil die Reform besonders in diesen Bereichen als strittig galt. Leiter des Rates ist der frühere bayerische Kultusminister Hans Zehetmair (CSU). +wikinews+

    14 Juli 2005

    Bayerische Schüler liegen im Pisa-Schultest wieder vorne

    Berlin (Deutschland), 14.07.2005 – Am Mittag hat die Kultusministerkonferenz weitere Ergebnisse der 2003 erhobenen Schulleistungsstudie PISA offiziell in Berlin vorgestellt. Während bei einer ersten Bekanntgabe von Ergebnissen im Dezember vergangenen Jahres das internationale Abschneiden deutscher Schüler im Vordergrund stand, ging es diesmal um den Leistungsvergleich zwischen den einzelnen Bundesländern.

    Wie schon in der ersten PISA-Studie gingen die Schüler aus Bayern auch diesmal als klare Sieger aus dem nationalen Vergleich hervor. Sie erreichten in allen vier getesteten Fächern – Mathematik, Naturwissenschaft, Lesekompetenz und Problemlösen – mit Abstand die besten Ergebnisse. Auf dem zweiten Platz folgen die Schüler aus Baden-Württemberg. Schlusslicht in der Untersuchung sind erneut die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. Insgesamt konnten jedoch alle Bundesländer in fast allen Kompetenzbereichen Verbesserungen gegenüber der ersten Studie aus dem Jahr 2000 verzeichnen.

    Es liegen jetzt nur noch wenige Bundesländer unter dem OECD-Durchschnitt. Ein Problem wird die Bildungspolitik jedoch weiterhin beschäftigen: Es gibt nach wie vor einen stark ausgeprägten Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft von Schülerinnen und Schülern und ihrem erreichten Kompetenzniveau. Benachteiligungen durch die soziale Lage des Elternhauses schlagen im deutschen Bildungswesen immer noch durch als schlechtere Bildungschancen.

    Als erfreulich werten die Autoren der Studie die Tatsache, dass die Problemlösekompetenz bei den deutschen Schülerinnen und Schülern nach dem katastrophalen Abschneiden bei der ersten PISA-Studie aus dem Jahre 2000 nunmehr in fast allen Bundesländern mindestens den OECD-Durchschnitt erreicht oder sogar deutlich oberhalb des Durchschnitts der untersuchten Länder liegt.

    In einer ersten Reaktion warnte die Vize-Chefin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Demmler, die erfolgreichen Länder vor Selbstgefälligkeit und mahnte eine höhere Chancengleichheit für sozial Benachteiligte an.

    Hintergrund

    Die Abkürzung PISA steht für das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Auftrag gegebene „Programme for International Student Assessment“. Der erste internationale PISA-Schulvergleich fand im Jahr 2000 statt. An der zweiten Untersuchung, die im Frühjahr 2003 stattfand, nahmen insgesamt 41 Nationen teil. In Deutschland wurden dabei knapp 50.000 Schüler im Alter von rund 15 Jahren getestet. Weltweit arbeiten rund 300 Wissenschaftler an der Erstellung und Auswertung der Testbögen. +wikinews+