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27 Juni 2013

Australien klagt vor dem IGH gegen japanischen Walfang

Seit 1986 ist der kommerzielle Walfang durch ein weltweites Abkommen verboten. Trotzdem betreibt Japan seine Walfangflotte weiter und redet die Tötung von seither mehr als 10.000 Walen vollends unglaubwürdig/unwürdig mit dem Spruch raus, der japanische Walfang diene ausschließlich "wissenschaftlichen Zwecken".
Zusätzlich skandalös: Auch in Japan ist der Bewusstseinswandel längst fortgeschritten, nur noch fünf Prozent der Japaner verzichten nicht die zweifelhafte Delikatesse, während sich riesige Mengen Walfleisch in Kühlhäusern türmen und schließlich zu Tierfutter verarbeitet werden.
Australien will das nicht länger hinnehmen und reichte bereits vor drei Jahren beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag Klage gegen Japan ein. Jetzt läuft das Anhörungsverfahren. Es wird interessant, wie der IGH die Lügerei Japans beurteilt.

25 April 2013

"NSU"-Prozess: BVerfG lehnt Videoübertragung ab

Den Eindruck, dass die Beschwerdeführung zu sehr auf das "öffentliche Interesse" anstatt auf die Verletzung eigener Grundrechte bedacht war, hatte auch ich aus der Berichterstattung dazu vermutet, allerdings gehofft, dass es bloß am medialen Fokus liegen könnte.
Offenbar war die Beschwerde tatsächlich so dürftig. Dann erscheint der BVerfG-Beschluss insoweit folgerichtig, wenngleich das BVerfG auch anders hätte entscheiden können, denn immerhin zog das Kollektivorgan die durchgreifenden Rechte aus der Nebenklägerschaft in Betracht. Der zivilprozessrechtliche Beibringungsgrundsatz sollte im Verfassungsprozessrecht nicht minder als im Strafprozessrecht der richterlichen Problemerkundung nachgeordnet sein, denn sonst wirkt sich das juristische Versagen der Beschwerdeführer-Anwälte zu gravierend zum Nachteil der Mandanten aus. Aber auch Anwälte sind nur Menschen und eben die Bundesverfassungsrichter auch.

Und etwas spät kam diese weitere Beschwerde, denn so neu kann niemandem sein, was die gerichtlichen Routinen anbelangt. Es wäre also an der Politik bzw. am Gesetzgeber, das Prozessrecht auf Vordermann zu bringen.

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BVerfG-Pressemitteilung Nr. 32/2013 vom 25. April 2013, Beschluss vom 24. April 2013

„NSU-Verfahren“: Verfassungsbeschwerde von Nebenklägern mit dem Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal erfolglos

Die Beschwerdeführer sind Nebenkläger im sogenannten NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (6 St 3/12). Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sie sich gegen zwei Verfügungen des Vorsitzenden des zuständigen Strafsenats, wonach die Hauptverhandlung in einem Sitzungssaal stattfinden soll, der über lediglich 100 Sitzplätze für Zuhörer verfügt.
Dies reiche angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses nicht aus. Zugleich beantragen sie, dem Vorsitzenden im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Hauptverhandlung mittels Videotechnologie in mindestens einen weiteren Sitzungssaal übertragen zu lassen.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie mangels einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Begründung unzulässig ist. Ein Beschwerdeführer muss eine Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen. Dabei hat er darzulegen, inwieweit er sich durch die angegriffene Maßnahme in dem bezeichneten Grundrecht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sieht. Diesen Anforderungen genügt die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht. Eine Verletzung in eigenen Grundrechten wird von den Beschwerdeführern nicht dargetan und ist auch nicht ersichtlich. Sie machen insbesondere nicht geltend, als Nebenkläger selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

>> FORUM

22 April 2013

Zur "Öffentlichkeit" im NSU-Terrorismus-Prozess

Ein Opferanwalt begehrt mit Verfassungsbeschwerde die audiovisuelle Übertragung der Gerichtsverhandlung in einen Zuschauerraum für Angehörige der Opfer. Gegen dieses Anliegen wird Kritik unter Hinweis auf § 169 Gerichtsverfassungsgesetz geltend gemacht. Von einer gerichtsinternen Übertragung ist in dem Gesetz allerdings nicht die Rede. Der Wortlaut: "Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig."

Das Gesetz drückt den Willen aus, dass Gerichtstermine nicht zu "Schauprozessen" pervertieren und Unterhaltungsgelüste bedienen, aber ist sicherlich nicht gedacht, um Opferangehörige vom Prozessgeschehen auszuschließen. Darum sollte m.E. solch eine gerichtsinterne Übertragung möglich sein. Die Opferangehörigen trifft kein Verschulden, dass sich ihre Zahl durch die Vielzahl der NSU-Verbrechen derart erhöhte und der gewöhnlich genügende Zuschauerplatz in diesem Fall nicht ausreicht.

04 März 2013

Kauder: "Die CDU will keine Homoehe!" - Echt nicht?:-)

Das Bundesverfassungsgericht ließ erkennen, dass die gesetzliche Diskriminierung von homosexuellen Partnerschaften mit dem gewandelten Werteverständnis in der Gesellschaft nicht mehr als verfassungskonform gelten können.
Was nun? Unions-Urgestein Schäuble fordert immerhin zum Umdenken auf. Aber das kann und mag ja nicht jeder, so auch Fraktionschef Kauder, der im SPIEGEL-Interview verbissen bließ: "Die CDU will keine Homoehe!" - Das verlangt ja auch niemand. Merkel, Kauder, Seehofer, sie alle dürfen Heteros bleiben, sondern es geht einzig und allein darum, dass sie Homosexuelle nicht länger gegenüber Heterosexuellen benachteiligen sollen. In allen Meinungsumfragen der letzten Jahre sprachen sich klare Mehrheiten "für die Homo-Ehe" aus. Es ist längst nicht mehr nur eine rechtsakademische Frage, sondern eine Demokratiefrage - und die Regierung müsste sich ein anderes Volk wählen.

05 Februar 2013

Schade: In BaWü ist "Schlichten statt Richten" gescheitert

Seit zwölf Jahren konnten in Baden-Württemberg Geldstreitigkeiten bis zur Höhe von 750 € und Nachbarschaftskonflikte nur vor Gericht, wenn zuvor ein Schlichtungsverfahren gescheitert war. Das sollte die Amtsgerichte entlasten und Kosten sparen. Beide Ziele seien verfehlt worden, habe nur die Kosten und auch die Streitdauer erhöht. Die Landesregierung plane deshalb, den Schlichtungsvorbehalt wieder aufzuheben, berichtet der SWR.
Kommentar: Möglicherweise war das Landesparlament zu träge und hätte das Schlichtungsverfahren rascher und häufiger nachjustieren müssen. - FORUM

23 Januar 2013

Thailand 11 Jahre Haft wegen "Majestätsbeleidigung"

Dem thailändischen Journalisten Somyot Pruksakasemsuk wurde seine Kritik an einem Gesetz als Verstoß gegen das Gesetz vorgeworfen und mit elf Jahren Haft bestraft. Pruksakasemsuk hatte zwei Artikel gegen die Majestätsbeleidigungsstrafbarkeit veröffentlicht und eine Unterschriftenaktion gegen das umstrittene Gesetze durchgeführt.

Es gibt zwar auch in Deutschland Strafnormen, die den Staat, dessen Repräsentanten, Bekenntnisse und Verstorbene gegen öffentliche Beschimpfung schützen (z.B. § 188 StGB), aber die Kritik an solchen Gesetzen gehört zum selbstverständlichen Kernbestand der demokratischen Meinungsfreiheit.

22 Januar 2013

Sportübertragungsrechte: EuGH stärkt Pressefreiheit

Der ORF siegte gegen den Bezahlsender Sky im Streit vor dem EuGH um die Bild-Berichterstattung über Fußballspiele, für die Sky "Exklusivrechte" erworben hatte. So ist nun (nach Jahrzehnten gegenteiligen Kurses wieder) für Recht erkannt, dass die Freiheit der Berichterstattung auch für Sportereignisse greift, an denen die Öffentlichkeit berechtigtes Interesse hat.

Meine Anm.: Zumal der Steuerzahler in erheblichem Maße die Sportstätten und Sportveranstaltungen subventioniert, z.B. Polizeieinsätze, die m.E. für die Veranstalter allenfalls außerhalb der Stadien "kostenlos" sein dürften.

Der EuGH entschied, dass sich der Rechteinhaber vom bloß nachrichtlichen Zweitverwerter ausschließlich technische Kosten geringfügig bezahlen lassen dürfe. Zudem müssen die Bild-Nachrichten auf max. 90 Sekunden beschränkt bleiben und nur in allgemeinen Nachrichten präsentiert werden. - Die Rechtslage Ist also nicht ganz so freizügig, wie es gefeiert wird, aber immerhin ... hat es der ORF auf den richtigen Weg gebracht.

Zur Presseerklärung des EuGH >> KLICK

08 Oktober 2012

Ex-Fernsehfilmchefin des NDR verurteilt

Doris Heinze wurde wegen ihrer "Drehbuchaffäre" zu einer Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt, die sie freilich nicht antreten muss, sondern zur "Bewährung" ausgesetzt wurde. Da fragt sich, wie sich denn "bewähren" soll, denn ohne das entsprechende Amt ist ihre Geschäftsidee ohnehin verbrannt. Heinze hatte in ihrer Eigenschaft als NDR-Fernsehchefin Drehbücher, die sie und ihr Gatte unter Pseudonym verfassten, dem NDR untergejubelt. Bilanz: 14 Straftaten zwischen 2001 bis 2009. Die wichtigste Info fehlt, denn wie hoch waren ihre Einnahmen zum Nachteil des Gebührenzahlers? - Ein bisschen Kerker wäre angebracht gewesen.

Markus Rabanus >> Diskussion

06 September 2012

Ärztliche Kunstfehler und jetzt politische Kunstfehler?

Die öffentliche Empörung zur schleppenden Entschädigung ärztlicher Kunstfehler ist überfällig, aber sollte nun nicht zu politischem Aktionismus verleiten, denn die Materie ist kompliziert: Allein im vergangenen Jahr gab es schätzungsweise 40.000 Beschwerden und 4068 bestätigte Behandlungsfehler, viele Entschädigungsforderungen landen in der Endlosschleife von Prozessen zur Entschädigungshöhe, zumal sich die Folgen nur schwer beziffern lassen.

Gerichte entscheiden die Höhen auf der Grundlage von Gutachten und älterer Urteile, während sich die Politik um den Schwarzen Peter der gesetzlichen Regelung drückt, z.B. "Ein Bein weg = 200.000 €", was für Schweinsteiger ein Ärgernis wäre, für einen 80-Jährigen mit Grundsicherung vielleicht wie ein vorgezogenes Paradies und allemal besser als ein Dreißigjähriger Krieg gegen Krankenhäuser und deren Versicherungen vor Gerichten.

Aber wie endlich darauf reagieren? Der SPD-Gesundheitsexperte Prof. Karl Lauterbach fordert einen "Entschädigungsfonds", aber welches Problem könnte der lösen und wäre nicht nur über Versicherungen und Gerichte hinaus eine weitere Aufblähung der Bürokratie, die letztlich dem Krankenkassen-Zahler bloß weitere Kosten für neue Posten beschert? Das bringt meines Erachtens nichts, denn solch Fonds dürfte ebenso wenig wie eine Versicherung mit den Einzahlungen Goldesel spielen, sonst wäre es Fass ohne Boden.

Markus Rabanus >> Diskussion

05 September 2012

Urheberrecht und Erbschaftsrecht

Hinsichtlich der Vererbbarkeit von Urheberrechten mal ein bisschen Erweiterung des Problemhorizontes:

1. Wie sollte die Haftung von Erben beschaffen sein, wenn sich herausstellt, dass Papas Song, Architektur usw. bloß abgekupfert war oder das Foto unerlaubt vom Dach eines fremden Gebäudes schoss, Patente verletzte, ...?

2. Wie sollte eine "Urheberrechts-Erbschaftssteuer" ausgestaltet sein?

Solche Fragen interessieren zwar die Verwertungsgesellschaften nicht, aber wer immerzu krakeelt, das geistige Eigentum stehe dem Eigentum materieller Güter gleich, muss auch solche Erbschaftsfragen beantworten können.

Markus Rabanus >> Diskussion

15 Juli 2012

Beschneidungsverbot vs. Religionsfreiheit?

Hätten mich meine Eltern gefragt, hätte ich vielleicht "Ja" gesagt, aber würde ich heute gefragt, so wäre meine Antwort: Nein.
Das ist kein Groll, zumal verschmerzt, sondern Verständnis, aber Missbilligung, die wenig bewegt, solange die Stimmen der Betroffenen schweigen, als ginge es darum, die eigenen Eltern strafrechtlicher Ungnade auszusetzen, denn auch das wäre dem Kindeswohl abträglich und im Vergleich zur Mädchenbeschneidung noch weniger verhältnismäßig - anders je nach Kulturkreis, denn der Mehrheit gebührt Respekt, sofern sie sich um Respekt gegenüber Minderheiten müht, worauf in zivilisierten Gesellschaften zu achten ist.
Falls aus Gründen solchen Respekts demnächst die oberste Justiz oder der Gesetzgeber die Beschneidung ausdrücklich legalisiert, so erübrigt das nicht den Streit, denn das Elternrecht soll das Kindesrecht auf körperliche Unversehrtheit achten und die Religionsfreiheit soll dem Kinde nicht vorgreifen dürfen.
"Es geht niemanden an", wäre unzivilisiert, denn es geht immer alle an, wenn mit Menschen wehrlosen Menschen tun, wie es eben den Kindern geschieht, sicherlich "gut gemeint", aber schlecht überlegt.

Hintergrund: Das Kölner Landgericht hat ein amtsgerichtliches Urteil bestätigt, wonach die Beschneidung den Straftatbestand der Körperverletzung erfülle. Die Urteile werden seitens der religiösen Vereinigungen scharf verurteilt. Politiker von Regierung und Opposition stellten rasche Klärung in Aussicht, die Beschneidung straflos zu stellen.

Die Frankfurter Rundschau kommentiert: „Die Beschneidung - mag sie nun medizinisch sinnvoll sein oder nicht - ist ein geringfügiger körperlicher Eingriff, .." - Dem Autor empfehle ich, sich der Prozedur zu unterziehen, um beurteilen zu können, ob der Eingriff "geringfügig" ist, wenn die Betäubung nachlässt.

Markus Rabanus >> zum Thema Beschneidung

11 Juli 2012

Kritik am geplanten Leistungsschutzgesetz

Nie zuvor haben die Pressekonzerne einen schärferen Angriff auf die Pressefreiheit gestartet, als sie es gegenwärtig mit ihren Vorstellungen zum Leistungsschutzgesetz probieren, um im Internet aus den Leistungen anderer Kapital zu schlagen.

In Planung ist ein "Leistungsschutzgesetz", das z.B. das deutsche WIKIPEDIA gefährdet, aber auch zu erheblicher Arbeit mit den IniDia-Webs führen wird, denn es stellt die bisherige Welt auf den Kopf:

1. mit dem Verlage für direkte Verlinkungen zu ihren Artikeln eine "Vergütung" erhalten sollen,
2. mit dem "verwaiste Werke" gebührenpflichtig werden, ...
3. BuyOut von Urheberansprüchen zugunsten der Verlage, ...
4. und was die Verlags-Lobbyisten der Politik sonst noch unterjubeln werden, um Kasse zu machen.

Zu 1.: Bisher war es so, dass Quellenangaben zu Zitaten und Besprechungen möglichst genau zu sein hatten, wobei es den Quellen-Inhabern zumindest in den ihnen wohl gesonnenen Fällen allemal lieb war, wenn die Quellenangabe per Verlinkung erfolgte, denn das steigerte ihnen die Zugriffe, die Reputation und Werbeeinnahmen.
Das in Planung befindliche Gesetz will solche Verlinkung als Nutzung von Leistungen kostenpflichtig machen. Für die IniDia-Webs kann das zur Folge haben, dass zehntausende Kommentare zum Tagesgeschehen durchgesehen werden müssten, um daraus alle Verlinkungen zu entfernen, denn die Zusicherung, wonach die Zitierfreiheit nicht eingeschränkt werde, ist undefiniert, also unzuverlässig und kann zu Prozessrisiken führen.

Wie kommt es dazu? Weil die deutschen Verlage es trotz vielmaliger Aufforderungen verabsäumten, eigene Geschäftsmodelle zu entwickeln und stattdessen auf Google & Co. neidisch wurden, durch deren Such- und Verlinkungstechniken quasi-monopolistische Strukturen im Web entstanden, an denen die Verlage nun mitverdienen möchten.

Da es aus verfassungsrechtlichen Gründen kein "Lex-Google" werden kann, wird sogleich das gesamte Web zur Kasse gebeten - und mit Rückwirkung, denn es dürfte äußerst schwierig sein, alle bisherigen WebDokumente solch neuem Gesetz anzupassen.

Was wäre die Alternative?
1. Dass sich die Verlage in die Blacklist von Google & Co. eintragen,
2. oder den Zugang zu ihren Artikeln kostenpflichtig machen, wie auch niemand am Kiosk die Zeitungen kostenlos durchlesen darf.
3. Dass allenfalls solche Webseiten abgabepflichtig werden, deren Geschäftskonzept das Zitieren und/oder Verlinken ist.

Aber nicht doch, wenn die Macht groß genug ist, einfach per unsinnigstem Urhebergeschwafel die Politik für neue und unübersichtliche "Urheberabgaben" zu mobilisieren.

Und da wären noch die Like-Button, mit denen nahezu sämtliche Verlagsprodukte zu direkten Artikelverlinkungen auffordern, um möglichst viele Leser zu bekommen. Auch die würden rückwirkend kostenpflichtig, sofern nicht rechtzeitig aus ("kommerziellen") Blogs oder Facebooks, Google+ usw. entfernt und entdeckt. So jedenfalls bislang das geplante Gesetz und komplett widersprüchlich im Treiben der Verlage.

zu 2.: Im Web gibt es vieles, was sich urheberrechtlich schon deshalb nicht zuordnen lässt, weil der Urheber unbekannt ist, weil nicht jeder seine Daten outet und aktualisiert.

Vollkommen selbstverständlich und pervers für die Verwerter-Lobby, dass sie sich für ihre "Urheber" solch fremde Urheberrechte als eigenes Verwertungsrecht anmaßen wollen.

So können die Inidia-Webs in die Situation geraten, für alle anonymen Zusendungen eine "Leistungsschutzabgabe" zu schulden, obgleich wir das Werk im WWW ausschließlich bei uns finden und die Priorität nachweisen können. Aber das Prioritätsprinzip hilft dann nicht mehr, wenn wir den Urheber nicht nachweisen können, wie es in Anbetracht der schlussendlichen Anonymität internettypisch und auch nach ursprünglicher User-Registrierung über die Jahre besehen unvermeidlich ist.
Desgleichen Problem stellt sich für Wikipedia-Deutschland, denn überhaupt niemand kann gewährleisten, dass Urheber endlos erreichbar bleiben. Mit jedem inaktiv gewordenen Autoren-Account müssten praktisch dessen komplette Arbeit gelöscht werden.
Ganz abgesehen von Provokateuren, die Webs gezielt mit Urheberrechtsverletzungen angreifen/angreifbar machen.

Kaum jemand ahnt, wie verhasst Wikipedia den Verlagslobbyisten ist, denn der Verlagsjournalismus weiß, dass es ungeschickt wäre, das von den meisten Internetusern hoch geschätzte Wikipedia anzugiften. So wird bloß an der Qualität rumgenörgelt, obgleich von ausnahmslos allen Journalisten genutzt, aber eben noch nicht im Verwertungsmonopol.

Die kostenlosen Urheber sind der Verwerter-Lobby entweder Idioten oder Contentpiraten. Drum wollen sie auch beim OpenContent abkassieren und tönen: "Wir sind die Urheber!" - Das bestreitet ihnen niemand, aber die Lobby bestreitet es anderen.

"Alles nicht wahr" - lügt die Lobby, denn den privaten User werde das Leistungsschutzgesetz nicht betreffen, sondern nur "kommerzielle Webs", aber was als "kommerziell" gilt, definieren die Vorschläge nicht und setzen alles dem Kostenrisiko aus, damit schön willkürlich zugegriffen werden kann, wo immer es etwas zu holen gibt.

In der Vergangenheit waren es Hacker aus der rechtsextremistischen Szene, die unsere Webs lahm legten. Künftig werden es "Leistungschutzrechte" sein, die es am sichersten erscheinen lassen, alles Vorhandene zu löschen.
Da rollt ein Leistungsschutzrecht an, das Leistungen im Internet verhindert, indem die Leistungserbringung nur noch im kostenpflichtigen Rahmen monopolisierter Verwertungsgesellschaften statthaft sein wird.

Die Lobby liest solche Kritik, bestreitet dreist deren Richtigkeit - und lacht sich ins Fäustchen, denn sie wird Erfolg haben, wie mit der "GEMA-Vermutung" lang bewährte Praxis, weil die normalen Leute ohnehin nicht begreifen, was ihnen an Vielfalt auf dem Spiel steht, zumal dann sämtliche Zeitungen und Fernsehanstalten behaupten werden: "Das Leistungsschutzgesetz schützt Urheberrechte" - und Journalisten, die es anders sehen, verstummen schon jetzt, wenn sie nicht Taxifahrer werden möchten.
Die Journalisten werden sich allenfalls noch ein bisschen per DJV mit den Verlagen hinsichtlich der eigenen Belange zanken, aber nicht zugunsten der Pressefreiheit, sondern nur hinsichtlich ihres Anteils an einer Torte, die ihnen fremde Urheber backen.

"Zum Schutze des Urheberrechts" - weg mit den Verwertermonopolen, aber die Politik wird denen willig sein, die ihnen das fetteste Sprachrohr sind. - Das bisherige INTERNET ist den Allianzen einfach "zu demokratisch".

Markus Rabanus >> Diskussionen

ps: Wenn Monopole, dann müssen sie demokratisch kontrolliert sein.

10 Juli 2012

Papst humorlos vs. Titanic-Satire

Das Satire-Blatt hatte zur "Vatileaks"-Affäre mit der Schlagzeile "Die undichte Stelle ist gefunden!" eine Fotomontage getitelt, die das Kirchenoberhaupt in päpstlicher Gruß-Geste, aber mit großem Urinfleck in Schritthöhe seiner Soutane zeigt. Der Papst macht gegen das Magazin eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geltend und erwirkte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Titanic-Verlag.
Der amtskirchliche Stellvertreter Gottes auf Erden erweist einmal mehr weit weniger Leidensbereitschaft, als sie Jesus und vielen Hexen abverlangt wurde.

Markus Rabanus >> Diskussionen

Heute entscheidet das BVerfG einstweilig zum Fiskalpakt und ESM

In Anbetracht der Zweidrittelmehrheiten von Bundestag und Bundesrat, dürfte sich das Bundesverfassungsgericht äußerst schwer tun, sich den Beschwerdeführern anzuschließen.
Das Einstweilige Verfahren ist ein Folgenabschätzungsverfahren. Wie auch immer das Bundesverfassungsgericht entscheidet, erscheinen sind die Folgen beider Schiedsvarianten derart unüberschaubar, zumal von der Politik uns EZB wohl eher verschleiert, dass daran die richterliche Abwägung scheitern könnte. Nur wird das Bundesverfassungsgericht es sich nicht so leicht machen, wie es der Piratenpartei statthaft ist - und entscheiden: "Wir wissen es nicht." - Denn das käme einem Offenbarungseid zur Staatskrise gleich.

Wahrscheinlich ist, dass die obersten Richter zweigleisig fahren: Hauptsächlich das Gesetz durchwinken, nebensächlich mit Auflagen versehen, als könnten die über Makulatur hinaus greifen. - Jedenfalls ist das Bundesverfassungsgericht um seine Macht zum heutigen Schiedsspruch nicht zu beneiden.

Markus Rabanus >> Diskussionen

NACHTRAG: So schnell entscheidet das BVerfG nun doch nicht. Politik und "die Finanzmärkte" müssen sich dann mal in Geduld üben.

22 Juni 2012

Forderungen gegen den Abmahnwucher im Urheberrecht

1. War dem Verantwortlichen die Urheberrechtsverletzung nicht erkennbar, soll die erste Abmahnung kostenlos sein und insbesondere auch gegenüber journalistischen Webseiten, weil sonst die Kultur des Leserbriefs und der Diskussionsforen vernichtet wäre, wenn dort Provokateure Urheberrechtsverletzungen unterjubeln, um das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit zu sabotieren.

2. Bei Geringfügigkeit der Urheberrechtsverletzung und guten Kontaktmöglichkeiten zu den Verantwortlichen (z.B. über Impressum oder DENIC-WhoIs) dürfen die Abmahnkosten nicht höher als 100 EURO sein.
Geringfügigkeit ist beispielsweise gegeben, wenn die Urheberrechtsverletzung nach der Verkehrsanschauung ein "Ausrutscher" ist.

3. Strafbarkeit von betrügerischen und wucherischen Abmahnungen, denn viele Abmahnungen stellen die Rechtslage gezielt falsch dar.
Da § 1 Rechtsberatungsgesetz den Verbraucher vor Falschberatung schützen will, indem die Rechtsberatung einem dafür qualifizierten Kreis von Berufen und Institutionen vorbehält, muss sich der Verbraucher auch darauf verlassen dürfen, von solchen Privilegierten keine falschen Rechtshinweise zu bekommen.

4. Das Urheberrecht muss im Dialog mit den Bürgern reformiert werden, denn die heutige Unübersichtlichkeit und Unzuverlässigkeit ist verfassungsrechtlich bedenklich und Resultat jahrzehntelanger Lobbyarbeit der Verwertungsgesellschaften.

5. ... ergänzen ... - wenn geeignet, dann wird auch diese Forderungsliste ergänzt.

Markus Rabanus >> Urheberrechtsdebatte

21 April 2012

Niki Stein und die Inflation der Verrechtlichung

„Tatort“-Regisseur Niki Stein - durchgeknallt - beklagt in der FAZ mit allerlei Unterstellungen gegen die Piratenpartei, dass die Urheberrechte auf dem Rückzug seien, erzählt von seinem nikisteinigen Werdegang als Urheber seit den frühesten Siebzigern, aber verschweigt oder vergisst im Eifer seiner Spiegelfechterei, wie schön damals nahezu jeder seiner Klassenkameraden die Radio-Musiksendungen auf Cassetten mitschnitt, auf Schulpartys "verbreitete" - und trotz all dieser "Musikpiraten" die Musiker und Produzenten dennoch zu Megastars wurden inkl. Megavermögen im Nebeneffekt.
Niki Stein wäre damals der einzige "Nicht-Pirat" oder ein "Passiv-Pirat", wenn er denn eingeladen wurde und nicht den Netzstecker zog.
Probiert werden soll mal die Gegenthese zu seinem Jammerpamphlet >> Nie zovor waren die Urheberrechte so einträglich wie heute. - Und das zieht sich durch alle Lebensbereiche bis hin zum Leben an sich, wenn es um die Patentierung von Genen und Lebewesen geht, demnächst um die Methoden der Trinkwassergewinnung und gegen die Elektromobilität.
Und was die Piraten zum Urheberrecht meinen, lässt sich dort nachlesen. Niki Steins Antipiraten-Kolumne ist Urheberschaft in Wahnlitanei, der FAZ das Zeilengeld wert. Ist doch schön so. Oder zu wenig? Dann müsste er besser verhandeln. Aber vielleicht wäre es ihm lieber, wenn für solche Besprechung hier auch noch etwas zu bekommen wäre. Dabei kann solchen Leuten nichts Besseres passieren als möglichst breite Erwähnung zu finden.

Sein nächstes Filmprojekt "Erwin Rommel". @Niki Stein, seien Sie unbesorgt, denn da werden Sie so wenig kopiert wie mit den Frankfurter Tatorten, ganz gleich, wer Ihnen dafür Preise anträgt.

Liebe Grüße von Markus Rabanus (nahm in Jugendtagen mehr als 200 Cassetten mit Musik auf, z.B. "Money" von Pink Floyd, siehe YOUTUBE:-)

20 April 2012

Zum Urteil im Streit GEMA vs. YOUTUBE

Heute entschied das Hamburger Landgericht zugunsten GEMA, dass YOUTUBE in Deutschland alle Musikvideos auf Urheberrechtsverletzungen hin überprüfen muss. In Kommentaren heißt es, das Urteil diene immerhin dem "Lebensunterhalt" von Künstlern. Wäre das zutreffend, so könnten allenfalls die Underdogs der Szene gemeint sein, die ohnehin kaum jemand kopiert, während sich die Beliebtheit - und sei sie mitunter kostenlos - mühelos einspielt, jedenfalls für den Künstler, auch wenn sich dem Erfolgreichsten noch immer die Ansprüche inflationieren können. Im wesentlichen verhilft das Urteil der GEMA und den Produzenten zu weiteren Millionen oder gar Milliarden, ohne die sie ansonsten angeblich darben.
Was der Debatte zur Sachlichkeit fehlt, sind die Umsatzzahlen seit 1965, bevor zunächst die analoge Kopiererei begann. Oder wenigstens seit 1980, denn die Globalisierung brachte eine Inflation in das Geschäft, mit denen die realen Produktionskosten nicht mitwachsen konnten, allenfalls die Begehrlichkeiten unter dem Vorwand von Urheberrechten "für den armen Künstler", der weiterhin hungern wird. Drum bin ich Befürworter eines "bedingungslosen Grundeinkommens", keines hohen, aber doch bitte auch für die Menschen, die sich nicht anmaßen, als "Künstler" gerettet werden zu müssen, obgleich sie es anderen nicht sind. Das Wohlstandsrisiko soll schon noch sein.

GLEICHWOHL: Auch ich begrüße das Urteil, denn YOUTUBE verdient ja tatsächlich einen Großteil mit der Verletzung von Urheberrechten. Dort sind die höchsten Zugriffszahlen. Und dort sind die meisten Werbeeinnahmen.
Dass solch Konzept ungerechtfertigt ist, steht auf ganz eigenem Blatt, während es in der Piraten-Debatte darum geht, dass uns nicht die Kinder weggesperrt werden, weil sie sich von den Hype-Produzenten haben einreden lassen, dass Bushido zum eigenen Profil gehöre. Markus Rabanus

12 Januar 2012

EnBW scheitert mit Klage gegen Brennelementesteuer

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei Beschlüssen vom 11. Januar 2012 (11 V 2661/11 und 11 V 4024/11) in Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des Kernbrennstoffgesetzes (KernbrStG) bestehen.
Gerichtl. Pressemitteilung v. 12.01.2012

22 Dezember 2011

Vier Fragen an Utz Claassen zur Insolvenz von Solar Millennium

Der kurzzeitige Vorstandsvorsitzende Utz Claassen verließ mit Abfindungsforderungen ein Unternehmen, das er von Rechtswegen möglicherweise zur Insolvenz hätte anmelden müssen.
Immerhin prahlte er mit der Kritik, dass er "noch nie solches Ausmaß an Irrationalität und Täuschung erlebt habe", wie es ihm mit Solar Millennium begegnet sei.

Sehr geehrter Herr Claassen, 

Ihre Kritik scheint glaubhaft, aber fragen Sie Ihre Anwälte, wie Sie solch Kritik gemeint haben sollten, damit aus Ihrem Vorwurf kein Eingeständnis wird, denn Sie werden kennen, dass sich mit jeder Erkenntnis sprichwörtlich fünf neue Fragen stellen, wenngleich im Falle Ihrer Kritik vorerst nur vier:

1. Wann haben Sie das Ausmaß an Irrationalität und Täuschung bemerkt? Während Ihrer Amtszeit?

2. Warum hätten Sie dann dieses Unternehmen nicht saniert, wenn Sie doch auf Ihrer Webseite die Unternehmenssanierung als Ihre Kernkompetenz anpreisen? Erschien Ihnen die Sanierung unzumutbar, weil Ihnen dafür ein im Vergleich zur geplagten Bundeskanzlerin 6-fach höheres Gehalt nebst Vergünstigungen und vorab 9 Mio.€ Antrittsgeld nicht genügten?

3. Oder waren Sie zur Sanierung zwar willens, aber sahen kein Licht am Ende des Tunnels?

4. Wenn Sie sich vorab getäuscht sahen, Ihnen keine Erfolgsmöglichkeit schien, wie rechtfertigen Sie dann, dass Sie nur persönliche und keine unternehmerischen Konsequenzen zogen und Insolvenz beantragten, wie es das Aktiengesetz zum Schutz der Gläubiger verlangt?

Einfache Fragen. Problem erkannt, Gefahr gebannt, denn fünf Anwälte werden gute Antworten haben. Innovativ wäre, Sie starten den Feldzug gegen die Gier und Fahnenflucht in den eigenen Reihen, wie es auf Ihrer Webseite heißt: "Nicht Schulden mit neuen Schulden bekämpfen, nicht aus der Verantwortung flüchten und schon gar nicht Missmanagement belohnen!" - Da haben Sie vollkommen recht.

Und wenn Sie Ihre Alleinverantwortlichkeit mit guten Argumenten gegen die "Täuscher" bestreiten, vor denen Sie damals als Vortandsvorsitzender kapituliert hätten, dann kämen nicht nur Ihre 9 Mio. € Antrittsgeld und etwas von Ihrem Vermögen, sondern auch einiges der anderen Solar Millionäre in die ausgequetschte Konkursmasse zurück. Das könnte manch Anleger finanziell, aber auch moralisch trösten, denn nicht nur Sie verließen das sinkende Schiff, sondern auch Hannes Kuhn und Christoph Wolff zogen sich vor dem Untergang ins Private zurück. - Es braucht nun, was sonst nur Buchtitel wäre: "Mut zur Wahrheit"

Aber wahrscheinlich werden Sie sagen: "Ich habe alles richtig gemacht. In 74 Tagen 9 Mio. Kasse und 7 Mio. Anspruch verdient. Das ist für einen Topmanager, wie ich einer bin, gar nicht mal viel." - Doch der Einwand auch einfachster Leute würde lauten: "Wofür? Wenn Sie Topmanager nur in eigener Sache sind und nicht für das Unternehmen, dann steht Ihnen auch das mäßigste Gehalt nicht zu."

Nun stellen Sie sich mal vor, da geht jemand vor Gericht - und der Richter ließe sich seine gesetzeskundige Urteilskraft nicht durch unsinnige Anträge Ihrer Heerscharen von Anwälten vernebeln, dann sagt er vielleicht:
1. "Ein Vertrag, in dem zu Lasten Dritter eine Leistung von keiner Gegenleistung abhängig gemacht wird, ist darin nichtig. Die Antritts- und Abfindungsmillionen sind zu Rückzahlung fällig."
2. "Wer Vorstandschef einer Aktiengesellschaft ist, ob getäuscht oder nicht, muss den ihm erkennbaren Sumpf entweder ausheben oder zur Anzeige bringen, aber er darf nicht daraus noch nehmen und gehen, denn dann haftet auch er für den Konkurs. Und zwar bis zur Pfändungsgrenze ins Privatvermögen."

Nicht immer machen Urteile alle Menschen gleichermaßen glücklich, aber solch Urteil wäre zumindest mal allen verständlich.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Rabanus >> fb-Diskussion

05 Dezember 2011

"Ausstiegsangebot" oder Strafvereitelung?

Angeblich soll das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen im Jahr 1999 dem späteren Killer-Trio den “Ausstieg” angeboten haben. Lockmittel: Verzicht auf Anklage nach § 129a SzGB (Bildung einer terroristischen Vereinigungen), nur noch Anklage wegen Sprengstoffbesitzes, folglich mildere Haftstrafen. Die Mutter von Böhnhardt habe diese Initiative begrüßt, doch die Staatsanwaltschaft lehnte den Deal in der Erwartung auf eine rasche Festnahme der drei Flüchtigen.
KOMMENTAR:
1. Die Zurückweisung solchen Deals war richtig, denn tatsächlich war nach den Sprengstofffunden davon auszugehen, dass mit gesteigertem Fahndungsdruck binnen kurzer Frist den Bombenbastlern beizukommen ist.
2. Und wieder müsste man sich diejenigen “Verfassungsschützer” genauer anschauen, die auch noch den irrwitzigsten Faschos unter die Arme greifen wollten, denn was da “Ausstieg” genannt wird, wäre bloß Strafverteilung gewesen.

Markus Rabanus >> Diskussionen