02 Juli 2008

Hamburgs Ex-Senator Roger Kusch leistete Sterbehilfe

Würzburg (Deutschland), 02.07.2008 – Hamburgs ehemaliger Justizsenator Roger Kusch hat nach eigenen Angaben am Samstag, den 28. Juni, bei einer 79-jährigen Rentnerin aus Würzburg Sterbehilfe geleistet. Dies gab er am Montag, 30. Juni auf einer Pressekonferenz bekannt, auf der er auch ein Video der Getöteten präsentierte. Die Frau war weder unheilbar krank noch hatte sie Schmerzen. Vielmehr hatte sie Angst, in ein Pflegeheim eingewiesen zu werden. Der Tötungsautomat, den Kusch im April der Öffentlichkeit vorgestellt hatte, kam bei der Tat nicht zum Einsatz. Stattdessen trank die Frau das Malaria-Medikament Chloroquin und das Beruhigungsmittel Diazepam aus zwei Bechern. Die Medikamente hatte sich die Frau angeblich selbst besorgt. Laut Kusch war diese erste Sterbehilfe kostenlos.

Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen ein reguläres Ermittlungsverfahren eingeleitet, da die Frau nicht eines natürlichen Todes gestorben ist. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Der Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch, nannte Kusch einen „politischen Amokläufer“. +wikinews+


  • Sterbehilfe


  • Diskussionen
  • Zur "Störfallbeherrschung" bei Atomkraftwerken

    Pressemitteilung des BMU:
    Atomkraftwerkbetreiber müssen besser informieren
    Bundesverwaltungsgericht stärkt Atomaufsicht

    Atomkraftwerkbetreiber sind zukünftig verpflichtet, die Atomaufsicht bereits bei begründeten Zweifeln an der Beherrschung eines Störfalls zu informieren. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht Auflagen des Bundesumweltministeriums anlässlich eines Störfalls beim Atomkraftwerk Phillippsburg zum Teil bestätigt. Das ist ein wichtiger Erfolg für die Atomaufsicht, denn die jetzt verbindlich durchgesetzte Pflicht zur kurzfristigen Information über Zweifel an der Anlagensicherheit versetzt die Behörden in die Lage, die für den Schutz der Bevölkerung notwendigen Maßnahmen sofort anzuordnen.

    Aufgehoben hat das Bundesverwaltungsgericht die Auflage, dass der Betreiber von sich aus die Anlage abfahren muss, wenn der Nachweis der Störfallbeherrschung nicht rechtzeitig geführt wird. Es bleibt Aufgabe der Aufsichtsbehörden, bei einem Gefahrenverdacht die Betriebseinstellung anzuordnen. Gleiches gilt auch, wenn Verstöße gegen Genehmigungsbestimmungen zur Störfallbeherrschung festgestellt werden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die aufgehobenen Teile der Auflagen zum Abfahren der Atomkraftwerke für zu unbestimmt gehalten. Das Bundesumweltministerium war der Ansicht, dass ein fachkundiger Betreiber nach den Anforderungen einer modernen Sicherheitskultur die Verantwortung für die notwendigen Maßnahmen in Zweifelsfällen übernehmen muss. Auch wenn dies derzeit nicht mit behördlichen Auflagen atomrechtlich durchsetzbar ist, sieht das Bundesumweltministerium die Betreiber in der Verantwortung, von sich aus den Anlagenbetrieb einzustellen, wenn begründete Zweifel an der Sicherheit bestehen.

    Die strittige Auflage für das Kernkraftwerk Philippsburg (Block I und II), hatte das zuständige baden-württembergische Umweltministerium am 28. Februar 2005 auf Weisung des Bundesumweltministeriums erlassen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte in erster Instanz die Auflage auf Klage des Betreiber EnBW vollständig aufgehoben.

    Anlass für die Auflagen zur Störfallbeherrschung war, dass die Nachweisführung für einen bestimmten Kühlmittelverluststörfall beim Kernkraftwerk Phillippsburg in Frage stand und über mehre Monate betriebsintern diskutiert wurde, ohne die Behörden zu informieren.

    (Zu den damaligen Ereignissen: http://www.bmu.de/atomenergie/ba/doc/35116.php)

    Die Lebensmittelkette Edeka übenimmt Discounterkette Plus

    Bonn (Deutschland) / Hamburg (Deutschland), 02.07.2008 – Das Bundeskartellamt hat eine Übernahme der Discounterkette Plus durch Edeka genehmigt. „Wir freuen uns, dass wir die Bedenken des Kartellamtes ausräumen konnten und es grünes Licht für mehr Wettbewerb im deutschen Discount gibt“, sagte Markus Mosa, Vorstandssprecher der Edeka AG am Dienstag, den 1. Juli in Hamburg. Spätestens Anfang des nächsten Jahres will der Konzern die Filialen von Plus in sein Ladennetz integriert haben. Edeka möchte alle 25.000 Mitarbeiter vom Discounter Plus übernehmen und bis zum Jahr 2010 weitere 2.500 Arbeitsplätze schaffen, betonte ein Sprecher des Unternehmens. In 18 Monaten sollen 1.750 der 2.500 Plus-Filialen auf das Konzept der Edeka-Tochter Netto Marken-Discount umgestellt werden. Die anderen 750 Filialen sollen unter ihrem jetzigen Namen „Plus“ weiter existieren, aber mit dem neuen „City-Discount-Markt-Konzept“ arbeiten. +wikinews+


  • Supermärkte
  • Unruhen in der Mongolei: Ausnahmezustand verhängt

    Ulaanbaatar (Mongolei), 02.07.2008 – Der mongolische Präsident Nambaryn Enchbajar hat heute – zum ersten Mal in der Geschichte des Landes – einen auf vier Tage begrenzten Ausnahmezustand über das Land verhängt. Ab sofort gilt ein Versammlungsverbot, nach zehn Uhr abends herrscht in der Hauptstadt ein Ausgehverbot. Die Polizei kann Demonstrationen nun unter Einsatz von Gewalt auflösen. Militäreinheiten mit gepanzerten Fahrzeugen haben in der Hauptstadt Stellung bezogen.

    Gewalttätige Ausschreitungen in der Hauptstadt der Mongolei, Ulaanbaatar, haben in den letzten Tagen bereits fünf Tote und über 300 Verletzte gefordert. Das Hauptquartier der ehemaligen Kommunistischen Partei des Landes (Mongolische Revolutionäre Volkspartei, MRVP) war in Brand gesteckt und eine Kunstgalerie geplündert worden. Etwa 300 der insgesamt 6.000 bis 8.000 Demonstranten waren nach Behördenschätzungen an den gewaltsamen Ausschreitungen beteiligt. Die Polizei ging mit Tränengas gegen die Demonstranten vor.

    Auslöser der Unruhen sind Vorwürfe der oppositionellen Demokratischen Partei (DP) an die Adresse der Regierung, die Ergebnisse der Wahl am vergangenen Sonntag gefälscht zu haben. Der Vorsitzende der DP, Tsakhiagiin Elbegdorj, sagte auf einer Pressekonferenz: „Wir haben verloren, weil korrupte Menschen das Ergebnis geändert haben.“ Gewählt wurden 76 Abgeordnete für das Parlament des Landes, den Großen Volkshural. Internationale Wahlbeobachter hatten dem Wahlvorgang jedoch einen ordnungsgemäßen Ablauf bescheinigt. Die DP distanzierte sich von den gewaltsamen Ausschreitungen. +wikinews+

    01 Juli 2008

    Bundesregierung für AtomwaffenFREIE Welt

    40 Jahre Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag
    Presseerklärung des Auswärtigen Amts

    Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag für Kernwaffen (NVV) wurde heute vor 40 Jahren zur Zeichnung aufgelegt. Dem Vertrag, der auch Atomwaffensperrvertrag genannt wird, gehören heute 188 Staaten an. Er verpflichtet die teilnehmenden Kernwaffenstaaten auf das Ziel der vollständigen nuklearen Abrüstung; im Gegenzug erklären die Nichtkernwaffenstaaten einen umfassenden Nuklearwaffenverzicht. Darüber hinaus arbeiten alle Vertragsparteien bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie zusammen.

    Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier erklärte heute (01.07.) hierzu:

    Der Atomwaffensperrvertrag ist von grundlegender Bedeutung für die internationale Sicherheit. Deshalb müssen wir die Anzeichen für eine Erosion dieses Vertragswerkes ernst nehmen. Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass das Interesse am Erwerb von Kernwaffen in einigen Weltregionen neu erwacht zu sein scheint. Angesichts der 30.000 atomaren Gefechtsköpfe, die es weltweit immer noch gibt, können wir uns ein Nachlassen der internationalen Abrüstungsanstrengungen nicht erlauben!

    Nach dem Scheitern der Überprüfungskonferenz im Jahr 2005 muss von der nächsten Konferenz in 2010 ein klares Signal für die Bewahrung und Stärkung des Atomwaffensperrvertrages ausgehen. Dabei geht es um Zweierlei:

    Zum einen muss den Proliferationsgefahren entschieden begegnet werden. Wir arbeiten deshalb mit unseren Partnern entschlossen auf eine diplomatische Lösung der Proliferationsfälle Iran und Nordkorea hin, setzen uns für die Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten der IAEO ein und haben Vorschläge zur Multilateralisierung des nuklearen Brennstoffkreislaufes gemacht, die den möglichen Missbrauch der zivilen Kernenergienutzung verhindern sollen.

    Andererseits brauchen wir aber auch eine neue Dynamik in der nuklearen Abrüstung. Die Kernwaffenstaaten sind gefordert, ihre Abrüstungsanstrengungen zu verstärken, die Zahl ihrer Nuklearwaffen abzusenken und schnellstmöglich den umfassenden Teststoppvertrag in Kraft zu setzen.

    Das Ziel des Atomwaffensperrvertrages ist und bleibt die Schaffung einer atomwaffenfreien Welt. Die Bundesregierung wird sich unverändert und mit aller Kraft hierfür einsetzen.“
    -Ende der Presseerklärung-

    KOMMENTAR

    Diese Presseerklärung ist ausgesprpchen erfreulich. Nun wäre es konsequent, wenn die Bundesregierung die "nukleare Teilhabe" beendet und um Abzug der US-Atomwaffen bittet.
    Und es wäre wünschenswert, dass die Bundesregierung einen Vertragsvorschlag zur Umsetzung des Artikel 6 Atomwaffensperrvertrag ausarbeitet.

    -markus rabanus- Diskussionen

    Jahrestag: Atomwaffensperrvertrag 1968

    Kann man diesen Jahrestag feiern? Kaum. Aber erinnern und ermahnen, denn
    1. der Atomwaffensperrvertrag wurde von den Atomwaffenstaaten nicht erfüllt, die sich gemäß Artikel 6 zur vollständigen Abrüstung ihrer Atomwaffen verpflichteten, aber stattdessen noch nicht einmal auf die Erstschlagsdrohung verzichten,
    2. der Atomwaffensperrvertrag wird von den Atomwaffenstaaten gebrochen, weil sie ihre Atomwaffen in Staaten und Gebiete lagern und umher transportieren, die nicht zu ihrem Territorium gehören, also Atomwaffen verbreiten,
    3. der Atomwaffensperrvertrag wird von den Atomwaffenstaaten gebrochen, weil sie Atomwaffenwissen an Nichtunterzeichnerstaaten wie Israel weitergaben,
    4. der Atomwaffensperrvertrag wird von den Atomwaffenstaaten gebrochen, weil sie mit Nichtunterzeichnerstaaten wie Indien atomenergetisch zusammenarbeiten,
    5. der Atomwaffensperrvertrag wird von den Atomwaffenstaaten gebrochen, weil sie auch mit dem Nichtunterzeichnerstaat Pakistan hinsichtlich dessen Atomwaffenbestandes zusammenarbeiten - und sei es aus dem Grund der Sicherung vor terroristischem Zugriff,
    6. der Atomwaffensperrvertrag wird auch von Unterzeichnerstaaten wie der Bundesrepublik Deutschland gebrochen, weil sich Deutschland einerseits zum Atomwaffenverzicht verpflichtete, aber andererseits der Stationierung von Atomwaffen zustimmt und sogar eine Politik der "nuklearen Teilhabe" treibt.
    Gleichwohl ist der Atomwaffensperrvertrag das gegenwärtig wichtigste Atomwaffenabkommen, denn er ist ein Maßstab für die Rechtstreue und Rechtsbrüche seiner Unterzeichnerstaaten.
    Zweierlei braucht es:
    1. Es braucht Durchführungsbestimmungen für den Artikel 6,
    2. es braucht die Universalisierung des bislang nur mitgliedschaftlichen Abkommens, denn ein Atomwaffenverbot kann nur dann funktionieren, wenn es weltweit greift. Wenn die unterzeichneten Atomwaffenstaaten darauf bestehen würden, so würde die Staaten- und Menschenmehrheit einem solch weltweiten Verbot ganz sicher folgen, denn viel weniger Zuspruch hat das gegenwärtige Regime der Atomwaffenstaaten-Privilegierung.
    -markus rabanus-

    Geplant: Internationale Agentur für Erneuerbare Energien

    Gemeinsame Pressemitteilung vom Bundesumweltministerium mit dem Bundesministerium für
    wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

    Weiterer Schritt auf dem Weg zur Gründung einer Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien
    Workshop zur Vorbereitung der Gründung von IRENA

    Steigende Energiepreise, Klimawandel und Armutsbekämpfung stellen die Welt vor Herausforderungen, die sich nur auf internationaler Ebene lösen lassen. Erneuerbare Energien können dazu einen großen Beitrag leisten. Bislang mangelt es an einer internationalen Organisation, deren Hauptziel es ist, Industrie- und Entwicklungsländer beim Ausbau Erneuerbarer Energien konkret zu beraten und zu unterstützen und zu besseren ordnungspolitischen Rahmenbedingungen beizutragen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher zusammen mit anderen interessierten Staaten eine Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) zu gründen. Sie wird hierbei vom Deutschen Bundestag unterstützt, der sich zuletzt am 19. Juni mit großer Mehrheit für die Gründung von IRENA ausgesprochen hat.

    Der Vorbereitungsprozess tritt jetzt in die Schlussphase: Im Anschluss an eine Vorberei-tungskonferenz am 10./11. April 2008 in Berlin lud die Bundesregierung zu einem internationalen Workshop nach Berlin ein. Vom 30. Juni – 01. Juli 2008 versammelten sich rund 100 Gäste aus über 40 Ländern, die in zwei parallelen Arbeitsgruppen über das vorläufige Arbeitsprogramm sowie über die Statuten und die Finanzierung der Agentur diskutierten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops waren sich einig, dass ein rascher Start von IRENA sinnvoll und notwendig ist. Auch konnte Konsens zu den grundsätzlichen Strukturen von IRENA erzielt werden. Ferner gab es weitgehende Übereinstimmung zu den Schwerpunkten der Aktivitäten, die IRENA von Beginn an verfolgen soll. Dazu zählen Politikberatung, Technologietransfer und Kompetenzaufbau.

    Weiterhin wurde beschlossen, dass in einer abschließenden Vorbereitungskonferenz im Herbst dieses Jahres die Statuten von IRENA finalisiert werden sollen. Die feierliche Zeichnung der Sta-tuten und damit die Gründung von IRENA sind für den Jahresbeginn 2009 in Bonn vorgesehen. Die Umsetzung des gesamten Vorbereitungsprozesses erfolgt durch das Bundesumwelt¬ministerium und das Bundesentwicklungsministerium in enger Kooperation mit dem Auswärtigen Amt.

    Neuseeland entschädigt Maoris nach zwei Jahrzehnten der Verhandlung

    Wellington (Neuseeland), 01.07.2008 – Die Regierung Neuseelands zahlt rund 270 Millionen Euro Entschädigung wegen zahlreicher von ihr begangener Vertragsbrüche, die seit Mitte des 19. Jahrhunderts zu Landenteignungen geführt haben. Etwa 100.000 Māoris, ein indigenes Volk Neuseelands, das sieben unterschiedlichen Stämmen angehört, erhält 176.000 Hektar Wald sowie aufgelaufene Pachtgelder und Geld aus laufenden Pachtzahlungen. Zu dem Abkommen, das nach 20 Jahren Verhandlung im Parlament in Wellington unterzeichnet wurde, kam es in Gegenwart von 700 Stammesangehörigen Ende Juni 2008. +wikinews+

    Deutschland: 18,6 Milliarden für die Europäische Union im Jahre 2007

    Brüssel (Belgien), 01.07.2008 – Der nationale Beitrag Deutschlands für die Finanzierung der Europäischen Union (EU) im Jahr 2007 betrug 18,6 Milliarden Euro. Dies bedeutet eine Steigerung um eine Milliarde. Ausgenommen sind Zolleinnahmen und ähnliche Erlöse.

    Der Nettobeitrag steigt dabei auf mehr als 7,4 Milliarden Euro. Als Grund wird die EU-Erweiterung um Länder wie Rumänien und Bulgarien angenommen. Auch die wesentlich umfangreichere Unterstützung für das Nachbarland Polen spielt eine Rolle. Dort stiegen die Ausgaben im Vorjahr um gut zwei Milliarden Euro im Vergleich zum Jahr 2006. Das dynamische Wirtschaftswachstum Deutschlands im Jahr 2007 trug ebenfalls zur Erhöhung bei. Damit bleibt Deutschland der größte Nettozuzahler der EU.

    EU-Haushaltskommissarin Dalia Grybauskaite teilte weiterhin mit, dass Deutschland einen Teil der EU-Fördermittel, 66 Millionen Euro, habe verfallen lassen. +wikinews+