07 Februar 2010

Zum Kauf "gestohlener" Steuersünder-Dateien

Anonyme Leute bieten Deutschland Listen mit mutmaßlichen Steuersündern an, verlangen dafür Millionenbeträge. Bund und Länder wollen bezahlen und erhoffen sich von dem Deal ein Vielfaches an hinterzogenen Steuern. Hinzu kämen Strafgelder.

Das ist kein Novum, dennoch waren die bisherigen Fälle dem Gesetzgeber keine Veranlassung, solche Dinge in einer Weise zu ergründen und zu normieren, dass die Diskussion erneut rechtliche Unsicherheiten aufzeigt, erneut staatliches Handeln als nicht ausreichend legitimiert erscheinen lässt. Das ist umso ärgerlicher, als jede Bundesregierung tönte und tönt, wie wichtig es sei, die Steuerflucht in Steueroasen effektiv zu unterbinden. Man erinnere sich beispielsweise an die vollmundigen Kampfansagen des vormaligen Bundesfinanzministers Peer Steinbrück.

Unsere Legislative verabsäumt die Rechtsstaatlichkeit, denn zum Rechtsstaatsprinzip nicht nur, dass staatliches Handeln Ermächtigungsnormen bedarf, sondern unbedingt auch, dass wenn erforderliche Normen fehlen, dann umgehend entwickelt werden, damit es nicht erneut daran fehlt. Dann fehlt es z.B. auch am etwaigen "übergesetzlichen Notstand", denn auf den darf sich nur berufen, wer zuvor hinreichend Gesetzesinitiative nachwies, im völkerrechtlichen Rahmen eine ausreichende Völkergemeinschaft hinter sich wissen darf usw., bloß bilateral scheiterte.

Aus diesen prinzipiellen Gründen bleiben gewichtige Bedenken gegen das Geschäft mit den Daten-Dealern, so sehr erfreulich es wäre, den Assi-Reichen auf die Schliche zu kommen, die in diesem Land Wertschöpfung treiben, aber der Sozialpflichtigkeit entziehen.

Prinzipielles muss sein, aber soll den Blick nicht von konkreten Vorbringen abhalten: Die Schweiz wirft der Bundesrepublik Deutschland Hehlerei vor, denn die Daten seien gestohlen.

"Diebstahl" setzt u.a. die widerrechtliche Aneignung fremden Eigentum voraus. Wem gehören die Daten? Die Schweizer Banken beanspruchen an den Kundendaten Eigentumsrechte, die Bundesrepublik Deutschland jedoch ebenfalls, denn immerhin soll es ausschließlich um deutsche Staatsbürger gehen, schon die Geldverbringung über Landesgrenzen hinweg kann strafbar sein - und vor allem: Das Bankgeheimnis darf nicht der Ermöglichung bzw. Verdeckung von Straftaten dienen. Wenigstens darin sind sich propagandistisch beide Staaten einig, müssten folglich zusammenwirken, eben auch hinsichtlich der Berechtigungen an Daten deutscher Kunden von Schweizer Banken.

Die Schweiz hätte somit vieles zu tun, um Deutschland im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu unterstützen, verabsäumte es aber, wenn der Datendeal tatsächliche Steuerhinterzieher outet, was bereits mittelbar mit ersten Selbstanzeigen geschehen sein könnte. Allerdings sind es bislang nur Gerüchte und bleiben es möglicherweise, denn die Selbstanzeige kann zur Straflosigkeit führen - und den vermeintlich reuigen Sündern wird mitunter Diskretion gegönnt.

Was müsste die Schweiz konkret tun? Die Schweizer Banken müssten verpflichtet und kontrolliert werden, ob sie die deutschen Kunden in Datensammlungen erfassen, die eben auch deutschen Ermittlern gleichermaßen prüfbar sind, wie es mit Konten bei Banken in Deutschland der Fall ist.

markus rabanus >> Diskussion

31 Januar 2010

Bosch kündigt Bank wg. "Boni-Zahlungen"

Der Elektrogeräteproduzent Bosch (271.000 Mitarbeiter, 38 Mrd. € Umsatz in 2009) kündigte einer Bank, die trotz staatlicher Bankenrettung weiterhin "Boni" für Spekulationsgeschäfte zahlt. Bosch-Chef Franz Fehrenbach wies darauf hin, dass die Realwirtschaft solcher Fehlentwicklung nicht nochmals zusehen darf.
Erläuterung: Wenn das Banken-Management sich und den Mitarbeitern "Boni" für bloße Spekulationen auf steigende und fallende Börsennotierungen zahlt, dann sind solche Banken dem Wesen nach bloße Spielbanken und dürften keinesfalls "systemisch" sein.
Die staatliche Bankenrettung war nur gerechtfertigt, um den Banken eine zweite Chance zu geben, ihrer zentralen Funktion für die Gesamtwirtschaft zu entsprechen >> 1. den Zahlungsverkehr zu gewährleisten, 2. Spareinlagen sicher zu verwahren und diese 3. in realwirtschaftlichen Krediten anzulegen.
Während sich Obama und Sarkozy öffentlich Gedanken machen, wie Banken von ihrem Spielbank-Trip gesetzlich abzubringen sind, scheint Bundeskanzlerin Merkel es mit bloßen Moralpredigten belassen zu wollen. Ihre Untätigkeit ist nach den teuren Rettungspaketen einer Steuermittelveruntreuung vergleichbar und unterminiert obendrein die internationalen Bestrebungen zum erforderlichen Wandel.
Die Auslagerung fauler Kredite in "Bad-Banken" ist jedenfalls keine Lösung, sondern entlastet nur nochmals die Spielbanken.

28 Januar 2010

Frankreich testet U-Boot gestützte Atomraketen-M51

Die M51 ist eine Langstrecken-Atomrakete mit einer Reichweite von 8000 Kilometern und sechs Atomsprengköpfen. Es war bereits der vierte Testflug seit November 2006 und der erste von einem U-Boot. Das U-Boot gehört zur vier Schiffe umfassenden "Triomphant-Klasse" und heißt "Le Terrible" ("Der Schreckliche"), passend zum Anliegen der Protzerei mit Destruktivkräften. Jedes dieser U-Boote kann 16 Atomraketen mitführen. Jeweils mit sechs Atomsprengköpfen. Das wären dann allein auf diesem U-Boot-Typ 384 französische Atomsprengköpfe.
Das M51-Projekt wird den französischen Steuerzahler mindestens 9 Mrd. Euro kosten, wenn bei Stückkosten von 150 Mio. Euro 60 Raketen geplant sind. Werden die allein diese vier U-Boote in den Weltmeeren verteilt, kann Frankreich allein mit diesem Waffensystem 3.600 Metropolen gleichzeitig platt machen. - So jedenfalls hätte man im Kalten Krieg den Sowjets vorgerechnet. Heute müsste mehr Offenheit sein. Und Klärung, gegen wen man sich da solche Rüstung gestattet.

Deutschland mit im Atomwaffen-Geschäft?

Da EADS involviert ist, das Ariane-Programm einen Teil der technischen Basis für die Atomrakete M51 verschafft, sind vermutlich auch deutsche Werke beteiligt. Das könnte ein weiterer Verstoß beider Länder gegen den Atomwaffensperrvertrag sein.

Markus Rabanus >> Diskussion

25 Januar 2010

TNT N.V. und was Lohndumping ist

Der gestrige Anne-Will-Talk brachte es nicht auf den Punkt, als "Unternehmensberater" Florian Gerster die Niedriglöhne des Postzustellers "TNT N.V." mit den hohen Verlusten dieser Firma durch den Wettbewerb mit dem Monopolisten POST AG rechtfertigte.

Denn auf den Punkt gebracht war sein Vortrag das Eingeständnis von Dumpingpreisen, also Postzustell-Preisen, die zur Kostendeckung nicht hinreichen, zu Preisen, die obendrein noch durch staatliche Lohnzuzahlungen subventioniert werden. Und nicht nur das, denn für Dumpinglöhne wie für Niedriglöhne gilt, dass die Gesellschaft für Altersarmut aufkommen muss. Firmen wie TNT N.V. besorgen uns folglich die Staatsverschuldung nicht nur heute, sondern auch in Jahrzehnten, in denen solche Leute wie Gerster längst wieder anderen "Geschäftsideen" das Wort labern.

Rechtsverstöße - und als solche sollten Dumpinglöhne gelten - können auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass die POST AG noch immer wettbewerbsprivilegiert ist. Dann muss die TNT N.V. eben bis zum 1.7.2010 auf die Marktteilnahme verzichten. Ab diesem Zeitpunkt soll die Umsatzsteuer auch für private Postzustelldienste entfallen, was - nebenbei bemerkt - absurd und falsch ist, denn Umsatzsteuer-Privilegien schafft man nicht ab, indem der Kreis der Privilegierten erweitert wird, sondern dadurch, dass entweder die Umsatzsteuer für jedes gewerbliche Handeln anfällt oder gänzlich abgeschafft und durch eine effektivere Einkommensbesteuerung gegenfinanziert wird, aber das ist ein anderes Thema.

Wenn behauptet wurde, dass die Dumping- und Niedriglöhne wie jeder Lohn von der Rentabilität abhängig seien, so stimmt das nicht, denn diese Relation ist durch die staatlichen Zuzahlungen längst aufgehoben.

Bei Wikipedia findet sich im Moment zum Begriff "Lohndumping" noch kein eigener Eintrag, sondern leitet weiter zum Begriff "Niedriglohn". Das ist schade, denn der Unterschied ist signifikant und es sollte genügend Gewerkschaftler, Betriebswirtschaftler und Arbeitsrechtler geben, die dazu aufklären könnten. Auch Arbeitgeber sollten Aufklärungsinteresse zeigen, wenn sie sich nicht auf die Ausbeuterspirale einlassen mögen, in der jedes Betriebsklima zur Hölle wird >> Da der Lohn (ökonomisch betrachtet) ein Preis ist, also durch Angebot, Nachfrage und Verhaltensnormen reguliert, ist der Begriff Lohndumping wie der Begriff Dumpingpreis zu definieren, allgemeinverständlich formuliert, dass jemand etwas zu einem Preis anbietet, wofür er mehr aufwendet hat, um anderen Wettbewerbern die Rentabilitätsbasis zu zerstören, indem Finanzstarke genau in solche Zerstörung investieren.

Im Wege bloßer Selbstausbeutung mag Dumping rechtens sein (z.B. der selbst arbeitende Dönerbuden-Besitzer mit einem Tagesumsatz von 40 Euro), nicht aber, sobald es mit Arbeitnehmern gemacht wird, schon gar nicht, wenn die Löhne staatlich "ergänzt" werden müssen. - Diesen Systemfehler gilt es zu beheben.

Zu Westerwelles "Taliban-Aussteigerprogramm"

Westerwelle brachte ein Aussteigerprogramm für Talibankämpfer ins Gespräch. Bloßen Mitläufern sollen wirtschaftliche Anreize geboten werden, um ... was eigentlich? Um vom Kampf abzulassen oder um in diesem Konflikt die Seite zu wechseln, um besser gestellt zu werden als andere Afhanis, die zuvor nicht für die Taliban kämpften? Taliban-Mitläufer als ökonomisches Sprungbrett? Das ist es ohnehin - und nun in die andere Richtung? Das halte ich für einen aussichtslosen Wettbewerb, denn je prekärer die Verhältnisse in einem Land sind, desto leichter "verdient" sich die Existenzgrundlage mit der Kalaschnikow als mit der Maurerkelle.

Zurecht befürchten Kritiker eines solchen Programms, dass es die korrupten Strukturen stärken werde. Korruptes taugt nicht zur Zivilisierung von Konflikten, auch wenn sich das Westerwelle davon erhofft, weil er als Parteipolitiker möglicherweise selbst ein gestörtes Verhältnis zu Anreizsystemen hat.

In Betracht käme allerdings ein Aussteigerprogramm, das ausnahmslos jeden Kämpfer amnestiert, der sich zur Waffenniederlegung entschließt, aber die Entscheidungskompetenz muss bei den Afghanis liegen, ob eine solche Generalamnestie oder eine individuelle Amnestie zum Zuge kommt. Das kann von den Interventionsmächten allenfalls angeregt werden, allenfalls eine Bedingung für weiteren Truppenverbleib sein. Vorbildhaft könnten die "Wahrheitskommissionen" sein, die es in Südafrika nach dem Zusammenbruch des Apartheidsystems gab, wenngleich kein Gnadenszenario ohne faden Beigeschmack sein kann.

Ein Aussteigerprogramm darf jedenfalls nicht dazu führen, dass die Friedlichen im Umgang mit den Unfriedlichen übergangen oder sogar benachteiligt werden.

"Überläufer ködern" - das ist wenig originell, Herr Westerwelle, denn gerade in den widerlichsten Kriegen typischer Teil des Programms. Es schadet der eigenen Glaubwürdigkeit, sowohl ins Lager der mutmaßlichen Feinde als auch ins Lager der mutmaßlichen Freunde. Wer Frieden bewirken will, muss die Verfeindeten zu Gemeinschaftsaufgaben bringen.

markus rabanus >> Diskussion