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31 August 2017

"Die Moral ist der Feind des Rechts" ?

So tönt der amtierende Vorsitzende des deutschen Richterbundes (DRB) Jens Gnisa.

Rechtsphilosophie scheint dieser Praktiker nicht studiert, sonst wüsste er:

Die Moral hat das Gewissen allen Rechts zu sein.
Ohne Moral wäre das Recht auf Ordnung reduziert.


Öffentliche Nachhilfe impossible, denn zu Markus Lanz, dem Wunschschwiegersohn der Nation, schafft es halt nur, wer wenigstens schon mal der Bildzeitung einen Aufreißer gut war.

Doch wie kommt der Mann darauf? Und inwieweit hätte er recht?

Vielen wäre es Traum, Richter zu sein, jedoch Alptraum, denn je mehr man sich zum Schicksal anderer macht, desto größer hat die Sorge zu sein, man werde ihnen nicht gerecht.
Aus gestressten Richtern kann aber das Gegenteil werden, denn wer "Akten" zögerlich entscheidet, dem türmt sich das Unrecht auf dem Tisch und kann manches verschlimmern.

So werden viele Richter "pragmatisch" und aus Perspektive von Gericht und Öffentlichkeit "effektiv", wenn ihr Sprüche-Repertoire eindrucksvoll genug Begründung scheint.
Darin gibt es wahre Meister. Man darf halt bei manchen nicht so genau drüber nachdenken, was er da eigentlich gesagt und ignoriert hat.

Auch in der Talkshow kam er "gut rüber", zu gut, denn ich habe es satt, wenn vergleichsweise gutgestellte Leute ihren Berufsfrust und Standesdünkel mit falschem Tenor die Öffentlichkeit in Wallung bringen - und das in Buchform zum Nebenerwerb oder Egoshooting machen.

Vor Jahren hatten wir die Neukölln gestresste Richterin Kirsten Heisig mit ihrem Bestseller "Das Ende der Geduld: Konsequent gegen jugendliche Straftäter" - manches richtig, vieles falsch, wie schon der Titel eher wuschig machte, während dem Problem nur beizukommen ist, wenn so organisiert, dass Effizienz und Geduld nicht im Widerspruch stehen.

Geduld hat mit Untätigkeit nichts gemein, wenn es um Gewalttäter geht. Und im Jugendstrafrecht ist Ungeduld allemal kontraproduktiver als im Erwachsenenstrafrecht. - Und Zeit für ein Buch zu schreiben, haben auch nicht alle Gestressten.

Aber unser Jens Gnisa hat die Zeit und wird jetzt durch sämtlich Talkshows touren mit dem Atemlos-durch-die-Nacht-Titel "Das Ende der Gerechtigkeit. Ein Richter schlägt Alarm".

Hmm, "Alarm"?
Heißt doch sonst so gemütlich: "Es besteht kein Grund zur Hysterie!", als wenn es dafür jemals Grund geben können.
Für "Alarm" mitunter schon, z.B. wenn die Schule brennt, aber wenn es um Gesetzesreformen keinesfalls neuer Probleme geht, dann ist Alarmismus schon erster Beweis für Unsachlichkeit.

Nein, ich werde es nicht lesen, um es kritisieren zu dürfen, wie mir anlässlich meiner Kritik an Sarrazins "Deutschland schafft sich ab" vorgeworfen wurde, als sei dem Mann nicht genügend Talkshow vergönnt gewesen, seine Titelthese auszuführen. - Auch der hatte zu viel Zeit, dass er neben seinem Job als Bundesbank-Vorstandsmitgleid inmitten der Finanzkrise über "Kopftuch-Mädchen" philophobierte.

Und Gnisas Fallbeispiele, wenn er sich beschwert, dass anlässlich einer ergangenen Ausweisungsentscheidung das Gericht durch eine Demonstration blockiert worden sei? Solche Moral sei Feind unseres Rechts? Auf erstes Gehör - und mehr kam dazu nicht - war es schlimmstenfalls Empörung gegen die Härte des Rechts, aber doch keine "Feindschaft".

Und solche Fehleinschätzung Gnisas bestätigte sich dann auch durch seinen Vergleich, dass wenn so etwas geduldet werde, dann sei beim nächsten Mafia-Prozess das Gericht von der Mafia umstellt.

"Wollen wir das?" Nein, lieber Herr Gnisa, das wollen wir nicht :-) und falls es dazu kommen sollte, während für die Mafia eher der Schuss aus dem Hinterhalt kommt, dann probieren Sie es bitte mal mit 110, denn ist es Pflicht der Polizei, eine Blockade des Gerichts zu verhindern oder zu beenden.

Aber dass unsere in Gesetze eingeflossene Moral gebietet, bei der Räumung von Gewissens-Motivierten gemäßigter vorzugehen als gegen die Mafia, dürfte nicht bloß im ARD-Tatort so sein.

MfG, Markus S. Rabanus / Berlin

17 August 2017

Trump & "Deal" war immer nur Mist

Man muss nicht unbedingt im selben Fach wie Trump unterwegs sein, um ihm Gutkaufmännisches zu bestreiten, denn seine Deals waren Mix aus Größenwahn, Dilettantismus und Erpressung, wie es allerdings verantwortungsloses Bankenwesen zur Voraussetzung hat.
Wiederholt stellte er Insolvenzanträge und prellte Banken um Milliarden, getreu dem Motto "too big to fail", ohne es zu ändern.
Solche "Deals" auf die Politik zu übertragen, ist schlichtweg Irrsinn, aber es ist ihm daraus kein Vorwurf zu machen, denn dass überhaupt einzelne Menschen über solche Machtmittel verfügen, ist ein intellektuelles Armutszeugnis für die Menschheit als Ganzes - und für die "Eliten" im Besonderen. Nun haben wir alle sein Pokern und Scheitern zu fürchten, denn nicht jeder Scheiternde begnügt sich mit dem Büßerhemd.

15 August 2017

Billigflieger "Air Berlin" stellt Insolvenzantrag auf Steuerzahlerkosten

Offenkundig ist die heutige Insolvenzanmeldung mit der Bundesregierung abgestimmt, denn anders kaum zu erklären, dass dem maroden Luftunternehmen zeitgleich eine Bundesbürgschaft i.H.v. 150 Mio.€ zwecks Fortsetzung des Flugbetriebs "bis Ende Oktober" zugebilligt wurde.

Da dieser Kredit mit Sicherheit platzen wird, zahlt also jetzt der Steuerzahler die Billigtickets der Urlauber.
Dass Urlaubsrisiken bzw. Luxusrisiken vergesellschaftet werden anstatt vom Urlauber zu tragen und zu versichern, macht offenbar kaum jemandem Bedenken.

Überdies erscheint zweifelhaft, ob solche Hilfsmaßnahme mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist.

08 August 2017

Lieferservice-Fahrzeug-Konzept

Die E-Transporter von DHL freuen mich zwar, weil "neues Ausdenken" immer wat Schaues und oft ooch Schlaues ist, aber m.E. in diesem Fall zu wenig durchdacht:

1. Der Beifahrer-Bereich sieht zwar schon in der jetzigen Version weiteren Packraum vor, aber längst nicht konsequent und könnte im unteren Bein-Ausstreck-Bereich auch Motorraum sein.

2. Der Fahrer könnte viel weiter nach vorne sitzen, denn so ist der "Koffer" im Funktionsverhältnis zum Fahrer-Motorbereich zu kurz.

3. Das Fahrzeug könnte länger sein, aber vor allem schmaler, denn die Transporter parken häufig in 2. Reihe, was den Fahrer beim Aussteigen gefährdet, was viel grundlegender überdacht werden müsste. Überdies wären schmalere Lieferfahrzeuge für das im Lieferservice vergleichsweise kleinere Transportgut seitlich leichter zu be- und entladen.

4. Oder falls vereinbar mit Zulassungsordnung, dann vielleicht sogar Rechtslenker besser, denn Rechtsaussteigen eben ungefährlicher.

5. Dann die Akkus unter das Auto, damit "schmal" weniger kippelig ist.

6. Wäre ein "Durchladen" bis in den erübrigten Beifahrerbereich vorgesehen, so könnte das Fahrzeug auch für Handwerker mit langen Materialien interessant sein. Ansonsten oben angeordnete "Durchsteck-Klappen" im "Koffer" oder halt klassische Dachgepäckträger-Vorrichtung.

7. Solarzellen aufs Dach, falls er dat nich' schon hat = imageförderlich, denn auf Dauer darf der Strom nicht aus Atom- und sonstigen Verbrennungskraftwerken kommen.

Insgesamt:

Die Modularität aus Fahrerhaus und Koffer bietet zwar als Plattform einige Diversifikationsvorteile, aber der Markt wäre vermutlich auch groß genug für echte Spezialität = geschlossenes Konzept für Innenstadt-Lieferfahrzeuge, es sei denn, dass dieses Projekt zu sehr auf die Marke "DHL" fokussiert, denn dann kann es für Mitbewerber weniger interessant sein - und die Marktnische wäre kleiner.

Die aktuelle Plattform ist im Führerhausbereich zu offensichtlich unausgereift und mir persönlich einfach mal zu dicht am wüstentauglichen Al-Kaida-Toyota.

Falls für den Handwerkerbereich mit gelegentlichem Beifahrer, so wären auch dafür spezielle Lösungen denkbar. aber gescheit nur, wenn sich der Unterschied zwischen Regelbetrieb und der Ausnahmebetrieb auch im Konzept widerspiegelt.

Oder echtes Container-Konzept. Dann muss nicht der Fahrer beladen - und ihm wird bloß der Container getauscht.

Na ja, alles geht besser, schlechter allerdings auch.

Darum zunächst mal Gratulation, dat sich wat tut.

Markus S. Rabanus 20170808

Hintergrund: ww.streetscooter.eu 

Zum Gedenken an Hiroshima und Nagasaki (2017)

Die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki zählen zu den schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Nichts daran gehört beschönigt, "der Krieg hätte ohne die Bombe mehr Menschenleben gefordert".
Zu vieles spricht dafür, dass man die politisch letzte Chance zum demonstrativen Einsatz dieser Superwaffe nutzte.

ABER das Hauptargument lautet, dass damals wie heute die Kriegführung gegen die Zivilbevölkerung völkerrechtswidrig war.
So weit sich in der Menschheitsgeschichte rückblicken lässt, galt massenhaftes Abschlachten wehrloser Frauen, Kinder und Greise schon immer als schlimmstes Kriegsverbrechen.
So oft es passierte, es war trotzdem nie "Kriegsgewohnheitsrecht".

Daran zu rütteln, wie sich unsere offizielle Geschichtsschreibung seit August 1945 befleißigt, ist eine der krudesten politischen und intellektuellen Entgleisungen überhaupt. Obgleich wir uns für "aufgeklärter" halten.

Und heute? Nicht weniger verwerflich ist es, dass wenn sich welche bekriegen (anstatt den Streit von der UNO entscheiden zu lassen), sich dann atomar auf dem Rücken der gesamten Menschheit austoben. "Sie drohen doch nur und wollen es nicht!" ??? Darauf verlassen sich viele Millionen, aber ich würde für solche Trumps, Putins, KimBumms usw. meine Hand nicht ins Feuer legen.
Ohnehin kann niemand die Versehentlichkeit eines Atomkriegs ausschließen.

Auch darum ist der Atomwaffenverbotsvertrag der 122 Staaten vom 7.7.2017 ein Meilenstein gegen die moralische Konterrevolution der Atomwaffenmächte und deren Trittbrettfahrer.

Markus S. Rabanus
Friedensforschung.de , Berlin 2017-08-07

02 August 2017

Parteispenden-Reform erforderlich

1. Firmensspenden und institutionelle Spenden verbieten, denn sie sollen ihre Beschäftigten ordentlich bezahlen und auf Gewinne Steuern zahlen.

2. Private Spenden und Parteimitgliedsbeiträge auf 1.200 € pro Jahr begrenzen, denn sonst verzerren solche Gelder zu sehr den demokratischen Wettbewerb.

Wer mehr für das Gemeinwohl leisten kann und mag, soll an die Staatskasse spenden oder an gemeinnützige Organisationen, die nicht an Wahlen teilnehmen.

Warum wird diese Forderung nicht wenigstens von der SPD geteilt, obgleich sie stets weniger Unternehmensspenden bekam als die CDU/CSU ? Vermutung: Opportunismus, weil ihr das "Schnelle Zubrot" wichtiger ist als die staatliche mit Wahlen verdiente Parteienfinanzierung.

Zum heutigen "Diesel-Gipfel"

Wenn "Nachrüstung" beschlossen wird, dann bitte nicht bloß hinsichtlich der gefälschten Abgaswerte, sondern Einbau von Leistungsbegrenzern.
Aber keine Partei mag es sich mit den "Diesel-Wählern" verscherzen.

21 Juli 2017

Bayerns "Gefährder-Gesetz"

@Bundesregierung, was soll eigentlich werden mit dem neuen bayrischen "Gefährder-Gesetz", wonach unbefristet eingesperrt werden kann, ohne dass irgendwo strafgesetzlich geregelt wäre, was ein "Gefährder" überhaupt ist?

Mit diesem Gesetz macht uns Seehofer den Erdogan - und juristisch betrachtet sogar schlimmer, weil der "Gefährder"-Vorwurf nebulöser ist als es ein "Terrorismus"-Vorwurf sein kann.

Das kann/darf keinen Bestand haben. Die Bundesregierung müsste ein Streitverfahren gegen das Bundesland Freistaat Bayern anstrengen.

Vorschlag zum Tempelberg-Konflikt

Die Situation wäre vielleicht zu entspannen, wenn sich Netanjahu und Abbas auf gemischte Zugangskontrollen zum Plateau einigen würden.

Hintergrund: Seit dem Attentat auf die israelische Zugangskontrolle, bei dem zwei israelische Beamte und drei Araber zu Tode kamen, durften jüngere als 50 Jahre alte Männer nicht mehr passieren.

Abbas hatte das Attentat im Telefonat mit Netanjahu bedauert, aber die Zugangseinschränkung kritisier. Der Großmufti von Jerusalem wurde unterdessen verhaftet, mutmaßlich aus Gründen, die heutigen Proteste provoziert zu haben, bei denen es jetzt seit Stunden zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt.

Dass unter feindseligen Bedingungen überhaupt Zugangskontrollen erforderlich sind, sollte unstrittig sein, so verirrend der Konflikt um religiöse Stätten auch sein mag. 

20 Juli 2017

Friedenspreis.de 2017 für die 122 Staaten des Atomwaffenverbotsvertrags

Wirklicher DANK gebührt Österreich, Brasilien, Mexiko und insgesamt 122 Staaten, die sich gegen die Widerstände der Atomwaffenmächte an die Arbeit machten und auf einen Atomwaffenverbotsvertrag einigten, wie er von den Atommächten mit Artikel 6 des Atomwaffensperrvetrags seit nunmehr 47 Jahren geschuldet wird.

Es ist sehr zu hoffen, dass vor allem das Nobelpreiskomitee und alle Friedenspreise in solcher Wertschätzung für diese wichtige Staaten-Initiative überstimmen und es durch Preisverleihung zum Ausdruck bringen.

Vertragstext und Hintergrund-Informationen u.a. auf der Website www.Atomwaffenverbot.de der Initiative-Dialog, auf der Website der www.ippnw.de

19 Juli 2017

Zur Verhaftung von Peter Steudtner in der Türkei

Proteste nutzen nichts, Empörung nutzt nichts - und Wut ist blöde.

Wenn sich die Terrorismus-Vorwürfe gegen den Inhaftierten nicht in Bälde erweisen, dann muss die Bundesregierung die internationale Gerichtsbarkeit einschalten.

Will sie das nicht, so müsste sie öffentlich erklären, dass Reisen und Unternehmungen in die Türkei ein persönliches Risiko darstellen, für das sich die Bundesregierung nicht in die Pflicht nehmen lässt.

Solche Erklärung hielte ich für legitim, denn es kann für die Bundesregierung unzumutbar sein, die Streitigkeiten auf anderen Feldern deutsch-türkischer Beziehungen auszutragen, wenngleich auch handels- und bündnispolitische Konsequenzen in Betracht zu ziehen sind.

Ob die Ankündigung ausbleibender Fürsorge verfassungskonform wäre, bedürfte eines Klärungsantrags beim Bundesverfassungsgericht.

Gegen den Strom schwimmen?

Öfter mal gegen den Strom zu schwimmen - hält fit.

14 Juli 2017

NRW: CDU-FDP-Koalition schadet dem staatlichen Gewaltmonopol

Eine Klatsche für meinesgleichen, die sich sowohl innen- wie außenpolitisch zum das Recht gebundene Gewaltmonopol bekennen.
Die schwarz-gelbe Koalitionsregierung will die soeben erst eingeführte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wieder abschaffen.
Offenbar ist den Herrschaften nicht bewusst, dass die Legitimität und Akzeptanz des Staatlichen Gewaltmonopols davon abhängig ist, dass es gesetzeskonform ausgeübt wird, folglich auch möglich sein muss, gegen vermummte Polizeibeamte juristisch vorgehen zu können, die in ihrer Amtsausübung gegen Gesetze verstoßen.

01 Juli 2017

Zur Herero-Völkermordsklage gegen Deutschland

Es kann zwar keine "historische Gerechtigkeit" geben, auch keine "Wiedergutmachung", aber ich halte es für richtig, wenn sich Deutschland solcher Verbrechen nicht bloß mit krokodilstränigen Sonntagsreden bekennt, sondern auch zum Zusammenhang von historischer Schuld und Entwicklungshilfeverpflichtung.

30 Juni 2017

Bundestag ermöglicht Homosexuellen die Ehe-Schließung

Gegen die Stimmen der Bundeskanzlerin und ca. 2/3 der Unionsabgeordneten wurde mit großer Parlamentsmehrheit das Ehe-Recht für homosexuelle Paare bewilligt.
Die vorherige Debatte wiederholte sich in jahrzehntelangen Stereotypen. Viele Homosexuelle werden sich jedenfalls freuen, während bislang verheiratete Reform-Gegner vielleicht sogar schon in den heutigen Nachmittagsstunden feststellten, dass die Reform keinerlei Auswirkungen auf heterosexuelles Ehe-Glück haben muss ;-)

08 Juni 2017

Libyen heute

Mitunter ist eine schlechte Ordnung besser als keine.

23 Mai 2017

Größter Waffendeal der Menschheitsgeschichte und Hetze gegen den Iran

Es ist bitter, dass Trump den Iranern kein Stück Respekt zollt, denn es war durchaus zu befürchten, dass die iranische Präsidentschaftswahl das Land wieder weiter zurückwirft.

Der iranische Präsident hat zwar vergleichsweise wenig Macht, die Verhältnisse im Land grundlegend in eine Richtung zu reformieren, wenn diese Richtung dem Gewirr aus "Geistlichem Oberhaupt", "Wächterrat". "Expertenrat" usw. missfällt, aber Rouhanis Wahlkampf war schon beachtlich, wie deutlich er sich gegen religiösen Fanatismus und für die Öffnung zum Westen aussprach.
Darf Besserung der Beziehungen unwichtig sein?

Aktueller Hauptgrund für solche Ignoranz scheint mir: Die Dimension Trumps 110-Mrd.$-Waffengeschäfts mit dem im Vergleich zum Iran menschenrechtlich weit rückständigeren Saudi Arabien bedarf politischer Rechtfertigung per wüstem Feindbild.

28 April 2017

Trump verzichtet auf Mauerbau

+ Weil gegen seinen Haushalt gemauert wird = gut so. +

Im Wahlkampf hatte Trump seinen naiven Fans versprochen, die Grenzmauer zu Mexiko werde von Mexiko bezahlt. - Na, daraus wurde nüscht.

Und da die US-Staatseinnahmen erneut nicht die geplanten Staatsausgaben decken, kann parlamentarischerseits dem Präsidenten der Geldhahn abgedreht werden.
In Folge dessen wäre kein Geld da, um in den Bundesbehörden Gehälter und Rechnungen zu bezahlen.

Darum muss sich Trump jetzt eine Menge einfallen lassen, mit welchen Einsparungen und Sprüchen er den parlamentarischen Segen bekommt.

Besonders pikant an seinen Vorstellungen zur Haushaltspolitik, dass er soeben erst drastische Steuersenkungen für Unternehmen dekretierte.

26 April 2017

Netanjahu-Gabriel-Eklat als diplomatisches Problem

Historiker und Publizist Prof. Michael Wolffsohn sieht Gabriel in der Verantwortung, die Meetingabsage Netanjahus provoziert zu haben.
- Das ist in Betracht zu ziehen. -

Gabriels Besuchsprogramm sei mit einem Deutschlandbesuch Trumps vergleichbar, bei dem Trump nicht nur Merkel, sondern auch die AfD treffen wolle.

Dieser Vergleich kam zwar auch mir in den Sinn, aber etwas schräg, denn Gabriel ist nicht Regierungschef. Und mit anderem Resultat, denn die so oft von Trump beschimpfte Merkel hätte wegen eines AfD-Seitensprungs kein Trump-Meeting abgesagt. Selbst dann nicht, wenn Trump eher Merkel wie einen Seitensprung behandelt. - Und nichts platzen zu lassen, wäre auch richtig so.

Ist das deutsch-israelische Verhältnis durch diesen Eklat beschädigt?

Meines Erachtens "Ja", denn bislang hatte man sich israelischerseits Meinungsverschiedenheiten gefallen lassen, wenngleich die Israelvergrößerer oft sehr harsch und innenpolitisch umstritten die Brüsseler Siedlungskritik als einseitig und gar als antisemitisch verurteilte.

Nichts von solchem Konflikt schlug jedoch auf bspw. die U-Boot-Geschäfte durch - sie wurden gerne geliefert und gerne genommen.
Daran wird sich auch künftig nichts ändern.

Was sich jedoch für Trumps Amtszeit verstetigen dürfte, ist die Schnörkellosigkeit, die sich ein Netanjahu undiplomatsch nunmehr leisten kann. Zzgl. "Siedlungsbau" und Vernichtung der Zweistaaten-Lösung.

Nebenbei: Wolffsohn meint in seinen Büchern, dass der eigentliche Palästinenserstaat ohnehin besser Jordanien sei bzw. werde.
Er begrüße da nichts, analysiere nur, aber so sei es eben, weil "Topf zum Deckel" das Beste. - Gewiss, Netanjahu würde ihm zustimmen.
Jordaniens König und Abbas wohl eher nicht. Aber auch Historiker gucken halt nicht immer nur zurück, haben Vorstellungen von Zukunft. - Besser allerdings nach Maßgabe des Völkerrechts.

Wie weiter? Steinmeier wird als Bundespräsident demnächst Netanjahu besuchen - und "Schwamm drüber".

Gibt es Alternativen? - Ich würde sagen: "Gibt es."

Der dt. Bundespräsident sollte nicht den stellvertretenden Außenminister spielen, zumal mir sein Amt der Weisheit eigentlich nur Armutszeugnis für uns alle ist.

Wenn Netanjahu unseren Außenminister nicht mag, dessen Fan auch ich nicht bin, aber er ist es nun'mal und wird so wenig in Tel Aviv gewählt wie Netanjahu im Gaza-Streifen, dann hätte sich Netanjahu damit abzufinden, wie sich auch Gabriel mit Netanjahu abfindet.

Alles andere wäre Murks. Und den hätte dann Netanjahu zu verantworten.

Andererseits lernten wir es aus Erdogans Wahlkampf in Deutschland, wäre es durchaus vertretbar, "Staatsgästen" bestimmte Dinge zu untersagen.
- Insofern hätte Wolffsohn im ersten Punkte recht. -
Dann kann sich Herr Gabriel mit den Oppositionellen eben tatsächlich nur anderswo oder erst als Privat-Tourist wieder treffen.

Also beschauen wir uns den Eklat mal aus allerlei Richtungen als das, was es ist, ein diplomatisches Problem - und mühen uns um Lehren daraus. Das führt zu Gelassenheit, die zumeist ohnehin besser ist als Aufgeregtheit.

25 April 2017

Kopftuchverbot? Islamgesetz? Nee, aber ...

In öffentlichen Ämtern sind Bedienstete nicht bloß sich selbst verantwortlich, sondern auch denen sie Dienste leisten. Deshalb dürfen Vorschriften sein, die den überwiegenden, gesellschaftlichen Erwartungen genügen, z.B. bishin zu Uniformvorschriften, z.B. "Burkaverbot bei der Feuerwehr", es sei denn, neuartige Burka-Materialien und Schnitte wären erweislich geeigneter.

Wäre alles beliebig, so dürften uns ebenso Beamte mit Rocker-Kutte kommen oder als Nudisten im Nackedei die polizeiliche Blutprobe nehmen, weil sie ihre Aufmachung für ihre ideologische Haut halten und vom Grundgesetz geschützt.
Das würde nicht bloß meiner Mutter missfallen, während mich die Vorstellung zumindest amüsiert.

Aber ich verwahre mich gegen meine Mama ;-) und religiöse Fanatiker, wenn sie glauben, sie dürften ihre Überzeugungen ernster nehmen als ich ihnen gegenüber meine Überzeugungen,
zumal jede Überzeugungstiefe weit weniger oberflächlich ist als sich in Bekleidungen ausdrücken lässt, wie jeder weiß, dass nicht hinter jedem weißen Kragen auch reines Gewissen ist, wie auch nicht unter jed' Hut, Kippa, Turban, Schleier oder Fahrradhelm bei Ampelrot.

Im Unterschied zum öffentlichen Dienst dürfte hingegen ich als freier Unternehmer sehr wohl auch im Tigerfell oder Taucheranzug rumlaufen, denn es wäre einzig meine Privatsache und mein persönliches Risiko, wenn mir Mandanten und Kunden weglaufen.

Wäre ich hingegen Richter, so wäre Bekleidungsgebot, denn Angeklagte dürfen sich ihren Richter nicht aussuchen, sollen sich dann aber auch nicht gefallen lassen müssen, dass ihnen jemand mit Dornen- oder Kaiserkrone Urteil spricht, sondern nach bestem Gewissen "im Namen des Volkes" und dessen Autorität - tunlichst unbeschadet seitens Sonderlichkeiten in der Person des Richters.

Und trotzdem ist dieser Richter nun auch ein Beispiel dafür, dass es "anders geht", denn auch hierzulande wechselten die Standards und weil es sich in anderen Ländern bewährt, dass eine Richterin mit Kopftuch nicht schlechter wäre.

Aber die Rücksichtnahme auf Mehrheiten ist nicht bloß Schwäche, sondern Stärke, wie allerdings auch umgekehrt. - Also Reformen dürfen sein.

Keine Freiheit ist grenzenlos. Sondern die Grenzen verschieblich. Und möglichst demokratisch von breiterem Willen getragen.
Dafür kann man plädieren, aber wer es erzwingen will - und sei es gerichtlich oder mit knappen, parlamentarischen Mehrheiten, tut der Freiheit nur selten Gefallen, sondern stresst den gesellschaftlichen Frieden.

Und andersherum sollte keine religiöse Interpretation so gnadenlos sein, ihre Anhänger in Bekleidungsgebote zum Missfallen anderer aufzufordern.

Mag sein, dass ich irre und es Paradiese gibt, in denen allen Menschen alles erlaubt ist und obendrein von allen anderen begrüßt. Aber in Gesellschaften unseres Planeten bewährt sich die Rücksichtnahme und Selbstbescheidung allemal besser als die bloße Selbstgerechtigkeit, auch wenn sich die Selbstgerechtigkeit als religiöse Demut versteht, aber dann geht eben auch nicht jeder Job für jeden - und man ertrage seine Überzeugung als Schicksal. Wobei sich immer lohnt, den Rest der Menschheit nicht für bekloppt zu halten, sondern auch eigene Überzeugungen zu hinterfragen.

So, das war nun wirklich kein Plädoyer gegen Kopftücher und Taucherbrillen, sondern Plädoyer gegen allzu eifrige Streiter, was alles Freiheit oder gar wichtiger als gesellschaftlicher Frieden sei.

LG