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29 März 2011

Stiftung Warentest: Viele Bankkunden sind unfreiwillige Atom-Unterstützer

Atomkraftgegner unterstützen möglicherweise die Atomindustrie, ohne es zu ahnen. Schon wenn sie bei einer bestimmten Bank nur ihr Girokonto oder ein Tagesgeldkonto haben, helfen sie unfreiwillig den Atomkraftwerksbetreibern, wenn diese beispielsweise über die Bank Kredite in Anspruch nehmen. Auch zahlreiche Investmentfonds legen in Aktien oder Anleihen bekannter Energieversorger wie Eon oder RWE an, die ihre Kunden mit Atomstrom beliefern. Aber es gibt Alternativen, schreibt das Verbrauchermagazin Finanztest auf seiner Website test.de.

Wer nicht will, dass sein Geld in die Atomwirtschaft fließt, kann in Aktien- und Rentenfonds investieren, die die gesamte Branche ausschließen. 7 von 24 ethisch-ökologisch ausgerichteten Fonds verzichten nach einer Finanztest-Untersuchung auf entsprechende Investments, und 8 verzichten zumindest teilweise auf Unternehmen, die in der oder für die Atomkraftbranche tätig sind. Unter den sechs Rentenfonds fand Finanztest nur einen, der diese Branche vollständig ausschließt.

Die Meinungen über Atomstrom gehen dabei bei den Geldinstituten ebenso auseinander wie bei der Bevölkerung. Manche halten Atomstrom für klimafreundlich, für andere wiederum beginnen die Schäden an der Natur beim Uran-Abbau und setzen sich fort in den Gefahren durch den Betrieb und auch die Endlagerung.

Für alle, die ihr Geld anlegen wollen, ohne dass die Atomindustrie davon profitiert, bleibt der Gang zu Öko- und Ethikbanken und ein kritischer Blick in die eigene Geldanlage.

Mehr Informationen zum Thema im Buch „Grüne Geldanlage“ (16,90 €, zu bestellen über www.test.de/shop und im Buchhandel erhältlich).

01 Juli 2009

LG Hannover: AWD ist nicht "unabhängig"

Für Vermögensverwaltungen und tatsächlich freie Finanzberater war es schon immer ein Ärgernis, wenn im Wettbewerb einige Unternehmen für sich "Unabhängigkeit" in Anspruch nahmen, die den umworbenen Kunden gegenüber ihre "strategischen Kooperationen" nicht als Interessenkonflikt eingestehen.

In Anbetracht der Unsummen, die solche Unternehmen in ihre falschen Werbeaussagen investieren, lässt sich das Prozessrisiko einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs erahnen - und eigentlich wären die Aufsichtsbehörden zu effektivem Einschreiten mit Signalwirkung verpflichtet.

Nun entschloss sich doch noch ein Wettbewerber zur Klage und mit Erfolg: Das Landgericht Hannover gab der klagenden DVAG recht und urteilte, dass AWD nicht mehr mit dem Begriff "Unabhängigkeit" werben darf.

Ob sich AWD geschlagen gibt oder Rechtsmittel einlegt, ist zwar noch offen, aber wenn das Urteil gut begründet ist und aus dem Streit nicht zum "Geschäft" zwischen den Kontrahenten wird, dürfte das Präjudiz bestätigt werden.
Für die erforderliche Signalwirkung wäre es sogar gut, wenn es in der Gerichtshierarchie wenigstens noch eine Etage höher ginge

Markus Rabanus >> Diskussion

29 Juni 2009

Finanzhai Madoff zu 150 Jahren Haft verurteilt

Der ehemalige Finanzmakler und Vorsitzender des US-Technologiebörse NASDAQ, Bernard Lawrence „Bernie“ Madoff, war im Winter vergangenen Jahres unter dem Vorwurf des Betrugs festgenommen und gegen eine 10-Mio-Dollar-Kaution freigelassen worden. Im Prozess erklärte sich Madoff vollumfänglich geständig und wurde am 29.06.2009 für den Betrugsschaden von geschätzt 65 Mrd. Dollar zulasten vieler Privatpersonen und Institutionen zu irrsinnigen "150 Jahren Haft" verurteilt. In Deutschland ergeht es Betrügern und Veruntreuern mit einer Höchststrafe von 10 Jahren deutlich besser, wenn überhaupt bestraft wird, zumal es "systemisch" werden könnte. - Betroffenen und Beobachtern lässt es sich nur selten recht machen, je einschneidender die Fälle sind.

Markus Rabanus >> Diskussion

06 Oktober 2008

Regierung bürgt mit 35 Mrd. Euro gegen die Panik?

Es geht um die Katze im Sack. Gefräßiger als das verkündete "Rettungspaket". Vielleicht war es gar nicht geschnürt, sondern sollte nur die Börsenwoche in den Samstag retten, ohne dass ein "Schwarzer Montag" folgt. Der späte Sonntag bescherte ein neues "Rettungspaket": Der Steuerzahler haftet jetzt mit 35 Mrd. Euro für ein Risiko, das er nicht kennt, um ein anderes Risiko zu vermeiden, das er ebenfalls nicht kennt, welches aber größer sei.
Da der Steuerzahler in beiden Fällen haften würde, kann er folglich kaum fordern, etwas für seine Bürgschaft zu bekommen, wie es gewöhnlich wäre.
Ob das gut geht? Bis zur nächsten bitteren Wahrheit, die hochwahrscheinlich längst in den Startlöchern steht. Nur sollen/dürfen die Bürger ihre Woche nicht an den Bankschaltern starten, denn zu rasch wären die knappen Kassen leer. Also musste ein Versprechen her - und die um unsere Psyche besorgten ARD-Tagesthemen titeln:

"Staat garantiert für private Spareinlagen" - Jedermann versteht gern, was er hören will, aber versprochen haben Merkel und Steinbrück nur, dass sie sich mühen werden.
Doch wenn es tatsächlich "garantiert" worden wäre, dann fragt sich, wer der "Staat" ohne den Steuerzahler ist?
Also soll der Steuerzahler dann noch zusätzlich bürgen für die Spareinlagen von Ackermännern? Gewaltige Sparkonten müssten das sein, denn wer so viel arbeitet wie solche, die 5.000 Euro pro Stunde verdienen, kann kaum noch die Kraft und Zeit haben, das Verdiente auszugeben - aber vielleicht auf die Kaimaninseln zu transferieren. Merkel und Steinbrück versprachen nun endlich auch "Haftung": Ausreiseverbot für die Börsenhaie? Und China würde sich mit Asylanträgen aus der Hochfinanz brüsten.

So weit ist es nicht. Im Moment gilt es, gedämpften Optimismus zu verbreiten: "Das Rettungspaket steht! Der Staat garantiert die Sparanlagen!" Damit nicht genug an Gönnerlaune, denn man einigte sich auch eine "Kindergelderhöhung!" - Wir scheinen im Geld zu schwimmen. Und notfalls druckt man es nach, denn die EU will den Stabilitätspakt aufweichen, auf dem Oktoberfest der G8 werden sie sich darin bestärken.

Im Osten ging die Sonne auf. Und mit ihr die Börse in Tokio. Der Nikkei ist auf Talfahrt. Die japanische Zentralbank schießt den 14. Handelstag in Folge Milliarden in den Geldmarkt, aber die Banken leihen einander kein Geld, trauen einander und auch den "Rettungspaketen" nicht.

"Die Hoffnung stirbt zuletzt", heißt ein Spruch, der den Dümmeren gilt, aber die Dummen hinterfragen ja nichts, während die Klügeren längst wissen, handeln oder verweigern, weshalb die entscheidende Frage ist, ob sozial oder rücksichtslos, ob statthaft oder strafbar. Das hätte die Politik zu regeln. Zugunsten der Schwächeren, wenn überhaupt der Stärkeren.

-markus rabanus- >> Diskussion

04 Oktober 2008

Datenklau-GAU bei der Telekom: 17 Mio. Kunden betroffen

SEIT 2006 VERSCHWIEGEN

Mehr als 17 Mio. Kundenstammdaten der Sparte T-Mobile inklusive Bankverbindungen und Passworte wurden gestohlen.

Die Telekom erstattete zwar noch im 2006 Strafanzeige, aber habe die Kunden nicht informiert, weil: "Recherchen im Internet und in Datenbörsen ergaben über Monate keine Anhaltspunkte, dass die Daten im Schwarzmarkt weitergegeben oder angeboten wurden. Deshalb ging der Konzern davon aus, dass keine Weitergabe der Daten erfolgte" - so meint ein Telekom-Sprecher laut ARD-Tagesschau.
Geschädigte habe es nicht gegeben. Ja, weiß man das, wenn man nicht weiß, wo Daten abhanden kamen? "Unerklärlich", so wird der Geschädigte denken - und die Banken werden ihn fragen: "Wer saß an Ihrem PC? Wie alt war Ihr Passwort? Wie frisch ist Ihre Antispyware?"
Die Internetkriminalität ist die beste Rückversicherung für diejenigen, die mit den Verbraucherdaten schlampen und nicht haften wollen.

Vor wenigen Tagen beteuerte Telekom-Vorstandschef René Obermann anlässlich der Bespitzelungsaffäre: "Unsere Kundendaten sind sicher" - So zynisch der Anlass, so offenkundiger Blödsinn die Beteuerung. Der Datenklau-GAU bei der Telekom wurde zwei Jahre lang verschwiegen. Allein darauf kann sich der Verbraucher verlassen, dass die Konzerne ihr Image bewachen. Es braucht für solche Fälle eine strafrechtlich bewehrte Offenbarungspflicht, sonst bleibt der Umgang lässig.

-markus rabanus- >> Diskussion

24 September 2008

Weltwirtschaftlicher Wahnsinn: Fleischexport-Ziele

Während die Bundesregierung in ihren allgemeinen Verlautbarungen den Anschein erweckt, als sei sie in Fragen Ressourcen- und Energiesparsamkeit sowie im Klimaschutz führend, finden sich in der Zielgruppenpropaganda Statements, die mit harten Fakten das Gegenteil dokumentieren.
Z.B. die nachstehende Presseerklärung aus dem Landwirtschaftsministerium, die den Fleischproduzenten Freude macht, als dürfe es darum gehen, dass China seine Essgewohnheiten hin zu mehr Fleischkonsum ändere, obwohl dadurch ein Vielfaches an Energie gegenüber pflanzlicher Nahrung verbraten wird und über den kurzfristigen Profit hinaus kein einziges Argument für solche Entwicklung spricht.

Dokumentation:

Pressemitteilung Nr. 144 Ausgabedatum 24. September 2008

Müller: Deutsche Fleischexporte legen über 25 Prozent zu

"Der Boom bei den deutschen Fleischexporten ist weiterhin ungebrochen. Die Branche konnte ihre Ausfuhren im ersten Halbjahr 2008 dem Werte nach um 25,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf nunmehr 3,35 Milliarden Euro steigern.
Knapp zwei Milliarden Euro hat Schweinefleisch dazu beigetragen. Der Export bleibt damit Wachstumsträger für Schweinehalter und Fleischindustrie", sagte der Exportbeauftragte und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Dr. Gerd Müller, heute beim Schweinehandelstag 2008 im niedersächsischen Garrel. "Im Gegensatz zur stagnierenden Inlandsnachfrage finden wir auf den weltweiten Absatzmärkten ein dynamisches Wachstum der Nachfrage nach Fleisch. Ich bin zuversichtlich, dass die deutsche Fleischwirtschaft auch künftig die sich bietenden weltweiten Absatzchancen aktiv zu nutzen weiß", so Dr. Müller.

Mit knapp 6 Milliarden Euro Umsatz spielt der Export für die Wertschöpfung in der Fleischwirtschaft eine wesentliche Rolle. Der Parlamentarische Staatssekretär Müller erklärte weiter, dass sich die vor kurzem erreichten Marktöffnungen für deutsches Schweinefleisch in Südafrika und Japan sehr positiv auswirken würden. So konnten bis Juli 2008 bereits über 850 Tonnen deutsches Schweinefleisch nach Südafrika und circa 120 Tonnen nach Japan exportiert werden. Müller betonte, dass die vor drei Wochen erfolgte Unterzeichnung des Veterinärabkommens mit China für die deutsche Fleischwirtschaft ein Meilenstein sei. In China wird eine Nachfragesteigerung nach Schweinefleisch bis 2015 von plus 17 Millionen Tonnen erwartet. Der chinesische Pro-Kopf-Verbrauch wird in den nächsten 10 Jahren um über 10 kg steigen. Als mittelfristiges Ziel nannte Müller die Marktöffnung Südkoreas, da das Land für die deutsche Schweinefleischbranche ein interessantes Preisniveau bietet.

Die im Mai dieses Jahres durch Staatssekretär Müller in Seoul begonnenen Verhandlungen sollen im November fortgesetzt werden.

  • Diskussion
  • 21 Dezember 2007

    Künftig mehr Transparenz im Versicherungswesen

    Presseerklärung - Berlin, 21. Dezember 2007

    Die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) ist heute im Bundesgesetzgesetzblatt verkündet worden. Sie beruht auf § 7 des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und bestimmt, welche Informationen den Versicherungsnehmern vor dem Vertragsschluss und während der Laufzeit des Vertrages übermittelt werden müssen. Erstmals ist auch eine Regelung zur Kostenangabe vorgesehen.

    „Künftig soll jeder Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages wissen, was ihn die angebotene Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung kostet. Ab 1. Juli 2008 müssen die Versicherer in Euro und Cent angeben, welche Kosten sie in die Prämie eingerechnet haben. Vermittler und Vertrieb kosten Geld, und ein guter Versicherungsvermittler hat auch das Recht auf eine anständige Bezahlung. Allerdings muss der Kunde wissen, wofür er sein Geld ausgibt. Wir wollen mündige Verbraucher, die umfassend informiert werden, bevor sie Verträge abschließen“, sagte Bundesjustizministerin Zypries.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2006 eine weitergehende Kostentransparenz gefordert: „Bleiben den Versicherungsnehmern Art und Höhe der zu verrechnenden Abschlusskosten und der Verrechnungsmodus unbekannt, ist ihnen eine eigen bestimmte Entscheidung darüber unmöglich, ob sie einen Vertrag zu den konkreten Konditionen abschließen wollen.“ Die Entscheidung bezieht sich auf die Lebensversicherung. Die Aussage hat aber darüber hinaus Bedeutung.

    Die Neuregelung zur Kostenangabe liegt ganz auf der Linie anderer Vorschriften und Gerichtsentscheidungen zur Verbesserung der Transparenz bei Finanzdienstleistungen. So verpflichtet bereits die europäische Finanzmarktrichtlinie zu mehr Information über Gebühren, Provisionen, Entgelte und Auslagen bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapieren. Das am 1. November 2007 in Kraft getretene Umsetzungsgesetz zu dieser Richtlinie sieht den europäischen Vorgaben entsprechend vor, dass beispielsweise Provisionen in jedem Fall separat anzugeben sind (§ 31 Wertpapierhandelsgesetz). Bereits im Dezember 2006 hatte der Bundesgerichtshof zum Wertpapiergeschäft der Banken entschieden, dass der Kunde über Rückvergütungen zugunsten der Banken aufgeklärt werden muss, damit er beurteilen kann, ob eine Anlageempfehlung möglicherweise auch im Interesse der vermittelnden Bank erfolgt. Die VVG-InfoV fügt sich in diese Tendenz zu mehr Kostentransparenz ein und kann damit Signalwirkung auch für andere Bereiche des Versicherungswesens wie beispielsweise die Riester-Rente haben.

    Für eine verbesserte Information der Verbraucher sorgt auch ein „Produktinformationsblatt“, das ab 1. Juli 2008 für alle Neuverträge verbindlich vorgeschrieben wird. Die Versicherungsnehmer erhalten künftig vor jedem Vertragsschluss ein Merkblatt, das sie in besonders übersichtlicher und verständlicher Weise über die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages besonders wichtigen Umstände informiert.

    „Versicherungsbedingungen sind oft unübersichtlich und schwer verständlich. Mit dem Produktinformationsblatt können sich die Verbraucher schnell und zielgerichtet einen Überblick über ihren Vertrag verschaffen“, erläuterte Brigitte Zypries.

    Die Verordnung enthält weiterhin zahlreiche Informationspflichten, die seit langem geltendes Recht sind, bislang aber in unterschiedlichen Gesetzen geregelt waren. Die jetzt vorgenommene Zusammenfassung in einer Verordnung dient der Vereinheitlichung und trägt damit auch dazu bei, dem Rechtssuchenden die Orientierung zu erleichtern.

    Die Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft, mit Übergangfristen bis zum 30. Juni 2008. Die Regelungen zur Kostenangabe und zum Produktinformationsblatt treten am 1. Juli 2008 in Kraft.

    Weitere Informationen zur Verordnung und zum VVG haben wir für Sie unter www.bmj.de/vvg zusammengestellt.

  • Versicherungsrecht
  • 07 September 2006

    Gammelfleisch-Händler beging Selbstmord

    München (Deutschland), 07.09.2006 – Der Fleischgroßhändler, der den sogenannten „Gammelfleisch-Skandal“ ausgelöst hat, beging am Mittwochmorgen Selbstmord. Der 74-Jährige erhängte sich an einem Treppengeländer seines Wohnhauses. Er wurde von seiner Frau gefunden, nachdem er am frühen Morgen nicht aus einem Fitnessraum im Keller zurückgekehrt war. Nach Angaben des Leiters der Sonderkommission „Kühlhaus“ habe der Mann gegenüber seiner Familie mehrmals angedeutet, dass ihm der Druck sehr zusetze. Hinweise auf ein Fremdverschulden seien nicht vorhanden. +wikinews+

    14 Dezember 2005

    Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert

    Unrecht Gut gedeihet nicht: Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert
    Presseerklärung - Berlin, 14. Dezember 2005

    Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten beschlossen.
    „Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen. Kriminelle Gewinne müssen deshalb wirksam abgeschöpft und vorrangig den Opfern zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis hat in diesem Bereich in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht und damit einen wichtigen Beitrag insbesondere auch zur Bekämpfung der durch Gewinnstreben gekennzeichneten Organisierten Kriminalität geleistet. Mit dem Gesetzentwurf werden wir die Instrumentarien weiter verbessern. Das kommt den Opfern zu Gute und dient einer effektiven Strafrechtspflege“, sagte Zypries.

    Kernstück des Entwurfs ist ein Auffangrechtserwerb des Staates: Nach geltendem Recht kann nicht in allen Fällen verhindert werden, dass kriminelle Gewinne wieder an den Täter zurückfallen. Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche nicht, müssen die Vermögenswerte, die durch die Straftat erlangt und im Strafverfahren vorläufig sichergestellt wurden, grundsätzlich wieder an den Täter heraus gegeben werden. Dies ist unbefriedigend. Der Gesetzentwurf schafft in diesen Fällen Abhilfe, indem er ein Verfahren für einen späteren Auffangrechtserwerb des Staates bereitstellt, wenn die Opfer ihre Ansprüche nicht binnen drei Jahren nach der Verurteilung des Täters geltend machen.

    Beispiele:

    • Ein Täter betrügt zahlreiche Personen um geringe Geldbeträge, zum Beispiel durch den verschleierten Verkauf minderwertigen Fleisches. Er erzielt dadurch einen beträchtlichen Gewinn, der von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Geschädigten sichergestellt wird. Die Geschädigten sehen im Hinblick auf ihren jeweils relativ geringen Schaden davon ab, gegen den Betrüger gerichtlich vorzugehen und einen Titel zu erwirken.

    • Der Betrüger hat jeweils große Schadenssummen "ergaunert", etwa durch falsche Angaben über Kapitalanlagen. Die Geschädigten machen ihre Ansprüche aber nicht geltend, weil es sich bei dem von ihnen eingesetzten Vermögen jeweils um "Schwarzgeld" (unversteuerte Einnahmen) handelte.

    Lösung:
    Geltendes Recht: Weil die Ersatzansprüche der Geschädigten Vorrang haben, kann das betrügerisch erlangte Vermögen jeweils nicht zugunsten des Staates für verfallen erklärt werden. Konsequenz: Das sichergestellte Vermögen muss dem Täter spätestens drei Monaten nach der Verurteilung wieder zurückgegeben werden.

    Künftige Regelung: Die Geschädigten haben drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das sichergestellte Vermögen zu betreiben. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Verurteilung des Täters im Strafverfahren. Unterlassen dies die Geschädigten, so fällt das sichergestellte Vermögen nach Ablauf der drei Jahre an den Staat (sog. Auffangrechtserwerb des Staates).

    Der Entwurf sieht ferner vor, dass die Ansprüche der Opfer grundsätzlich Vorrang gegenüber denen sonstiger Gläubiger des Täters erhalten. Außerdem wird die Information der Opfer verbessert: Sind die Opfer persönlich noch unbekannt, z.B. bei einer groß angelegten Betrugskampagne, kann die Staatsanwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) mitteilen, dass Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen des Beschuldigten ergangen sind. Daneben enthält der Entwurf zahlreiche Detailverbesserungen im Verfahrensrecht, z.B. werden die Zuständigkeiten klarer und praxisnäher ausgestaltet.

    30 November 2005

    www.aktionärsforum.de

    Presseerklärung - Berlin, 30. November 2005

    Am 1. Dezember 2005 tritt die Aktionärsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Dann können Aktionäre im Internet unter den Adressen www.ebundesanzeiger.de und www.unternehmensregister.de sowie www.aktionärsforum.de (sofern der verwendete Browser dies technisch unterstützt) zu einem gemeinsamen aktienrechtlichen Antrag oder zur Ausübung des Stimmrechts in einer Hauptversammlung aufrufen.

    „Das Aktionärsforum ist die konsequente Antwort des Gesellschaftsrechts auf die Veränderungen der Kapitalmärkte: Die Aktien vieler Gesellschaften befinden sich in breiterem Streubesitz als früher. Gleichzeitig stellen wir eine zunehmende Internationalisierung der Anteilseigner fest. Hier bieten die modernen Informationstechnologien neue Möglichkeiten, die Kommunikation zwischen den Aktionären zu erleichtern. Das verbessert die Kontrolle durch die Aktionäre“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

    Mit dem Gesetz zur Unternehmenskontrolle und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), das zum 1. November 2005 in Kraft getreten ist, wurde das Aktionärsforum als eine neuartige elektronische Plattform im Internet geschaffen. Die Bundesministerin der Justiz hat jetzt die dazugehörige Aktionärsforumsverordnung erlassen. Damit kann das Aktionärsforum voll funktionsfähig an den Start gehen. Aktionäre und Aktionärsvereinigungen können sich beim Aktionärsregister registrieren und anschließend Aufrufe an Mitaktionäre platzieren. Sie können dabei Adressen (insbesondere E-Mail-Adressen) angeben, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Eine Begründung für das Aktionärsbegehren darf im Forum nicht angegeben werden. Dazu kann der Aktionär aber auf seine Internetseite verweisen, die eine nähere Begründung enthält. Die betroffenen Gesellschaften können ihrerseits im Aktionärsforum einen Hinweis auf ihre Website platzieren, und dort dem Aufruf entgegentreten oder eine Gegendarstellung abgeben. Das Forum selbst dient nicht zur Auseinandersetzung über Inhalte, sondern ist eine reine elektronische „Pinwand“ um anderen Aktionären die Kontaktaufnahme und anschließende gemeinsame Aktion zu ermöglichen.

    25 November 2005

    Verkauf verdorbener Lebensmittel ist strafbar

    Presseerklärung - Berlin, 24. November 2005

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries weist angesichts der jüngsten Vorkommnisse im Lebensmittelhandel auf die Möglichkeit hin, Verstöße auch strafrechtlich zu ahnden:

    „Das geltende Strafrecht schützt Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend vor kriminellen Machenschaften im Lebensmittelhandel. Regelungslücken gibt es insoweit nicht. Natürlich kann Gesetzgebung allein kriminelles Verhalten nicht unterbinden. Es bedarf auch effektiver Prävention und Kontrolle. Die zuständigen Behörden sind aufgerufen, schnell und umfassend von dem rechtlichen Instrumentarium Gebrauch zu machen, damit die jetzt bekannt gewordenen Vorfälle aufgeklärt und die Verantwortlichen ermittelt werden können,“ sagte Zypries.

    Der Weiterverkauf minderwertiger Ware - wie etwa Schlachtabfälle als lebensmitteltauglich - erfüllt den Tatbestand des Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch), wenn die Käufer durch das Umdeklarieren der Ware getäuscht werden. Gleiches gilt, wenn den Abnehmern ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum vorgespiegelt wird. Wird durch den Verkauf verdorbenen Fleisches die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt, greifen Körperverletzungstatbestände ein (§§ 223 ff. Strafgesetzbuch). Darüber hinaus stellt das neue Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Verstöße gegen verbraucherschützende Rechtsvorschriften mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren unter Strafe (§§ 58, 59 LFGB).

  • Diskussionen
  • 05 März 2005

    Telefonwerbung reglementieren?!

    Samstag, 15.00 Uhr. Das Telefon klingelt. Einladung ins Theater?

    Leider nicht. Stattdessen: "Süddeutsche Klassenlotterie" oder "betriebliche Altersvorsorge, maßgeschneidert", "Trendumfrage", ...

    Ungebetene Inanspruchnahme kontere ich mit dem Hinweis, dass während der gewöhnlichen Geschäftszeiten 85 Euro pro angefangene Stunde berappt werden müssen und in meiner Freizeit das Zehnfache. Zzgl. Mehrwertsteuer, denn der Staat brauche Geld.

    Meist ist es dann schon vorbei mit dem "Lottogewinn" und das Callcenter verleugnet seine Rechnungsadresse, legt auf.

    Trotzdem: die Störung der Privatsphäre bleibt unbestraft und der übernächste "Kunde" wird abgezockt.

    Ein weiteres Problem solcher Telefonwerbung ist die dahinter verborgen kulminierende Ausspähung persönlicher Daten, als der Datenhandel. Wenn ich beispielsweise frage, wie ich auf die Anrufliste gekommen sei, werde ich entweder belogen oder erhalte gar keine Auskunft.

    Solange der Gesetzgeber die Telefongesellschaften nicht verpflichtet, die Telefonkunden besser zu schützen, sollten Angerufene einfach nur antworten: "Streichen Sie meinen Namen von Ihrer Liste, ansonsten verklage ich Sie auf Schadensersatz wegen Ruhestörung." Ende des Telefonats.

    Mehr Erläuterung bedarf es nicht, denn die Anrufer sind sämtliche Argumente gewöhnt und gewöhnt sie zu ignorieren.

    Ich bin dafür, dass solche Telefonwerbung verboten wird, mindestens aber spezielle Rufnummern benutzt werden dürfen, die dem Telefonkunden deren Ausfilterung ermöglichen.

    Es müsste also ein ähnliches Gesetz wie gegen die Dialer auch gegen "Callcenter" geben.

    Technisch sind solche Regeln heute sehr einfach umsetzbar.

    07 Dezember 2004

    Mehr Verbraucherschutz beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen

    Presseerklärung - Berlin, 7. Dezember 2004

    Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen tritt am 8. Dezember 2004 in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher in deutsches Recht um.
    Ab morgen ist besser geschützt, wer Kredite per Post aufnimmt, eine Versicherung oder einen Rentenvertrag im Internet abschließt oder eine Geldanlage per Fax erwirbt. Die Anbieter sind zu umfassender Information verpflichtet. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern steht grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht – wie auch im Versandhandel – zu. „Die neuen Vorschriften stärken das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Finanzgeschäften am Telefon oder per Mausklick“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Anbieter von Finanzdienstleistungen im Fernabsatz können sich nun auf europaweit einheitliche Anforderungen einstellen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Chancen moderner Informationstechnologien wirklich genutzt werden können.“

    Die bisher geltenden Vorschriften über Fernabsatzverträge klammerten nach der „allgemeinen“ Fernabsatzrichtlinie von 1997 Finanzdienstleistungen aus. Die Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und ihre Umsetzung schließen eine Lücke im Verbraucherschutz. In der Praxis stellt sich eine von den neuen Vorschriften erfasste Transaktion ab morgen wie folgt dar:

    Ein Verbraucher will im Internet ein Sparkonto eröffnen. Er erhält vor Vertragsschluss umfassende Informationen vom Anbieter, z. B. zu Ansprechpartnern, Produkt (z. B. Zinssätze, Kündigungsfristen) und Vertragsmodalitäten. Diese Informationen werden dem Verbraucher auch in Textform – mittels Papier oder E-Mail – mitgeteilt. Selbstverständlich gelten sonstige Anforderungen an das Geschäft, bei einer Kontoeröffnung etwa hinsichtlich der Identifizierung, weiter.

    Der Verbraucher kann den Vertrag grundsätzlich binnen zwei Wochen widerrufen. Hat er allerdings nicht alle Informationen ordnungsgemäß erhalten, besteht sein Widerrufsrecht unbegrenzt. Hat der Verbraucher den Widerruf fristgemäß erklärt, wird der Vertrag rückabgewickelt. Wenn der Verbraucher in dem genannten Beispiel bereits Beträge auf das Konto eingezahlt hat, erhält er diese zurück. Sollte ein Verbraucher ein Darlehen aufgenommen haben, muss er den Kreditbetrag zurückzahlen; die zwischenzeitlich angefallenen Kreditzinsen muss er allerdings nur dann bezahlen, wenn er zuvor darauf hingewiesen worden ist.

    Kein Widerrufsrecht hat ein Verbraucher, der etwa Aktien oder andere handelbare Wertpapiere per Telefon oder im Internet gekauft hat. Denn deren Preis unterliegt auf dem Finanzmarkt Schwankungen, die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Das Widerrufsrecht soll den Verbraucher nur vor übereilter Entscheidung schützen, ihm jedoch nicht Gelegenheit zu Spekulationen geben. Der Verbraucher kann den Vertrag auch dann nicht widerrufen, wenn er bereits beiderseitig erfüllt worden ist und der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt hat.

    Sollten Streitigkeiten aus dem Geschäft entstehen, kann der Verbraucher eine Schlichtungsstelle anrufen. Diese wird bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet; einbezogen werden auch die Verbände des Kreditgewerbes, die bisher bei der Schlichtung von Streitigkeiten aus Überweisungen beteiligt waren. Damit wird das aus dem Überweisungsbereich bewährte Streitbeilegungsmodell weiter ausgedehnt.
    Auch wenn Versicherungsverträge im Fernabsatz – z. B. am Telefon oder durch E-Mail – abgeschlossen werden, sind die Informationspflichten zu beachten; dies wird durch Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Bei nicht vollständiger oder fehlerhafter Information kann der Versicherungsnehmer den Vertrag auch nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist widerrufen, sofern er noch keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen hat. Die für das erste Jahr gezahlten Prämien und die auf die Zeit nach dem Widerruf entfallenden Prämien sind dann zurück zu erstatten. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Fernabsatz von Versicherungen erfolgt die außergerichtliche Streitschlichtung durch die Versicherungsombudsmänner.

    Versandkunden tragen Rücksendekosten bei Ware bis 40 Euro
    Das Gesetz ändert auch die bisherige Regelung zu den Rücksendekosten im Versandhandel bei Ausübung des Widerrufsrechts. Nunmehr können den Bestellern die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis die Besteller die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht haben. Eine Belastung mit den Rücksendekosten ist jedoch ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. „Die neue Regelung verhindert, dass einzelne Kunden Ware in großem Stil bestellen, um sie dann postwendend zurückzuschicken“, erläuterte Zypries.