Posts mit dem Label Völkerrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Völkerrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

06 Februar 2008

Zur Brandkatastrophe von Ludwigshafen

Ein Miethaus in Ludwigshafen brannte, neun Menschen tot, 60 Menschen verletzt. Eine Tragödie, wie sie durch Brände heute glücklicherweise AUSNAHME ist.

Ministerpräsident und SPD-Vorsitzender Kurt Beck trifft ein und erklärt, dass keinerlei Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Anschlag auf das von türkischen Familien bewohnte Hausdass gebe.

Als ich ihn hörte, dachte ich: Wie kommt er zu solcher Äußerung? Wenn er danach gefragt worden sein sollte, so hätte er ausschließlich sagen können: "Wir wissen noch nichts."

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft und Polizei selbstverständlich "in alle Richtungen". Das kann bei solchen schweren Geschehen auch überhaupt nicht anders sein. Und ist auch so.

Und mich wundert an diesem Brandfall einiges - und zwar aus Erfahrung mit leider zahlreichen Bränden in eigenen Häusern:

1. Gewöhnlich lässt sich zumindest bei nicht vollständig zerstörten Häusern sehr rasch und leicht feststellen, in welchem Gebäudeteil das Feuer ausbrach.

Wo also brach es in dem Ludwighafener Haus aus? Das ist eine der Brandursachenklärung in aller Regel vorhergehende Klärung, wenn nicht von vornherein feststeht, dass es eine Brandstiftung war.

2. Da das Haus nun nicht gerade in einem abgelegenen Gebirgsdorf liegt und die Bauweise keine sonderliche Löscharbeitsschwierigkeit erkennen lässt, wie es bspw. bei einem brennenden Hoch- oder Hinterhaus der Fall wäre, ist die Opferzahl ungewöhnlich hoch und wäre wiederum nur für Explosionsfälle (z.B. Gas) typisch, nicht aber bei normalen Bränden.

Woran lag das? Späte Brandentdeckung? Wieviel Zeit verstrich zwischen Brandmeldung und Eintreffen der Feuerwehr? Welches Gerät kam in welchem Zeitpunkt zum Einsatz, wenn Kinder aus dem Fenster geworfen wurden, obwohl die Fenster und Balkone für Anleiterung gut erreichbar waren? - Also muss die Ludwigshafener Feuerwehr entweder üben oder erklären, wie es dazu kommen konnte.

Und weil sich die Türkei über bundesdeutsche "Einmischung" in vermeintlich innere Angelegenheiten oft genug aufregt, kommt sie den bundesdeutschen Behörden Retour und fordert eigene Ermittler zur Prüfung eines etwaig ausländerfeindlichen Hintergrundes.

Als Ohnhin-Wenig-Freund von nationalistischen Definitionen "eigener Angelegenheiten" bin ich unbedingt dafür, der Türkei solche Prüfungen umfänglich zu gestatten und zu unterstützen.
Schon rechtlich geht das absolut in Ordnung, zumal wenn die Opfer die türkische Staatsbürgerschaft haben. Dann ist deren Interessenvertretung durch ihren Staat heutzutage völkerrechtlicher Standard.
Aber auch politisch ist es wünschenswert, denn es kann nur gut sein, wenn Routine würde, dass sich Türkei und Deutschland künftig öfter in die Karten gucken. Und zwar als Normalität, wenn es eine Seite möchte und plausibel geltend machen kann. Das wäre "moderne Welt", wie sie sich innerhalb der EU längst bewährt.

Glücklicherweise hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) dieses Mal zu deutsch-türkischen Angelegenheiten einen lichten Moment und stimmte dem türkischen Ersuchen zu. - Freut mich.

-markus rabanus- >> Diskussion

09 Oktober 2007

Türkei greift im Nordirak ein?

Vergangenen Montag beschloss die türkische Regierung militärische Aktionen in den Nordirak gegen die dortigen ca. 3000 PKK-Kämpfer.

Sollte es an einer ausdrücklichen Zustimmung seitens der kurdischen Autonomie-Regierung und der iraktischen Regierung fehlen, so wäre solch ein Grenzübertritt völkerrechtswidrig.

Gleichermaßen völkerrechtswidrig ist allerdings auch, wenn es die kurdische Autonomie-Regierung an Eindämmungsmaßnahmen gegen die PKK fehlen lassen sollte.

Nun könnte man denken "Wo kein Kläger, da auch kein Richter", aber das wäre falsch, denn die gegenseitigen Rechtsverletzungen sind allemal gravierend genug, dass sich der Weltsicherheitsrat einschalten sollte und die Beteiligten zur unverzüglichen Einstellung der Kampfhandlungen aufzufordern hätte.

Der Weltsicherheitsrat müsste darauf hinweisen, dass die Landesverteidigung der Türkei nicht über die türkischen Grenzen hinausgehen darf, wenn es dazu keine Erlaubnis des Nachbarlandes oder des Weltsicherheitsrates gibt.

Der Weltsicherheitsrat müsste die kurdische Autonomieregierung auffordern, die PKK-Stellungen aufzulösen, ansosten bringt sich der Nordirak in eine Situation als Angreifer gegen die Türkei zu gelten, wogegen die Türkei die Erlaubnis zur grenzüberschreitenden Verteidigung bekommen könnte.

Es hat den Anschein, dass die türkische Regierung sich mit der Zustimmung seitens der US-Regierung begnügt. Das reicht aber völkerrechtlich keinesfalls aus.

-msr- >> Diskussion

14 September 2007

UNO stärkt Ureinwohnerrechte

Gegen die Stimmen von USA, Kanada, Australien und Neuseeland, bei Enthaltung von elf weiteren Staaten (z.B. Russland) verabschiedeten die Vollversammlung der Vereinten Nationen nach ca. zwanzigjährigen Verhandlungen eine Charta, die bedeutsame Rechte der weltweit etwa 370 Mio. Ureinwohner gegenüber zugewanderten Mehrheitsgesellschaften stärkt. So wird den indigenen Völkern das Recht auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit, eigenes Land und Bodenschätze zugebilligt. Inwieweit diese völkerrechtliche Charta bindend für die von ihr betroffenen Staaten bindend ist, dürfte ein komplizierter Klärungsprozess werden.

-msr-

03 Juli 2006

Tschads Ex-Präsident Hissène Habré muss sich vor Gericht verantworten

+wikinews+ Banjul (Gambia), 03.07.2006 – Der Ex-Präsident des Tschad, Hissène Habré, muss sich in Senegal wegen schwerer Menschenrechtsvergehen vor Gericht verantworten. Diesen endgültigen Entscheid trafen die Staatschefs der Afrikanischen Union (AU) bei ihrem Gipfeltreffen in Gambias Hauptstadt Banjul.

Der senegalesische Präsident Abdoulaye Wade gab den Beschluss bekannt. Ein Sprecher der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch begrüßte die Entscheidung. Mit dem Beschluss übernahmen die Staatschefs der AU die Verantwortung und stellten sich so gegen ein Gerichtsverfahren in Belgien, wo der Ex-Präsident Habré zuerst vor Gericht gestellt werden sollte. In Belgien gibt es ein Gesetz, das der nationalen Justiz die Strafverfolgung bei Vergehen gegen die Menschlichkeit wie Folter oder Völkermord ermöglicht, auch wenn die Taten außerhalb des Landes verübt wurden.

Dem Ex-Präsidenten wird unter anderem vorgeworfen, er habe eventuell tausende seiner Gegner foltern und töten lassen. Hissène Habré wurde im vergangenen Jahr im Senegal verhaftet.