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25 April 2013

"NSU"-Prozess: BVerfG lehnt Videoübertragung ab

Den Eindruck, dass die Beschwerdeführung zu sehr auf das "öffentliche Interesse" anstatt auf die Verletzung eigener Grundrechte bedacht war, hatte auch ich aus der Berichterstattung dazu vermutet, allerdings gehofft, dass es bloß am medialen Fokus liegen könnte.
Offenbar war die Beschwerde tatsächlich so dürftig. Dann erscheint der BVerfG-Beschluss insoweit folgerichtig, wenngleich das BVerfG auch anders hätte entscheiden können, denn immerhin zog das Kollektivorgan die durchgreifenden Rechte aus der Nebenklägerschaft in Betracht. Der zivilprozessrechtliche Beibringungsgrundsatz sollte im Verfassungsprozessrecht nicht minder als im Strafprozessrecht der richterlichen Problemerkundung nachgeordnet sein, denn sonst wirkt sich das juristische Versagen der Beschwerdeführer-Anwälte zu gravierend zum Nachteil der Mandanten aus. Aber auch Anwälte sind nur Menschen und eben die Bundesverfassungsrichter auch.

Und etwas spät kam diese weitere Beschwerde, denn so neu kann niemandem sein, was die gerichtlichen Routinen anbelangt. Es wäre also an der Politik bzw. am Gesetzgeber, das Prozessrecht auf Vordermann zu bringen.

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BVerfG-Pressemitteilung Nr. 32/2013 vom 25. April 2013, Beschluss vom 24. April 2013

„NSU-Verfahren“: Verfassungsbeschwerde von Nebenklägern mit dem Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal erfolglos

Die Beschwerdeführer sind Nebenkläger im sogenannten NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (6 St 3/12). Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sie sich gegen zwei Verfügungen des Vorsitzenden des zuständigen Strafsenats, wonach die Hauptverhandlung in einem Sitzungssaal stattfinden soll, der über lediglich 100 Sitzplätze für Zuhörer verfügt.
Dies reiche angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses nicht aus. Zugleich beantragen sie, dem Vorsitzenden im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Hauptverhandlung mittels Videotechnologie in mindestens einen weiteren Sitzungssaal übertragen zu lassen.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie mangels einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Begründung unzulässig ist. Ein Beschwerdeführer muss eine Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen. Dabei hat er darzulegen, inwieweit er sich durch die angegriffene Maßnahme in dem bezeichneten Grundrecht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sieht. Diesen Anforderungen genügt die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht. Eine Verletzung in eigenen Grundrechten wird von den Beschwerdeführern nicht dargetan und ist auch nicht ersichtlich. Sie machen insbesondere nicht geltend, als Nebenkläger selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

>> FORUM

22 April 2013

Zur "Öffentlichkeit" im NSU-Terrorismus-Prozess

Ein Opferanwalt begehrt mit Verfassungsbeschwerde die audiovisuelle Übertragung der Gerichtsverhandlung in einen Zuschauerraum für Angehörige der Opfer. Gegen dieses Anliegen wird Kritik unter Hinweis auf § 169 Gerichtsverfassungsgesetz geltend gemacht. Von einer gerichtsinternen Übertragung ist in dem Gesetz allerdings nicht die Rede. Der Wortlaut: "Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig."

Das Gesetz drückt den Willen aus, dass Gerichtstermine nicht zu "Schauprozessen" pervertieren und Unterhaltungsgelüste bedienen, aber ist sicherlich nicht gedacht, um Opferangehörige vom Prozessgeschehen auszuschließen. Darum sollte m.E. solch eine gerichtsinterne Übertragung möglich sein. Die Opferangehörigen trifft kein Verschulden, dass sich ihre Zahl durch die Vielzahl der NSU-Verbrechen derart erhöhte und der gewöhnlich genügende Zuschauerplatz in diesem Fall nicht ausreicht.

20 April 2013

Bombenhysterie um Gauck

Was mag die Postsendung so verdächtig gemacht haben, dass sie von den Sprengstoffexperten der Bundespolizei im Garten des Bundespräsidialamtes "kontrolliert gesprengt" wurde? Bestätigt hat sich der Verdacht nicht. Das ist gut so, aber bitter, dass die Medien mal wieder nicht abwarten mochten, weil die Gier nach Sensation so übergroß ist, als sei mit dem Boston-Grusel nicht genug.

03 April 2013

Guantánamo "wird renoviert"

Obama versprach die Schließung dieses rechtswidrigen Gefangenenlagers. Daraus wurde nichts. Nun bewilligte der Kongress 170 Millionen Dollar für die Renovierung.

166 Gefangene und 170 Mio. Dollar + laufende Kosten. Auch solche Zahlen drücken den Irrsinn aus. Und das seit mehr als zehn Jahren mit Quälerei, die außer weiterem Unrecht und Irrationalität nichts bringen kann. Ein Viertel der Gefangenen im Hungerstreik. Das Rote Kreuz durfte hin. Es wurde "Stillschweigen vereinbart".
http://dialoglexikon.de/guantanamo.htm

19 März 2013

Anschlagsserie vor 10.Jahrestag der Irak-Invasion

Am morgigen Tag vor 10 Jahren begann der damalige US-Präsident George W. Bush den völkerrechtswidrigen Krieg seiner "Allianz der Willigen" gegen das Regime von Saddam Hussein. Wie das Land aus dem angerichteten Chaos zum Frieden kommen soll, ist weiterhin unklar, zumal das Chaos ins Konzept der extremistischen Kräfte passt, die auch heute wieder mit einer Bombenanschlagsserie in Bagdad mehr als 60 Passanten mordeten (monatlich ca. 250 Anschlagsopfer), um die Machtlosigkeit des Nachkriegsregimes als Niederlage der USA zu demonstrieren.

09 März 2013

Zum Terroranschlag in Kabul

"Mindestens" neun Menschen starben und viele wurden verletzt, als vor dem afghanischen Verteidigungsministerium in Kabul eine Autobombe explodierte. Wie viele Menschen durch die Explosion starben oder durch Schüsse der überstrapazierten Sicherheitskräfte, ist unklar.
Untersucht wird da nichts. Stattdessen möglichst rasch das Blut weggespült, die Autowracks beseitig, um den Schein von Sicherheit zu wahren, an die ohnehin niemand glaubt. Darum halten unsere Politiker ihre Reisetermine geheim, darum wird gemutmaßt, dass der Anschlag zufällig ins Zeitfenster des Antrittsbesuchs von US-Verteidigungsminister Chuck Hagel passe, ...

Angeblich rühmen sich "die Taliban" dieses Anschlags. Wenn man es zulässt, dass da welche für alle sprechen könnten, dann wird es auch eher so sein.

11 Januar 2013

Pakistan: 120 Tote durch Terroranschläge

Mehr als 120 Tote, mehr als 200 Verletzte. So lautet die blutige Bilanz der Terroranschläge des gestrigen Tages, zu denen sich Separatisten (Provinz Belutschistan) und sunnitische Extremisten "bekannten" und gegen die schiitische Minderheit gerichtet haben sollen. Trotz oder wegen massiver Militäreinsätze der pakistanischen Regierung gegen vermeintliche oder tatsächliche Terroristen kommt das Atomwaffenland nicht zur Ruhe.

10 Januar 2013

Paris: Mord an drei kurdischen Aktivistinnen

Mit Schüssen in Kopf und Genick wurden in einem "Kurdistan-Informationszentrum" drei ermordete Kurdinnen gefunden. Buchstäblich eine "Hinrichtung". Hauptverdächtig ist die türkische Faschistenorganisation "Graue Wölfe", aber es kommen auch syrische und französische Rechtsextremisten in Betracht. Die Pariser Polizei ist gut beraten, in alle Richtungen zu ermitteln, bspw. sicherzustellen, dass nicht der türkische Geheimdienst hinter dem Terroranschlag steckt. Dass die türkische Regierungspartei AKP durch ihren Sprecher Hüseyin Celik eine "PKK-interne Streitigkeit" mutmaßt, ist offenkundig voreilig, sollte aber ebenfalls erkundet werden.

08 Dezember 2012

Hamas macht Wahlkampf für Netanjahu

Anlässlich ihrer 25-jährigen Gründungsfeier entstieg die Hamas-Führung einer ca. 6 m hohen Raketenattrappe auf die Bühne und verhöhnte vor ca. 100.000 Anhängern Israel als "Verlierer" des militärischen Schlagabtauschs vom November, bei dem sechs Israelis und vermutlich 200 Palästinenser getötet wurden; nebst schweren Zerstörungen im Gazastreifen. Trotzdem präsentiert sich die Hamas als "Sieger". Mit den typischen Verdrehungen wurden die Toten als "Märtyrer" gefeiert, als hätten sie sich freiwillig in die militärische Antwort auf den Raketenterrorismus gestellt. Die Festrede von Hamas-Chef Chaled Maschaal enthielt mal wieder das gewaltromantische Gelübde: "Palästina von der See bis an den Fluss, vom Norden bis zum Süden ist unser Land, unser Recht und unsere Heimat." Also kein Israel, obgleich auch solche Sprüche eher für das Gegenteil sorgen, dass für den künftigen Palästinenserstaat immer weniger übrig bleibt. Das ist der Hamas-Wahlkampf für Netanjahu. Gemeinsam geben sie "ihr Bestes", um die Völker gegeneinander in Kriege zu führen.

Nachtrag: Auf der offiziellen Hamas-Webseite http://hamasinfo.net ist von der Raketenattrappe nur der untere Teil zu sehen. Vielleicht ist der Webseiten-Redaktion bewusst, dass es solche Strolcherei für die Weltöffentlichkeit und die Islam-Werbung weniger taugt.

23 November 2012

Protest gegen die Hinrichtung des Mumbai-Attentäters

Am Mittwoch wurde gegen den letzten überlebenden Attentäter von Mumbai die Todesstrafe durch Erhängen vollstreckt. Bei den Anschlägen vom November 2008 kamen 166 Menschen zu Tode, u.a. der Medienunternehmer und CSU-Politiker Ralph Burkei. Desto wichtiger und richtiger, dass Deutschland zu den wenigen Staaten gehört, die trotz eigener Opfer auch in diesem Fall gegen die Todesstrafe förmlichen Protest einlegten, denn wer ohne Notwehr Menschenleben um Menschenleben nimmt, betreibt die Unkultur des Mordens.

Pressemitteilung Auswärtiges Amt v. 21.11.2012:
Menschenrechts­beauftragter fordert von Indien Moratorium für Todesstrafe
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, sagte heute (21.11.) in Berlin: "Ich bin entsetzt darüber, dass Indien heute zum ersten Mal seit acht Jahren wieder einen Menschen hingerichtet hat. Ich appelliere an die indische Regierung, zum Moratorium zurück zu kehren und keine Menschen mehr zu exekutieren. Ich fordere Indien auf, die Todesstrafe aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Für die Todesstrafe ist im 21. Jahrhundert kein Platz mehr! Wir lehnen die Todesstrafe ausnahmslos ab und werden uns gemeinsam mit unseren europäischen Partner weiter für deren weltweite Abschaffung einsetzen."
Ajmal Amir Kasab, der einzige überlebende Attentäter der Mumbai-Anschläge vom November 2008, wurde heute (21.11.) früh in Indien hingerichtet. Das Todesurteil gegen Kasab wurde im August durch den Obersten Gerichtshof bestätigt. Präsident Mukherjee hatte das Gnadengesuch Kasabs abgelehnt. 
Dies ist die erste Vollstreckung der Todesstrafe in Indien seit 2004. Derzeit sind in mehreren Fällen noch Gnadengesuche bzw. Rechtsmittel gegen abgelehnte Gnadengesuche anhängig.

23 September 2012

Fragen an BMI Hans-Peter Friedrich

Der vom Verfassungsschutz als "V-Mann" bezahlte Thomas S. habe mit den Sprengstofflieferungen Beate Zschäpe imponieren wollen, heißt es in Medienmeldungen.

@Hans-Peter Friedrich, CSU FRAGEN: Auf welche Weise wird jetzt gegen Thomas S. ermittelt? Und wenn nicht, warum nicht? Woran scheiterten Festnahmen des angeblichen "Trios", wenn Thomas S. doch angeblich mehrfach deren Aufenthalt mitgeteilt haben soll? Welche Aufenthaltsorte waren das? Und mit welchen Terminen? Woher/von wem hatte Thomas S. den Sprengstoff? Oder stellte er ihn selbst her? Woher die Zutaten? Wie viel Zeit will man ihm lassen, um seine Gechichtlis zu basteln?
Die Öffentlichkeit wird auch in diesem Verfahren zu Zaungästen degradiert. Kein Forum und gar nichts, um irgendwie mitreden zu können, was schlussendlich "Im Namen des Volkes" ermittelt und geurteilt wird.

Markus Rabanus >> Diskussion

11 September 2012

Zum 11.September - Scherben statt Lehren



Was zu den großen Irrtümern der internationalen Politik zählt:

1. Dass es genüge, den eigenen Kreisen zu gefallen, zumal von denen gewählt und beauftragt, was zwar demokratisch klingt, aber bloß Lobbyismus ist und weder innerhalb einer Gesellschaft noch der Welt genügen kann, wenn nicht alles Tun immer auch unter dem Vorbehalt derer steht, die davon betroffen sind.

2. Dass von anderen verlangt werden dürfe, was nicht auch in Umkehrrichtung gilt, z.B. Atomwaffenverbote, Unterstützung von Aufständischen in anderen Staaten ohne UNO-Mandat, Anerkennung von staatlichen Existenzansprüchen, Wasserrechte, Fischfangrechte, überhaupt die Rechtsanmaßung zur Plünderung von Rohstoff-Ressourcen ohne Gegenleistung an die Weltgemeinschaft, ...

3. Dass diplomatische Beziehungen abgebrochen werden, wie es noch immer in der UNO-Charta steht und schlechtes Gewohnheitsrecht aller Staaten ist, sich in Sprüchen findet wie: "Mit Terroristen sprechen wir nicht", desgleichen mit Kriegsverbrechern, obgleich die Völker deren Geisel sind und niemand die Telefonleitung kappen würde, wenn der Entführer des eigenen Sohns anruft, um Lösegeld zu erpressen. Aber die Politik will anders als Eltern mit "Härte" imponieren, die allenfalls dann angebracht wäre, wenn das Kind, wenn die Völker außer Gefahr wären und die Jagd nach dem Verbrecher Erfolg verspricht.

4. Dass Terrorismus Kriege rechtfertige - ist ebenfalls ein großer Fehler, wie aus dem 1.Weltkrieg zu lernen gewesen wäre.

Statt solche Lehren zu ziehen, wurden Kriege geführt. Die Welt wurde unsicherer, denn die Kriege mehrten den Hass und die Terroranschläge.

Markus Rabanus >> Diskussion

16 Juli 2012

Thüringer Kripo: 20 Aktenordner "aufgetaucht"

Bei der Thüringer Kriminalpolizei sind 20 Aktenordner mit Tausenden Ermittlungsdokumenten zur Terrorszene "Thüringer Heimatschutz" aufgetaucht. In Sachsen sei geschreddert worden, ...

Da fragt sich, wie solche Aktenmenge entstanden sein soll, dass sich in acht Monaten Schlagzeilen nach Auffliegen des angeblich aus bloß drei Leuten bestehenden Killerteams kein Thüringer Kriminalbeamter dieses Aufwands erinnerte.
Ging da wer in Pension? Und liest keine Zeitung, sieht keine Nachrichten? - Unentschuldbar.

Inzwischen nimmt ein Verfassungsschutz-Chef nach dem anderen den Hut, auch BKA-Chef Ziercke steht vor dem Abgang. Zwar wurde mal wieder ein NeoFascho-Verein ausgehoben und verboten, aber Organisationsverbote bringen nichts, wenn sie nicht konsequent mit Bestrafung von Personen einhergehen, die dann munter den nächsten "Verein" bilden. Die Nichtanwendung des § 85 StGB ist Hauptversagen der Ermittlungsbehörden und Justiz.

Markus Rabanus >> Diskussionen

12 März 2012

Massaker an 16 Afghanen und schwieriger Besuch Merkels

Westlich von Kandahar wurden in der Nacht zum Sonntag 16 Afghanen, darunter 9 Kinder von einem oder mehreren Angehörigen der US-Militärs hingerichtet. Noch sind die Tatumstände ungeklärt. Die politischen Wirkungen dürften verheerend sein.
Unterdessen flog Bundeskanzlerin Merkel nach Afghanistan - vermutlich, um der Truppe "Mut zu machen", zugleich aber aus Angst vor Anschlägen: unangekündigt.

04 Januar 2012

USA legalisieren Guantanamo-Unrechtssystem

Merkel, Sarkozy, Cameron und die gesamte EU stehen in der Pflicht zum Protest

US-Präsident Obama unterschrieb ein vom Kongress verabschiedetes "Anti-Terror-Gesetz", das zur willkürlichen Entführung und Einsperrung von Terrorverdächtigen ermächtigt. Ohne Richter und ohne Befristung. Obama hatte zu Beginn seiner Präsidentschaft das Gegenteil versprochen, für geordnete Prozesse zu sorgen und das Schandlager Guantanamo/Kuba zu schließen, in das die Bush-Regierung Menschen aus Kriegsgebieten verschleppt hatte. Jahrelang Kontaktsperre, Verhöre, Folter, Demütigung - und vielfach vollkommen Unschuldige, die im Chaos der Kriege irgendwelchen US-Soldaten "terrorverdächtig" erschienen. Opfer der Angst, Inkompetenz und einer Supermacht, die Menschenrechte vermeintlicher Feinde mit Füßen tritt.
Obamas Zusicherung, dass er niemals erlauben werde, dass dieses Gesetz gegen "Amerikaner" angewendet werde, ist Eingeständnis des faschistoiden Geistes, der sich mit diesem Gesetz einmal mehr in den USA durchgesetzt hat.
Die Gegner Obamas werden frohlocken, dass er sein Versprechen nun tatsächlich gebrochen hat, denn er hätte sein Veto einlegen können, aber sie verweigerten ihm die Auflösung Guantanamos und machten das Gesetz. Und immerzu die Drohung mit dem Staatsbankrott.
Die Schmach des Friedensnobelpreisträgers Obama ist zugleich die Schmach eines parlamentarischen Systems, in dem sich die Machtspielchen von Parteien und Personen gegen die fundamentalen Interessen des Staates richten und zulasten der Menschenrechte gehen.

Die Bundesrepublik Deutschland und die EU müssen jetzt gegen dieses Gesetz protestieren - und der Protest muss sich eben auch gegen die Kräfte richten, die dieses Gesetz auf den Weg brachten. Einmischung ist geboten, zumal dieses Gesetz keine bloß "innere Angelegenheit" der USA ist. Wer schweigt, stimmt in diesem Fall zu. Das darf nicht sein.

Markus Rabanus >> Diskussion

18 Dezember 2011

Thüringer Verfassungsschutz finanzierte Terroristen

Bereits am 6. Dezember 2011 teilte ein Verfassungsschutzmitarbeiter der geheim tagenden Kontrollkommission des Thüringer Landtags mit, dass die terroristische Vereinigung um Beate Zschäpe im Jahr 2000 über den NPD-Funktionär Tino Brandt 2000 DM vom Thüringer Verfassungsschutzamt erhalten sollte, sickerte jetzt an die "Bild am Sonntag" durch. Tino Brandt sollte/solle dazu "einen weiteren Mittelsmann eingeschaltet" haben. Von dem Geld sollten sich die Terroristen falsche Pässe besorgen - und dadurch der Verfassungsschutz an die Decknamen gelangen, wird die Vorgehensweise gerechtfertigt.

Die Kommentierung von Vorgängen, über die uns wesentliche Informationen noch immer vorenthalten werden, kann nur die Forderung sein, diese Ämter für den angeblichen "Verfassungsschutz" ersatzlos aufzulösen und gegen die Amtspersonen, die an Begünstigungen des Terroristen beteiligt waren, dienst-, zivil- und strafrechtlich zu ermitteln.

Die Volksvertreter, die in Thüringens parlamentarischer "Kontrollkommission" hocken, sollen sich schämen, dass sie sich in die Geheimniskrämerei haben einwickeln lassen.

Die Bundesanwaltschaft schuldet der Öffentlichkeit ein Protokoll über den Stand der Ermittlungen. Eine exakte Timeline aller Geschehen inklusive der offenen Fragen.

Es braucht ein "Wiki", in dem die Fakten und Verdachtsmomente gesammelt werden.

Markus Rabanus >> Diskussionen.de

03 Dezember 2011

Wenn “V-Leute” erzählen …

Es verhöhnt die Opfer des rechtsextremistischen Terrors, dass V-Leute für die “Beobachtung” der rechtsextremistischen Szene taugen oder gar unverzichtbar seien, weil sie über ihr Treiben den Verfassungsschutzämtern allenfalls Märchen und Nebensächlichkeiten erzählen, ”Heß-Gedenkmarsch”, …
Auf solche staatlich alimentierten Desinformanten zu setzen, verschafft keine “Innenansichten”, wie sie ohne Geheimdienste viel seriöser zu erlangen sind, zumal x-fach von Aussteigern und Journalisten in aller Öffentlichkeit berichtet. Vor allem aber müssten Justiz und Polizei den Ermittlungsdruck erhöhen, tun aber oft genug das Gegenteil, indem sie rechtsterroristische Tathintergründe von vornherein oder zu schnell ausschließen. Auch das ist Täterschutz.

Die Verfassungsschutzämter schützen die NPD vor dem Verbot und durch die Verbreitung von Falschinformation – und schon einfach durch die eigene Existenz mit dem Auftrag zur “Beobachtung”, wenn stattdessen zu verhindern Staatspflicht wäre. Auch in NRW, was Ministerpräsidentin Kraft offenbar nicht wahrhaben will, denn so ein “eigener Geheimdienst” scheint noch jedem Machthabenden eine unverzichtbare Perle zur Kette der Eitelkeit. Eine dumme und gefährliche Eitelkeit, denn sie ermuntert den Extremismus und Terrorismus, wie sich nicht nur an der Häme zeigt, mit der sich Terroristen über das Versagen unseres Staates lustig machen (“PaulchenPantherCD”), sondern das fasziniert die gesamte Extremistenszene – und frustriert Demokraten.

Konsequenz: Den Verfassungsschutz abschaffen. Er ist ein Relikt des Kalten Krieges und seine Existenz ist nicht bloß überflüssig, sondern gefährlich, weil stets am Rande der Rechtsstaatlichkeit und zu oft darüber hinaus.

Markus Rabanus >> AntifaForum

25 November 2011

Rechter "Terrorismus"?

Es gibt Gründe für und gegen die Verwendung des Terrorismus-Begriffs im Zusammenhang mit der Zwickauer Zelle. Ich sehe die Verwendung eher kritisch. Allerdings nicht, weil ich glaube der Begriff sei von der Sache her per se unzutreffend. Vielmehr implizieren diejenigen, die jetzt vom Rechtsterrorismus sprechen, dass es sich bei rechtsextremistisch motivierten Morden um ein ganz neues Phänomen handelt. Dass dem nicht so ist, wurde ja bereits hinreichend dargelegt.

Darüber hinaus ist das Problem des Terrorismus-Begriffs, dass er am Linksterrorimus entwickelt wurde und damit Implikationen mittransportiert, die ihn an Erscheinungsformen rechter Gewalt nur schwer anschlussfähig machen. Zu diesen Implikationen gehört neben der konspirativen Lebensführung auch die Charakteristik von Terrorismus als mediale Inszenierung, als bewusste Herstellung von Öffentlichkeit. Mord als Treibsatz, der Ideologie und Systemopposition in die oberste Liga der Schlagzeilen katapultiert - mit dieser Strategie hat sich die RAF-Kommandoebene im Lauf der Zeit innerhalb der Linken zunehmend sektenhaft isoliert. Das Morden der Rechtsextremisten funktionierte dagegen genau andersherum: Als Botschaften an die eigene Szene, als Signale des Aktivismus transportieren diese Hieroglyphen nicht nur das Signum mörderischer Entschlossenheit, sondern auch den Beweis für die Unfähigkeit rechtsstaatlicher Ermittlungsbehörden. Dass diese Signale verstanden und rezipiert worden sind, kommt nun Stück für Stück ans Licht. Ebenso erschreckend wie die Kaltblütigkeit der Killer ist das Maß an Hermetismus der rechten Parallelwelt, in der die Zwickauer Zelle - mehr oder weniger tief abgetaucht und relativ gut vernetzt - ihre Wirkung entfalten konnte. Trotz allen Aufwandes an V-Leuten.

Man kann das mit Recht Terrorismus nennen. Schon aufgrund der Organisationshöhe und des kaltblütig kalkulierten Vorgehens. Aber die Etikettierung hilft wenig, wenn es darum geht, das Geschehen besser zu verstehen.

martin >> Diskussionen.de

18 November 2011

Zum Fehlen von Bekennerschreiben

Den Zusammenhang und die gemeinsame Handschrift der Taten dieses rechtsextremistischen Exekutionskommandos nicht erkannt zu haben, ist in erster Linie einmal auf das Versagen von Sicherheitsbehörden zurückzuführen. Dagegen ist der Verzicht auf Bekennerschreiben nur solange überraschend, wie man den Terror der RAF als Maßstab heranzieht. Die seitenlangen kruden Pamphlete der RAF standen letztlich noch in der Tradition linker Theoriebildung und der Konstruktion von Begründungs- und Legitimationsdiskursen. Dieser theoretische Unterbau fehlte der Rechten schon in Zeiten, in denen der Nationalismus ideologisch noch intakt war. An seiner Stelle findet man bei der Rechten einen Dezisionismus der Tat, der dann zwar auch theoretisch reflektiert wurde, aber niemals die (scheinbare) geschichtsphilosophische Dignität linker Theorien erreichte. "Taten statt Worte": Wenn man so will sind die Morde selbst die Bekennerschreiben. Man hätte sie nur lesen müssen.

Martin >> im Forum

15 November 2011

Die staatlich organisierte Strafvereitelung

Es herrscht Aufregung, dass "Verfassungsschützer" von den rechtsextremistischen Morden Kenntnis hatten. Wahrscheinlicher ist, dass es staatliche Mittäter unter der staatlichen Tarnkappe "Verfassungsschutz" gab, denn solches Mitwissen hätte niemand geheimhalten wollen, hätte niemand geheimhalten dürfen.

Was ist das für ein "hessischer Verfassungsschützer", gegen den nach dem Mord an einem türkischen Kleinunternehmer (2006) ermittelt und das Verfahren eingestellt wurde, weil ihm keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte? Womit redete der sich heraus? Was war seine Story, dass die Ermittlungen nicht sofort auf die rechtsextremistischen Täter führten?

Und nebenbei: Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten die Waffenfunde bei ihm? Oder wer sorgte dafür, dass ihm Bestrafung erspart blieb?
Der Mann sei "inzwischen" aus dem Dienst entlassen worden. Wann war "inzwischen"? Wer und was veranlasste seine Entlassung? Alles hat Namen und Verantwortlichkeiten, die es zu nennen gilt, wenn jetzt ernsthaft ermittelt werden soll.

Je tiefer die "Verfassungsschützer" in die Morde verstrickt waren, desto größer wird die Versuchung, sich der politischen und institutionellen Mitverantwortung zu entledigen, desto leichter wird sich die inhaftierte Beate Zschäpe in den Verhandlungen mit den Strafverfolgern tun, damit die zuständigen Politiker und Beamten weiterhin von "Ermittlungspannen" quatschen und mit Betroffenheitsgetue von ihren eigenen Verantwortlichkeiten ablenken können.

Die für Verfassungsschutzämter sollten als Relikte des Kalten Krieges entweder vollständig abgeschafft oder grundlegend reformiert werden, vor allem dürften sie nicht Geheimdienst sein.
Wer da redet, die Gesellschaft sei auf diesen Geheimdienst angewiesen, tut so, als gebe es bei den Landeskriminalämtern keine Staatsschutzabteilungen und als sei das Gebot entbehrlich, nur dann und aber dann ordentlich zu ermitteln, wenn es den strafrechtlichen Anfangsverdacht gibt.

Die Verdächtigenbeobachtung, wie sie die Verfassungsschutzämter unter Verzicht auf Strafanzeige praktizieren, ist nicht bloß teurer und unsinniger Selbstzweck, sondern staatliche Strafvereitelung.

Markus Rabanus >> Diskussion