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15 April 2008

China vor Olympia Hinrichtungsmeister


Berlin, 15. April 2008 - Auch 2007 hat sich der weltweite Trend gegen
die Todesstrafe bestätigt: "Das Gros der Hinrichtungen geht auf das
Konto einer Handvoll Staaten, und China "gewinnt" diese makabre
Disziplin auch im Jahr vor den Olympischen Spielen. Zugleich ist die
Todesstrafe unweigerlich auf dem Rückzug", sagte Oliver Hendrich von
amnesty international (ai) zur Veröffentlichung der
ai-Todesstrafenstatistik für 2007. ai fordert alle Staaten, die noch
hinrichten, auf, sich der Resolution der UN-Generalversammlung vom
Dezember 2007 anzuschließen. Diese fordert erstmalig einen sofortigen
Hinrichtungsstopp als ersten wichtigen Schritt zur weltweiten
Abschaffung dieser Strafe.

Im Jahr 2007 hat ai 1.252 Hinrichtungen (2006: 1.591) in mindestens
24 (25) Ländern dokumentiert, mindestens 3.347 (3.861) Menschen in 51
(55) Ländern wurden zum Tode verurteilt. Insgesamt haben 135 (129)
Länder die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft, 62
(68) halten daran fest. 2007 schafften Albanien, die Cook-Inseln und
Ruanda die Todesstrafe komplett ab, Kirgisistan für gewöhnliche
Straftaten. Das bedeutet, dass mittlerweile mehr als zwei Drittel
aller Staaten die Todesstrafe zumindest in der Praxis abgeschafft
haben. Dennoch lebt nur knapp ein Drittel der Weltbevölkerung (ca. 31
Prozent) in Staaten, die nicht hinrichten.

Für knapp 90 Prozent aller Hinrichtungen waren 2007 wiederum fünf
Staaten verantwortlich: In China tötete der Staat mindestens 470
Menschen (2006: 1.010), im Iran 317 (177), in Saudi-Arabien 143 (39),
in Pakistan 135 (82) und in den USA 42 (53) Menschen. Hierbei
handelt es sich um Mindestzahlen. Offizielle Zahlen liefern nur
wenige Staaten, zum Beispiel die USA. In China sind Hinrichtungen
weiterhin Staatsgeheimnis. ai geht davon aus, dass dort tatsächlich
mehrere tausend Menschen hingerichtet wurden. Für mehr als 60
Tatbestände, darunter auch Vergehen wie Steuerhinterziehung und
Drogenschmuggel, kann in China die Todesstrafe verhängt werden.

"Der Mantel des Schweigens über der Todessstrafe muss gelüftet
werden", sagte Hendrich. "Wenn es stimmt, dass Hinrichtungen die
Unterstützung der Bevölkerung haben - wie viele Regierungen behaupten
- dann hat die Bevölkerung auch das Recht zu erfahren, was und in
welchem Umfang in ihrem Namen geschieht."

Unter http://www.amnesty-todesstrafe.de/statistik_2007 finden Sie das
gesamte Zahlenmaterial sowie Hintergrundinformationen. Gerne senden
wir Ihnen folgendes Material vorab per E-Mail zu:

- Zahlen und Fakten zur Todesstrafe (Briefing, 8 Seiten)
- Staaten mit und ohne Todesstrafe (Karte)
- Hinrichtungen und Todesurteile 2007 (Karte)

amnesty international Deutschland
PRESSEMITTEILUNGEN

18 März 2008

Pressefreiheit: DJV begrüßt Urteil zu Promi-Fotos

18. Mär. 2008 – Der Deutsche Journalisten-Verband wertet das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bildberichterstattung über Prominente als eine Stärkung der Pressefreiheit. „Bei dem gebotenen Respekt vor dem individuellen Persönlichkeitsschutz haben die Karlsruher Richter die Berichterstattungsfreiheit der Medien herausgehoben“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Damit ist klar, dass Berichte über das Privatleben von Prominenten grundsätzlich erlaubt sind.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte über den Fall der Zeitschrift 7 Tage gegen Prinzessin Caroline von Hannover zu urteilen (Az. 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07 und 1 BvR 1626/07). Die Zeitschrift hatte gegen das Verbot geklagt, einen Bericht über die Vermietung von Carolines Ferienvilla zu bebildern. Das Verfassungsgericht hat dieses Verbot in seinem Urteil als unvereinbar mit der Pressefreiheit bezeichnet. Auch Unterhaltung sei von der Pressefreiheit geschützt. In Fotos von der Ferienvilla sah das Gericht keinen Eingriff in die geschützte Privatsphäre Prominenter. Wörtlich heißt es in der Gerichtsentscheidung: „Von der Pressefreiheit ist die Befugnis der Massenmedien umfasst, selbst zu entscheiden, was sie für berichtenswert halten. Dabei haben sie den Persönlichkeitsschutz Betroffener zu berücksichtigen.“
„Das Urteil trägt hoffentlich dazu bei, dass die Klagewelle Prominenter gegen Medien abebbt“, sagte Konken. „Es hat deutlich gemacht, dass auch künftig die Entscheidung über eine Berichterstattung von der Redaktion und nicht von den Promis getroffen wird.“ Journalistinnen und Journalisten arbeiteten verantwortungsvoll genug, um die notwendige Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und Berichterstattungsinteresse in der Praxis vorzunehmen.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

13 März 2008

BILD unterliegt gegen BILDblog

Bonn (Deutschland), wikinews 13.03.2008 – Der Deutsche Presserat wird auch weiterhin die Beschwerden von Bildblog wegen Verstößen gegen den Pressekodex in der Berichterstattung der Bild-Zeitung bearbeiten. Bildblog bezeichnet sich selbst als „ein unabhängiges, journalistisches Internetangebot, das sich seit Juni 2004 kritisch mit ‚Bild‘, ‚Bild am Sonntag‘ und Bild.de auseinandersetzt“. Mitte Februar hatte der Verlag Axel Springer, der unter anderem die „Bild“ herausgibt, sozusagen eine Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen die Beschwerden von Bildblog eingebracht. Damit wollte der Verlag erreichen, dass die Beschwerden von Bildblog künftig nicht mehr vom Presserat bearbeitet werden. Der Verlag argumentierte, die von Bildblog vorgebrachten Beschwerden dienten lediglich dem kommerziellen Interesse der Betreiber dieses Webangebotes.

In einer heute verbreiteten Presseerklärung gab der Deutsche Presserat die Entscheidung bekannt, dass er „keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Beschwerderechts“ sehe. Zwölf Beschwerden hatte Bildblog in den letzten dreieinhalb Jahren vorgebracht, drei davon sind noch nicht endgültig beschieden. In den anderen neun Beschwerden sprach der Presserat in keinem Fall eine Rüge aus.

Die „Rüge“ ist die schwerwiegendste Form der Missbilligung, die der Presserat aussprechen kann. Die dem Presserat angeschlossenen Medien sind angehalten eine solche Entscheidung des Presserats abzudrucken. Viermal entschied der Presserat, die von Bildblog eingebrachten Beschwerde seien unbegründet und weitere viermal sprach der Presserat eine „Missbilligung“ gegenüber der Bild-Zeitung aus. Einmal sprach der Presserat einen „Hinweis“ aus, die schwächste Form der Kritik, die dem Gremium zur Verfügung steht.

Der Presserat ist ein Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der Printmedien in Deutschland und behandelt unter anderem „Beschwerden über redaktionelle Veröffentlichungen und journalistische Verhaltensweisen auf der Basis des Pressekodex“ (aus „Aufgaben und Ziele“, siehe unter Quellen).

In den Fällen, in denen der Presserat auf Antrag von Bildblog eine Missbilligung aussprach, ging es um Verstöße gegen die im Pressekodex niedergelegten Grundsätze. Missbilligungen erhielt die Bild-Zeitung wegen einer Falschmeldung (Verstoß gegen Ziffer 1 des Kodex: „Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.“), zwei Verstößen gegen die Ziffer 8 des Kodex (Persönlichkeitsrechte: „Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen“) und einmal wegen Schleichwerbung (Ziffer 7: „Verleger und Redakteure [...] achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.“)

Im Jahr 2007 sprach der Presserat insgesamt 35 Rügen gegen deutsche Printmedien aus, davon fünf gegen die Bild-Zeitung. Laut einer vom Deutschen Presserat veröffentlichten „Chronik der Rügen“ der letzten zehn Jahre (1997 bis 2007) führt die Bild-Zeitung diese Tabelle mit 76 von insgesamt 314 ausgesprochenen Rügen an, gefolgt von B.Z. (12) und Coupé (11 Rügen).

11 März 2008

FDP gegen Vorabkontrolle von Internet-Diskussionen

FDP warnt vor Einschränkung der Pressefreiheit durch Vorabkontrolle von Kommentaren

Berlin (Deutschland), wikinews 11.12.2007 – Die FDP setzt sich gegen eine Vorabkontrolle von Kommentaren in Weblogs und Internetforen ein. Hintergrund der Forderung ist ein Urteil des Hamburger Landgerichts, in dem Stefan Niggemeier verpflichtet wird, künftig Blogkommentare zu prüfen. Niggemeier hatte in seinem Blog über einen Call-in-TV-Sender berichtet, wobei rechtswidrige Kommentare von Lesern eingestellt wurden.

FDP-Politiker und Medienexperte Hans-Joachim Otto sieht durch das Urteil die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet. Er machte die Bundesregierung aufmerksam, das Telemedienrecht zu verändern. Ein entsprechender Antrag der FDP wurde jedoch vor einigen Monaten abgelehnt. Vom Gericht geforderte Überwachungsmaßnahmen für in den Bereich des Artikel 5 Grundgesetzes fallende Internetseiten wie Foren und Blogs sollten gesetzlich untersagt werden, so die Forderung des Medienexperten.

Stefan Niggemeier befürchtet „das Ende der offenen Diskussion in Foren, Blogs und Online-Medien“, falls sich „das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich in vielen Entscheidungen zeigt, durchsetzen“ wird.

14 Februar 2008

Afghanistan: DJV schreibt an ISAF-Staaten

14. Feb. 2008 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat an die Staaten der ISAF-Schutztruppe in Afghanistan appelliert, sich mit Nachdruck für die sofortige Freilassung des zum Tode verurteilten Journalisten Parviz Kambakhsh einzusetzen. Die ISAF-Staaten müssten ihre diplomatischen Möglichkeiten ausnutzen, um das barbarische Urteil gegen den 23jährigen Journalisten außer Kraft zu setzen, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken in einem Schreiben an die deutschen Botschafter der ISAF-Staaten sowie an das Auswärtige Amt.
Parviz Kambakhsh, Journalist bei der Tageszeitung Jahan-e Naw, wurde vom afghanischen Geheimdienst vorgeworfen, atheistische Artikel veröffentlicht zu haben. Während seiner dreimonatigen Haft in Marzar-e-Sharif wurde er nach Erkenntnissen der Internationalen Journalisten-Föderation (IJF) gefoltert. In dem Prozess vor dem Gerichtshof in Marzar-e-Sharif wurde Kambakhsh kein Verteidiger gestellt. Das Todesurteil wegen Verbreitung atheistischer Artikel wurde in seiner Abwesenheit verkündet.„Parviz Kambakhsh hat nichts anderes getan als das Menschenrecht der Meinungs- und Pressefreiheit anzuwenden“, sagte DJV-Vorsitzender Konken. „Das rechtfertigt überhaupt keinen Prozess oder gar eine Strafe gegen ihn.“ Das Todesurteil stehe in krassem Gegensatz zu den demokratischen Prinzipien, für deren Aufbau in Afghanistan die Soldaten der ISAF-Schutztruppe mit ihrem Leben einstünden. Deshalb sollten die ISAF-Repräsentanten in Kabul ihren Einfluss für den vom Tode bedrohten Kollegen geltend machen.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

13 Februar 2008

Mohammed-Karikaturen: Pressefreiheit verteidigen

13. Feb. 2008 – Der Mordversuch an einem dänischen Zeichner der Mohammed-Karikaturen ist aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes ein Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit. „Die freie Meinungsäußerung in Wort und Schrift gehört zu den unveräußerlichen Grundrechten“, stellte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken klar. „Wer es auf Leib und Leben eines einzelnen Journalisten oder Karikaturisten abgesehen hat, zielt auf die Pressefreiheit insgesamt.“
Die dänische Polizei hatte am gestrigen Dienstag einen Mordanschlag auf einen Karikaturisten verhindert, der für die Zeitung Jyllands Posten eine der umstrittenen Mohammed-Karikaturen gezeichnet hatte. Deren Veröffentlichungen hatten vor zwei Jahren vor allem in islamisch geprägten Ländern zu Übergriffen geführt. Karikaturisten und Redakteure der dänischen Zeitung wurden mit anonymen Morddrohungen überzogen. Kritik und Beschimpfungen sahen sich diejenigen ausgesetzt, die wie der DJV den Abdruck der Karikaturen in Deutschland zum Zweck der Dokumentation verteidigten.
Der DJV-Vorsitzende zeigte sich erleichtert darüber, dass die dänische Polizei den geplanten Anschlag verhindern konnte. „Die Freiheit der Berichterstattung gilt es gegen die Intoleranz bestimmter Fanatiker zu verteidigen.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

11 November 2007

Kritik an Kommunikationsüberwachung

Kritiker warnen vor Aushöhlung des Informantenschutzes

wikinews: Berlin (Deutschland), 11.11.2007 – Nach Ansicht von Kritikern hat der Bundestag durch den Beschluss des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung am 9. November die Pressefreiheit eingeschränkt. So würde durch die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten der Informantenschutz ausgehöhlt. Die Politiker versprechen sich durch das Gesetz eine Verbesserung bei der Aufklärung von Straftaten. Laut einer Studie des Bundeskriminalamtes würde nach der Umsetzung die Aufklärungsquote aber nur maximal um 0,006 Prozentpunkte steigen. Im Bundestag stimmten in namentlicher Abstimmung 366 Abgeordnete für den „Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG; Drs. 16/5846 und 16/6979“. Es gab zwei Enthaltungen, 156 Gegenstimmen und 89 nicht abgegebene Stimmen. Mehr als 7.000 Menschen haben angekündigt, gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen. Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar warnte davor, dass ein anonymer Zugang zum Internet nicht mehr gewährleistet sein werde. Das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Zeitgleich geriet die Staatsanwaltschaft für die Durchsuchung von Briefen an Tageszeitungen im Mai in die Kritik. Der Bundesgerichtshof ordnete damals die Durchsuchung von Post an Zeitungen an, um Mitglieder der linksextremistischen Organisation „militante gruppe“ zu fassen. Diese wurde verdächtigt , Autos im Vorfeld des G8-Gipfels 2007 angezündet zu haben. Bei der Aktion wurden zwei Briefe von Mitgliedern der Vereinigung geöffnet. Nach Ansicht des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) wurde dadurch das Redaktionsgeheimnis verletzt. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken verwies auf das Cicero-Urteil. Auch Mitarbeiter der „Berliner Morgenpost“ kritisierten das Vorgehen als Gefährdung des Informantenschutzes und der Pressefreiheit. Das Büro des Bundesdatenschutzbeauftragten hingegen konnte keine Rechtsverletzung feststellen. Die Ermittlungsbehörden hätten „formal korrekt“ gehandelt. Hintergrund der Ermittlungsmethode waren Anschläge am 18. Mai 2007, bei denen Autos der Berliner Polizei in Brand gesteckt wurden, wobei mehrere Verdächtige der „mg“ gefasst wurden. Der Bundesgerichtshof erlaubte daraufhin die Beschlagnahme von Briefen, die vom 18. bis 22. Mai 2007 an die Tageszeitungen „BZ“, „Berliner Zeitung“, „Berliner Morgenpost“ und „Tagesspiegel“ gesandt wurden. Nachdem sich Begriffe aus den Bekennerschreiben in Arbeiten eines für die Humboldt-Universität arbeitenden Soziologen fanden, wurde dieser am 31. Juli festgenommen. Ein dringender Tatverdacht, dass dieser der „mg“ angehört, konnte jedoch nicht ermittelt werden, sodass der Haftbefehl später aufgehoben wurde. Auch in Hamburg beschlagnahmte die Polizei bei ähnlichen Delikten verdächtige Briefe. Im Frühjahr 2007 waren vermehrt Anschläge von Globalisierungskritikern verübt worden.

>> frühere Stellungnahme

07 November 2007

Kommunikationsüberwachung bzw. "Vorratsdatenspeicherung"

Berlin (Deutschland), 07.11.2007 wikinews – Um die Vorratsdatenspeicherung in letzter Sekunde zu stoppen, gingen gestern mindestens 7.000 Bürgerinnen und Bürger in über 40 Städten in ganz Deutschland friedlich auf die Straße (Der Organisator berichtet von über 12.000 Teilnehmern[1]). In Berlin wurde eine spontane Lichterkette auf den Treppen des Reichstagsgebäudes in der Bannmeile gebildet und von der Polizei geduldet.
Anlass der Demonstrationen ist die Abstimmung des Deutschen Bundestags am 9. November über den Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der Telekommunikationsüberwachung. Das Gesetz soll ab 2008 für Sicherheitsbehörden rückblickend über sechs Monate nachvollziehbar machen, wer mit wem per Telefon oder E-Mail in Kontakt stand, bei Handy-Nutzung einschließlich des Standorts, und wer wann das Internet genutzt hat.

Stellungnahme

Ich bin für die Rückverfolgbarkeit innerhalb der Sechsmonatsfrist, hätte dem Gesetz dennoch nicht zugestimmt,
1. solange es keine behördliche Mitteilungspflicht gibt, wann, weshalb und mit welchen Folgen, Resultaten ein Bürger bespitzelt wurde. Das Mindeste wäre eine Auskunftspflicht, ob ermittelt wurde. Solchen Pflichten sollten die Behörden nach ebenfalls zu bestimmenden Fristen nachkommen müssen.
2. Und was wird aus der Pressefreiheit, wenn die Schnüffler noch nicht einmal dann haften, weil man sie mangels Mitteilungspflicht nicht belangen kann?

-markus rabanus-

06 Oktober 2007

Aufruf zur Mahnwache für Politkowskaja

wikinews: Berlin (Deutschland), 06.10.2007 – Ein Jahr nach der Tötung der russischen Journalistin und Regimekritikerin Anna Stepanowna Politkowskaja soll vor der russischen Botschaft in Berlin am 7. Oktober 2007 (12:00 Uhr) eine Mahnwache abgehalten werden.

Politkowskaja war im September 2007 posthum mit dem US-Demokratiepreis ausgezeichnet worden. Dabei wurden in diesem Jahr Journalisten speziell für ihren Einsatz für die Demokratie ausgezeichnet. Zu der Aktion haben amnesty international (ai) und „Reporter ohne Grenzen“ aufgerufen.

05 Oktober 2007

Israels Luftangriff auf Syrien und Zensur

Der heimliche Teil des Krieges

Als am 6. bzw. 7. September 2007 über die Ticker kam, dass es israelische Luftagriffe gegen vermeintliche Atomanlagen in Syrien gegeben habe, übernahm ich die Meldung nicht, da sie von Syrien nicht bestätigt war und die Recherche bei israelischen Medien ebenfalls keinerlei offizielle Bestätigung brachte. Es schien mir unwürdig, mit Gerüchten arbeiten zu müssen, weil Staaten ihren Informationspflichten nicht nachkommen.

Amtlicher wurde es, als Syrien den Weltsicherheitsrat anrief, der jedoch eine Befassung ablehnte. Die Darstellung Syriens wich von den Gerüchten stark ab: Es sei eine Luftraumverletzung mit anschließendem Gefecht gewesen, ohne besondere Schäden am Boden.

Die Syrer versuchten also, den Angriff auf der prinzipiellen Ebene abzuhandeln, weil ihnen offenbar das Eingeständnis israelischer Überlegenheit zu peinlich war, zu unpassend zu der eigenen Kraftmeier-Propaganda.

Und die israelische Regierung verschweigt die Angriffe, verbietet gar die Berichterstattung,
1. weil sie sich der Kritik nicht stellen will,
2. weil die Tatsache solchen Angriffs in den Machtkreisen der Israel-Feinde genügend Einschüchterung schafft,
3. weil die Gerüchte genügen, um in der eigenen Bevölkerung Ansehensgewinne zu erzielen.

Die FAZ berichtet: "Die meisten Israelis unterstützen die Militäroperation vom 6. September. Nach einer in „Yediot Ahronot“ veröffentlichten Umfrage sind 78 Prozent für den Schlag auf eine vermeintlich nordkoreanische Atomanlage. Durch die Operation in Syrien steigt erstmals auch das Ansehen Olmerts wieder. 35 Prozent sehen in ihm einen „guten Politiker“, vor zwei Wochen waren es 25 Prozent."

Die nordkoreanische Regierung dementierte und beschuldigt die israelische Regierung der Verbreitung von Falschgerüchten.

Nicht meine Welt. Andererseits schon. Solche Vorfälle darf der Weltsicherheitsrat nicht den Streitparteien und deren Selbstjustiz überlassen, sondern müsste ermitteln und verurteilen.

-msr-  

04 Juli 2007

Prozess um die Ermordung von Hrant Dink eröffnet

+wikinews+ Istanbul (Türkei), 04.07.2007 – In Istanbul hat der Prozess gegen 18 Angeklagte um den Mord am türkisch-armenischen Journalisten und Publizisten Hrant Dink begonnen. Die Tat selbst soll von Ogün Samast ausgeführt worden sein. Ein Hauptverdächtiger, ein Extremist, Yasin Hayal, soll in einem am 9. Mai geschriebenen Brief an die Staatsanwaltschaft ausgesagt haben, von Polizeibeamten zu der Tat angestiftet worden zu sein. Hayal sprach von einem „inneren Staat“, der ihn kontrolliert haben soll. Dies berichtet die Tageszeitung Radikal.

Auch Anwälte berichten, dass Hayal und ein anderer Hauptverdächtiger, Erhan Tuncel, ausgesagt haben sollen, für Sicherheitskräfte (nach anderen Quellen für den Geheimdienst) gearbeitet zu haben. Tuncels Telefonverbindungen muss die Polizei an das Gericht aushändigen. Tuncel will die Namen von acht Geheimdienstmitarbeitern bekanntgeben, die er mehrfach gewarnt habe, dass ein Attentat auf Hrant Dink bevorstehe. Demokratische Kräfte befürchten seit längerem, dass Radikale in Justiz und Sicherheitsapparat eine eigene Gruppe gebildet haben. Das Gericht beschloss am Montag, auch gegen Behörden zu ermitteln, so ein Anwalt der Familie Dink. Das Verfahren wurde inzwischen unterbrochen und soll am 1. Oktober fortgesetzt werden. Ein möglicher Straftatbestand sei „Bildung einer Terrororganisation“.

Eine von Familie Dinks Anwältinnen, Fethiye Cetin, macht der Staatsanwaltschaft Vorwürfe, nicht ausreichend in alle Richtungen ermittelt zu haben. Die Ermittlungen seien auf den Ort beschränkt worden, an dem die Tat geplant wurde. Die meisten Beschuldigten lebten in der hauptsächlich von Nationalisten bewohnten Region Trabzon.

Am 19. Januar war Dink in Istanbul vor seinem Büro erschossen worden. Er geriet dadurch ins Visier der Extremisten, dass er offen über den Völkermord an den Armeniern berichtete. Nationalisten leugnen den Genozid weiterhin. Für sie stellte die Berichterstattung Dinks eine Verunglimpfung des Türkentums dar. Die Europäische Union verlangt hingegen die Abschaffung des entsprechenden Paragraphen, aufgrund dessen Dink 2005 zu einer bedingten sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Dink hatte vor mehr als zehn Jahren die Zeitung Agos gegründet. Vor seinem Tod wurde Dink täglich per E-Mail bedroht.

Bereits beim Tod Dinks wurde von den Umstehenden die Regierung als Drahtzieher verdächtigt. Eine etwa 30-köpfige Gruppe bezeichnete damals die Türkei als Mörderstaat und verlangte mehr Brüderlichkeit unter den Völkern. Nach armenischen Angaben wurden beim Völkermord an den Armeniern von 1915 bis 1917 etwa zwischen 250.000 und 500.000 Menschen getötet.

Ministerpräsident Erdoğan hatte nach der Tat versprochen, dass die Täter gefunden würden. Polizei und Justiz würden alles dazu Nötige unternehmen. Er fand die Tat abscheulich. Es kam in den Tagen nach dem Mord zu Protesten, in denen von Demonstranten unter anderem die Sätze „Es lebe die Brüderlichkeit der Völker“, „Wir alle sind Hrant, wir sind Armenier“ und „Schulter an Schulter gegen den Faschismus“ gerufen wurden. Etwa 250.000 Menschen nahmen an einem Trauermarsch in Istanbul teil.

Von den Angeklagten sollen Spuren zu weiteren politischen Morden führen. Darunter soll auch der Mord an drei Mitarbeitern eines Bibelverlages im Mai und an einem Verwaltungsrichter vor etwa einem Jahr sein. Viele weitere problematische politische Prozesse, etwa das Verfahren gegen Orhan Pamuk, sollen ebenfalls nur auf Rechtsanwalt Kemal Kerincsiz zurückführen, der Kontakt zu den Angeklagten haben soll.

Der deutsche Politiker türkischer Herkunft und Europa-Abgeordnete Cem Özdemir von den Grünen nannte den Prozess eine Möglichkeit zum Neuanfang. Er sei „die Chance, sich an Haupt und Gliedern von dem Krebsgeschwür des Ultranationalismus zu befreien“. Özdemir sprach von „radikal-nationalistischen Parallelstrukturen“, denen die Hintermänner angehört hätten. Das Ziel sei es gewesen, eine multireligiöse Türkei und eine kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte zu verhindern. Als Tatmotiv sei ein Artikel anzusehen, der von Dink kurz vor seinem Tod verfasst wurde und in dem behauptet wurde, dass die Adoptivtochter von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk armenischer Herkunft gewesen sei. Dies stelle eine schwere Beleidigung für die Nationalisten dar.

22 Juni 2007

Diplomatische Konflikte nach Ritterschlag für Salman Rushdie

London (Vereinigtes Königreich), 22.06.2007 – Der vor allem wegen seines Buches „Die satanischen Verse“ bekannte Schriftsteller Salman Rushdie wurde am vergangenen Samstag von der britischen Krone zum Ritter geschlagen. Als Reaktion darauf bestellte der Iran nun den Botschafter Großbritanniens in Teheran ein. Dem Botschafter wurde mitgeteilt, dass der Ritterschlag eine Provokation für anderthalb Milliarden Muslime weltweit sei. Die pakistanische Regierung warnte bereits am Dienstag den dortigen britischen Botschafter, dass Selbstmordattentäter in dem Ritterschlag eine Rechtfertigung für ihre Morde suchen könnten. Auch der irakische Außenminister Hoschiar Sibari warnte vor einer erhöhten Gefahr durch Radikale. Die britische Regierung zeigte sich besorgt über die Reaktionen.

Rushdie wurde 1989 von Ayatollah Khomeini wegen des Buches mittels einer Fatwa zum Tode verurteilt und wird seitdem religiös verfolgt. Die Gesellschaft zur Ehrung der Märtyrer in der islamischen Welt hat auch Nicht-Muslimen ein Kopfgeld von 150.000 Dollar für den Mord an Salman Rushdie ausgesetzt.

Rushdie, der am Dienstag seinen 60. Geburtstag feierte, hatte bereits zuvor mehrfach angegeben, dass er den durch sein Buch verursachten Aufruhr in der islamischen Welt zutiefst bedauere.

Auch weitere Werke Rushdies wurden durch kontroverse Inhalte bekannt. Sein börsenkritischer Roman „Wut“ wurde ausgerechnet am 11. September 2001 veröffentlicht. Am gleichen Tag stürzten die New Yorker Twin Towers ein. Islamistische Terroristen hatten zuvor Flugzeuge in die Gebäude gesteuert, was zur Einsturzursache wurde. Rushdies jüngster Roman „Shalimar der Narr“ handelt von einem „Gotteskrieger“, der durch sexuelle Schmach zum Terroristen wurde. Nach Rushdies Meinung ist die Angst der Männer vor den Frauen eine der Ursachen des Terrorismus. +wikinews+

15 Juni 2007

Filter-Ärger bei Flickr

Sunnyvale (Kalifornien), 15.06.2007 – Seit dem 12. Juni 2007 ist die zu Yahoo! gehörende Internetplattform für Photographie Flickr außer in Englisch nun auch in sieben anderen Sprachen verfügbar, darunter auch in Deutsch. Im Zuge dieser Internationalisierung wurde jedoch auch für Benutzer aus bestimmten Ländern, darunter auch Deutschland, die sogenannte „Sichere Suche“ scharf geschaltet.

Diese „Sichere Suche“ bewirkt, dass Benutzer nur Bilder sehen können, die als „sicher“ eingestuft wurden. Möglicherweise anstößige Bilder, die als „moderat“ oder „eingeschränkt“ klassifiziert wurden, werden weder bei Suchen berücksichtigt noch hat der Benutzer die Möglichkeit solche Bilder zu betrachten.

Üblicherweise können registrierte Benutzer diese „Sichere Suche“ abschalten, jedoch wurde nun im Rahmen der Eröffnung internationaler Filialen Benutzern, die ihr Yahoo-Konto in Singapur, Deutschland, Hong Kong oder Korea angelegt haben, diese Möglichkeit genommen. Diese aufgezwungene Beschränkung führte zu heftigen Reaktionen der Benutzer, die dieses Vorgehen teilweise als Zensur bezeichnen.

Eine Flickr-Mitarbeiterin begründet dieses Vorgehen in einem Kommentar im Flickr-Forum für Deutschland mit sehr restriktiven gesetzlichen Vorgaben betreffend der Alterskontrolle bei Internetangeboten. ++

  • Diskussionen
  • 01 Juni 2007

    G8-Gipfel: Keine Akkreditierung für kritische Journalisten

    Berlin (Deutschland), 01.06.2007 – Das Bundespresseamt hat auf Empfehlung des Bundeskriminalamtes (BKA) 20 Journalisten die Akkreditierung für den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 verweigert. Laut Bundespresseamt wurden die betroffenen Journalisten aufgrund von „Ergebnissen von Sicherheitsüberprüfungen“ nicht für die Berichterstattung vor Ort zugelassen. Nähere Angaben zu den Gründen machte das BKA nicht.

    Laut der Tageszeitung „junge Welt“ gingen beim Bundespresseamt insgesamt rund 4.700 Akkreditierungsanträge für den G8-Gipfel ein. Die Zeitung berichtet in einem auch online abrufbaren Artikel von fünf bekannten Fällen, bei denen die Akkreditierung nicht genehmigt wurde. Die betroffenen Personen hätten E-Mails erhalten, deren Kernbotschaft in einem der Fälle folgendermaßen lautete: „Wir müssen Ihnen mitteilen, daß Ihre Akkreditierung für den G-8-Gipfel auf Empfehlung des BKA nicht erteilt werden kann“. Betroffen sind unter anderem die Hamburger Fotografin Marily Stroux, der taz-Autor Felix Lee, der Berliner Fotograf Hermann Bach (Umbruch-Bildarchiv), Kamil Majchrzak, Redakteur der polnischen Ausgabe der Monatszeitung Le Monde diplomatique und Autor der Jungen Welt, sowie Andreas Siegmund-Schultze (junge Welt).

    Spiegel Online berichtet, dass Felix Lee sich beim BKA über die Gründe der Ablehnung für seine Arbeit im G8-Pressezentrum erkundigt habe, worauf man ihn an das Landeskriminalamt verwiesen habe. Das LKA sei überrascht gewesen und habe erklärt, Lees Nichtakkreditierung sei auf einen Einwand des Verfassungsschutzes zurückzuführen. Laut Spiegel Online hat das BKA in den letzen Wochen zweimal Erkundigungen über Felix Lee eingeholt. Dabei hätte es positive Signale für seine Akkreditierung gegeben. Laut taz-Vizechefredakteur Reiner Metzger will die Zeitung bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, sofern Lee nicht bis heute Mittag doch noch eine Akkreditierung erhalten sollte. In einem Artikel für die taz beschreibt Reiner Metzger den Arbeitsbereich von Felix Lee. Demnach arbeitet Lee seit Jahren für den Berlin-Teil der taz. In letzter Zeit war der G8-Gipfel und die Gegenbewegung Schwerpunkt seiner Berichterstattung. So hat er Aktivisten interviewt und über die Hausdurchsuchungen der Bundesanwaltschaft geschrieben. Laut dem taz-Artikel von Reiner Metzger wurden nun Anfragen an das Landes- und Bundesamt für Verfassungsschutz gesandt, um zu erfahren, was dort über den Journalisten gespeichert ist.

    In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung bezieht die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), eine Gruppe innerhalb der Gewerkschaft ver.di, Stellung zu den nicht genehmigten Akkreditierungsanträgen. Die dju protestiert nachdrücklich gegen die Entscheidungen des Bundespresseamtes. Die Pressemitteilung enthält nähere Informationen zum Fall Marily Stroux. Diese wurde in einer E-Mail dazu aufgefordert, sich bei Fragen an den Datenschutzbeauftragten des BKA zu wenden, der sich in einem ersten Kontakt für nicht zuständig erklärt habe und die Fotografin an das LKA Hamburg weiterleitete. Einem Artikel der jungen Welt zufolge konnte man ihr auch dort nicht weiterhelfen. Marily Stroux hat inzwischen beim Berliner Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen das Bundespresseamt auf sofortige Ausstellung der Akkreditierung erwirkt. Dieses Vorgehen empfiehlt die dju allen betroffenen Journalisten.

    Aus Sicht der dju wurden vor allem Journalisten bereits erteilte Akkreditierungen entzogen, die im Vorfeld des G8-Gipfels über „die Durchsuchungs- und Repressionsmaßnahmen gegen Kritiker des G8-Gipfels (Wikinews berichtete) berichteten“. „Wir betrachten diese Vorgehensweise als absolut unzulässigen Versuch der Beeinträchtigung der freien Berichterstattung vom G8-Gipfel und als Maßnahme der Einschüchterung, die wachsame kritische Berichterstattung verhindern soll“, heißt es in der dju-Pressemitteilung. Darin wird die sofortige Zulassung und Wieder-Akkreditierung der betroffenen Journalisten und die Offenlegung der Grundlagen der Empfehlungen des BKA und ihrer Quellen gefordert.

    Das Bundespresseamt verteidigte seine Entscheidungen laut Spiegel Online. Journalisten könne bei Veranstaltungen dieser Art nicht ohne Sicherheitskontrollen Zugang gewährt werden, sagte ein Regierungssprecher. Das Bundespresseamt habe das übliche Akkreditierungsverfahren angewandt. Die Sicherheitsüberprüfung werde im Einverständnis mit den Journalisten durchgeführt. „Nur wenn eine entsprechende Empfehlung der Sicherheitsbehörden vorliegt, wird keine Akkreditierung ausgestellt“, fuhr der Sprecher fort. (wikinews)

  • Diskussionen
  • 21 Januar 2007

    Mutmaßlicher Mörder des türkischen Journalisten Dink gefasst

    +wikinews+ Istanbul (Türkei), 21.01.2007 – Der mutmaßliche Mörder des armenischen Journalisten Hrant Dink ist in der Türkei gefasst worden. Es handelt sich um den 17-jährigen Ogun S. aus der nordtürkischen Stadt Trabzon. Sein Foto war von Überwachungskameras festgehalten worden. Nachdem die Bilder im Rahmen einer landesweiten Fahndung öffentlich ausgestrahlt worden waren, gab der Vater des mutmaßlichen Täters den Hinweis, der zur Ergreifung führte. Der 17-Jährige soll geständig sein. Als Tatmotiv soll der junge Mann angegeben haben, dass Dink das türkische Volk beleidigt habe.

    Armenischer Journalist wurde in Istanbul ermordet

    +wikinews+ Istanbul (Türkei), 21.01.2007 – Der armenisch-türkische Journalist Hrant Dink wurde am Freitag, den 19. Januar 2007 gegen 15:00 Uhr lokaler Zeit in Istanbul ermordet. Der Journalist und Herausgeber der armenischen Wochenzeitung „Agos“ wurde vor dem Hauptgebäude der Zeitung auf offener Straße niedergeschossen. Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan sagte dazu: „Die Kugeln, die auf Hrant Dink gerichtet waren, wurden auf uns alle geschossen.“ Dink schrieb über die Armenier- und Minderheitenpolitik in der Türkei und kommentierte sie öffentlich.

    Am Abend versammelten sich 5.000 Menschen auf dem Taksim-Platz in Istanbul im Gedenken an Hrant Dink.

    05 November 2006

    Journalistin und ihr Fotograf in Blankenfelde von Neonazis angegriffen

    Blankenfelde-Mahlow (Deutschland), 05.11.2006 – In der brandenburgischen Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wurden zwei Journalisten von Neonazis der Gruppe „Heimattreue deutsche Jugend“ angegriffen, zusammengeschlagen und gewürgt. Die Polizei traf erst 45 Minuten nach dem ersten Notruf am Tatort ein.

    Die Journalistin Andrea Röpke und ein Fotograf waren nach Blankenfelde gereist, um hier über ein Treffen der Neonazis zu berichten. Etwa 250 Anhänger, darunter auch Frauen und Kinder, hatten sich versammelt, um hier ein Treffen abzuhalten. Obwohl das Landeskriminialamt informiert war, befand sich keine Polizei in der Nähe des Treffens. Da die Journalistin sich des Risikos bewusst war, filmte sie das Geschehen verdeckt aus etwa 100 Metern Entfernung. Trotzdem wurde sie entdeckt und von den Neonazis verfolgt. Diese folgten ihr auch in einen Supermarkt, wo dann sowohl Röpke als auch ihr Fotograf geschlagen und gewürgt wurden. Die alarmierte Polizei traf erst 45 Minuten nach dem ersten Anruf am Tatort ein. Zuvor waren bereits Sanitäter vor Ort und hatten ebenfalls mehrfach um Polizei gebeten, da sich die Ansammlung von Rechtsextremen vor dem Supermarkt immer weiter vergrößerte. Die zuständigen Behörden in Brandenburg lehnten eine Stellungnahme zu den Vorgängen ab. Nach einer allgemeinen Einschätzung durch die Polizei verlief die Veranstaltung friedlich und wurde daher nicht aufgelöst. Trotz der Bitte der Journalisten an Augenzeugen, über den Vorfall auszusagen, war dazu niemand bereit. (wikinews)

    07 Oktober 2006

    Zwei deutsche Journalisten in Afghanistan ermordet

    Kabul (Afghanistan), 07.10.2006 – In Afghanistan wurden einem Sprecher des afghanischen Innenministeriums zufolge zwei deutsche Journalisten erschossen aufgefunden. Ein Mann und eine Frau waren auf dem Weg von der Provinz Baglan im Norden in die Provinz Bamiyan. Sie haben laut tagesschau.de an einem Ort namens Abi Tootak ihr Zelt aufgeschlagen, in dem sie später tot aufgefunden wurden. Die Darstellung des Polizeichefs Bamiyans, General Mohammed Dschalal Haschimis, legt eine andere Interpretation nahe: „Unbekannte Aufständische haben ihr Fahrzeug mit Kugeln regelrecht durchsiebt.“ Der Vorfall soll sich in der Nacht von Freitag auf Samstag ereignet haben.

    Wie ein ISAF-Sprecher mitteilte, hätten die beiden Journalisten die Arbeit der ISAF begleitet. Seit Mittwoch letzter Woche seien sie jedoch auf eigene Faust unterwegs gewesen. Asim Haschimi sagte, vermutlich hätten die beiden Journalisten für die Deutsche Welle gearbeitet. Der Sender hat diese Information inzwischen bestätigt. Es handele sich um zwei freie Mitarbeiter des Senders, hieß es in dem Internetportal des Senders. Nach Angaben afghanischer Behörden hätten die beiden Journalisten an einer Dokumentation gearbeitet.

    Die Sicherheitslage in Afghanistan gilt in diesem Jahr als schwieriger als in den vergangenen Jahren. Im Norden des Landes, in dem auch die Bundeswehr im Rahmen der ISAF ihren Dienst tut, soll es der Einschätzung der Nachrichtenagentur Reuters zufolge relativ ruhig sein.

    Die Taliban haben jede Verantwortung für die Ermordung der beiden Journalisten bestritten: „Unsere Mudschaheddin greifen keine Journalisten an.“

    Die vorliegenden Informationen sind jedoch noch nicht gesichert. Das Auswärtige Amt bemüht sich nach Aussage eines Sprechers in Berlin um die Aufklärung des Vorfalls. +wikinews+

    26 September 2006

    Ägyptische Zensur trifft FAZ

    Frankfurt am Main (Deutschland) / Kairo (Ägypten), 26.09.2006 – Die ägyptische Regierung hat die Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 16. September 2006 zensiert. Der Grund für das Verbot, so Informationsminister Anas el Fekhi, seien Schmähungen des Islams in der Ausgabe.

    In der Ausgabe der FAZ hat der Greifswalder Historiker Egon Flaig unter dem Titel „Der Islam will die Welteroberung“ einen Artikel veröffentlicht. +wikinews+

    10 Juli 2006

    Polnischer Ministerpräsident Kaczynski fordert Konsequenzen gegen die „taz“

    Berlin (Deutschland) / Warschau (Polen), 10.07.2006 – Der neu ernannte polnische Ministerpräsident Jarosław Kaczyński nutzte eine seiner ersten öffentlichen Äußerungen am Montag, dem 10.07.2006, zu einer ultimativen Forderung an die deutsche Bundesregierung: „Die Beleidigung eines Staatsoberhauptes ist ein Verbrechen und muss Konsequenzen haben.“ (so in einem Interview mit der polnischen Wochenzeitung „Wprost“). Andernfalls seien die „deutsch-polnischen Beziehungen vorbelastet“. Die deutsche Tageszeitung „taz“ hatte den Zwillingsbruder des neuen Ministerpräsidenten, den polnischen Präsidenten Lech Kaczyński, satirisch als „Polens neue Kartoffel“ bezeichnet. In der taz-Satire waren gewisse, vor allem gegen Deutschland gerichtete, nationalistische Töne der Kaczyński-Brüder aufs Korn genommen worden.

    Die Bundesregierung hatte der polnischen Regierung gegenüber bereits in der letzten Woche signalisiert, dass im Kontext der in Deutschland geltenden Pressefreiheit Artikel über ausländische Politiker nicht kommentiert würden.

    Nachdem der bisherige polnische Ministerpräsident Kazimierz Marcinkiewicz am Freitag seinen Rücktritt angeboten hatte, war er am Sonntag vom polnischen Präsidenten Lech Kaczyński aus dem Amt entlassen worden. Der Zwillingsbruder des Präsidenten, Jaroslaw, soll nun – vorbehaltlich der Zustimmung des polnischen Parlaments – mit der Regierungsbildung beauftragt werden. Die Brüder Kaczyński gehören ebenso wie der zurückgetretene Ministerpräsident Marcinkiewicz der konservativen Partei PiS an (Prawo i Sprawiedliwość, deutsch: Recht und Gerechtigkeit). Über die Gründe für den vorzeitigen Rücktritt Marcinkiewiczs wurde nichts Konkretes bekannt. Dass der beliebte Politiker sein Amt nicht freiwillig räumte, wird jedoch aus einer Äußerung gegenüber der polnischen überregionalen Tageszeitung „Dziennik“ deutlich. Er sagte, er sei nicht glücklich, nicht mehr Premier zu sein, und die polnische Politik sei „sehr brutal“.

    Mit der Übergabe des Amtes des polnischen Ministerpräsidenten an den Bruder des amtierenden Staatspräsidenten haben die beiden Brüder Kaczyński die beiden höchsten polnischen Staatsämter inne. Dieser Umstand stieß innerhalb Polens auf Kritik. Noch im September 2005 hatte Jarosław Kaczyński auf eine Kandidatur für dieses Amt verzichtet und selbst den nun zurückgetretenen Marcinkiewicz als Ministerpräsidenten ins Spiel gebracht. Damals hatte er erklärt, das Land sei noch nicht bereit, Zwillingsbrüder an der Macht zu haben. +wikinews+

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