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11 März 2009

Amoklauf von Winnenden: 16 Tote. Und die Ursachen.

Der 17-jährige Tim K. kam mit schwarzer Militärkleidung in den Klassenraum. Zunächst hielt man es für einen Scherz, dann schoss er acht Schülerinnen, drei Lehrerinnen und einen Schüler tot. Das Morden ging auf der Flucht weiter, bis er selbst zu Tode kam. Krisen-Hotline für die Hinterbliebenen.
Er sei unauffällig und freundlich gewesen, Tatwaffe und Munition aus dem Elternhaus, und wieder herrscht Ratlosigkeit, werden Nachahmungstaten befürchtet, denn gestern wurde über einen Amoklauf in Alabama mit 10 Toten berichtet. Experten werden befragt: der Jugendliche, der sich zurückgezogen habe, der die Gesellschaft für sein Versagen verantwortlich macht, der sich von Rächer-Figuren faszinieren lässt und seinen Frust in gewaltsimulierenden Computerspielen eben doch nicht abbaut, sondern in Gewaltförmigkeit übt, ...

Die oft vermutete "Perspektivlosigkeit" scheidet endlich mal aus, denn Papa ist Unternehmer und der Täter wieder ein Spross aus ansehnlichem Eigenheim, oder war Papa vielleicht doch zu unzufrieden mit dem Realschulabschluss? Bleibt zu klären, aber was kommt heraus?

Amokläufer stets männlich mit stets legalem Waffenbesitz

Es gibt auch für Amokläufe kein einheitliches Täterprofil, doch immerhin sind sie allesamt männlich, und es gibt einheitliche Tatvoraussetzungen, denn wieder einmal kamen "legale Waffen" zum Einsatz und passt zum "zurückhaltenden" Wesen, während die kriminelle Waffenbeschaffung eher zu sogenannten Schulstörern passt, zu unfriedlichen "Schulhof-Tyrannen", die zwar zu Mördern werden können, aber weniger zu allgemeinen Abschlächtern.
Also kommt man nicht umhin, die Auflagen für privaten Waffenbesitz zu verschärfen, z.B. "Wenn Kinder im Haus sind, dann ..." - Und es müsste in den Schulen die erhöhte Gewalt von Männern thematisiert werden.

Amokläufer und das Motiv der sexuellen Frustration

Und noch etwas fällt in diesem Fall stärker auf, wenn es nicht nur Zufall war, dass so viele Frauen erschossen wurden. Was findet sich auf seinem Computer und lässt Rückschlüsse auf seine Phantasien nebst Frustrationen zu? Ein sexuell frustrierter Jugendlicher? Das Thema der sexuellen Frustration ist noch immer unliebsam, obwohl die Medien, die Mode und die Werbung den sechsten Sinn so sehr und schräg in Anspruch nehmen.

"Sex sells", aber nicht jeder kann es sich leisten oder bekommt es geschenkt. Auch das muss in den Schulen thematisiert werden, so sehr sich insbesondere verklemmte Eltern damit schwer tun bzw. aufklärenden Lehrern Schwierigkeiten bereiten. Jugendliche müssen lernen, mit sexuellen Frustrationen klarzukommen, denn für die glückliche Liebe gibt es nun mal keine Garantie, obwohl sie die sicherste Garantie gegen Amokläufe wäre.

-msr- >> Diskussion

23 Februar 2009

NPD Jürgen Rieger mit "Sturmgewehr 44"

Gegen Hamburgs NPD-Vorsitzenden Rechtsanwalt Jürgen Rieger wird wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz ermittelt. Rieger ist seit den frühen Siebzigern eifriger Aktivist rechtsextremistischer Sekten, Wehrsportgruppen und Parteien, von denen einige verboten wurden, ihm gleichwohl zu einem kleinen Immobilienimperium verhalfen, zumindest zu dessen Interessenwalter. Seit 2006 ist Rieger NPD-Mitglied, kam sogleich in den Parteivorstand, seit 2008 ist er stellvertretender NPD-Vorsitzender und dürfte für die verschwundenen Parteigelder mitverantwortlich sein.
-msr- >> Diskussion

16 September 2008

Britische Eltern können Informationen über vorbestrafte Sexualtäter erhalten

Vereinigtes Königreich, 16.09.2008 – In Zukunft können sich besorgte Eltern der Distrikte Warwickshire, Cambridgeshire, Cleveland und Hampshire an die Polizei wenden, welche ihnen dann Informationen über vorbestrafte Sexualtäter liefert, die in engen Kontakt zu ihren Kindern kommen. Vorher wird allerdings noch geprüft, ob die Anfrage auf guten Gründen basiert, die unberechtigte Weitergabe der Daten wird strafrechtlich verfolgt.

Das Gesetz ist eine Reaktion der Regierung auf Forderungen nach dem Mord an der achtjährigen Sarah Payne durch einen vorbestraften Sexualstraftäter. Kritiker merken an, dass die gesetzlichen Bestimmungen nicht ausreichen würden, um die Weitergabe der Daten zu verhindern. Eine besorgte Mutter ließe sich nicht von strafrechtlichen Folgen davon abhalten, die Informationen an ihre Nachbarn weiterzugeben. Einige Organisationen, die sich für das Wohl von Kindern einsetzen, befürchten, dass dadurch Pädophile in den Untergrund gedrängt werden könnten und dort noch schwerer zu fassen seien.

Das System läuft erst einmal nur ein Jahr lang zum Test. +wikinews+

13 September 2008

Ex-NPD-Bundesschatzmeister verurteilt

Münster (Deutschland), 13.09.2008 – Der frühere NPD-Bundesschatzmeister Erwin Kemna wurde am 12. September 2008 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der langjährige Schatzmeister der NPD, der die Partei in 80 Fällen um insgesamt 741.000 Euro betrogen hatte, legte ein Geständnis ab. Kemna hatte eine komplette Vollmacht über die Parteikasse der NPD. „Eine Kontrolle durch die Partei fand praktisch nicht statt“, sagte der Staatsanwalt zu Beginn des Prozesses. Auch der Parteivorsitzende, Udo Voigt, bestätigte dies.

Von seinem Anwalt ließ Kemna erklären, er habe das Geld gebraucht, um die finanzielle Situation seiner Firma Wiechmann Küchen GmbH zu verbessern und nicht um der NPD schaden zu wollen. Ursprünglich hatte der Staatsanwalt nach der nur vier Stunden dauernden Verhandlung eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Das Gericht hatte allerdings schon am frühen Vormittag verkündet, nicht mehr als drei Jahre Freiheitsstrafe aufzuerlegen, wenn Kemna ein Geständnis ablegen würde und sich als schuldig bekennt.

Begonnen hatten die Ermittlungen gegen ihn im Februar diesen Jahres. Kemna wurde seither vorgeworfen, die Parteikasse der NPD in mehr als 80 Fällen um Geld erleichtert zu haben, welches er über Umwege auf Privatkonten und die Konten seiner Firma Wiechmann Küchen GmbH schiffte. Von Anfang an hielten einige Vertreter der NPD das ganze für eine inszenierte Intrige durch das „System“ gegen die NPD. Beispielsweise ließ Udo Voigt, seines Zeichens Parteivorsitzender der NPD, keine Zweifel daran zu, dass Kemna unschuldig sei. Die Situation für Kemna hatte sich seither nicht verbessert. Das zuständige Gericht lehnte jede Bitte um die Freilassung Kemnas aus der Untersuchungshaft strikt ab, da immer noch Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestanden hätte.

Der Vorfall hat der NPD enorm geschadet. Finanziell steht die NPD nicht besonders gut da, der Parteivorsitzende Udo Voigt bat wiederholt mehrere Mitglieder um Almosen für die Parteikasse. Als dann mehrere hunderttausend Euro verschwanden, stellte sich die Parteiführung erst völlig hinter den möglichen Schuldigen, ohne irgendwelche Untersuchungen abzuwarten. Später sagte die Parteiführung zu, eine Untersuchungskommission, geleitet von Jürgen Rieger, damit zu beauftragen, den Fall parteiintern aufzuarbeiten. Beim Bundesparteitag im Mai verkündete Rieger dann, es spreche mehr gegen als für Kemna.

Blickt man in die Zukunft, könnte der Vorfall der „nationalen Partei“ noch mehr schaden, denn in den jüngsten Rechenschaftsberichten ist die Partei erstmals in die roten Zahlen gerutscht. Auch ein Wechsel an der Spitze kündigt sich an. Der derzeitige Vorsitzende Udo Voigt hob erst kürzlich die positiven Taten Kemnas hervor und nannte ihn einen „guten Kameraden“. Nun droht Voigt eventuell das Aus als Parteivorsitzender.

Ursprünglich sollte der Prozess acht Tage andauern, wurde allerdings unerwartet bereits am ersten Tag durch das volle Geständnis Kemnas beendet.

+wikipedia+ 

11 September 2008

Synthetische Drogen befinden sich weiter auf dem Vormarsch

Wien (Österreich), 11.09.2008 – In einem am vergangenen Dienstag veröffentlichten Bericht warnt die UN-Behörde für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) vor dem wachsenden Missbrauch synthetischer Drogen vor allem in den Entwicklungsländern.

Demnach meldete 2006 fast jedes zweite asiatische Land einen Anstieg. In Saudi-Arabien wurden 12 Tonnen sogenannter amphetamin-typische Stimulatoren (ATS) beschlagnahmt, was ein Viertel aller derartigen sichergestellten Drogen weltweit darstellt. Ein Jahr später erhöhte sich die Menge auf 14 Tonnen. Die Zahl der in Südafrika entdeckten Labore, die zur Herstellung solcher Drogen genutzt wurden, sei seit den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich gestiegen, ebenso der Konsum der dortigen Bevölkerung.

Der Markt solcher Drogen wird auf inzwischen 65 Milliarden US-Dollar jährlich geschätzt und habe die Ausmaße von Kokain und Heroin längst überschritten. Die Weltproduktion habe sich auf etwa 500 Tonnen pro Jahr eingependelt. Jedoch sei auch eine Verlagerung der Herstellung in die Nachbarländer von USA und Westeuropa zu verzeichnen gewesen.

Antonio Maria Costa, Direktor von UNODC, warnte vor den gesundheitlichen Folgen und davor, dass „synthetische Drogen fälschlicherweise als harmlose Pillen wahrgenommen werden, die weder Töten, noch HIV/AIDS verursachen.“

Im australischen Melbourne wurde Ende Juni des vergangenen Jahres mit 4,4 Tonnen Ecstasy sichergestellt, was die bisher größte gefundene Menge synthetischer Drogen auf einen Schlag war. Die 15 Millionen Pillen seien von Italien aus in mehr als 3000 Dosen verpackt als Tomaten deklariert worden. +wikinews+

19 Juli 2008

„Größter Kinderpornographie-Skandal aller Zeiten“ als falsch entlarvt

19.07.2008 – wikinews - Als bislang größter Kinderpornografie-Skandal aller Zeiten gilt die „Operation Landslide“ im Jahr 1999. Die in Dallas ansässige Firma „Landslide Inc.“ soll über 5.600 kinderpornografische Webseiten betrieben und damit einen Umsatz von 1,4 Millionen US-Dollar monatlich erzielt haben. Ihre Datenbank soll weltweit 250.000 Kunden enthalten haben. Dies zog Razzien in Ländern wie Deutschland, der Schweiz, Großbritannien und Schottland nach sich.

In den letzten beiden Ausgaben berichtet „Gigi - Zeitschrift für sexuelle Emanzipation“ in einer zweiteiligen Artikelserie über die Hintergründe von „Operation Landslide“. US-Ermittler hatten zunächst behauptet, dass jeder Kunde von Landslide auf einen Verweis „Click here for Child Porn“ (deutsch: Klicke hier für Kinderpornografie) geklickt haben muss, um sich bei Landslide anzumelden. Jedoch stellte sich heraus, dass sich dieser Verweis nicht auf der Internetpräsenz von Landslide befunden hatte und dass die US-Ermittler später unter Eid zugaben, dass Landslide lediglich zur Bezahlung herkömmlicher Pornografieangebote diente.

Die Weitergabe der Kundendaten von Landslide an Interpol führte in Großbritannien zur „Operation Ore“, eine der größten Polizeiaktionen Großbritanniens. 7.275 Personen wurden anfangs verdächtigt, es gab 3.744 Verhaftungen, 1.451 Personen wurden verurteilt und 493 verwarnt. Wie viele Personen im Besitz anstößiger Bilder von Kindern oder Jugendlichen waren, ist gemäß der britischen Justizbehörden nicht bekannt.

Hinzu kam, dass viele der britischen Kunden von Landslide Opfer von Kreditkartenbetrügern waren. Etwa 50 Prozent der Umsätze Landslide sollen auf Kreditkartenbetrug zurückzuführen gewesen sein. Viele sahen sich veranlasst, ihre Unschuld beweisen zu müssen.

Anfang 2003 berichtete die britische Presse zunächst, dass sich, zur Zeit der Kriegsvorbereitungen gegen den Irak, auch ehemalige Minister Tony Blairs unter den 7.275 Verdächtigen befand. Diese Kritik verstummte dann. Danach berichtete die Presse von nur noch 2.272 Verdächtigen.

Im Laufe der „Operation Ore“ haben nach offiziellen Angaben 39 Verdächtige Selbstmord begangen. Die inoffizielle Zahl der Todesopfer wird auf 200 geschätzt.

05 Juli 2008

Oberlandesgericht bestätigt Verbot des Spielfilms "Rohtenburg"

Mit einem am 17.6.2008 verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts Kassel bestätigt, mit der auf Antrag des als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordenen Klägers die Vorführung und das In-Verkehr-Bringen des von der Beklagten produzierten Spielfilms "Rohtenburg" untersagt wurde.

Nach übereinstimmender Ansicht des Landgerichts und des zuständigen 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts werde der Kläger durch die Aufführung des Films in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Auch wenn der Kläger wegen der in dem Film aufgegriffenen Handlungen mittlerweile wegen Mordes verurteilt wurde, müsse er es nicht dulden, zum Gegenstand eines Horrorfilms gemacht zu werden, indem er vom Publikum zweifelsfrei als dessen Hauptfigur erkannt werden könne. Die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit, auf die sich die Beklagte berufe, müsse in diesem Fall nach Abwägung aller Umstände gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Klägers zurücktreten.

Der Senat bestätigte insoweit seine im Jahre 2006 vorausgegangene Entscheidung im Eilverfahren (Aktenzeichen 14 W 10/06, Entscheidung vom 3.3.2006)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde.
Die genannten Entscheidungen des Oberlandesgerichts sind im Volltext unter >www.rechtsprechung.hessen.de abrufbar.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.6.2008, Aktenzeichen 14 U 146/07
(vorausgehend LG Kassel, Urteil vom 5.7.2007, Aktenzeichen 8 O 1854/06)
Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre

02 Juli 2008

Hamburgs Ex-Senator Roger Kusch leistete Sterbehilfe

Würzburg (Deutschland), 02.07.2008 – Hamburgs ehemaliger Justizsenator Roger Kusch hat nach eigenen Angaben am Samstag, den 28. Juni, bei einer 79-jährigen Rentnerin aus Würzburg Sterbehilfe geleistet. Dies gab er am Montag, 30. Juni auf einer Pressekonferenz bekannt, auf der er auch ein Video der Getöteten präsentierte. Die Frau war weder unheilbar krank noch hatte sie Schmerzen. Vielmehr hatte sie Angst, in ein Pflegeheim eingewiesen zu werden. Der Tötungsautomat, den Kusch im April der Öffentlichkeit vorgestellt hatte, kam bei der Tat nicht zum Einsatz. Stattdessen trank die Frau das Malaria-Medikament Chloroquin und das Beruhigungsmittel Diazepam aus zwei Bechern. Die Medikamente hatte sich die Frau angeblich selbst besorgt. Laut Kusch war diese erste Sterbehilfe kostenlos.

Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen ein reguläres Ermittlungsverfahren eingeleitet, da die Frau nicht eines natürlichen Todes gestorben ist. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Der Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch, nannte Kusch einen „politischen Amokläufer“. +wikinews+


  • Sterbehilfe


  • Diskussionen
  • 22 Juni 2008

    Deutschland: Sicherungsverwahrung für Jugendliche möglich

    Berlin (Deutschland), 22.06.2008 – Am Freitag, den 20. Juni wurde eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) durchgeführt. Besonders gefährliche Jugendliche müssen demnach bald mit der Anordnung der Sicherungsverwahrung rechnen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch noch höher als bei der Sicherungsverwahrung für Erwachsene.

    Ende 2007 saßen etwa 400 Männer und keine Frauen in Sicherungsverwahrung. Bundesinnenministerin Zypries rechnet nun mit einer „nicht zweistelligen Zahl“ von Jugendlichen, gegen die diese ebenfalls angeordnet werden wird. Voraussetzung dazu ist sowohl die Verhängung einer Jugendstrafe von mehr als sieben Jahren für ein Delikt, bei dem schwere körperliche oder seelische Schäden beim Opfer zurückbleiben, als auch eine gutachterlich bescheinigte erhebliche Wiederholungsgefahr. Erst am Ende eines Strafvollzugs ist über die Verhängung zu entscheiden, die dann jährlich überprüft werden muss. Bei der verurteilten Tat muss es sich um eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder das Leben gehandelt haben.

    Die derzeitige Höchststrafe gegen Jugendliche liegt bei zehn Jahren. +wikinews+

    20 Juni 2008

    Ertappter Heroinschmuggler flieht mit Zollauto und Drogenspürhund

    Niederkrüchten (Deutschland), 20.06.2008 – Ein Drogenschmuggler, der mit 200 Gramm Heroin an der Grenze zwischen den Niederlanden und Deutschland erwischt wurde, floh mit Handschellen im Auto der Zollfahnder. Im Kofferraum des Wagens befand sich der Drogenspürhund Amber. Die Fahnder durchsuchten ein weiteres Fahrzeug, nachdem sie im Fahrzeug des Schmugglers das Heroin entdeckt hatten. Der Schmuggler, der zunächst auf der Rückbank des Fahrzeugs saß, konnte sich offenbar von den Fesseln befreien, die ihm die Beamten zuvor angelegt hatten. Bewohner der Stadt Vleert in den Niederlanden riefen am nächsten Morgen die Polizei an, weil sie das gestohlene Fahrzeug mit geöffneter Heckklappe gefunden hatten. Der Hund überstand die „Entführung“ unbeschadet. +wikinews+

    15 Juni 2008

    Deutschland: Etwa jeder zweite Mord bleibt unentdeckt

    Celle (Deutschland), 15.06.2008 – Im Juni 2008 thematisierte die Justizministerkonferenz in Celle, wie die Aufklärungsrate bei Morden verbessert werden kann. In Deutschland werden jedes Jahr zirka 1.000 Menschen ermordet. Experten zufolge bleibt jeder zweite Mord unentdeckt; Schätzungen zufolge könnten es bis zu 2.400 Morde sein. Ein Grund dafür ist, das fälschlicherweise oft natürliche Todesursachen von Ärzten in den Totenscheinen attestiert werden. Erst vergangene Woche hat ein Arzt in Hessen einem Mann, der erstochen in einer Blutlache lag, einen natürlichen Tod bescheinigt.

    Professor Wolfgang Eisenmenger, Vorstand des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität München, erklärte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung: „In einer Multi-Center-Studie der Universität Münster aus dem Jahr 1997 kam heraus, dass mindestens 1.200 Tötungsdelikte jährlich unaufgedeckt bleiben.“ Laut Eisenmanger hat sich seit Veröffentlichung der Studie nichts getan, dass zu einer Verbesserung der Missstände führen kann. Viele rechtsmedizinische Institute sind geschlossen worden, etwa die der Universitäten in Aachen und Göttingen. Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz 2008 in Celle appellierten an die Wissenschaftsminister, keine weiteren rechtsmedizinischen Institute zu schließen.

    Ein weiteres Problem ist die schlechte Ausbildung der Ärzte im Bereich der Erkennung von Todesursachen. Daher fasste die Konferenz den Beschluss in Zukunft den Ausbildungsstand von Ärzten zu erhöhen. Welcher Art diese Qualifizierung sein wird, soll im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Justiz-, Innen-, Wissenschafts- und Gesundheitsministern beraten werden, die Vorschläge zur Verbesserung der ärztlichen Leichenschau ausarbeiten soll. Zurzeit kann jeder Arzt unabhängig von seiner Fachrichtung nach einer Untersuchung der jährlich rund 850.000 Toten in Deutschland den Totenschein ausstellen.

    Burkhard Madea, Leiter des Bonner rechtsmedizinischen Instituts und Experte für Leichenschauen, sieht auch die Abrechnung mit den Kassen als eine Ursache des Problems, weil Kliniken bei der Obduktion einen finanziellen Verlust machen.

    Als einziges Bundesland hat bisher Bremen auf den seit langem bekannten Missstand reagiert. Hier wird jeder Totenschein von einem Experten geprüft. Der Leiter des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin am Klinikum Bremen-Mitte, Michael Birkholz, schätzt, dass jedes zweite Tötungsdelikt unerkannt bleibt. Seit dort alle Details zu den Todesursachen von Gerichtsmedizinern geprüft werden, wird im Durchschnitt jede Woche ein zuvor unbemerkter unnatürlicher Tod entdeckt.

    Allerdings gibt es auch Kritik an der Studie. Der Direktor der rechtsmedizinischen Abteilung der Medizinischen Hochschule Hannover, Hans-Dieter Tröger, bezweifelt die Aussagekraft der Studie, die nur auf Zahlen aus Nordrhein-Westfalen beruhe. Der Mediziner nennt andere Zahlen, er wird auf tagesschau.de mit Bezug auf die Münsteraner Studie von 1997 wie folgt zitiert: „In 100.000 Fällen“ (der zweiten amtsärztlichen Leichenschau, die vor der Feuerbestattung durchgeführt wird) „hatten wir in Hannover nur einen Verdacht auf einen unnatürlichen Tod.“ Der Verdacht habe sich nicht bestätigt. +wikinews+

    10 Juni 2008

    Kinderpornographie und Kinderprostitution

    Vorbereitungskonferenz zum dritten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern in Berlin; Kinder sind unverkäuflich! Aufruf gegen Kinderpornografie und Kinderhandel mit Hilde Johnson und Katja Riemann

    UNICEF und die Kinderschutzorganisation ECPAT fordern die Bundesregierung, Internetprovider und Öffentlichkeit zum verstärkten Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern auf.
    „Kinderpornografie und Kinderhandel haben sich zu riesigen Märkten mit enormen Gewinnspannen entwickelt“, sagte die stellvertretende UNICEF-Direktorin Hilde Johnson in Berlin bei der Konferenz „Kinder sind unverkäuflich!“.
    Die von UNICEF, ECPAT und der Friedrich-Ebert-Stiftung organisierte Tagung dient der Vorbereitung des dritten Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im November 2008 in Rio de Janeiro. Die Vereinten Nationen schätzen, dass weltweit 1,8 Millionen Kinder zu Prostitution und Pornografie gezwungen werden. Rund 1,2 Millionen Mädchen und Jungen jährlich fallen Menschenhändlern zum Opfer. „Von daher ist es von zentraler Bedeutung, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gegen kriminelle internationale Netzwerke verstärkt wird“, sagte Hilde Johnson.
    „Täglich werden weltweit mehr als 3.000 Mädchen und Jungen wie Ware verkauft.
    Deutschland sollte Vorreiter sein beim Kampf gegen diese schwere Menschenrechtsverletzung“, sagte die Schauspielerin und UNICEF-Unterstützerin Katja Riemann. „Ein wichtiger Schritt in diese Richtung wäre die Ratifizierung des einschlägigen Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland.“
    „Das Internet ist eine zunehmende Gefahr auch für Kinder in Deutschland. Zehntausende Konsumenten von Kinderpornografie heizen die Nachfrage nach pornografischen Darstellungen mit Kindern an und fördern den damit stets verbundenen Missbrauch“, sagte die Geschäftsführerin von ECPAT Deutschland, Mechtild Maurer.
    „Mir als Jugendvertreterin ist wichtig für uns selbst einzustehen und unsere Erfahrungen und kreativen Ideen in die Bekämpfung der Verletzung von Kinderrechten einzubringen. Wir wollen echte Solidarität und Beteiligung an Entscheidungen“, fordert Catharina Schymczyk, Jugendvertreterin von ECPAT Deutschland.
    Die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein kriminelles Geschäft,das nur zu einem Bruchteil aufgedeckt wird. Angaben zum Ausmaß beruhen daher meist auf Schätzungen:

    • Die Bundesregierung ging bereits 2003 davon aus, dass drei Millionen kinderpornografische Bilder im Netz vorhanden sind. Da die Nutzung des Internets in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen hat, dürfte auch die Zahl der kinderpornografischen Bilder deutlich gestiegen sein.

    • In Nepal werden nach Schätzungen von UNICEF jährlich 12.000 Kinder, vor allem Mädchen, innerhalb des Landes oder nach Indien und andere Nachbarländer in Bordelle verkauft.

    Tatort Internet

    Das Internet ist ein Treffpunkt für Täter geworden, die Bilder handeln und tauschen. Sie bieten Kinder gegen Geld zum sexuellen Missbrauch an und geben Warnungen vor strafrechtlicher Verfolgung weiter. Die Anonymität im Netz macht es den Tätern leicht. Jeder kann unkontrolliert Bilder und Videos einstellen und Kontakte knüpfen, ohne seine wahre Identität preiszugeben.
    Lehrer, Eltern und Kinder wissen zu wenig über die Risiken des Internet. Mädchen und Jungen bringen sich ahnungslos in Gefahr, indem sie persönliche Daten und Bilder ins Netz stellen. Deutsche Schüler verbringen im Durchschnitt rund 70 Minuten an einem normalen Werktag im Chatroom, 122 Minuten am Wochenende oder während der Ferien.
    Viele Pädophile nutzen Chatrooms für ihre Zwecke, indem sie sich als Gleichaltrige ausgeben. In einer Studie der Universität Köln gaben 38 Prozent der befragten Jugendlichen an, gegen ihren Willen nach sexuellen Dingen gefragt worden zu sein. Mehr als jede/r Zehnte bekam unaufgefordert Nacktfotos zugesandt, fünf Prozent erhielten Pornofilme und acht Prozent wurden zu sexuellen Handlungen vor der Webcam aufgefordert.

    Tatort Ferienparadies

    Fernreisenden – vor allem in ärmere Länder – wird die sexuelle Annäherung an Minderjährige oft leicht gemacht. Allein in Asien werden mindestens eine Million Kinder jedes Jahr für die Prostitution missbraucht. Unter den Kunden sind Einheimische ebenso wie Sex-Touristen, denen es oft an jedem Unrechtsbewusstsein fehlt. Sie rechtfertigen sich damit, den Kindern mit ihrem Geld noch etwas Gutes getan zu haben. Oder sie entschuldigen ihr Verhalten damit, dass Kinder in bestimmten Ländern viel früher bereit zum Sex seien. Zudem machen neben den Kunden noch eine Vielzahl weiterer Menschen mit den Kindern Profit - von den kriminellen Kinderhändlern über Zuhälter bis hin zu Taxifahrern und Reiseleitern, die Tipps geben.

    November 2008 - dritter Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung

    Die sexuelle Ausbeutung von Kindern war Thema der Welt-Konferenzen in Stockholm 1996 und Yokohama 2001. Inzwischen ächten zahlreiche internationale Übereinkommen und Protokolle Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung. Vom 25. bis zum 28. November 2008 geht es beim dritten Weltkongress in Rio de Janeiro darum, konkrete Ziele festzulegen, um diesen schweren Menschenrechtsverletzungen wirksamer zu begegnen. Über den Erfolg des Weltkongresses entscheiden die Vorbereitungen auf nationaler Ebene maßgeblich mit.

    Die Forderungen von ECPAT und UNICEF Deutschland

    • ECPAT und UNICEF Deutschland fordern die Bundesregierung auf, den Weltkongress hochrangig zu besetzen und sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass in Rio de Janeiro wirksame Fortschritte für den Schutz von Kindern erzielt werden.

    • Deutschland muss endlich das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie ratifizieren.

    • Internetprovider und Plattformen müssen dafür sorgen, dass kinderpornografische Inhalte umgehend aus dem Netz genommen werden und die Strafverfolgungsbehörden bei der Tätersuche unterstützen.

    • Kinder müssen über die Risiken von Internet und Chatrooms Bescheid wissen. Lehrer und Eltern sind aufgefordert, sich selbst zu informieren und ihre Kinder zu schützen.

    • Minderjährige Prostituierte aus dem Ausland brauchen in Deutschland Schutz und Hilfe, besonders wenn sie als Zeugen gegen Menschenhändler und Zuhälter aussagen. Eine Abschiebung sollte unter allen Umständen vermieden werden.

    Weitere Infos im Internet unter www.unicef.de und www.ecpat.de

    03 Juni 2008

    Weltsicherheitsrat will Piraten-Jagd vor Somalia

    (wwj) Der Weltsicherheitsrat votierte einhellig für eine von den USA und Frankreich eingebrachte Resolution, zunächst auf sechs Monate befristet, dass Kriegsschiffe in somalischen Hoheitsgewässern gegen Piraten eingesetzt werden dürfen, sofern die somalische Regierung einwilligt.

    21 Mai 2008

    Verdächtiger des Holzklotzwurfes von Oldenburger Autobahnbrücke festgenommen

    Oldenburg (Oldb) (Deutschland), 21.05.2008 – Im Fall des tödlichen Holzklotzwurfes von einer Autobahnbrücke über die Bundesautobahn 29 bei Oldenburg (Oldb) hat die Oldenburger Polizei jetzt einen bedeutenden Fahndungserfolg erzielt. Es wurde ein 30-jähriger Mann aus der Gemeinde Rastede als mutmaßlicher Täter ermittelt und heute verhaftet. Gegen den Mann wurde vom Amtsgericht Oldenburg am Dienstag ein Haftbefehl erlassen. Der Mann gilt als dringend tatverdächtig, am 23. März 2008 (Ostersonntag) gegen 20 Uhr von einer Autobahnbrücke zwischen dem Autobahnkreuz Oldenburg-Nord und der Anschlussstelle Oldenburg-Ohmstede einen Holzklotz auf die Fahrbahn geworfen zu haben, wobei eine Frau, die als Beifahrerin in einem Fahrzeug unter der Brücke hindurch gefahren war, getötet wurde.

    Die Anklage lautet auf Mord und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Die Verhaftung erfolgte auch, weil Fluchtgefahr besteht, sagte der leitende Staatsanwalt bei einer Pressekonferenz, die heute in Oldenburg stattfand. Bei dem Mann, der am Mittwochmorgen festgenommen wurde, handelt es sich um einen drogenabhängigen Aussiedler aus Kasachstan, der seit 16 Jahren in Deutschland lebt und auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Als Motiv der Tat habe der Mann „Frust“ angegeben.

    Der Mann war der Polizei bisher bereits als angeblicher Zeuge des Vorfalls bekannt. Er meldete sich bei der Polizei am 5. April – kurz nachdem die Polizei einen Massen-Gentest angekündigt hatte – und sagte aus, der Holzklotz habe sich bereits seit längerer Zeit auf der Brücke befunden, bevor der tödliche Wurf stattgefunden habe. Er habe den Holzklotz eigenhändig von der Fahrbahn geräumt, als er mit seinem Fahrrad die Brücke überquerte. Diese Aussage hatte den Verdacht der Ermittlungsbeamten geweckt. Der Mann hatte angegeben, er sei gerade auf dem Weg zu seinem Drogendealer gewesen, als ihm der Holzklotz auf der Fahrbahn aufgefallen war. Da habe er sich entschieden, den Klotz beiseite zu räumen. Diese Darstellung des Vorgangs war von den Beamten für unwahrscheinlich und wenig glaubwürdig eingeschätzt worden. Weitere Ermittlungen führten dann zu weiteren Indizien, die den Anfangsverdacht gegen den Mann erhärteten. So wurden auf dem Grundstück des Mannes ähnliche Holzklötze gefunden, die ebenfalls – wie der zur Tat verwendete Holzklotz – aus Pappelholz bestanden und einen ähnlichen Verwitterungsgrad aufwiesen. Diese und weitere Gegenstände von dem Grundstück werden zurzeit noch kriminaltechnisch untersucht.

    Die Polizei verhörte den Mann heute mehrere Stunden. Dabei legte der Verdächtige nach etwa drei Stunden Verhördauer auch ein Geständnis ab, wie Staatsanwaltschaft und Polizei auf der Pressekonferenz heute mitteilten. Während des insgesamt etwa neun Stunden dauernden Verhörs wurde der Verdächtige ärztlich betreut, er litt an Entzugserscheinungen wegen seiner Heroinsucht.

    Der sechs Kilogramm schwere Holzblock war am Ostersonntag von der Brücke geworfen worden und hatte dabei die Windschutzscheibe des Personenwagens durchschlagen. Durch die Wucht des Aufpralls wurde die 33-jährige Beifahrerin tödlich getroffen. Die Frau, Mutter von zwei Kindern, verstarb noch am Unfallort. Ihre beiden Kinder, die im Fond des Wagens saßen, und ihr Mann, der das Fahrzeug steuerte, überlebten.

    20 Mai 2008

    "Ehrenmord" in Hamburg

    Bruder erstach seine 16-jährige Schwester

    Hamburg (Deutschland), 20.05.2008 – In der Nacht zum vergangenen Freitag, den 16. Mai wurde eine 16-jährige aus Afghanistan stammende Jugendliche mit mehr als 20 Messerstichen getötet. Tatverdächtiger ist ihr 23-jähriger Bruder. Der Vorfall ereignete sich auf einem Parkplatz im Hamburger Stadtteil St. Georg in der Nähe des belebten U-Bahnhofs Berliner Tor. Passanten und Anwohner des U-Bahnhofs, die die Schmerzensschreie der Jugendlichen gehört hatten, alarmierten die Polizei und die Feuerwehr. Eine Stunde lang versuchten Notärzte, das Mädchen zu reanimieren, jedoch ohne Erfolg.

    Dem Bruder, der wie seine Schwester einen deutschen Pass hat, wird Mord vorgeworfen. Er hat die Tat inzwischen gestanden und nannte als Motiv, seine Schwester habe sich von der Familie und deren traditionellen Vorstellungen abgewandt und eine westliche Lebensweise bevorzugt. Der junge Mann wurde zwölf Stunden nach dem Mord festgenommen, nachdem ein Freund, der bei der Tat dabei gewesen war, sich kurz danach der Polizei gestellt hatte. Der 23-Jährige leistete bei seiner Verhaftung keinen Widerstand. Er war der Polizei bereits als „Intensivtäter“ in Sachen Gewalt bekannt.

    Inzwischen werden weitere Zeugen vernommen. Wie Polizeisprecher Ralf Meyer mitteilte, steht dabei im Zentrum der Ermittlungen die Frage, ob es andere Personen gibt, „die von der Tat gewusst haben, die Tat gebilligt haben“. Vor allem soll geklärt werden, ob der Bruder von anderen Personen, eventuell aus dem Familienumfeld, zur Tat angestiftet worden sei. Die Familie soll die 16-Jährige für ein Jahr nach Afghanistan geschickt haben. Sie sollte dort wieder auf den – in den Augen der Familie – islamisch korrekten Lebensweg zurückfinden.

    Die Jugendliche hatte bereits öfter Zuflucht vor ihrer Familie in einer Jugendhilfeeinrichtung gesucht, wo sie Anfang Mai auch dreimal übernachtet hatte. Im vergangenen Jahr war sie schon einmal von ihrem Bruder angegriffen und brutal zusammengeschlagen worden. Daraufhin hatte sie Anzeige erstattet. Insgesamt hat die 16-Jährige seit 2006 drei Fälle von Gewalt durch Familienmitglieder der Polizei gemeldet. Dabei handelte es sich um eine Körperverletzung und zwei gefährliche Körperverletzungen. Die Polizei geht jedoch davon aus, dass sie nicht von alle Vorfällen Kenntnis erlangte. In mindestens einem Fall berief sich die junge Frau bei der anschließenden Vernehmung auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Auch die ältere Schwester soll der Jugendlichen Striemen ins Gesicht gekratzt haben.

    Der 23-jährige Bruder war wegen früherer Angriffe auf seine Schwester zu einer anderthalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, die er Anfang Mai antreten sollte. Am Morgen vor der Tat wurde ihm bekannt, dass sein Antrag auf Strafaufschub abgelehnt worden war.

    Die Hamburger Sozialbehörde prüft, inwieweit Hamburgs staatliche Einrichtungen alles getan haben, um die 16-Jährige zu unterstützen. Das teilte die Sprecherin der Sozialbehörde, Jasmin Eisenhut, am gestrigen Montag mit. Weitere Auskünfte wollte die Behördensprecherin nicht geben. Auch in dem für das Jugendhaus, in das das Mädchen geflüchtet war, zuständigen Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung wird über Konsequenzen aus den Geschehnissen nachgedacht. Es werde überlegt, „ob unsere Instrumente der Jugendarbeit ausreichend gegriffen haben und ob die Zusammenarbeit mit Polizei und Jugendamt richtig funktioniert hat“, sagte der Leiter des Landesbetriebs, Klaus-Dieter Müller.

    Die migrationspolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, Nebahat Güçlü, glaubt, dass man zumindest das Mordrisiko hätte reduzieren können, wenn es in Hamburg genügend Einrichtungen gäbe, die die jungen Frauen wirklich schützen würden. Sie sieht darin ein Versäumnis der Politik. Wenn der Kinder- und Jugendnotdienst erst am nächsten Morgen feststelle, dass das Mädchen nicht da sei, „sollte man sich wirklich fragen, ob das die richtige Unterbringung sein kann“, äußerte sich Güclü.

    09 Mai 2008

    Italien: Schlag gegen die Mafia

    Rom (Italien), 09.05.2008 – Spezialeinheiten der italienischen Polizei führten am Freitag in der Reggio Calabria, der „Stiefelspitze“ in Italiens Süden, eine groß angelegte Polizeiaktion gegen die ’Ndrangheta durch. ’Ndrangheta ist der Name des Mafiaclans in dieser Region. Mit zehn Haftbefehlen waren die Polizeieinheiten in den frühen Morgenstunden in die Häuser des süditalienischen Mafiaclans in Kalabrien sowie in Udine und Bologna vorgedrungen und hatten insgesamt sieben Personen festgenommen. Bei den Festgenommenen soll es sich um Hintermänner der sogenannten Mafiamorde von Duisburg handeln. Am 15. August 2007 waren vor einem Duisburger Restaurant („Da Bruno“) in der Nähe des Hauptbahnhofs sechs Italiener erschossen worden, die zuvor in dem Restaurant gespeist hatten. Die Tatverdächtigen der Duisburger Mafiamorde sind jedoch noch auf freiem Fuß.

    Die ’Ndrangheta ist inzwischen zur mächtigsten Mafia-Organisation Italiens geworden. Allein mit dem Drogengeschäft nimmt die Organisation Schätzungen zufolge jährlich 30 bis 40 Milliarden Euro ein. Hinzu kommen erschlichene staatliche Fördermittel aus der italienischen Staatskasse sowie der Europäischen Union. Außerdem besitzt die Organisation Supermarktketten, Restaurants und sogar Banken. Auch im russischen Ölgeschäft ist sie aktiv. Nach Einschätzung des italienischen Mafiajägers Salvatore Boemi ist die Organisation auf dem Sprung zur Ausweitung ihres Einflusses auf ganz Europa. Die Mafiamorde von Duisburg seien dafür ein eindeutiger Hinweis, auf den die europäischen Polizeibehörden jedoch nicht in angemessener Weise reagiert hätten. Die Zusammenarbeit zwischen den Länderpolizeibehörden bleibe hinter den Notwendigkeiten zurück, so Boemi. „In 20 Jahren werden sie in Oslo sein“, sagte er in einem Interview mit der Financial Times.

    25 März 2008

    Tödlicher Anschlag auf Kraftfahrer

    Oldenburg (Oldb) (Deutschland), wikinews 25.03.2008 – Nach einem Fest am Ostersonntag im niedersächsischen Oldenburg (Oldb.) haben bislang unbekannte Täter einen sechs Kilogramm schweren Holzklotz zwischen dem Autobahnkreuz Nord und der Abfahrt Ohmstede der Bundesautobahn A29 von einer Autobahnbrücke geworfen. Der Klotz durchschlug die Windschutzscheibe eines PKWs und traf die 33-jährige Beifahrerin des Wagens, sie starb noch am Unfallort. Ihr Ehemann und die beiden hinten sitzenden sieben und neun Jahre alten Kinder stehen unter Schock. Die Familie war auf dem Rückweg aus dem Urlaub.

    Die unmittelbar gebildete 22-köpfige Mordkommission bei der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt Ammerland hat bekanntgegeben, dass bei der Befragung der Anwohner sowie der Besucher von Osterfeuern, die in der Umgebung abgehalten wurden, mehrere Personen während der Tatzeit auf der Brücke gesehen wurden.

    Die Polizei sucht insbesondere nach Hinweisen zur Herkunft des bei der Tat verwendeten Holzklotzes (18 mal 24 Zentimeter). Weiter interessiert sich die Polizei für „Hinweise zum Zeitpunkt des Verbrechens um 20.00 Uhr“, also wer sich zu dieser Zeit auf oder in der Nähe der besagten Brücke aufhielt.

    Das Unglück erinnert an einen Vorfall aus dem Jahr 2000, bei der drei US-amerikanische Schüler aus Langeweile in Darmstadt Steine von einer Brücke warfen und dabei zwei Frauen töteten. Auch 1993 und 1995 kam es zu ähnlichen tödlichen Ereignissen.

    16 März 2008

    Internetkriminalität nimmt zu

    Osnabrück (Deutschland), wikinews 16.03.2008 – In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung bezeichnete der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Zierke, die Zunahme der Fälle, bei denen Daten auf privaten Computern von Kriminellen ausgespäht werden, als größtes Problem in Bezug auf den Missbrauch des Internets. An vorderster Stelle stehe dabei die Methode des Phishings, bei der die Täter sich die Herausgabe von PIN- und TAN-Nummern für das Onlinebanking erschleichen, indem sie sich als Beauftragte der Banken ausgeben. Im Jahr 2007 seien 4200 Phishing-Fälle registriert worden, gegenüber dem Vorjahr sei das eine Steigerung um 20 Prozent. Auch die durchschnittliche Schadenshöhe steige dabei an. Während im Jahr 2006 im Durchschnitt ein Schaden von 2500 Euro pro Phishing-Fall entstand, waren es im Jahr 2007 bereits 4000 bis 4500 Euro. Die Situation sei inzwischen dramatisch: „Nach Schätzungen sind heute mehr als 750.000 Computer in Deutschland mit Schadprogrammen infiziert, etwa 150.000 Rechner werden von Kriminellen unbemerkt ferngesteuert.“ Den Computernutzern rät er dringend, sich um den Schutz der Daten auf dem heimischen PC zu bemühen.

    Eine weitere Erscheinung mit Bezug zur Computerkriminalität nehme ebenfalls stark zu: die Nutzung von Computern und des Internets zur Verbreitung von Kinderpornografie. Dieser Bereich der Kriminalität sei in den letzten Jahren dramatisch gewachsen: „So haben wir zum Beispiel in einem Verfahren in Deutschland fast 240.000 Zugriffe auf 4600 kinderpornografische Dateien festgestellt.“

    30 Dezember 2007

    Berlin: Alle Morde im Jahr 2007 aufgeklärt

    WikiNews: Berlin (Deutschland), 30.12.2007 – In Berlin ist den Ermittlungsbehörden ein Erfolg gelungen.

    Egal ob es um den Tod der achtjährigen Amani am 5. Mai, den für bundesweite Berichterstattung sorgenden Mord an der 14-jährigen Kristina in Neukölln, die am 16. April in einem Koffer aufgefunden wurde, oder einen anderen der insgesamt 167 Fälle von Mord und Totschlag ging: Den Ermittlerteams gelang es jedes Mal, die Tat aufzuklären. So wurde gegen einen 17-Jährigen, der Kristina getötet haben soll, nach einem halben Jahr Ermittlungsarbeit Haftbefehl erlassen. Im anderen Fall muss sich die Mutter der achtjährigen Amani ab Januar vor Gericht verantworten.

    Oberstaatsanwalt Ralph Knispel macht vor allem die hohe persönliche Leistung der Mitarbeiter zu „jeder Tages- und Nachtzeit“ für die hohe Aufklärungsquote verantwortlich.

    Bei den versuchten Tötungsdelikten indes sind noch einige Taten unaufgeklärt. Unter anderem bei den Tötungsversuchen an einem 17-jährigen Mädchen am 2. und einer 14-Jährigen am 4. Januar konnte der Täter noch nicht ermittelt werden.

    Von den 228 polizeilich registrierten Tötungsdelikten im Jahr 2007 handelte es sich bei 167 Fällen um Mord oder Totschlag. Jörg Dessin, der Leiter der Berliner Mordkommissionen, wies darauf hin, dass genaue Zahlen erst im Frühjahr 2008 vorliegen werden.

    Einige ältere Morde blieben jedoch weiterhin unaufgeklärt.

    19 Dezember 2007

    Zypries für konkrete Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern

    Presseerklärung - Berlin, 19. Dezember 2007

    In den vergangenen Monaten sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen Kinder von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt wurden. Vertreter der Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder beraten heute über Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern. Bundesjustizministerin Zypries hat konkrete Vorschläge unterbreitet, um gefährdete Kinder effektiv zu schützen.

    „Die tragischen Fälle in den letzten Monaten haben erhebliche Defizite beim Schutz besonders gefährdeter Kinder offengelegt. Schätzungen zu Folge werden etwa 5 bis 10 % aller Kinder unter 6 Jahren vernachlässigt. Immer häufiger sterben Kinder an den Folgen von Vernachlässigung und Misshandlung. Viele Risikofamilien können mit den herkömmlichen Angeboten der Jugendämter, der Erziehungsberatung oder der Familienbildung nicht im erforderlichen Umfang erreicht werden. Es ist deshalb dringend notwendig, den Schutzauftrag unserer staatlichen Gemeinschaft zu stärken. Ich habe konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ein effektiver Schutz von Kindern erreicht werden kann“, erklärte Bundesjustizministerin Zypries heute in Berlin.

    Zypries setzt sich insbesondere für die folgenden Maßnahmen ein:

    Verbindliches Einladungswesen für Vorsorgeuntersuchungen
    Einige Länder sehen bereits ein verbindliches Einladewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern vor. Bundesjustizministerin Zypries unterstützt dieses System. Sie schlägt eine Ergänzung des § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – um folgenden Absatz (1a) vor:

    „Nehmen die Personensorgeberechtigen trotz wiederholter Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung für ihr Kind teil, prüft das Jugendamt, ob Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bestehen. Ergeben sich dabei aufgrund zusätzlicher Umstände Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, ist ein Hausbesuch durchzuführen. Die Stellen, die nach Landesrecht für die Überprüfung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zuständig sind, teilen dem Jugendamt mit, wenn Personensorgeberechtigte trotz wiederholter Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung teilgenommen haben.“

    Die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bieten die Möglichkeit, frühzeitig auf Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern aufmerksam zu werden und eine Schädigung des Kindes abzuwenden. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Eltern kümmert sich verantwortungsvoll und gut um ihre Kinder. Wir wollen daher die Eltern nicht gesetzlich zu Vorsorgeuntersuchungen zwingen. Allerdings kann die Versäumung einer Früherkennungsuntersuchung in Verbindung mit anderen Faktoren Anzeichen für eine Gefährdung des Kindes sein. So können etwa Hinweise aus dem Umfeld der Familie auf eine Vernachlässigung, Verwahrlosung oder Misshandlung schließen lassen.

    Deshalb sollen die Jugendämter verpflichtet werden zu prüfen, ob Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, wenn die Eltern trotz wiederholter Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung für ihr Kind teilnehmen. Sprechen darüber hinaus weitere Umstände für eine Vernachlässigung des Kindes, muss ein Hausbesuch erfolgen. Auf diese Weise kann Risikofamilien besser geholfen und Kinder effektiver geschützt werden.

    Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei einer Gefährdung des Kindeswohls
    Bereits im Juli 2007 hat Bundesjustizministerin Zypries einen Gesetzesentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vorgestellt. Er wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten. Der Gesetzesvorschlag setzt auf Prävention. Familiengerichte sollen früh tätig werden, bevor das Kind zu Schaden kommt bzw. ein Entzug des Sorgerechts notwendig wird. Deshalb werden den Gerichten konkrete Handlungsalternativen an die Hand gegeben, die sie schon frühzeitig anordnen können. Sie können die Familien z. B. zu einem Anti-Gewalt-Trainining verpflichten, eine Erziehungsberatung oder Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge anordnen. Außerdem müssen familiengerichtliche Verfahren bei einer Gefährdung des Kindeswohls künftig vorrangig behandelt werden. Ein erster Gerichtstermin muss schon binnen eines Monats stattfinden. Darüber hinaus soll die Gefährdung des Kindes schon im Vorfeld und unabhängig von einem gerichtlichen Einschreiten erörtert werden. Dabei soll den Eltern der Ernst der Lage vor Augen geführt und darauf hingewirkt werden, dass sie notwendige Erziehungshilfen des Jugendamtes besser in Anspruch nehmen.

    Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Jugendämtern verbessern
    Bundesjustizministerin Zypries will eine reibungslose Kooperation der Familien- und Jugendgerichte mit den Jugendämtern zum Wohle gefährdeter Kinder und Jugendlicher sicherstellen. Staatliches Handeln gegenüber Eltern und Kindern in schwierigen Lebenssituationen sollte stets aufeinander abgestimmt und widerspruchsfrei sein.

    Kinderrechte im Grundgesetz
    Nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes steht die Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Das Recht der Eltern wird in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes gewährleistet. Danach sind die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern. Freilich müssen sie ihr Elternrecht zum Wohl des Kindes ausüben. Zwar ist die Bedeutung des Kindeswohls seit langem auch in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, das Kindeswohl selbst wird im Grundgesetz jedoch nicht ausdrücklich erwähnt. Bundesjustizministerin Zypries will die Rechte der Kinder in der Verfassung stärker zum Ausdruck bringen und als eigenes subjektives Recht formulieren. Sie schlägt in Übereinstimmung mit dem Präsidium der SPD die Einfügung eines neuen Absatzes in Artikel 6 des Grundgesetzes vor:

    „Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“

    Diese Ergänzung des Grundgesetzes enthält eine objektive Handlungsanweisung an alle staatlichen Organe. Sie müssen das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit beachten. Die ausdrückliche Festschreibung der Kinderrechte wird bewirken, dass die Belange der Kinder im Rahmen staatlicher Entscheidungen bei der Abwägung der betroffenen Interessen größeres Gewicht erlangen. So werden der Gesetzgeber und die öffentliche Verwaltung z. B. bei der Finanzierung, dem Bau oder der Ausstattung von Kindergärten, Spielplätzen oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen das Wohl des Kindes besonders in den Blick nehmen. Auch für die Gerichte wird damit ausdrücklich normiert, dass sie ihre Entscheidungen am Kindeswohl auszurichten haben.

    Kinder können sich zudem selbst auf dieses subjektive Recht berufen und im Einzelfall z. B. mit einer Verfassungsbeschwerde durchsetzen. Im Gegensatz zu einer Staatszielbestimmung hat diese Grundgesetzänderung also nicht nur Appellfunktion.

  • Kinderschutz
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