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23 Februar 2008

Elektroschockpistole „Taser“ nun auch bei deutscher Polizei

23.02.2008 wikinews – Mittlerweile werden die umstrittenen Elektroschockpistolen, umgangssprachlich als „Taser“ bezeichnet, von 13 Landespolizeien benutzt, berichtet Technology Review. Sie werden derzeit „aber nur von den Spezialeinheiten der Polizei eingesetzt“, sagt Hans Damm, Leiter des polizeitechnischen Instituts der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster.

Mediziner der Wake Forest University in North Carolina prüften im Rahmen einer vom National Institute of Justice in Auftrag gegebenen Großstudie letztes Jahr 1.000 reale Einsatzfälle. Demnach liegt das Verletzungsrisiko bei etwa 23 Prozent, der Großteil der Schädigungen sei jedoch leicht. Studienleiter William Bozeman warnt trotzdem: „Der Taser ist eine Waffe und kann Verletzungen verursachen – und in manchen Fällen auch zum Tod führen.“

Doch die Kritik richtet sich nicht allein gegen die potenziell tödliche Wirkung. Menschenrechtsorganisationen beklagen, das die Waffe auch bei geringfügigen Vergehen und Gehorsamsverweigerung eingesetzt würde. Mittlerweile gibt es in den Tasern eine Vorrichtung, die es erlaubt, einen Einsatz zu rekonstruieren. So gibt das neue Modell X26 beim Abschuss der Pfeile nummerierte Plättchen frei, die den Schützen identifizieren. Des weiteren verrät eine Anzeige oberhalb des Knaufs Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Elektroschüsse.

06 Februar 2008

Zur Brandkatastrophe von Ludwigshafen

Ein Miethaus in Ludwigshafen brannte, neun Menschen tot, 60 Menschen verletzt. Eine Tragödie, wie sie durch Brände heute glücklicherweise AUSNAHME ist.

Ministerpräsident und SPD-Vorsitzender Kurt Beck trifft ein und erklärt, dass keinerlei Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Anschlag auf das von türkischen Familien bewohnte Hausdass gebe.

Als ich ihn hörte, dachte ich: Wie kommt er zu solcher Äußerung? Wenn er danach gefragt worden sein sollte, so hätte er ausschließlich sagen können: "Wir wissen noch nichts."

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft und Polizei selbstverständlich "in alle Richtungen". Das kann bei solchen schweren Geschehen auch überhaupt nicht anders sein. Und ist auch so.

Und mich wundert an diesem Brandfall einiges - und zwar aus Erfahrung mit leider zahlreichen Bränden in eigenen Häusern:

1. Gewöhnlich lässt sich zumindest bei nicht vollständig zerstörten Häusern sehr rasch und leicht feststellen, in welchem Gebäudeteil das Feuer ausbrach.

Wo also brach es in dem Ludwighafener Haus aus? Das ist eine der Brandursachenklärung in aller Regel vorhergehende Klärung, wenn nicht von vornherein feststeht, dass es eine Brandstiftung war.

2. Da das Haus nun nicht gerade in einem abgelegenen Gebirgsdorf liegt und die Bauweise keine sonderliche Löscharbeitsschwierigkeit erkennen lässt, wie es bspw. bei einem brennenden Hoch- oder Hinterhaus der Fall wäre, ist die Opferzahl ungewöhnlich hoch und wäre wiederum nur für Explosionsfälle (z.B. Gas) typisch, nicht aber bei normalen Bränden.

Woran lag das? Späte Brandentdeckung? Wieviel Zeit verstrich zwischen Brandmeldung und Eintreffen der Feuerwehr? Welches Gerät kam in welchem Zeitpunkt zum Einsatz, wenn Kinder aus dem Fenster geworfen wurden, obwohl die Fenster und Balkone für Anleiterung gut erreichbar waren? - Also muss die Ludwigshafener Feuerwehr entweder üben oder erklären, wie es dazu kommen konnte.

Und weil sich die Türkei über bundesdeutsche "Einmischung" in vermeintlich innere Angelegenheiten oft genug aufregt, kommt sie den bundesdeutschen Behörden Retour und fordert eigene Ermittler zur Prüfung eines etwaig ausländerfeindlichen Hintergrundes.

Als Ohnhin-Wenig-Freund von nationalistischen Definitionen "eigener Angelegenheiten" bin ich unbedingt dafür, der Türkei solche Prüfungen umfänglich zu gestatten und zu unterstützen.
Schon rechtlich geht das absolut in Ordnung, zumal wenn die Opfer die türkische Staatsbürgerschaft haben. Dann ist deren Interessenvertretung durch ihren Staat heutzutage völkerrechtlicher Standard.
Aber auch politisch ist es wünschenswert, denn es kann nur gut sein, wenn Routine würde, dass sich Türkei und Deutschland künftig öfter in die Karten gucken. Und zwar als Normalität, wenn es eine Seite möchte und plausibel geltend machen kann. Das wäre "moderne Welt", wie sie sich innerhalb der EU längst bewährt.

Glücklicherweise hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) dieses Mal zu deutsch-türkischen Angelegenheiten einen lichten Moment und stimmte dem türkischen Ersuchen zu. - Freut mich.

-markus rabanus- >> Diskussion

04 Februar 2008

Richtungsstreit in den Unionsparteien

"Der Chef der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung (MIT), Josef S. macht Bundeskanzlerin Angela Merkel mitverantwortlich für die CDU-Wahlschlappe in Hessen. Merkel fahre in der Großen Koalition einen Linkskurs, der von den bürgerlichen Stammwählern in der Union nicht mitgetragen werde, sagte Schlarmann im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF. Eine immer stärkere Ausrichtung der Union nach links sei grundsätzlich falsch." - so ähnlich aus http://www.heute.de/

Der Mittelstand mag wirtschaftlich pfiffig sein, aber in seiner Unionvertretung allemal nicht, denn "rechts" von Koch gab es in Hessen grad mal 0,9 Prozent, obwohl er sich doch unredlich mühte, in abgestandenen Gewässern zu fischen.

Mir scheint, dass die Konrad-Adenauer-Stiftung mit ihrer Wahlanalyse richtiger liegt. Indirekt wird Koch attestiert, mit seinen "Lösungsansätzen" die Wähler "verschreckt" zu haben. Durch diese Polarisierung und Lagerbildung seien der SPD-Kandidatin Wechselwähler zugetrieben worden, obwohl deren Mindestlohn-Kampagne gar nicht gegriffen habe.

Wíe auch immer. Meine Kritik an Koch lautet nicht, dass er sich mit seinen Abschreckungs-Parolen viele Wähler "verschreckte", sondern dass sein Wahlkampf der Zivilcourage im gesamten Land schadete, denn Umfragen ergaben, dass sich mit den oftmaligen Wiederholungen des Münchner Gewaltvideos nun noch weniger Menschen trauen, U- und S-Bahnen zu benutzen oder Randalierer zur Ordnung zu rufen. Schade eigentlich, denn zivilcouragierte Menschen wären gegen Strolche wichtig, aber das scheint von Kochs Konservatismus-Begriff nicht umfasst, denn zivilcouragierte Bürger wären weniger anfällig für Politiker, die ihnen den "Starken" machen.

-markus rabanus- >> Diskussion

02 Februar 2008

Schlechte Zeiten für Schluckspechte, aber ...

Nächtliches Alkoholverbot im Stadtzentrum von Magdeburg

wikinews - Magdeburg (Deutschland), 01.02.2008 – Auf dem Magdeburger Hasselbachplatz und seinen Seitenstraßen gilt ab 1. Februar 2008 in der Zeit von 18:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens ein striktes Alkoholverbot. Damit will die Stadtverwaltung Vandalismus, Gewalt und Lärm von alkoholisierten Leuten eindämmen. Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD): „Abends und in den Nachtstunden finden sich dort Gruppen ein, die den Platz in Besitz nehmen. Sie rücken mit Bierkästen an und konsumieren stundenlang Bier und andere Alkoholitäten. In der Folge kommt es immer wieder zu Gewalt und Ordnungswidrigkeiten. Das hat ein Ausmaß erreicht, das wir als Kommune nicht mehr dulden können!“
Auslöser für das nächtliche Alkoholverbot war ein Vorfall in der Sylvesternacht 2007/2008, bei dem eine Gruppe von 15 bis 20 Jugendlichen ein Polizeiauto mit Flaschen beworfen und mit Feuerwerkskörpern beschossen hat; dabei wurden die zwei Polizisten verletzt. Das Alkoholverbot soll vom Stadtordnungsdienst und der Polizei kontrolliert werden. Dabei solle die Identität festgestellt und ein Zwangsgeld angedroht werden. Beim dritten Verstoß solle ein Zwangsgeld von bis zu 2.000 Euro festgesetzt und vollstreckt werden.

KOMMENTAR

Solche "strikten Verbote" sind schade für die Freiluft-Gastronomie und Leute, die sich zu benehmen wissen. Auch wenn die Grenzziehung schwierig ist, so halte ich ordnungsamtlichen Ermessensspielraum für Platzverbote und Bußgelder für die bessere Lösung, Ermessensentscheidungen, die zeugenschaftlich oder mit vorherigem Videoeinsatz auch juristisch nachprüfbar wären.

-msr- >> Diskussion

17 Januar 2008

Erneute Kritik an Schäuble

Bundesinnenminister Schäuble in Kritik wegen seiner Vorschläge zur Abhörung von Abgeordneten, Strafverteidigern und Geistlichen

Berlin (Deutschland), 17.01.2008 – Große Kritik an seinen Vorschlägen zur Abhörung von Abgeordneten, Strafverteidigern und Geistlichen muss Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) von Politikern aus der SPD und der Opposition entgegennehmen. Im Entwurf des Bundesinnenministeriums zum neuen BKA-Gesetz wird es dem Bundeskriminalamt erlaubt, auch Personen aus diesen Berufsgruppen abzuhören, „soweit die Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist“.
Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD, hat „äußerste verfassungsrechtliche Bedenken“ gegen die Ideen. „Diese absoluten Abhörverbote sind Kernbestandteile des Rechtsstaats. Die werden wir nicht aufgeben“, äußerte sich Wiefelspütz. Der Vorschlag sei nicht mit der SPD abgestimmt. Auch Michael Hartmann, stellvertretender innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, kann sich nicht vorstellen, dass das Bundesjustizministerium dem Vorschlag zustimmt.
Das Bundesjustizministerium verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum niedersächsischen Polizeigesetz. Wie eine Sprecherin des Ministeriums sagte, müsse das Vertrauensverhältnis der Bürger zu Geistlichen, Abgeordneten oder Strafverteidigern absolut geschützt werden.
Auch Claudia Roth von den Grünen kritisierte Schäuble: Sein „Überwachungswahn“ kenne keine Grenzen. Die im Entwurf genannte Möglichkeit, gegebenenfalls auch Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche abzuhören, sei „ein weiterer Versuch, Bürger- und Freiheitsrechte brutal auszuhebeln“. Wolfgang Wieland und Jerzy Montag, ebenfalls von den Grünen, halten die Ideen für einen „Präventiv-Wahn“ des Ministers.
Kritisch äußerten sich auch Politiker von der FDP und der Linken: Gisela Piltz (FDP) sagte, es werde ein „Fundament unseres Rechtsstaates auf dem Altar der Überwachungsphantasien von Schäuble“ geopfert. Sie bezog sich mit ihrer Kritik auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach „der Kernbereich privater Lebensführung von staatlichen Überwachungsmaßnahmen ausgenommen werden muss“. Die Linke wies auf die Vorgaben des Grundgesetzes hin.
Stefan Paris, ein Sprecher Schäubles, sagte gestern, es handele sich bei dem Vorschlag nur um einen Referentenentwurf.
Unterstützung bekommt Schäuble von seinem Parteikollegen Hans-Peter Uhl: Es gehe nicht darum, alle Geistlichen und Abgeordneten ständig abzuhören. „Der Schutz der Privatsphäre von Abgeordneten, Anwälten und Geistlichen wird nicht auf breiter Front aufgebrochen“, äußerte er sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Man müsse, wenn man dadurch Leben retten könne, auch mal auf das Privileg verzichten, als Abgeordneter nicht abgehört werden zu dürfen.
Wolfgang Bosbach (CDU) hält die Regelung für nicht praxisrelevant. Er verglich den Gesetzentwurf damit, „Hosenträger und Gürtel gleichzeitig zu tragen“.
Auch die Berufsgruppen, die von einer solchen Regelung betroffen wären, kritisierten den Bundesinnenminister und kündigten ihren Widerstand an. Eine Sprecherin der Evangelischen Kirche in Deutschland sagte, das Seelsorgegeheimnis sei vom Gesetzgeber zu schützen. Stefan König vom Deutschen Anwaltverein hält den Vorschlag für unsinnig und schädlich: Bislang wisse man von keinem Fall, in dem ein Terrorist sich vor Durchführung seiner Taten einem Seelsorger, Anwalt oder Abgeordneten anvertraut habe. Regina Michalke vom Verein Deutscher Strafverteidiger bezeichnete die Ideen zur Abhörung von Abgeordneten, Strafverteidigern und Geistlichen als einen „absoluten Tabubruch“.

10 Juli 2007

Innenminister Schäuble will klären, ob Terrorverdächtige gezielt getötet werden dürfen

Berlin (Deutschland), 10.07.2007 – Wolfgang Schäuble gerät erneut wegen meist in Frageform vorgetragener Vorschläge in die Kritik. In Bezug auf die Frage der gezielten Tötung von Verdächtigen, die er zunächst in Regionen wie Afghanistan und Pakistan vorschlägt, meinte der Bundesinnenminister laut Spiegel, man solle „Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten“. Es sei nötig, auch bei bloßer Beteiligung Deutscher, etwa durch Informationsbeschaffung, klare Rechtsgrundlagen zu schaffen.

Neben diesem Punkt forderte Schäuble auch Kommunikationsverbote per Handy und Internet gegen sogenannte „Gefährder“. Auch die Frage nach einer Internierung Verdächtiger als Kriegsgefangene stelle sich, so Schäuble, der als ähnliches Beispiel Unterbindungsgewahrsam für Fußball-Hooligans anführte. „Gefährder“ seien Menschen, bei denen kein Tatverdacht vorliege, der für ein Ermittlungsverfahren ausreiche, aber bei denen Anhaltspunkte vorlägen, dass sie Straftaten planten. Wenn entsprechende Pläne nachgewiesen würden, sollten die Gefährder abgeschoben werden können, so der Bundesinnenminister. Auch einen Straftatbestand der Verschwörung forderte der CDU-Politiker. Dieser solle bereits greifen, wenn sich zwei Menschen zusammenschlössen, um Straftaten zu begehen. Eine dauerhafte Vereinigung wäre dazu nicht nötig.

FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warf Schäuble eine geplante Legalisierung politischer Morde vor. „Der Rechtsstaat soll nach dem Willen Schäubles blind sein, wenn zum Beispiel Angehörige von Geheimdiensten sich über alle Gesetze hinwegsetzen und (…) illegal Menschen verschleppen, einsperren und foltern“, so die Politikerin. Auch der Grünen-Politiker Jerzy Montag beschwerte sich, dass „die Vorschläge (…) kein vernünftiger und rationaler Beitrag zu dieser Debatte“ seien, sondern ein Versuch, die Gesellschaft zu verändern. Die Tötung von Verdächtigen in jeglicher Variante sei Mord. Gisela Piltz von der FDP warnte, dass sich dies ebensowenig rechtlich regeln lasse wie der Abschuss von Passagierflugzeugen. Immer häufiger mache Schäuble bewusst Vorschläge, die gegen die Verfassung verstießen.

Die Politiker Reinhard Bütikofer (Grüne) und Kurt Beck (SPD) warnten davor, dass Schäubles Vorschläge die Freiheit gefährdeten. Bütikofer bezweifelte die Wirksamkeit von Schäubles Ideen. Im ZDF gab er an, „diesem Strategen der Feindschaft zum Rechtsstaat muss man etwas entgegensetzen“. Bütikofer warf Schäuble darüber hinaus vor, „den Rechtsstaat durch einen Willkürstaat ersetzen“ zu wollen. Von der Bundesregierung forderte Bütikofer „entschlossene Gelassenheit“ im Kampf gegen den Terrorismus, wie sie vom britischen Premier Gordon Brown demonstriert werde.

Die Grünen meinten, dass Schäuble nicht mehr das Amt als Verfassungsminister in Anspruch nehmen könne, nachdem er solche Aussagen getätigt habe.

CDU-Politiker Wolfgang Bosbach äußerte sich zurückhaltend zu Schäubles Ideen. Wo Schutzlücken seien, sollten diese auch mit rechtlichen Mitteln geschlossen werden. Zunächst müsse dazu jedoch festgestellt werden, wo eine konkrete Bedrohung existiere, gegen die sich Deutschland nicht wehren könne. Sebastian Edathy von der SPD hält es für problematisch, dass Schäuble wiederholt den Eindruck sicherheitspolitischer Defizite erwecke. Die Sozialdemokraten legen, so die Aussage Edathys, Wert darauf, dass rechtsstaatliche Grundsätze beim Kampf gegen internationalen Terrorismus nicht in Frage gestellt werden.

Ein Kommunikationsverbot für abschiebebedrohte Personen existiert laut „tageszeitung“ bereits seit 2004. +wikinews+


  • Diskussionen
  • 20 Juni 2007

    Halberstadt: Rechtsextreme überfallen Theaterensemble

    Halberstadt (Deutschland), 20.06.2007 – Ohne erkennbaren Grund wurden 14 Mitglieder des Nordharzer Städtebundtheaters nach der Premierenveranstaltung des Stücks „The Rocky Horror Show“ am Freitag, den 8. Juni 2007, im Stadttheater Halberstadt von acht rechtsextremen Gewalttätern auf offener Straße überfallen. Fünf Mitglieder des Ensembles wurden schwer verletzt. Ein 21 Jahre altes Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch. Die zeitnah eingetroffene Polizei ist nach Zeugenaussagen nur zögerlich gegen die Angreifer vorgegangen. Mehrere Zeugen hätten während der Tat unbeteiligt daneben gestanden statt zu helfen.

    Am Sonntagabend gelang es der Polizei, einen 22 Jahre alten Verdächtigen festzunehmen, gegen den am Montag Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung erlassen wurde. Nach Polizeiangaben handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Rechtsextremen, der ein Teilgeständnis abgelegt haben soll. Er habe zwar seine Täterschaft eingeräumt, jedoch keine anderen Täter genannt. Seine letzte Verurteilung wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte läge erst ein Jahr zurück. Nach den sieben Mittätern wird noch gefahndet.

    Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) räumte unterdessen Fehler bei den Ermittlungen ein. Der gestern festgenommene Haupttäter sei von Opfern erkannt worden, als er zum Tatort zurückkehrte. Die Polizei habe ihn überprüft, aber noch vor der Feststellung der Vorstrafen wieder laufen lassen. Erst später wurde der Mann festgenommen.

    Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) verurteilte den Angriff: „Wenn Menschen nur auf Grund ihrer äußeren Erscheinung angegriffen und verletzt werden, ist das eine schlimme Tat“, so der Politiker in Magdeburg.

    Auch der Zentralrat der Juden kritisierte die Polizei wegen mangelnder interner Aufklärungsarbeit. Stephan Kramer, der Zentralrats-Generalsekretär, sprach von einem strukturellen Problem innerhalb der Polizei von Sachsen-Anhalt. Der gesamte Vorfall werde Tagesordnungspunkt im Landtag, betonte die Linkspartei. +wikinews+

    06 Juni 2007

    Rostock: Gewaltsame Auseinandersetzung am Rande einer Demonstration gegen den G8-Gipfel

    Rostock (Deutschland), 06.06.2007 – Im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm haben sich Polizeikräfte und Autonome des so genannten Schwarzen Blocks am 2. Juni am Rande friedlicher Demonstrationen in Rostock heftige Straßenkämpfe geliefert. Nach Medienberichten soll es bis zu 950 Verletzte auf beiden Seiten gegeben haben. Der Sprecher der Polizei sprach von „bisher nicht gekannter Brutalität“.

    Sämtliche beteiligten dialogorientierten Gruppen wie Attac, Linkspartei und die Kirchen distanzierten sich scharf von dieser Form der Auseinandersetzung.

    Friedliche Demonstranten aus dem Block G8 stellten sich während dieser Auseinandersetzung deeskalierend zwischen Autonome und die Polizei.

    Der bayerische Innenminister Günther Beckstein meinte, die Veranstalter der G8-Proteste hätten in der Verantwortung gestanden, im Vorfeld präventive Maßnahmen gegen mögliche Gewaltausbrüche zu treffen. +wikinews+

    26 Mai 2007

    TAZ: Polizei öffnet Briefe bei Suche nach G8-Gegnern

    Hamburg (Deutschland), 26.05.2007 – Wie die Zeitung „die Tageszeitung“ (taz) am 25. Mai meldet, hat die Polizei auf der Suche nach G8-Gegnern im Briefzentrum Hamburg der Deutschen Post AG Briefe geöffnet. Federführend sei das Landeskriminalamt gewesen. Sogar ein eigener Raum sei für die Beamten eingerichtet worden. Im Fokus hätten vor allem Briefe aus den Stadtteilen Altona, St. Pauli, Eimsbüttel, Schanzen- und Karoviertel gestanden. Die Anzahl der durchsuchten Briefe wird auf mehr als 10.000 geschätzt.

    Die Deutsche Post AG bestätigte die Vorgänge. Demnach sei den Postbeamten ein richterlicher Beschluss vorgelegt worden, so ein Sprecher des Unternehmens. Die Kontrollen seien im Zeitraum von Dienstag bis Donnerstag erfolgt, auch sei ein Briefkastenleerer begleitet worden. Ob das Ziel der Beamten „G8-Gegner“ waren, konnte der Sprecher jedoch nicht sagen. Eine aktive Unterstützung bei der Durchsuchungsaktion durch Mitarbeiter der Deutschen Post AG habe es nicht gegeben.

    Die Hamburger Polizei wollte sich bisher gar nicht dazu äußern und verwies auf eine Pressekonferenz Anfang nächster Woche.

    Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, bat das Bundeskriminalamt und die Generalbundesanwaltschaft in der Zwischenzeit um eine Stellungnahme. +wikinews+

    23 Mai 2007

    G8-Kritiker mussten Geruchsproben abgeben

    Karlsruhe (Deutschland), 23.05.2007 – Laut Andreas Christeleit, einem Sprecher der Bundesanwaltschaft, wurden nach einer Großrazzia gegen G8-Kritiker von sechs Menschen, gegen die auch ermittelt werde, Geruchsproben entnommen. Dieses geschah vor etwa zwei Wochen. Zweck der Maßnahme sei ein „Spurenabgleich“ gewesen. Die Proben wurden mit Spuren verglichen, die an Tatorten von Brandanschlägen oder auf Bekennerschreiben gefunden wurden.

    Die Polizei war bundesweit tätig, unter anderem auch bei zwölf Objekten in Hamburg. Betroffen war auch der 68-jährige Fritz S., der vom Hamburger Abendblatt als „Altlinker“ bezeichnet wurde. Demnach musste er mehrere Metallröhrchen minutenlang in der Hand halten. Anschließend verpackten die Beamten die Proben und versahen sie mit Namen. Abgerichtete Hunde seien danach angeblich in der Lage, diese Geruchsproben wiederzuerkennen. Bezüglich der Anzahl der Betroffenen sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur AP, dies sei „bei einzelnen Beschuldigten passiert“. ++

    17 Oktober 2006

    Terrorismusabwehr: 132 Millionen Euro für Internetbeobachtung

    Berlin (Deutschland), 17.10.2006 – Das deutsche Innenministerium erhält mehr Geld für die Beobachtung des Internets. Das wurde im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen vereinbart. Hintergrund ist eine Einschätzung von August Hanning, dem Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Demzufolge ist das Internet für Islamisten auch innerhalb Europas „die zentrale Säule für Rekrutierung von neuen Anhängern“ und „Kommunikationsmittel untereinander“.

    Anlass dieser Einschätzung ist die Verhaftung eines in Deutschland lebenden Irakers in der letzten Woche, der Videobotschaften des al-Qaida-Anführers Osama bin Laden im Internet verbreitet hatte.

    Als Zielvorgabe für diese Internetbeobachtung formulierte Hanning, man solle „rund um die Uhr mitlesen, was in den islamistischen Foren passiert, Hinweise auf Richtungen analysieren und mögliche Verbreiter von Propaganda in Deutschland dingfest machen“.

    Die Internetbeobachtung soll im gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum der deutschen Nachrichtendienste stattfinden.

    Staatssekretär Hanning, vorher Präsident des Bundesnachrichtendienstes, ist im deutschen Innenministerium nach Angaben des Ministeriums unter anderem verantwortlich für die Abteilungen „B“ (Angelegenheiten der Bundespolizei), „P“ (Polizeiangelegenheiten), „IS“ (Innere Sicherheit) und „M“ (Migration, Integration, Flüchtlinge, Europäische Harmonisierung). +wikinews+

    26 August 2006

    Innenminister Wolfgang Schäuble will strengere Kontrolle des Internets

    Berlin (Deutschland), 26.08.2006 – Nach den jüngsten Festnahmen zweier mutmaßlicher Bombenleger, die in zwei Regionalzügen Zündsätze abgestellt hatten, die später in den Bahnhöfen von Koblenz und Dortmund gefunden worden waren, hat der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble gestern eine strengere Kontrolle des Internets gefordert.

    Zu diesem Zweck müssten mehr Experten für diesen Bereich eingesetzt werden, darunter auch solche mit arabischen Sprachkenntnissen. Unterstützung erhielt der CDU-Politiker für diese Forderung von dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg: „Das Internet bekommt eine immer zentralere Bedeutung für die Kommunikation.“ Bisher gebe es bei der Polizei nur „Einzelpersonen“, die über entsprechende Kenntnisse verfügten. Schäuble forderte in diesem Zusammenhang auch eine weitergehende Bereitstellung von Haushaltsmitteln für diese Zwecke. Er machte die Äußerungen vor dem Hintergrund der Einschätzung der Sicherheitslage in Deutschland. Auch nach den jüngsten Verhaftungen könne keine „Entwarnung“ gegeben werden.

    Auch BKA-Präsident Jörg Ziercke hat sich gestern gegenüber Reuters zur Einschätzung der gegenwärtigen Gefahrenlage geäußert: „Wir haben der Gefahr die Spitze genommen, müssen aber weiter aufmerksam sein.“ Über die Motive der mutmaßlichen Attentäter hatte sich die Behörde bisher noch nicht geäußert. Zierke schloss heute aus, dass man es hier mit so genannten „Schläfern“ zu tun habe. „Wir haben es hier eher damit zu tun, dass junge Menschen radikalisiert werden und bereit sind, solche Anschläge zu begehen.“ Vor diesem Hintergrund forderte Zierke eine stärkere Verantwortung von Internetprovidern für die auf ihren Seiten veröffentlichten Inhalte. Er könne sich beispielsweise ein Gesetz vorstellen, dass Internetprovidern, auf deren Seiten Hinweise zum Bau von Bomben gegeben würden, dazu verpflichtet werden, diese zu entfernen. +wikinews+

    KOMMENTAR

    Dann müssten wir wohl auch unsere www.inidia.de/bombenbau.htm aus dem Netz nehmen, denn wir stehen damit seit Jahren auf Platz 1 bei Google.

    01 August 2006

    Opposition: Geplante Anti-Terror-Datei „ein Fall für Karlsruhe“

    Berlin (Deutschland), 01.08.2006 – Die Innenexperten der Opposition schlagen Alarm, ihre Kritik richtet sich gegen die geplante Anti-Terror-Datei des Bundesinnenministeriums, die eine ungeahnte Informationsflut auch an persönlichen Daten über Bürger enthalten soll, und sie fürchten um die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., bezeichnete die geplante Anti-Terror-Datei als einen „Fall für Karlsruhe“.

    Die Innenminister von Bund und Ländern hatten im März dieses Jahres die Einführung einer bundesweiten, zentralen und standardisierten Anti-Terror-Datei beschlossen (Wikinews berichtete), um vor allem den Kampf gegen den internationalen Terrorismus effektiver zu gestalten.

    Nun regt sich in den Reihen der parlamentarischen Opposition Widerstand gegen das Regierungsmodell. Es sollen nach den Vorstellungen der Innenminister Daten über potenzielle terroristische Vereinigungen und Personen, die Kontakt zu islamistischen Terror-Gruppen haben, Telefon-, Internet- und Bankdaten, Führerscheindaten sowie einschlägigen Kontaktpersonen vermerkt werden, die sowohl von deutschen Geheimdiensten und Zollkriminalämtern als auch von polizeilicher Seite genutzt werden können. Dabei sollen auch persönliche Informationen gespeichert werden.

    Das Bundesministerium des Innern bestätigte auf Anfrage von Wikinews, dass es sich bei der geplanten Anti-Terror-Datei nicht um eine Volltextversion handeln werde. Neben reinen Indexdaten werde die Antiterrordatei einen erweiterten Kranz von standardisierten, das heißt gesetzlich definierten und damit nicht frei gestaltbaren Daten enthalten. Es handele sich hierbei um einen sinnvollen Mittelweg zwischen einer reinen Index- und einer so genannten Volltextlösung, so Pressesprecherin Gabriele Hermani vom Bundesinnenministerium.

    Petra Pau kritisierte die Pläne der Regierung scharf. Sie verstießen gegen das Grundgesetz, weil das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten aufgehoben werde und zudem „ungebührlich viele und vielfältige Daten“ in der Datei gespeichert würden.

    Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fürchtet die Verwässerung des Trennungsgrundsatzes und hat einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Zwar begrüßt die Fraktion im Grundsatz den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes, besteht jedoch darauf, dass die „rechtsstaatlich unabdingbare Trennung beider Behördenstrukturen“ erhalten bleibt. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, zügig eine gesetzliche Grundlage für die Einrichtung einer Anti-Terror-Datei zu schaffen und zu gewährleisten, dass solche Informationen nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingesehen werden können. Zudem solle die Datei dem Zugriff und der Kontrolle des Parlaments und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unterliegen.

    Das Innenministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen äußerte sich auf Anfrage von Wikinews zu den Bedenken der Opposition. In der Stellungnahme heißt es, dass schon nach der derzeitigen Rechtslage eine gegenseitige Datenübermittlung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zulässig sei, wenn es um die gemeinsame Aufgabe der Terrorismusabwehr gehe. Die Anti-Terror-Datei beschleunige diesen rechtlich bereits zulässigen Datenaustausch lediglich.

    „Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten wird durch die Anti-Terror-Datei nicht berührt. Denn es bezieht sich ausschließlich auf die organisatorische Trennung dieser Sicherheitsbehörden sowie darauf, dass die Nachrichtendienste keinerlei polizeilichen Exekutivrechte haben“, so die Sprecherin Dagmar Pelzer vom Innenministerium NRW. Auf die Anti-Terror-Datei könnten laut Gesetz auf der Länderebene ausschließlich die jeweiligen Landeskriminalämter und die Landesämter für Verfassungsschutz zugreifen. Die Anti-Terror-Datei enthalte als standardisierte Datenbank die Grunddaten von Personen und Organisationen nur insoweit, als diese für eine sichere Identifizierung und erste Beurteilung erforderlich seien. So könnten die teilnehmenden Behörden direkt bei der zuständigen Behörde ein Ersuchen um weitere Auskünfte stellen – selbstverständlich nur, soweit das zur eigenen Aufgabenerfüllung bei der Terrorismusabwehr erforderlich sei. „Genau so selbstverständlich ist, dass die angefragte Behörde Auskünfte nur im Rahmen des geltenden Rechts erteilt, insbesondere das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet“, so Pelzer. Die Anti-Terror-Datei diene dem Ziel, den bereits heute möglichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten so reibungslos wie möglich zu gestalten. Dies sei im Interesse einer möglichst effektiven Terrorismusabwehr sinnvoll und wünschenswert.

    Auf der Grundlage der prinzipiellen Einigung zwischen den Innenministern der Länder und Wolfgang Schäuble konzipierte das Bundesministerium des Innern (BMI) in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung einen ersten Gesetzesentwurf, der den Ländern im Rahmen des Länderbeteiligungsverfahren nach § 47 GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien) zugeleitet wurde. Alle Bundesländer hatten zudem die Möglichkeit, zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Am Donnerstag, den 27. Juli fand ein Treffen zwischen den Innenministerien der Bundesländer und dem Bundesinnenministerium statt, auf dem über Detailfragen des Konzepts diskutiert wurde. „Eine abschließende Einigung zwischen Bund und Ländern wurde in der Besprechung nicht herbeigeführt“, teilte das Bundesinnenministerium Wikinews auf Anfrage mit. Das BMI werde die einzelnen Fachfragen zunächst umgehend mit den anderen beteiligten Bundesressorts erörtern und, sofern Einigung im Ressortkreis bestehe, gegebenenfalls Änderungen im Gesetzentwurf vornehmen. Der Gesetzentwurf wird dann schnellstmöglich dem Bundeskabinett vorgelegt. Das Bundesinnenministerium verweigerte jedoch eine Stellungnahme zu einzelnen Anfragen mit dem Hinweis, dass das Abstimmungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat angekündigt, einen ersten Entwurf nach der Sommerpause zu veröffentlichen.

    Schon Otto Schily (SPD), der Bundesinnenminister der rot-grünen Koalition unter Gerhard Schröder (SPD), hatte die Einführung einer Anti-Terror-Datei forciert. Das damalige Konzept sah jedoch lediglich vor, eine Index-Datei einzurichten, die Zugriff auf die Datenbanken aller Behörden gestattet, der suchenden Behörde jedoch nur Auskunft darüber gegeben hätte, dass bei einer bestimmten Behörde ein Datensatz über die gesuchte Person oder Vereinigung vorliegt. Die Koalition unter Angela Merkel hat das Konzept dieser Index-Datei erweitert. Um auch weiterhin eine Trennung zwischen Polizei- und Geheimdienst-Tätigkeiten sicherzustellen, soll das Prinzip der „verdeckten Speicherung“ für die Datenbanken der Nachrichtendienste angewendet werden, bei der die Behörde keine Information darüber erhält, ob ein Datensatz über die gesuchte Person vorliegt, der Nachrichtendienst jedoch eine Mitteilung erhält, welche Behörde welchen Datensatz abfragen wollte. +wikinews+

  • Geheimdienste
  • 19 Juli 2006

    Bundeskriminalamt meldet Anstieg der organisierten Kriminalität

    Wiesbaden (Deutschland), 19.07.2006 – 345 neue Verfahren im Bereich der organisierten Kriminalität (OK) wurden im Jahr 2005 eröffnet, an denen 5.580 neu ermittelte Tatverdächtige beteiligt waren. Damit ist die organisierte Kriminalität nach einer vierjährigen Periode mit rückläufigen Zahlen erstmals wieder gestiegen. Bei den neu durchgeführten Verfahren betrug der Anstieg zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Diese Zahlen legte gestern das Bundeskriminalamt in seinem jährlich vorgelegten Bericht „Organisierte Kriminalität“ für das Jahr 2005 vor.

    Den Löwenanteil nimmt dabei der Bereich der Rauschgiftkriminalität mit knapp 35 Prozent ein. In der regionalen Verteilung der Delikte im Bereich der organisierten Kriminalität nimmt dabei das Bundesland Berlin mit 95 von bundesweit 650 OK-Verfahren (inklusive Fortschreibungen von Verfahren aus den Vorjahren) den Spitzenplatz ein, gefolgt von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen (84) und Bayern (81). Das Schlusslicht bildet das Bundesland Bremen mit nur zwei gemeldeten Verfahren. Der durch die organisierte Kriminalität verursachte Schaden betrug im Jahr 2005 688 Millionen Euro. Gemessen an ihrem Anteil an der Schadensumme waren Steuer- und Zollkriminalität und OK-Kriminalität „im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben“ (so der verwendete Begriff des BKA) die wichtigsten Bereiche. Das BKA schätzt den wirtschaftlichen Gewinn aus der organisierten Kriminalität auf 842 Millionen Euro. Die höchsten Gewinne wurden mit geschätzten 355 Millionen Euro im Bereich der Rauschgiftkriminalität erzielt.

    Aufgeschlüsselt nach der Nationalität der Tatverdächtigen nehmen die deutschen Täter im Bereich der OK den höchsten Anteil mit knapp 41 Prozent ein. Bei den ausländischen Tatverdächtigen stehen Personen türkischer Nationalität an erster Stelle, gefolgt von Italienern und Polen. +wikinews+

    13 Juli 2006

    Bürgerrechte werden weiter aufgeweicht – Regierung plant Ausweitung der Anti-Terror-Gesetze

    Berlin (Deutschland), 13.07.2006 – Trotz erheblicher Kompetenzüberschreitungen des Bundesnachrichtendienstes, die parteiübergreifend heftig gerügt worden waren, plant die deutsche Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, die Befugnisse der Geheimdienste zu erweitern. Der Gesetzesentwurf, der nach der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag vorgestellt werden soll und gestern, am 12. Juli, vom Bundeskabinett unter der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgesegnet worden war, sieht eine Verlängerung der nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 beschlossenen Anti-Terror-Gesetze um fünf Jahre und die Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) sowie des Bundesnachrichtendienstes (BND) vor. Im Detail sollen demnach die drei genannten Geheimdienste das Recht besitzen, bei den Fluggesellschaften Informationen über Fluggastdaten abzufragen. Bis jetzt ist in einem solchen Fall die unabhängige G10-Kommission einzuschalten, die eine entsprechende Genehmigung erteilen muss. Auch bei Abfragen über Konto-, Post- und Telefonverbindungsdaten soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die G10-Kommission umgangen werden: Zukünftig genügt eine Erlaubnis des für den jeweiligen Geheimdienst zuständigen Ministeriums. Verfassungsschutz und MAD könnten zudem Abfragen über Hassprediger sowie Rechts- und Linksextremisten stellen. Die Verwendung der Kontostammdaten wurde nicht geregelt, da hier eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet wird.

    In einem Positionspapier des Bundesministeriums des Innern heißt es, die Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes habe ergeben, dass die Regelungen verantwortungsvoll eingesetzt worden seien und zu dem gewünschten Erfolg geführt hätten. Deshalb sei es „folgerichtig, die bewährten Regelungen beizubehalten“.

    Die parlamentarische Opposition wies die geforderten Änderungen strikt zurück und bezeichnete sie als einen Eingriff in die Grundrechte. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, und Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit, sprachen von einem „bürgerrechtlichen Dammbruch“ und forderten die Bundesregierung auf, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus nicht auf Kosten der Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechten voranzutreiben. „Was wir immer sehen, und das muss man vor Augen haben, ist das Eigenleben der Geheimdienste und, wie sehr sie immer über ihre Grenzen hinausgehen, - gerade weil die Kontrolle so schwierig ist“, so Wieland. Auch die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, schloss sich der Kritik an den Plänen des Bundesinnenministers, Wolfgang Schäuble, an: Die Verhältnismäßigkeit der Mittel sei ihrer Meinung nach nicht mehr gewahrt. Sie warf der Bundesregierung vor, die gegenwärtige WM-Euphorie auszunutzen, um ohne größeren Widerstand der Bevölkerung und von Nicht-Regierungsorganisationen diese „massive[n] Einschränkungen der Grundrechte“ zu beschließen. Petra Pau, PDS-Bundestagsabgeordnete, spricht bereits von einer Neudefinition der Bundesrepublik Deutschland und fordert eine Rücknahme von „Schäuble I“. Schon erwägt die Opposition den Gang vor das Bundesverfassungsgericht, falls die Bundesregierung nicht Abstand von einigen Neuregelungen nehmen sollte.

    Unterdessen verteidigte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), den Gesetzentwurf. Er halte die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze für vertretbar und bezeichnete die Erweiterung der Geheimdienstkompetenzen als „maßvoll“. +wikinews+

    17 Juni 2006

    EU beschließt strenge Vorschriften für Sky-Marshals

    Brüssel (Belgien), 17.06.2006 – Das Europäische Parlament hat auf seiner Sitzung am 16. Mai strenge Vorschriften für den Einsatz von so genannten Sky-Marshals beschlossen. Sky-Marshals schützen nach amerikanischem Vorbild zivile Flugzeuge vor terroristischen Angriffen. Demnach dürfen sich nur dann Sky-Marshals an Bord einer zivilen Maschine befinden, wenn ein hohes Risiko eines Terroranschlags besteht. Die Sky-Marshals dürfen nur dann bewaffnet sein, wenn dies sowohl das Abflugland als auch das Zielland erlaubt. Die Kosten, die durch den zusätzlichen Sicherheitsaufwand entstehen, sollen anteilig durch die Flugreisenden und durch die EU-Mitgliedsstaaten getragen werden. „Damit müssen die Fluggäste nicht allein zahlen“, so Georg Jarzembowski (CDU), der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion der Europäischen Volkspartei. +wikinews+

    15 Februar 2006

    Bundesverfassungsgericht entschied gegen Luftsicherheitsgesetz

    Karlsruhe (Deutschland), 15.02.2006 – Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil gegen den Paragraphen 14 des Luftsicherheitsgesetzes entschieden. Die mit den Stimmen der damaligen rot-grünen Mehrheit im Bundestags beschlossene Änderung sieht vor, dass entführte Flugzeuge abgeschossen werden dürfen, wenn dadurch ein noch größerer Schaden abgewendet werden kann. Hintergrund für die Gesetzesänderung sind die terroristischen Anschläge vom 11. September 2001 in den USA.

    Die Verfassungsbeschwerde war von sechs deutschen Bürgern eingereicht worden. Begründet wurde das Urteil mit der Menschenwürde (erster Artikel des Grundgesetzes) und der Unsicherheit bei der Beurteilung einer entsprechenden Situation. Die Menschen in einem möglicherweise entführten Flugzeug könnten nichts für ihre Entführung und seien somit nicht für ihre Lage mit dem Tod zu bestrafen. Nicht nur die möglichen Opfer am Boden haben ein Recht auf Leben, sondern auch die Geiseln im Flugzeug.

    Beim Bundesverfassungsgericht waren insgesamt sechs Klagen eingereicht worden. Zwei davon kamen von den beiden FDP-Politikern Burkhard Hirsch und Gerhart Baum. Weitere Kläger waren Vielflieger und Privatpiloten.

    Die FDP hatte damit argumentiert, dass eine Abwägung „Leben gegen Leben“, also das absichtliche Töten von Menschen, um Menschenleben zu retten, dem deutschen Rechtssystem fremd sei. CDU/CSU-Politiker hatten eine Grundgesetzänderung wegen dieser Angelegenheit gefordert. Die SPD hielt eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auch ohne Grundgesetzänderung für richtig. Der SPD ging es auch darum, die Zustimmungspflicht des Gesetzes durch den Bundesrat zu vermeiden. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz zwar unterzeichnet, aber gleichzeitig Bedenken angemeldet und eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht empfohlen. ++wikinews++

  • Diskussionen
  • 30 Dezember 2005

    Fußfesseln für CDU-Politiker?

    Uwe S. aus Holzminden

    Kaum jemand kennt ihn, denn er ist jung (Jahrgang 64), sieht nicht ganz so gut aus, wie es die Website www.uwe-schünemann.de verspricht, aber er ist immerhin Niedersachsens Innenminister und im Sportschützenverein von Holzminden (= 22.000 Eingeborene, 3 Zuwanderer). *Peng* - Urtriebe werden wach - gehalten.

    Und was wünscht er sich zum neuen Jahr?

    >> Elektronische Fußfesseln!!!

    Und was will er damit?

    Er möchte sie zur Grundausrüstung für "3.000 gewaltbereite Islamisten in Deutschland" machen.

    Elektronische Fußfesseln unterscheiden sich von herk?mmlichen Kette-Kugel-Modellen durch eine Funktechnik, die z.B. über GPS oder demnächst per Galileo zur kosmischen Personenortung eingesetzt werden kann.

    Verlässt einer der "3000 Islamisten" die ihnen "definierten Gebiete", so freut sich Uwe Schünemann im Interview der Zeitung >Die Welt<: "... ertönt sofort ein Warnsignag. Die Polizei weiß dann genau, wo sich diese Leute aufhalten. Das bedeutet auf jeden Fall mehr Sicherheit."

    "Auf jeden Fall mehr Sicherheit" wäre auch, wenn man den üblen Islamisten vorsorglich einen 12 mal 12 Zentimeter großen "Grünen Stern" auf die Jacke verordnet, damit sie nicht nur von Satelliten, sondern auch von braven Bürgern erkannt werden. Beim Hasspredigen, Bombenlegen und beim Brötchenkauf.

    Wird Uwe S., der seinen Grundwehrdienst beim Pionierbataillon 1 Holzminden ableistete, die Grenzen der Verfassungsgemäßheit erkennen, auf die er Zuwanderer per Eid und "Hassprediger" per Fußfessel einschwören will?

    Und wer erklärt ihm die Grenzen aus den eigenen Reihen, da er mir nicht glauben wird.

    Die Widerrede müsste mit gleicher Öffentlichkeit sein, wie er sie für seine Wünsche in Anspruch nahm, denn eine Partei, die Populisten öffentlich geistern lässt, aber nicht öffentlich in die Schranken weist, sollte niemandem wählbar sein, weil dann der Eindruck zutreffen würde, dass sie auf Populismus setzt.

    Markus Rabanus >> Diskussion

    30 Juli 2005

    Beckstein: Luftabwehrraketen gegen Kleinflugzeuge

    Berlin (Deutschland), 30.07.2005 – Nach dem Absturz eines Kleinflugzeugs vor dem Reichstag in der letzten Woche denkt der bayerische Innenminister und aussichtsreichste Anwärter auf den Posten des Bundesinnenministers in einer unionsgeführten Regierung Beckstein (CSU) in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“ laut über den Einsatz von Flugabwehrraketen zum Schutz von Regierungsgebäuden, aber auch von Sportveranstaltungen wie der Fußballweltmeisterschaft im Jahre 2006 nach.

    Der Absturz des Kleinflugzeugs vor dem Reichstagsgebäude hatte die Bundesregierung bereits dazu veranlasst, für Kleinflugzeuge eine Flugverbotszone über das Regierungsviertel zu verhängen. Außerdem sollen künftig auch Kleinflugzeuge verpflichtet werden, Transponder zu installieren, die die Flugzeuge auf Radarüberwachungsanlagen sichtbar machen. Nach Ansicht Becksteins geht diese Maßnahme jedoch nicht weit genug. Mit Polizeihubschraubern sei Attentätern, die ein Kleinflugzeug in ihre Gewalt gebracht hätten, nicht beizukommen.

    Zur Diskussion über die Tötung eines Verdächtigen bei der Fahndung nach Terroristen in London sagte Beckstein, die Gesetze ließen gegenüber Terroristen den finalen Rettungsschuss zu. Allerdings dürfe „bei einem vagen Terrorverdacht, wie er in London vorlag, als der Brasilianer in die U-Bahn lief, […] bei uns nicht gezielt getötet werden. Dabei sollte es bleiben.“

    Als neue Maßnahme zur Terrorismusabwehr brachte der bayerische Innenminister den Sicherungsgewahrsam für potenzielle Attentäter ins Spiel, wenn eine Abschiebung nicht möglich sein sollte.

    Die ehemalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger wies die Vorschläge Becksteins zurück. „Menschen ohne jeden konkreten Verdacht wegzusperren – das erinnert mich doch sehr an das US-Lager Guantanamo“, sagte sie. Auch einen Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Terrorismusbekämpfung lehnte sie ab. Die Überwachung potenzieller Attentäter sei Aufgabe des Verfassungsschutzes. +wikinews+

    27 Juli 2005

    Kleinflugzeugasturz sorgt für Hektik

    Am vergangenen Freitag.

    Was ist geschehen? Und schnell ist es erzählt:

    Nach einer Ehe-Tragödie (Mord an seiner Frau) begeht ein Kleinflugzeug-Pilot ein spektakuläres Ende durch Absturz auf dem Reichstagsgelände.

    Was hätte passieren können? Nicht viel:

    Wäre das Leichtflugzeug in die Glaskuppel des Reichstags gestürzt, so hätte der Absturz zwar Menschenleben gekostet und Schäden gebracht, aber eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland konnte aus solchem Zwischenfall nicht erwachsen.

    Trotzdem reagiert die Politik mit populistischer Schärfe:

    1. Über Großteile der Hauptstadt soll nun ein Flugverbot für Privatflugzeuge verhängt werden.

    2. Im Hinblick auf die Fußball-Weltmeisterschaft werden jetzt solche Flugverbote über sämtlichen Spielorten diskutiert. - Ländersache.

    3. Bayerns Innenminister Beckstein (CSU) fordert erneut Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern. So hält auch SPD-"Innenexperte" Dieter Wiefelspütz hält "eine Flugbereitschaft der Bundeswehr mit Kampfhubschraubern in Berlin" für nötig.

    Kanzlerkandidatin Angela Merkel erklärt im Stil ihres Wahlprogramms, dass solche Überlegungen bei entsprechender Gefahr "kein Tabu" sein dürfen. - Hatte ihr jemand das Denken verboten? Den Eindruck habe ich zuweilen. Aber nicht nur bei ihr.

    Nun zur Ausgangsfrage des Threads:

    Was unterscheidet Kampfflugzeug-Piloten von dem Leichtflugzeug-Piloten?
    Weniger Stress in der Ehe? Weniger Gewaltbereitschaft zur Krisenbewältigung?

    Was unterscheidet ein Kampfflugzeug von einem Leichtflugzeug?
    Geschwindigkeit und Bewaffnung. Ein Kräftemessen mit BW-Kampfhubschraubern über dem Regierungsviertel würde gewiss mehr Aufsehen erregen.

    Ich bin noch immer gegen das Bombodrom in Vier-Minuten-Entfernung.

    -msr- >> DISKUSSION