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23 September 2012

Fragen an BMI Hans-Peter Friedrich

Der vom Verfassungsschutz als "V-Mann" bezahlte Thomas S. habe mit den Sprengstofflieferungen Beate Zschäpe imponieren wollen, heißt es in Medienmeldungen.

@Hans-Peter Friedrich, CSU FRAGEN: Auf welche Weise wird jetzt gegen Thomas S. ermittelt? Und wenn nicht, warum nicht? Woran scheiterten Festnahmen des angeblichen "Trios", wenn Thomas S. doch angeblich mehrfach deren Aufenthalt mitgeteilt haben soll? Welche Aufenthaltsorte waren das? Und mit welchen Terminen? Woher/von wem hatte Thomas S. den Sprengstoff? Oder stellte er ihn selbst her? Woher die Zutaten? Wie viel Zeit will man ihm lassen, um seine Gechichtlis zu basteln?
Die Öffentlichkeit wird auch in diesem Verfahren zu Zaungästen degradiert. Kein Forum und gar nichts, um irgendwie mitreden zu können, was schlussendlich "Im Namen des Volkes" ermittelt und geurteilt wird.

Markus Rabanus >> Diskussion

29 Juni 2012

Rechtsextremismus und Beweisunterdrückung statt Aufklärung

Wie gestern bekannt wurde, vernichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz am 11.11.2011 "Operation Rennsteig"-Akten zur geheimdienstlichen Zusammenarbeit mit der rechtsterroristischen Organisation "Thüringer Heimatschutz", obwohl diese Akten von der Bundesanwaltschaft für die Ermittlungen im Kontext der neonazistischen Mordserie an türkisch-stämmigen Mitbürgern angefordert waren.
"Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wies inzwischen Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm an, den Vorgang lückenlos aufzuklären." (tagesschau.de) und provoziert weitere Vertuschung, denn spätestens jetzt hätte die Behörde sofort von den Akten getrennt werden - und die Bundesanwaltschaft eine Durchsuchung/Beweissicherung anstrengen müssen.

Das Ausmaß staatlichen Versagens, ob in den Behörden, Ministerien oder parlamentarischen Kontrollorganen ist derart komplex, dass sich alle Seiten zwar beschimpfen, aber schlussendlich decken werden - und das Ergebnis der Untersuchungen wird wie Ausgangssituation sein: "Es gab schwere und unverzeihliche Versäumnisse." - Zur Beschwichtigung der Öffentlichkeit und zwecks Rehabilitierung der anderen Versager und des Systems wird trotzdem der eine oder andere "die Verantwortung übernehmen" und in Früh-Pension gehen.
Aber wechselnde Figuren in unveränderten Strukturen bringen rein gar nichts, sondern bloß die Illusion eines Wandels und der "Erledigung" mittels Gedenkstein vielleicht.

Markus Rabanus >> Diskussionen.de

23 Januar 2012

"Verfassungsschutz" beobachtet Bundestagsabgeordnete

Laut Medienberichten werden Gregor Gysi und 26 weitere Bundestagsabgeordnete der Linkspartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz "beobachtet". Sieben "Mitarbeiter" seien mit der "Bearbeitung der Partei Die Linke" befasst. Und anschließend in den Feierabend.
Was sind das für Leute? "Ganz normale Familienväter, eher unauffällig", also besonders "verfassungstreu" für jeden Staat und jeden Mist zu haben? Wird man jemals die Akten dieser Schnüffler lesen dürfen, was sie unter "Bearbeitung" verstehen? Und obendrein gegen Bundestagsabgeordnete.
Merkel und Nahles scheinen sich daran nicht zu stören. Und Volker Beck von den GRÜNEN fällt dazu grad mal ein, dass sich ihm die "Frage nach Sinn und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen" stelle. Da stellt er sich Fragen und kommt auf die Antwort nicht? Und noch blöder, denn er halte es für "disproportional ..., wenn man sie vom Aufwand her mit den Maßnahmen gegen die NPD vergleicht." - Solch Vergleich mit Nazis wird Gysi nicht sehr schmeicheln und ist schon deshalb bis in die rechtsextremistischen Kreise äußerst beliebt, die den Gysi auch auf ihren Listen haben.

Markus Rabanus >> Diskussion

18 Dezember 2011

Thüringer Verfassungsschutz finanzierte Terroristen

Bereits am 6. Dezember 2011 teilte ein Verfassungsschutzmitarbeiter der geheim tagenden Kontrollkommission des Thüringer Landtags mit, dass die terroristische Vereinigung um Beate Zschäpe im Jahr 2000 über den NPD-Funktionär Tino Brandt 2000 DM vom Thüringer Verfassungsschutzamt erhalten sollte, sickerte jetzt an die "Bild am Sonntag" durch. Tino Brandt sollte/solle dazu "einen weiteren Mittelsmann eingeschaltet" haben. Von dem Geld sollten sich die Terroristen falsche Pässe besorgen - und dadurch der Verfassungsschutz an die Decknamen gelangen, wird die Vorgehensweise gerechtfertigt.

Die Kommentierung von Vorgängen, über die uns wesentliche Informationen noch immer vorenthalten werden, kann nur die Forderung sein, diese Ämter für den angeblichen "Verfassungsschutz" ersatzlos aufzulösen und gegen die Amtspersonen, die an Begünstigungen des Terroristen beteiligt waren, dienst-, zivil- und strafrechtlich zu ermitteln.

Die Volksvertreter, die in Thüringens parlamentarischer "Kontrollkommission" hocken, sollen sich schämen, dass sie sich in die Geheimniskrämerei haben einwickeln lassen.

Die Bundesanwaltschaft schuldet der Öffentlichkeit ein Protokoll über den Stand der Ermittlungen. Eine exakte Timeline aller Geschehen inklusive der offenen Fragen.

Es braucht ein "Wiki", in dem die Fakten und Verdachtsmomente gesammelt werden.

Markus Rabanus >> Diskussionen.de

05 Dezember 2011

"Ausstiegsangebot" oder Strafvereitelung?

Angeblich soll das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen im Jahr 1999 dem späteren Killer-Trio den “Ausstieg” angeboten haben. Lockmittel: Verzicht auf Anklage nach § 129a SzGB (Bildung einer terroristischen Vereinigungen), nur noch Anklage wegen Sprengstoffbesitzes, folglich mildere Haftstrafen. Die Mutter von Böhnhardt habe diese Initiative begrüßt, doch die Staatsanwaltschaft lehnte den Deal in der Erwartung auf eine rasche Festnahme der drei Flüchtigen.
KOMMENTAR:
1. Die Zurückweisung solchen Deals war richtig, denn tatsächlich war nach den Sprengstofffunden davon auszugehen, dass mit gesteigertem Fahndungsdruck binnen kurzer Frist den Bombenbastlern beizukommen ist.
2. Und wieder müsste man sich diejenigen “Verfassungsschützer” genauer anschauen, die auch noch den irrwitzigsten Faschos unter die Arme greifen wollten, denn was da “Ausstieg” genannt wird, wäre bloß Strafverteilung gewesen.

Markus Rabanus >> Diskussionen

03 Dezember 2011

Wenn “V-Leute” erzählen …

Es verhöhnt die Opfer des rechtsextremistischen Terrors, dass V-Leute für die “Beobachtung” der rechtsextremistischen Szene taugen oder gar unverzichtbar seien, weil sie über ihr Treiben den Verfassungsschutzämtern allenfalls Märchen und Nebensächlichkeiten erzählen, ”Heß-Gedenkmarsch”, …
Auf solche staatlich alimentierten Desinformanten zu setzen, verschafft keine “Innenansichten”, wie sie ohne Geheimdienste viel seriöser zu erlangen sind, zumal x-fach von Aussteigern und Journalisten in aller Öffentlichkeit berichtet. Vor allem aber müssten Justiz und Polizei den Ermittlungsdruck erhöhen, tun aber oft genug das Gegenteil, indem sie rechtsterroristische Tathintergründe von vornherein oder zu schnell ausschließen. Auch das ist Täterschutz.

Die Verfassungsschutzämter schützen die NPD vor dem Verbot und durch die Verbreitung von Falschinformation – und schon einfach durch die eigene Existenz mit dem Auftrag zur “Beobachtung”, wenn stattdessen zu verhindern Staatspflicht wäre. Auch in NRW, was Ministerpräsidentin Kraft offenbar nicht wahrhaben will, denn so ein “eigener Geheimdienst” scheint noch jedem Machthabenden eine unverzichtbare Perle zur Kette der Eitelkeit. Eine dumme und gefährliche Eitelkeit, denn sie ermuntert den Extremismus und Terrorismus, wie sich nicht nur an der Häme zeigt, mit der sich Terroristen über das Versagen unseres Staates lustig machen (“PaulchenPantherCD”), sondern das fasziniert die gesamte Extremistenszene – und frustriert Demokraten.

Konsequenz: Den Verfassungsschutz abschaffen. Er ist ein Relikt des Kalten Krieges und seine Existenz ist nicht bloß überflüssig, sondern gefährlich, weil stets am Rande der Rechtsstaatlichkeit und zu oft darüber hinaus.

Markus Rabanus >> AntifaForum

15 November 2011

Die staatlich organisierte Strafvereitelung

Es herrscht Aufregung, dass "Verfassungsschützer" von den rechtsextremistischen Morden Kenntnis hatten. Wahrscheinlicher ist, dass es staatliche Mittäter unter der staatlichen Tarnkappe "Verfassungsschutz" gab, denn solches Mitwissen hätte niemand geheimhalten wollen, hätte niemand geheimhalten dürfen.

Was ist das für ein "hessischer Verfassungsschützer", gegen den nach dem Mord an einem türkischen Kleinunternehmer (2006) ermittelt und das Verfahren eingestellt wurde, weil ihm keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte? Womit redete der sich heraus? Was war seine Story, dass die Ermittlungen nicht sofort auf die rechtsextremistischen Täter führten?

Und nebenbei: Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten die Waffenfunde bei ihm? Oder wer sorgte dafür, dass ihm Bestrafung erspart blieb?
Der Mann sei "inzwischen" aus dem Dienst entlassen worden. Wann war "inzwischen"? Wer und was veranlasste seine Entlassung? Alles hat Namen und Verantwortlichkeiten, die es zu nennen gilt, wenn jetzt ernsthaft ermittelt werden soll.

Je tiefer die "Verfassungsschützer" in die Morde verstrickt waren, desto größer wird die Versuchung, sich der politischen und institutionellen Mitverantwortung zu entledigen, desto leichter wird sich die inhaftierte Beate Zschäpe in den Verhandlungen mit den Strafverfolgern tun, damit die zuständigen Politiker und Beamten weiterhin von "Ermittlungspannen" quatschen und mit Betroffenheitsgetue von ihren eigenen Verantwortlichkeiten ablenken können.

Die für Verfassungsschutzämter sollten als Relikte des Kalten Krieges entweder vollständig abgeschafft oder grundlegend reformiert werden, vor allem dürften sie nicht Geheimdienst sein.
Wer da redet, die Gesellschaft sei auf diesen Geheimdienst angewiesen, tut so, als gebe es bei den Landeskriminalämtern keine Staatsschutzabteilungen und als sei das Gebot entbehrlich, nur dann und aber dann ordentlich zu ermitteln, wenn es den strafrechtlichen Anfangsverdacht gibt.

Die Verdächtigenbeobachtung, wie sie die Verfassungsschutzämter unter Verzicht auf Strafanzeige praktizieren, ist nicht bloß teurer und unsinniger Selbstzweck, sondern staatliche Strafvereitelung.

Markus Rabanus >> Diskussion

04 Dezember 2010

Was bringen die Wikileaks-Veröffentlichungen?

von martin am Sa 4. Dez 2010, 13:38

Die freie Zirkulation von Information gehört zu den größten und am meisten faszinierenden Versprechungen des Internet-Zeitalters. An der Idee der Aushebelung von Informations- und Meinungsmonopolen, die durch das multizentrische Netz möglich schien, entzündeten sich die Ideen vom Internet als Motor der globalen Demokratisierung. Im Zentrum dieser Träume steht wohl im Moment Wikileaks, deren Gründer Julian Assange durch die jüngsten Veröffentlichungen von diplomatischem Schriftverkehr die Regierungen westlicher Staaten gegen sich aufgebracht hat.

Das wenigste von dem US-diplomatischen E-Mail-Verkehr, den Wikileaks veröffentlich hat, scheint mir jedoch eine politische Relevanz zu haben. Viel Lästerei subalterner Angestellter, interessant dahingehend, wie in diesen Kreisen kommuniziert wird. Viele Einschätzungen kann man teilen (über Westerwelle, Merkel), andere sind durchaus unterhaltsam (Putin und Medwedjew als Batman und Robin). Es fehlt jedoch der rote Faden, der diesen Info-Wust zusammenhält. Bei den Irak-Dokumenten war das noch klar: Dort ging es um die Anpragerung von Strategien der Kriegsführung und die Demaskierung der Kriegsrealität. Die neuen Veröffentlichungen wirken dagegen nur wie ein riesiger Kübel Dreck, den Julian Assange über den USA auskippen wollte.

Was sich darin an Information mit politischer Relevanz findet, zum Beispiel die vielfach von Politikern arabischer Länder geäußerte Ablehnung der iranischen Atompläne und die daraus resultierende Solidarisierung mit den USA, dürfte für langjährige Analysten keine Überraschung darstellen. Die Veröffentlichung solcher Information erweckt aber mindestens zwei Fragen:
Wieviel Öffentlichkeit vertragen überhaupt Diplomatie und Dialog-Vorgänge zwischen Staaten, vor allem, wenn sie gegenläufige Interessen verfolgen? Kann Transparenz auch Negativ-Effekte haben?
Welchen Wert hat eine Information, die völlig aus dem Zusammenhang gerissen und ohne jegliche Quellen-Interpretation und Kontextualisierung veröffentlicht wird?

Bei beiden Fragen kommt man schnell zu Einschätzungen, die das Gebaren von Wikileaks, die Ziele und Strategien der Plattform, fragwürdig erscheinen lassen.

>> Diskussion

17 September 2009

Wenn Verfassungsschützer gegen das NPD-Verbot sind ...

www.Sueddeutsche.de (12.9.2009) berichtete, dass Hamburgs Verfassungsschutzchef Heino Vahldieck von einem neuerlichen NPD-Verbotsverfahren abgeraten hat: "Derzeit bin ich der Auffassung, dass die rechtlichen Hürden so hoch sind, dass es große Probleme bereiten wird, sie zu überspringen."
Die "rechtliche Hürde" war, dass führende Rechtsextremisten auf den Gehaltslisten von Verfassungsschutzämtern standen, was es der Justiz unmöglich machte, Beschuldigungen zuzuordnen. Die Methoden der Verfassungsschutzämter waren die "Hürden".
>> www.inidia.de/npd-verbot_gescheitert_20030318.htm
Das ist inzwischen mehr als sechs Jahre her - und die Verfassungsschutzämter sollen noch immer nicht geschafft haben, ihre Methoden zu ändern?
Das lässt nur einen Schluss zu: Sie wollen ihre Methoden nicht ändern. Und die Methoden haben mit Verfassungsschutz nichts zu tun.

Markus Rabanu 

30 August 2009

Schäuble hält RAF-Akten unter Verschluss

Behinderung der Justiz

Neue Erkenntnisse begründen den Verdacht, dass die Ex-Terroristin Verena Becker bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 32 Jahren mittäterschaftlich war. Der Mord wurde nicht aufgeklärt. Schon damals hielt der Verfassungsschutz Akten unter Verschluss, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Mitwirkungen von Verfassungsschutzagenten betreffen.
Nun fordern der Sohn von Buback und auch der CDU-Politiker Bosbach, dass Schäuble die Akten zur Einsichtnahme freigibt.

Die bundesdeutschen Geheimdienste hatten im allgemeinen Treiben des Ost-West-Konflikts von Anbeginn Tatbeiträge geleistet, um insbesondere die extremistischen Teile der Studentenbewegung in die Kriminalität zu lotsen. Das geschah durch Waffenlieferungen, durch Lieferung von Sprengstoffen und durch Schulung im Umgang damit.

Das war eine unverzeihliche Praxis, mit der auch heute noch gerechnet werden muss, weil sich viele Bürger und Politiker im Denken nicht vom terroristischen Denken unterscheiden, sondern den Zweck die Mittel heiligen lassen.

Die inzwischen 57-jährige Verena Becker hat sich am Freitag nach Bekanntwerden der neuen Erkenntnisse (DNA-Spuren an "Bekennerschreiben") in der Kanzlei ihres Anwalts zur Festnahme gestellt und ist seither in Untersuchungshaft.

Sie war nach einer Schießerei mit der Polizei u.a. wegen sechsfachem Mordversuchs (wieso §211?) und räuberischer Erpressung zu lebenslänglicher Haft verurteilt.
Nach vier Jahren Haft habe sie mit dem Verfassungsschutz kooperiert und wurde 1989 von Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt.

Markus Rabanus >> Diskussion

22 Mai 2009

1967: WARUM starb Benno Ohnesorg?

Benno Ohnesorg - am 2. Juni 1967 erschossen auf einer Demonstration gegen den persischen Diktator, von der Springer-Presse als "Opfer der FU-Chinesen" verhöhnt und von Wortführern der Studentenbewegung zu einem Märtyrer "staatsmonopolkapitalistischer Gewalt" instrumentalisiert, mitunter bis hin für den RAF-Terrorismus der Siebziger. Benno Ohnesorgs Tod schürte die Radikalität des innenpolitischen Konflikts.

An diesem Befund wird es nichts "umzuschreiben" geben, auch wenn Bizarres nun an die Öffentlichkeit gelangt, was erschütternd, aber für eskalierende Konflikte an entgleitender Wahrheit eben auch typisch wäre, und worauf sich die Polarisierer einließen, viele wissentlich und viele unwissentlich.

Der Todesschütze Kriminalobermeister Karl-Heinz Kurras war in Zivil unterwegs, später vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung mangels Beweisen freigesprochen, obwohl dem Gericht seine Notwehrsituation nicht glaubwürdig war usw. - Sein Freispruch passte in die linksextremistische Propaganda vom "staatlichen Mord an Benno Ohnesorg", aber wer war der Todesschütze tatsächlich?

Für Kurras waren die Umstände günstig:

- Viele Bürger in der von der DDR eingemauerten Großstadt sahen verbiestert Demonstrationen, deren Wortführer häufig genug mit dämlichsten Parolen jedes vernünftige Anliegen linksextremistisch okkupierten und von den sensationslüstern-reaktionären Teilen der Presse dankbar verbreitet die Ängste um die Freiheit schürten.

- Die Ermittler werden schlampig gearbeitet haben, denn wenn ein Kollege in solch aufgewühlten Zeiten die Schusswaffe gebraucht und dann auch noch gegen einen mutmaßlichen Linksextremisten, dann dürfte man eher darauf bedacht gewesen sein, das Ganze auf "fahrlässige Tötung" runterzubringen. 60.000 DM sammelten die Kollegen an Spenden für Kurras Strafverteidigung. Belastendes sammelten sie nicht.

- Und wie sehr interessierten sich die damaligen Köpfe der außerparlamentarischen Bewegung für Herrn Kurras? Vermutlich gar nicht, denn er galt ihnen nur "Hilfspersonal" eines ihnen verhassten Systems.

Dem Einzelne wurde nur das Interesse zuteil, wie es sich entweder für das "Große" instrumentalisieren oder unter den Teppich kehren ließ.

Jetzt fanden zwei Forscher in der StaSi-Unterlagenbehörde heraus, dass Kurras seit 1955 für die StaSi gearbeitet habe und seit 1962 auch SED-Mitglied gewesen sein soll.

Noch ist die Nachrichtenlage dünn, und Kurras habe dem Tagesspiegel gegenüber widersprochen. Nie dürfen voreilige Schlüsse sein, aber sie drängen sich auf und machen weitere Nachforschungen erforderlich:

1. Wiedervorlage der damaligen Ermittler-Akten. Welchen Umfang hatte die Motiv-Suche über den Tathergangsdiskurs hinaus?

2. Welcher genauen Partei-Gliederung soll Kurras angehört haben? Wer von den damaligen Funktionären der SED-Westberlin bzw. SEW kannte ihn oder wusste von seiner SED-Mitgliedschaft? Bis wann war er Mitglied? Heißt es auf dem Parteibuchstempel "Kreisleitung VII"? Der Funktionärsname "Schmidt" hilft zunächst mal nicht weiter, aber das müsste sich recherchieren lassen. Und alle "hielten dicht"? Das lohnt doch mal Interviews.

Wenn im Westen der Stadt niemand davon wusste, dann hätte Kurras einen "biographischen Sprung", nämlich die ideologische Annäherung an die DDR ohne persönliche Kontakte bewerkstelligt - ein "rein theoretischer Mensch", aber praktisch genug, um von Anbeginn gleich für die "Speerspitze" der DDR arbeiten zu wollen? - Das gibt es nicht oder wäre zumindest mir nie begegnet, was wahrscheinlicher macht, dass er ein "gewöhnlicher Spion" gewesen ist, denn unter denen gibt es tatsächlich viele, die einfach nur so korrupt waren, um "für Dienste ansprechbar" zu sein und möglichst als Doppelverdiener für beides, was damals konkurrierte.

3. Überprüfung/Befragung des damaligen "Wahrheit"-Pressefotografen Jürgen Henschel, der das erste Foto des Erschossenen machte, wenngleich auch da respektvoll geforscht werden müsste, denn Jürgen Henschel war eben immer und auf allen Demonstrationen mit seiner Leiter dabei.

Der Kalte Krieg war supergefährlich und wird bis heute runtergespielt, weil eben noch zu viele seiner Risiken beibehalten wurden, nicht nur die Atomwaffen, sondern auch die geheimdienstlichen Methoden, im Namen der "guten Sache" jeden Mist zu machen und viel zu oft auch zu dürfen.

4. Kurras arbeitete angeblich in der westberliner Abteilung zur Aufspürung östlicher Spione. Wie eng war diese Tätigkeit mit dem BND und VS verwoben? War er Doppelagent?

Mord verjährt nicht. Der historische Wahrheitsanspruch auch nicht. Und viele müssten sich erstmalig oder neu fragen lassen, denn das Kapitel "StaSi, Lüge und Terrorismus" ist so wenig aufgearbeitet wie auf der Gegenseite die Machenschaften des "Verfassungsschutz".
Da kann nur Licht rein bringen, wer nicht weiterhin lügt. Aber viele lügen weiter, weil sie wissen, dass zu vieles Unrecht war.

Markus Rabanus >> Diskussion

10 März 2009

CDU, NPD und Verfassungsschutz

Heribert Rech: "Wenn ich alle meine verdeckten Ermittler aus den NPD-Gremien abziehen würde, dann würde die NPD in sich zusammenfallen." - Badische Zeitung, 10. März 2009

Heribert Rech (CDU) ist Innenminister des Landes Baden-Württemberg. Dass führende Rechtsextremisten auf den Gehaltslisten der Verfassungsschutzämter stehen, bewahrte im Jahr 2003 die NPD vor dem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht. Die Äußerung des CDU-Politikers mag scherzhaft gemeint sein, aber sie steht für eine Politik, die vom Bundesverfassungsgericht zurecht gerügt wurde.

Markus Rabanus >> Diskussion

25 September 2008

Geheimes Rechtsbruch-Abkommen zwischen EU und USA

Wikinews berichtet: Deutschland, 25.09.2008 – Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat am heutigen Donnerstag das Geheimdokument veröffentlicht, das die Datenauslieferung an die USA regelt. In diesem wird unter anderem festgehalten, dass es keine Begrenzung bei der Abfrage von Daten gibt. Egal, ob ein begründeter Verdacht vorliege oder nicht – die USA könnten jederzeit Daten abfragen. Dabei würden auch Fingerabdrücke und eventuell vorhandene DNA-Spuren übertragen. In dem Geheimdokument steht ebenfalls nicht, welche US-Behörden Zugriff haben sollen. Die abgefragten Daten dürften außerdem in den USA keineswegs bloß zu dem Zweck eingesetzt werden, zu dem sie ursprünglich abgefragt wurden.

Weiter sollen die Betroffenen niemals von dem Datenaustausch erfahren. Sollten sie doch davon Kenntnis erhalten, so gebe es keine wirksame Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, schreibt der AK Vorratsdatenspeicherung auf seiner Website. Europäern werde ferner verweigert, unabhängige Gerichte anzurufen, um sich gegen irrtümliche oder illegale Maßnahmen der US-Behörden zu wehren.

Die Geheimklauseln aus dem Dokument seien „alamierend“. Barry Steinhardt, seines Zeichens Direktor der US-amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU, warnte erst vor kurzem: „Falls Europa einem Datenaustausch mit den USA […] zustimmt, werden Europäer einen weitaus geringeren Schutz ihrer Daten in den USA genießen als US-Bürger in Europa. Die US-Datenschutzgesetze sind schwach; sie bieten den eigenen Staatsbürgern wenig Schutz und Nichtamerikanern praktisch überhaupt keinen.“

Auf der Seite des AK Vorratsdatenspeicherung ist das Dokument zusammen mit einer Zusammenfassung (durch den AK) auch im Wortlaut zu lesen.

  • Diskussion
  • 22 September 2008

    Abhöraktionen in den USA: Electronic Frontier Foundation verklagt NSA und Bush

    San Francisco (Vereinigte Staaten), 22.09.2008 – Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat am 18. September im Namen von Kunden des Telekommunikationsunternehmens AT&T eine Klage beim United States District Court for the Northern District of California gegen die National Security Agency (NSA), US-Präsident George W. Bush, Vizepräsident Dick Cheney und weitere Personen eingereicht. Die „größte Netzbürgerrechtsorganisation der USA“ (taz) fordert, dass die aus ihrer Sicht verfassungswidrige und andauernde Überwachung der Kommunikation von AT&T-Kunden im Rahmen einer Rasterfahndung beendet wird.

    Laut einer EFF-Pressemitteilung sind Millionen von normalen US-amerikanischen Bürgern von den Abhöraktionen betroffen. Diejenigen, die diese Praxis autorisiert hätten, müssten sich nun dafür verantworten, so die EFF. Zur Begründung der Klage „Jewel gegen NSA“ beruft sich die Organisation unter anderem auf ein Dokument, dass ihnen Mark Klein, ein ehemaliger Techniker bei AT&T, zur Verfügung gestellt hat und das beweisen soll, dass das Unternehmen Kopien von Internet-Traffic-Aufzeichnungen in einen geheimen Raum in San Francisco weitergeleitet habe, der von der NSA kontrolliert werde. Rechtlich gesehen basiert die Klage darauf, dass Abhöraktionen ohne richterliche Genehmigung in den USA verboten sind, solange Amerikaner davon betroffen sind. Dagegen wird laut EFF seit Jahren verstoßen.

    In einem ähnlichen Prozess hatte die EFF im Jahr 2006 die Beteiligung des Telekommunikationskonzerns an „illegalen Abhöraktionen“ untersagen wollen. Der Prozess war nahezu bedeutungslos geworden, nachdem der Kongress ein Gesetz verabschiedet hatte, das AT&T und anderen Unternehmen, die sich an der Rasterfahndung beteiligen, Immunität gewährt – aus Sicht der EFF eine Entscheidung, die nicht verfassungskonform ist. +wikinews+

  • Diskussionen
  • 09 Juli 2008

    Gysi erleidet vor Gericht Niederlage gegen das ZDF

    Hamburg (Deutschland), 09.07.2008 – Eine Niederlage musste Gregor Gysi vor dem Landgericht Hamburg hinnehmen. Demnach hat das ZDF das Recht zu sagen, dass Gysi vertrauliche Informationen seiner Mandanten aus Zeiten der DDR an die Stasi weiter geleitet habe. Gysi, der sich vor Gericht meistens erfolgreich gegen Anschuldigungen als „Informeller Mitarbeiter“ (IM) der Staatssicherheit hatte zur Wehr setzen können, muss in dieser Sache somit erstmals einen Rückschlag einstecken. Anlass der von Gysi angestrengten einstweiligen Verfügung war, dass Marianne Birthler, die für die Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen zuständig ist, vom heute journal mit folgenden Worten zitiert worden war: „In diesem Fall ist wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann.“

    Ein Grund für die Entscheidung war, dass in der Zwischenzeit neue Unterlagen aufgetaucht waren, die Gysi schwer belasten. Demnach war dieser angeblich im Jahr 1979 im Haus von Havemann in Grünheide bei Berlin an einem Treffen beteiligt gewesen. Ebenfalls anwesend seien Havemanns Frau Katja und der Autor Thomas Erwin gewesen. Einer der vier Personen, so geht es aus den Dokumenten hervor, wäre für die Stasi tätig gewesen.

    Bereits Ende Mai dieses Jahres hatte es im Bundestag eine heftige Debatte über Gysis DDR-Vergangenheit gegeben. In dieser musste er insbesondere von CDU/CSU und SPD heftige Vorwürfe einstecken, was die besagten Unterlagen betraf. So meinte Thomas Strobl (CDU), er habe seine Mandanten „in gemeinster Weise an den Staat verraten“, was eine „Schande für einen Rechtsanwalt“ sei. Gysi wirkte bei seiner Rede, in der er Stellung zu diesem Vorwürfen nahm, sehr stark in die Defensive gedrängt; gekonnte rhetorischen Einlagen, die er sonst meistens sehr deutlich zum Vorschein bringt, tauchten nicht auf. Er unterstellte seinen politischen Gegnern, dass es ihnen nur darum ginge, ihn und seine Partei in ein schlechtes Licht zu rücken. Ähnliche Behauptungen stellte auch Lafontaine auf und forderte deshalb Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, Birthler von ihrem Amt zu entbinden. +wikinews+

    25 Juni 2008

    Affektierter Umgang mit Linkspartei und NS-Vergleichen

    Ulla Jelpke (BT-Abgeordnete der Partei „Die Linke“) erntet für ihre Kritik an der geplanten BKA-Reform reichlich Empörung. Jelpke hatte gesagt: „Was da geschaffen wird, ist eine geheim ermittelnde Staatspolizei.“

    Solche Kritik ist zutreffend, denn wer dem BKA fortlaufend die Ermittlungsbefugnisse erweitert, ohne den davon betroffenen Bürgern rechtliche Verteidigung einzuräumen, schafft eine eine "geheim ermittelnde Staatspolizei". Daran ändern auch Gesetzes- und Richtervorbehalte nichts, wenn nicht spätestens nach Beendigung zu befristender Ermittlungen die Betroffenen über den Umfang und die Ergebnisse der Ermittlungen informiert werden.

    Es ist bedauerlich, dass es in der bisherigen Debatte ausschließlich um das Für und Wider von exektutiven Methoden/Erlaubnissen geht, nicht aber um das Erfordernis gleichzeitiger Entwicklung von Bürgerrechten.

    Der Vorwurf, dass Jelpkes Kritik das BKA mit der GeStaPo vergleiche, obendrein auch noch die Opfer des NS verhöhne, obwohl Mahnungen gegen geheimpolizeiliche NS-Praktiken das genaue Gegenteil sind, ist viel eher eine Zumutung als wenn Jelpke tatsächlich der Reform ns-totalitäre Motive unterstellt hätte.

    Hallo Herr Bosbach,

    Sie machen mit Kritik an NS-Vergleichen auf sich aufmerksam. Deshalb stelle ich Ihnen drei Fragen:
    1. War Ihre Familie in NS-Mitgliedschaft oder NS-Spitzeleien verstrickt?
    2. Spitzelten Sie für den Verfassungsschutz, wie es viele Ihrer Partei-Kameraden tun?
    3. Wie können die Betroffenen überprüfen, dass die Spitzel nicht lügen, wenn es nicht wenigstens nach Ablauf von Fristen ein Akteneinsichtsrecht gibt?

    Antitotalitarische Phrasendrescherei ist mir unglaubwürdig, wenn der Staat als Anwalt und Exekutive der Gesellschaft mehr und mehr Rechte bekommt, aber nicht gleichzeitig die Bürgerrechte mitziehen, eben auf Auskunft und Rechtsmittel in eigenen Belangen.

    Es kann nicht genügen und genügt mir auch nicht, von Datenschützern und Richtern oder parlamentarischen Kontrollorganen vertreten zu sein, wenn den Betroffenen verwehrt bleibt, überhaupt zu erfahren, dass es um sie geht.

    Wer den Vertretenen in seinen Angelegenheiten entmachtet, soll ein Entmündigungsverfahren einleiten, aber nicht so tun, als wolle er ihn vertreten.

    Grüße von Markus Rabanus

    25 April 2008

    BND-Krise

    Berlin (Deutschland), 25.04.2008 – Der Bundesnachrichtendienst (BND) steht wegen der Bespitzelung einer Spiegel-Journalistin in der Kritik. Das Parlamentarische Kontrollgremium der Geheimdienste im Deutschen Bundestag (PKG) hatte auf einer Sondersitzung am Donnerstag, den 24. April die Überwachung des E-Mail-Verkehrs der Journalistin scharf missbilligt und von einer „erhebliche[n] Grundrechtsverletzung“ gesprochen. Wie Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Freitag mitteilte, teilt die Bundeskanzlerin die Einschätzung des Gremiums. Das Vertrauensverhältnis zum Amt und seinem Präsidenten, Ernst Uhrlau, sei gestört. Die Bundesregierung werde Schritte unternehmen um „das Vertrauen wiederherzustellen“, sagte der Regierungssprecher weiter. Dazu gehörten die Entsendung einer Prüfgruppe in die Räume des Bundesnachrichtendienstes sowie die Aufforderung an die Amtsleitung, personelle Konsequenzen aus der Affäre zu ziehen. Ein Rücktritt des BND-Präsidenten Uhrlau wurde nicht gefordert. Es sollten jedoch einige Führungskräfte versetzt werden. Dazu gehören der für den Vorgang zuständige Abteilungsleiter, sein Stabschef und ein enger Mitarbeiter des Präsidenten. Gegen den genannten Personenkreis seien bereits disziplinarrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden.

    Die Spiegel-Journalistin hatte in Kontakt mit dem Handels- und Industrieminister Afghanistans, Amin Farhang, gestanden. Die E-Mail-Korrespondenz soll laut Medienberichten wegen angeblicher Kontakte des Ministers mit den Taliban überwacht worden sein. Die Bundesregierung machte keine Angaben über die Gründe, die zur Überwachung des Ministers geführt haben. Farhang sprach in Zusammenhang mit der Abhöraktion des deutschen Bundesnachrichtendienstes von einem Skandal und Rufmord: „Durch diese absurde Lüge, ich sei eine Art Doppelagent, ist mein Leben und das meiner Familie in größter Gefahr“, sagte er in einem Interview mit der Osnabrücker Zeitung. Er sei auch enttäuscht, dass weder die Bundesregierung noch der BND sich bei ihm entschuldigt hätten. Für eine solche Entschuldigung sehe die Bundesregierung auch keinen Grund, sagte Regierungssprecher Wilhelm auf der heutigen Bundespressekonferenz. Bei seiner Vernehmung vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium am Donnerstag gab Uhrlau an, er selbst habe erst im Dezember 2007 von der Überwachung erfahren.

    14 März 2008

    Verschleppt, verhört in "Feindesland"

    In US-Geheimhaft verschleppt und gefoltert - Der Fall Khaled
    al-Maqtari

    ai-PRESSEMITTEILUNG

    Berlin, 14. März 2008 - Erst Abu Ghraib, dann ein Geheimgefängnis in
    Afghanistan und schließlich ein Gefangenenlager an unbekanntem Ort:
    Khaled al-Maqtari hat mehr als zweieinhalb Jahre in US-Gefangenschaft
    verbracht. Der 31-jährige Jemenit wurde gefoltert und verhört, aber
    nie formell angeklagt. Seit Mai 2007 ist al-Maqtari frei. Ein heute
    veröffentlichter Bericht von amnesty international (ai) zeichnet
    seinen Fall detailliert nach. ?Die Aussagen von al-Maqtari belegen
    erneut, dass die USA im sogenannten ?Krieg gegen den Terror?
    systematisch die Menschenrechte verletzen?, sagte Ferdinand
    Muggenthaler, USA-Experte der deutschen ai-Sektion. ?Verschleppungen,
    Geheimgefängnisse und Folter verstoßen klar gegen internationales
    Recht. Die Verantwortung trägt die Regierung Bush.? Die Aussagen
    al-Maqtaris stimmen mit den Berichten anderer ehemaliger
    US-Gefangener überein, die ai dokumentiert hat.

    Gegenüber ai beschrieb al-Maqtari, was er nach seiner Festnahme im
    Januar 2004 in Falludscha (Irak) erlitten hat: In Abu Ghraib, so
    al-Maqtari, ließen ?Amerikaner? ihn kopfüber von der Decke baumeln,
    beschallten ihn mit ohrenbetäubender Musik. Sie hetzten Hunde auf ihn
    und ließen ihn nie länger als einige Minuten bei grellem Licht
    schlafen. Nackt und nass musste er bei laufender Klimaanlage auf
    einem Stuhl stehen und einen schweren Gegenstand halten, bis er
    zusammenbrach. Nach neun Tagen wurde al-Maqtari in ein geheimes Lager
    in Afghanistan verlegt. Nach ai-Recherchen brachte ihn ein
    CIA-Flugzeug von Bagdad zum Khwaja Rawash Flughafen in Kabul. In
    Afghanistan verbrachte al-Maqtari nach eigenen Angaben drei Monate in
    Isolationshaft, auch hier wurde er verhört und gefoltert. Im April
    2004 überstellten die USA al-Maqtari in ein geheimes Gefängnis -
    möglicherweise in Osteuropa. Schließlich schafften ihn US-Agenten
    al-Maqtari in sein Heimatland Jemen, wo er im Mai 2007 frei kam.

    ?Die USA müssen die Vorwürfe von al-Maqtari und anderen Gefangenen
    unabhängig untersuchen lassen. Die unmittelbaren Täter, aber auch die
    Verantwortlichen für Verschleppung, Misshandlung und Folter in den
    höheren Rängen müssen vor Gericht gestellt werden?, sagte ai-Experte
    Muggenthaler. Außerdem fordert ai ein Ende der Verschleppungen und
    Geheimgefängnisse sowie die Offenlegung der Namen und Aufenthaltsorte
    aller Personen in US-Gefangenschaft. Die Inhaftierten müssen
    freigelassen werden oder ein faires Gerichtsverfahren erhalten.

    01 März 2008

    Schäuble lässt LINKE durch den VS bespitzeln

    Eigentlich nicht neu, aber Bundesinnenminister Schäuble nutzt die Gunst der Stunde, aus dem Fernseh-Interview mit Christel Wegner für die Spitzeltätigkeiten der Verfassungsschutzämter zu werben.

    Dabei zeigt der Fall überdeutlich, dass einzig die öffentliche Auseinandersetzung den in Parteien verkappten Extremismus aufzudecken und anzugehen, während die Spitzel jahrelang nur spitzeln und die Privatsphäre von Menschen verletzen würden.

    Hallo Herr Schäuble, wofür Sie werben, ist exakt die Mentalität, die eine Frau Wegner für alternativlos hält: Nicht die demokratische und offene Gesellschaft mit dem in ihr notwendig zu führenden Meinungsstreit, sondern die Spitzelgesellschaft des permanenten Vertrauensbruchs.

    Lassen Sie auch mich wieder überwachen? Wer ist es denn dieses Mal? Oder ist es "nur elektronisch"?

    -msr- >> Diskussion

    19 Dezember 2007

    Putin rechnet mit aufrichtiger Position der US-Geheimdienste in Bezug auf Iran

    MOSKAU, 19. Dezember (RIA Novosti). Der russische Präsident Wladimir Putin rechnet damit, dass die US-Geheimdienste ihren jüngsten Bericht über das Fehlen eines Atomprogramms in Iran mit dem Ziel veröffentlicht haben, die Wahrheit zu berichten und nicht die Vorbereitung einer Militäroperation gegen dieses Land zu tarnen.
    So äußerte sich Putin in einem Interview für die US-Zeitschrift „Time“.
    „Wenn dieser CIA-Bericht nicht mit dem Ziel veröffentlicht wurde, die iranische Seite von realen Vorbereitungen auf Kriegshandlungen abzulenken, was theoretisch möglich und äußerst gefährlich wäre, denn jegliche militärischen Handlungen gegen Iran wären, wie ich glaube, ein weiterer großer Fehler, sondern wenn davon ausgegangen wird, dass der veröffentlichte Bericht ein unvoreingenommenes Bild von den gegenwärtigen Vorgängen vermitteln soll, so wird damit nur bestätigt, dass die russische Seite, indem sie ihre außenpolitische Position zu der einen oder anderen Frage formuliert, sich doch noch auf objektive Angaben stützt", so Putin.
    Dies spreche auch dafür, dass es in der US-Administration Menschen gibt, die denken, dass die Wahrheit gesagt werden muss. "Und das freut mich auch“, sagte der russische Präsident.
    Der Apparat des nationalen Aufklärungsdienstes der USA hatte am 3. Dezember einen neuen Bericht über Iran veröffentlicht. Darin heißt es, dass die iranischen Militärorganisationen bis Herbst 2003 an der Entwicklung von Atomwaffen gearbeitet hatten. Späterhin seien diese Arbeiten gestoppt worden und Iran habe sein Programm der atomaren Rüstung nicht mehr aufgenommen, so das Dokument.