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08 Dezember 2017

Zu Trumps Jerusalem Act v. 6.12.2017

Dass sich Trump für die Palästinenser so überhaupt kein Zugeständnis ausdachte, zeugt entweder von äußerster Blödheit oder aber von rücksichtslos bewusster Provokation, um im "Heiligen Land" eine Entscheidungsschlacht herbei zu führen, die schon entschieden ist.
Denn dass die Hamas zur "Intifada" aufruft, war vorhersehbar, zumal sie noch jede ihrer Niederlagen mit "Siegesfeiern" verbrämte, bis den Palästinensern nüscht mehr bleibt - außer Hass gegen Israel, gegen Juden und den Westen.

Entsprechend garniert Trumps Rede mit Appellen an die arabischen Staaten, dem Terrorismus den Garaus zu machen, den auch seine Politik schürt, folglich "impossible mission" und eher geeignet, die Region noch mehr zu destabilisieren.

Und nicht bloß die Region, denn längst ist nahezu alles globalisiert, so auch der dem Nahost-Konflikt verbundene Ideologie-Konflikt zwischen dem religiös und dem freiheitlich verbrämten Chauvinismus.

Nun, was tun?

Gar nicht leicht, allein schon die Widrigkeiten aufzuzählen, aber wenigstens Überlegung und Ansage, was richtiger wäre als eine Politik, die ihre "Streitkräftebasis" aufbläht, um Konflikte militärisch anzugehen anstatt mittels Weltdemokratie und Völkerrecht.

Die "Weltdemokratie"? - Es gibt sie unzureichend, aber immerhin mit der UNO-Generalversammlung. Sie beurteilt aus anderer Perspektive als die unmittelbar Konfliktbeteiligten. Und das ist richtig so: Die Konfliktbeteiligten müssen gehört werden, aber sie sollen nicht entscheiden dürfen, es sei denn fair und einvernehmlich.

Bezüglich Jerusalem, wenigstens Ost-Jerusalem, verweigerte die UNO-Generalversammlung Israel den Wunsch, der Besetzung eine Annexion folgen zu lassen und beharrte auf eine Konfliktlösung im Verhandlungsweg.

Das blieb aus und ist der Grund, warum Tel Aviv die völkerrechtlich anerkannte Hauptstadt Israels blieb und Jerusalem nicht.
Allerdings scheint auch mir unmöglich, Tel Aviv eine Eigenschaft beizubehalten, die seit Jahrzehnten nicht mehr der Hauptstadt-Definition entspricht, denn Jerusalem ist Sitz der israelischen Regierung.

Die "Fakten anzuerkennen", kann jedoch nicht gleichbedeutend mit rechtlicher Anerkennung sein, denn dazu müssen die Fakten rechtens sein.

Solange das nicht der Fall ist, ist Jerusalem "völkerrechtswidrige Hauptstadt Israels" und Israel ohne völkerrechtlich anerkannte Hauptstadt, denn Tel Aviv ist keine Hauptstadt mehr.

"Kann das sein?" - Ja, wie eben leider auch "Fakt" ist, dass Israel der einzig souveräne Staat ist, der sich zu keinen offiziellen Grenzen bekennt, weil noch immer die Annexion fortsetzend.

31 Oktober 2017

Offener Brief an Prof. Schönberger zum katalanischen Separatismus

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Axel Schönberger, 

der erste Satz Ihrer Petition lautet: "Katalonien ist die größte europäische Nation ohne eigenen Staat."

Frage an Sie: Wer wäre Ihnen die zweitgrößte, drittgrößte, siebtgrößte "Nation ohne eigenen Staat"? 

In Betracht von rund 6.500 Muttersprachen hätten wir auf unserem Globus eine Menge neuer Grenzen zu ziehen, wenn ein monokultur-völkisches Staatsverständnis richtig wäre.

Ihr zweiter Satz: "Die Katalanen blicken stolz auf eine mehr als tausendjährige Geschichte zurück."
Tun das "die Katalanen"? Es gibt auch andere. Und vermutlich möchte kaum jemand in die Zeiten der Erbfolgekriege zurück, die nun für die Abspaltung herhalten.

Brächte es bspw. die Lausitz voran, wenn die Sorben einen eigenen Nationalstaat errichten?
Auch die Sorben "blicken stolz auf eine mehr als tausendjährige Geschichte zurück".
Das sorbische Herrschaftsgebiet reichte mitunter von der Ostsee bis ans Mittelmeer, war um ein Vielfaches größer als den Katalanen je vergönnt, aber nicht zuletzt wegen innersorbischer Rivalitäten kam man über gelegentlich erfolgreiche Raubzüge ins Thüringische nicht hinaus und verpasste organisatorisch, was dann die anderen "Nationen" Europas ganz, ganz "stolz" jahrhundertelang mit Kriegen an Grenzen zogen oder verschoben.

Ihr dritter Satz: "Ihre großartige Literatur und Kultur ist wesentlicher Teil Europas."
Großartige Literatur ist selten an bloß eine Sprache gekettet und war in allen mir bekannten Fällen eher Argument gegen nationalistische Kleinkariertheit. 

Desweiteren behaupten Sie: "Das Recht auf freie, friedliche und demokratische Selbstbestimmung einer Nation steht über den rechtlichen Schranken eines Staates, ..."

Für jede Gruppe von Menschen kann sich politisch nicht grundsätzlich anderes bewähren als es sich für jeden einzelnen Menschen bewährt:
So verwirklicht sich auch Ihr Menschenrecht auf freie, friedliche und demokratische Selbstbestimmung in politischen Belangen als Mitbestimmungsrecht und steht nicht "über den rechtlichen Schranken des Staates" bzw. nicht über der gemeinsamen Rechtsordnung. 

Nur wenn eine Rechtsordnung die Selbstbestimmung in Ausübung der Mitbestimmung verwehrt oder gegenüber anderen Rechtsordnungsmitgliedern benachteiligt, wäre sie verkehrt und müsste überwunden werden. 

Vielleicht mögen Sie sich der Termini "Selbstbestimmung" und "Demokratie" bei Kollegen der Staatsrechtslehre und Politologie vergewissern, wenngleich auch Ihnen als Sprachwissenschaftler bewusst sein kann, dass Sprache zuförderst der Verständigung dient und weniger dem Bau von Barrieren.

Desweiteren behaupten Sie: "... (der spanische) Staat, der Millionen von Menschen (Katalanen), die sich in und von ihm als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse behandelt fühlen, seine Rechtsordnung aufzwingen will."

"Zweiter Klasse"? Welche politischen oder kulturellen Rechte hat der gewöhnliche Madrider dem gewöhnlichen Barceloner voraus?

Inzwischen erfreut sich Ihre Petition zwar massenhafter Unterstützung, aber wahre Größe erfreut sich großen Zuspruchs nur dann, wenn für die richtige Sache. 

Die völkische Zerfledderung unseres Kontinents fördert weder die Freiheit, den Frieden noch die Selbstbestimmung und wäre der Welt wieder einmal schlechtes Vorbild. 
Vielmehr kommt es darauf an, den vielen gemeinsamen Anforderungen gemeinschaftlichere Ordnung zu schaffen und menschenrechtlich statt völkisch Fortschritt zu machen.

Seien Sie so nett und überschlafen diese Kritik. Man lernt nie aus. Und man ziehe auch Schlüsse daraus. Es wäre folgerichtig, wenn Sie Ihre Petition gut begründet widerrufen.

Mit weltbürgerlicheren Grüßen,
Markus Sebastian Rabanus / Berlin, 31.10.2017

Hintergrund http://www.change.org/u/801216802 inzw. 40.800 Unterstützer 

17 August 2017

Trump & "Deal" war immer nur Mist

Man muss nicht unbedingt im selben Fach wie Trump unterwegs sein, um ihm Gutkaufmännisches zu bestreiten, denn seine Deals waren Mix aus Größenwahn, Dilettantismus und Erpressung, wie es allerdings verantwortungsloses Bankenwesen zur Voraussetzung hat.
Wiederholt stellte er Insolvenzanträge und prellte Banken um Milliarden, getreu dem Motto "too big to fail", ohne es zu ändern.
Solche "Deals" auf die Politik zu übertragen, ist schlichtweg Irrsinn, aber es ist ihm daraus kein Vorwurf zu machen, denn dass überhaupt einzelne Menschen über solche Machtmittel verfügen, ist ein intellektuelles Armutszeugnis für die Menschheit als Ganzes - und für die "Eliten" im Besonderen. Nun haben wir alle sein Pokern und Scheitern zu fürchten, denn nicht jeder Scheiternde begnügt sich mit dem Büßerhemd.

08 August 2017

Zum Gedenken an Hiroshima und Nagasaki (2017)

Die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki zählen zu den schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Nichts daran gehört beschönigt, "der Krieg hätte ohne die Bombe mehr Menschenleben gefordert".
Zu vieles spricht dafür, dass man die politisch letzte Chance zum demonstrativen Einsatz dieser Superwaffe nutzte.

ABER das Hauptargument lautet, dass damals wie heute die Kriegführung gegen die Zivilbevölkerung völkerrechtswidrig war.
So weit sich in der Menschheitsgeschichte rückblicken lässt, galt massenhaftes Abschlachten wehrloser Frauen, Kinder und Greise schon immer als schlimmstes Kriegsverbrechen.
So oft es passierte, es war trotzdem nie "Kriegsgewohnheitsrecht".

Daran zu rütteln, wie sich unsere offizielle Geschichtsschreibung seit August 1945 befleißigt, ist eine der krudesten politischen und intellektuellen Entgleisungen überhaupt. Obgleich wir uns für "aufgeklärter" halten.

Und heute? Nicht weniger verwerflich ist es, dass wenn sich welche bekriegen (anstatt den Streit von der UNO entscheiden zu lassen), sich dann atomar auf dem Rücken der gesamten Menschheit austoben. "Sie drohen doch nur und wollen es nicht!" ??? Darauf verlassen sich viele Millionen, aber ich würde für solche Trumps, Putins, KimBumms usw. meine Hand nicht ins Feuer legen.
Ohnehin kann niemand die Versehentlichkeit eines Atomkriegs ausschließen.

Auch darum ist der Atomwaffenverbotsvertrag der 122 Staaten vom 7.7.2017 ein Meilenstein gegen die moralische Konterrevolution der Atomwaffenmächte und deren Trittbrettfahrer.

Markus S. Rabanus
Friedensforschung.de , Berlin 2017-08-07

21 Juli 2017

Vorschlag zum Tempelberg-Konflikt

Die Situation wäre vielleicht zu entspannen, wenn sich Netanjahu und Abbas auf gemischte Zugangskontrollen zum Plateau einigen würden.

Hintergrund: Seit dem Attentat auf die israelische Zugangskontrolle, bei dem zwei israelische Beamte und drei Araber zu Tode kamen, durften jüngere als 50 Jahre alte Männer nicht mehr passieren.

Abbas hatte das Attentat im Telefonat mit Netanjahu bedauert, aber die Zugangseinschränkung kritisier. Der Großmufti von Jerusalem wurde unterdessen verhaftet, mutmaßlich aus Gründen, die heutigen Proteste provoziert zu haben, bei denen es jetzt seit Stunden zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt.

Dass unter feindseligen Bedingungen überhaupt Zugangskontrollen erforderlich sind, sollte unstrittig sein, so verirrend der Konflikt um religiöse Stätten auch sein mag. 

23 Mai 2017

Größter Waffendeal der Menschheitsgeschichte und Hetze gegen den Iran

Es ist bitter, dass Trump den Iranern kein Stück Respekt zollt, denn es war durchaus zu befürchten, dass die iranische Präsidentschaftswahl das Land wieder weiter zurückwirft.

Der iranische Präsident hat zwar vergleichsweise wenig Macht, die Verhältnisse im Land grundlegend in eine Richtung zu reformieren, wenn diese Richtung dem Gewirr aus "Geistlichem Oberhaupt", "Wächterrat". "Expertenrat" usw. missfällt, aber Rouhanis Wahlkampf war schon beachtlich, wie deutlich er sich gegen religiösen Fanatismus und für die Öffnung zum Westen aussprach.
Darf Besserung der Beziehungen unwichtig sein?

Aktueller Hauptgrund für solche Ignoranz scheint mir: Die Dimension Trumps 110-Mrd.$-Waffengeschäfts mit dem im Vergleich zum Iran menschenrechtlich weit rückständigeren Saudi Arabien bedarf politischer Rechtfertigung per wüstem Feindbild.

14 April 2017

Albert Einsteins Warnung vor einem 3. Weltkrieg

Albert Einstein: "Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen."

Einstein hat recht, vorausgesetzt, dass die Evolution nach einem 3. Weltkrieg erneut so schlaue Lebewesen (er-)schafft, die aus unseren Fehlern nicht lernen

Anderenfalls wäre dieses Zitat inzwischen durch technische Politik-Möglichkeiten antiquiert, denn die Atomwaffenarsenale machen menschliches Überleben und einen 4. Weltkrieg unmöglich.

Wenn wir dafür sorgen wollen, dass Einstein wenigstens mit dem Funken der in seinem Zitat liegenden Hoffnung recht behält, dann braucht es ein www.atomwaffenverbot.de

Wenn wir aber sogar dafür sorgen wollen, dass Einsteins Wunsch nach Weltfrieden in Erfüllung geht, dann sollten wir seinen Umsetzungswunsch verbreiten:

"Das Ziel des Pazifismus ist nur durch eine übernationale Organisation erreichbar. Die bedingungslose Befürwortung dieses Zieles ist das Kriterium des wahren Pazifismus."

Wären den Nationalstaaten Streitkräfte über Polizeiliches hinaus zugunsten eines UNO-Gewaltmonopols verboten, so könnten sie ihre Streitigkeiten allenfalls noch mit Stöcken und Steinen, mit Schusswaffen und Sprengfallen austragen, aber nicht mehr in Kriege ausarten lassen, wie sie mit Großtechnik seit dem 1. Weltkrieg stattfanden, sondern müssten sich den Streit vor Gericht entscheiden lassen.

07 April 2017

Syrienkonflikt - "Not so, Mr.Trump, so not!"

Mein Englisch darf schlichter sein als Donalds ;-) Vorab das Konstruktive, dann die Schelte. Deshalb zunächst Appell an Merkel und Gabriel, was sie zu fordern hätten:

1. Russland und Nato müssen sich verständigen, dass Russland mit Syrien keinen Waffenkunden verliert, mindestens jedoch, dass niemand sonst diesen Markt übernimmt, zumal jedes künftige Syrien alles andere als Kriegsgerät braucht, allenfalls Ausrüstung für Polizeikräfte und die Welt (UNO) gewährleisten müsste, dass Syrien hinsichtlich äußerer Feinde sorgenfrei leben kann.

2. Die Nato muss Russland zwecks Kompensation für Russlands letzten Mittelmeer-Marinestützpunkt Tartus garantieren - und sei es durch gleichberechtigte Mitbenutzung eines Nato-Stützpunktes, während ich eigentlich der Auffassung bin, dass zumindest alle Auslandsstützpunkte unter UNO-Kommando gehören.

Aber wesentlich ist diesen beiden Forderungen, dass es zunächst mal ausschließlich darauf ankommen muss, die machtstrategischen und wirtschaftlichen Interessengegensätze zwischen Moskau und Nato-Staaten aus dem Rennen zu nehmen. Erst dann machen Konferenzen über Syriens innenpolitische Zukunft Sinn.

Nun die Schelte:

Quasi als Tischfeuerwerk für den chinesischen Staatsgast pulverisierten 59 Tamahawk-Marschflugkörper Assads Airbase. Ob es den mächtigsten Mann Chinas beeindruckt hat; wohl eher nicht und auch nicht überrascht, denn zu typisch für Trump, sein erster Streich und ungehemmt von Richtern, Parteilkollegen, ungehemmt von russischem Veto.

Merkel und Gabriel bekunden "Verständnis".

Na ja, "verstehen" kann ich es auch, halt anders. Denn wenn unsere Regierungsvertreter in der Bundespressekonferenz erklärten, dass Assads Schuld für das Giftgas-Massaker von Chan Scheichun erwiesen sei und nun gründlich geprüft müsse, dann wäre es falsche Reihenfolge. Und was, wenn sich anderes erweist?

Was dann, @Frau Merkel, @Herr Gabriel? Was dann? - Gar nichts.

Selbstverständlich nichts. Das ist die Leichtigkeit des Seins aller Regierungen weltweit, die es sich politisch leisten können, solange sie sich noch nicht einmal im Nachhinein der völkerrechtlichen Beurteilung durch den Internationalen Gerichtshof stellen müssen oder gar dessen Entscheidungen befolgen müssten. Allein das wäre erste Bedingung für rechtschaffendes Agieren anstelle von Selbstjustiz.

Was wird die Wirkung der Trump-Attacke sein? In Reihenfolge tatsächlicher Art:

1. Vom zerstörten syrischen Lufwaffenstützpunkt steigen keine Flugzeuge mehr auf, mit denen Assad zwecks Machterhalt die Rebellen bekämpft, aber hauptsächlich die Städte zerstört und gemeinsam mit dem IS und anderen Bürgerkriegsaktivisten verantwortlich ist für den Massenmord an Syrern und millionenfaches Flüchtlingselend.

Deshalb wäre mir die Ausschaltung Assads Luftwaffe recht, denn die für Assad-Unterstützung gewichtigen Argumente, wie "souveräner Staat, gewählter Präsident, Kampf gegen Islamisten", erledigten sich inzwischen durch Assads Skrupellosigkeit und Unfähigkeit sämtlich.

In welchem Maße die Staatsruine von wem zu verantworten, ist zwar völkerrechtlich von hoher Bedeutung, aber es kommt in Betracht, dass es menschenrechtlich nachrangig ist, worüber ich allerdings noch intensiver nachdenken muss - und für den Moment irren darf.

Aber den Entscheidern ist spätestens im Moment ihres Tuns abzuverlangen, dass sie in diesen Wertungsfragen plausible Antwort haben.
Und dass keine der Bürgerkriegsparteien inklusvie Assad seitens Dritter als "vogelfrei" betrachtet und geschlachtet werden dürfte, zumal den aktuell handelnden Dritten Mitschuld anfällt und ihnen an völkerrechtlichen Verfahrensweisen offenbar nicht gelegen ist.

Auch wenn mir der zerstörte Militärflughafen recht ist, verurteile ich die Aktion, weil anzunehmen ist, dass eine an Russland abkommensgemäße Vorwarnung zwar an die syrische Armee verpetzt worden sein dürfte, aber vermutlich keine hinreichende Evakuierung allen Personals gewährleistete, falls dem Personal überhaupt die Flucht gestattet war.

Wie in den früheren Foren der Initiative-Dialog schon häufig im Kontext diverser Kriege gründlich dargelegt, lautet das Prinzip entgegen üblicher Militärpraxis: Auf "menschliche Schutzschilde" darf NICHT geschossen werden, auch wenn es üble Leute dahinter ausschaltet.

Getreu weiterem Prinzip heiligt der heilige Zweck die Mittel nicht, obendrein mir auch die Motive nicht heilig scheinen, sondern scheinheilig in Anbetracht einer Syrienpolitik, die an der Verwüstung teilnimmt.

Doch wie mir schon ein sowjetischer Militärattaché moralverdrossen, aber mit "Klassenstandpunkt" meinem damaligen Parteibuch hinreichend vertrauend sagte: "Prinzipienreiter ist Pazifisten, also Fünfte Kavallerie des Klassenfeindes."
Nun ja, Pazifismus und Prinzipien stimmt, indes Sprüche wie Fünfte Kolonne sind Blödsinn. Und Sowjetunion ist nicht mehr.

2. Folge ist, dass dieser hyperdämliche Putin in Reaktion auf Trumps Selbstjustiz das Abkommen kündigte, wonach sich Russen und Amis über ihre militärischen Syrien-Aktionen vorab informieren, um versehentliches Gegeneinander zu vermeiden.

Hyperdämlich schon deshalb, weil das eine mit dem anderen keinen inhaltlichen Kontext hat und auch ein Putin nicht sicher sein kann, in dadurch provoziert direkter Konfrontation mit US-Streitkräften für sich oder Assad Positives zu bekommen.
Auch mit solcher Hirnlos-Reaktion hätte Hirnlos-Trump rechnen müssen, denn wer so viel Macht wie Trump und Putin hat, ist zu Hirnleistungen verpflichtet.
Wären Trump und Putin so religiös, wie sie populistisch tun, verlassen sie sich womöglich aufs Beten. Aber dann wäre zu beten gescheiter, der Allmächtige möge ihnen vier Syriens geben, die sie untereinander friedlich verlosen.

Hinsichtlich der Kriegsverbrechensschwere, deren mir Trump somit verdächtig ist, schließe ich mich den Worten von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker an, dass "es einen klaren Unterschied zwischen Luftangriffen auf militärische Ziele und dem Einsatz von Chemiewaffen gegen Zivilisten gibt". - Wenn ermittelt wäre, wer die Chemiewaffen einsetzte usw.

Ich bleibe beim "Not so, Mr. President, so not!"

Markus S. Rabanus / Berlin
Friedensforschung.de

06 April 2017

Syrien, Trump, Giftgas und Babys

Für Trump steht fest, dass Assad einen Tag vor der Syrienkonferenz ein Giftgas-Massaker anrichtete, bei dem "süße Babys" zu Tode kamen. Das werde Folgen haben. Russland erklärt, dass solche Einschätzung auf "Fake News" basiere.
Die Verlässlichkeit aller nachgelesenen Medienberichte steht hinter den Schlagzeilen zurück, allerdings auch hinter den Bildern von Verwüstung und Elend. Nachfragen lässt sich nicht.
Und prognostizieren? Angesichts der Ruinen dürfte auch den Russen bewusst sein, dass Assad nicht die Herzen der Syrer zufliegen werden, also als Waffenkunde und Gastgeber für den letzten russischen Militärstützpunkt am Mittelmeer kein Garant mehr ist.
Syrer mit Weißer Weste gesucht. - Die gibt es sicherlich massenhaft. Unter und zwischen den Ruinen, in Flüchtlingslagern, aber sicherlich nicht mit Anwartschaft auf die Macht, um die sich bislang keine Einigung abzeichnet. Schlechte Aussichten. Als sei der Ruinen nicht genug.

26 März 2017

Atomwaffenverbot und demokratisches Völkerrecht

Eine sachdienliche Einschätzung zu den anstehenden Atomwaffenverhandlungen finder sich bei Greenpeace; KLICK

In Details würde ich anders argumentieren, allerdings mit dem sehr unüblichen Terminus "Demokratisches Völkerrecht":
Falls ein Atomwaffenverbotsabkommen mit Mehrheit der in UNO vertretenen Staaten zustande kommt und zugleich die Mehrheit der Weltbevölkerung repräsentiert,
so wäre solche neue Kategorie Völkerrecht durchaus angebracht.

Die im Greenpeace erwogene Klassifizierung als Völkergewohnheitsrecht wäre es m.E. nicht, denn Gewohnheitsrecht setzt zur Geltung weit mehr als bloß mehrheitliche Anerkennung voraus - und steht dem Völkerrecht im engeren Sinne in Ermangelung autorisierter und förmlicher Rechtssetzung rangmäßig nach.

Dass die Vetorechte weniger Atomwaffenstaaten vorläufig nicht zur Disposition stehen, zumal es auch dafür Argumente gibt, darf jedoch nicht dazu führen, dass sich an Völkerrecht nur noch entwickelt, was den Veto-Mächten gefällt.

So empfiehlt es sich allen bislang völkerrechtlich diskriminierten Staaten, trotzdem weiteres Völkerrecht zu erarbeiten und es im Falle erzielter UNO-Mitglieder-Mehrheit als "demokratisches Völkerrecht" zu deklarieren.

Solche Völkerrechtsquelle wäre zwar je nach Sichtweise vielleicht noch unterhalb des Völkergewohnheitsrechts anzusiedeln, aber immerhin ein mächtiges Recht gegen alle, denen demokratische Legitimation auf den Fahnen steht, sich aber nicht daran halten mögen.

Doch diese Ausführungen betreffen Aspekte, um die es mir bei den anstehenden Verhandlungen eigentlich weniger geht, deren Bedeutung sein wird, dass seit 1968 genügend Zeit vertan wurde, dem Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrages Taten folgen zu lassen, "einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle" auszuarbeiten.

Und wenn es die unterzeichneten Atomwaffenstaaten nicht tun, dann müssen es eben die Nichtatomwaffenstaaten zeigen, wie solch' Vertrag auszuschauen hat.

Ich bin gespannt, wie gut das gelingen wird. Und es ist unverzeihlich bitter, dass sich unsere Regierung nebst allen mit Bundesmitteln gepäppelten Instituten der Mitarbeit verweigern.Wir sollten uns nicht damit abfinden, denn zumindest die Institute müssten ja Zeit haben, wenn nicht auch sie im Wahlkampfmodus sind, ob Merkel oder Schulz an der Spitze der nächsten Groko steht.

25 März 2017

Weltraumprogramme oder andere Prioritäten?

Ob zuerst in den Weltraum oder zuerst die Probleme auf Erden zu lösen erforderlich sei, dürfte sich von Region zu Region beim Blick in den Himmel und auf den Teller arg unterscheiden, denn unsere globalen Problemlösungen kommen immerhin täglich für viele zu spät.

Allein dass die Lösung vieler Probleme auf Erden eher davon abhängen, weniger Ressourcen in kriegerische Abenteuer zu verpulvern, rechtfertigt, dass nicht an zivilen Weltraumprogrammen gespart werden müsste, wenn sie denn hoffentlich nur zivil wären, wozu es wiederum umfassender Kontrolle seitens der UNO bedarf - und zwar insbesondere durch Wissenschaftler der vielen Nationen, die sich keine Mars-Umrundungen leisten können.

Die Rivalität unserer politischen Großakteure ins Astronomische eskalieren zu lassen, erschiene mir weit mehr Risiko als die Wahrscheinlichkeit bspw. eines Asteorideneinschlags oder vorläufig auch der Wahrscheinlichkeit von Verhinderbarkeit, zumal bspw. vulkanologische Naturkatastrophen in ihren Dimensionen mit astronomischen Katastrophen durchaus mithalten können, wenn man sich die Zerbrechlichkeit menschlichen Lebens oder zumindest menschenwürdiger Zivilisiertheit vergegenwärtigt.

 Überhaupt beschert uns die Wissenschaft laufend neue Typen erdgeschichtlicher Großkatastrophen, deren Dimension diesbezüglichen Fatalismus durchaus begründen kann, denn Massenflucht auf weite Sicht unmöglich. Und auch 70.000 Leute in sicherer Umlaufbahn zwecks Arterhaltung wäre mir zu wenig tröstlich, sonst wären wir vielleicht bei den Zeugen Jehovas ;-)

Und doch begeistere ich mich für so vieles, was wir in den letzten Jahrzehnten über den Weltraum in Erfahrung brachten, auch wenn es kaum irdische Probleme löst, aber die intellektuellen Horizonte erweiterte.

LG

01 Januar 2017

UN-Generalsekretär António Guterres: Friedensappell

NEW YORK/BONN, 1. Januar 2017 (UNRIC) – An meinem ersten Tag als UNO-Generalsekretär lastet eine Frage schwer auf meinem Herzen.
Wie können wir den Millionen von Menschen helfen, die in Konflikten gefangen sind und massiv unter Kriegen leiden, bei denen kein Ende in Sicht ist?
Zivilpersonen werden von tödlicher Gewalt getroffen. Frauen, Kinder und Männer werden getötet und verletzt, aus ihren Häusern vertrieben, besitzlos und notleidend. Sogar Krankenhäuser und Hilfskonvois werden angegriffen. Niemand gewinnt diese Kriege; alle verlieren. Billionen von Dollar werden ausgegeben um Gesellschaften und Wirtschaften zu zerstören, ein Kreislauf von Misstrauen und Furcht wird geschürt, der mehrere Generationen überdauern kann.
Ganze Regionen werden destabilisiert und die neue Gefahr des globalen Terrorismus betrifft uns alle. An diesem Neujahrstag möchte ich Sie alle bitten, mit mir einen gemeinsamen Neujahrsvorsatz zu fassen:
Lassen Sie uns den Entschluss fassen, den Frieden an erste Stelle zu setzen.
Lassen Sie uns 2017 zu dem Jahr machen, in dem wir alle – BürgerInnen, Regierungen, Führungskräfte – uns bemühen, unsere Differenzen zu überwinden. Von Solidarität und Mitgefühl in unserem täglichen Leben, zu Dialog und Respekt über politische Grenzen hinweg…
Vom Waffenstillstand auf dem Schlachtfeld, zum Kompromiss am Verhandlungstisch um politische Lösungen zu erreichen…
Der Frieden muss unser Ziel und unser Leitfaden sein. Aber der Frieden hängt von uns ab. Ich rufe Sie alle dazu auf, sich mit mir gemeinsam für den Frieden einzusetzen, heute und jeden Tag.

Lassen Sie uns 2017 zu einem Jahr für den Frieden machen.

08 Oktober 2016

Mossul befreien ? 

1. Ohne Auffanglager für die prognostizierten "bis zu 1 Mio. Flüchtlinge"? 
Dann machen sich die "Befreier" mitschuldig für das kommende Flüchtlingsdrama.

2. Ohne Angebote an die IS-Kämpfer? 
a) In Betracht käme die Gewährleistung eines Fluchtkorridores, damit die Flucht nicht erkämpft werden muss.
b) In Betracht käme ein Kapitulationsangebot, welches Todesstrafe ausschließt und je nach Schwere der Verbrechensbeteiligung eine maximale Internierungsdauer von bspw. 7 Jahre verspricht, für Geständigkeit und Aufklärungshilfe eine Verkürzung der Internierungsdauer ...
Ohne solche Angebote trifft die "Befreier" ein Mitverschulden am Gewaltausmaß.

3. Ohne Einigung, wer in Mossul leben darf und vorläufig regieren soll?  Ankara und Bagdad sind diesbezüglich zerstritten. 

Solange nicht mindestens diese drei Fragen geklärt sind, sollte der Weltsicherheitsrat eine "Befreiung" verbieten, aber im Weltsicherheitsrat haben Staaten das Sagen, die weltweit gegeneinander rivalisieren anstatt ihren UNO-Statusverpflichtungen zum Zusammenwirken zu genügen.

08 Dezember 2015

Deutschland stimmt gegen Atomwaffenverbot

ICAN-Presseerklärung 08. Dezember 2015

 In der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurden heute mit großer Mehrheit vier Resolutionen verabschiedet, die ein Verbot von Atomwaffen vorantreiben sollen. Mit zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen stellt sich die Bundesregierung gegen den Fortschritt in der nuklearen Abrüstung

Berlin, 8.12.2015 Bereits in der Abstimmung im Ersten Ausschuss der VN-Generalversammlung im November stimmte eine große Mehrheit der Staatengemeinschaft für vier Resolutionen, die den Weg zu einer umfassenden Ächtung von Atomwaffen ebnen können. In der finalen Abstimmung im Plenum der Generalversammlung am 7. Dezember votierten jeweils zwischen 132 und 144 der 193 Mitgliedstaaten für den Start von Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot, die Anerkennung der katastrophalen humanitären Konsequenzen von Kernwaffen sowie für die ethische Verpflichtung, auf deren Abschaffung hinzuwirken.

Ebenso sprachen sich 138 Regierungen für die Einrichtung eines Unterorgans der Generalversammlung aus, das bis September 2016 Empfehlungen erarbeiten soll, wie die oftmals monierte „völkerrechtliche Lücke“ in Bezug auf Atomwaffen geschlossen werden kann. Diese sogenannten Open-ended Working Group (OEWG) erlaubt es allen Staaten, sich abseits prozeduraler Hindernisse über die konkrete rechtliche Umsetzung eines Verbots auszutauschen. Bisher haben derartige Verhandlungen nur unter Konsensregeln stattgefunden – ein Konsens, den die Atomwaffenstaaten stets blockiert haben. Alle anderen Massenvernichtungswaffen unterliegen bereits spezifischen Verboten, etwa der Biowaffen- und Chemiewaffenkonvention.

Die Bundesregierung hat sich bei der Abstimmung über die humanitären Konsequenzen von Atomwaffen (A/RES/70/47) sowie über die Einrichtung der OEWG als Unterorgan der Generalversammlung (A/RES/70/33) enthalten. Bei einer Resolution, die lediglich die ethische Verpflichtung zur Abschaffung von Atomwaffen beschreibt (A/RES/70/50), stimmte Deutschland gar mit Nein. Ebenso stemmt sich Deutschland gegen die von Österreich eingebrachte Resolution (A/RES/70/48), die eine Ächtung von Atomwaffen fordert.

Die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft stimmte für diese Resolutionen. Deutschland befindet sich damit deutlich in der Minderheit. Gemeinsam mit den nuklear bewaffneten Staaten, welche ebenfalls gegen die Resolutionen gestimmt haben – und damit versuchen, ein Atomwaffenverbot zu verhindern. Noch 2012 hatte Deutschland für den Vorläufer der diesjährigen OEWG gestimmt, zu deren Sitzungen Deutschland 2013 konstruktiv beitrug.

Die Enthaltung sende das falsche Signal, wie ICAN-Vorstandsmitglied Leo Hoffmann-Axthelm hervorhebt: „Die Enthaltungen verdeutlichen den Unwillen der Bundesregierung, konstruktiv zur nuklearen Abrüstung beizutragen“. Obwohl die Bundesbürger nach Umfragen Atomwaffen entschieden ablehnen, behindert die Regierung auf internationaler Ebene deren Verbot. Deutschland setzt stattdessen weiterhin auf Verhandlungsformate, in denen die Atomwaffenstaaten ein Vetorecht haben und wie bisher jeden Fortschritt verhindern können. So untergräbt die Bundesregierung auch die Glaubwürdigkeit ihrer Abrüstungspolitik.

Dazu Leo Hoffmann-Axthelm: „Deutschland solidarisiert sich mit den Atomwaffenstaaten, anstatt gemeinsam mit der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft für eine Ächtung der letzten Massenvernichtungswaffe einzutreten“.

Quelle >> http://www.icanw.de/pressemeldungen/deutschland-stimmt-gegen-atomwaffenverbot/ 

18 November 2015

Vom Völkerstreit zum Völkerrechtsstreit

Ich hatte in einer Syrien-Debatte kritisiert, dass Berlin, Moskau, Washington usw. Konfliktparteien durch Waffenlieferungen und militärisch unterstützen, wenn diese Konfliktparteien Teil des Problems und nicht Teil der Lösung sind.
Stattdessen bedürfe es einer vom Weltsicherheitsrat koordinierten Intervention zur gebietsweisen Entwaffnung der Konfliktparteien.

Knallköppe neigen dazu, hinter jeder Infragestellung der aktuellen Ballerei einen auf das Ewige Leben fokussierten Jesus zu wittern & fragten, ob sich die Kurden vom IS die Köpfe beim gemeinsamen Teetrinken und diplomatischen Diskurs die Köpfe abschneiden lassen sollen.

Andre & Maximilian sollten ihre Köpfchen mal einschalten, bevor sie posten, denn ausnahmsweise war Diplomatie nicht thematisiert.

@Andre. wenn aus Völkerstreit ein Völkerrechtsstreit wird, wie es die UNO-Charta vorschreibt & der Weltsicherheitsrat umzusetzen verpflichtet ist, dann haben die Streitparteien gewöhnlich keine Waffen dabei, sondern stehen eher den Bewaffneten des Gerichts gegenüber. - Und den "Tee" gibt es dann für einige womöglich erst in Gefängnissen.

Nun könnte der Einwand lauten, dass sich die Vetomächte gegenseitig blockieren.

Okay, das dürfen sie auch, denn das ist Zweck des Vetorechts, allerdings nicht zum Missbrauch, wie es häufig aus Gründen der Rivalität geschieht. Die Vetomächte sind laut UNO-Charta privilegiert (Ständiger Sitz, Einspruchsrechte ggü. Vollversammlung, ...).

Aus diesem Privileg erwächst den Vetomächten ausdrücklich die Pflicht zur Überwindung gegenseitiger Rivalitäten, sofern dadurch regelungsbedürftige Konflikte betroffen wären.

Das Veto hat in völkerrechtlicher Betrachtung also bloß aufschiebende Funktion zur Findung von Kompromissen.

Schon diese Eigentlichkeit des Vetorechts wird von unseren Regierungen wenig bzw. überhaupt nicht kommuniziert - und zwar aus Rücksicht ggü. Verbündeten, die völkerrechtliche Lösungen nicht wünschen, weil sie noch immer zu sehr darauf setzen, mit eigener & militärischer Überlegenheit weiter zu kommen als des die rivalisierenden Vetomächte wünschen.

Folglich machen es die Rivalen ebenso & jeder redet sich mit dem Missbrauch der anderen Seite heraus.

Nun wäre es an Andre & Maximilian, solch Treiben zumindest zu kritisieren, denn es ist ursächlich dafür, dass viele regionale Konflikte eskalieren, indem sich Elemente von Stellvertreterkriegen hinzu mischen.
Im Falle Syriens sollte Kompromissfindung leichterfallen als im Falle des Ukraine-Konflikts. Aber auch in Syrien geht es um Rivalitäten der Vetomächte, wenn bspw. Folge dortigen Bürgerkriegs wäre, dass Moskau an Einfluss in der Region, Militärstützpunkten und Waffenabsatzmarkt an Boden verliert.

Nun bin ich kein Freund von "Supermächten", denn solch Status verletzt den Gleichheitsanspruch der Völker, aber es ist alternativlos, ihrem Status Rechnung zu tragen und zwar in der Weise, dass sie nicht zu sehr gegeneinander geraten, also zu Kompromissen gemahnt werden. Geschieht das nicht rechtzeitig (für viele Menschen ohnehin zu spät), so geschieht es ohnehin dann, wenn die angeblich "unversöhnlichen" Weltrivalen ihre regionalen Stellvertreter-Rivalen so groß gezüchtet haben, dass diese ihnen selbst zu einer tatsächlich ernsten Gefahr werden.
Die Geschichte hat dafür unzählige Beispiele. Man muss sie nur kennen & aus ihr logische Schlüsse zu ziehen üben.

Also, nun meckert mal nicht weiter an meinem Eingangsposting herum.

17 November 2015

Spätes zum Sacharow-Preis an Raif Badawi

Die saudische Monarchie ist Diktatur, weil sie die politischen Rechte jeglicher Opposition und Minderheiten verletzt, Frauenunterdrückung usw.
Dem Menschenrechtler Raif Badawi droht eine langjährige Haftstrafe, einem anderen droht die Todesstrafe.

Doch solange ich nicht gewährleistet sehe, dass diese Diktatur durch Besseres ersetzt werden kann, mag ich deren Beseitigung nicht fordern.

Wie dann also Umgang mit Diktaturen?

Allgemeine Prinzipien können nur gelten, wenn sie allen gelten oder zumindest gegenüber allen geltend gemacht werden. Sonst wäre es Doppelmoral. Und da kann es von deutscher Seite wegen des Artikel 102 Grundgesetz nur heißen, dass wir die Todesstrafe missbilligen, ob in SA oder den USA.

Aber in beiden Fällen hätten wir nicht das Recht, unsere Einsicht anderen Staaten zu diktieren, sondern allenfalls mit der Qualität der bilateralen Beziehungen zu koppeln.
Doch auch diesbezüglich wieder ohne Doppelmoral gegenüber SA und den USA, wobei sich fragt, ob wir mit Schelte oder Bitten besser zurande kommen.

Als bspw. EU-Parlamentspräsident Martin Schulz tönte, er fordere vom saudischen König den Straferlass für Raif Badawi, fragte sich, wie das in der arabischen Welt ankommen könne, die sich ohnehin andauernd "vom Westen bevormundet" vorkommt und gerade auch deshalb radikalisiert.

Und hilft es dann Herrn Badawi? Naja, sicherlich hilft es ihm schon, dass wir nicht wegschauen, sondern durch die Preisverleihung an ihn noch mehr hin.

Aber ein "Bitten" statt "Fordern" hätte ich ihm für dienlicher gehalten. Plus das Angebot aller EU-Staaten an Saudi-Arabien, Herrn Badawi Asyl zu gewähren.

Die EU verlieh Badawi den "Sacharow-Preis". Andrei Dmitrijewitsch Sacharow war Asyl gewährt, zurecht, wie mir in Zeiten des Ost-West-Konflikts weniger wichtig schien, weil politische Asylgewährung damals eine Variante der Konfliktaustragung war und missbraucht wurde, wenn auch Menschen gewährt, die aus weit eher aus finanziellen Gründen lieber in Düsseldorf als in Dresden ihren Jobs nachgingen.

Dass es in diesem riesigen EU-Parlament überhaupt keinem Parlamentarier auffiel, dass der "Sacharow-Preis" eigentlich auch eine Asylgewährung einschließen müsste, zeugt von bloß selbstverliebter Intelligenz und darin bedingter kollektiver & politischer Inkompetenz.

05 Oktober 2015

Kundus - es war kein "Kollateralschaden"

Die Toten des US-Angriffs auf die Klinik in Kundus sind kein "Kollateralschaden", sondern Opfer einer verbrecherischen Kriegsführungsart, der "dead or alive" im Hinblick auf den Feind zu gleichgültig ist - wie beim deutsch-us-amerikanischen Bombardement auf die Tanklastkraftwagen mit vielen zivilen Opfern.

PRINZIPIELL (nach dt. Recht und Völkerrecht) darf das Leben des Feindes nicht weniger wert als das eigene Leben sein.

Schwierig, aber darum dürfen wir nicht bomben, bomben und bomben, als sei uns Frieden nur noch mit Toten zu machen.

07 Mai 2015

Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht und Völkerrecht

Prinzipienlose Menschen tun sich leicht, in ihnen beliebigen Angelegenheiten aus dem Bauch heraus oder schönrednerischer "aus dem Herzen" zwischen Richtig und Falsch zu unterscheiden. Diese Prinzipienlosigkeit in wichtigsten Fragen macht uns wenig verlässlich und zum Spielball von Machtpolitikern in gemeinsamer Geschichte.

Die persönliche Haltung zum Kriegsdienstverweigerungsrecht ist eine solche Frage, der sich viele Menschen unzureichend stellen, sondern die Antwort dem Schicksal überlassen, von dem sie letztlich gewiss auch abhängig sein würde = von den Möglichkeiten, den Krieg zu überstehen, ob als Soldat oder Verweigerer, als Flüchtling oder versteckt.

Trotzdem ist diese Frage wichtig, denn die Antwort hat Kontext in unserem Denken über den Umgang mit den militärischen Konflikten dieser Welt und den Flüchtlingen, hat Kontext mit Beistandspflichten, Interventionspflichten im völkerrechtlichen Maßstab - den Zielvorstellungen einer zivilisierteren Welt mit organisatorischen Konsequenzen.

Zwar lassen sich Situationen vorstellen, in denen wünschenswert wäre, dass sich jeder zur Gewalt berufen fühlen sollte - vergleichbar der gesetzlichen Pflicht zur Hilfeleistung, aber beschauen wir uns den § 323c StGB näher, so räumt er dem Hilfspflichtigen immerhin ein, dass die Zumutbarkeit ihre Grenzen dort hat, wo die erhebliche Selbstgefährdung beginnt (oder andere Rechtsgüter konkurrieren).

Also bekennt sich unser Strafrecht dazu, dass in Friedenszeiten, in denen Anstand und Vernunft Dominanz gegenüber Gewalt und Hinterhalt haben sollen, niemand ein Helfer oder gar Held sein muss - und etwaiges Versagen auch nur moderat bestraft werden darf, "bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe".

Das ist richtig so, denn die Wertung lautet im Unterschied zum grundgesetzlichen Kriegsdienstverweigerungsrecht, dass es keine Gewissensgründe sein müssen, die ohnehin niemals erwiesen oder widerlegt werden können, sondern jegliches Motiv genügt, um sich dem Risiko zu entziehen.

Festzuhalten: "Auch Feigheit ist ein Menschenrecht", wenngleich moderat zu bestrafen, falls nonkonform zum Gemeinsinn. Solch (Zwischen-)Ergebnis deckt sich mit grundlegenderen (humanistischen) Wertungen, bspw. der Rücksichtsnahmepflicht jeglich Zivilisiertem gegenüber (etwaig) Schwachen.
Nicht dem Schwachen, nicht dem Feigen ist strengeres Recht zu machen, sondern eher den Stärkeren und Mutigeren.

Weiteres (Zwischen-)Ergebnis, denn es kommt darauf an, dass die menschenrechtlichen Wertungen auch völkerrechtliche Wertungen werden, denn wir dürfen uns nicht den Trugschluss einreden lassen, dass in den weltpolitischen Dimensionen anderes gelten dürfe als sich innergesellschaftlich bewährt hat.

Darum : "Jeder Staat soll von Fall zu Fall entscheiden dürfen, ob er Kriegsdienstverpflichtungen seitens der Vereinten Nationen folgen mag und hat allenfalls politische und wirtschaftliche Konsequenzen zu fürchten, aber das jederzeitige Recht zur nationalen Kriegsdienstverweigerung soll jedem Staat gewährt sein, wie es jedem einzelnen Menschen ebenfalls zu gewähren ist."

Aktueller Hintergrund

Handelsblatt: "Allein in Kiew entziehen sich 95 Prozent der Wehrfähigen dem Militärdienst."

http://www.handelsblatt.com/politik/international/militaerdienstverweigerer-in-der-ukraine-alles-nur-nicht-in-die-armee/11695580.html

18 Februar 2015

Ukraine-Krieg anders stoppen

Trotz "Minsk2" geht der Krieg in der Ost-Ukraine weiter. - Grund sei die unterschiedliche Interpretierbarkeit des Abkommens, aber solche Ausreden sind keine Rechtfertigungsgründe.

Zur Lesart von Verträgen: Wenn "Waffenstillstand" drüber steht und verkündet wird, dann ist alles, was zwischen den Zeilen und an Kleingedrucktem steht, entweder im Sinne des Titels auszulegen oder irrelevant.
Weichen rechtliche und politische Lesarten von solch Prinzip ab, so sind solche Lesarten unmoralisch und nicht legitim.
Verabredet war u.a. immerhin, dass es zu demokratischen Gebietsentscheidungen kommen solle. Stattdessen wird weiterhin versucht, Gebietsentscheidungen militärisch herbeizuführen. Das steht im eklatanten Widerspruch zum Abkommen.
Hinsichtlich der Schuldfrage lassen sich keine Unterschiede zwischen den Kriegsparteien erkennen - und die Beobachtungsinstanzen sind zu unvorbereitet oder gar ungeeignet in dieses Abkommen gegangen, denn nicht hinreichend neutral.
OSZE, Beobachter aus Russland und NATO-Staaten dürfen zwar "beobachten", aber sind zu sehr in diesem Streit involviert, um verlässliche Aussagen zu treffen.

Die Vetomächte des Weltsicherheitsrat wären verpflichtet gewesen - und sind es weiterhin, sich auf geeignetere Beobachtungsinstanzen zu verständigen und diese auch gegen den Willen der unmittelbaren Konfliktparteien durchzusetzen.
Überdies hätte es UN-Streitkräfte zur Überwachung des Abkommens bedurft, die militärischen Abkommensverletzern erforderlichenfalls militärisch Einhalt gebieten können.

All das ist nicht, so dass der Konflikt weiterhin der Selbstjustiz nicht annähernd verlässlicher Streitparteien belassen wurde.

"Das Wiederaufflammen des Krieges war absehbar." - Stimmt, aber das ist kein Automatismus und überhaupt kein Grund, die Konfliktparteien aus der Erwartung i.S.v. Forderung zu entlassen, den vereinbarten Waffenstillstand einzuhalten.
Darum muss der Weltsicherheitsrat den Führern der Kriegsfortsetzung mit lebenslanger Haft drohen, so dass sie wissen, dass es wenigstens für sie persönlich militärisch nichts zu gewinnen gibt.

Ob Poroschenko oder Separatistenführer - allen muss verboten werden, auch nur irgendwie der weiteren Selbstjustiz das Wort zu reden, einschließlich der Floskeln "zulässiger Selbstverteidigung", denn das Recht zur Selbstverteidigung taugt nicht zur Beilegung des militärischen Konflikts.