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05 November 2013

Auch auf russischer Botschaft "Lauschstation"?

Auch auf dem zunächst unverdächtig ausschauenden Dach der russischen Botschaft erheben sich im rückwärtigen Anbau würfelförmige Aufbauten, in denen sich umfängliche Abhörtechnik verbergen könnte.

Gleichermaßen interessant ist die Klärung, warum ein Teil der chinesischen Botschaft in der Brückenstraße eine andere Dachkonstruktion erhielt als die übrigen Gebäudeteile.

Während bereits wochenlang spekuliert wird, ob sich im Dachgeschoss der US-Botschaft am Brandenburger Tor Abhöranlagen hinter den Fassadenelementen befinden, fällt erst jetzt auf, dass auf dem Dach der nur wenige Meter entfernten Botschaft Großbritanniens ein großer, zylinderförmiger Radom errichtet wurde, wie er für Horchantennen typisch ist.

Es wird Zeit, dass die Bundesregierung auf Inspektion sämtlicher Botschaften besteht, im Gegenzug die Inspektionen deutscher Botschaften in den Gastgeberländern gestattet.

Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass die deutschen Geheimdienste von alledem überrascht wurden, so dass sich die Frage stellt, was davon den jeweiligen Bundesregierungen bekannt war.

Wahrscheinlich ist, dass sich die Geheimdienste von der Verfassung entfremdeten und mit den Geheimdiensten anderer Staaten eben auch gegen die eigenen Bevölkerungen und Regierungen kooperierten bzw. kollaborierten, denn die vorderste Loyalität gebührt nicht den geheimdienstlichen Netzwerken, sondern dem völkerrechtlich und menschenrechtlich demokratisch agierenden Rechtsstaat.

Es bedarf der Klarstellung, dass Botschaften diplomatische und konsularische Aufgaben zu erfüllen haben, nicht aber der Spionage gegen das Gastgeberland dienen dürfen.

30 Oktober 2013

US-Geheimdienstchef Clapper bestätigt Edward Snowden

Allen Monaten der Leugnung zum Trotz wird jetzt mit gegenteiligen Offenbarungen geprotzt. In der gestrigen Anhörung bezeichnete es der us-amerikanische Geheimdienstkoordinator James Clapper als üblich und völlig normal, verbündete Staaten und deren führende Politiker auszuspähen. Das sei bereits 1963 Teil seiner Ausbildung gewesen und beruhe international auf Gegenseitigkeit.
Auch hinsichtlich der massenweisen Kommunikationsüberwachung bestätigte Clapper die Berichte Snowdens, wonach die Geheimdienste der Verbündeten daran beteiligt seien, spielte allerdings die dominierende Rolle der US-Geheimdienste herunter, indem er die Zusammenarbeit als "partnerschaftlich" beschrieb, was zwar mental auch den deutschen Schlapphüten schmeicheln mag, sie aber im Falle der Bewahrheitung zu Verfassungsbrechern macht, denn die deutsche Rechtslage gestattet solch universelle Kommunikationsüberwachung nicht.

Schlussfolgerungen: Wenn all das "üblich" ist, wie es der US-Geheimdienstchef jetzt bestätigte, dann müssen sich demokratische Staaten von autoritären Staaten dadurch unterscheiden, dass es die Bürger erfahren. Schon deshalb müsste der Haftbefehl gegen Edward Snowden aufgehoben werden. Sodann müssten die internationalen Geheimdienstbefugnisse auf Ebene der Vereinten Nationen geregelt und inländischen Geheimdienstbefugnisse auf nationaler Ebene geregelt werden, einschließlich der Kontrollorgane und Strafbarkeit bei Verstößen.

28 Oktober 2013

Zum Umgang mit der US-Botschaft in Berlin

Die Spekulationen betreffend einer etwaigen Abhörstation im Dachgeschoss der US-Botschaft: Was da mit Wärmebildkameras an Hotspots gezeigt wird, kann gewöhnlicher Temperaturverlauf des Gebäudes sein. Gleichwohl sollte als vertrauensbildende Maßnahme möglichst zeitnah eine Begehung der Botschaft angestrebt/verabredet werden.
In Foren (z.B. Tagesschau.de) kursiert der Irrglaube, die Botschaften anderer Staaten seien "exterritorial" und das dortige Tun nicht dem Inlandsrecht unterworfen, aber völkerrechtlich ist das unzutreffend, denn es gibt zwar diplomatische Immunitäten, die sich auch auf das Hausrecht der Botschaftsimmobilien erstrecken, aber dort darf nur geschehen, was mit dem Inlandsrecht vereinbar ist oder zwischenstaatlich gesondert vereinbart wurde.

16 September 2013

Indiens neue Rakete bedroht auch Europa und Russland mit Atomwaffen

Ursprünglich beschaffte sich Indien Atomwaffen, um Pakistan einzuschüchtern, was nur zum gegenseitigen Wettrüsten und mehrfach an den Rand des Atomkriegs führte, aber inzwischen scheint das den indischen Politikern nicht mehr zu genügen, die ihren Geltungsanspruch als aufsteigende Weltmacht nun auch gegenüber Peking mit mehr als 5.000 Kilometer weit fliegenden Raketen vom Typ "Agni-V" nuklear unterstreichen.
Noch sind die USA nicht in Raketenreichweite Indiens, noch spekuliert man in Washington, Brüssel und Moskau womöglich darauf, dass die neue Reichweite ausschließlich China bedrohe, aber jedes atomare Können birgt immer auch atomare Risiken. Die alten Atommächte und die IAEA machten sich dafür mitverantwortlich, indem sie beim Bau indischer Atomkraftwerke halfen und diesen Bruch des Atomwaffensperrvertrags genehmigten.

06 September 2013

Schritte zur weltweiten Atomwaffenfreiheit

In Anbetracht dessen, dass der Einsatz von Atomwaffen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mit dem Völkerrecht unvereinbar ist, in Anbetracht dessen, dass die Atommächte gemäß Art.6 Atomwaffensperrvertrag zur vollständigen Atomwaffenabrüstung verpflichtet sind und dazu Verträge erarbeiten sollen, lautet die richtige Schrittfolge:

1. Verbot aller weiteren Atomwaffenmodernisierung, denn sie steht dem vereinbarten Abrüstungsgebot entgegen.

2. Alle Atomwaffen müssen von den Territorien der Atomwaffenverzichtsstaaten abgezogen werden, denn die dortige Stationierung verstößt gegen den Atomwaffensperrvertrag.

3. Alle Atommächte müssen zusichern, niemals einen atomaren Erstschlag zu verüben. Folglich müsste diese Waffenart aus sämtlichen Verteidigungsstrategien konventioneller Kriege gestrichen werden.

4. Alle Atomwaffenmächte müssen zusichern, auch in Zweitschlagsszenarien niemals Atomwaffen gegen Staaten einzusetzen, die frei von Atomwaffen sind.

5. Alle Atomwaffenmächte sollen den Aktionsradius ihrer atomar bewaffneten See- und Luftstreitkräfte auf ihre Hoheitsgebiete reduzieren, soweit diese durch die Vereinten Nationen anerkannt sind.

6. Alle Atomwaffenmächte müssen gewährleisten, dass es im Falle eines versehentlichen Atomwaffeneinsatzes zu keinem automatischen Gegenschlag kommen darf.

7. Alle Atomwaffenmächte müssen gewährleisten, dass nicht einzelne Personen über den Atomwaffeneinsatz entscheiden können, sondern allenfalls demokratisch gewählte Repräsentativorgane mit einer Dreiviertelmehrheit aus 20 Personen in geheimer Abstimmung.

8. Alle Atomwaffenmächte und anderen Staaten müssen sich durch die Vereinten Nationen kontrollieren lassen, ob sie ihre Verteidigungsstrategien entsprechend den vorstehenden Forderungen abgeändert haben oder Verzichtsverpflichtungen einhalten.

9. Keine Atomwaffenmacht und auch kein anderer Staat darf den Verrat von Verstößen gegen Abkommen, Menschen- und Völkerrecht verbieten oder bestrafen, sondern muss ihnen Zeugenstatus, erforderlichenfalls Flucht und Asyl gewähren.

msr20130906

05 September 2013

Russlands späte Einsicht betreffend Atomwaffen in Nichtatomwaffenstaaten

Russlands stellvertretender Verteidigungsminister Anatoli Antonow bezeichnet die Stationierung von Atomwaffen in Atomwaffenverzichtsstaaten als Verstoß gegen den Atomwaffensperrvertrag, fordert deren Abzug und die Demontage der zugehörigen Infrastruktur.

Antonow hat recht, aber dass diese Forderung erst auf den Tisch kommt, nachdem Moskau eigene Stationierungsmöglichkeiten in Nachbarstaaten verlor, beweist leider einmal mehr, dass die Bereitschaft zur Einhaltung von Verträgen und Völkerrecht nicht wirklich auf Einsichten beruht, sondern erst auf Verlust von Möglichkeiten, dagegen zu verstoßen. - Der gesamte "Nachrüstungsstreit" vor 30 Jahren wäre vermeidbar gewesen.

Diese Unehrlichkeit der russischen Supermachtpolitik besteht nun jedoch in der Unehrlichkeit der NATO fort, solange nicht mit dem Rückzug z.B. der in Deutschland stationierten Atomwaffen begonnen wird.

Deutschland und die atomwaffenfreien Staaten sollten zudem fordern, dass die internationalen Gewässer und der internationale Luftraum ebenfalls frei von Atomwaffen bleibt.

RIA NovostiMoskau gegen Stationierung taktischer US-Atomwaffen in NichtnuklearländernMoskau gegen Stationierung taktischer US-Atomwaffen in Nichtnuklearländern
15:27 14/08/2013 Die Aufstellung von taktischen Atomwaffen in Nichtnuklearländern durch die USA sprengt laut dem stellvertretenden russischen Verteidigungsminister Anatoli Antonow den Rahmen des Atomwaffensperrvertrags.>>

02 September 2013

Offene Briefe an Assad und Obama

Hallo Herr Assad, 

erläutern Sie mir bitte die Art der militärischen "Überraschungen", mit denen Sie für den Fall einer US-Intervention drohen, auch wenn es dann keine "Überraschung" mehr ist, aber es ist besser, wenn nicht übermaßen spekuliert wird, auf welche Weise sich ein in Problemen befindliches Regime glaubt, verteidigen zu dürfen:

- Mit Giftgas-Attacken gegen die eigene Bevölkerung?

- Oder mit Giftgas-Angriffen gegen Israel, um sich aus den eigenen Problemen in einen Nahost-Krieg zu flüchten?

Beides würde Ihnen politisch rein gar nichts bringen, sondern nur den eigenen Untergang noch krachender machen.

Wenn Sie ein Wundermittel haben, mit dem Sie glauben, sich gegen die USA tatsächlich erfolgreich verteidigen zu können, warum sollte solch Wundermittel nur als "Überraschung" funktionieren?
Es wäre viel vernünftiger, wenn Sie Ihr Können beweisen, denn sonst glaubt es womöglich niemand - und der "vorbeugende" Schlag wäre vermutlich nur härter als bislang geplant.

Wir haben als Deutsche äußerst schlechte Erfahrungen mit Politikern, die ihren eigenen Abgang verschieben und verteuern wollen, indem sie möglichst viele Menschen mit in den Tod reißen. Das darf die Welt nicht zulassen. Und das wird die Welt nicht zulassen, ob mit oder ohne UNO-Mandat, wenngleich es ohne UNO-Mandat völkerrechtswidrig wäre, aber eine Verteidigung wird sich für Sie jetzt nicht mehr finden.

Wenn Sie eine Militärintervention abwenden möchten, dann können Sie das anders schaffen. Sie müssten nur schnell damit sein:

1. Bieten Sie jetzt die Vernichtung aller Giftgaswaffen unter Kontrolle der Vereinten Nationen an.

2. Bieten Sie jetzt Demarkationslinien an, hinter die sich die Bürgerkriegsparteien zwecks Waffenstillstand zurückziehen können.

Wenn Sie Ihren Hals retten möchten, dann kann es nur in der Weise geschehen, dass Sie Ihren sofortigen Rücktritt unter der Voraussetzung anbieten, sicheres Asyl zu erhalten, denn es ist wenig wahrscheinlich, dass sich nach all den Toten und all der Zerstörung für Syrien eine Zukunft finden lässt, wenn Sie an der Spitze von Partei und Regierung bleiben.

Hallo Herr Obama, 

Sie haben Rechtswissenschaften studiert und wissen ganz sicher, dass auch Sie "Rote Linien" überschreiten, wenn Ihnen ein Kongress-Mandat genügt und Sie ohne UNO-Mandat über Syrien herfallen, denn die Ursünden sind, dass sich die Vetomächte im Weltsicherheitsrat nicht zu ihren Interessenwidersprüchen bekennen, diese nicht verhandeln, nicht ausräumen und auf diese Weise die Entwicklung und Durchsetzung des Völkerrechts blockieren, dass überhaupt solche Waffen geduldet wurden, dass jahrelang für eine "Opposition" geschwärmt wurde, der die Zerstörung Syriens nicht weniger gleichgültig scheint als Herrn Assad, mit dem über viele Jahre eben nicht vernünftig verhandelt wurde, als sei sein Regime auch nur irgendwie übler als jene Regimes von Verbündeten, in denen Frauen noch nicht einmal Auto fahren dürfen.

Garantieren Sie Russland und China, dass es nicht wie bei der "NATO-Osterweiterung" um Verschiebung strategischer Kräfteverhältnisse geht, gewähren Sie notfalls Kompensation durch Flottenstützpunkte im Mittelmeer oder besser durch Entmilitarisierung der osteuropäischen NATO-Gebiete, aber unterlassen Sie Ihre "Strafaktion", wenn diese bloß dazu taugt, den "Starken Mann" zu spielen, der damit jedoch nur das Völkerrecht bricht und der Rüstungsindustrie Gewinne beschert.

Mit freundlichen Grüßen nach Damaskus und Washington aus Berlin,
Markus S. Rabanus
(regierungsunabhängige) www.Friedensforschung.de

23 August 2013

Zum Giftgas-Verdacht im syrischen Bürgerkrieg

Die Aufständischen in Syrien werfen dem Assad-Regime die massenhafte Zivilistenermordung mittels Giftgas vor. Die Vorwürfe werden mit zahlreichen Fotos unterlegt, auf den Tote zu sehen sind, die keine weiteren Verletzungen zeigen. Gleichwohl haben Fotos heute weniger denn je Beweiskraft, denn zu einfach gestaltet sich mit moderner Bildbearbeitungssoftware das Fälschen.

Die "Rote Linie" aus Perspektive des Völkerrechts

Seit Monaten wird US-Präsident Obama in seinen Entscheidungsoptionen auf eine seiner Äußerungen reduziert, wonach der Giftgaseinsatz für ihn die "Überschreitung einer Roten Linie" bedeuten würde. In Anbetracht dessen wäre ein Giftgasangriff eine erstaunliche Dreistigkeit des Assad-Regimes, denn Syrien hatte soeben erst UNO-Inspekteure ins Land gelassen, um ältere Giftgasvorwürfe zu prüfen. Assad würde sich mit einiger Wahrscheinlichkeit einer militärischen NATO-Reaktion ausliefern, obgleich seine Truppen angeblich ohnehin auf dem Vormarsch sind und die NATO-Staaten inzwischen erkennbar weniger Hoffnungen hegen, es mit einem von den Aufständischen regiertem Syrien einfacher als mit Assad zu haben.

Sollte nach möglicherweise 100.000 Bürgerkriegstoten dem Giftgas-Mord an Hunderten besonderes Verwerflichkeitsgewicht beigemessen werden, dann würde sich die Frage nach der "Roten Linie" auch dann zu stellen haben, wenn es sich um eine Falschverdächtigung oder einen Giftgaseinsatz seitens der Aufständischen handelt.

Aber was dann? Denn völkerrechtlich gibt noch eine ganz andere "Rote Linie", weil allein der Weltsicherheitsrat und nicht Washington oder Brüssel über militärische Interventionen zu entscheiden hat.

11 Juli 2013

Spionage, Geheimdienste und Völkerrecht

Widersprechen möchte ich Ihnen in Fragen des Völkerrechts, nicht gegen Ihr Asyl-Votum.
Zitat: "Im Rahmen des Völkerrechts ist das Problem eindeutig geklärt: Geheimdienstliche Tätigkeiten gegen andere Staaten SIND legitim, ebenso, wie der Versuch der Staaten, sich dagegen zu schützen."
Völkerrecht und Legitimität können/sollten Schnittmengen haben, sind jedoch zweierlei. 
Das Völkerrecht ist formale Gesetzmäßigkeit, hauptsächlich aus Abkommen, Zusicherungen und dem Völkergewohnheitsrecht, sämtlich auf Basis des Rechtsgleichheitsanspruchs aller Staaten.
Die Legitimität ist (kurzgefasst) das Maß der Übereinstimmung von Geltungsansprüchen mit Wertvorstellungen.

Zitat: "Insofern kann Herr Snowden gleichzeitig sowohl gegen die Gesetze "seines" Staates verstoßen haben, als auch im anderen Staat Heldenstatus erhalten - ohne gegen internationale Rechtsgepflogenheiten verstoßen zu haben."
Gewohnheiten können nur dann als Gewohnheitsrecht bzw. "ungeschriebenes Recht" Geltung beanspruchen, wenn es sich um "gute Gewohnheiten" handelt. Es verhält sich auch diesbezüglich mit Völkerrecht wie mit dem Privatrecht aller halbwegs vernünftigen Staaten einschließlich der Bundesrepublik Deutschland und den USA. 

"Gute Gewohnheit" würde voraussetzen, dass eine Gewohnheit nach allgemeiner/überwiegender Anschauung als unschädlich und zweckmäßig angesehen wird. 
Das ist hinsichtlich der politischen Spionage der Staaten gegeneinander eindeutig nicht der Fall, so wenig wie zwischen konkurrierenden Parteien ("Watergate") oder im unpolitischen Bereich die Industriespionage, das Lesen fremder Post usw. 

So findet die Legalitätsfrage folgende Antwort: Das Völkerrecht fasst die Spionage als Einmischung in innere Angelegenheiten auf. - Punkt, Ende.

Zur Legitimität 

Der Verbreitungsgrad einer schlechten Praxis schafft Faktengröße, aber kein Recht und indiziert auch keine Legitimität, wie daran zu erkennen ist, dass alle Staaten zwar die Spionage gegen das eigene Land als strafwürdig werten, jedoch nicht die eigene Spionage gegen andere Staaten. 

Solch doppelter Maßstab verstößt gegen fundamentales/universelles Ethikwissen, denn die sogenannte "Goldene Regel" fordert die Synthese aus Zumutbarkeit und Gegenseitigkeit, zumindest als Hypothese.

Nun könnte entgegnet werden, dass ja gerade für die Spionage Gegenseitigkeit typisch sei, aber das verwechselt Gegenseitigkeit mit der Wechselseitigkeit einseitiger Willkür und Strafbarkeiten; und aber eine Praxis, deren wesentliches Erhaltungsmerkmal ein Rechtswiderspruch ist, kann keine Legitimität beanspruchen. 

Vielmehr ist die heutige Spionagepraxis einer ausufernden Streiterei zwischen Gewalttätern mit wechselseitigen Messerstichen vergleichbar, wie dann beide ob ihrer Rechtsbrüche verurteilt werden müssten, sich nicht aber durch die Wechselseitigkeit das Unrecht zu Recht verkehrt. Exakt so auch das Völkerrecht. 

Und wie schaut es aus zur Legalität und Legitimität von Spionage zur Abwendung von Kriegen und Terrorismus? 

Spionage gegen verdächtige Staaten, Organisationen und Personen ist zweifelsfrei erforderlich, aber nicht im Wege der Selbstjustiz von Staaten über deren völkerrechtlich eigenen "Herrschaftsbereich" hinaus in alle Welt, wie es die Praxis ist, sondern stattdessen ausschließlich im Wege einer supranationalen Organisation, wie z.B. die Vereinten Nationen "Waffenispektoren" in den Irak entsandte oder die IAEO die Standards der Atomenergienutzung zu kontrollieren hätte. 

Das alles ist verbesserungswürdig, auch die Vollmachten betreffend, aber allein solche globalen Gewaltmonopole würden die völkerrechtswidrige Selbstjustiz der konkurrierenden Nationalstaaten und deren Allianzen beenden.

Solange die Welt offensichtlich so weit nicht ist, solange erlaubt das Völkerrecht bloß die SPIONAGEABWEHR und legitim ist sicherlich auch vieles an staatlicher Schnüffelei im eigenen "Herrschaftsgebiet", soweit mit der Bevölkerung verabredet, grundrechtekonform und nicht mit heimlichen Dienstanweisungen auf unsicherem Rechtsgrund.

27 April 2013

Kriegstreiber: "Assad hat die Rote Linie überschritten"

Mehr als Gerüchte sind es nicht, aber für die Hardliner in den Reihen der NATO und US-Republikaner ist es eine Tatsache, dass Assad Chemiewaffen zum Einsatz gebracht habe und fordern Obama zum offenen Krieg auf.
Tatsache ist allenfalls, dass "Hinweise gibt", aber Hinweise sind eben keine Nachweise, sondern häufig nur verlogene Kriegspropaganda, deren Urheber strafrechtlich verfolgt werden müssten, wie auch diejenigen, die aus parteipolitischen Gründen bewusst oder leichtfertig bloßen Gerüchten Beweisqualität zusprechen.

Nach dem Irakkrieg prahlten einige Lügner damit, die Welt über das Vorhandensein irakischer Massenvernichtungswaffen getäuscht zu haben - für den vermeintlichen "guten Zweck". KEINER von denen kam vor Gericht. Und der Irak liegt in Scherben.

Wenn unsere öffentlich-rechtlichen Medien nicht erneut Teil der Kriegspropaganda werden wollen, dann sollen sie fragen: "Wer behauptet das? Womit kann er es belegen? Wie soll die Strafe sein, wenn er lügt?"

Was es also braucht, ist eine Untersuchung durch die Vereinten Nationen.

15 April 2013

SIPRI: 1,33 Billionen Euro weltweite Rüstungsausgaben

Das schwedische Friedensforschungsinstitut SIPRI meldet für das Jahr 2012 einen Rückgang der weltweiten Rüstungsausgaben um 0,5-Prozent. Ursächlich sei die "Sparpolitik", also die Staatsverschuldung insbesondere der USA und EU. Das ist allerdings kein einheitliches Bild, denn Deutschland habe die Rüstungsausgaben gegenüber 2011 um 0,9 Prozent auf 45,8 Mrd. US-$ erhöht und belegt somit in absoluten Zahlen den 9.Platz auf der Hitliste der weltweit größten Ressourcenverschwender, in Relation zur Bevölkerungsgröße sicherlich die Spitzenposition (="Sparpolitik"?).

Stark angestiegen seien die Rüstungsausgaben Russlands um 16 % (Platz 3) und Chinas um 7,8 % (seit 2003 um 175%). Gleichwohl geben die USA fünffach mehr Geld als China für militärische Zwecke aus.

Beachtlich bzw. kritikwürdig auch die Rüstungsetatsteigerungen im Nahen Osten, Venezuela und in den Schwellenländern.



Nun mal rechnen, was die Politik pro Kopf der Weltbevölkerung für Mord und Totschlag ausgibt:

1750000000000 US-Dollar / 7100000000 Menschen = ca. 250 US-Dollar pro Kopf = genug Reis, Wasser und Energie für die gesamte Menschheit, aber wir lassen andere Prioritäten gelten.

09 April 2013

Irankonflikt: USA setzen auf Provokationen

Im kommenden Jahr werde die U.S. Navy in internationales Gewässern vor der iranischen Küste eine neue Laserkanone testen, die Raketen und Kampfflugzeuge bekämpfen könne. Kommentatoren interpretieren die Ankündigung als "Warnung an Teheran", dort ankommen wird es eher als "Provokation".
So lassen sich die Spannungen erhöhen, was einzig im Sinne der weltweiten Rüstungslobby ist.

05 April 2013

Koreakonflikt und warum die Friedensbewegung schwächelt

Die Medien melden erneut als "Verschärfung" der Kriegsrhetorik, dass Nordkoreas Diktator seinen Streitkräften einem atomaren Raketenangriff "genehmigt" habe. Dass diese "Genehmigung" nur für den Fall einer "us-amerikanischen Aggression" gilt, wird in den Nachrichten nur beiläufig erwähnt. Stattdessen werden Spekulationen zitiert, wonach Nordkoreas Raketen nicht zur Erreichung des amerikanischen Festlands genügen, allenfalls ohne Treffgenauigkeit - und schlimm genug - das komplette Gebiet Südkoreas gefährden.
So entführt die Berichterstattung die nordkoreanischen Äußerungen aus dem Feld der politischen Propaganda in das spekulative Schlachtfeld militärischer Fähigkeiten.

Solche Berichterstattung hat leider Methode, ist vorauseilender Bündnisloyalität geschuldet und steht in Tradition zur Berichterstattung vor dem Irakkrieg, als Saddam Husseins Drohungen reichlich betont wurden und ihn der Welt als einen aggressiven Diktator vorführten.
Dass dennoch die Friedensbewegung erstarkte, lag daran, dass der damalige US-Präsident George W. Bush seinerseits zu offener Kriegsrhetorik neigte, sichtbar die Kriegsmaschinerie auffahren ließ, weder durch die UNO-Waffeninspekteure noch durch die Kritik anderer Regierungen zur Besonnenheit zu bringen war. Hunderttausende demonstrierten in Berlin, Millionen weltweit, denn die USA waren mit ihrer "Allianz der Willigen" der Kriegsabsicht, wie es dann auch kam.

Heute ist die Antikriegsbewegung recht still, denn Obama ist intellektueller als Bush, charmanter, diplomatischer, sogar Friedensnobelpreisträger - und vermeidet rhetorische Drohgebärden gegenüber Nordkorea und lässt andere für sich sprechen.

Indes schaut es auf der Tatsachenseite wie bei Bush aus, denn auch Obama lässt reichlich Kriegsmaschinerie auffahren, nur wird sie mangels us-präsidialer Kriegsrhetorik von der westlichen Öffentlichkeit auch nicht ansatzweise als Bedrohung für Nordkorea aufgefasst.
So wenig wahrscheinlich es sein mag, dass Obama zuschlägt, so ist es dennoch weit wahrscheinlicher als ein Angriff seitens des nordkoreanischen Diktators, zumal dessen Rhetorik in Verbindung mit westlichen Spekulationen, was solch eine Figur vielleicht in zehn Jahren an militärischen Fähigkeiten haben könnte, eine Vorlage zu einem us-amerikanischen "Präventivschlag" gibt.

Überdies gibt es in den USA und anderswo seit Jahren Stimmen, die solch "Präventivschlag" fordern. Dem schenken unsere Medien nahezu keine Aufmerksamkeit, aber genau diesen Kriegstreibern wird Obama nicht "untätig" erscheinen wollen und verdichtet das militärische Aufgebot in der Krisenregion auf eine kritische Masse, wodurch sich Nordkorea in seiner Bedrohungsbehauptung bestätigt sehen dürfte.

Gleichwohl wird ein "Präventivschlag" zum gegenwärtigen Zeitpunkt eher unwahrscheinlich sein, aber das Risiko eines "Missverständnisses" wächst fortlaufend, je dichter sich nordkoreanische Rhetorik und westliche Waffen kommen, so dass bereits ein Durchgeknallter auf einer der Seiten genügen könnte, um in den Kriegsmodus zu wechseln.

Was also wäre erforderlich, um die Situation zu entspannen:
1. Klärung, wie das nordkoreanische Regime eine "US-Aggression" definiert, die eine atomaren Angriff rechtfertigen könnte.
2. Die USA müssten garantieren, keinen Angriff auf Nordkorea zu starten.
3. Die USA müssten garantieren, dass Nordkorea auch im Kriegsfall nicht mit Atomwaffen angegriffen wird, sofern Nordkorea auf den Besitz von Atomwaffen verzichtet.
4. Verhandlungen darüber, unter welchen Bedingungen ein Embargo legitime Außenpolitik gegenüber einem als Diktatur eingestuften Staat ist.

Die Frage ist allerdings, ob die USA überhaupt daran interessiert sind, der nordkoreanischen Diktatur eine Immunität zuzubilligen.
Die Frage ist ferner, ob dem nordkoreanischen Regime eine bloß deklarierte Immunität genügen kann - oder genügen muss, weil Nordkoreas Staatschef nicht erwarten könne, in das us-amerikanische Oberkommando berufen zu werden.

Mit diesen Frage beschäftigen sich leider auch unsere öffentlich-rechtlichen Medien nicht, aber deren Beantwortung dürfte von erheblichem Belang dafür sein, ob sich die Lage entspannt. - So bleibt im Moment nur, solche Fragen als Bürger den Parteien zu stellen.

21 Februar 2013

MAD macht dem Bundesanwalt Konkurrenz?

Geheimdienstler Ulrich Birkenheier (Präsident des Militärischen Abschirmdienstes) beklagt laut finanznachrichten.de: "Für einen (russischen, chinesischen) Agenten ist natürlich das Endprodukt am interessantesten, und die Erprobung passiert überwiegend in der Bundeswehr."
Das wirft die Frage nach der Aufgabenstellung des MAD auf, zumal die "erprobten Endprodukte" in alle Welt exportiert werden und spätestens dort ausgespäht werden können. Es scheint, dass der MAD wie seine russischen und chinesischen Geheimdienstkollegen kaum noch die militärische Landessicherheit im Kopf hat, sondern sich ausschließlich in Diensten der Rüstungslobby sieht. Die Industriespionage-Abwehr sollte aber nicht MAD-Angelegenheit sein, sondern zu den Aufgaben der Bundesanwaltschaft gehören.

04 Februar 2013

Münchner Sicherheitskonferenz ohne Resultate

Während die Spitzendiplomaten die UNO-Vollversammlung beim Auftritt des augenblicklichen Nummer-Eins-Feindes fluchtartig verlassen und solch Verhalten als "Diplomatie" ausgeben, trifft man sich bei der seit einigen Jahren von "Wehrkundetagung" in "Münchner Sicherheitskonferenz" umbenannten Veranstaltung entspannter, plaudert und tut so, als wäre an Verständigung gelegen, aber a) nur mit geladenen Gästen, als habe der Rest der Menschheit nichts zu melden oder nur dann, wenn es Bomben hagelt, und b) ohne Lerneffekt für das Verhalten in der gesollten Arena für Sicherheitspolitik, eben den Vereinten Nationen. Darum bleibt die Münchner Sicherheitskonferenz umstritten, so unwichtig für den Weltfrieden wie die "Goldene Kamera" für George Clooney, falls er sie denn bekommen haben sollte. - FORUM

31 Januar 2013

Bundestag: Afghanistan-Mandat verlängert

Der Bundestag verlängerte das "Afghanistan-Mandat" um weitere 13 Monate. - Und welchen Unterschied stellt man sich vor, der bis Februar 2014 erreicht sei?
Kriege lassen sich einseitig beginnen, den Frieden nur mit dem Feind, es sei denn, der ließe sich bezwingen. Das ist in Afghanistan bislang immer gescheitert. - FORUM

Völkerrechtswidrig: Israels Luftangriff auf Syrien

Tagesschau.de und andere Medien berichten von israelischen Luftangriffen (30.01.2013) gegen mutmaßlich militärische Ziele in Syrien. Ein Militärforschungsgebäude und ein in Richtung Libanon fahrender Waffentransport seien zerstört worden.
Aus Israel gibt es dazu bislang weder offizielle Bestätigung noch Dementi. Solche Informationspolitik liegt wie der Luftangriff auf der Linie von Selbstjustiz und ist mit dem Völkerrecht unvereinbar. Ob und welcher militärischen Maßnahmen es gegen das im Bürgerkrieg befindliche Assad-Regime bedarf, steht einzig im Ermessen des Weltsicherheitsrats, nicht einzelner Staaten oder Allianzen.
Das Festhalten am vermeintlichen Recht auf Selbstjustiz ist zugleich ursächlich für die Zerstrittenheit der Weltgemeinschaft im Umgang mit Syrien und erhält den Konfliktparteien Freiräume zum Bürgerkrieg, der bereits mehr als 60.000 Menschen das Leben kostete. Solange die Vereinten Nationen keine genügende Entschlusskraft entfalten, können allenfalls humanitäre Aktionen gerechtfertigt sein. - FORUM

15 Januar 2013

Mindeststandards für die Afrikapolitik

Afrika braucht Almosen, weil es an Regeln zu fairem Handel fehlt, weil es keine Mindeststandards für die Gewinnverteilung aus der Rohstoffgewinnung gibt. Solange die internationalen Konzerne mit schwachen und oft korrupten Regierungen auskungeln dürfen, was sie zu welchen Konditionen aus den Ländern und vor deren Küsten plündern, kann sich Afrika NICHT ERHOLEN.

Mindeststandard könnte heißen, dass 30 Prozent der Endkundenpreise den Herkunftsländern zugute kommen müssen - und zwar mit Splitting-Regeln für Mindestlöhne, Regierungsarbeit, die Bildungs-, Gesundheits- und Sozialetats.

Würde dadurch der Preis für Rohstoffexporte zu hoch? Würden solche Mindeststandards gar die Entwicklung gehindert? Nein, denn es ist die unlimitierte Ausplünderung, die Afrika in Armut fesselt und die Politiker korrumpiert.

Würden solche Mindeststandards die Souveränität der afrikanischen Staaten schädigen? Nein, denn sie würden sehr wohl mehrheitlich solche Standards fordern und sind ohne solche Standards viel stärker dem Konkurrenzdruck korruptester Staaten ausgesetzt.

Würden solche Mindeststandards überhaupt durchzusetzen sein, wenn einzelne Staaten einfach nicht mitmachen? Nein, denn überhaupt kein Recht kam jemals erst dann zustande, wenn alle davon begeistert waren, sondern dann, wenn die Gewichtigsten es beschlossen und durchsetzten.

Wer weiterhin den Weg des Rechts und der Sozialstaatlichkeit vernachlässigt, der befördert den religiösen Extremismus zum Hoffnungsträger für die im Elend versinkenden Massen.

Jegliche "Militärhilfe" ohne umfassende Reform der Afrikapolitik ist zum Scheitern verurteilt und verbrecherisch, denn dient der Ausplünderung Afrikas, schürt Bürgerkriege und verursacht Flüchtlingselend.

20130115 markus s. rabanus

08 Januar 2013

Bundeswehreinsatz an türkischer Grenze zu Syrien

Mit breiter Mehrheit (gegen die Stimmen der Linkspartei) hatte der Bundestag die Verlegung einer Raketenabwehrstaffel an die türkisch-syrische Grenze beschlossen. Jetzt machen sich die ersten der insg. 400 oder 500 BW-Soldaten auf den Weg. Es sei "kein Kampfeinsatz", es gehe um "Abschreckung" und "Symbolik", beteuern die Politiker - und viele Medienkommentare teilen solche Interpretation.

Fakten:

1. Gegen Granaten, wie sie sich bislang auf die türkische Seite verirrten oder von Provokateuren verschossen wurden (niemand recherchierte es), bieten "Patriotraketen" keinen Schutz.
2. Käme es tatsächlich zu syrischen Luftangriffen, so wären die Patriotraketen rasch verschossen, denn die Bundeswehr hat überhaupt nur 24 Stück auf Lager, die sich allenfalls gegen Einzelangriffe auf besondere Ziele eignen, z.B. Kanzleramt, Atomkraftwerke, Chemieanlagen, ..., ansonsten macht "Patriot" nur für den Hersteller Sinn, bislang 8,5 Mrd. US-Dollar "Entwicklungskosten".
3. Jede "Abschreckung" versagt, wenn der Abzuschreckende "ohnehin nichts mehr zu verlieren" hat, wie es die gegenwärtige Politik gegen Assad vorsieht. Mit der Stationierung von Patriotraketen gibt Deutschland Assad unnötig ein Eskalationsspielzeug an die Hand.

13 Dezember 2012

Wirbel um den nordkoreanischen Raketenstart

Nordkorea hätte eigentlich andere Probleme, aber schießt "zum 100.Geburtstag des Staatsgründers" mit einer Rakete einen angeblichen Wettersatelliten ins All. Südkorea, Japan und die NATO kritisieren, es könne ein Langstreckenraketentest für das Nuklearprogramm sein. Das ist nicht unwahrscheinlich.
Westerwelle bestellt den nordkoreanischen Botschafter ein, der sicherlich über das Wetter sprechen wird. - So hat Politik keinen Zweck, denn entweder die internationale Gemeinschaft einigt sich darauf, dass niemand Weltraum- oder Langstreckenraketen bauen darf, ohne dass es durch die Vereinten Nationen kontrolliert und genehmigt wird, oder jedes Land darf es. Dann auch Nordkorea. Und je mehr Staaten ins All können, desto komplizierter dürfte es werden, ein vernünftiges und verbindliches Abkommen zu realisieren.

Hat sich Herr Westerwelle für solch internationales Recht eingesetzt? Wann wird er es tun?