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11 Juli 2013

Friedrichs Freundschaftstrip in die Staaten

"Heikle Mission": Merkel schickt ihren Innenminister auf Tour in die Staaten. Dort werde er sich mit Freunden treffen, sich über Geheimdienste informieren, deutlich machen, was sich unter Freunden an Abhören nicht gehöre usw. - vermutlich kommt er dann zurück und wird berichten, dass er sich mit Freunden getroffen habe, über Geheimdienste informiert worden sei, deutlich machte, was sich unter Freunden an Abhören nicht gehöre usw. - der Ausflug kostet den allseits umlauschten Steuerzahler ungefähr einige EURO. Das muss aber sein, denn bloßes Telefonieren würde abgehört und käme dann vielleicht irgendwann an die Öffentlichkeit.

04 Juli 2013

Gaucks unqualifizierter Geheimdienstevergleich

Bundespräsident Joachim Gauck im ZDF-Sommerinterview: "Wir wissen zum Beispiel, dass es nicht so ist wie bei der Stasi und dem KGB, dass es dicke Aktenbände gibt, in denen unsere Gesprächsinhalte alle aufgeschrieben und schön abgeheftet sind. Das ist es nicht."

Aha? Woher will er wissen, was "nicht ist"? Er kannte und kennt wohl kaum "PRISM". Hingegen dürfte ihm bekannt sein, dass heute nicht mehr in Akten, sondern auf Festplatten gespeichert, unvergleichlich schneller im Auffinden von gesammelten Daten und Verbindungen in Mengen, wie sie der Stasi und dem KGB anzuhäufen nicht möglich waren, aber sehr wohl deren Nachfolgern und eben auch im Westen. Und x-fach mehr pro Mensch im Vergleich zum Papierzeitalter. - "So ist das."

Der Rest dieser Kritik wurde am 04.07.2013 17:47 Uhr gestrichen, weil Gauck entgegen dem ersten Eindruck zwischen hoheitlichem Rechtsbruch und legitimen Geheimnissen zutreffend unterschied.

03 Juli 2013

Bundesregierung lehnte Snowdens Asylantrag ab

Snowden hatte per Fax um Asyl ersucht. Die christlich-liberale Bundesregierung wies in gestrigen Abendstunden den Asylantrag zurück. Die Asylablehnung wird zuvörderst damit begründet, dass Asylanträge nur dann geprüft werden könnten, wenn sich der Antragsteller auf deutschem Boden befinde - eine vollkommen widersinnige Rechtslage, die einer unterlassenen Hilfeleistung gleichkommt. Obendrein ist es bloße Ausrede, denn selbstverständlich kann die Bundesregierung jedermann Asyl anbieten und tat es auch in der Vergangenheit, wenn sie dafür nationale oder menschenrechtliche Interessen geltend machte. In den weiteren Begründungen wird ohne Ansehung des Einzelfallproblems auf Allgemeinheiten verwiesen, wie das Auslieferungsabkommen und die Rechtsstaatlichkeit der USA. Ferner wurde geltend gemacht, dass die US-Regierung Snowden-Unterstützern mit Nachteilen gedroht habe.

Die Bundesregierung weicht der Frage in Gänze aus, dass Snowden Zeugenschutz gebührt, weil er die Weltöffentlichkeit in Kenntnis setzte, dass die US-Geheimdienste milliardenfach Persönlichkeitsrechte verletzen und andere Staaten ausspionieren, was gewiss weder Novum noch Überraschung ist, aber unter verbündeten Staaten in der Dimension und als Tatsache anstelle des Gerüchts keinesfalls hinnehmbar ist.

Es erstaunt, wie unbeeindruckt sich die Bundesregierung über den Asylgewährungswillen vieler Bürger hinweg setzt und nicht ansatzweise den Kontext von geheimdienstlichem Rechtsbruch und Zeugenschutz thematisiert.

Snowden lehnte Putins Asyl ab

Edward Snowden zog seinen an Russland gestellten Asylantrag zurück, weil Putin ihm einen Maulkorb zur Asylauflage gemacht hatte.

Frankreich und Portugal verweigerten Überflugrechte

Dem Rückflug des aus Moskau kommenden bolivianischen Präsidenten Evo Morales wurden von Frankreich und Portugal die Überflugrechte verwehrt, weil Verdacht bestanden habe, dass sich Snowden an Bord befinde. Die Maschine wurde deshalb nach Wien umgeleitet.
Die beiden abweisenden EU-Staaten machten "technische Gründe" geltend. - Es ist beschämend, wie unsere vermeintlich seriösen Staaten lavieren.

Warum wird Snowden nicht geholfen?

Weil die Unterstützung für einen Whistleblower dazu führen könnte, dass es noch mehr davon gibt - und eben nicht nur in den USA und Großbritannien, sondern auch in Frankreich, Deutschland, Russland, China, ... - überall misstrauen Regierungen den Regierten und den eigenen Freundschaftsbekundungen, wollen das eigene Handeln der demokratischen Zustimmungspflichtigkeit entziehen.

02 Juli 2013

Snowden bittet auch Deutschland um Asyl

Noch ist es Gerücht, zumal Putin den Aufenthalt Snowdens in Moskau davon abhängig machte, dass er sich politischer Statements enthalte, "die den USA weiteren Schaden zufügen". Snowden soll Putins Forderung zurück gewiesen haben.

Immerhin: Nun ist die Asylfrage endlich auch in den höheren Etagen unserer Parteien angekommen.

FDP-"Spitzenkandidat" (für welches Amt?) Brüderle schwadroniert zur Frage, ob Snowden zum "Freiheitshelden" tauge und weicht der klaren Beantwortung aus. Trittin verlangte bereits gestern Asyl für Snowden, die Piratenpartei und LINKE seit Anbeginn, der sozialdemokratische EU-Parlamentspräsident Martin Schulz sprach sich ebenfalls für eine Asylgewährung aus. Merkel schweigt.

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Zur Funktionsweise des BT-Petitionsverfahrens: "Wann ist meine öffentliche Petition sichtbar?"

Antwort: Nach Einreichung einer Petition zur Veröffentlichung wird diese entsprechend der Grundsätze geprüft. Dieses Verfahren dauert i. d. R. drei Wochen. Nach positiver Prüfung wird Ihre Petition dann automatisch in der Rubrik "Petitionen in der Mitzeichnung" veröffentlicht. Erfolgt keine Veröffentlichung wird das Petitionsverfahren dennoch wie bei jeder anderen Petition durchgeführt.

Kommentar: Da kann sich so manches Problem oder Leben bereits erledigt haben.

30 Juni 2013

Merkel unter Terrorverdacht

Da die US-Regierung darauf beharrt, dass die globale Bespitzelung ausschließlich der Terrorbekämpfung diene, muss sich auch Merkel verdächtig gemacht haben, Terrornetzwerken verbunden zu sein, vielleicht eine "Schläferin", denn laut SPIEGEL ergebe sich aus Unterlagen, dass "die US-Geheimdienste mit Billigung des Weißen Hauses gezielt auch die Bundesregierung ausforschen, wohl bis hinauf zur Kanzlerin", meldet Tagesschau.de.

Hoffentlich klärt uns die NSA noch rechtzeitig vor den Bundestagswahlen über die wahre Frau Merkel auf. Womöglich gehört sie zu den "weltweit mehr als 50 Fällen", in denen allein mit dem Spähprogramm PRISM Terrorpläne vereitelt werden konnten, ohne dass die Medien davon Wind bekamen oder schwiegen, um eine Terrorhysterie zu vermeiden.

Derweil versucht sich Bundesinnenminister Friedrich (CSU) unverdächtig zu machen, indem er die PRISM-Kritik als Antiamerikanismus und Naivität verurteilte, die ihm "allmählich auf den Senkel gehen". - Hoffentlich reißt ihm nicht der Geduldsfaden!

27 Juni 2013

US-Regierung droht Ecuador mit Handelskrieg

Für den Fall, dass Snowden in Ecuador Asyl erhalte, drohte die US-Regierung mit Entzug von Handelsprivilegien. Ecuador ist bitterarm und die USA wichtigster Handelspartner. >> http://de.wikipedia.org/wiki/Ecuador

Kommentatoren von ARD und ZDF machten gegen den südamerikanischen Staat in den vergangenen Tagen reichlich Stimmung. So wurde immerzu kolportiert, dass sich der Präsident Ecuadors der globalen Aufmerksamkeit erfreue, während die Berechtigung für eine Asylgewährung in diesem Falle nicht einmal gestreift wurde. Diese Haltung stößt auf massenweise Kritik, so auch in den Postings der Auftritte der beiden Sendeanstalten bei Facebook und Google+.

ARD und ZDF lässt das kalt = Totalversagen der Medienbeiräte, die von den Parteien, Kirchen und Verbänden beschickt weden.

24 Juni 2013

Whistleblowing legalisieren

Wer Daten ausspähen kann, kann mit ihnen manipulieren und mitunter auch die Daten selbst manipulieren. Es braucht weltweit mehr Recht und Kontrolle, was Geheimdienste (und Konzerne, ...) tun dürfen oder unterlassen müssen.

An Kontrollmechanismen kommen in Betracht:

1. Die "Freiwillige Selbstkontrolle" der Geheimdienste, sich an Recht und Gesetz zu halten, so auch an das Völkerrecht, aber alle Erfahrung zeigt, dass die "Freiwillige Selbstkontrolle" nur in dem Maße funktioniert, wie ihr Versagen ermittelt werden kann und bestraft wird. Darum kann "Freiwillige Selbstkontrolle" niemals ausreichen, wenn es um wichtige Belange geht.

2. Die "Parlamentarische Kontrolle", z.B. der Geheimdienstausschuss des Dt.Bundestages, aber auch diese Kontrolle funktioniert nicht, weil a) über die Beratungen geschwiegen werden soll, b) weil den Kontrolleuren seitens der Geheimdienste die kritischsten Geheimnisse verschwiegen werden.
Beispiel: Falsche Beweise, wonach Saddam Hussein Massenvernichtungswaffen hatte, stammten vom BND. Nur Schröder und Fischer wussten von der unverlässlichen Quellenlage, aber verschwiegen sie der Öffentlichkeit und laberten bloß allgemein gegen den Irakkrieg. Ich hatte damals das Außenamt gefragt, wie unsere Geheimdienste die von Powell vorgelegten, m.E. vollends dürftigen "Beweise" bewerten. Keine Antwort. Aber in der Autobiografie rühmt sich unser damaliger Außenminister "Joschka" Fischer, es gewusst und der Bush-Regierung zur Kenntnis gegeben haben, aber die Bush-Regierung habe die Bedenken ignoriert und ihn um Diskretion gebeten. Der einstige Turnschuh war endlich ganz oben angekommen.

3. Internationale Kontrollen auf Basis von Beitrittsabkommen, wie es sie in einigen Bereichen gibt, z.B. die internationale Atomaufsichtsbehörde "IAEA", aber nicht funktioniert, weil sie von Staaten dominiert wird, die Atomlobbyismus betreiben, Atomwaffenmächte sind und sich diesen Status als Sonderrecht vorbehalten wollen. Oder einige Staaten machen gar nicht erst mit, z.B. Israel mit seinen der Welt verheimlichten Atomwaffen.

4. Supranationale Kontrollen, die einzig glaubwürdig sein kann, wenn sie aus der Vollversammlung der Vereinten Nationen heraus legitimiert wäre, jeden nationalen oder alliierten Geheimdienst hinsichtlich aller seiner Einrichtungen und Aktionen zu untersuchen, erforderlichenfalls zu verbieten. - Von solch einer UNO-Kontrollbehörde sind wir noch weit entfernt.

5. Legalisierung von Whistleblowing für alle Fälle, in denen Rechtsbrüche geoutet werden. In diesen Fällen darf auch nicht vorgeschrieben werden, "zunächst den Dienstweg" zu gehen, weil dann Vertuschung droht und staatliche Institutionen ohnehin in der Pflicht zu vollumfänglicher Rechtsbeachtung stehen - kein Rechtsverstoß darf "geschütztes Staatsgeheimnis" oder "geschütztes Betriebsgeheimnis" sein.

Im Gegenteil braucht es Ermunterung für Whistleblowing, wie es auch gut ist, wenn Beschäftigte eines Lebensmittelunternehmens Missstände aufdecken und dadurch keine Nachteile erfahren sollen.

Erforderlich: Asyl für Edward Snowden

"Im Zweifel Asylgewährung." - So muss das Prinzip lauten, denn die Regierung und Justiz der USA stehen nach ihrem Vorgehen gegen Bradley Edward Manning zu sehr im Verdacht der Lüge, dass auch Edward Snowden kein fairer Prozess erwartet, stattdessen jahrelange Untersuchungshaft und perfide Schuldvorwürfe, wie sie für totalitäre Staaten typisch und freiheitlich verfassten Staaten unwürdig sind, die eigenen Missetaten unter wonach die Veröffentlichung von Missständen der eigenen Apparaten "Geheimnisverrat" oder gar "Kollaboration mit dem Feind" sei.

Die Bundesrepublik Deutschland wird Snowden kein Asyl anbieten, weil es die transatlantischen Beziehungen belasten würde und ohnehin fraglich ist, ob Frau Merkel mit ihrer zaghaften Kritik an "PRISM" nicht bloß Wahlkampf trieb und eher unbedingte Gefolgschaft gelobte. - Von "blinder Gefolgschaft" ist in ihrem Fall nicht zu sprechen, auch wenn Merkel mit der Behauptung, das Internet sei "für uns alle Neuland" die Unschuld namens Naivität auf die Bühne brachte. Als hätte es keinen BND, MAD usw., die uns "PRISM" und "Tempora" (GB) verschwiegen und vermutlich das Gleiche tun.

Und die Opposition? Wie schaut es aus, Herr Trittin? Herr Steinbrück? Außer Schwafelei kommt da nichts, kein Asyl für Snowden.

Allenfalls Strolche solcher Parteien, denen die Folgen ihrer Wahlkampfsprüche ohnehin gleichgültig sind und sein können, weil es nur darum geht, die für den eigenen Job erforderlichen Proteststimmen einzusammeln, werden so tun, als seien sie David gegen Goliath - und der Terrorismus "ganz anders".

Welches Land kommt für das Snowden-Asyl in Betracht?

Genauer analysiert kein Land dieser Welt, denn so sehr die ärgsten Feindstaaten Lust verspüren, die USA zu ärgern, dann doch tunlichst nicht auf eine Weise, die zu Attacken oder Sanktionen führen könnte.
Überdies scheint Snowden auch nicht geeignet, der Propaganda von Unrechtsstaaten zu dienen, ist möglicherweise zu integer und unlauteren Regierungen zu unbequem.

Und die EU ? Die EU verlasste zwar die Schließung (?) einer "Echelon"-Abhörstation in Bad Aibling schließen, aber eher aus Gründen der Wirtschaftsspionage als aus allgemeiner Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit, wie sich auch an Großbritannien zeigt, wenn im Rahmen des Spionageprogramms "Tempora" heimlich die Unterseekabel angezapft wurden - und der BND vermutlich von Bad Aibling lauscht.

Und Kirchenasyl? Fragen Sie Ihren Bischof. Allenfalls AlKaida und enthaupten ihn, wenn er ihnen sagt, was von ihnen zu halten ist.

Vorerst scheint Snowden in Ecuador Zuflucht zu suchen. Ein Land, dass es sich eigentlich nicht leisten kann und Snowden womöglich für einen künftigen Kuhhandel ins Land lässt.

Die Asylfrage wird für Snowden zum Drama. Genau das entspricht dem Kalkül der US-Regierung, soll Nachahmer abschrecken. Genau das wird er nun hinnehmen müssen - und zwar für uns alle, denn er informierte uns, wie uns die Regierenden hintergehen.

Wenn es jetzt heißt, dass sich die Regierungen von USA und GB "kritische Fragen gefallen lassen müssen", dann ist es unseriös, nicht dem Haftbefehl derer zu widersprechen, die - wie im Falle Manning - erneut den Zeugen für ihre Rechtsbrüche aus dem Verkehr ziehen wollen.

Und das Thema gehört vor die Vereinten Nationen.

Beobachten >> http://de.wikipedia.org/wiki/Edward_Snowden
Beobachten >> http://de.wikipedia.org/wiki/Bradley_Manning

28 Februar 2013

Bürgerdatenverkauf statt Datenschutz

Verbraucherschützer seien angeblich zufrieden, weil sich Bundestag und Bundesrat verständigten, Daten aus den Einwohnermelderegistern "nur noch mit Zustimmung" der Meldepflichtigen an die Werbebranche zu verkaufen. Entweder würden die Meldeämter die Zustimmung einholen oder die Werbebranche bringe sie bei. Verabredet werden könne eine EInmalverwendung, es werde Stichproben geben, ...

Alles Unfug, denn wenn die Werbewirtschaft die Zustimmung von Bürgern rechtswirksam einholen würde, was braucht sie dann noch für Daten von den Meldeämtern? Und welche Kapazitäten müssten die Meldeämter aufbauen, um die "Einmalverwendung" zu kontrollieren? Das wäre ein gänzlich neuer Stellentyp, bläht die Verwaltung auf - und man stelle sich mal vor, auf welche Weise dann die Computer durchforstet werden müssten, zumal die Werbebranche immerhin auch über Jahre nachweisen muss, wessen Daten sie auf welcher Grundlage verwendet hat. Undurchführbar, was da jetzt als Kompromiss gefeiert wird.

Es ist und bleibt ein Skandal, dass den Meldebehörden überhaupt das Recht zum Verkauf von Daten erlaubt wird, die über Meldepflichtige erhoben werden. Das kann nicht Aufgabe von Meldebehörden sein und gehört im Gegenteil vollständig verboten. Überhaupt ist "Datenschutz" nur Gelabere, solange es der Handel mit personenbezogenen Daten statthaft ist.

09 Juli 2012

Adresshandel und Datenschutz sind unvereinbar

Dass überhaupt "Datenschutz" behauptet wird, während der Handel mit personenbezogenen Daten erlaubt und immer schlimmere Ausmaße annimmt, ist skandalös, aber inzwischen ein solch großer Markt geworden, dass sich der Staat dem nicht widersetzt, sondern über die Umsätze/Steuern kräftig daran mitverdient, als würde das Geld anderenfalls in der Tonne landen.

Dass auch die Meldebehörden Adresshandel treiben, ist seit langem bekannt und Ärgernis, aber auch Versagen der Menschen vor Ort, die es ihren Kommunalpolitikern und Meldeämtern durchgehen lassen. Jetzt soll solch behördlicher Adresshandel auch noch Gesetzeskraft bekommen. Eine unglaubliche Frechheit, die KEIN POLITIKER rausreden kann. Das muss gestoppt werden.

Darum unterschrieb ich >> http://www.campact.de/melderecht/sn1/signer

Markus Rabanus >> Diskussion

27 April 2011

77 Mio. Sony-Kunden ausgespäht

Sony teilte mit, dass vor einer Woche Hackern gelungen sei, die Daten von ca. 77 Mio. PlayStation-Nutzern auszuspähen. Darunter vermutlich auch die Bankdaten. Verbraucherschützer kritisieren die verzögerte Informationspolitik des japanischen Elektronikriesen.
>> Datenschutz

11 Oktober 2008

Unsicher: 30 Mio. T-Kundendaten

"Unsere Kundendaten sind sicher", hatte Telekom-Chef Obermann kürzlich beteuert. Der SPIEGEL berichtet: "Nach SPIEGEL-Recherchen konnten sensible Daten von über 30 Millionen Handy-Kunden - inklusive Bankdaten - relativ leicht abgerufen und manipuliert werden." Die Teöekom sicherte zu, das Sicherheitsdefizit unverzüglich nachgebessert zu haben.

  • Diskussionen
  • 04 Oktober 2008

    Datenklau-GAU bei der Telekom: 17 Mio. Kunden betroffen

    SEIT 2006 VERSCHWIEGEN

    Mehr als 17 Mio. Kundenstammdaten der Sparte T-Mobile inklusive Bankverbindungen und Passworte wurden gestohlen.

    Die Telekom erstattete zwar noch im 2006 Strafanzeige, aber habe die Kunden nicht informiert, weil: "Recherchen im Internet und in Datenbörsen ergaben über Monate keine Anhaltspunkte, dass die Daten im Schwarzmarkt weitergegeben oder angeboten wurden. Deshalb ging der Konzern davon aus, dass keine Weitergabe der Daten erfolgte" - so meint ein Telekom-Sprecher laut ARD-Tagesschau.
    Geschädigte habe es nicht gegeben. Ja, weiß man das, wenn man nicht weiß, wo Daten abhanden kamen? "Unerklärlich", so wird der Geschädigte denken - und die Banken werden ihn fragen: "Wer saß an Ihrem PC? Wie alt war Ihr Passwort? Wie frisch ist Ihre Antispyware?"
    Die Internetkriminalität ist die beste Rückversicherung für diejenigen, die mit den Verbraucherdaten schlampen und nicht haften wollen.

    Vor wenigen Tagen beteuerte Telekom-Vorstandschef René Obermann anlässlich der Bespitzelungsaffäre: "Unsere Kundendaten sind sicher" - So zynisch der Anlass, so offenkundiger Blödsinn die Beteuerung. Der Datenklau-GAU bei der Telekom wurde zwei Jahre lang verschwiegen. Allein darauf kann sich der Verbraucher verlassen, dass die Konzerne ihr Image bewachen. Es braucht für solche Fälle eine strafrechtlich bewehrte Offenbarungspflicht, sonst bleibt der Umgang lässig.

    -markus rabanus- >> Diskussion

    25 September 2008

    Geheimes Rechtsbruch-Abkommen zwischen EU und USA

    Wikinews berichtet: Deutschland, 25.09.2008 – Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat am heutigen Donnerstag das Geheimdokument veröffentlicht, das die Datenauslieferung an die USA regelt. In diesem wird unter anderem festgehalten, dass es keine Begrenzung bei der Abfrage von Daten gibt. Egal, ob ein begründeter Verdacht vorliege oder nicht – die USA könnten jederzeit Daten abfragen. Dabei würden auch Fingerabdrücke und eventuell vorhandene DNA-Spuren übertragen. In dem Geheimdokument steht ebenfalls nicht, welche US-Behörden Zugriff haben sollen. Die abgefragten Daten dürften außerdem in den USA keineswegs bloß zu dem Zweck eingesetzt werden, zu dem sie ursprünglich abgefragt wurden.

    Weiter sollen die Betroffenen niemals von dem Datenaustausch erfahren. Sollten sie doch davon Kenntnis erhalten, so gebe es keine wirksame Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, schreibt der AK Vorratsdatenspeicherung auf seiner Website. Europäern werde ferner verweigert, unabhängige Gerichte anzurufen, um sich gegen irrtümliche oder illegale Maßnahmen der US-Behörden zu wehren.

    Die Geheimklauseln aus dem Dokument seien „alamierend“. Barry Steinhardt, seines Zeichens Direktor der US-amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU, warnte erst vor kurzem: „Falls Europa einem Datenaustausch mit den USA […] zustimmt, werden Europäer einen weitaus geringeren Schutz ihrer Daten in den USA genießen als US-Bürger in Europa. Die US-Datenschutzgesetze sind schwach; sie bieten den eigenen Staatsbürgern wenig Schutz und Nichtamerikanern praktisch überhaupt keinen.“

    Auf der Seite des AK Vorratsdatenspeicherung ist das Dokument zusammen mit einer Zusammenfassung (durch den AK) auch im Wortlaut zu lesen.

  • Diskussion
  • 22 September 2008

    Abhöraktionen in den USA: Electronic Frontier Foundation verklagt NSA und Bush

    San Francisco (Vereinigte Staaten), 22.09.2008 – Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat am 18. September im Namen von Kunden des Telekommunikationsunternehmens AT&T eine Klage beim United States District Court for the Northern District of California gegen die National Security Agency (NSA), US-Präsident George W. Bush, Vizepräsident Dick Cheney und weitere Personen eingereicht. Die „größte Netzbürgerrechtsorganisation der USA“ (taz) fordert, dass die aus ihrer Sicht verfassungswidrige und andauernde Überwachung der Kommunikation von AT&T-Kunden im Rahmen einer Rasterfahndung beendet wird.

    Laut einer EFF-Pressemitteilung sind Millionen von normalen US-amerikanischen Bürgern von den Abhöraktionen betroffen. Diejenigen, die diese Praxis autorisiert hätten, müssten sich nun dafür verantworten, so die EFF. Zur Begründung der Klage „Jewel gegen NSA“ beruft sich die Organisation unter anderem auf ein Dokument, dass ihnen Mark Klein, ein ehemaliger Techniker bei AT&T, zur Verfügung gestellt hat und das beweisen soll, dass das Unternehmen Kopien von Internet-Traffic-Aufzeichnungen in einen geheimen Raum in San Francisco weitergeleitet habe, der von der NSA kontrolliert werde. Rechtlich gesehen basiert die Klage darauf, dass Abhöraktionen ohne richterliche Genehmigung in den USA verboten sind, solange Amerikaner davon betroffen sind. Dagegen wird laut EFF seit Jahren verstoßen.

    In einem ähnlichen Prozess hatte die EFF im Jahr 2006 die Beteiligung des Telekommunikationskonzerns an „illegalen Abhöraktionen“ untersagen wollen. Der Prozess war nahezu bedeutungslos geworden, nachdem der Kongress ein Gesetz verabschiedet hatte, das AT&T und anderen Unternehmen, die sich an der Rasterfahndung beteiligen, Immunität gewährt – aus Sicht der EFF eine Entscheidung, die nicht verfassungskonform ist. +wikinews+

  • Diskussionen
  • 25 Juni 2008

    Affektierter Umgang mit Linkspartei und NS-Vergleichen

    Ulla Jelpke (BT-Abgeordnete der Partei „Die Linke“) erntet für ihre Kritik an der geplanten BKA-Reform reichlich Empörung. Jelpke hatte gesagt: „Was da geschaffen wird, ist eine geheim ermittelnde Staatspolizei.“

    Solche Kritik ist zutreffend, denn wer dem BKA fortlaufend die Ermittlungsbefugnisse erweitert, ohne den davon betroffenen Bürgern rechtliche Verteidigung einzuräumen, schafft eine eine "geheim ermittelnde Staatspolizei". Daran ändern auch Gesetzes- und Richtervorbehalte nichts, wenn nicht spätestens nach Beendigung zu befristender Ermittlungen die Betroffenen über den Umfang und die Ergebnisse der Ermittlungen informiert werden.

    Es ist bedauerlich, dass es in der bisherigen Debatte ausschließlich um das Für und Wider von exektutiven Methoden/Erlaubnissen geht, nicht aber um das Erfordernis gleichzeitiger Entwicklung von Bürgerrechten.

    Der Vorwurf, dass Jelpkes Kritik das BKA mit der GeStaPo vergleiche, obendrein auch noch die Opfer des NS verhöhne, obwohl Mahnungen gegen geheimpolizeiliche NS-Praktiken das genaue Gegenteil sind, ist viel eher eine Zumutung als wenn Jelpke tatsächlich der Reform ns-totalitäre Motive unterstellt hätte.

    Hallo Herr Bosbach,

    Sie machen mit Kritik an NS-Vergleichen auf sich aufmerksam. Deshalb stelle ich Ihnen drei Fragen:
    1. War Ihre Familie in NS-Mitgliedschaft oder NS-Spitzeleien verstrickt?
    2. Spitzelten Sie für den Verfassungsschutz, wie es viele Ihrer Partei-Kameraden tun?
    3. Wie können die Betroffenen überprüfen, dass die Spitzel nicht lügen, wenn es nicht wenigstens nach Ablauf von Fristen ein Akteneinsichtsrecht gibt?

    Antitotalitarische Phrasendrescherei ist mir unglaubwürdig, wenn der Staat als Anwalt und Exekutive der Gesellschaft mehr und mehr Rechte bekommt, aber nicht gleichzeitig die Bürgerrechte mitziehen, eben auf Auskunft und Rechtsmittel in eigenen Belangen.

    Es kann nicht genügen und genügt mir auch nicht, von Datenschützern und Richtern oder parlamentarischen Kontrollorganen vertreten zu sein, wenn den Betroffenen verwehrt bleibt, überhaupt zu erfahren, dass es um sie geht.

    Wer den Vertretenen in seinen Angelegenheiten entmachtet, soll ein Entmündigungsverfahren einleiten, aber nicht so tun, als wolle er ihn vertreten.

    Grüße von Markus Rabanus

    01 Juni 2008

    Deutschland: Bundesweite Proteste gegen die Vorratsdatenspeicherung

    Deutschland, 01.06.2008 – Unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ hatten Datenschützer am Samstag zu bundesweiten Kundgebungen und Demonstrationen in mehr als 30 Städten in Deutschland gegen „Überwachungswahn, Sicherheitshysterie und zentrale Datenspeicherung“ aufgerufen. In München fand die größte Kundgebung mit 2500 Menschen statt. Hier demonstrierten die Teilnehmer auch gegen den Entwurf eines „Versammlungsverhinderungsgesetzes“ des Freistaates Bayern. Laut hr-online versammelten sich in Frankfurt 500 Menschen zu einer Demonstration und Kundgebung auf dem Opernplatz. Die Organisatoren gaben die Zahl der Teilnehmer in Frankfurt mit 1000 an. In Hamburg und Bielefeld nahmen jeweils zwischen 400 und 500 Teilnehmern an den Aktionen teil. Die Veranstalter sprachen von tausenden Teilnehmern bundesweit.

    Die Kundgebungen, Demonstrationen und anderen Aktionen wurden per Internet koordiniert, hierzu wurde eigens ein Wiki eingerichtet. Der Aktionstag wurde neben dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auch von anderen Organisationen und politischen Parteien unterstützt, darunter die Grünen und Die Linke. Viele Aktionen fanden auch in der Bundeshauptstadt Berlin statt, wo im Stadtteil Friedrichshain ein „Grundrechtsfest“ mit Vorträgen, Reden und Workshops sowie Kunstinstallationen und anderen Aktionen stattfanden. Der grüne Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland hielt dabei einen Vortrag mit dem Thema „Überwachung gefährdet die Demokratie“. Der Chaos Computer Club bot einen Workshop an, wie man mit eigenen Komponenten einen sogenannten Rotocopter, eine Art Überwachungsdrohne, gegen Überwacher umprogrammieren kann. In Marburg gab es einen Informationsstand, an dem die Besucher eine Daten-CD erhalten konnten, die das Surfen im Internet ermöglicht ohne digitale Spuren zu hinterlassen. Damit könnte die Vorratsdatenspeicherung umgangen werden, die Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet, die Verbindungsdaten aller Telefongespräche sowie Internetverbindungen sechs Monate lang zu speichern. Einige Aktionen wurden von einem Zusammenschluss freier Netzradios live übertragen.

    Die bundesweiten Proteste sind nach Ansicht des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ein voller Erfolg gewesen: „Wir konnten die vielen kleineren und größeren Aktionen im ganzen Land auch nutzen, um die Bevölkerung aufzuklären, und neue Helfer zu gewinnen. Der Zuspruch war durchweg positiv“, erklärte Ricardo Cristof Remmert-Fontes, einer der Mitorganisatoren des Aktionstages. Die Demonstrationen und anderen Aktionen verliefen durchweg friedlich.

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung plant weitere Aktionen auf europäischer Ebene; weitere Massenkundgebungen sind im September 2008 in ganz Europa geplant.

    Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. +wikinews+

    15 Mai 2008

    Brigitte Zypries parteipolitischer "Karikaturenstreit"

    Dieses Mal geht es nicht um den Propheten, sondern um Schäuble d. Lauscher, gewürdigt mit einer preisgekrönten Karikatur von Klaus Stuttmann, die im Bundesjustizministerium vom 1. bis zum 31. Mai zwischen Werken von Zunftkollegen ausgestellt sein sollte. Aber das währte nur kurz, denn Ministerin Zypries ließ den "Lausch-Schäuble" mit Rücksicht auf die politischen Gefühle der Großen Koalition rasch wieder entfernen.
    Kann es für Karikaturisten höhere Weihen geben? Nein, wohl aber für den Kunstverstand der Justizministerin etwas mehr freiheitliche Übung.

    -markus rabanus-

    Hintergrund 1: Für den "Lausch-Schäuble" wurde Stuttmann im Januar die renommierteste Auszeichnung zuteil, die es hierzulande für Karikaturen gibt, vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. verliehen und dem Titel "Rückblende 2007".

    Hintergrund 2: Unmittelbar nach dem 11.September 2001 rief US-Präsident George W. Bush den "Krieg gegen den Terrorismus" aus. Möglicherweise gilt Kriegsrecht - und wir wissen es nicht? Dann allerdings müssten wir Klaus Stuttmann bitten, bis zum Sieg nur noch Karikaturen zu zeichnen, die sich unter Hindukusch-Bedingungen bewähren und Terroristen das Fürchten lehren.

    Kontrollieren wir gemeinsam mit Schäuble regelmäßig
    die Website >> www.stuttmann-karikaturen.de

    30 April 2008

    Datendiebstahl in Bundesbehörden

    Autor: Alexander Schminke/Bruchlinien.de 29.04.2008

    Nach einer Anfrage des Bundestagsabgeordneten Carl-Ludwig Thiele (1) (FDP) gab das Bundesministerium des Inneren den Verlust zahlreicher Computer und Datenträger aus Bundesbehörden bekannt. Nicht nur den „meisten Bundesbehörden“ sind sensible und geheime Daten abhanden gekommen, sondern auch einigen im Ausland eingesetzten Diplomaten. Über das tatsächliche Ausmaß des Datenverlustes kann das Bundesinnenministerium keine Angaben machen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar (2) fordert deshalb weitere Aufklärung und eine verbesserte Erfassung solcher Low-Tech-Vorfälle.

    Carl-Ludwig Thiele, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, ist um die Datensicherheit in Bundesbehörden besorgt. Auslöser seiner Besorgnis sind die unfassbaren Datenlecks in Großbritannien und ein Einbruch in die Berliner Wohnung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, bei dem Ende Januar 2008 zwei Laptops gestohlen wurden. >> Fortsetzung

    19 April 2008

    Streit um neues BKA-Gesetz

    Berlin (Deutschland), 19.04.2008 – Der Streit um einen gemeinsamen Gesetzentwurf des deutschen Justiz- und Innenministeriums zur Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes geht quer durch die deutsche Parteienlandschaft. Im Rahmen der Terrorismusabwehr soll das Gesetz die rechtliche Grundlage für die polizeiliche Videoüberwachung der Privatwohnungen von Terrorverdächtigen schaffen. Das neue deutsche Bundesgesetz schafft prinzipiell keinen neuen Tatbestand, betonte die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), sondern setze nur auf Bundesebene um, was teilweise vorher bereits auf Landesebene geregelt war. Das neue Gesetz war notwendig geworden, weil die Terrorismusbekämpfung nach der neugeregelten Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Föderalismusreform jetzt Sache der Bundespolizei ist, also des Bundeskriminalamtes. Ein weiterer Diskussionspunkt neben der Videoüberwachung ist die Ausspähung von Computern von Terrorverdächtigen, die das neue BKA-Gesetz vorsieht. Dabei soll jedoch das Betreten der Wohnungen durch Ermittler zur Installation solcher Spähprogramme (so genannte „Trojaner“) auf den Computern der mutmaßlichen Terrorverdächtigen nicht erlaubt sein, sondern muss online erfolgen. Dies sieht der Kompromiss zwischen Justizministerium (Brigitte Zypries, SPD) und Innenministerium (Wolfgang Schäuble, CDU) vor. Damit soll die grundgesetzlich verbriefte Unverletzlichkeit der Wohnung gewährleistet werden.

    Während die Bundesjustizministerin Zypries heute den gefundenen Koalitionskompromiss zum BKA-Gesetz ausdrücklich gegen Kritik verteidigte, geht die Diskussion auch innerhalb der SPD-Fraktion weiter. Ihr Parteikollege, der Innenpolitiker Klaus Uwe Benneter äußerte deutliche Kritik an dem Entwurf. Er sprach von einem „Sammelsurium der Grausamkeiten aus allen Länder-Polizeigesetzen“. Der ebenfalls der SPD angehörende Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy, äußerte Bedenken: „Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres.“ Unterstützung kam dagegen vom SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz: „Wir haben bei dem BKA-Gesetz fast ausschließlich das abgebildet, was es in den Landespolizeigesetzen schon gibt“, sagte er in einem Interview mit der Braunschweiger Zeitung. Sprecher der Opposition äußerten sich überwiegend kritisch. Der FDP-Innenexperte Max Stadler hält den Gesetzentwurf für „verfassungsrechtlich viel zu bedenklich“. Scharfe Kritik äußerten auch prominente Vertreter der Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag. Die Fraktionsvorsitzende Renate Künast sorgt sich angesichts der geplanten neuen BKA-Befugnisse um den Rechtsstaat: „Was hier an Maßnahmen beschlossen werden soll, erinnert an Systeme, die keine Rechtsstaaten sind. Wenn nun selbst eine SPD-Justizministerin dem Sicherheitswahn der Union nicht mehr Einhalt gebieten kann, muss man sich um die Bürgerrechte sorgen.“ Einen nicht genannten Vertreter der Linksfraktion zitiert AFP mit den Worten, der Gesetzentwurf legalisiere „den staatlichen Einbruch in die geschützte Privatsphäre“. Ähnlich äußerte sich auch der ehemalige Innenminister Gerhart Baum (FDP), der den grundgesetzlich verankerten Schutz der Privatsphäre durch das Gesetz verletzt sieht. Er kündigte eine Verfassungsklage gegen das Gesetz an, wenn es so beschlossen würde.

    Aus der Union wurden ebenfalls vereinzelt kritische Stimmen laut. So äußerte sich der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach kritisch zu der Möglichkeit der Videoüberwachung unbescholtener Bürger, er könne sich „nicht vorstellen, dass das gewollt ist und Gesetz werden soll“. Unterstützung für den in dem neuen Gesetz eingeschlagenen Weg kam von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Ihr Vorsitzender, Konrad Freiberg, sagte, die Polizei müsse „beim Bombenbasteln zusehen dürfen“.