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22 Juni 2008

B90/GRÜNE: "US-Atomwaffen aus Europa abziehen"

Angesichts der Ergebnisse der FAS-Studie zu US-Atomwaffenlagern in Europa erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die Ergebnisse der Studie der Organisation Federation of American Scientist (FAS) sind alarmierend. Es ist ein Skandal, wenn die Lagerung von US- Atomwaffen in Europa nicht einmal minimalsten US-amerikanischen Standards entspricht.

Die Konsequenz dieser Ergebnisse kann nicht sein, dass die Atomwaffen auf weniger Lager verteilt werden. Einzig und allein der Abzug aller US-Atomwaffen aus Europa ist die geeignete Lösung. Auch das letzte deutsche US-Atomwaffenlager in Büchel muss geräumt und die nukleare Teilhabe Deutschlands endlich beendet werden.

Die Lagerung von US-Atomwaffen in Deutschland führt jeden Versuch von deutscher Seite ad absurdum, die Nichtverbreitung weltweit durchzusetzen.

Auch vor dem Hintergrund der Krise um das iranische Atomprogramm und der Gefahr der Weiterverbreitung wäre der Abzug der Atomwaffen aus Deutschland und Europa ein wichtiges politisches Signal.

Die Haltung der Bundesregierung nach dem Motto: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen wollen, muss aufhören. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich die längst überfällige Initiative für den Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland zu ergreifen und Vorreiter für ein atomwaffenfreies Europa zu werden.“ (Presseerklärung)

16 Juni 2008

Präsident Juschtschenko will keine Atomwaffen in Ukraine

(wwj) Auf einer Pressekonferenz mit Nato-Generalsekretär Jaap de Hoop Scheffer in Kiew sicherte der ukrainische Präsident Viktor Juschtschenko zu, dass auf dem Gebiet der Ukraine keine Atomwaffen stationiert werden. Die Ukraine strebe jedoch weiterhin die Nato-Mitliedschaft an.

  • Atomwaffenverzicht
  • 23 Mai 2008

    Pentagon soll Risiko versehentlicher Starts von Atomraketen verringern

    WASHINGTON, 23. Mai (RIA Novosti). Das US-Repräsentantenhaus hat am Donnerstagabend einstimmig einen Auftrag an das Pentagon beschlossen, wonach eine Änderung des gegenwärtigen Ablaufs von Atomraketenstarts in den USA, Russland und den anderen Ländern geprüft werden soll.

    "Die USA und Russland halten weiterhin tausende von Atomraketen bereit, die innerhalb von wenigen Sekunden gestartet werden können", stellte der Kongressabgeordnete Adam Schiff, Kovorsitzender der Arbeitsgruppe für nationale Sicherheit im Repräsentantenhaus, vor der Abstimmung fest. "Das Risiko des absichtlichen Beginns eines Atomkriegs ist zwar momentan äußerst gering, die Gefahr eines versehentlichen Raketenstarts ist aber zugleich gestiegen."
    In dem von Schiff vorgelegten Gesetzentwurf wird der US-Verteidigungsminister aufgefordert, "Varianten zu erwägen, die die Möglichkeit bieten würden, eine transparente und für die anderen Länder überprüfbare Verzögerung vor dem Befehl zum Start von Atomwaffen in den USA, Russland, China und den anderen Staaten einzuführen". Für die Vorbereitung eines entsprechenden Berichts wurden dem Pentagon-Chef sechs Monate zur Verfügung gestellt.
    Der Kongressabgeordnete stellte fest, dass die Prozeduren für den Start von Atomraketen "seit dem Ende des Kalten Krieges praktisch unverändert geblieben sind", und verwies auf die von den ehemaligen Außenamtschefs Henry Kissinger und George Shultz sowie vom früheren Verteidigungsminister William Perry und dem ehemaligen Senator Sam Nunn im Januar unterbreitete Initiative zur "Vergrößerung der Zeit für Mahnung und Beschlussfassung" bei den Starts aller ballistischen Atomraketen. Dies würde "das Risiko der versehentlichen bzw. nicht sanktionierten Schläge verringern", zitierte der Kongressabgeordnete den Aufruf der bekannten US-Politiker.

    Dieser Vorschlag soll "die Atomwaffen der USA, Russlands, Chinas und der anderen Länder im Rahmen eines multilateralen Abkommens" weniger gefährlich machen, fügte er hinzu.

    KOMMENTAR

    Die Meldung freut, aber reicht nicht, denn die Folgen aus einem sich realisierenden "Restrisiko" sind derart inakzeptabel, dass dem ausschließlich damit zufriedenstellend begegnet werden kann, indem die Atomwaffenmächte ihrer Verpflichtung aus Art.6 Atomwaffensperrvertrag zur vollständigen Beseitigung ihrer Atomwaffen nachkommen.

    -markus rabanus-

    28 April 2008

    Kaum Bewusstsein für Atomwaffenfreiheit

    Hallo Aref.de-Team ,

    in Ihrem Lexikoneintrag zum Atomwaffensperrvertrag ist zwar auch die Verpflichtung der Atomwaffenstaaten zur eigenen und vollständigen Atomwaffenabrüstung benannt, aber es ist schade, dass dieser wesentlichen Verpflichtung nicht durch Zwischenüberschrift der gleiche Stellenwert beigemessen wird, wie es bei der Nichtweiterverbreitung geschieht.

    Die Verpflichtung zur eigenen und vollständigen Atomwaffenabrüstung aus Art.VI des Atomwaffensperrvertrags ist eine der Hauptpflichten, ohne die der Vertrag eine Privilegierung der Atomwaffenmächte verewigen würde.

    Zugleich ist die bisherige Weigerung der Atomwaffenstaaten dieser Verpflichtung nachzukommen, ein Hauptmotiv für nach Atomwaffen strebende Staaten.

    Machen Sie eine Umfrage in der Bevölkerung. Sie werden feststellen, dass durch die Titel "Nichtweiterverbreitungsvertrag" und "Atomwaffensperrvertrag" in der weit überwiegenden Öffentlichkeit die Kenntnis um den Inhalt des Art.VI fehlt, also angenommen wird, es gehe ausschließlich um die "Nichtweiterverbreitung" und nicht um die vollständige Atomwaffenfreiheit.

    Wir sollten dieses Kenntnisdefizit beseitigen helfen.

    Ich wünsche Ihrer Arbeit viel Erfolg!

    Mit freundlichen Grüßen
    markus rabanus

    27 April 2008

    Sicherten die Atomwaffen den Ost-West-Frieden?

    Auf dem Hintergrund der www.diskussionen.de um den Atomwaffensperrvertrag kommt oftmals die These, dass die atomare Abschreckungsstrategie jahrzehntelang den Frieden im Kalten Krieg gesichert habe. Dagegen stehen folgende Argumente:

    "Friedenssicherung im Kalten Krieg" ist ein Widerspruch in sich, denn der "Kalte Krieg" zwischen Ost und West entzündete seine Feuer auf zahlreichen Nebenschauplätzen Indochinas und Afrikas, war mitverantwortlich für Kriege des Nahen und Mittleren Ostens.

    Die gegenseitige Atomwaffendrohung hinderte die Atomwaffenmächte also nicht am Kriegführen gegeneinander, denn in ihrem Weltmachtstreben polarisierten sie die Staaten und nahezu jede Gesellschaft in den Antagonismus des Ost-West-Konflikts, so dass die gesamte Politik einschließlich aller wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse von Demarkationslinien durchzogen waren, an denen die Kriege stattfanden, wann immer geglaubt wurde, die Demarkationslinie zu den eigenen Gunsten verschieben zu können.

    Somit fragt sich, ob die atomare Abschreckung - wenn schon nicht die Stellvertreterkriege - nicht doch wenigstens den Angriff auf die Machtzentren des Ost-West-Konflikts oder direkte Konfrontation ihrer Streitkräfte verhindert habe, suggeriert also, dass die Großmächte z.B. anlässlich der Berlin-Krisen mit konventionellen Waffen aufeinander losgegangen wären.

    Das militärische Muskelspiel war beachtlich, denn es fuhren Panzer auf, es rasten Kampfflugzeuge am Himmel, aber zugleich war die gegenseitige Zusicherung, dass man keinen Krieg wünsche, auch keinen konventionellen, sondern "nur" die bestehenden Machtsphären zu sichern gedenke.

    Für etwaige Wünsche, diese Machtsphären an den wichtigsten Demarkationslinien im Wege der unmittelbaren Konfrontation mit dem Gegner ausdehnen zu wollen, gab es wenig Wahrscheinlichkeit, auch wenn die Propaganda des Kalten Krieges solche Absichten permanent der Gegenseite unterstellte, wie immer auch die Absicht von Angriffen auf die Machtzentren selbst, aber das war Propaganda und diente zur Forcierung und Legitimation der eigenen Rüstungen einschließlich der Atomwaffen.

    Es bleibt die Frage zu beantworten, ob denn die Atomkriegsgefahr nicht zumindest dadurch die Welt sicherer gemacht habe, dass sie hinter jedem Konflikt abstrakte Totalvernichtungsdrohung war, also die Konfliktbereitschaft auf konventionellem Niveau gemindert habe.

    Aber auch das ist nicht wahr, denn ob nun aus Furcht vor der Totalvernichtung oder dem Willen dazu, war ein permanentes Streben nach Übervorteilung der Gegenseite, um genau aus der Logik der "massiven Vergeltung" herauszustehlen, beispielsweise durch Versuche einseitiger Vorteile bei der Landstationierung (Kuba-Krise 1962) oder bei der Beschattung von seestationierten Atomwaffen durch U-Boote, schließlich auch die Fehlinterpretation von Kräften, Bewegungen und Täuschungsmanövern, wie es mit der U-Boot-Krise 1981 zur Destabilisierung beitrug und Olaf Palmes Politik vernichtete.

    Genau dieses Streben nach Übervorteilung unterminierte stets die Abschreckungsdoktrin und erhöhte sowohl die konventionelle als auch die atomare Kriegsgefahr. Und letztere besteht überhaupt nur deshalb, weil sich die Atomwaffenmächte im Bruch des Art. 6 Atomwaffensperrvertrag nicht auf ein Regime zur Durchsetzung vollständiger (also auch eigener) Atomwaffenfreiheit einlassen.

    So fragt sich, was der reale Zweck von Atomwaffen ist. Realer Zweck ist Beanspruchung von Erpressungspotential zugunsten einer Vormachtstellung in der Weltpolitik - und als solche völkerrechtswidrig. Und statt den Frieden zu sichern, die Wahrscheinlichkeit einer atomaren Totalkatastrophe erhöhend.

    -markus rabanus- (Friedensforschung.de)

    31 März 2008

    Niederländischer Außenminister tritt für weltweiten Verzicht auf Atomwaffen ein

    DEN HAAG, 31. März (RIA Novosti). Die beiden größten Atomwaffenmächte, Russland und die USA, müssen laut dem niederländischen Außenminister Maxime Verhagen ihre Bestände weiter reduzieren, was schließlich eine totale Beseitigung aller Atomwaffen der Welt ermöglichen soll.

    "Die USA und Russland halten den Schlüssel zu einer allgemeinen atomaren Abrüstung in der Hand. Sie tragen eine besondere Verantwortung dafür", sagte Verhagen am Montag in einem Gespräch mit RIA Novosti.

    Am Vortag hatte er auf einem von der Niederländischen Atlantischen Kommission veranstalteten Seminar für atomare Abrüstung die von Großbritannien und Frankreich angekündigte Bereitschaft gewürdigt, ihre Atomwaffenbestände abzubauen. Verhagen zufolge erfordert die atomare Abrüstung ein multilaterales Vorgehen. Jedes Land sollte Anstrengungen unternehmen, um das gemeinsames Endziel zu erreichen: die totale Beseitigung der Atomwaffen in der Welt.

    Hierbei plädierte der niederländische Außenminister für Strafmaßnahmen gegen Nichtatomwaffen-Staaten wie Iran, die sich über die Forderungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und des UN-Sicherheitsrates hinwegsetzen.

    Parallel müssten die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt werden, damit keine Atomwaffen in die Hände von Terroristen gelangen, urteilte Verhagen. Er sprach sich gegen eine Waffenstationierung im Weltraum aus und lobte die russisch-chinesische Initiative, einen international verbindlichen Vertrag zur Verhinderung eines Wettrüstens im All abzuschließen.

    Als Standortland des Europäischen Weltraumzentrums ESTEC (European Space Research and Technology Centre) prüfen die Niederlande die Möglichkeit, im kommenden Jahr eine internationale Konferenz zur friedlichen Nutzung des Weltraums einzuberufen, sagte Verhagen.

    KOMMENTAR: Das ist mal eine gute Initiative. Nun sollten sich Steinmeier und weitere EU-Politiker anschließen. (msr)

    12 April 2005

    FDP fordert nukleare Abrüstung

    Deutscher Bundestag Drucksache 15/ 15. Wahlperiode 12. April 2005

    Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Harald Leibrecht, Rainer Brüderle, Ernst
    Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Michael Kauch, Dr. Heinrich Leonhard Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

    Glaubwürdigkeit des nuklearen Nichtverbreitungsregimes stärken –
    US-Nuklearwaffen aus Deutschland abziehen


    Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
    Der Deutsche Bundestag stellt fest:

    Im Mai 2005 tagt in New York die alle fünf Jahre stattfindende Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV). Die gegenwärtige Krise um Nuklearwaffen-Ambitionen des Iran und Nordkoreas, aber auch die Befürchtungen, dass künftig möglicherweise weitere Staaten oder sogar internationale Terroristen Zugriff auf Nuklearwaffen erhalten könnten, machen das nukleare Nichtverbreitungsregime zu einer zentralen Säule der Sicherheit und des Friedens weltweit. Es liegt in den Händen der 188 Mitgliedsländer des Nichtverbreitungsregimes, diese wichtigste globale Abrüstungskonferenz unbedingt zu einem Erfolg zu führen.
    Das NVV-Regime beruht auf drei Säulen: Verpflichtung der Mitglieder zur Nichtverbreitung, Verpflichtung der Nuklearwaffenstaaten auf Abrüstung ihrer Nuklearwaffenarsenale und Berechtigung aller Staaten zum Zugang zur zivilen Nutzung der Kernenergie. Nur wenn alle drei Prinzipien gleichberechtigt verfolgt und umgesetzt werden, behält das Nichtverbreitungsregime seine Glaubwürdigkeit.
    Deutschland bekennt sich als Nicht-Nuklearwaffenstaat aktiv zur nuklearen Nichtverbreitung und zeigt bei den Bemühungen um eine Lösung der Iran-Krise, dass es bereit ist, auch bei der Frage der zivilen nuklearen Teilhabe die Verpflichtungen aus dem NVV ernst zu nehmen.
    Das nukleare Nichtverbreitungsregime wird aber auf die Dauer nur Bestand haben und Staaten mit potentiellen Nuklearwaffenambitionen werden sich nur dann weiter an ihre Verpflichtung halten, auf Nuklearwaffen zu verzichten, wenn auch bei der Umsetzung der Abrüstungsverpflichtung der Nuklearwaffenstaaten weitere Fortschritte gemacht werden.
    Dazu müssen der Atomteststoppvertrag in Kraft gesetzt und Verhandlungen über ein Ende der Produktion von spaltbarem Material für Waffenzwecke aufgenommen werden. Dazu müssen aber auch die NATO-Staaten die Bereitschaft dokumentieren, die Rolle der Nuklearwaffen in ihrer Militärstrategie zu reduzieren und weitere nukleare Abrüstungsschritte vorzunehmen.
    Die USA haben bis heute fast 500 taktische Nuklearwaffen in Europa stationiert, davon etwa 150 in Deutschland. Im Rahmen der nuklearen Teilhabe ist bis heute die Bundeswehr an den Vorbereitungen zu einem Einsatz dieser Waffen beteiligt. Dabei ist die Fähigkeit zum Einsatz von taktischen Nuklearwaffen von deutschem Boden aus heute angesichts der veränderten Bedrohungslage sicherheitspolitisch nicht mehr zwingend, die gegenwärtige NATO-Strategie könne auch ohne diese Option beibehalten werden, und eine Verlegung dieser Waffen in eine rückwärtige sichere Aufbewahrung in den USA wäre im Umfeld der Überprüfungskonferenz zum NVV ein wichtiges erstes Signal, dass auch die Abrüstungsverpflichtung als integrativer Bestandteil des Nichtverbreitungsregimes ernst genommen wird.

    Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

    1. sich auf der anstehenden Überprüfungskonferenz zum NVV aktiv für eine Stärkung aller drei Säulen des Nichtverbreitungsregimes einzusetzen und damit zu einem Erfolg dieser wichtigen Konferenz beizutragen;
    2. an ihren im Rahmen der EU-3 gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien verfolgten Bemühungen um eine Lösung der Iran-Krise unvermindert festzuhalten und gemeinsam mit den USA nach Möglichkeiten zu suchen, wie der Iran unter Gewährung der zivilen Nutzung der Kernenergie verifizierbar von Nuklearwaffenambitionen abgebracht werden kann;
    3. zur Stärkung der Glaubwürdigkeit des Nichtverbreitungsregimes und als Zeichen dafür, dass auch die Abrüstungsverpflichtung der Nuklearwaffenstaaten als integraler Bestandteil des NVV ernst genommen und nachdrücklich verfolgt wird, bei den amerikanischen Verbündeten darauf zu drängen, dass die bis heute in Deutschland stationierten taktischen Nuklearwaffen der USA abgezogen werden.

    Berlin, den 12. April 2005

    Dr. Werner Hoyer
    Harald Leibrecht
    Rainer Brüderle
    Ernst Burgbacher
    Helga Daub
    Jörg van Essen
    Ulrike Flach
    Horst Friedrich (Bayreuth)
    Rainer Funke
    Hans-Michael Goldmann
    Ulrich Heinrich
    Birgit Homburger
    Michael Kauch
    Dr. Heinrich Leonhard Kolb
    Jürgen Koppelin
    Ina Lenke
    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
    Dirk Niebel
    Günther Friedrich Nolting
    Eberhard Otto (Godern)
    Detlef Parr
    Gisela Piltz
    Dr. Rainer Stinner
    Carl-Ludwig Thiele
    Jürgen Türk
    Dr. Claudia Winterstein
    Dr. Volker Wissing
    Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

  • Atomwaffensperrvertrag
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