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25 Juli 2007

Hartz IV: 2,70 Euro am Tag reichen nicht für gesunde Kinderernährung

Mainz / Dortmund (Deutschland), 25.07.2007 – Kindern aus Familien, die von „Arbeitslosengeld II“ leben, stehen am Tag 2,70 Euro für Ernährung zu. Das reiche nach Aussage von Mathilde Kersting vom Forschungsinstitut für Kinderernährung nicht für eine gesunde Ernährungsform aus. Unberücksichtigt bleibe bei der Berechnung der Anteile für Nahrung auch die Finanzierung von Schulessen, das meist zirka 2,50 Euro pro Tag kostet. Kinder aus Familien, die dieses Geld nicht aufbringen können, würden so vom warmen Mittagessen ausgeschlossen. Neben der sozialen Ausgrenzung sei der gesunde Schulalltag dadurch gefährdet.

Dazu Diana Golze von der Linksfraktion im Deutschen Bundestag: „Alle Welt zeigt mit Fingern auf uns, ob das der UN-Sonderberichterstatter ist, ob das die OECD ist. Alle sagen, wie kann es in einem reichen Land wie Deutschland hungrige, arme Kinder an Schulen geben, die nicht die Leistung bringen dürfen, die sie eigentlich bringen können.“

In Rheinland-Pfalz wurde aufgrund des offensichtlichen Missstandes in der Goethe-Grundschule in Mainz das „1-Euro-Essen“ eingeführt. Danach hat sich die Teilnehmerzahl am Mittagessen wieder erhöht. Doris Ahnen, die Bildungsministerin Rheinland-Pfalz′ von der SPD, sagte dazu: „Für uns war ganz klar, das darf es nicht geben, dass Kinder aus finanziellen Gründen vom Mittagessen ausgeschlossen sind. Es ist für die Kinder schmerzhaft. [...] Und deswegen haben wir uns entschieden, zu helfen.“ +wikinews+

23 Dezember 2005

IWF: Schuldenerlass für die ärmsten Länder der Erde

Washington, D. C. (Vereinigte Staaten), 23.12.2005 – Der Internationale Währungsfonds (IWF) gab gestern einen Schuldenerlass für 19 der 20 ärmsten Länder der Erde bekannt. Auf ihrem Gipfeltreffen in Gleneagles hatten die Regierungschefs der führenden Industrienationen und Russlands beschlossen, einen solchen Schuldenerlass herbeizuführen.

Der Beschluss, dem nun das Exekutivdirektorium des IWF zugestimmt hat, umfasst ein finanzielles Volumen von 3,3 Milliarden US-Dollar. Diesen Betrag schulden die ärmsten Länder dem IWF, der Weltbank sowie der Afrikanischen Entwicklungsbank. Durch den Schuldenerlass soll diesen Ländern der finanzielle Spielraum zur Entwicklung ihrer Wirtschaft gegeben werden. Der Beschluss steht im Zusammenhang mit den Entwicklungszielen der Vereinten Nationen, die bis zum Jahre 2015 eine Halbierung der weltweiten Armut vorsehen.

In den Genuss des Schuldenerlasses, der am 1. Januar 2006 in Kraft tritt, gelangen zunächst die folgenden vorwiegend afrikanischen Länder: Benin, Burkina Faso, Äthiopien, Ghana, Madagaskar, Mali, Mosambik, Niger, Ruanda, Senegal, Tansania, Uganda und Sambia. Vier mittel- bzw. südamerikanische Länder gehören ebenfalls dazu: Bolivien, Guyana, Honduras, Nicaragua, außerdem die asiatischen Länder Kambodscha und Tadschikistan.

Bilaterale Schulden sind von diesem Schuldenerlass ausgenommen, ebenso wie Schulden bei anderen Banken und Organisationen neben dem IWF, der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank. Mauretanien, das zu den 20 ärmsten Ländern der Erde gehört, muss noch nachweisen, dass die durch den Schuldenerlass eingesparten Gelder tatsächlich für die Armutsbekämpfung eingesetzt werden. Es sei möglich, so Rodrigo Rato, Generaldirektor des IWF, dass weiteren Ländern die Schulden erlassen werden. Diese müssten jedoch noch weitere Fortschritte aufweisen.

Zu den Ländern, denen eventuell ebenfalls die Schulden erlassen werden, zählen Burundi, die Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Komoren, Malawi, Myanmar, Laos, Liberia, die Republik Kongo, Sao Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Togo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik. Dazu wurden aber noch keine Beschlüsse gefasst.

Die Hilfsorganisation Oxfam begrüßte die Entscheidung des IWF, fordert aber einen umfangreicheren Schuldenerlass. Weitere 60 Länder benötigten ebenfalls einen Schuldenerlass, um die Armut zu bekämpfen, sagte Max Lawson, ein Sprecher der Hilfsorganisation. +wikinews+

16 März 2005

3,13 Mio. Privathaushalte überschuldet

bmfsfj-Presseerklärung v. 16.03.2005

Private Überschuldung - vorbeugen und helfen

In Deutschland sind 8,1 Prozent aller Privathaushalte überschuldet, das sind 3,13 Millionen Haushalte und damit rund 400.000 mehr als vor vier Jahren. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Peter Ruhenstroth-Bauer, wies auf die Bedeutung der Prävention von Überschuldung und der Schuldnerberatung hin: "Die Überschuldung privater Haushalte ist ein drängendes, aber oft unsichtbares Problem. Überschuldung führt nicht selten zu Armut und Ausgrenzung. Wer Schulden angehäuft hat, braucht Hilfe, damit er sich wieder aus eigener Kraft unterhalten kann und nicht in Abhängigkeit von Gläubigern oder dem Staat leben muss", sagte Ruhenstroth-Bauer bei der Tagung "Überschuldung privater Haushalte" der Gesellschaft für sozialen Fortschritt in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung heute in Berlin.

Die Bundesregierung hat das Thema Überschuldung in ihrem 2. Armuts- und Reichtumsbericht aufgegriffen. Mit einem Konzept gegen Überschuldung will die Bundesregierung Betroffene aus dem Schuldenkreislauf holen und Überschuldung vorbeugen. Nicht nur die Gläubiger erleiden Schaden; viele Überschuldete und ihre Familien sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Damit ist auch der volkswirtschaftliche Schaden groß, der durch die Überschuldung der privaten Haushalte entsteht.

Eine Schlüsselrolle bei der Hilfe aus der Schuldenspirale kommt den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen vor Ort zu. Fast jedem zweiten, der sich beraten lässt, kann die Schuldnerberatung einen Ausweg weisen. "Schuldnerberatungsstellen dürfen nicht abgebaut werden: es muss sie flächendeckend geben. Hier sind die Länder und Kommunen gefordert. Sie müssen auch neue Wege gehen und neue Partner zum Beispiel bei der Kreditwirtschaft suchen", forderte Ruhenstroth-Bauer. In einigen Bundesländern beteiligen sich bereits die Sparkassen an der Finanzierung der Schuldnerberatung. Für arbeitslose Überschuldete und Überschuldete, denen Arbeitslosigkeit unmittelbar droht, gibt das Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV") überdies den Fallmanagern in Job-Centern die Möglichkeit, Schuldnerberatung zu vermitteln.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine wichtige Hilfe für Überschuldete. Im Jahr 2004 gab es 49.123 Verbraucherinsolvenzverfahren. Das ist eine Steigerung um 53 Prozent gegenüber 2003 und ein Beleg, dass das seit langem drängende Problem der Überschuldung privater Haushalte erfolgreich in Angriff genommen wurde. Die Bundesregierung wird das Verbraucherinsolvenzverfahren weiterentwickeln. Es soll noch effizienter werden, ohne die so genannten "masselosen Verfahren" aus dem gerichtlichen Verfahren auszugrenzen.

Der finanziellen Allgemeinbildung kommt - ergänzend zur Familie - im schulischen Bereich eine wachsende Bedeutung zu: Die Nachfrage nach Bildungsangeboten zum Umgang mit Geld und Konsum steigt. Gemeinsam mit der Schuldnerberatung und der Kreditwirtschaft fördert das Bundesfamilienministerium eine kostenlose Unterrichtshilfe für Lehrerinnen und Lehrer (www.unterrichtshilfe-finanzkompetenz.de), mit der die Konsum- und Finanzkompetenzen von Kindern und Jugendlichen unterstützt werden.

- Die Broschüre "Was mache ich mit meinen Schulden?" des Bundesministeriums gibt Rat bei Überschuldung. Sie ist kostenlos hier erhältlich.

- Unter www.forum-schuldnerberatung.de oder unter 01801/907050 (Mo - Do, 7 - 19 Uhr; Festnetz: 9 - 18 Uhr 4,6 Cent, sonst 2,5 Cent pro angefangene Minute) kann die nächstgelegene Schuldnerberatungsstelle erfragt werden. Dieser Service wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

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