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22 August 2013

Zum NSU-Abschlussbericht

Der Abschlussbericht umfasst mehr als 1.000 Seiten, wird hoffentlich interessanter zu lesen sein als das Zuhören bei der heutigen Pressekonferenz, die es zwar mit viel harscher Kritik an Strukturen und Personen der Sicherheitsapparate nun in die Schlagzeilen schafft, aber nur wenig davon in der gebührenden Grundsätzlichkeit vorbrachte.

Den Mühen des Ausschussvorsitzenden Edathy und seiner KollegInnen gebührt Respekt, aber unter dem Strich wird für die breite Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, dass die rechtsterroristische Mordserie nebst "Ermittlungspannen" ein Einzelfall seien, wie es beispielsweise SPIEGEL.de per Titel als "historisch beispielloses Desaster" zusammenfasst, obgleich allenfalls die Dimension der öffentlichen Wahrnehmung "historisch beispiellos" ist, denn der Rechtsterrorismus ist ein Dauerproblem und die "Ermittlungspannen" systemisch schon leider auch dadurch, wer sich überhaupt solchen Berufen zuwendet, per Konformismus Bequemlichkeit anstrebt, den Rechtsextremismus als Schandfleck vertuscht, mitunter den Rechtsextremismus als Korrektiv gegen den Linksextremismus und Islamismus fehlinterpretiert oder sogar vertritt anstatt die freiheitliche Ordnung tatsächlich auch für diejenigen zu schützen, die unterprivilegiert zu den Opfern des Rechtsextremismus werden.

21 August 2013

Zur Kranzniederlegung in Dachau

FB-JüdischeAllgemeine hat geschrieben: "Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) besucht heute die KZ-Gedenkstätte Dachau. Die Kanzlerin wird einen Kranz am Internationalen Mahnmal ablegen, zwei historische Räume besichtigen und mit Überlebenden des ehemaligen Konzentrationslagers zusammentreffen."
Auf den Kranzschleifen müsste im Kleingedruckten stehen: "Wer in gegenwärtigen Zeiten nicht gegen das Unrecht der eigenen Horden zu streiten bereit ist, wäre dazu vermutlich erst recht nicht in den Holocaust-Zeiten bereit gewesen." - Der Frage daraus haben sich ausnahmslos alle Menschen zu stellen.

12 Juli 2013

NS-Vergleiche - die Neunte

Leider sind ältere Foren gehackt, so dass ein Abgleich mit früherem Kurzgedachten mühsam wäre, aber es ist wieder mal Anlass zur Erörterung.

 Rolf Hochhuth wird wegen seiner NS-Vergleiche in seinem Offenen Brief an Merkel kritisiert.

 Dazu zweierlei:

 1. Erst recht, wer den Nationalsozialismus erlebte/überlebte, ob verbrechensbeteiligt oder im dünnen Widerstand, geistig-moralisch zu verarbeiten hat und das auch versuchte, dem drängen sich NS-Vergleiche allemal eher und anders auf als anderen, denen es bloß Lektüre zum Gruseln ist.

 2. Wer glaubt, auch nur irgendetwas aus dem NS gelernt zu haben, dann aber so tut, als sei es mit Erinnerung an die Verbrechen und Kranzniederlegung getan und nicht mit der gewissenhaften Anwendung auf alles - und zwar auch auch das Verdächtige und Ähnliche, woraus sich der NS rekrutierte, der reduziert und verharmlost den NS auf das Level eines abgeschlossenen Geschichtskapitels deutscher Urheberschaft, was aber seiner Wiederholbarkeit in anderem Gewand und anderer Dimension nicht annähernd begegnet.

 Hinter solcher These bleibt Hochhuth in seinem Offenen Brief an Merkel deutlich zurück, sondern zieht lediglich den einen wichtigen Schluss, dass die Loyalitätsgrenze gegenüber der staatlichen Autorität erreicht sein muss, sobald die staatliche Autorität UNRECHT begeht.

 Wer Hochhuth ob solch NS-Vergleichs der NS-Verharmlosung verdächtig machen will, der macht sich mir verdächtig, staatliches Unrecht schützen zu wollen. Drum hier der wieder passende NS-Vergleich: Exakt solche Leute waren massenhaft Basis und Schlachterhände auch des NS-Regimes.

Ist das nicht übertrieben und inflationiert den Umgang mit Begriffen?

Nein, denn so sehr viel anders waren die Millionen Hitler-Wähler damals nicht als die Menschen heute, ob in Deutschland oder anderswo. Genau das gilt es leider zu verstehen oder zu widerlegen, z.B. darin, wann wem welche Loyalität endet. Verstehen und machen das Merkel, Putin, Obama usw.  nicht, ist keine Veranlassung davon auszugehen, dass es die Völker entschieden anders sehen.

Allerdings darf jeder NS-Vergleich nur Verhältnisse, Verhaltens- und Denkweisen, Personen treffen, wenn er auch zutreffend und hinreichend verständlich ist - möglicherweise sicherer im intellektuellen Diskurs als im allgemeinen Zank um politische Vorteile, weil die Unterscheidung zwischen Vergleichen und Gleichsetzungen für vielen weder geläufig noch ausreichend ist, zumal politischen Idioten noch jeder politische Gegner sogleich ein "Faschist" oder "Kommunist mit Gulag" ist, aber wir alle müssen verstehen, dass der NS weder vom Himmel fiel, noch aus der Hölle kam, in die er führte, sondern aus vielen Fehlerteilchen war, die für den NS durch einfachste Weiterung und Kombination instrumentalisiert werden konnten, so dass der NS-Staat "funktionierte".

Ausschweifung bzw. Gelegenheit macht Sprüche:

 Wem kein Blut an den Händen ist, wäre vielfach nicht Charaktereigenschaft, sondern Bedingungsbrei, denn zum Prinzipiellen braucht es mehr als bloßes Glück, nicht zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein.
 Zum Prinzipiellen braucht es mehr als bloße Täter- oder Opferperspektive, mehr als die Zeugenperspektive, sondern den Versuch, jede dieser Perspektiven zu verstehen und zu beurteilen.

 Die Kontinuität der geistig-moralischen Unterentwicklung ist ein Grund, warum sich viele so schwer mit der "Vergangenheitsbewältigung" tun, während es sich andere zu leicht machen können, indem sie Gemeinsamkeiten verkennen, die sich nicht in Verbrechen realisieren konnten, weil mit anderer Vorgeschichte oder überhaupt nur Nachkriegsgeschichte in einer mit Prosperität prägenden, aber keineswegs final gesicherten Region, weshalb auch für demokratische Gewissheiten keine Bestandsgarantie deklariert werden kann, allenfalls als Hoffnung, sofern durch Aktivität substantiiert.

 Aber der Unterschied war immer und über alle Systemgrenzen hinweg, ob Untertanengeist und Konformismus oder kritischer Geist und solidarischer Mut in den Köpfen ist, sehr individuell auch in alle absehbare Zukunft, obgleich sich ausreichend Vernunft für alle Bahn brechen konnte, aber es wird stets der Streit mit den Antrieben bleiben, die der Selbstgerechtigkeit den Vorzug gegenüber der Gerechtigkeit geben.

02 Juli 2013

Der Fall des Pfarrers Lothar König

Es ist kein neuer Fall, geht jetzt jedoch in eine neue Etappe: Nach Ausschreitungen zwischen Polizei und Gegendemonstranten eines Neonazi-Aufmarsches in Dresden am 19. Februar 2011 hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König wegen des Verdachts der Rädelsführerschaft zur Gewalt gegen die Polizei und schweren, aufwieglerischen Landfriedensbruchs ermittelt. Dem Jugendpfarrer wurden ausgerechnet Videosequenzen zu Last gelegt, in denen er beruhigend auf die Demonstrationsteilnehmer mit dem Hinweis einwirkte, dass die Polizei erkennbar unbewaffnet sei, was die Ermittler in eine Aufforderung zur Gewalt umdeuteten.
Weiteres Videomaterial, welches keinerlei Umdeutung ermöglicht, wurde seitens der Polizei offensichtlich unterdrückt und wird jetzt endlich auch gerichtlicherseits gesichtet.

Eine ältere ZDF-Reportage zu diesem Fall: http://www.youtube.com/watch?v=ClzdwaEDM6A

25 April 2013

"NSU"-Prozess: BVerfG lehnt Videoübertragung ab

Den Eindruck, dass die Beschwerdeführung zu sehr auf das "öffentliche Interesse" anstatt auf die Verletzung eigener Grundrechte bedacht war, hatte auch ich aus der Berichterstattung dazu vermutet, allerdings gehofft, dass es bloß am medialen Fokus liegen könnte.
Offenbar war die Beschwerde tatsächlich so dürftig. Dann erscheint der BVerfG-Beschluss insoweit folgerichtig, wenngleich das BVerfG auch anders hätte entscheiden können, denn immerhin zog das Kollektivorgan die durchgreifenden Rechte aus der Nebenklägerschaft in Betracht. Der zivilprozessrechtliche Beibringungsgrundsatz sollte im Verfassungsprozessrecht nicht minder als im Strafprozessrecht der richterlichen Problemerkundung nachgeordnet sein, denn sonst wirkt sich das juristische Versagen der Beschwerdeführer-Anwälte zu gravierend zum Nachteil der Mandanten aus. Aber auch Anwälte sind nur Menschen und eben die Bundesverfassungsrichter auch.

Und etwas spät kam diese weitere Beschwerde, denn so neu kann niemandem sein, was die gerichtlichen Routinen anbelangt. Es wäre also an der Politik bzw. am Gesetzgeber, das Prozessrecht auf Vordermann zu bringen.

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BVerfG-Pressemitteilung Nr. 32/2013 vom 25. April 2013, Beschluss vom 24. April 2013

„NSU-Verfahren“: Verfassungsbeschwerde von Nebenklägern mit dem Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal erfolglos

Die Beschwerdeführer sind Nebenkläger im sogenannten NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (6 St 3/12). Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sie sich gegen zwei Verfügungen des Vorsitzenden des zuständigen Strafsenats, wonach die Hauptverhandlung in einem Sitzungssaal stattfinden soll, der über lediglich 100 Sitzplätze für Zuhörer verfügt.
Dies reiche angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses nicht aus. Zugleich beantragen sie, dem Vorsitzenden im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Hauptverhandlung mittels Videotechnologie in mindestens einen weiteren Sitzungssaal übertragen zu lassen.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie mangels einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Begründung unzulässig ist. Ein Beschwerdeführer muss eine Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen. Dabei hat er darzulegen, inwieweit er sich durch die angegriffene Maßnahme in dem bezeichneten Grundrecht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sieht. Diesen Anforderungen genügt die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht. Eine Verletzung in eigenen Grundrechten wird von den Beschwerdeführern nicht dargetan und ist auch nicht ersichtlich. Sie machen insbesondere nicht geltend, als Nebenkläger selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

>> FORUM

22 April 2013

Zur "Öffentlichkeit" im NSU-Terrorismus-Prozess

Ein Opferanwalt begehrt mit Verfassungsbeschwerde die audiovisuelle Übertragung der Gerichtsverhandlung in einen Zuschauerraum für Angehörige der Opfer. Gegen dieses Anliegen wird Kritik unter Hinweis auf § 169 Gerichtsverfassungsgesetz geltend gemacht. Von einer gerichtsinternen Übertragung ist in dem Gesetz allerdings nicht die Rede. Der Wortlaut: "Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig."

Das Gesetz drückt den Willen aus, dass Gerichtstermine nicht zu "Schauprozessen" pervertieren und Unterhaltungsgelüste bedienen, aber ist sicherlich nicht gedacht, um Opferangehörige vom Prozessgeschehen auszuschließen. Darum sollte m.E. solch eine gerichtsinterne Übertragung möglich sein. Die Opferangehörigen trifft kein Verschulden, dass sich ihre Zahl durch die Vielzahl der NSU-Verbrechen derart erhöhte und der gewöhnlich genügende Zuschauerplatz in diesem Fall nicht ausreicht.

25 März 2013

Japanische Regierung will Geschichte fälschen

Japans neuer Premierminister Shinzo Abe will offenbar seinen als Kriegsverbrecher eingestuften Opa rehabilitieren, indem die ohnehin mageren Berichte über japanischen Kriegsverbrechen aus den Schulbüchern verschwinden. Die Japaner sollen wieder stolz sein dürfen, als Japaner geboren zu sein, die eigene Kultur verteidigen usw.
Nationalistischer Nationalstolz ist eben Lügerei wie der japanische "Walfang aus wissenschaftlichen Gründen".

Paris: Konservative und Faschos demonstrierten gegen Homoehe

Vollständig überfordert zeigten sich die Veranstalter  im Umgang mit Rechtsextremisten bei der gestrigen Großdemonstration gegen die Legalisierung der Homoehe, so dass es zu schweren Ausschreitungen kam. Aber auch die Polizei muss sich kritische Fragen gefallen lassen, wieso sie die Risiken unterschätzte, obgleich die homosexuellenfeindlichen Kampagnen seit Monaten auf Hochtouren laufen. Über die Demonstrationsgröße könnten die Angaben nicht widersprüchlicher sein, denn die Veranstalter behaupteten "1,4 Mio." und die Polizei will die Demonstration auf  "300.000" Teilnehmer geschätzt haben. Obgleich Tagesschau und Heute reichlich Korrespondenten am Ort haben, hat von denen offenbar niemand Gespür dafür, welche Zahl richtiger war - oder sie studierten in sicherer Entfernung die Weinkarte.

20 März 2013

NPD erhielt 20 Mio.€ aus Steuermitteln

Unser Land duldet noch immer Rassismus und Gewalt als Geschäftsmodell: Allein seit 2003 erhielt die NPD 20 Mio.€ aus Steuermitteln, berichtet die ARD-Tagesschau.

18 März 2013

Dümmer geht nimmer: FPD gegen NPD-Verbot

Mit dem Spruch "Dummheit kann man nicht verbieten" begründete Vizekanzler und FDP-Chef Philipp Rösler seine Absage an einen regierungsseitigen NPD-Verbotsantrag. Dass es die Dummen dann wenigstens zu beschützen gilt, scheint ihm so wenig geläufig, wie das, worum es bei der NPD tatsächlich geht: Eine nationalsozialistische Partei zu verbieten, deren Aktivitäten auf die Zerstörung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzielt. - Rösler hat zehn Jahre Debatte verpennt, aber wahrscheinlicher ist, dass er sich auf dem Trittbrett der größeren Regierungspartei bloß mal wieder wichtig machen will.

01 März 2013

DVU-Gründer Gerhard Frey gestorben

Bereits am Dienstag vergangener Woche verstarb der Rechtsextremist Gerhard Frey im Alter von 80 Jahren. Frey war Sohn reicher Kaufleute, erbte beträchtlichen Immobilienbesitz (heutiger Wert angebl. 250 Mio.€), in denen ihm all seiner ausländerfeindlichen Propaganda zum Trotz Mieten von Einwanderern sicherlich gelegen kamen, zumal aus manch einer Vermieterperspektive mit weniger hohen Ansprüchen an die Wohnverhältnisse.
Frey war zunächst in von den Westalliierten finanzierten Antikommunismuspresse journalistisch tätig, machte sich nach Wegfall der Subventionen verlegerisch selbständig und fand in der Nazi-Szene das Publikum für seine "Deutsche National-Zeitung", die in den Siebzigern mit Titeln wie "Die Auschwitzlüge" Auflage machte.
Frey ist Gründer der rechtsextremistischen DVU, war ca. 20 Jahre deren "Vorsitzender", bevor er sie vermutlich aus Altersgründen zur Fusion mit der NPD frei gab, wogegen überraschend dann doch einige DVU-Kreisverbände die Gerichte anriefen, teils "mit Erfolg", aber ohne Wirkung.
Auch seine Partei dürfte neben der staatlich-offiziellen Parteienfinanzierung erhebliche Mittel von den Verfassungsschutzämtern erlangt haben, selbstverständlich "steuerfrei" als Gegenleistung für die Märchenstunden von sogenannten "V-Leuten".

"Reichsbürger" als Spinnertarnkappe

Die Polizei durchsuchte Wohnungen einiger Rechtsextremisten, die sich als "Reichsbürger" mit eigens kreierten Uniformen polizeiliche oder sonstige Behördenaufgaben anmaßten, z.B. Ausstellung von Ausweispapieren, Steuerbefreiung, ...

Wir (Initiative-Dialog.de) hatten das Thema in früheren Foren schon häufig und dargelegt, dass bloßes Belächeln solcher Gruppierungen seitens der Presse und Justiz vollkommen unangebracht ist. Wir hatten die Normen aufgezählt, gegen die verstoßen wird.
Uns wurde vorgeworfen, dass wir solchen Leuten "Aufmerksamkeit verschaffen, die sie wollen", als sei die staatliche Untätigkeit und Verharmlosung als "Narrenfreiheit" nicht exakt das, was sich diese Rechtsextremisten wünschen - und oft genug als "Bestätigung" ihres Treibens publizieren. - Nun mal beobachten, wie in den aktuellen Fällen verfahren wird.

10 Januar 2013

Paris: Mord an drei kurdischen Aktivistinnen

Mit Schüssen in Kopf und Genick wurden in einem "Kurdistan-Informationszentrum" drei ermordete Kurdinnen gefunden. Buchstäblich eine "Hinrichtung". Hauptverdächtig ist die türkische Faschistenorganisation "Graue Wölfe", aber es kommen auch syrische und französische Rechtsextremisten in Betracht. Die Pariser Polizei ist gut beraten, in alle Richtungen zu ermitteln, bspw. sicherzustellen, dass nicht der türkische Geheimdienst hinter dem Terroranschlag steckt. Dass die türkische Regierungspartei AKP durch ihren Sprecher Hüseyin Celik eine "PKK-interne Streitigkeit" mutmaßt, ist offenkundig voreilig, sollte aber ebenfalls erkundet werden.

28 Dezember 2012

Winfried Hassemer irrt in Sachen NPD-Verbot

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer schaffte es in die Schlagzeilen mit der beachtlich rechtsfernen Behauptung, ein NPD-Verbot könne vor dem EGMR scheitern, da die NPD zu geringe Wahlerfolge habe.
Das ist falsch, denn die Opportunitätsabwägung, die solchen Entscheidungen zwar unvermeidlich eigen ist, kann ihren Anknüpfungspunkt nicht darin haben, wie viele Menschen sich einer verfassungsfeindlich agierenden Partei anschließen, sondern ob solche Möglichkeit überhaupt geduldet werden darf. Folglich sind nicht Größe und Wahlergebnisse relevant, sondern der Grad der Verfassungsfeindlichkeit einer solchen Partei nach ihren Zielen und/oder dem Verhalten ihrer Anhänger, wie es ausdrücklicher Wortlaut des Grundgesetzes ist, siehe >> dialoglexikon.de/art21.htm Abs.2

Aber Hassemers Vortrag ist auch verfahrensrechtlich falsch, denn ohne Überlegung, ob eine EGMR-Klage gegen ein Parteiverbot überhaupt zulässig wäre, zumal Parteienrecht und Vereinigungsrecht a) keine Deckungsgleiche haben, b) das Grundgesetz spezifisch antifaschistische Lehren aus der Geschichte zog und diesbezüglich dauerhafte Geltung beansprucht >> dialoglexikon.de/antifaschistische_verfassungsordnung.htm

Der NPD-Vorsitzende Holger Apfel, ansonsten heulend, dass Deutschland nicht Herr des eigenen Landes sei, begeistert sich schon mal vorab für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Interview v. 14.12.2012), unterstreicht somit einmal mehr das taktische bzw. heuchlerische Verhältnis seiner Partei zum Recht allgemein und Grundgesetz im Besonderen. Und möglicherweise braucht Holger Apfel Nachhilfeunterricht >> Art.17 EMRK

Auch die Verschiedenheit von Lippenbekenntnis zur Bekenntnisfreiheit gilt es in einem Verbotsantrag deutlich zu machen und zwar mit dem Nachweis, dass die NPD wie einst die NSDAP eine Partei ist, die unser als "Judenrepublik" beschimpftes Gesellschaftssystem "politisch eiskalt ... zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu Boden ringen" will, wie es Udo Pastörs als NPD-Fraktionsvorsitzender des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern am 25.2.2009 verkündete, siehe >> dialoglexikon.de/pastoers.htm

Wenn die Rechtsprechung solche Volksverhetzer "laufen lässt", wie es per "Bewährungsstrafe" passierte, wenn dann die Politik zuschaute, nicht in die Nebenklage ging, wie soll dann ein NPD-Verbotsverfahren funktionieren? Worauf soll sich der Antrag gründen, wenn nicht genau darauf, was sich ihre Top-Funktionäre leisten, wenn nicht genau darauf, dass die NPD mit Wissen und Wollen ihrer Mitglieder jede Menge Kriminelle und NS-Fans in den Reihen und in der Führung haben?

ES GIBT KEINEN GRUND ZUR EILE, wie es die mediale Debatte und die Profilierungsroutinen der Parteien suggerieren, sondern reichlich Gründe zur Gründlichkeit, die allerdings auch die Versäumnisse der Parteien offenbaren würde. Genau das möchten die Unionsparteien, FDP, SPD und GRÜNE vermeiden.
Und die Linkspartei? Über dürftiges Antifaschisten-Geschwafel als vermeintlichem Teil der Kapitalismuskritik hinaus wird man auch dort kaum konkret, denn wer das macht, begibt sich ins Fadenkreuz dieser auf "Bewährung" freien Volksverhetzer und Möchtegern-Breiviks.

Der einzig vernünftige Weg aus dieser Sackgasse des Versagens ist die breite, öffentliche Debatte über die Erfahrungen aller Teile der Gesellschaft mit der NPD, denn wer die primären Zielgruppen der rechtsextremistischen Hasstiraden erst und nur dann abfragt, um sich nach bekannt gewordenen Mördereien die Hände der Untätigkeit in Unschuld zu waschen, soll eigentlich nicht mitreden dürfen, sondern zunächst mal zuhören müssen. - Aber unsere Politiker sind derart "bürgerverdrossen", dass sie alles tun, um einen seriösen Dialog zu vereiteln, dann auch das NPD-Verbot vereiteln.

06 Dezember 2012

Konzept zum NPD-Verbot veröffentlichen!

"Die Innenminister der Länder haben sich einmütig für ein neues NPD-Verbotsverfahren ausgesprochen." - So berichtet die SZ in ihrer gestrigen Online-Ausgabe und: "Wir können mit öffentlich zugänglichen Beweismitteln belegen, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist." - Stimmt, das kann so schwer nicht sein, aber nach dem Desaster des von Otto Schily versemmelten Verbotsversuchs ist Skepsis angebracht, ob es dieses Mal kompetenter gemacht wird oder sich die Innenminister wieder bloß oberflächlich mit der Thematik befassen und sich mit ihrer Absichtserklärung nur einmal mehr gegenseitig der naiven Selbstgefälligkeit vergewissern.

23 September 2012

Fragen an BMI Hans-Peter Friedrich

Der vom Verfassungsschutz als "V-Mann" bezahlte Thomas S. habe mit den Sprengstofflieferungen Beate Zschäpe imponieren wollen, heißt es in Medienmeldungen.

@Hans-Peter Friedrich, CSU FRAGEN: Auf welche Weise wird jetzt gegen Thomas S. ermittelt? Und wenn nicht, warum nicht? Woran scheiterten Festnahmen des angeblichen "Trios", wenn Thomas S. doch angeblich mehrfach deren Aufenthalt mitgeteilt haben soll? Welche Aufenthaltsorte waren das? Und mit welchen Terminen? Woher/von wem hatte Thomas S. den Sprengstoff? Oder stellte er ihn selbst her? Woher die Zutaten? Wie viel Zeit will man ihm lassen, um seine Gechichtlis zu basteln?
Die Öffentlichkeit wird auch in diesem Verfahren zu Zaungästen degradiert. Kein Forum und gar nichts, um irgendwie mitreden zu können, was schlussendlich "Im Namen des Volkes" ermittelt und geurteilt wird.

Markus Rabanus >> Diskussion

24 August 2012

Oslo: Lebenslänglich für den 77-fachen Mörder Breivik

Im Prozess gegen den rechtsextremistischen Massenmörder Anders Behring Breivik (*1989 Oslo) erging heute nach 13 Monaten das Urteil.
Breivik wird 21 Jahre Haft verbüßen und kommt anschließend in Sicherungsverwahrung, zumal die Gesellschaft davor bewahrt werden muss, dass Breivik durch eine Wiederholungstat seine vorgeschobene Unerschütterlichkeit unter Beweis stellen könnte, denn er vergoss zwar im Verlaufe der vielen Prozesstage mitunter auch Tränen und bedauerte einige Erschießungen, beharrte aber insgesamt darauf, zu diesem privaten Feldzug gegen Kommunismus, Islam und Sozialdemokratie politisch gerechtfertigt gewesen zu sein. >> Diskussionen.de

16 Juli 2012

Thüringer Kripo: 20 Aktenordner "aufgetaucht"

Bei der Thüringer Kriminalpolizei sind 20 Aktenordner mit Tausenden Ermittlungsdokumenten zur Terrorszene "Thüringer Heimatschutz" aufgetaucht. In Sachsen sei geschreddert worden, ...

Da fragt sich, wie solche Aktenmenge entstanden sein soll, dass sich in acht Monaten Schlagzeilen nach Auffliegen des angeblich aus bloß drei Leuten bestehenden Killerteams kein Thüringer Kriminalbeamter dieses Aufwands erinnerte.
Ging da wer in Pension? Und liest keine Zeitung, sieht keine Nachrichten? - Unentschuldbar.

Inzwischen nimmt ein Verfassungsschutz-Chef nach dem anderen den Hut, auch BKA-Chef Ziercke steht vor dem Abgang. Zwar wurde mal wieder ein NeoFascho-Verein ausgehoben und verboten, aber Organisationsverbote bringen nichts, wenn sie nicht konsequent mit Bestrafung von Personen einhergehen, die dann munter den nächsten "Verein" bilden. Die Nichtanwendung des § 85 StGB ist Hauptversagen der Ermittlungsbehörden und Justiz.

Markus Rabanus >> Diskussionen

29 Juni 2012

Rechtsextremismus und Beweisunterdrückung statt Aufklärung

Wie gestern bekannt wurde, vernichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz am 11.11.2011 "Operation Rennsteig"-Akten zur geheimdienstlichen Zusammenarbeit mit der rechtsterroristischen Organisation "Thüringer Heimatschutz", obwohl diese Akten von der Bundesanwaltschaft für die Ermittlungen im Kontext der neonazistischen Mordserie an türkisch-stämmigen Mitbürgern angefordert waren.
"Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wies inzwischen Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm an, den Vorgang lückenlos aufzuklären." (tagesschau.de) und provoziert weitere Vertuschung, denn spätestens jetzt hätte die Behörde sofort von den Akten getrennt werden - und die Bundesanwaltschaft eine Durchsuchung/Beweissicherung anstrengen müssen.

Das Ausmaß staatlichen Versagens, ob in den Behörden, Ministerien oder parlamentarischen Kontrollorganen ist derart komplex, dass sich alle Seiten zwar beschimpfen, aber schlussendlich decken werden - und das Ergebnis der Untersuchungen wird wie Ausgangssituation sein: "Es gab schwere und unverzeihliche Versäumnisse." - Zur Beschwichtigung der Öffentlichkeit und zwecks Rehabilitierung der anderen Versager und des Systems wird trotzdem der eine oder andere "die Verantwortung übernehmen" und in Früh-Pension gehen.
Aber wechselnde Figuren in unveränderten Strukturen bringen rein gar nichts, sondern bloß die Illusion eines Wandels und der "Erledigung" mittels Gedenkstein vielleicht.

Markus Rabanus >> Diskussionen.de

01 Mai 2012

Antifa-Demonstration mit Bundesinnenminister Friedrich (CSU)

Alle Achtung, dass sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) heute in Hof an der Spitze einer Demonstration mitmarschierte, zu der ein breites Antifa-Bündnis aufgerufen hatte. An der Demonstration nahmen ca. 4000 Menschen teil. Einige Deppen ließen gegen den Innenminister Pfiffe ertönen, als sei ohne die bürgerliche Mitte dem Rechtsextremismus beizukommen.